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Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
226 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:02
Aktualisiert
18.01.17, 13:28
Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9226/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 16 00, 50 16 01 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 06.12.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis. Er beschließt entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, die Erträge aus der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´ als Fond für besondere Härtefälle im Jahr 2017 in Anspruch zu nehmen. Über die Verwendung der Erträge entscheiden neben dem Bürgermeister oder einem von ihm benannten Mitglied der Verwaltung zwei vom Rat der Stadt Bedburg benannte Mitglieder des Rates. Variante 1: Der Rat der Stadt Bedburg folgt dem Vorschlag der Verwaltung und benennt zur Verwaltung der Erträge der Sondermittel die Ratsmitglieder a) b) Herrn Michael Lambertz und Herrn Achim Niepel. Variante 2: Der Rat der Stadt Bedburg benennt zur Verwaltung der Erträge der Sondermittel die Ratsmitglieder a) b) Frau/Herrn Frau/Herrn _____________ und . STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeines `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet. Durch die Gründung wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbene Tochter, Frau Louise Silverberg, gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen beläuft sich derzeit auf rd. 185.000 € und ist weiterhin in Wertpapierdepots angelegt. Mit den Erträgen ist die Stadt Bedburg verpflichtet, die Gräber der Familie Silverberg laufend zu unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Die darüber hinaus nicht verwendenden Erträge sollten bedürftigen Einwohnern der Stadtgemeinde Bedburg – unabhängig von Stand und Religionsbekenntnis – sowie kultureller Einrichtungen bzw. Vereinen zu Gute kommen. `Rheinbraun-Sonderrücklage´ Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau Frimmersdorf hat die Stadt Bedburg um Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine einmalige pauschale Zuwendung erhalten. Der Ertrag einer Teilsumme wurde aufgrund eines früheren Ratsbeschlusses nach dem Vorbild der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet. Der aktuelle Bestand der Rücklage beläuft sich auf rd. 120.000 € und ist ebenfalls in Wertpapierdepots angelegt. Beschlusslage Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt aufgrund des Beschlusses des damalig zuständigen Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten der `Bedburger Tafel´ sowie zugunsten der Leistungsempfänger nach SGB XII. Auf die Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung wird verwiesen. Höhe der Erträge Die Erträge aus den Sondermitteln belaufen sich insgesamt rd. 3.100 €. Hiervon fallen auf die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ rd. 1.900 € und auf die `Rheinbraun-Sonderrücklage´ 1.200 €. Der Spendenbetrag in Höhe von 400 € wurde entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg vom 05.07.2016 jeweils hälftig berücksichtigt (vgl. WP9-119/2016). Vorschlag zur Verwendung der Erträge 2016 Der Vertreter der `Bedburger Tafel´, Herr Heinz Köllen, hat mit Datum vom 16.11.2016 mitgeteilt, dass für das Jahr 2016 auf die Zuwendung aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise SilverbergStiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´ verzichtet wird. Bei einer ähnlichen Anzahl der Bedürftigen wie im vergangenen Jahr würde dies einer Weihnachtszuwendung von 19,50 € entsprechen. Aufgrund systembedingter Konstellationen ist eine Extraktion aller Bedürftigen nach dem SGB XII nicht mehr möglich. Durch den zeitnah anstehenden Umstieg auf eine andere Version des Programms wird das aktuell noch genutzte Verfahren nur noch soweit gepflegt als dass eine rechtmäßige Gewährung von Ansprüchen gewährleistet ist. Hierzu gehören verschiedene bislang mögliche Statistiken nicht. Eine entsprechende Liste wäre für das Jahr 2016 manuell zu erstellen. Die rechtzeitige Fertigstellung dieser Liste ist aufgrund des erheblichen Aufwandes nicht zu gewährleisten. Beschlussvorlage WP9-226/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aufgrund dieser Konstellation schlägt die Verwaltung vor, die Erträge einmalig nicht anlässlich des Weihnachtsfestes den Bedürftigen nach SGB XII zukommen zu lassen sondern diese für das Jahr 2017 für `Härtefälle´ - ähnlich dem Flüchtlingsspendentopf – zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Bedürftigkeit nach dem SGB XII, Ausschöpfung anderer finanzieller Hilfemöglichkeiten. Die Entscheidung über die Gewährung sollte auch hier – wie bei den Spendenmitteln für die Flüchtlingshilfe – durch den Bürgermeister oder ein von ihm benanntes Mitglied der Verwaltung sowie zwei durch den Rat der Stadt Bedburg vorgeschlagenen Ratsmitgliedern erfolgen. Für die Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel hat der Rat der Stadt Bedburg in einer Sitzung vom 05.07.2016 die Herren Michael Lambertz und Achim Niepel benannt. Beide mahnen im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Mitglied bzw. Vorsitzender des Familien-, Kulturund Sozialausschusses sowie ihrer Arbeit im sozialen Bereich immer wieder die Gleichbehandlung aller Bedürftigen der Stadt Bedburg an. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, sie ebenfalls für die Verwendung der Erträge der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´ im Jahr 2017 zu benennen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Frau Möcker ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-226/2016 Seite 3