Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-93/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
07.06.2016
Betreff:
Förderung neuer Familienzentren
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beauftragt die
Verwaltung für die AWO Rhein-Erft & Euskirchen die Förderung für ein weiteres
Familienzentrums in Bedburg zu beantragen. Das Familienzentrum soll aus einem
Verbund der Einrichtungen Kleeblatt und Sterntaler (bei Bedburg-Kaster) gebildet werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Jugendhilfeausschuss am 01.03.2016 wurde darüber berichtet, dass die Stadt Bedburg die
Förderung zur Gründung eines weiteren Familienzentrums erhält. Hierbei handelt es sich um eine
finanzielle Förderung in der Höhe von 13.000,- €, welche im Kindergartenjahr komplett verausgabt
und nachgewiesen werden muss. Nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Bis zum letzten Jugendhilfeausschuss hatte sich jedoch keine Einrichtung um die Förderung
beworben. Während der Diskussion zur Beschlussvorlage hat sich der Regionalverband der AWO
Rhein-Erft & Euskirchen dahingehend geäußert, dass man sich vorstellen könne, die Trägerschaft
eines weiteren Familienzentrums zu übernehmen. Da die Ausschussmitglieder in der Sitzung
keine übereilte Entscheidung treffen wollten, wurde darum gebeten, dass dies in einem
zusätzlichen Ausschuss entschieden wird.
Nach der Sitzung hat die Verwaltung nochmals alle Träger aufgefordert, eine
Interessensbekundung abzugeben, sofern man die Förderung in Anspruch nehmen möchte.
Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung beim Landesjugendamt nachgefragt, ob eine Förderung
evtl. auch erst im Folgejahr (oder noch später) angemeldet werden kann, falls sich aktuell kein
Träger bereit erklärt oder erst in Zukunft die entsprechend notwendige Angebotserweiterung
realisieren kann.
Laut Landesjugendamt ist eine Verschiebung des Kontingents nur mit Ausnahmegenehmigung
der Landesregierung möglich. Sollten jedoch mehr Anträge aus anderen Kommunen vorliegen,
würden die Förderkontingente mit großer Wahrscheinlichkeit an andere Kommunen vergeben. Da
in der Vergangenheit meist mehr Anträge als Förderpakete vorlagen, sind die Erfolgschancen der
Ausnahmegenehmigung aus Sicht des LVR relativ schlecht.
Bis dato liegt der Verwaltung eine konkrete Bewerbung (Anlage 1) und ein „vorrausschauendes
Interesse“ (Anlage 2) vor. Der Regionalverband der AWO Rhein-Erft & Euskirchen hat ein Konzept
für ein Verbund-Familienzentrum der Einrichtungen Kleeblatt und Sterntaler (beide BedburgKaster) vorgelegt, welches ab dem nächsten Kindergartenjahr 2016/2017 umsetzbar wäre.
Darüber hinaus hat die katholische Kirchengemeinde ein vorausschauendes Interesse bekundet,
nach erfolgten Neubau und erarbeiteter Konzeptionserneuerung, die Kindertagesstätte „St.
Lambertus“ als Familienzentrum zu qualifizieren. Eine Realisierung ist aber laut Einschätzung des
Trägers erst im Kindergartenjahr 2018/2019 oder sogar noch später möglich.
Inhaltlich sind beide Varianten für die Verwaltung vorstellbar. Im Hinblick auf die unsicheren
Chancen einer Ausnahmegenehmigung des Landes und der Tatsache, dass im
einwohnerstärksten Stadtteil Bedburg-Kaster noch kein Angebot eines Familienzentrums
vorgehalten wird, würde die Verwaltung jedoch die Bewerbung der AWO unterstützen. Der Antrag
für die Förderung kann nach dem Ausschuss fristgerecht beim Landschaftsverband eingereicht
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-93/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-93/2016
Seite 3