Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Förderung neuer Familienzentren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Beschlussvorlage (Förderung neuer Familienzentren) Beschlussvorlage (Förderung neuer Familienzentren) Beschlussvorlage (Förderung neuer Familienzentren)

öffnen download melden Dateigröße: 205 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-93/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.06.2016 Betreff: Förderung neuer Familienzentren Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beauftragt die Verwaltung für die AWO Rhein-Erft & Euskirchen die Förderung für ein weiteres Familienzentrums in Bedburg zu beantragen. Das Familienzentrum soll aus einem Verbund der Einrichtungen Kleeblatt und Sterntaler (bei Bedburg-Kaster) gebildet werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Jugendhilfeausschuss am 01.03.2016 wurde darüber berichtet, dass die Stadt Bedburg die Förderung zur Gründung eines weiteren Familienzentrums erhält. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Förderung in der Höhe von 13.000,- €, welche im Kindergartenjahr komplett verausgabt und nachgewiesen werden muss. Nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden. Bis zum letzten Jugendhilfeausschuss hatte sich jedoch keine Einrichtung um die Förderung beworben. Während der Diskussion zur Beschlussvorlage hat sich der Regionalverband der AWO Rhein-Erft & Euskirchen dahingehend geäußert, dass man sich vorstellen könne, die Trägerschaft eines weiteren Familienzentrums zu übernehmen. Da die Ausschussmitglieder in der Sitzung keine übereilte Entscheidung treffen wollten, wurde darum gebeten, dass dies in einem zusätzlichen Ausschuss entschieden wird. Nach der Sitzung hat die Verwaltung nochmals alle Träger aufgefordert, eine Interessensbekundung abzugeben, sofern man die Förderung in Anspruch nehmen möchte. Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung beim Landesjugendamt nachgefragt, ob eine Förderung evtl. auch erst im Folgejahr (oder noch später) angemeldet werden kann, falls sich aktuell kein Träger bereit erklärt oder erst in Zukunft die entsprechend notwendige Angebotserweiterung realisieren kann. Laut Landesjugendamt ist eine Verschiebung des Kontingents nur mit Ausnahmegenehmigung der Landesregierung möglich. Sollten jedoch mehr Anträge aus anderen Kommunen vorliegen, würden die Förderkontingente mit großer Wahrscheinlichkeit an andere Kommunen vergeben. Da in der Vergangenheit meist mehr Anträge als Förderpakete vorlagen, sind die Erfolgschancen der Ausnahmegenehmigung aus Sicht des LVR relativ schlecht. Bis dato liegt der Verwaltung eine konkrete Bewerbung (Anlage 1) und ein „vorrausschauendes Interesse“ (Anlage 2) vor. Der Regionalverband der AWO Rhein-Erft & Euskirchen hat ein Konzept für ein Verbund-Familienzentrum der Einrichtungen Kleeblatt und Sterntaler (beide BedburgKaster) vorgelegt, welches ab dem nächsten Kindergartenjahr 2016/2017 umsetzbar wäre. Darüber hinaus hat die katholische Kirchengemeinde ein vorausschauendes Interesse bekundet, nach erfolgten Neubau und erarbeiteter Konzeptionserneuerung, die Kindertagesstätte „St. Lambertus“ als Familienzentrum zu qualifizieren. Eine Realisierung ist aber laut Einschätzung des Trägers erst im Kindergartenjahr 2018/2019 oder sogar noch später möglich. Inhaltlich sind beide Varianten für die Verwaltung vorstellbar. Im Hinblick auf die unsicheren Chancen einer Ausnahmegenehmigung des Landes und der Tatsache, dass im einwohnerstärksten Stadtteil Bedburg-Kaster noch kein Angebot eines Familienzentrums vorgehalten wird, würde die Verwaltung jedoch die Bewerbung der AWO unterstützen. Der Antrag für die Förderung kann nach dem Ausschuss fristgerecht beim Landschaftsverband eingereicht werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-93/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-93/2016 Seite 3