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Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,3 MB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
07.09.16, 18:01

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 1 2. Änderung Teil 2 der Begründung UMWELTBERICHT 19. November 2014 UTE REBSTOCK BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG Auf dem Horst 15 Tel. 02402 - 1275303 52224 Stolberg-Mausbach Projektbearbeitung: Andrea Schönbeck, Dipl. Landschaftsarchitektin Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 1 Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt Seite A INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS 3 1. Anlass und Aufgabenstellung 3 2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 3 3. IST-Zustand nach heutigen Rechtsgrundlagen 4 4. Kurzbeschreibung des Vorhabens 8 B UMWELTBERICHT 10 5. Inhalt und Methodik 10 6. Standortbeschreibung 11 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 Planungsrelevante Fachgesetze und Fachpläne Rechtsgrundlagen Raumplanung und Bauleitplanung Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes) Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes) 12 12 13 13 17 8. Beschreibung und Bewertung des Bestandes sowie der Umweltauswirkungen des Vorhabens 22 Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens 22 Nutzungen und Nutzungsansprüche 22 Schutzgüter 23 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 23 Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt 24 Boden 26 Wasser 27 Luft / Klima 28 Landschaft 29 Kultur- und sonstige Sachgüter 29 Wechselwirkungen 29 8.1 8.2 8.3 8.3.1 8.3.2 8.3.3 8.3.4 8.3.5 8.3.6 8.3.7 8.4 9. Massnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung nachhaltiger Auswirkungen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement 30 30 31 Verbal-Argumentative Eingriffsbewertung und Allgemeinverständliche Zusammenfassung 31 11. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 32 12. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 32 13. Massnahmen zur Überwachung 32 9.1 9.2 10. Inhaltsverzeichnis Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 2 Seite 2 ABBILDUNGEN Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Abbildung 6 Abbildung 7 Abbildung 8 Abbildung 9 Lageplan Bestand nach rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 1 in der Fassung der 1. Änderung Entwurf Bebauungsplan Luftbild Überschwemmungsgebiete, Vorläufige Sicherung Naturschutzgebiet Biotopkataster Biotopverbund Landschaftsplan Inhaltsverzeichnis Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht A INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 3 Seite 3 Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 "Gewerbegebiet Wiesenstraße", Stadtteil Lipp der Stadt Bedburg soll vor allem die Art der Nutzung neu geregelt werden. Der Bebauungsplan dient insbesondere der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile sowie der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Durch die Bebauungsplanänderung wird darüber hinaus Planungssicherheit für bereits ansässige Betriebe und Nutzungen geschaffen. Im Rahmen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) ist gemäß BauGB § 21 eine Umweltprüfung durchzuführen, welche die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt ermittelt. Diese werden innerhalb des vorliegenden Umweltberichts beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet den zweiten Teil der Begründung des Bauleitplanentwurfs. Zusätzlich wird ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt, um eine Betroffenheit der Belange des Artenschutzes durch das geplante Vorhaben auszuschließen. 2. LAGE UND ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES Das Plangebiet liegt in der Stadt Bedburg, innerhalb des Stadtteiles Lipp. Die Erft verläuft an der östlichen Grenze des Plangebietes. Im Westen wird es durch eine Gewerbefläche und weiter durch die L 213 "Neusser Straße" begrenzt. Im Süden / Südosten bildet die Wiesenstraße und im Norden / Nordwesten bildet der Pützer Bach die äußere Begrenzung des Plangebiets. Das Plangebietsumfeld wird von gemischten Nutzungen aus Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe und Freizeiteinrichtungen geprägt und weist eine inhomogene Struktur auf. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht Abbildung 1 3. 4 Seite 4 Lageplan IST-ZUSTAND NACH HEUTIGEN RECHTSGRUNDLAGEN2 Für das Plangebiet besteht seit dem 29.06.1974 der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 / Planungsverband Bedburg-Lipp (im Folgenden Bebauungsplan 1974 genannt). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1974 wurde wie folgt begrenzt: im Norden durch den Pützbach, im Osten durch die Erft, im Süden durch die Wiesenstraße und im Westen durch die Neusser Straße. 2 Stadt Bedburg: Bebauungsplan Nr. 1 des Planungsverbandes der Gemeinden Lipp und Bedburg, Stand 1974 und Bebauungsplan Nr. 1/ Planungsverband Bedburg-Lipp, 1. Änderung - Gebiet zwischen Pützbach, Erft, Wiesenstraße und Lipper Graben, Stand 1984 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 5 Seite 5 Das Gewerbegebiet wird hier in seiner Nutzung wie folgt eingeschränkt: 1. Zugelassen sind Anlagen, von denen nur Lärm einer solchen Lautstärke ausgeht, dass die in der TA-Lärm festgelegten Lautstärkewerte nicht überschritten werden. 2. Zugelassen sind Anlagen, von denen keine ab der Nutzungsgrenze der Wohn/ Mischgebiete spürbaren Erschütterungen ausgehen. 3. Zugelassen sind Anlagen, die keine verfahrenstechnisch bedingten Ableitungen in Form von Gasen, Dämpfen, Stäuben (Ruß), Aerosolen und Gerüchen besitzen. Zugelassen sind Anlagen zur Beheizung von Gebäuden und betrieblichen Anlagen. Die Fläche zwischen der Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie (Wiesenstraße) ist als 20 m breite Grünfläche und zum Zwecke des Immissionsschutzes für die Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßeseite anzulegen. Auf einer Breite von 10 m können Stellplätze angelegt werden. Diese Stellplätze liegen auf der zu den Betrieben zugewandten Seite. Für die Stellplätze sind Baumbepflanzungen vorzunehmen. Eine nähere Beschreibung der Bepflanzung geht aus dem Bebauungsplan nicht hervor. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) mit 1,6 angegeben. Die 1. Änderung des Bebauungsplans von 1987 (im Folgenden Bebauungsplan 1987 genannt) gilt nur für den nordöstlichen Teil des Plangebiets. Der Geltungsbereich ist im Westen begrenzt durch den Lipper Graben, welcher heute nicht mehr existiert. Die 1. Änderung des Bebauungsplans setzte eine zusammenhängende bebaubare gewerbliche Fläche fest, welche zur Ansiedlung kleinflächiger Gewerbebetriebe in mehrere Grundstücke aufgeteilt werden sollte. Zur Erschließung dieser Grundstücke wurde es erforderlich, eine von der Wiesenstraße in das Plangebiet führende öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen (Humboldtstraße). Die Grundflächenzahl unverändert. (GRZ) und die Geschoßflächenzahl (GFZ) blieben Um die Erft mit dem Begleitgrün zu erhalten und zu entwickeln, wurde die Fläche zwischen dem festgesetzten Gewerbegebiet und der Erft als öffentliche Grünfläche mit Pflanzgebot ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt bestand ein Landschaftsschutzgebiet, welches das Plangebiet überlagert hat. Dieses wurde nachrichtlich übernommen. Die Abgrenzungen dieses Landschaftsschutzgebietes existieren heute nicht mehr. Entlang der Wiesenstraße wurde eine 20 m breite Grünfläche ausgewiesen, innerhalb derer die Anordnung von Stellplätzen in einer Breite von 15 m ab der Baugrenze zugelassen wurde. Außerdem wurde die Anpflanzung eines hochstämmigen Laubbaumes für je 4 Parkplätze festgesetzt. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 6 Seite 6 Der Lipper Graben, der entlang der westlichen Plangebietsgrenze der 1. Änderung verlief, wurde eingezogen. Eine nähere Beschreibung der Bepflanzung und der Stellplätze geht weder aus dem Bebauungsplan von 1974 noch aus dem Bebauungsplan der 1. Änderung von 1984 hervor. Die Ver- und Entsorgung erfolgt durch die Anbindung an die Wiesenstraße. Da der Abwasserkanal über die Verkehrsfläche in das dahinter liegende Gebiet geführt wird, wurde im Bebbauungsplan eine mit Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bedburg belastete Fläche festgesetzt. Zur Entsorgung von reinem Oberflächenwasser wurden keine Regelungen getroffen. Der derzeitige Rechtsstand wird im Umweltbericht als fiktiver Ist-Zustand betrachtet. Er ist in Abbildung 2 dargestellt. Die Darstellung in Abbildung 2 umfasst die folgenden Teilflächen. Flächenummer Bezeichnung F1 Überbaubare Grundstücksfläche (Fläche innerhalb der Baugrenze) Randflächen / Nebenanlagen Grünfläche Stellplätze innerhalb der Grünfläche Straßenflächen Pützer Bach Öffentliche Grünfläche mit Pflanzgebot Erft Restflächen (in den Bebauungsplänen 1974 und 1984 nicht erfasst) F2 F3.1 F3.2 F4 F5 F6 F7 F8 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht Abbildung 2 7 Seite 7 Bestand nach rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 1 in der Fassung der 1. Änderung Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 4. 8 Seite 8 KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS Die 2. Änderung des Bebauungsplanes zeichnet das Plangebiet als Gewerbegebiet aus. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8. Die Otto-Hahn-Straße, die Wiesenstraße und die Humboldtstraße verbleiben als Straßenverkehrsflächen innerhalb des Plangebiets. Die Erft und der Pützer Bach sind als "Fließgewässer" und die Grünfläche an der Erft ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" dargestellt. Bezüglich der der räumlichen Nutzung werden die folgenden Anpassungen vorgenommen: - Die Baufenster werden vergrößert, indem die Baugrenze um 10 m an die Wiesenstraße heran gerückt wird. - Es werden keine Gestaltungsregelungen zur Grundstückseinfriedung und Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Damit entfällt u.a. auch die ehemalige Festsetzung für eine Baumbepflanzung auf der 20 m breiten Grünfläche entlang der Wiesenstraße. - Die Abstandsfläche zum Pützer Bach ist auf einer Breite von 5 m als Fläche festgesetzt, die von Bebauung freizuhalten ist. Bezüglich der baulichen und betrieblichen Nutzung werden die folgenden Anpassungen vorgenommen: - Zukünftig wird ein mischgebietstypisches Gewerbe zugelassen. - Die Oberkante der baulichen Anlagen darf bei maximal 70 m NHN liegen. In Abhängigkeit von der Geländehöhe sind die Gebäude dann etwa 10 bis 12,50 m hoch. Das Naturschutzgebiet "Erft zwischen Bergheim und Bedburg" wird nachrichtlich übernommen. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht Abbildung 3 3 9 Seite 9 Entwurf Bebauungsplan3 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH: Stadt Bedburg, Bebauungsplan Nr. 1, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße", Stand 24.09.2014 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht B UMWELTBERICHT 5. INHALT UND METHODIK 10 Seite 10 Im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung übernimmt der Umweltbericht die Aufgabe, die erheblichen Umweltauswirkungen der Bauleitplanung zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht nach § 14g UVPG5 besteht aus: § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB4 sowie 1) Einleitung mit folgenden Angaben: - Kurzdarstellung von Inhalt und Ziel des Bauleitplans / Beschreibung der Festsetzungen - Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes 2) Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen: - Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes - Prognose über die Entwicklung bei Durchführung bzw. bei Nichtdurchführung der Planung - Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich - Variantenanalyse 3) Sonstigen Angaben: - Beschreibung der verwendeten Verfahren der Umweltprüfung / Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben - Geplante Maßnahmen der Überwachung - Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im vorliegenden Bericht sind die Umweltauswirkungen zu ermitteln und zu beschreiben, die durch die Anpassung des Bebauungsplanes zu erwarten sind. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt funktionsbezogen für die jeweiligen Schutzgüter auf Grundlage der zu erwartenden projektspezifischen Auswirkungen. 4 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 9), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 6. 11 Seite 11 STANDORTBESCHREIBUNG Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Bedburg innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes. Es umfasst eine Fläche von 58.200 m². Im Nordosten fließt die Erft, im Nordwesten der Pützer Bach. Drei Straßen erschließen das Plangebiet: die Otto-Hahn-Straße, die Humboldtstraße und die Wiesenstraße. Der südwestliche Teil ist fast vollständig bebaut, nur der Pützer Bach wird durch Randgehölze begleitet. Die Sohle des Pützer Bachs ist befestigt und liegt teilweise trocken. Der nordöstliche Teil weist neben den Gewerbeflächen mehr Grün- und Gehölzflächen auf, vor allem entlang der Erft. Zentral gelegen befindet sich ein Wohnhaus mit einer privaten Grünfläche, die mit Bäumen bestanden ist. Im Nordosten des Bereiches befindet sich eine Wiese, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bebaut ist. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene 20 m breite Grünfläche an der Wiesenstraße ist nicht vorhanden. Die Fläche ist vollständig versiegelt. Die Geländehöhen im Plangebiet liegen zwischen ca. 57,5 m NHN (im Nordosten) und ca. 60,0 m NHN (im Südwesten). Die Umgebung des Plangebiets weist eine inhomogene Struktur auf. Der Norden ist durch ein weiteres Gewerbegebiet geprägt, welches von Grün- und Gehölzflächen umgeben ist. Der Grünzug erstreckt sich im Norden bis zur Kasterer Mühlenerft und bis an die daran angrenzenden Waldflächen. Der im Osten gelegene Ortsteil Broich zeichnet sich durch Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern aus. Hier sind außerdem kleinere Betriebe und alte Betriebshallen vorzufinden. Im Süden erstreckt sich ebenfalls ein Wohngebiet. Dieses ist sowohl durch kleinere Reihen und Einfamilienhäusern als auch durch Villen mit großen Gärten gekennzeichnet. Hier sind auch öffentliche Einrichtungen wie das Freibad Bedburg, eine Kirche, ein Kindergarten und ein Krankenhaus aufzufinden. Größere Grün- und Gehölzflächen erstrecken sich teilweise parkartig entlang der Erft. Der im Westen gelegene Stadtteil Lipp ist ein reines Wohngebiet mit Reihen- und Einfamilienhäusern. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht Abbildung 4 12 Seite 12 Luftbild 7. PLANUNGSRELEVANTE FACHGESETZE UND FACHPLÄNE 7.1 Rechtsgrundlagen In der vorliegenden Ausarbeitung wurden insbesondere die folgenden Fachgesetze berücksichtigt: - Baurecht - Allgemeines Umweltrecht (Umweltverträglichkeit) - Bodenschutz - Naturschutz- und Landschaftsrecht, Artenschutz, Natura 2000 - Wasserrecht Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 7.2 13 Seite 13 Raumplanung und Bauleitplanung Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln ist der Änderungsbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt.6 Die Landesregierung hat den Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) erarbeitet und im Sommer 2013 als Rechtsverordnung beschlossen. Der sachliche Teilplan ergänzt den LEP um planerische Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels. Die im sachlichen Teilplan dargestellten Inhalte und Ziele werden im Rahmen des vorliegenden Bauleitplanverfahrens berücksichtigt und abgearbeitet. Für den Umweltbericht sind sie nicht relevant. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg7 ist das Plangebiet fast vollständig als "Gewerbliche Bauflächen" ausgewiesen. Der Pützbach und die Erft sind als "Wasserflächen", die Fläche zwischen der Erft und der "Gewerblichen Baufläche" sowie die Fläche entlang der Wiesenstraße sind als "Grünfläche" dargestellt. Die Umgebung ist im Flächennutzungsplan kleinflächig strukturiert. Im Norden und Nordosten des Pützer Baches und der Erft sind "Gewerbliche Bauflächen" ausgewiesen. Daneben gibt es in der südlichen, östlichen und westlichen Umgebung noch "Gemischte Bauflächen" und "Wohnbauflächen" mit zahlreichen baulichen Anlagen für den Gemeinbedarf. Zu diesen Anlagen zählen eine Kirche, ein Kindergarten, ein Jugendheim, ein Freibad und Spielplätze. Im Norden teilt sich die Erft. In Richtung Nordwesten fließt sie als Kasterer Mühlenerft, in Richtung Nordosten fließt sie als Erft weiter. Zwischen diesen Fließgewässern sind Waldflächen dargestellt. Grünflächen begleiten die Erft und die Kasterer Mühlenerft bis in den Süden des Plangebiets. Die Grünflächen erstrecken sich in schmalen Bändern auch entlang des Pützer Bachs, der Wiesenstraße und der Landesstraßen. Die in Nord-Süd-Richtung dargestellten Grünflächen bilden eine Grünvernetzung, welche die flächigen Waldbestände im Norden über die Erft mit den flächigen Grünanlagen des Freibades im Süden verbindet. (siehe auch Kap. 4). 7.3 Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes) Wasserschutz Weder das Plangebiet noch der weiträumig umgebene Landschaftsraum liegen in einem Wasserschutzgebiet8. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz9, werden die im Nordosten des Plangebietes 6 7 8 9 Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2001): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt – Region Köln, 1. Auflage 2001 mit Ergänzungen (Informationsstand: Oktober 2014). Stadt Bedburg: Flächennutzungsplan, 4. Ausfertigung, Bearbeitungsstand 03.08.2005, erhalten am 23.09.2014 Landesumweltamt NRW (Hrsg.): Wasserschutzgebiete, Digitale Daten, Stand: 13.02.2008 Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz, Teil 1 Region Köln, i.d.F. von Juli 2006 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 14 Seite 14 liegenden Gebiete als Überschwemmungsbereich dargestellt. Das Plangebiet liegt in einem Potentiellen Überflutungsbereich. Das Überschwemmungsgebiet beiderseits der Erft wurde durch die Bezirksregierung Köln für ein 100jährliches Hochwasserereignis ermittelt10. Das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet ist vorläufig gesichert worden und wurde nachrichtlich in die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 übernommen. Es erstreckt sich im Plangebiet auf den im Bebauungsplan als Wasserfläche festgesetzten Bereich der Erft. Abbildung 5 10 Überschwemmungsgebiete, Vorläufige Sicherung Bezirksregierung Köln (Hrsg.)(2013): Karte des Überschwemmungsgebietes der Erft im Regierungsbezirk Köln, Kartenblatt 4/38, Stand 15.10.2013 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 15 Seite 15 Der Prognosezustand der Überschwemmungsgebiete nach Grundwasserwiederanstieg erstreckt sich auch auf eine Teilfläche des Plangebiets im nordöstlichen Bereich. Natur- und Landschaftsschutz Geschützte Landschaftsbestandteile11 und geschützte Biotope12 befinden sich weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld. Abbildung 6 Naturschutzgebiet Die durch das Plangebiet fließende Erft ist als Naturschutzgebiet mit der Bezeichnung "Erft zwischen Bergheim und Bedburg" ausgewiesen13. 11 12 13 Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord, Änderung Nr. 8, 2006, rechtskräftig und Landschaftsplan Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe, 3. Änderung, 2012, rechtskräftig LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014): Gesetzlich geschützte Biotope, Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/p62/de/downloads, Stand 19.08.2014 ebenda LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014): Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 16 Seite 16 Das Gebiet wird zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten geschützt, insbesondere aufgrund der Funktion der Erftaue als Brut- und Nahrungsbiotop. Das Naturschutzgebiet wurde nachrichtlich in die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 übernommen. Die zwischen dem Naturschutzgebiet und der Gewerbefläche liegende bestehende öffentliche Grünfläche wurde als solche in die Darstellungen der 2. Änderung des Bebauungsplans übernommen. Beide Flächen werden nicht verändert. Das Naturschutzgebiet wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Für das Plangebiet und sein Umfeld bis in eine Entfernung von etwa 400 m besteht keine Schutzausweisung als Landschaftsschutzgebiet14. Landschaftsschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. "Natura 2000" Im Plangebiet und seiner Umgebung liegen keine Gebiete im Sinne der FFHRichtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie15. Von dem Vorhaben sind keine solcher Gebiete betroffen. Artenschutz In Kapitel 8.3.2 dieses Umweltberichts wird auf das allgemeine Artenvorkommen eingegangen. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung des Vorhabens ist die heutige Funktion der Flächen in Bezug auf die Verbotstatbestände der §§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes relevant. Die gesetzlichen Anforderungen zum Artenschutz sind im BNatSchG geregelt, das unter anderem europäische Naturschutzrichtlinien, insbesondere die Flora-FaunaHabitat- Richtlinie (FFH-RL, RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (VSchRL, RL 2009/ 147/EG), in nationales Recht umsetzt. Seit Inkrafttreten des BNatSchG vom 29.07.2009 am 01.03.2010 sind insbesondere die §§ 44 (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) und 45 Abs. 7 (Ausnahmen) zu beachten. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wurde ein Fachbeitrag zum Artenschutz, Vorprüfung, erstellt. Der Fachbeitrag ist dem Umweltbericht als Anhang beigelegt16. Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung ist die Verwaltungsvorschrift (VV Artenschutz) des Landes NRW zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) (MUNLV 14 15 16 Naturschutzgebiete, Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/nsg/de/downloads, Stand 19.08.2014 Rhein-Erft-Kreis (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord, Änderung Nr. 8, 2006, rechtskräftig LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014): Gebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie/Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/natura2000-meldedok/de/downloads, Stand 19.08.2014 Büro für Landschaftsplanung Ute Rebstock (November 2014): Gewerbegebiet Wiesenstraße, Fachbeitrag zum Artenschutz, Vorprüfung. Stolberg-Mausbach. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 17 Seite 17 2010). Im Rahmen des Artenschutzprüfung wird demnach geprüft, ob im Falle der Projektrealisierung Konflikte mit dem Artenschutz gemäß den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu erwarten (Stufe I: Vorprüfung) und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II: Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Der Paragraph führt eine Reihe von Verbotstatbeständen für besonders und streng geschützte wild lebende Tiere und Pflanzen auf (Zugriffsverbote). Die vorliegende Studie führt zu dem Ergebnis, dass für planungsrelevante Arten durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlich relevanten Konflikte bzw. Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Eine vertiefende Artenschutzprüfung ist nicht notwendig. Es ist nicht vollkommen auszuschließen, dass die derzeit noch unbebaute Wiesenfläche von planungsrelevanten Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt wird. Daher sollte eine Baufeldräumung der Fläche in den Monaten September bis Februar erfolgen, außerhalb der Brutzeiten. Sofern der Beginn von Erdbauarbeiten während der Brutzeit erfolgt, sollte vor Baubeginn eine Überprüfung auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. 7.4 Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes) Biotopkataster17 Im Plangebiet liegt kein Element, welches im Kataster der schutzwürdigen Biotope erfasst ist. Die nächstgelegene Fläche des Biotopkatasters liegt nördlich des Plangebiets, in einer Entfernung von ca. 150 m. Es ist der im Rahmen der Rekultivierung des Tagebau-Gebietes Garzweiler-Süd neu angelegte Bachlauf der Kasterer Mühlenerft (BK-4905-302). Kasterer Mühlenerft Objektbeschreibung: Der im Rahmen der Rekultivierung des Tagebau-Gebietes Garzweiler-Süd neu angelegte Bachlauf der Kasterer Mühlenerft wird auf weiten Strecken von einem dichten Ufergehölz aus Erlen, Weiden, Eschen und anderen Gehölzen begleitet. Am Bachufer finden sich Röhrichtfragmente, vorgelagert im Wasser dichte Bestände des Rauhen Hornblattes und der Kleinen Wasserlinse. Der südliche Abschnitt der Mühlenerft weißt entlang des Ufers große Bestände des Neophyten Myriophyllum brasiliense (Brasilianisches Tausendblatt) auf. Im Südteil des Gebietes findet sich auch ein nördlich des Fliessgewässers gelegenes, von dichten Hecken umgebenes Amphibiengewässer (NABU). Das Kleingewässer wird von einem dichten Röhricht 17 LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014): Biotopkataster/Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/downloads Stand 15.09.2014 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 18 Seite 18 vorwiegend aus Wasserschwaden umgeben. Daran grenzt eine kleine Feuchtwiese an. Im Bereich der Abzweigung von der Erft stockt ein lichter Pappelwald mit Ulmen und dichtem Holundergebüsch im Unterwuchs. Das Gebiet setzt sich auf Neusser Kreisgebiet weiter fort. Abbildung 7 Biotopkataster Schutzziel: Erhalt des Mühlenbaches mit begleitenden Ufergehölzen und Röhrichtfragmenten sowie Kleingewässer, Feuchtwiesenrest und Auenwaldfragment im "Auenbereich" Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 19 Seite 19 als neuer Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Vernetzungsbiotop im rekultivierten Tagebaugebiet Garzweiler-Süd. Von dem Vorhaben ist der Bachlauf der Kasterer Mühlenerft nicht betroffen. Biotopverbund 18 Die Grünflächen an der Erft im Nordosten des Plangebiets liegen in einer vom Biotopverbund erfassten Fläche. Es sind "Kern-, Verbindungs- und Entwicklungsbereiche", VB-K-4905-102 Erftaue zwischen Broich und Horrem. Die Biotopverbundflächen setzten sich im südöstlichen Landschaftsraum entlang der Erft fort und werden ergänzt durch "Ergänzende Bereiche und Suchräume für die Landschaftsplanung" (VB-K-5005-001). Die Teilflächen des Biotopverbundes reichen von Bedburg im Norden bis Horrem im Süden. Die stark ausgebaute und begradigte Erft durchfließt überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, zumeist gesäumt von Baumreihen, Einzelbäumen und Gebüschen. Mehrere Nebenbäche und -gräben, Altarmreste, Laubgehölze, Baumreihen, Gebüsche sowie Kleingehölz-Grünlandkomplexe gliedern und beleben die Erftaue, die ein besonders hohes Entwicklungspotential aufweist. Das Gebiet hat eine große Bedeutung als Vernetzungsbiotop im ansonsten strukturarmen Bereich des Erftkreises. Objekt-Nr.: VB-K-4905-102 Name: Erftaue zwischen Broich und Horrem Schutzziel: Erhalt der Erftaue einschließlich der Mühlen- und Seitengräben mit Altarmen, Röhrichtfragmenten, Flutmulden und -rinnen, Ufergehölzen, Baumreihen, Gebüschen, strukturreichen GehölzGrünlandkomplexen mit Grünlandresten, Brachen, alten Obstbaumbeständen und Gärten, und aller übrigen auentypischen Elemente, sowie Erhalt der altholzreichen Baumbestände (Parks, Laubwälder, Feldgehölze, Alleen) im Bereich von Schloss- und Burganlagen Entwicklungsziel: Optimierung der Erftaue durch Wiederherstellung eines möglichst naturnahen Zustandes aller Fliessgewässer, Entwicklung von extensiv genutztem (Feucht-) Grünland durch Rückführung umgebrochener Flächen zu Grünland und Extensivierung der Grünlandnutzung, Anlage von Ufergehölzen, Entwicklung von Feuchtwäldern durch Wiederaufforstung und Anreicherung der Aue mit auentypischen Elementen. 18 LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.)(2014): Biotopverbundsystem/Digitale Daten von April 2014, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/downloads, Stand 07.05.2014 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht Abbildung 8 20 Seite 20 Biotopverbund Es ist davon auszugehen, dass in der großmaßstäblichen Darstellung der Biotopvernetzung eine Zeichenungenauigkeit als Parallelverschiebung vorliegt. Denn die Erft selbst, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, wird von der Darstellung gerade nicht erfasst, während Teile auch des bereits bebauten Gewerbegebietes erfasst sind. Das Naturschutzgebiet wurde nachrichtlich in die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 übernommen. Die zwischen dem Naturschutzgebiet und der Gewerbefläche liegende bestehende öffentliche Grünfläche, welche ebenfalls der Biotopvernetzung dient, wurde als solche in die Darstellungen der 2. Änderung des Bebauungsplans übernommen. Beide Flächen werden nicht verändert. Das Vorhaben führt nicht zu einer Beeinträchtigung des Biotopverbunds. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 21 Seite 21 Landschaftsplanung 19 Beinahe das gesamte Plangebiet, ebenso wie der umgebende Siedlungsraum, wird im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 1 "Tagebaurekultivierung Nord" des RheinErft-Kreises als "Im Zusammenhang bebauter Ortsteil / Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes" dargestellt. Nur die Erft im Nordosten des Plangebiets wird als Naturschutzgebiet 2.1-3 Erft zwischen Bergheim und Bedburg mit dem Entwicklungsziel "Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen" angezeigt. Abbildung 9 19 Landschaftsplan Rhein-Erft-Kreis (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord, Änderung Nr. 8, 2006, rechtskräftig und Landschaftsplan Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe, 3. Änderung, 2012, rechtskräftig Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 22 Seite 22 Schutzwürdige Böden 20 Für die bereits bestehende Bebauung wurden die anstehenden Böden im Plangebiet bereits entfernt. Bei den derzeit noch unbebauten Flächen ist davon auszugehen, dass sie im Rahmen von Bauarbeiten auf umliegenden Flächen bereits beansprucht wurden. Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vorhanden und von dem Vorhaben nicht betroffen. Unzerschnittene Landschaftsräume (UZVR) 21 Unzerschnittene Landschaftsräume sind im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vorhanden und von dem Vorhaben nicht betroffen. Waldfunktionskarte 22 Elemente der Waldfunktionskarte sind im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vorhanden und von dem Vorhaben nicht betroffen. 8. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES BESTANDES SOWIE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 8.1 Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens Ohne Durchführung des Vorhabens würde die Fläche weiterhin als Gewerbegebiet mit den zugelassenen Nutzungsarten und Bauhöhen bestehen bleiben. Die nach dem bisherig gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesene Fläche an der Wiesenstraße ist bereits versiegelt. 8.2 Nutzungen und Nutzungsansprüche Landwirtschaft Im Plangebiet liegen keine landwirtschaftlich genutzten Flächen. Forstwirtschaft Im Plangebiet liegen keine forstwirtschaftlich genutzten Flächen. 20 21 22 Geologischer Dienst NRW (Hrsg.) (2001): Auskunftssystem BK50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Online Fachinformationssystem. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/uzvr/de/start; Stand: 17.09.2014 Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen, Waldflächen mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen sowie Flächen mit besonderer Zweckbestimmung, Blatt 5104 Düren; Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, 1979 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 23 Seite 23 Jagd und Fischerei Fischerei und Jagd finden im Plangebiet nicht statt. Ver- und Entsorgung / Infrastruktur Die Infrastruktur im Plangebiet ist bereits ausgebaut. 8.3 Schutzgüter 8.3.1 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Im Vordergrund steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen. Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ dienen dieser Zielsetzung und werden daher dem Schutzgut Mensch zugrunde gelegt. Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Lärm - Abgasbelastung - Zerschneidung von Funktionsbeziehungen - Veränderung des Landschaftsbildes Lärm und Luftschadstoffe: Das Vorhaben sieht eine Anpassung der Nutzung im Sinne von mischgebietstypischem Gewerbe vor. Damit werden Immissionen gegenüber der heutigen Rechtslage tendenziell reduziert werden. Im heutigen Zustand geht bereits von den umliegenden Hauptverkehrsstraßen eine Belastung des Plangebietes und der Umgebung aus. Landschaftsbild/Erholung: Geprägt werden das Plangebiet durch die bereits bestehenden Gewerbeflächen und die Umgebung durch die insgesamt eher inhomogene Siedlungsstruktur. Dem Plangebiet kommt keine Funktion für die Erholung zu. Das Vorhaben führt nicht zu Veränderungen, die sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken. Da die ursprünglich entlang der Wiesenstrasse vorgesehene Grünfläche heute bereits bebaut bzw. versiegelt ist führt die geplante Darstellung von Baufläche in diesem Bereich nicht zu Veränderungen. Positiv wird sich die Beschränkung der Bauhöhen auf eine definierte Höhe auswirken, die nicht abhängig von der Geschoßhöhe ist. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 24 Seite 24 Funktionsbeziehungen: Von dem Vorhaben sind keine Rad- oder Wanderwege und insgesamt keine Naherholungsfunktionen betroffen, da die entsprechenden Einrichtungen innerhalb des Plangebietes unverändert erhalten bleiben. 8.3.2 Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Im Vordergrund stehen der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Lebensräume und ihrer sonstigen Lebensbedingungen. Die Schutzziele "Tierarten“, "Pflanzen" und "Biotope“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Verinselung, Habitatverkleinerung - Zerschneidung, Barrierewirkung, Unterbrechung von Wechselbeziehungen - Veränderung der Standortbedingungen (Wasserhaushalt, Eutrophierung, Pflanzengesellschaften, Tierwelt) - Störeffekte (Lärm, visuelle Störreize) Für das Plangebiet und den Untersuchungsraum liegen aus den folgenden Erfassungen Informationen zum Vorkommen von Tieren und Pflanzen vor: - Online Fachinformationssystem LANUV 23 „Geschützte Arten in NRW“ - Auswertung der Datenblätter zu den Biotopverbundflächen - Ortsbegehung - Auswertung des Luftbildes Der rechtsgültige Zustand und der tatsächliche heutige Ist-Zustand weichen voneinander ab. Im Folgenden werden die Biotoptypen des heutigen Ist-Zustandes beschrieben. Biotoptypen Der überwiegende Teil des Gewerbegebietes wird geprägt durch versiegelte Flächen der Gewerbebauten und der Verkehrsflächen. Einige der Gebäude sind kleinflächig von Rasenflächen umgeben, teilweise mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bepflanzt. An der nordöstlichen Grenze des Plangebietes fließt die begradigte Erft. An der nordwestlichen Grenze befindet sich der Pützer Bach, seine Sohle ist befestigt und 23 LANUV (2014): Planungsrelevante Arten der Messtischblätter 5005 Bergheim, Quadrant 1 und 4905 Grevenbroich, Quadrant 3; http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/52061, Stand: 24.09.2014 Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 25 Seite 25 er liegt etwa zur Hälfte trocken. Nur der nördliche Bereich der Pützer Baches führte zum Zeitpunkt der Ortsbegehung Wasser. Entlang der Erft führt ein asphaltierter Weg, der an beiden Seiten mit Gehölzen bestanden ist. Dieses Feldgehölz zeichnet sich vor allem durch Kastanien- und Ahornbäume sowie teilweise durch Linden und Ufergehölze aus. Die Krautschicht der Gehölze ist vor allem durch dichten Brennesselbewuchs gekennzeichnet. Die Böschung des Pützer Baches ist ebenfalls mit Gehölzen bewachsen, hier wachsen vor allem Ahorn, Eschen und teilweise Birken. Teilweise sind dichte Brombeer- und Brennesselbestände zu finden. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen derzeit noch unbebaute Bereiche: Zentral befindet sich ein Wohngebäude mit Hausgarten, welches mit einer großen Lebensbaumhecke und Bäumen eingegrünt ist. Entlang des ursprünglichen Grabens schließen in nördlicher Richtung weitere Gehölze an. Im nordwestlichen Bereich liegt eine brachgefallene Wiese, die teilweise von Brombeergebüschen umgeben ist. Aus den ermittelten Biotoptypen und den vorhandenen Daten zur Fauna lassen sich Aussagen zu den Lebensräumen im Plangebiet ableiten. Fauna / Lebensräume Bezüglich der Tierwelt kann das Plangebiet Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und Fledermäuse sowie auch für Insekten bieten. Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen geprägt. Die restlichen unversiegelten Grünflächen zwischen den Gebäuden des Gewerbegebiets stellen keine geeigneten Lebensräume dar. Die beiden Fließgewässer am Rand des Plangebietes, der Pützbach und die Erft einschließlich ihrer Uferbereiche, bilden einen strukturreichen Lebensraum und dienen auch der Biotopvernetzung. Der Biotopkomplex aus Wasserflächen, Gehölzen und vorgelagerten Krautsäumen kann von den oben genannten Tierartengruppen genutzt werden, von hier aus können auch geeignete angrenzende offene und halboffene Flächen genutzt werden. Zu einer Einschränkung der Lebensraumqualität führen die lineare nur schmale Ausprägung sowie die starken Störungen im Siedlungsbereich. Es ist zu erwarten, dass hier nur anpassungsfähige "Allerweltsarten" auftreten. Obwohl die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, kann aufgrund der Benachbarung zu der nördlich anschließenden gleichartigen Fläche nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass die derzeit noch unbebaute brachgefallene Wiesenfläche innerhalb der nach derzeitigem Rechtsstand schon überbaubaren Grundstücksflächen von planungsrelevanten bodenbrütenden Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt wird. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 26 Seite 26 Auswirkungen des Vorhabens Im Rahmen des Planvorhabens bleiben die wichtigen Biotopstrukturen an Erft und Pützbach unverändert bestehen. vernetzenden Baufeldräumungen auf derzeit noch unbebauten brachgefallenen Wiesenfläche sollten im Winterhalbjahr, außerhalb der Brutzeit, stattfinden. Bau- und betriebsbedingte Störeffekte durch Lärm, Abgase oder visuelle Reize werden vom Vorhaben nicht in einem Umfang ausgehen, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Fauna führt. Insgesamt führt das geplante Vorhaben zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt im Landschaftsraum. Unzulässige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt treten nicht ein. 8.3.3 Boden Dem Boden kommen nach § 2 BBodSchG die folgenden Funktionen zu: 1. Natürliche Bodenfunktionen: Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 3. Nutzungsfunktionen Das zentrale Anliegen des Bundesbodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG24) ist die nachhaltige Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sollen soweit wie möglich vermeiden werden. Der § 1a des Baugesetzbuches (BauGB)25 schreibt vor, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen sparsam mit dem Boden umzugehen ist. 24 25 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz -BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 27 Seite 27 Folgende Auswirkungen (Wirkfaktoren) auf die Bodenfunktionen treten im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig auf(vgl.26): - Bodenabtrag (Erdaushub) - Bodenversiegelung Folgende Auswirkungen treten häufig auf: - Umlagerung (Auftrag/Überdeckung) - Verdichtung Außerdem können folgende Auswirkungen auftreten: - Schadstoffeintrag - Veränderung des Bodenwasserhaushaltes - Erosion Die Böden des Plangebiets sind größtenteils entfernt und versiegelt, im Rahmen der rechtskräftigen Bebauungspläne ist die im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes dargestellte mögliche Versiegelung bereits abgedeckt. Davon ausgenommen ist ein 5 bis 10 m breiter Grünstreifen entlang der Wiesenstraße, der jedoch im heutigen Zustand bereits versiegelt ist. Eine stoffliche Vorbelastung der Böden durch Altlasten ist im Plangebiet nicht bekannt. 8.3.4 Wasser Im Vordergrund stehen die Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die Schutzziele "Grundwasser“, "Oberflächengewässer" und "Wasserhaushalt“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Veränderung der Grundwasser- oder Fließgewässerdynamik - Anschnitt von Grundwasserleitern - Schadstoffbelastung - Veränderung der Wassertemperatur - Verlegung, Ausbau, Verbau, Verrohrung, Stauung - Veränderung des Retentionsraumes und/oder der Retentionsfunktion Der geologische Untergrund besteht aus Mittel- und Feinkies mit Grobsand, Grobkies und Mittelsand der jüngeren Hauptterrasse des Rheins und stellt einen sehr ergiebigen Grundwasserleiter dar27. 26 27 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (Auftraggeber) (LABO, Januar 2009): Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB, Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung Landesanstalt für Wasser und Abfall NW (Hrsg.) (1996): Hydrologische Karte von NRW 1:25.000. Blatt 5005 Bergheim Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 28 Seite 28 Die Braunkohlenflöze werden in der Erftscholle seit Jahrzehnten in tiefen Tagebauen abgebaut. Das Plangebiet ist durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus betroffen. Daher sind im Untersuchungsraum alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst.28 Das Grundwasser ist im Erfttal mehr als 2 m unter Flur abgesenkt.29 Nach der Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Dies wird sich sowohl auf Grundwasserspiegel unter dem Plangebiet als auch auf Überschwemmungsgebiet der Erft auswirken, welches dann auch Teile Bauflächen überlagern wird. ein den das der Die Einhaltung der derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an die Entsorgung von reinem Oberflächenwasser werden im Rahmen der Baugenehmigungen abgearbeitet werden. Bezüglich des Landschaftsfaktors Wasser sind keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung, wie z.B. natürliche oder naturnahe Oberflächengewässer sowie deren Relikte betroffen. Durch das Vorhaben tritt keine relevante Beeinflussung des Wasserhaushaltes ein. 8.3.5 Luft / Klima Im Vordergrund stehen die Vermeidung von Luftverunreinigung und Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen. Die Schutzziele „Reinhaltung der Luft“ und „Geländeklima“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Abriegelung, Umleitung von Frisch- und Kaltluftbahnen - Zerschneidung/ Verlust von Kaltluftsammel- und Kaltluftentstehungsgebieten - Schadstoffbelastung Durch das Planvorhaben ergeben sich gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand und tatsächlichen Zustand kaum Veränderungen. Im Hinblick auf das Klimapotential sind keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen, wie z.B. Flurwindsysteme (thermische Ausgleichswinde), Immissionsschutzflächen oder Extremstandorte auf exponierten Lagen. Durch das Vorhaben tritt keine relevante Beeinflussung von Luft oder Klima ein. 28 29 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen (Hrsg): Flussgebiete in NRW, ELWAS-Ims, Online im Internet: http://www.flussgebiete.nrw.de, Stand: 24.09.2014 Geologisches Landesamt NW (Hrsg.) (1976): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen. 1 : 50.000. Blatt L5104 Düren Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 8.3.6 29 Seite 29 Landschaft Im Vordergrund stehen die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft in ihrer natürlichen oder kulturhistorisch geprägten Form und die Erhaltung der Erholungseignung sowie die Erhaltung der Landschaft in ihrer für ihre Funktionsfähigkeit genügenden Größe im unbesiedelten Raum. Die Schutzziele „Landschaftsbild“ und „Landschaftraum“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - visuelle Verletzlichkeit (Einsehbarkeit) - Zerschneidung, Überformung (Störung von Sichtbeziehungen, Querung von Talräumen) - Verlärmung Der Siedlungsraum ist gekennzeichnet durch einen hohen Gewerbeflächen und eine ansonsten relativ inhomogene Struktur. Anteil an Durch das Planvorhaben ergeben sich gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand und tatsächlichen Zustand kaum Veränderungen. Im Hinblick auf das Landschaftsbild im Sinne von historischen Kulturlandschaften sind keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen, wie z.B. Böden mit Archivfunktion und Geologische Schutzobjekte. Es sind auch keine prägenden Bestandteile, bedeutsame Sichtbeziehungen, Wegeverbindungen oder Erholungsinfrastruktur mit regionaler und überregionaler Bedeutung betroffen. 8.3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Im Plangebiet sind keine Bodendenkmäler zu erwarten, da die Fläche bereits beinahe vollumfänglich bebaut ist. 8.4 Wechselwirkungen Ökosystemare Wechselwirkungen treten auf verschiedenen Ebenen auf. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern betreffen vor allem die Zusammenhänge zwischen Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Klima sowie die Abhängigkeit der Tiere und Pflanzen von diesen abiotischen Standortverhältnissen. Innerhalb der einzelnen Schutzgüter können ebenfalls Wechselwirkungen auftreten, zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen Tier- und Pflanzengemeinschaften in Ökosystemen, Populationsdynamische Regelungsmechanismen sowie innerhalb des Bodens zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen Bodenstruktur, Bodenwasser- und Bodenlufthaushalt. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 30 Seite 30 Weiterhin bestehen Wechselwirkungen zwischen Landschaftsstruktur und Landschaftsfunktion. Die Vegetationsstruktur und das Relief einer Landschaft nehmen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion eines Landschaftsraumes. Bodenverluste durch Versiegelung und Bebauung führen nicht nur zum direkten Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch die möglicherweise verminderte Niederschlagsversickerung und damit verbundene geringere Grundwasserneubildung sind auch die klimatischen Verhältnisse durch Temperaturerhöhung und Reduzierung der relativen Luftfeuchte infolge verringerter Verdunstung betroffen. Im vorliegenden Fall sind durch den hohen Flächenanteil an bereits bebauten Flächen und die insgesamt geringe ökologische Wertigkeit der Plangebietsfläche die Wechselwirkungen nur sehr gering. 9. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUR VERMINDERUNG NACHHALTIGER AUSWIRKUNGEN 9.1 Maßnahmen innerhalb des Plangebietes Im Bereich der Bauflächen besteht wenig Raum für die Durchführung von Maßnahmen. Daher kommen innerhalb des Plangebiets insbesondere die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen zum Tragen. Um negative Auswirkungen bei der Umsetzung der Bauleitplanung zu vermeiden, sollen bestehende wertvolle Biotope sowie Gehölze soweit möglich erhalten bleiben. Dies betrifft vor allem die Erft sowie die öffentliche Grünfläche am östlichen Rand des Plangebiets. Diese Flächen wurden in den Darstellungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes entsprechend nachrichtlich als NSG dargestellt bzw. als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zum Schutz der Gehölze am Pützer Bach wurde ein Randstreifen von 5 m Breite ausgewiesen, der nicht überbaut werden darf. Zur Verminderung von Eingriffen in den Boden und in angrenzende zu erhaltende Flächen sind im Hinblick auf den Boden- und Biotopschutz während der Baumaßnahmen Erdmassen, Baustoffe u.ä. möglichst flächensparend auf den künftig versiegelten Flächen abzulagern. Der belebte Oberboden ist vor Beginn der Baumaßnahmen unter Einhaltung der DIN 18915 sicherzustellen und für die Anlage späterer Vegetationsflächen wiederzuverwenden. Bodenbelastende Maßnahmen sind vorwiegend auf den später ohnehin versiegelten Flächen durchzuführen. Das Prinzip der sauberen Baustelle ist zu beachten. Baubedingte Verdichtungen sind nach Beendigung der Bauphase zu beseitigen. Bei Ausbau, Lagerung und Einbau von Boden ist ein schonender Umgang nach DIN 19731 zu beachten. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 9.2 31 Seite 31 Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement Es ist nicht vollkommen auszuschließen, dass die derzeit noch unbebaute brachgefallene Wiesenfläche von planungsrelevanten Vögeln als Fortpflanzungsund Ruhestätte genutzt wird. Daher sollte eine Baufeldräumung der Fläche in den Monaten September bis Februar erfolgen, außerhalb der Brutzeiten. Sofern der Beginn von Erdbauarbeiten während der Brutzeit erfolgt, sollte vor Baubeginn eine Überprüfung auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. 10. VERBAL-ARGUMENTATIVE EINGRIFFSBEWERTUNG UND ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 "Gewerbegebiet Wiesenstraße", Stadtteil Lipp der Stadt Bedburg soll vor allem die Art der Nutzung neu geregelt werden. Der Bebauungsplan dient insbesondere der städtebaulichen Entwicklung im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung vorhandener Ortsteile und zentraler Versorgungsbereiche. Durch die Bebauungsplanänderung wird darüber hinaus Planungssicherheit für bereits ansässige Betriebe und Nutzungen geschaffen. Für die Anpassung des Bebauungsplanes im Rahmen der 2. Änderung werden keine zusätzlichen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes in Anspruch genommen, auch werden die Grundzüge der Planung gegenüber dem derzeit geltenden Ortsrecht nicht berührt. Gegenüber dem derzeit geltenden Rechtsstand in Verbindung mit dem tatsächlich vorliegenden IstZustand werden keine zusätzlichen Eingriffe i. S. v. § 14 BNatschG ermöglicht. Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt die Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten und die qualitative Bewertung des Eingriffs. Es erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die jeweiligen Wechselwirkungen. Das Ergebnis zeigt, dass durch das Vorhaben keine Naturgüter betroffen sind, denen im heutigen Zustand eine außergewöhnliche Wertigkeit zugesprochen werden kann. In Bezug auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, ergeben sich durch das Planvorhaben gegenüber dem derzeit geltenden Rechtsstand in Verbindung mit dem tatsächlich vorliegenden Ist-Zustand keinerlei Beeinträchtigungen. Dies trifft für mögliche Immissionen, die Qualität des Ortsbildes und die Naherholungsfunktion gleichermaßen zu. In Bezug auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt haben die gewerblich genutzten Flächen des Plangebietes und die geringen Grünbestände innerhalb der überbaubaren Flächen nur eine sehr geringe Bedeutung als Lebensraum. Die vorhandenen randlichen Gehölzbestände, die öffentliche Grünfläche, das Naturschutzgebiet Erft und der Pützbach bleiben erhalten und werden durch entsprechende Darstellungen im Bebauungsplan geschützt. Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 32 Seite 32 Es ist nicht zu erwarten, daß bemerkenswerte, gefährdete oder streng geschützte Pflanzen oder Tierarten in relevanter Weise betroffen sein werden. Eine brachgefallene Wiesenfläche innerhalb der überbaubaren Flächen bildet zusammen mit den nördlich angrenzenden Gehölz- und Freiflächen einen Lebensraum der halboffenen Kulturlandschaft (Gärten/Parkanlagen/Siedlungsbrachen). Es ist nicht mit völliger Sicherheit auszuschließen, dass die Fläche von planungsrelevanten Vögeln als Teillebensraum genutzt wird. Daher sollten Baufeldräumungen im Winterhalbjahr, außerhalb der Brutzeit, stattfinden. Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima ergibt sich durch das Planvorhaben gegenüber dem derzeit geltenden Rechtsstand in Verbindung mit dem tatsächlich vorliegenden Ist-Zustand nicht, die Flächen sind schon fast vollumfänglich bebaut. Auch im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft führt das Planvorhaben nicht zu Beeinträchtigungen. 11. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Das Vorhaben umfasst die Anpassung eines bestehenden Bebauungsplanes. Andere vergleichbare Möglichkeiten bestehen derzeit nicht. 12. SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN Bei der Erstellung dieses Umweltberichtes sind keine Unsicherheiten derart aufgetreten, dass sich durch eine andere methodische Bearbeitung eine erheblich andere Beurteilung der Umweltauswirkungen ergeben könnte. Die mit der Durchführung der Planung verbundenen umweltbezogenen Wirkungen sind in der Tendenz beschrieben. Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern können nur generalisierend dargestellt werden. Die Auswirkungsverlagerungen und Sekundärauswirkungen zwischen und innerhalb verschiedener Schutzgüter sind in ihrer addierenden, potenzierenden aber auch vermindernden oder aufhebenden Wirkung nur vom Grundsatz her und nicht qualitativ oder in Größenordnungen ermittelbar. 13. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Auf diese Weise wird kontrolliert, ob die im Umweltbericht aufgestellten Prognosen tatsächlich eingetreten sind und die vorgesehenen Festsetzungen bzw. Maßnahmen Umweltbericht Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße" Umweltbericht 33 Seite 33 realisiert wurden und ausreichend waren. Die Hinweise und Informationen der beteiligten Behörden werden der Überwachung zu Grunde gelegt. Heinsberg/Stolberg, 19. November 2014/as/ur Umweltbericht