Daten
Kommune
Bedburg
Größe
3,3 MB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
07.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 1
2. Änderung
Teil 2 der Begründung
UMWELTBERICHT
19. November 2014
UTE REBSTOCK
BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG
Auf dem Horst 15 Tel. 02402 - 1275303
52224 Stolberg-Mausbach
Projektbearbeitung:
Andrea Schönbeck, Dipl. Landschaftsarchitektin
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
1
Seite 1
INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt
Seite
A
INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS
3
1.
Anlass und Aufgabenstellung
3
2.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
3
3.
IST-Zustand nach heutigen Rechtsgrundlagen
4
4.
Kurzbeschreibung des Vorhabens
8
B
UMWELTBERICHT
10
5.
Inhalt und Methodik
10
6.
Standortbeschreibung
11
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
Planungsrelevante Fachgesetze und Fachpläne
Rechtsgrundlagen
Raumplanung und Bauleitplanung
Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes)
Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes)
12
12
13
13
17
8.
Beschreibung und Bewertung des Bestandes sowie der Umweltauswirkungen
des Vorhabens
22
Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens
22
Nutzungen und Nutzungsansprüche
22
Schutzgüter
23
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
23
Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
24
Boden
26
Wasser
27
Luft / Klima
28
Landschaft
29
Kultur- und sonstige Sachgüter
29
Wechselwirkungen
29
8.1
8.2
8.3
8.3.1
8.3.2
8.3.3
8.3.4
8.3.5
8.3.6
8.3.7
8.4
9.
Massnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung nachhaltiger
Auswirkungen
Maßnahmen innerhalb des Plangebietes
Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement
30
30
31
Verbal-Argumentative Eingriffsbewertung und Allgemeinverständliche
Zusammenfassung
31
11.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
32
12.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
32
13.
Massnahmen zur Überwachung
32
9.1
9.2
10.
Inhaltsverzeichnis
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
2
Seite 2
ABBILDUNGEN
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7
Abbildung 8
Abbildung 9
Lageplan
Bestand nach rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 1 in der Fassung
der 1. Änderung
Entwurf Bebauungsplan
Luftbild
Überschwemmungsgebiete, Vorläufige Sicherung
Naturschutzgebiet
Biotopkataster
Biotopverbund
Landschaftsplan
Inhaltsverzeichnis
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
A
INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS
1.
ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
3
Seite 3
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 "Gewerbegebiet Wiesenstraße",
Stadtteil Lipp der Stadt Bedburg soll vor allem die Art der Nutzung neu geregelt
werden.
Der
Bebauungsplan
dient
insbesondere
der
Erhaltung,
Erneuerung,
Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile sowie der
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4
BauGB. Durch die Bebauungsplanänderung wird darüber hinaus Planungssicherheit
für bereits ansässige Betriebe und Nutzungen geschaffen.
Im Rahmen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanverfahren
(Bebauungsplan) ist gemäß BauGB § 21 eine Umweltprüfung durchzuführen, welche
die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
ermittelt. Diese werden innerhalb des vorliegenden Umweltberichts beschrieben und
bewertet. Der Umweltbericht bildet den zweiten Teil der Begründung des
Bauleitplanentwurfs.
Zusätzlich wird ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt, um eine Betroffenheit der
Belange des Artenschutzes durch das geplante Vorhaben auszuschließen.
2.
LAGE UND ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES
Das Plangebiet liegt in der Stadt Bedburg, innerhalb des Stadtteiles Lipp.
Die Erft verläuft an der östlichen Grenze des Plangebietes. Im Westen wird es durch
eine Gewerbefläche und weiter durch die L 213 "Neusser Straße" begrenzt. Im
Süden / Südosten bildet die Wiesenstraße und im Norden / Nordwesten bildet der
Pützer Bach die äußere Begrenzung des Plangebiets.
Das Plangebietsumfeld wird von gemischten Nutzungen aus Wohnen, Einzelhandel,
Gewerbe und Freizeiteinrichtungen geprägt und weist eine inhomogene Struktur
auf.
1
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954)
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
Abbildung 1
3.
4
Seite 4
Lageplan
IST-ZUSTAND NACH HEUTIGEN RECHTSGRUNDLAGEN2
Für das Plangebiet besteht seit dem 29.06.1974 der rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 1 / Planungsverband Bedburg-Lipp (im Folgenden Bebauungsplan 1974
genannt).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1974 wurde wie folgt begrenzt:
im Norden durch den Pützbach, im Osten durch die Erft, im Süden durch die
Wiesenstraße und im Westen durch die Neusser Straße.
2
Stadt Bedburg: Bebauungsplan Nr. 1 des Planungsverbandes der Gemeinden Lipp und Bedburg, Stand 1974 und
Bebauungsplan Nr. 1/ Planungsverband Bedburg-Lipp, 1. Änderung - Gebiet zwischen Pützbach, Erft,
Wiesenstraße und Lipper Graben, Stand 1984
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
5
Seite 5
Das Gewerbegebiet wird hier in seiner Nutzung wie folgt eingeschränkt:
1.
Zugelassen sind Anlagen, von denen nur Lärm einer solchen Lautstärke
ausgeht, dass die in der TA-Lärm festgelegten Lautstärkewerte nicht
überschritten werden.
2.
Zugelassen sind Anlagen, von denen keine ab der Nutzungsgrenze der Wohn/
Mischgebiete spürbaren Erschütterungen ausgehen.
3.
Zugelassen sind Anlagen, die keine verfahrenstechnisch bedingten
Ableitungen in Form von Gasen, Dämpfen, Stäuben (Ruß), Aerosolen und
Gerüchen besitzen. Zugelassen sind Anlagen zur Beheizung von Gebäuden
und betrieblichen Anlagen.
Die Fläche zwischen der Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie
(Wiesenstraße) ist als 20 m breite Grünfläche und zum Zwecke des
Immissionsschutzes für die Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden
Straßeseite anzulegen. Auf einer Breite von 10 m können Stellplätze angelegt
werden. Diese Stellplätze liegen auf der zu den Betrieben zugewandten Seite. Für
die Stellplätze sind Baumbepflanzungen vorzunehmen. Eine nähere Beschreibung
der Bepflanzung geht aus dem Bebauungsplan nicht hervor.
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) mit 1,6
angegeben.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans von 1987 (im Folgenden Bebauungsplan
1987 genannt) gilt nur für den nordöstlichen Teil des Plangebiets. Der
Geltungsbereich ist im Westen begrenzt durch den Lipper Graben, welcher heute
nicht mehr existiert. Die 1. Änderung des Bebauungsplans setzte eine
zusammenhängende bebaubare gewerbliche Fläche fest, welche zur Ansiedlung
kleinflächiger Gewerbebetriebe in mehrere Grundstücke aufgeteilt werden sollte. Zur
Erschließung dieser Grundstücke wurde es erforderlich, eine von der Wiesenstraße
in
das
Plangebiet
führende
öffentliche
Verkehrsfläche
festzusetzen
(Humboldtstraße).
Die Grundflächenzahl
unverändert.
(GRZ)
und
die
Geschoßflächenzahl
(GFZ)
blieben
Um die Erft mit dem Begleitgrün zu erhalten und zu entwickeln, wurde die Fläche
zwischen dem festgesetzten Gewerbegebiet und der Erft als öffentliche Grünfläche
mit Pflanzgebot ausgewiesen.
Zu diesem Zeitpunkt bestand ein Landschaftsschutzgebiet, welches das Plangebiet
überlagert hat. Dieses wurde nachrichtlich übernommen. Die Abgrenzungen dieses
Landschaftsschutzgebietes existieren heute nicht mehr.
Entlang der Wiesenstraße wurde eine 20 m breite Grünfläche ausgewiesen,
innerhalb derer die Anordnung von Stellplätzen in einer Breite von 15 m ab der
Baugrenze zugelassen wurde. Außerdem wurde die Anpflanzung eines
hochstämmigen Laubbaumes für je 4 Parkplätze festgesetzt.
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
6
Seite 6
Der Lipper Graben, der entlang der westlichen Plangebietsgrenze der 1. Änderung
verlief, wurde eingezogen.
Eine nähere Beschreibung der Bepflanzung und der Stellplätze geht weder aus dem
Bebauungsplan von 1974 noch aus dem Bebauungsplan der 1. Änderung von 1984
hervor.
Die Ver- und Entsorgung erfolgt durch die Anbindung an die Wiesenstraße. Da der
Abwasserkanal über die Verkehrsfläche in das dahinter liegende Gebiet geführt
wird, wurde im Bebbauungsplan eine mit Leitungsrecht zugunsten der Stadt
Bedburg belastete Fläche festgesetzt.
Zur Entsorgung von reinem Oberflächenwasser wurden keine Regelungen
getroffen.
Der derzeitige Rechtsstand wird im Umweltbericht als fiktiver Ist-Zustand betrachtet.
Er ist in Abbildung 2 dargestellt.
Die Darstellung in Abbildung 2 umfasst die folgenden Teilflächen.
Flächenummer
Bezeichnung
F1
Überbaubare Grundstücksfläche
(Fläche innerhalb der Baugrenze)
Randflächen / Nebenanlagen
Grünfläche
Stellplätze innerhalb der Grünfläche
Straßenflächen
Pützer Bach
Öffentliche Grünfläche mit Pflanzgebot
Erft
Restflächen
(in den Bebauungsplänen 1974 und 1984 nicht erfasst)
F2
F3.1
F3.2
F4
F5
F6
F7
F8
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
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Abbildung 2
7
Seite 7
Bestand nach rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 1 in der Fassung
der 1. Änderung
Umweltbericht
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Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
4.
8
Seite 8
KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes zeichnet das Plangebiet als Gewerbegebiet
aus. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8. Die Otto-Hahn-Straße, die Wiesenstraße
und die Humboldtstraße verbleiben als Straßenverkehrsflächen innerhalb des
Plangebiets. Die Erft und der Pützer Bach sind als "Fließgewässer" und die
Grünfläche an der Erft ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
"Parkanlage" dargestellt.
Bezüglich der der räumlichen Nutzung werden die folgenden Anpassungen
vorgenommen:
-
Die Baufenster werden vergrößert, indem die Baugrenze um 10 m an die
Wiesenstraße heran gerückt wird.
-
Es werden keine Gestaltungsregelungen zur Grundstückseinfriedung und
Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Damit entfällt u.a. auch die
ehemalige Festsetzung für eine Baumbepflanzung auf der 20 m breiten
Grünfläche entlang der Wiesenstraße.
-
Die Abstandsfläche zum Pützer Bach ist auf einer Breite von 5 m als Fläche
festgesetzt, die von Bebauung freizuhalten ist.
Bezüglich der baulichen und betrieblichen Nutzung werden die folgenden
Anpassungen vorgenommen:
-
Zukünftig wird ein mischgebietstypisches Gewerbe zugelassen.
-
Die Oberkante der baulichen Anlagen darf bei maximal 70 m NHN liegen. In
Abhängigkeit von der Geländehöhe sind die Gebäude dann etwa 10 bis
12,50 m hoch.
Das Naturschutzgebiet "Erft zwischen Bergheim und Bedburg" wird nachrichtlich
übernommen.
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
Abbildung 3
3
9
Seite 9
Entwurf Bebauungsplan3
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH: Stadt Bedburg, Bebauungsplan Nr. 1, 2. Änderung (Lipp)
"Gewerbegebiet Wiesenstraße", Stand 24.09.2014
Umweltbericht
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Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
B
UMWELTBERICHT
5.
INHALT UND METHODIK
10
Seite 10
Im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung übernimmt
der Umweltbericht die Aufgabe, die erheblichen Umweltauswirkungen der
Bauleitplanung zu beschreiben und zu bewerten.
Der Umweltbericht nach
§ 14g UVPG5 besteht aus:
§ 2 Abs. 4
und
§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB4
sowie
1)
Einleitung mit folgenden Angaben:
-
Kurzdarstellung von Inhalt und Ziel des Bauleitplans / Beschreibung der
Festsetzungen
-
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes
2)
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen:
-
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
-
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung bzw. bei Nichtdurchführung
der Planung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
-
Variantenanalyse
3)
Sonstigen Angaben:
-
Beschreibung der verwendeten Verfahren der Umweltprüfung /
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
-
Geplante Maßnahmen der Überwachung
-
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Im vorliegenden Bericht sind die Umweltauswirkungen zu ermitteln und zu
beschreiben, die durch die Anpassung des Bebauungsplanes zu erwarten sind.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt funktionsbezogen für die
jeweiligen Schutzgüter auf Grundlage der zu erwartenden projektspezifischen
Auswirkungen.
4
5
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar
2010, BGBl. I S. 9), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
6.
11
Seite 11
STANDORTBESCHREIBUNG
Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Bedburg innerhalb eines bestehenden
Gewerbegebietes. Es umfasst eine Fläche von 58.200 m². Im Nordosten fließt die
Erft, im Nordwesten der Pützer Bach. Drei Straßen erschließen das Plangebiet: die
Otto-Hahn-Straße, die Humboldtstraße und die Wiesenstraße. Der südwestliche Teil
ist fast vollständig bebaut, nur der Pützer Bach wird durch Randgehölze begleitet.
Die Sohle des Pützer Bachs ist befestigt und liegt teilweise trocken.
Der nordöstliche Teil weist neben den Gewerbeflächen mehr Grün- und
Gehölzflächen auf, vor allem entlang der Erft. Zentral gelegen befindet sich ein
Wohnhaus mit einer privaten Grünfläche, die mit Bäumen bestanden ist. Im
Nordosten des Bereiches befindet sich eine Wiese, die zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht bebaut ist.
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesene 20 m breite Grünfläche an der
Wiesenstraße ist nicht vorhanden. Die Fläche ist vollständig versiegelt.
Die Geländehöhen im Plangebiet liegen zwischen ca. 57,5 m NHN (im Nordosten)
und ca. 60,0 m NHN (im Südwesten).
Die Umgebung des Plangebiets weist eine inhomogene Struktur auf. Der Norden ist
durch ein weiteres Gewerbegebiet geprägt, welches von Grün- und Gehölzflächen
umgeben ist. Der Grünzug erstreckt sich im Norden bis zur Kasterer Mühlenerft und
bis an die daran angrenzenden Waldflächen.
Der im Osten gelegene Ortsteil Broich zeichnet sich durch Wohnbebauung mit
Einfamilienhäusern aus. Hier sind außerdem kleinere Betriebe und alte
Betriebshallen vorzufinden.
Im Süden erstreckt sich ebenfalls ein Wohngebiet. Dieses ist sowohl durch kleinere
Reihen und Einfamilienhäusern als auch durch Villen mit großen Gärten
gekennzeichnet. Hier sind auch öffentliche Einrichtungen wie das Freibad Bedburg,
eine Kirche, ein Kindergarten und ein Krankenhaus aufzufinden. Größere Grün- und
Gehölzflächen erstrecken sich teilweise parkartig entlang der Erft.
Der im Westen gelegene Stadtteil Lipp ist ein reines Wohngebiet mit Reihen- und
Einfamilienhäusern.
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Abbildung 4
12
Seite 12
Luftbild
7.
PLANUNGSRELEVANTE FACHGESETZE UND FACHPLÄNE
7.1
Rechtsgrundlagen
In der vorliegenden Ausarbeitung wurden insbesondere die folgenden Fachgesetze
berücksichtigt:
-
Baurecht
-
Allgemeines Umweltrecht (Umweltverträglichkeit)
-
Bodenschutz
-
Naturschutz- und Landschaftsrecht, Artenschutz, Natura 2000
-
Wasserrecht
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
7.2
13
Seite 13
Raumplanung und Bauleitplanung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln ist der
Änderungsbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt.6
Die Landesregierung hat den Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel zum
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) erarbeitet und im Sommer
2013 als Rechtsverordnung beschlossen. Der sachliche Teilplan ergänzt den LEP
um planerische Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels. Die im sachlichen
Teilplan dargestellten Inhalte und Ziele werden im Rahmen des vorliegenden
Bauleitplanverfahrens berücksichtigt und abgearbeitet. Für den Umweltbericht sind
sie nicht relevant.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg7 ist das Plangebiet fast
vollständig als "Gewerbliche Bauflächen" ausgewiesen. Der Pützbach und die Erft
sind als "Wasserflächen", die Fläche zwischen der Erft und der "Gewerblichen
Baufläche" sowie die Fläche entlang der Wiesenstraße sind als "Grünfläche"
dargestellt.
Die Umgebung ist im Flächennutzungsplan kleinflächig strukturiert. Im Norden und
Nordosten des Pützer Baches und der Erft sind "Gewerbliche Bauflächen"
ausgewiesen. Daneben gibt es in der südlichen, östlichen und westlichen
Umgebung noch "Gemischte Bauflächen" und "Wohnbauflächen" mit zahlreichen
baulichen Anlagen für den Gemeinbedarf. Zu diesen Anlagen zählen eine Kirche,
ein Kindergarten, ein Jugendheim, ein Freibad und Spielplätze.
Im Norden teilt sich die Erft. In Richtung Nordwesten fließt sie als Kasterer
Mühlenerft, in Richtung Nordosten fließt sie als Erft weiter. Zwischen diesen
Fließgewässern sind Waldflächen dargestellt. Grünflächen begleiten die Erft und die
Kasterer Mühlenerft bis in den Süden des Plangebiets. Die Grünflächen erstrecken
sich in schmalen Bändern auch entlang des Pützer Bachs, der Wiesenstraße und
der Landesstraßen. Die in Nord-Süd-Richtung dargestellten Grünflächen bilden eine
Grünvernetzung, welche die flächigen Waldbestände im Norden über die Erft mit
den flächigen Grünanlagen des Freibades im Süden verbindet. (siehe auch Kap. 4).
7.3
Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes)
Wasserschutz
Weder das Plangebiet noch der weiträumig umgebene Landschaftsraum liegen in
einem Wasserschutzgebiet8.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt
Vorbeugender Hochwasserschutz9, werden die im Nordosten des Plangebietes
6
7
8
9
Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2001): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt – Region Köln,
1. Auflage 2001 mit Ergänzungen (Informationsstand: Oktober 2014).
Stadt Bedburg: Flächennutzungsplan, 4. Ausfertigung, Bearbeitungsstand 03.08.2005, erhalten am 23.09.2014
Landesumweltamt NRW (Hrsg.): Wasserschutzgebiete, Digitale Daten, Stand: 13.02.2008
Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt
Vorbeugender Hochwasserschutz, Teil 1 Region Köln, i.d.F. von Juli 2006
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
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Seite 14
liegenden Gebiete als Überschwemmungsbereich dargestellt. Das Plangebiet liegt
in einem Potentiellen Überflutungsbereich.
Das Überschwemmungsgebiet beiderseits der Erft wurde durch die
Bezirksregierung Köln für ein 100jährliches Hochwasserereignis ermittelt10. Das
daraus resultierende Überschwemmungsgebiet ist vorläufig gesichert worden und
wurde nachrichtlich in die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01
übernommen. Es erstreckt sich im Plangebiet auf den im Bebauungsplan als
Wasserfläche festgesetzten Bereich der Erft.
Abbildung 5
10
Überschwemmungsgebiete, Vorläufige Sicherung
Bezirksregierung Köln (Hrsg.)(2013): Karte des Überschwemmungsgebietes der Erft im Regierungsbezirk Köln,
Kartenblatt 4/38, Stand 15.10.2013
Umweltbericht
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Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
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Der Prognosezustand der Überschwemmungsgebiete nach Grundwasserwiederanstieg erstreckt sich auch auf eine Teilfläche des Plangebiets im
nordöstlichen Bereich.
Natur- und Landschaftsschutz
Geschützte Landschaftsbestandteile11 und geschützte Biotope12 befinden sich
weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld.
Abbildung 6
Naturschutzgebiet
Die durch das Plangebiet fließende Erft ist als Naturschutzgebiet mit der
Bezeichnung "Erft zwischen Bergheim und Bedburg" ausgewiesen13.
11
12
13
Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord, Änderung Nr. 8, 2006, rechtskräftig und
Landschaftsplan Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe, 3. Änderung, 2012, rechtskräftig
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014): Gesetzlich
geschützte Biotope, Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/p62/de/downloads, Stand 19.08.2014
ebenda
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014):
Umweltbericht
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Umweltbericht
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Das Gebiet wird zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen
bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten geschützt, insbesondere aufgrund
der Funktion der Erftaue als Brut- und Nahrungsbiotop. Das Naturschutzgebiet
wurde nachrichtlich in die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01
übernommen. Die zwischen dem Naturschutzgebiet und der Gewerbefläche
liegende bestehende öffentliche Grünfläche wurde als solche in die Darstellungen
der 2. Änderung des Bebauungsplans übernommen. Beide Flächen werden nicht
verändert.
Das Naturschutzgebiet wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Für das Plangebiet und sein Umfeld bis in eine Entfernung von etwa 400 m besteht
keine Schutzausweisung als Landschaftsschutzgebiet14. Landschaftsschutzgebiete
werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
"Natura 2000"
Im Plangebiet und seiner Umgebung liegen keine Gebiete im Sinne der FFHRichtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie15. Von dem Vorhaben sind
keine solcher Gebiete betroffen.
Artenschutz
In Kapitel 8.3.2 dieses Umweltberichts wird auf das allgemeine Artenvorkommen
eingegangen. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung des Vorhabens ist die
heutige Funktion der Flächen in Bezug auf die Verbotstatbestände der §§ 44 und 45
des Bundesnaturschutzgesetzes relevant.
Die gesetzlichen Anforderungen zum Artenschutz sind im BNatSchG geregelt, das
unter anderem europäische Naturschutzrichtlinien, insbesondere die Flora-FaunaHabitat- Richtlinie (FFH-RL, RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (VSchRL, RL 2009/ 147/EG), in nationales Recht umsetzt. Seit Inkrafttreten des
BNatSchG vom 29.07.2009 am 01.03.2010 sind insbesondere die §§ 44
(Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und
Pflanzenarten) und 45 Abs. 7 (Ausnahmen) zu beachten.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wurde ein Fachbeitrag zum
Artenschutz, Vorprüfung, erstellt. Der Fachbeitrag ist dem Umweltbericht als
Anhang beigelegt16.
Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung ist die Verwaltungsvorschrift (VV
Artenschutz) des Landes NRW zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) (MUNLV
14
15
16
Naturschutzgebiete, Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/nsg/de/downloads, Stand 19.08.2014
Rhein-Erft-Kreis (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord, Änderung Nr. 8, 2006, rechtskräftig
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014): Gebiete nach
der Europäischen Vogelschutzrichtlinie/Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/natura2000-meldedok/de/downloads, Stand 19.08.2014
Büro für Landschaftsplanung Ute Rebstock (November 2014): Gewerbegebiet Wiesenstraße, Fachbeitrag zum
Artenschutz, Vorprüfung. Stolberg-Mausbach.
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Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
17
Seite 17
2010). Im Rahmen des Artenschutzprüfung wird demnach geprüft, ob im Falle der
Projektrealisierung
Konflikte
mit
dem
Artenschutz
gemäß
den
artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu erwarten
(Stufe I: Vorprüfung) und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder
Betrachtungen (Stufe II: Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Der Paragraph führt
eine Reihe von Verbotstatbeständen für besonders und streng geschützte wild
lebende Tiere und Pflanzen auf (Zugriffsverbote).
Die vorliegende Studie führt zu dem Ergebnis, dass für planungsrelevante Arten
durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlich relevanten Konflikte bzw. Verstöße
gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind.
Eine vertiefende Artenschutzprüfung ist nicht notwendig.
Es ist nicht vollkommen auszuschließen, dass die derzeit noch unbebaute
Wiesenfläche von planungsrelevanten Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte
genutzt wird. Daher sollte eine Baufeldräumung der Fläche in den Monaten
September bis Februar erfolgen, außerhalb der Brutzeiten. Sofern der Beginn von
Erdbauarbeiten während der Brutzeit erfolgt, sollte vor Baubeginn eine Überprüfung
auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
7.4
Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes)
Biotopkataster17
Im Plangebiet liegt kein Element, welches im Kataster der schutzwürdigen Biotope
erfasst ist.
Die nächstgelegene Fläche des Biotopkatasters liegt nördlich des Plangebiets, in
einer Entfernung von ca. 150 m. Es ist der im Rahmen der Rekultivierung des
Tagebau-Gebietes Garzweiler-Süd neu angelegte Bachlauf der Kasterer Mühlenerft
(BK-4905-302).
Kasterer Mühlenerft
Objektbeschreibung:
Der im Rahmen der Rekultivierung des Tagebau-Gebietes Garzweiler-Süd neu
angelegte Bachlauf der Kasterer Mühlenerft wird auf weiten Strecken von einem
dichten Ufergehölz aus Erlen, Weiden, Eschen und anderen Gehölzen begleitet. Am
Bachufer finden sich Röhrichtfragmente, vorgelagert im Wasser dichte Bestände
des Rauhen Hornblattes und der Kleinen Wasserlinse. Der südliche Abschnitt der
Mühlenerft weißt entlang des Ufers große Bestände des Neophyten Myriophyllum
brasiliense (Brasilianisches Tausendblatt) auf. Im Südteil des Gebietes findet sich
auch ein nördlich des Fliessgewässers gelegenes, von dichten Hecken umgebenes
Amphibiengewässer (NABU). Das Kleingewässer wird von einem dichten Röhricht
17
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2014):
Biotopkataster/Digitale Daten von Juli 2014 Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/downloads Stand 15.09.2014
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vorwiegend aus Wasserschwaden umgeben. Daran grenzt eine kleine Feuchtwiese
an. Im Bereich der Abzweigung von der Erft stockt ein lichter Pappelwald mit Ulmen
und dichtem Holundergebüsch im Unterwuchs. Das Gebiet setzt sich auf Neusser
Kreisgebiet weiter fort.
Abbildung 7
Biotopkataster
Schutzziel:
Erhalt des Mühlenbaches mit begleitenden Ufergehölzen und Röhrichtfragmenten
sowie Kleingewässer, Feuchtwiesenrest und Auenwaldfragment im "Auenbereich"
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als neuer Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Vernetzungsbiotop im
rekultivierten Tagebaugebiet Garzweiler-Süd.
Von dem Vorhaben ist der Bachlauf der Kasterer Mühlenerft nicht betroffen.
Biotopverbund 18
Die Grünflächen an der Erft im Nordosten des Plangebiets liegen in einer vom
Biotopverbund erfassten Fläche. Es sind "Kern-, Verbindungs- und
Entwicklungsbereiche", VB-K-4905-102 Erftaue zwischen Broich und Horrem.
Die Biotopverbundflächen setzten sich im südöstlichen Landschaftsraum entlang
der Erft fort und werden ergänzt durch "Ergänzende Bereiche und Suchräume für
die Landschaftsplanung" (VB-K-5005-001).
Die Teilflächen des Biotopverbundes reichen von Bedburg im Norden bis Horrem im
Süden. Die stark ausgebaute und begradigte Erft durchfließt überwiegend
landwirtschaftlich genutzte Flächen, zumeist gesäumt von Baumreihen,
Einzelbäumen und Gebüschen. Mehrere Nebenbäche und -gräben, Altarmreste,
Laubgehölze, Baumreihen, Gebüsche sowie Kleingehölz-Grünlandkomplexe
gliedern und beleben die Erftaue, die ein besonders hohes Entwicklungspotential
aufweist.
Das Gebiet hat eine große Bedeutung als Vernetzungsbiotop im ansonsten
strukturarmen Bereich des Erftkreises.
Objekt-Nr.: VB-K-4905-102
Name:
Erftaue zwischen Broich und Horrem
Schutzziel:
Erhalt der Erftaue einschließlich der Mühlen- und Seitengräben
mit Altarmen, Röhrichtfragmenten, Flutmulden und -rinnen,
Ufergehölzen, Baumreihen, Gebüschen, strukturreichen GehölzGrünlandkomplexen mit Grünlandresten, Brachen, alten
Obstbaumbeständen
und
Gärten,
und
aller
übrigen
auentypischen Elemente, sowie Erhalt der altholzreichen
Baumbestände (Parks, Laubwälder, Feldgehölze, Alleen) im
Bereich von Schloss- und Burganlagen
Entwicklungsziel: Optimierung der Erftaue durch Wiederherstellung eines möglichst
naturnahen Zustandes aller Fliessgewässer, Entwicklung von
extensiv genutztem (Feucht-) Grünland durch Rückführung
umgebrochener Flächen zu Grünland und Extensivierung der
Grünlandnutzung, Anlage von Ufergehölzen, Entwicklung von
Feuchtwäldern durch Wiederaufforstung und Anreicherung der
Aue mit auentypischen Elementen.
18
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.)(2014):
Biotopverbundsystem/Digitale Daten von April 2014, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/downloads, Stand 07.05.2014
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Abbildung 8
20
Seite 20
Biotopverbund
Es ist davon auszugehen, dass in der großmaßstäblichen Darstellung der
Biotopvernetzung eine Zeichenungenauigkeit als Parallelverschiebung vorliegt.
Denn die Erft selbst, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, wird von der
Darstellung gerade nicht erfasst, während Teile auch des bereits bebauten
Gewerbegebietes erfasst sind.
Das Naturschutzgebiet wurde nachrichtlich in die vorliegende 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 01 übernommen. Die zwischen dem Naturschutzgebiet und der
Gewerbefläche liegende bestehende öffentliche Grünfläche, welche ebenfalls der
Biotopvernetzung dient, wurde als solche in die Darstellungen der 2. Änderung des
Bebauungsplans übernommen. Beide Flächen werden nicht verändert.
Das Vorhaben führt nicht zu einer Beeinträchtigung des Biotopverbunds.
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Landschaftsplanung 19
Beinahe das gesamte Plangebiet, ebenso wie der umgebende Siedlungsraum, wird
im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 1 "Tagebaurekultivierung Nord" des RheinErft-Kreises als "Im Zusammenhang bebauter Ortsteil / Gebiet eines rechtskräftigen
Bebauungsplanes" dargestellt. Nur die Erft im Nordosten des Plangebiets wird als
Naturschutzgebiet 2.1-3 Erft zwischen Bergheim und Bedburg mit dem
Entwicklungsziel "Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und
mit gliedernden und belebenden Elementen" angezeigt.
Abbildung 9
19
Landschaftsplan
Rhein-Erft-Kreis (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord, Änderung Nr. 8, 2006, rechtskräftig
und Landschaftsplan Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe, 3. Änderung, 2012, rechtskräftig
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Schutzwürdige Böden 20
Für die bereits bestehende Bebauung wurden die anstehenden Böden im
Plangebiet bereits entfernt. Bei den derzeit noch unbebauten Flächen ist davon
auszugehen, dass sie im Rahmen von Bauarbeiten auf umliegenden Flächen
bereits beansprucht wurden.
Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vorhanden
und von dem Vorhaben nicht betroffen.
Unzerschnittene Landschaftsräume (UZVR) 21
Unzerschnittene Landschaftsräume sind im Plangebiet und seiner Umgebung nicht
vorhanden und von dem Vorhaben nicht betroffen.
Waldfunktionskarte 22
Elemente der Waldfunktionskarte sind im Plangebiet und seiner Umgebung nicht
vorhanden und von dem Vorhaben nicht betroffen.
8.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES BESTANDES SOWIE DER
UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
8.1
Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens
Ohne Durchführung des Vorhabens würde die Fläche weiterhin als Gewerbegebiet
mit den zugelassenen Nutzungsarten und Bauhöhen bestehen bleiben.
Die nach dem bisherig gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesene
Fläche an der Wiesenstraße ist bereits versiegelt.
8.2
Nutzungen und Nutzungsansprüche
Landwirtschaft
Im Plangebiet liegen keine landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Forstwirtschaft
Im Plangebiet liegen keine forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
20
21
22
Geologischer Dienst NRW (Hrsg.) (2001): Auskunftssystem BK50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Online
Fachinformationssystem. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/uzvr/de/start; Stand: 17.09.2014
Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen, Waldflächen mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen
sowie Flächen mit besonderer Zweckbestimmung, Blatt 5104 Düren; Minister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, 1979
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23
Seite 23
Jagd und Fischerei
Fischerei und Jagd finden im Plangebiet nicht statt.
Ver- und Entsorgung / Infrastruktur
Die Infrastruktur im Plangebiet ist bereits ausgebaut.
8.3
Schutzgüter
8.3.1
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Im Vordergrund steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der
Menschen. Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ dienen dieser Zielsetzung und
werden daher dem Schutzgut Mensch zugrunde gelegt.
Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ sind gegenüber den folgenden
Wirkfaktoren empfindlich:
-
Lärm
-
Abgasbelastung
-
Zerschneidung von Funktionsbeziehungen
-
Veränderung des Landschaftsbildes
Lärm und Luftschadstoffe:
Das Vorhaben sieht eine Anpassung der Nutzung im Sinne von
mischgebietstypischem Gewerbe vor. Damit werden Immissionen gegenüber der
heutigen Rechtslage tendenziell reduziert werden.
Im heutigen Zustand geht bereits von den umliegenden Hauptverkehrsstraßen eine
Belastung des Plangebietes und der Umgebung aus.
Landschaftsbild/Erholung:
Geprägt werden das Plangebiet durch die bereits bestehenden Gewerbeflächen und
die Umgebung durch die insgesamt eher inhomogene Siedlungsstruktur. Dem
Plangebiet kommt keine Funktion für die Erholung zu.
Das Vorhaben führt nicht zu Veränderungen, die sich negativ auf das
Landschaftsbild auswirken. Da die ursprünglich entlang der Wiesenstrasse
vorgesehene Grünfläche heute bereits bebaut bzw. versiegelt ist führt die geplante
Darstellung von Baufläche in diesem Bereich nicht zu Veränderungen. Positiv wird
sich die Beschränkung der Bauhöhen auf eine definierte Höhe auswirken, die nicht
abhängig von der Geschoßhöhe ist.
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Funktionsbeziehungen:
Von dem Vorhaben sind keine Rad- oder Wanderwege und insgesamt keine
Naherholungsfunktionen betroffen, da die entsprechenden Einrichtungen innerhalb
des Plangebietes unverändert erhalten bleiben.
8.3.2
Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Im Vordergrund stehen der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen
und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen
Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Lebensräume und ihrer
sonstigen Lebensbedingungen.
Die Schutzziele "Tierarten“, "Pflanzen" und "Biotope“ sind gegenüber den folgenden
Wirkfaktoren empfindlich:
-
Verinselung, Habitatverkleinerung
-
Zerschneidung, Barrierewirkung, Unterbrechung von Wechselbeziehungen
-
Veränderung der Standortbedingungen (Wasserhaushalt, Eutrophierung,
Pflanzengesellschaften, Tierwelt)
-
Störeffekte (Lärm, visuelle Störreize)
Für das Plangebiet und den Untersuchungsraum liegen aus den folgenden
Erfassungen Informationen zum Vorkommen von Tieren und Pflanzen vor:
-
Online Fachinformationssystem LANUV 23 „Geschützte Arten in NRW“
-
Auswertung der Datenblätter zu den Biotopverbundflächen
-
Ortsbegehung
-
Auswertung des Luftbildes
Der rechtsgültige Zustand und der tatsächliche heutige Ist-Zustand weichen
voneinander ab. Im Folgenden werden die Biotoptypen des heutigen Ist-Zustandes
beschrieben.
Biotoptypen
Der überwiegende Teil des Gewerbegebietes wird geprägt durch versiegelte
Flächen der Gewerbebauten und der Verkehrsflächen. Einige der Gebäude sind
kleinflächig von Rasenflächen umgeben, teilweise mit einzelnen Bäumen und
Sträuchern bepflanzt.
An der nordöstlichen Grenze des Plangebietes fließt die begradigte Erft. An der
nordwestlichen Grenze befindet sich der Pützer Bach, seine Sohle ist befestigt und
23
LANUV (2014): Planungsrelevante Arten der Messtischblätter 5005 Bergheim, Quadrant 1 und 4905
Grevenbroich, Quadrant 3; http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/52061,
Stand: 24.09.2014
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er liegt etwa zur Hälfte trocken. Nur der nördliche Bereich der Pützer Baches führte
zum Zeitpunkt der Ortsbegehung Wasser.
Entlang der Erft führt ein asphaltierter Weg, der an beiden Seiten mit Gehölzen
bestanden ist. Dieses Feldgehölz zeichnet sich vor allem durch Kastanien- und
Ahornbäume sowie teilweise durch Linden und Ufergehölze aus. Die Krautschicht
der Gehölze ist vor allem durch dichten Brennesselbewuchs gekennzeichnet.
Die Böschung des Pützer Baches ist ebenfalls mit Gehölzen bewachsen, hier
wachsen vor allem Ahorn, Eschen und teilweise Birken. Teilweise sind dichte
Brombeer- und Brennesselbestände zu finden.
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen derzeit noch unbebaute
Bereiche: Zentral befindet sich ein Wohngebäude mit Hausgarten, welches mit einer
großen Lebensbaumhecke und Bäumen eingegrünt ist. Entlang des ursprünglichen
Grabens schließen in nördlicher Richtung weitere Gehölze an. Im nordwestlichen
Bereich liegt eine brachgefallene Wiese, die teilweise von Brombeergebüschen
umgeben ist.
Aus den ermittelten Biotoptypen und den vorhandenen Daten zur Fauna lassen sich
Aussagen zu den Lebensräumen im Plangebiet ableiten.
Fauna / Lebensräume
Bezüglich der Tierwelt kann das Plangebiet Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und
Fledermäuse sowie auch für Insekten bieten.
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen geprägt. Die restlichen
unversiegelten Grünflächen zwischen den Gebäuden des Gewerbegebiets stellen
keine geeigneten Lebensräume dar. Die beiden Fließgewässer am Rand des
Plangebietes, der Pützbach und die Erft einschließlich ihrer Uferbereiche, bilden
einen strukturreichen Lebensraum und dienen auch der Biotopvernetzung. Der
Biotopkomplex aus Wasserflächen, Gehölzen und vorgelagerten Krautsäumen kann
von den oben genannten Tierartengruppen genutzt werden, von hier aus können
auch geeignete angrenzende offene und halboffene Flächen genutzt werden. Zu
einer Einschränkung der Lebensraumqualität führen die lineare nur schmale
Ausprägung sowie die starken Störungen im Siedlungsbereich. Es ist zu erwarten,
dass hier nur anpassungsfähige "Allerweltsarten" auftreten.
Obwohl die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, kann aufgrund der Benachbarung zu
der nördlich anschließenden gleichartigen Fläche nicht vollkommen ausgeschlossen
werden, dass die derzeit noch unbebaute brachgefallene Wiesenfläche innerhalb
der nach derzeitigem Rechtsstand schon überbaubaren Grundstücksflächen von
planungsrelevanten bodenbrütenden Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte
genutzt wird.
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Seite 26
Auswirkungen des Vorhabens
Im Rahmen des Planvorhabens bleiben die wichtigen
Biotopstrukturen an Erft und Pützbach unverändert bestehen.
vernetzenden
Baufeldräumungen auf derzeit noch unbebauten brachgefallenen Wiesenfläche
sollten im Winterhalbjahr, außerhalb der Brutzeit, stattfinden.
Bau- und betriebsbedingte Störeffekte durch Lärm, Abgase oder visuelle Reize
werden vom Vorhaben nicht in einem Umfang ausgehen, der zu einer erheblichen
Beeinträchtigung der Fauna führt.
Insgesamt führt das geplante Vorhaben zu keiner relevanten Beeinträchtigung der
Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt im Landschaftsraum. Unzulässige
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt treten nicht ein.
8.3.3
Boden
Dem Boden kommen nach § 2 BBodSchG die folgenden Funktionen zu:
1.
Natürliche Bodenfunktionen:
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen
Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für
stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
2.
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
3.
Nutzungsfunktionen
Das zentrale Anliegen des Bundesbodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG24) ist die
nachhaltige Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Schädliche
Bodenveränderungen sind abzuwehren, Beeinträchtigungen der natürlichen
Bodenfunktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
sollen soweit wie möglich vermeiden werden.
Der § 1a des Baugesetzbuches (BauGB)25 schreibt vor, dass bei der Aufstellung
von Bauleitplänen sparsam mit dem Boden umzugehen ist.
24
25
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz -BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30
des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
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Folgende Auswirkungen (Wirkfaktoren) auf die Bodenfunktionen treten im Rahmen
der Bauleitplanung regelmäßig auf(vgl.26):
-
Bodenabtrag (Erdaushub)
-
Bodenversiegelung
Folgende Auswirkungen treten häufig auf:
-
Umlagerung (Auftrag/Überdeckung)
-
Verdichtung
Außerdem können folgende Auswirkungen auftreten:
-
Schadstoffeintrag
-
Veränderung des Bodenwasserhaushaltes
-
Erosion
Die Böden des Plangebiets sind größtenteils entfernt und versiegelt, im Rahmen der
rechtskräftigen Bebauungspläne ist die im Rahmen der 2. Änderung des
Bebauungsplanes dargestellte mögliche Versiegelung bereits abgedeckt. Davon
ausgenommen ist ein 5 bis 10 m breiter Grünstreifen entlang der Wiesenstraße, der
jedoch im heutigen Zustand bereits versiegelt ist.
Eine stoffliche Vorbelastung der Böden durch Altlasten ist im Plangebiet nicht
bekannt.
8.3.4
Wasser
Im Vordergrund stehen die Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer und die Erhaltung des
Landeswasserhaushaltes.
Die Schutzziele "Grundwasser“, "Oberflächengewässer" und "Wasserhaushalt“ sind
gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich:
-
Veränderung der Grundwasser- oder Fließgewässerdynamik
-
Anschnitt von Grundwasserleitern
-
Schadstoffbelastung
-
Veränderung der Wassertemperatur
-
Verlegung, Ausbau, Verbau, Verrohrung, Stauung
-
Veränderung des Retentionsraumes und/oder der Retentionsfunktion
Der geologische Untergrund besteht aus Mittel- und Feinkies mit Grobsand,
Grobkies und Mittelsand der jüngeren Hauptterrasse des Rheins und stellt einen
sehr ergiebigen Grundwasserleiter dar27.
26
27
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (Auftraggeber) (LABO, Januar 2009): Bodenschutz in der
Umweltprüfung nach BauGB, Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung
Landesanstalt für Wasser und Abfall NW (Hrsg.) (1996): Hydrologische Karte von NRW 1:25.000. Blatt 5005
Bergheim
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Die Braunkohlenflöze werden in der Erftscholle seit Jahrzehnten in tiefen
Tagebauen abgebaut. Das Plangebiet ist durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus betroffen. Daher sind im Untersuchungsraum alle
Grundwasserstockwerke stark beeinflusst.28 Das Grundwasser ist im Erfttal mehr als
2 m unter Flur abgesenkt.29
Nach der Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Dies wird sich sowohl auf
Grundwasserspiegel
unter
dem
Plangebiet
als
auch
auf
Überschwemmungsgebiet der Erft auswirken, welches dann auch Teile
Bauflächen überlagern wird.
ein
den
das
der
Die Einhaltung der derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an die Entsorgung von
reinem Oberflächenwasser werden im Rahmen der Baugenehmigungen
abgearbeitet werden.
Bezüglich des Landschaftsfaktors Wasser sind keine Wert- und Funktionselemente
besonderer Bedeutung, wie z.B. natürliche oder naturnahe Oberflächengewässer
sowie deren Relikte betroffen.
Durch das Vorhaben tritt keine relevante Beeinflussung des Wasserhaushaltes ein.
8.3.5
Luft / Klima
Im Vordergrund stehen die Vermeidung von Luftverunreinigung und Erhaltung von
Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen
Regenerations- und Austauschfunktionen.
Die Schutzziele „Reinhaltung der Luft“ und „Geländeklima“ sind gegenüber den
folgenden Wirkfaktoren empfindlich:
-
Abriegelung, Umleitung von Frisch- und Kaltluftbahnen
-
Zerschneidung/ Verlust von Kaltluftsammel- und Kaltluftentstehungsgebieten
-
Schadstoffbelastung
Durch das Planvorhaben ergeben sich gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand
und tatsächlichen Zustand kaum Veränderungen.
Im Hinblick auf das Klimapotential sind keine Wert- und Funktionselemente
besonderer Bedeutung betroffen, wie z.B. Flurwindsysteme (thermische
Ausgleichswinde), Immissionsschutzflächen oder Extremstandorte auf exponierten
Lagen.
Durch das Vorhaben tritt keine relevante Beeinflussung von Luft oder Klima ein.
28
29
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen (Hrsg): Flussgebiete in NRW, ELWAS-Ims, Online im Internet: http://www.flussgebiete.nrw.de, Stand:
24.09.2014
Geologisches Landesamt NW (Hrsg.) (1976): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen. 1 : 50.000. Blatt L5104 Düren
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8.3.6
29
Seite 29
Landschaft
Im Vordergrund stehen die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
Landschaft in ihrer natürlichen oder kulturhistorisch geprägten Form und die
Erhaltung der Erholungseignung sowie die Erhaltung der Landschaft in ihrer für ihre
Funktionsfähigkeit genügenden Größe im unbesiedelten Raum.
Die Schutzziele „Landschaftsbild“ und „Landschaftraum“ sind gegenüber den
folgenden Wirkfaktoren empfindlich:
-
visuelle Verletzlichkeit (Einsehbarkeit)
-
Zerschneidung, Überformung (Störung von Sichtbeziehungen, Querung von
Talräumen)
-
Verlärmung
Der Siedlungsraum ist gekennzeichnet durch einen hohen
Gewerbeflächen und eine ansonsten relativ inhomogene Struktur.
Anteil
an
Durch das Planvorhaben ergeben sich gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand
und tatsächlichen Zustand kaum Veränderungen.
Im Hinblick auf das Landschaftsbild im Sinne von historischen Kulturlandschaften
sind keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen, wie z.B.
Böden mit Archivfunktion und Geologische Schutzobjekte. Es sind auch keine
prägenden Bestandteile, bedeutsame Sichtbeziehungen, Wegeverbindungen oder
Erholungsinfrastruktur mit regionaler und überregionaler Bedeutung betroffen.
8.3.7
Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet sind keine Bodendenkmäler zu erwarten, da die Fläche bereits
beinahe vollumfänglich bebaut ist.
8.4
Wechselwirkungen
Ökosystemare Wechselwirkungen treten auf verschiedenen Ebenen auf.
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern betreffen vor allem die
Zusammenhänge zwischen Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Klima
sowie die Abhängigkeit der Tiere und Pflanzen von diesen abiotischen
Standortverhältnissen.
Innerhalb der einzelnen Schutzgüter können ebenfalls Wechselwirkungen auftreten,
zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen Tier- und Pflanzengemeinschaften in Ökosystemen, Populationsdynamische Regelungsmechanismen
sowie innerhalb des Bodens zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen
Bodenstruktur, Bodenwasser- und Bodenlufthaushalt.
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Weiterhin bestehen Wechselwirkungen zwischen Landschaftsstruktur und
Landschaftsfunktion. Die Vegetationsstruktur und das Relief einer Landschaft
nehmen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion eines
Landschaftsraumes.
Bodenverluste durch Versiegelung und Bebauung führen nicht nur zum direkten
Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch die möglicherweise
verminderte Niederschlagsversickerung und damit verbundene geringere
Grundwasserneubildung sind auch die klimatischen Verhältnisse durch
Temperaturerhöhung und Reduzierung der relativen Luftfeuchte infolge verringerter
Verdunstung betroffen.
Im vorliegenden Fall sind durch den hohen Flächenanteil an bereits bebauten
Flächen und die insgesamt geringe ökologische Wertigkeit der Plangebietsfläche die
Wechselwirkungen nur sehr gering.
9.
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUR VERMINDERUNG
NACHHALTIGER AUSWIRKUNGEN
9.1
Maßnahmen innerhalb des Plangebietes
Im Bereich der Bauflächen besteht wenig Raum für die Durchführung von
Maßnahmen. Daher kommen innerhalb des Plangebiets insbesondere die
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen zum
Tragen.
Um negative Auswirkungen bei der Umsetzung der Bauleitplanung zu vermeiden,
sollen bestehende wertvolle Biotope sowie Gehölze soweit möglich erhalten bleiben.
Dies betrifft vor allem die Erft sowie die öffentliche Grünfläche am östlichen Rand
des Plangebiets. Diese Flächen wurden in den Darstellungen der 2. Änderung des
Bebauungsplanes entsprechend nachrichtlich als NSG dargestellt bzw. als
öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zum Schutz der Gehölze am Pützer Bach wurde
ein Randstreifen von 5 m Breite ausgewiesen, der nicht überbaut werden darf.
Zur Verminderung von Eingriffen in den Boden und in angrenzende zu erhaltende
Flächen sind im Hinblick auf den Boden- und Biotopschutz während der
Baumaßnahmen Erdmassen, Baustoffe u.ä. möglichst flächensparend auf den
künftig versiegelten Flächen abzulagern. Der belebte Oberboden ist vor Beginn der
Baumaßnahmen unter Einhaltung der DIN 18915 sicherzustellen und für die Anlage
späterer Vegetationsflächen wiederzuverwenden. Bodenbelastende Maßnahmen
sind vorwiegend auf den später ohnehin versiegelten Flächen durchzuführen. Das
Prinzip der sauberen Baustelle ist zu beachten. Baubedingte Verdichtungen sind
nach Beendigung der Bauphase zu beseitigen.
Bei Ausbau, Lagerung und Einbau von Boden ist ein schonender Umgang nach DIN
19731 zu beachten.
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9.2
31
Seite 31
Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement
Es ist nicht vollkommen auszuschließen, dass die derzeit noch unbebaute
brachgefallene Wiesenfläche von planungsrelevanten Vögeln als Fortpflanzungsund Ruhestätte genutzt wird. Daher sollte eine Baufeldräumung der Fläche in den
Monaten September bis Februar erfolgen, außerhalb der Brutzeiten. Sofern der
Beginn von Erdbauarbeiten während der Brutzeit erfolgt, sollte vor Baubeginn eine
Überprüfung auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser
Arten mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
10.
VERBAL-ARGUMENTATIVE EINGRIFFSBEWERTUNG UND
ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 "Gewerbegebiet Wiesenstraße",
Stadtteil Lipp der Stadt Bedburg soll vor allem die Art der Nutzung neu geregelt
werden. Der Bebauungsplan dient insbesondere der städtebaulichen Entwicklung im
Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung vorhandener Ortsteile und zentraler
Versorgungsbereiche. Durch die Bebauungsplanänderung wird darüber hinaus
Planungssicherheit für bereits ansässige Betriebe und Nutzungen geschaffen.
Für die Anpassung des Bebauungsplanes im Rahmen der 2. Änderung werden
keine zusätzlichen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden
Bebauungsplanes in Anspruch genommen, auch werden die Grundzüge der
Planung gegenüber dem derzeit geltenden Ortsrecht nicht berührt. Gegenüber dem
derzeit geltenden Rechtsstand in Verbindung mit dem tatsächlich vorliegenden IstZustand werden keine zusätzlichen Eingriffe i. S. v. § 14 BNatschG ermöglicht.
Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt die Darstellung und Bewertung der
ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten und die qualitative Bewertung
des Eingriffs. Es erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des
Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und
Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, und
Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die jeweiligen Wechselwirkungen. Das
Ergebnis zeigt, dass durch das Vorhaben keine Naturgüter betroffen sind, denen im
heutigen Zustand eine außergewöhnliche Wertigkeit zugesprochen werden kann.
In Bezug auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
ergeben sich durch das Planvorhaben gegenüber dem derzeit geltenden
Rechtsstand in Verbindung mit dem tatsächlich vorliegenden Ist-Zustand keinerlei
Beeinträchtigungen. Dies trifft für mögliche Immissionen, die Qualität des Ortsbildes
und die Naherholungsfunktion gleichermaßen zu.
In Bezug auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt haben
die gewerblich genutzten Flächen des Plangebietes und die geringen Grünbestände
innerhalb der überbaubaren Flächen nur eine sehr geringe Bedeutung als
Lebensraum. Die vorhandenen randlichen Gehölzbestände, die öffentliche
Grünfläche, das Naturschutzgebiet Erft und der Pützbach bleiben erhalten und
werden durch entsprechende Darstellungen im Bebauungsplan geschützt.
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Es ist nicht zu erwarten, daß bemerkenswerte, gefährdete oder streng geschützte
Pflanzen oder Tierarten in relevanter Weise betroffen sein werden. Eine
brachgefallene Wiesenfläche innerhalb der überbaubaren Flächen bildet zusammen
mit den nördlich angrenzenden Gehölz- und Freiflächen einen Lebensraum der
halboffenen Kulturlandschaft (Gärten/Parkanlagen/Siedlungsbrachen). Es ist nicht
mit völliger Sicherheit auszuschließen, dass die Fläche von planungsrelevanten
Vögeln als Teillebensraum genutzt wird. Daher sollten Baufeldräumungen im
Winterhalbjahr, außerhalb der Brutzeit, stattfinden.
Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima ergibt sich durch
das Planvorhaben gegenüber dem derzeit geltenden Rechtsstand in Verbindung mit
dem tatsächlich vorliegenden Ist-Zustand nicht, die Flächen sind schon fast
vollumfänglich bebaut.
Auch im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft führt das Planvorhaben nicht zu
Beeinträchtigungen.
11.
ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Das Vorhaben umfasst die Anpassung eines bestehenden Bebauungsplanes.
Andere vergleichbare Möglichkeiten bestehen derzeit nicht.
12.
SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN
Bei der Erstellung dieses Umweltberichtes sind keine Unsicherheiten derart
aufgetreten, dass sich durch eine andere methodische Bearbeitung eine erheblich
andere Beurteilung der Umweltauswirkungen ergeben könnte.
Die mit der Durchführung der Planung verbundenen umweltbezogenen Wirkungen
sind in der Tendenz beschrieben.
Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern können nur generalisierend
dargestellt werden. Die Auswirkungsverlagerungen und Sekundärauswirkungen
zwischen und innerhalb verschiedener Schutzgüter sind in ihrer addierenden,
potenzierenden aber auch vermindernden oder aufhebenden Wirkung nur vom
Grundsatz her und nicht qualitativ oder in Größenordnungen ermittelbar.
13.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen
Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung eines Bauleitplanes
eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig
zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu
ergreifen.
Auf diese Weise wird kontrolliert, ob die im Umweltbericht aufgestellten Prognosen
tatsächlich eingetreten sind und die vorgesehenen Festsetzungen bzw. Maßnahmen
Umweltbericht
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 01, 2. Änderung (Lipp) "Gewerbegebiet Wiesenstraße"
Umweltbericht
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realisiert wurden und ausreichend waren. Die Hinweise und Informationen der
beteiligten Behörden werden der Überwachung zu Grunde gelegt.
Heinsberg/Stolberg, 19. November 2014/as/ur
Umweltbericht