Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anl. 2 - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
305 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
07.09.16, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 1. Thyssengas GmbH, Dortmund, 16.12.2014 Mit Ihrer Nachricht vom 10.12.2014 teilen Sie uns Entfällt. die o. g. Maßnahme mit. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Westnetz GmbH, Dortmund, 16.12.2014 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110 kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be- Die betroffenen Versorgungsträger wurden am Auftreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht stellungsverfahren beteiligt. auch im Auftrag der RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Die neue Anschrift wurde zur Kenntnis genommen Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW- und im entsprechenden Verteiler bereits geändert. S-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 3. Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 17.12.2014 Gegen die o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt. der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3a. Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 09.03.2016 Gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes Entfällt. bestehen seitens der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. EVONIK AG, Marl, 11.12.2014 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4a. EVONIK GmbH, Essen, 04.03.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 17.12.2014 Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5a. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 14.03.2016 Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... gung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 6. Amprion GmbH, Dortmund, 15.12.2014 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kVNetzes. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Die betroffenen Versorgungsträger wurden am AufVersorgungsleitungen die zuständigen Unterneh- stellungsverfahren beteiligt. men beteiligt haben. 6a. Amprion GmbH, Dortmund, 09.03.2016 Mit Schreiben vom 15.12.2014 haben wir im Rah- Entfällt. men der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o. g. Bauleitplanung abgegeben. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung weiterhin ihre Gültigkeit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be- Die betroffenen Versorgungsträger wurden am Auftreuten Anlagen des 220- und 3890-kV-Netzes. stellungsverfahren beteiligt. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 7. Westnetz GmbH, Bergheim, 10.12.2014 In Ihrem Schreiben vom 8.12.14 bitten Sie uns um Entfällt. Stellungnahme zu obigen Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken erheben, da sich die Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich mit der Art der Nutzung befasst. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie für Ihre weiteren Planungen Informationen über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. 7a. Westnetz GmbH, Bergheim, 04.03.2016 In Ihrem Schreiben vom 04.03.2016 bitten wir Sie Entfällt. uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsanlagen sind bis auf vorhandene Hausanschlüsse nicht betroffen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 8. PLEdoc GmbH, Essen, 16.12.2014 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deut- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... scher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 8a. PLEDOC GmbH, Essen, 09.03.2016 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass innerhalb des Geltungsbereiches keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. Sollten Kompensationsmaßnahmen notwendig und vorgenommen werden, erfolgt eine Mitteilung und Beteiligung an diesem Verfahren. Da jedoch mit der Planänderung keine baulichen Veränderungen zu medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... keine Erwähnung finden. erwarten sind, sondern primär eine Anpassung der Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung Rechtsgrundlage an die aktuelle Fassung der planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit BauNVO zum Zwecke einer gezielten Steuerung der von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen Einzelhandelsentwicklung gemäß Einzelhandelsnicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung konzept verfolgt wird, sind keine Kompensationsder planexternen Flächen bzw. um weitere Beteili- maßnahmen nach der Eingriffsregelung erforderlich. gung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 19.01.2015 Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt. über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 43“ ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in Köln. eine Kennzeichnung aufgrund der vorliegenden Baugrundverhältnisse in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012) aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen Das Plangebiet ist im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen – insbesondere im Gründungsbereich - erforderlich sind, denn 1. im Plangebiet befinden sich humose Böden bis medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... betroffen. hin zu eingelagerten Torfböden, die empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig sind und 2. das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht 3. das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“ (Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 43“ ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH) und ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Sowohl die Bergbautreibende als auch der Erftverband wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Sofern bauliche Veränderungen in dem bereits bebauten Bereich vorgesehen sind, sind die konkreten Grundwasserdaten im Sinne der Eigenvorsorge und einer angepassten Bauweise von den Bauherren einzuholen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 27.1.2015 Von Seiten der Industrie- u. Handelskammer zu Entfällt. Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Lipp – Gewerbegebiet Wiesenstraße – keine Bedenken oder Anregungen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 10a. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 15.04.2016 Mit Schreiben vom 4. März 2016 haben Sie die Industrie- und Handelskammer zu Köln um Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 1/Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße – gebeten. Grundsätzlich begrüßen wir die Umsetzung der Ziele des im Stadtrat verabschiedeten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bedburg und die damit verbundene Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche. Wir möchten dennoch anregen, für die ansässigen Unternehmen einen aktiven Bestandsschutz in den Bebauungsplan Nr. 1/Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße – aufzunehmen. Für die genehmigten Betriebe ist neben dem Bestandsschutz auch ein gewisses Maß an Entwicklungsspielraum von Bedeutung und bietet ihnen die notwendige Planungssicherheit. 9 der Anregung nicht zu folgen. Die bestehenden Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz in der genehmigten Form. Die Festsetzung eines erweiterten Bestandsschutzes auf Grundlage von § 1 Abs. 10 BauNVO würde den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg widersprechen und soll daher aus städtebaulichen Gründen nicht erfolgen. Das Einzelhandelskonzept sieht zum Schutz der in dem Konzept bezeichneten zentralen Versorgungsbereiche „Bedburg-Zentrum“ und „Kaster-Zentrum“ vor, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenund nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten der Bedburger Liste“ auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Dieses Ziel würde durch eine bestandsschutzsichernde Festsetzung mit Erweiterungsoption nach § 1 Abs. 10 BauNVO konterkariert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Einzelhandelssituation in Bedburg in Bezug auf die Belastbarkeit und Ausgewogenheit des Zentrenkonzeptes sehr angespannt und eine gezielte Steuerung gemäß Einzelhandelskonzept unabdingbar ist. Aus einer Ansiedlung zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente außerhalb des Hauptzentrums Bedburg können Funktionsverluste des Hauptzentrums resultieren. Aufgrund bestehender Leerstände und Mindernutzungen und insbesondere wegen der Verfügbarkeit von Entwicklungsstandorten im Hauptzentrum, werden umfassende Anknüpfungspunkte für eine Funktionsstärkung gesehen, die es zu nutzen gilt. 11. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 30.1.2015 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Entfällt. den Belange werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht. 11a. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 13.04.2016 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abge- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... geben: und einen Hinweis zum VerschlechterungsNaturschutz- und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213 verbot von Gewässern im Bebauungsplan aufzunehmen. Artenschutz In ihrem Umweltbericht vom 19. Nov. 2014 kommt das Büro „UTE REBSTOCK BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG“ zu dem Ergebnis, dass für planungsrelevante Arten durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlich relevanten Konflikte bzw. Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Eine vertiefende Artenschutzprüfung ist somit nicht notwendig. Ich stimme dieser Einschätzung zu. Weiter führt das Büro „UTE REBSTOCK“ aus, dass es nicht vollkommen auszuschließen ist, dass die derzeit noch unbebaute Wiesenfläche von planungsrelevanten Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt wird. Daher sollte eine Baufeldräumung der Fläche in den Monaten September bis Februar erfolgen, außerhalb der Brutzeiten. Sofern der Beginn von Erdbauarbeiten während der Brutzeit erfolgt, muss vor Baubeginn eine Überprüfung auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit Si- Da der Planbereich bereits nahezu vollständig bebaut ist, sind bauliche Maßnahmen, die eine Gefährdung möglicher Neststandorte bedeuten könnten, derzeit kaum zu erwarten. Gleichwohl enthält der Bebauungsplan unter Vorsorgegesichtspunkten einen entsprechenden Hinweis: Der Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch geschützten Arten gel- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... cherheit ausgeschlossen werden kann (wie unter ten. Demzufolge sind die Belange des ArtenschutPunkt 9.2, Seite 31 des Umweltberichtes festge- zes und auszuschließende Verbotstatbestände gehalten). Dies wird seitens der unteren Land- mäß Bundesnaturschutzgesetz auf der Genehmischaftsbehörde ausdrücklich gefordert, da der gungsebene zu prüfen. Dazu gehört auch eine Umweltbericht bereits im November 2014 angefer- Überprüfung im Hinblick auf das Vorhandensein von tigt wurde und die Erkenntnisse bezüglich des Neststandorten. Artenschutzes auf veralteten Untersuchungser- Die Belange des Artenschutzes finden damit im gebnissen beruhen. Rahmen der Bauleitplanung hinreichend Berücksichtigung, wobei der Ausschluss von VerbotstatbestänBei Berücksichtigung aller v. g. und der sonstigen den auf der Genehmigungsebene gemäß Bunim Umweltbericht aufgeführten Punkte werden desnaturschutzgesetz für das konkrete Vorhaben zu seitens der unteren Landschaftsbehörde keine prüfen ist. Dazu gehört auch eine Überprüfung im Bedenken oder weiteren Anregungen geäußert. Hinblick auf das Vorhandensein von Neststandorten im Plangebiet bzw. auf dem Vorhabengrundstück. Naturschutz und Landschaftspflege Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken geäußert, jedoch folgende Anregung: Da die ursprünglich entlang der Wiesenstraße vorgesehene Grünfläche heute bereits versiegelt ist, führt die in der 2. Änderung geplante Darstellung von Baufläche in diesem Bereich nicht zu Veränderungen vor Ort. Jedoch ist zu prüfen, inwieweit die ehemals im Die ursprünglich vorgesehene Grünfläche entlang Bebauungsplan Nr. 1 vorgesehene Grünfläche der Wiesenstraße hat sich über die Jahre hinweg auch in der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht gehalten und ist faktisch kaum mehr existent, Nr. 1 festgesetzt werden kann – wenn vielleicht da sie durch Stellplätze versiegelt wurde. Daher auch an anderer Stelle. besteht heute kein Spielraum mehr für die (zusätzliche) Ausweisung einer Grünfläche. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Zum Schutz der Gehölze am Pützer Bach wurde ein Randstreifen von 5 m Breite ausgewiesen, der nicht überbaut werden darf. Diese Festsetzung wird ausdrücklich begrüßt. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Schröder, Tel.: 02271/834729 Frau Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken.Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für geplante Versickerungsanlagen ist rechtzeitig vor Baubeginn die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Gem. § 51 a LWG (§ 44, Anm.: LWG neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016) ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die belebte Bodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, rege ich an, für die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flächen im Bebauungsplan festzusetzen. Ich bitte um Abstimmung mit meiner Unteren Wasserbehörde. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Da es sich um einen bereits nahezu vollständig bebauten Bereich handelt ist die Thematik der Versickerung des Niederschlagswassers bereits abgehandelt. Für vorgesehene Einleitungen von unbelastetem Niederschlagswasser in den Pützbach ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Soweit das unverschmutzte Niederschlagswasser von bisher unbebauten Grundstücksflächen im Plangebiet künftig im Sinne von § 44 Landeswassergesetz (LWG NW) beseitigt werden soll, sind die hierfür erforderlichen Anträge bei der Unteren WasHierfür ist der Nachweis zu erbringen, dass sowohl serbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu stellen und hydraulisch als auch chemisch keine Verschlechte- gutachterlich der Nachweis zu führen, dass eine rung des Gewässerzustandes zu besorgen ist. Beeinträchtigung der Allgemeinheit durch die vorgesehene Anlagen und Einrichtungen ausgeschlossen werden kann. Notwendige Genehmigungen sind von der Bauherrenschaft rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... In der vorliegenden Planung fehlen Festlegungen Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darzur Rückhaltung bzw. Vermeidung von Nieder- stellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt schlagswasser im Mischwasserkanal. Hohe Re- Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) genwassermengen führen zu einer starken Ver- durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwerdünnung des Schmutzwassers und so zu einer punkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächendem Mischwassersystem in die Gewässer und dort versiegelung und damit verbundene erhebliche Bezu Stoßbelastungen. lastungen sind aufgrund der Bebauungsplanänderung nicht zu erwarten. Die Grundstücksflächen im Plangebiet sind bereits nahezu vollständig bebaut und ihre Entwässerung dementsprechend geregelt. Im Zuge der Bebauungsplanänderung wurde deshalb auf Festsetzungen zur Rückhaltung und zur Vermeidung von Niederschlagswasser (im Mischwasserkanal), die insbesondere angesichts immer häufiger vorkommender starker Niederschlags- und Hochwasserereignisse grundsätzlich angeraten sind, verzichtet. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Anhaltspunkte für einen negativen Einfluss auf die Gewässer Pützbach und Erft oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie sind aus Sicht der Verwaltung - auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015 - derzeit nicht erkennbar. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass Ein Hinweis zur Vermeidung einer Bedachung mit jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand unbeschichteten Metalldächern wurde unter Punkt bzw. das gute ökologische Potential erreichen 4.8 „Textliche Festsetzungen, Kennzeichnung, nachmuss. Um den chemischen Zustand nicht weiter zu richtliche Übernahmen und Hinweise“ im Bebaubelasten bitte ich für kommende Bebauungen und ungsplan aufgenommen. Entlang der nachrichtlich in Änderungen an bestehender Bedachung um die den Bebauungsplan übernommenen Wasserfläche Hinweis, dass eine Bedachung mit unbeschichte- des Pützbachs setzt der Bebauungsplan im Gewerten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann. begebiet zeichnerisch eine Fläche in einer Breite Ebenso sind innerhalb des 5-Meter- von 5,00 m fest, die von Bebauung (bauliche AnlaSchutzstreifens des Pützbaches Stellflächen für gen i. S. v. § 2 Abs. 1 BauO NRW freizuhalten ist. PKW unzulässig. Dazu gehören auch Stellplätze. 12. Erftverband, Bergheim, 29.1.2015 Die Festlegung bzw. Beibehaltung des Uferstrei- Wenn gleich eine Unterscheidung durch das Wasfens entlang des Pützbaches in einer Breite von serhaushaltsgesetz nicht vorgenommen wird, so handelt es sich bei der Kartierung um eine nach5 m wird begrüßt. richtliche Prognose ohne förmliche FestsetzungsFür das Erfteinzugsgebiet liegt, aufgrund der kraft. Die Prognose kann jederzeit markant variieren. Sümpfungsmaßnahmen der Bergbaubetreibenden, Ferner basiert die Kartierung auf der Prognose eines eine Sondersituation vor. Diese Sondersituation 100-jährigen Hochwasserereignisses (HQ 100) bei bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen heu- natürlichem Grundwasserstand. Eine vollständige tigen und zukünftigen Hochwasserabfluss und in Renaturierung des Grundwasserstandes wird aufdessen Folge den verschiedenen Überschwem- grund der Sondersituation im Bereich zwischen Kermungsgebieten. Das Wasserhaushaltsgesetz un- pen und Bedburg vermutlich nicht mehr auftreten. terscheidet nicht zwischen diesen beiden Zustän- Ferner findet keine erhebliche Neuausweisung von den, sondern stellt grundsätzlich fest, dass Über- erstmalig zu bebauenden Flächen statt. schwemmungsgebiete grundsätzlich zu erhalten Anhaltspunkte für eine nachhaltige Schädigung bzw. rückzugewinnen sind. und/oder den Verlust von Retentionsraum, der ausDaher ist für den verloren gehenden zukünftigen zugleichen wäre, sind für die Verwaltung nicht er- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und auf mögliche Auswirkungen zu Grundwasserbeeinflussungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergänzend hinzuweisen und ggbf. zu berücksichtigen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Retentionsraum ein entsprechender Ausgleich an kennbar. Retentionsraum vorzusehen. Gleichzeitig sind die zu planenden Gebäude hochwasserangepasst zu Sollten zukünftige Überlegungen andere Maßnahbauen. men zum Hochwasserschutz vorsehen und sollte ein naturnaher Grundwasserabstand eintreten, können geeignete Maßnahmen - auch hinsichtlich der Bedürfnisse an geeigneten Retentionsflächen - als Auflage im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren, erfolgen. Zur Reduzierung des von den Flächen anfallenden Niederschlagswassers sollten u. a. zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung festgesetzt werden. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. als Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Ebenso ist die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvol- Die Nutzung von Niederschlagswässern als 9 die Mitteilung zur „Brauchwasser“ wird verwaltungsseitig begrüßt und Kenntnis zu nehmen im Rahmen der Planung empfohlen. und auf verbindliche Regelungen zur NutEine verbindliche Festsetzung zur Nutzung sieht der zung von NiederBebauungsplan nicht vor, da vor allem eine Über- schlagswasser auf den planung im Bestand erfolgt und weil dabei – im Ver- Grundstücken zu verhältnis zu bestehendem Planungsrecht – keine neu- zichten. en Bauflächen in erheblichem Umfang entwickelt werden. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... le und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitraum die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten – sofern erforderlich – erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halte ich es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271 881216. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig Das Plangebiet ist im Bebauungsplan gemäß § 9 9 die Mitteilung zur durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei Kenntnis zu nehmen Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen und den Hinweis zur Bebauung (Wohnhaus mit normaler Grundstücks- gegen äußere Einwirkungen – insbesondere im Beachtung der DIN 18 tiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau Gründungsbereich - erforderlich sind. Dabei wird 195 in die Planung begrenzt. Diese Maßnahmen werden erst Anfang u. a. darauf hingewiesen, dass vor einer Bebauung aufzunehmen. des nächsten Jahrhunderts erforderlich werden, so der Flächen im Plangebiet Baugrunduntersuchundass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten gen angeraten sind und dass insbesondere die BauPlanungen vorliegen. Unabhängig von den zukünf- vorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastungen tigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfeh- des Baugrunds“, der DIN 18196 „Erd- und Grundlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen bau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnah- und der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sowie men nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bau- die Bestimmungen der Bauordnung NW zu beachwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die ten sind. Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr. 02271 88-1296. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 12a. Erftverband, Bergheim, 13.04.2016 Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass für das hochwasserangepasste Bauen u. a. die Anhebung der Eingangsfußbodenhöhe auf das Niveau des künftigen 100-jährigen Hochwassers (HQ 100) zuzüglich einem Freibord von 0,50 m festzulegen ist. Diese Höhenangabe ist bei der Konkretisierung des Bauvorhabens festzulegen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständige Ansprechpartnerin Frau Scholten, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271/88-1216. 13. RWE Power AG, Köln, 23.1.15 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Zum Inhalt der 2. Änderung des o. g. Bebauungsplanes nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Die Aussagen unserer Stellungnahme vom 29.01.2015 sind weiterhin inhaltlich zu beachten. Das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht. Durch aufgetretene Bauwerksschäden und Bodenaufschlüsse ist bekannt, dass hier als Baugrund humose Böden bis hin zu eingelagerten Torfböden anstehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Im Bebauungsplan ist das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen – insbesondere im Gründungsbereich - erforderlich sind. In den Bebauungsplan wurde folgende Kennzeichnung aufgenommen, die die in der Anregung genannten Punkte und Hinweise enthält: „Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen – insbesondere im Gründungsbereich medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung durch Aufnahme einer Kennzeichnung mit entsprechenden Hinweisen in den Bebau- Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... - erforderlich sind, denn ungsplan zu folgen. 1. Plangebiet befinden sich humose Böden bis hin zu eingelagerten Torfböden, die empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig sind und 2. das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht 3. das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“ (Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 43“ ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH) und ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hier- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... durch bedingte Bodenbewegungen möglich. Zur Vermeidung von Bauwerksschäden infolge mangelhafter Bauwerksgründungen ist es daher für den Bauherrn zwingend erforderlich, diese Gegebenheiten bereits im Frühstadium der Planung entsprechend der ermittelten Bodenuntersuchungsergebnisse zu berücksichtigen. Damit diese und die nachfolgenden wichtigen Informationen Beachtung finden, bitten wir Sie die Hinweise unter Punkt 4.7 Kennzeichnung zu erweitern. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Vor einer Bebauung der Flächen im Plangebiet sind Baugrunduntersuchungen angeraten. Die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastungen des Baugrunds“, der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ und der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sowie die Bestimmungen der Landesbauordnung NW sind zu beachten.“ Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungs- Anmerkung: Für den Erftlauf im Bereich zwischen Kerpen und Bedburg, liegt eine Sondersituation vor. Es ist laut derzeitigen Planungen gem. Mitteilung des Erftverbandes davon auszugehen, dass auch zukünftig Grundwasserhaltungsmaßnahmen stattfinden werden und mit einer vollständigen Renaturierung der Grundwasserstände zu erwarten sind. Die Anregungen der RWE Power AG finden damit vollumfänglich Berücksichtigung im Bebauungsplan. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... maßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen. Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Baugrundverhältnisse: Wegen der überwiegend schlechten Bodenverhältnisse (humose Böden bis hin zu Torfeinlagerungen) sind bei der Bauwerksgründung in der Regel besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund und Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abge- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... senkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im angegebenen Bereich E-Anlagen (Fernmeldekabel) unserer Gesellschaft befinden. Diese E-Anlagen sollten dinglich gesichert sein. Eine Schutzstreifenbreite von 3 m ist einzuhalten und die Kabeltrasse muss jeder Zeit frei zugängig sein. Eine Überbauung ist nicht gestattet. Weitere Informationen zu diesen Anlagen kann unsere Fachabteilung geben. POWVB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel. Der tatsächliche Verlauf des Fernmeldekabels tan- 9 die Mitteilung zur giert nicht die Planungen. Die Verortung ist im Be- Kenntnis zu nehmen. reich der öffentlichen Verkehrsfläche (Fußgängerweg) der Wiesenstraße festzustellen. Bauleitplanerische Sicherungen sind nicht erforderlich. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 02271/751-68891 14a. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 08.03.2016 Gegen die im Betreff genannte Baumaßnahme hat Entfällt. die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 15a. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 10.03.2016 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt. 9 die Mitteilung zur historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf Kenntnis zu nehmen. das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Bebauungsplan enthält die entsprechenden schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- Hinweise. dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden sie medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... auf unserer Internetseite. 16. Deutsche Telekom Technik GmbH, Mönchengladbach, 05.04.2016 Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. Entfällt. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 17a. Lenz + Johlen, Köln, 13.04.2016 (für LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG, Rötelstr. 30, 74172 Neckarsulm und die LIDL Immobilienbüro West GmbH & Co. KG, GustavHeinemann-Ufer 54, 50968 Köln) Wie Sie wissen, werden die LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG, Rötelstr. 30, 74172 Neckarsulm und die LIDL Immobilienbüro West GmbH & Co. KG, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln, von uns anwaltlich beraten und vertreten. Erforderlichenfalls können wir Vollmachten nachreichen. Zu dem derzeit offenliegenden Entwurf des im Betreff genannten Bebauungsplanes nehmen wir für unsere Mandantinnen wie folgt Stellung: Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 ist erforderlich, um auch weiterhin eine geordnete städtebauliche bzw. gewerbliche Entwicklung am Standort zu gewährleisten, in dem zum einen Planungssicherheit für die dort ansässigen Gewerbetreibenden geschaffen und zum anderen das Gewerbegebiet für produzierende bzw. dienstleistende Gewerbebetriebe gesichert wird. Zudem dient der Bebauungsplan insbesondere der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile sowie der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp soll demnach die Art der Nutzung auf der Basis der aktuellen Fassung der BauNVO 1990 als Gewerbegebiet neu regeln und damit einen Beitrag zur Umsetzung der im Einzelhandelskonzept der Stadt Bedburg dargestellten städtebaulichen Ziele leisten. Auch soll den im geänderten Landesentwicklungsplan neu definierten Zielen der Raumordnung zum großflächigen Einzelhandel Rechnung getragen 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung nicht zu folgen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... werden. 1. Unsere Mandantinnen betreiben auf dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 1, Flurstück 251, Wiesenstr. 14 in Bedburg einen LIDLLebensmitteldiscountmarkt. Die LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG, Rötelstr. 30, 74172 Neckarsulm, ist Eigentümerin dieses Grundstücks. Die Verkaufsfläche des LIDL-Marktes liegt derzeit bei über 800 qm. Unsere Mandantinnen streben die Vergrößerung der Verkaufsfläche des Marktes auf 1.000 qm an. Einen entsprechenden Antrag auf Vorbescheid haben Sie mit Bescheid vom 24.07.2013 abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid ist das Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln – 23 K 4826/14 – anhängig. 2. Ausweislich des derzeit offenliegenden Planentwurfs beabsichtigen Sie, für das Grundstück unserer Mandantinnen ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO 1990 bei gleichzeitigem Ausschuss von Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und/oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten festzusetzen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Bisher setzte der Bebauungsplan Nr. 1 in seiner Ursprungsfassung für das Grundstück unserer Mandantinnen ebenfalls ein Gewerbegebiet, allerdings auf Grundlage der BauNVO 1968, fest mit der Folge, dass in diesem Gewerbegebiet auch Verbrauchermärkte zulässig sind, soweit sie nicht entsprechend § 11 Abs. 3 BauNVO 1968 vorwiegend der übergemeindlichen Versorgung dienen. Dies ist bei dem von unseren Mandantinnen geplanten Vorhaben ersichtlich nicht der Fall, wie sich auch aus dem Ihnen vorliegenden Gutachten der BBE Handelsberatung aus Mai 2013 ergibt. Mit der Planänderung wird unseren Mandantinnen daher die ihr bisher zustehende Nutzungsmöglichkeit genommen. 3. Nach den Festsetzungen des offenliegenden Planentwurfs ist nicht nur beabsichtigt, Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und/oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten auszuschließen. Hinzu kommt hier, dass nicht einmal für die vorhandenen Betriebe eine bestandsschutzsichernde Festsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO aufgenommen wird. Diese Planänderung führt dazu, dass in ausgeübte Nutzungen auf dem Grundstück unserer Mandantinnen eingegriffen wird. Hintergrund ist, dass der Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp als Art der Nutzung Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festsetzt. Danach sind gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1968 im Gewerbegebiet Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig, auch großflächige Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den § 11 Abs. 3 BauNVO 1968 fallen. Durch spätere Novellierungen der BauNVO in den Jahren 1977 und 1990 wurden die Regelungen zur Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben weiter ausdifferenziert. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Das Unterlassen entsprechender bestandsschutzsichernden Festsetzungen führt darüber hinaus dazu, dass unseren Mandantinnen sogar die Möglichkeit genommen wird, den Markt nach einer etwaigen Abgängigkeit wieder zu errichten. Damit wirkt sich die Planänderung als ein erheblicher Eigentumseingriff aus, dem berechtigte Interessen der Stadt Bedburg nicht entgegenstehen. Betrachtet man sich das nähere Umfeld des Plangebietes, so wird man feststellen, dass sich in nicht unerheblichem Umfang Einzelhandelsbetriebe in dem Plangebiet befinden, die nunmehr auf den passiven Bestandsschutz gesetzt werden. Dieser Eingriff in die Eigentumsposition unserer Mandantinnen sind umso gravierender, als hier auch die Vorgeschichte zu berücksichtigen ist. Wie Sie wissen, wurde von Ihrem Bürgermeister in Aussicht gestellt, dass die Genehmigung erteilt werde, wenn ein mittlerweile gescheitertes Projekt an anderer Stelle nicht realisiert werde. Diese Zusage ist nicht eingehalten worden. Dies führte dazu, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 haben, nur noch in Kerngebieten und Sondergebieten zulässig sind, während in Gewerbegebieten auf Grundlage der BauNVO 1968 immer noch auch großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, sofern sie nicht unter die Regelungen des § 11 Abs. 3 BauNVO fallen. Nunmehr soll eine entsprechende Anpassung an die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung erfolgen. Als Grundlage für das seitens der Stadt angestrebte Vorgehen dient das vom Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12. Juli 2011 als städtebauliches Entwicklungskonzepte i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossene Einzelhandelskonzept. Dieses sieht zum Schutz der in dem Konzept bezeichneten zentralen Versorgungsbereiche Bedburg-Zentrum und KasterZentrum vor, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken (vgl. Seite 87 des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg). 4. Nach alledem regen wir an, in den Bebauungsplan Dieses Ziel würde durch eine bestandsschutzsijedenfalls eine bestandsschutzsichernde Festset- chernde Festsetzung mit Erweiterungsoption nach zung zugunsten des Betriebes unserer Mandantin- § 1 Abs. 10 BauNVO konterkariert. Insbesondere medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... nen mit einer angemessenen Erweiterungsoption vor dem Hintergrund, dass die Einzelhandelssituatiaufzunehmen. Eine derartige Vorgehensweise on in Bedburg in Bezug auf die Belastbarkeit und verstieße nicht gegen landesplanerische Ziele, da Ausgewogenheit des Zentrenkonzeptes sehr angees insbesondere über Ziel 7 möglich ist, bestands- spannt und eine gezielte Steuerung gemäß Einzelgeschützte Betriebe zu berücksichtigen und ihnen handelskonzept unabdingbar ist. Am Standort Wieauch eine angemessene Erweiterungsoption zu senstraße soll daher ausdrücklich auch kleinflächiermöglichen. ger Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ausgeschlossen werWir bitten Sie, diese Stellungnahme zu berücksich- den, um der bereits bestehenden Fluktuation im tigen, entsprechend zu verfahren und verbleiben Hauptzentrum zu begegnen und keine weiteren mit dem Angebot eines jederzeitigen Abstim- Funktionsverluste – auch durch kleinflächige Betriemungsgesprächs. be außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche – zu bewirken. Zugleich wird seitens der Stadt Bedburg betont, dass kein unverhältnismäßig harter Eingriff in die Eigentumsposition der LIDL GmbH stattfindet, da die Inhalte der Baugenehmigung unangetastet fortbestehen. So sind ebenfalls häufig angestrebte Modernisierungsarbeiten beispielsweise für eine den Kunden ansprechendere Warenpräsentation möglich, sofern diese nicht baugenehmigungsbedürftig sind. Entsprechende fortlaufende Instandhaltungsmaßnahmen können daher einer möglichen Abgängigkeit entgegentreten und werden als sinnvoll erachtet. Weiterhin wird zur konsequenten Umsetzung der medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Ziele des Einzelhandelskonzepts die Überarbeitung älterer Bebauungspläne mit zugrunde liegender Baunutzungsverordnung vor 1990 empfohlen (vgl. Seite 87 ff. des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg), um die Umstellung auf die aktuelle Fassung der BauNVO von 1990 zu erreichen und somit den Einsatz des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums zur Steuerung unerwünschter Entwicklungen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Dieser Empfehlung wird im vorliegenden Fall gefolgt. Nicht zuletzt deshalb, weil eine der Kernaussagen des Konzeptes ist, dass die Entwicklung zentrenrelevanter Einzelhandelsangebote im Hauptzentrum Bedburg Priorität haben soll. Dabei geht es sowohl um eine quantitative als auch um eine qualitative Verbesserung der Versorgung, um die Attraktivität des Hauptzentrums zu erhalten bzw. weiter steigern zu können und um die Zentralität des Stadtzentrums perspektivisch zu erhöhen. Denn aus einer Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente außerhalb des Hauptzentrums Bedburg können Funktionsverluste des Hauptzentrums resultieren. Aufgrund bestehender Leerstände und Mindernutzungen und insbesondere wegen der Verfügbarkeit von Entwicklungsstandorten im Hauptzentrum, werden umfassende Anknüpfungspunkte für eine Funktionsstärkung gesehen, die es zu nutzen gilt. Die geplante Erweiterung des Lidl Marktes wür- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx Anlage - Abwägungsliste - Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... de einer städtebaulichen Fehlentwicklung gleich kommen und könnte die sehr fragile Einzelhandelssituation in Bedburg weiter verschärfen. Daher wird alternativ die Umsetzung der Ziele der Lidl GmbH innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche seitens der Stadt Bedburg ausdrücklich empfohlen und begrüßt. Das angesprochene Ziel 7 des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan NRW ermöglicht, abweichend von den sonstigen Festlegungen des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel Sondergebiete auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche festzusetzen. Dies ist jedoch für die Kommunen keineswegs verpflichtend, zumal im vorliegenden Fall erläuterte städtebauliche Gründe dem entgegenstehen. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht gefolgt werden und von den vorgeschlagenen Maßnahmen wird abgesehen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\Unterlagen Dr. Jansen\Bedburg_BP1_2_Abwaegung_160829.docx