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Beschlussvorlage (Anl. 3 - Planzeichnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,1 MB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
07.09.16, 18:01
Beschlussvorlage (Anl. 3 - Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

Bedburg 5 Verfahrensdaten Anhang - "Bedburger Liste" (P3) Art der baulichen Nutzung (6) 1 (1) 3 1a Me 3a (1) ise 1 Plangrundlage Satzungsbeschluss Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis vom ............................. Der Rat der Stadt Bedburg hat diesen , 8 BauNVO) GE nw eg Baugesetzbuches in seiner Sitzung am Gewerbegebiet Es wird bescheinigt, dass die Festlegungen der ........................ als Satzung beschlossen. ist. Der Rat der Stadt Bedburg hat in der Sitzung (P1) (P1) 18 (P2) (1) (1) (1) Die Ergebnisse wurden mitgeteilt. 0,8 (P3) (2) (1) 16 (1) OK nach Grundwasserwiederanstieg, (Prognosezustand - nachrichtlich, Oberkante Bedburg, den .................................. .................................................................... ..................................................... Aufstellungsbeschluss Ausfertigung der Satzung Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Dieser Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. 17 Bedburg, den ............................................. Sportanlage 2 (1) OK max. = 70,00 m (2) (1) (P1) (Oberkante) in Meter Naturschutzgebiet (1) (1) 15 6 14 (6) (5) (1) Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (1) (4) 4 13 we g Baugrenze ,00 san tiga (3) Fa #5 (2) enw Hinweise, sonstige Darstellungen (keine Festsetzungen) Na ch 12 ,00 #5 llen (1) eg # 2 Abwasserleitung, unterirdisch (Mischwasserkanal, soweit unter BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss ist am worden. 3, 00 t Erf 0 (1) SmD I FD SmD 0 # 1 0 3, ................................................... ,00 9 ,00 6 SmD (1) #5 SmD SmD ...................................... b # 3,0 #5 Lagerplatz 5, ,00 0 ,0 25 SmD # Bedburg, den .................................. #5 urg SmD (1) 00 Bedb 16 dt Sta 11 L Bedburg, den ...................................... 1a 8 en t ns gu u z verlaufend) (2) SmD SmD SmD (1) Inkrafttreten First 7 (1) SmD SmD SmD und Zeit zur Einsichtnahme des SmD SmD 50 1, ,50 1 II FD PD SmD SmD SmD SmD SmD SmD SmD SmD SmD 4 SmD Zweckbestimmung: Parkanlage SmD 2 SmD SmD 4 5 I SmD SmD 2 GE SmD ,00 #5 II FD SmD First SmD 0,8 gemacht. 0 ,0 # II FD SmD bekannt gemacht worden und fand wie folgt statt: 10 SmD SmD vom ........................... bis ................................. OK max. = 2 First Sonstige Planzeichen 1a SmD SmD (1) In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder SmD I FD ,00 #5 I FD SmD SmD Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9 Abs. 7 BauGB) (1) I FD Graben I FD Auftrag 14266 SmD 3 I I FD I SmD SmD 00 5, First First SmD Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung SmD SmD (1) 5 12 SmD (1) (2) SmD First SmD SmD SmD SmD 0 ,00 #5 PD # 0 0, 7 1 (1) I FD I FD SmD (3) I FD SmD First 11 SmD (1) (2) 0,8 I SmD Neus First SmD a 16 First (1) (1) 16 e 1 6d First I SmD 6tr1as-s -seLr 3S n bah # (1) (1) (1) (1) 16 c 1 6b 0 ,0 10 (1) 16 a SmD I SmD SmD SmD 16 I First 13 SmD (1) 31 First SmD SmD SmD Rechtsgrundlagen (1) 35 en Eis 15 I First Beachtliche Verletzung von Vorschriften Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 den Entwurf des 29 SmD SmD e Allgemeine Liegenschaftskarte (ALK) und Deutsche Grundkarte (DGK5) (1) ................................................... 41 16 h 1 6 g 16 f First Bedburg, den .................................. 39 SmD SmD Bedurg, den .................................... ................................................... 37 I (1) 16 (P1) SmD umweltrelevante Daten oder Informationen gebeten. 17 (1) (1) SmD Innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes sind (1) I SmD 17 SmD 0 5,0 First 18 SmD (P4) (1) Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, vorliegenden umweltbezogenen Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt . der Zeit vom 16.03.2016 bis zum 20.04.2016 Bebauungsplans und des Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt bekannt gemacht worden. des Planinhaltes - Planzeichenverordnung (PlanVO 1990) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 15.04.2016 gebeten. 0 5,0 WE Ma ,00 #5 G (P5) (P6) tth (P22) SmD FD 27 a m m et-S tr a e (1) Schwimm- becken (1) Schwimm- becken 25 19 SmD I FD (P7) -L I FD (1) ias SmD SmD 15 I 1 ) (K 36 20 SmD nicht geltend gemacht worden. en ab Gr Freibad (P8) N 19 21 (P17) (1) 2 (P16) Bedburg, den ................................... Bedburg, den ...................................... ........................................... ................................................... in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW. S. 666 - SGV (1) (1) 23 21 (1) (1) 14 (3) 0 10 (1) 50 100 m kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496). (3) enb (1)(2) Eis 19 20 15 e (1) (1) SmD First Mit Leitungsrecht (L) zugunsten der Stadt Bedburg zu belastende Schreiben vom ............................. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Dieser Bebauungsplan ist am ...................... als Satzung in Kraft getreten. 43 I OK max. =I FD First L (1) SmD 45 GE (1) 1 SmD SmD 14 0 5,0 9 SmD 17 b I FD SmD 47 First der Bebauung (bauliche Anlagen frei zu halten sind (1) (1) 17 c I (44 BauGB) hingewiesen worden. (1) SmD SmD 49 I am ........................... (1) 3 18 SmD # 1 SmD ahn 1 Textliche Festsetzungen Zusammenhang mit einem 1.1 Art der baulichen Nutzung 1 Abs. 5 i. V. m. 9 BauNVO wird festgesetzt, dass von den 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein Gewerbebetrieben aller Art folgende die in der Abstandsliste zum Abstandserlass zwischen Industriebzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige den Immissionsschutz bedeutsame des Ministeriums Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2007 (Ministerialblatt das Land NRW, 60. Jahrgang, Nr. 29, ausgegeben zu am 12. Oktober 2007) Betriebsarten der Abstandsklassen I bis VII sowie Betriebe mit gleichem oder Emissionsverhalten, wobei die mit (*) gekennzeichneten Betriebsarten der Abstandsklasse VII ausnahmsweise zugelassen werden wenn gutachterlich der Nachweis erbracht wird, dass durch besondere (z. B. geschlossene und/oder Bauweise) und/oder die Emissionen so begrenzt bzw. die Ableitungsbedingungen so gestaltet werden, dass Umwelteinwirkungen, erhebliche oder sonstige Gefahren in und deren Zweck auf Darstellungen, Handlungsweisen oder Vertrieb von Produkten mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist; Hierzu u. A. Video-Peep-Shows, Sex-Kinos, Live-Darbietungen wie Striptease-Lokale und Sexshops sowie Bordelle und bordellartige Betriebe. Einzelhandels- und sonstige Handels- und Gewerbebetriebe mit Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten; Als zentren- und nah versorgungsrelevante Sortimente gelten die in der im 12 Abs. 6 BauNVO i. V. m. 1 Abs. 9 BauNVO wird festgesetzt, dass und Garagen nur den durch die genehmigte Nutzung 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die 8 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO ausnahmsweise Anlagen sportliche Zwecke nur Verkaufsstellen mit Sortimenten, die in zentrenund/oder unmittelbarem nahversorgungsrelevanten und betrieblichen Gewerbebetrieb stehen und diesem Einzelhandel mit zentren- und/oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten als Randsortimente in einem Umfang von bis zu 10 % der Die 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO in den Gewerbegebieten ausnahmsweise werden 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht 1 Abs. 10 BauNVO wird festgesetzt, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bebauungsplans vorhandene Wohnbebauung in der Gemarkung Bedburg, Flur 46, Nr. 304 Hausnr. 12) innerhalb des festgesetzten Gewerbegebiets erweitert und werden darf, an dem auf dem vorgenannten d. h. die Umgestaltung, oder ein sind Erweiterungen bis zu einem Abstand von maximal 3,00 m zu den einzelnen Fassadenseiten des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bebauungsplans vorhandenen vorgenommen werden und mit diesem verbunden sein. 1.2 Innerhalb der Baugebiete darf die Oberkante der zu errichtenden baulichen Anlagen und die festgesetzte maximale von 70,00 m Die Oberkante definiert sich die obersten Bauteile der zu errichtenden Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen baulicher Anlagen und ausnahmsweise um maximal 3,00 m auf bis zu 30% der des obersten Vollgeschosses von durch die Technik bedingte und genutzte Aufbauten sowie sonstige untergeordnete Dachaufbauten werden, deren Errichtung innerhalb der festgesetzten technisch nicht ist. 2 Kennzeichnung Das Plangebiet wird 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen gekennzeichnet, bei Einwirkungen - 1. das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der Grundwasserspiegel 2. im Plangebiet befinden sich humose bis hin zu eingelagerten die empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum sind und das Plangebiet liegt dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld des Bergwerksfeldes ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH) und ist von durch des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch einen Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der im Planungsgebiet in den Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen 3. Vor einer Bebauung der im Plangebiet sind Baugrunduntersuchungen angeraten. Die Bauvorschriften der DIN 1054 Belastungen des der DIN 18196 und Grundbau; Bodenklassifikation bautechnische und der DIN 18195 sowie die Bestimmungen der Landesbauordnung NW sind zu beachten. 3 3.1 Naturschutzgebiet Die Erft und ihre liegen im Geltungsbereich der 8. des Landschaftsplans Nr. 1 den Rhein-Erft-Kreis vom 05.12.2006. Die Grenze des darin festgesetzten Naturschutzgebiets Nr. 2.1 - 3 zwischen Bergheim und ist nachrichtlich in die 2. des Bebauungsplans Nr. 1 Auf die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) und des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft 3.2 In der des (Bezirksregierung der Erft im Regierungsbezirk Kartenblatt 4/38 vom 15.10.2013) wird sowohl das der Erft ein Hochwasserereignis (HQ 100) aufgezeigt als auch der Erft nach Grundwasserwiederanstieg nach Aufgabe des nahegelegenen Tagebaus (Prognosezustand HQ 100). Das der Erft ist 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. mit dem Landeswassergesetz das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) gesichert worden. Die Sicherung des ist am 19. Dezember 2013 in Kraft getreten und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Es gelten die Verbots- und Regelungen nach dem WHG und dem LWG NRW, wie sowie die sonstigen ein bereits festgesetztes Das in der des der Erft im Regierungsbezirk dargestellte der Erft ist nachrichtlich in den Bebauungsplan Die Abgrenzung des ein Hochwasserereignis (HQ 100) ist im Geltungsbereich des Im Bebauungsplan ist das der Erft nach Grundwasserwiederanstieg nach Aufgabe des nahegelegenen Tagebaus (Prognosezustand HQ 100) dargestellt. die hiervon betroffenen Gewerbegebietsteile ist eine hochwasserangepasste angeraten. 4 Hinweise 4.1 Grundwasser Im Fall einer geplanten bei der Unteren ist vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen, da es durch die zu 4.2 Erdbeben Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S =Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149, Fassung April 2005, Herausgeber: Ministerium Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. 4.3 4.6 Artenschutz Der Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz die unter anderem alle Arten gelten (z. B. alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu sie erheblich zu oder ihre Fortpflanzungs- und zu oder zu Bei Zuwiderhandlungen drohen die und Strafvorschriften der 69 ff BNatSchG. Die Untere kann unter eine Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG sofern eine unzumutbare Belastung vorliegt. Die Vorhaben im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans soll von Brutzeiten, d. h. in den Monaten September bis Februar erfolgen. Sofern der Beginn von Erdbauarbeiten der Brutzeit erfolgt, ist vor Baubeginn eine auf Neststandorte Altlasten Falls im Zuge von Erdarbeiten die visuelle und organoleptische Kontaminationen vermuten sind die des 4.4 Kampfmittel Bei Auffinden von der Erd-/Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland zu benachrichtigen. den Fall von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Auf das das Einbringen von im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Kampf-mittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland wird hingewiesen. 4.5 Bodendenkmale Auf die Bestimmungen der 15 und 16 DSchG NW wird hingewiesen. Hiernach sind bei Bodenbewegungen auftretende Bodenfunde und Befunde dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege Str. 13a in 53909 oder der Unteren der Stadt Bedburg anzuzeigen. Die Weisung des Fachamtes den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 4.7 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und DIN-Vorschriften) Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - der Stadt Bedburg, Am Rathaus 1 in 50181 Bedburg der 4.8 Im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind Bedachungen mit unbeschichteten Gemarkung Bedburg, Flur 12, 46 und 51 sowie Gemarkung Lipp, Flur: 1 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH August 2016