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Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Kalkulation über die Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
550 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:02
Aktualisiert
18.01.17, 13:28

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9218/2016 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2016 Rat der Stadt Bedburg 06.12.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Beschlussfassung über die Kalkulation über die Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation über die Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter. Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden insbesondere durch die Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für die Entsorgung/Verbrennung bestimmt. Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt. Bei allen Abfallarten wird hinsichtlich der Abfallmengen mit den Durchschnittswerten der letzten 5 Jahre kalkuliert:        Restabfall Sperrgut Bioabfall Grünabfall Papier Schadstoffe Wilder Müll  Großgeräte 3.270 t 1.000 t 4.050 t 480 t 1.590 t 28 t 140 t 2.800 Stück Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises für die Entsorgung der Abfälle je Tonne für das Jahr 2017 zu zahlen:   Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 158,85 € (158,63 € in 2016)  Entsorgung der Grünabfälle 42,20 € (41,98 € in 2016)  Entsorgung der Bioabfälle 60,72 € (53,28 € in 2016) Der Anstieg der Gebühr für die Entsorgung der Bioabfälle resultiert lt. Auskunft des RheinErft-Kreises aus einer vertraglichen Preisanpassung. Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 966.710 € und liegt damit nur geringfügig höher als die der Kalkulation des Vorjahres (=964.030 €). Im Jahr 2017 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren der Abfälle in Höhe von 403.1200 € zu zahlen. In der Gebührenbedarfsberechnung 2016 waren es 401.520 €. Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens Restmüllgefäßgröße in l 80 Behälterbestand Entleerungen je Gefäßart Durchschnitt 120 240 770 1.100 70 5.727 2.908 608 31 79 400 86.820 51.614 11.908 701 2.615 400 15 18 20 23 33 1 6.945.600 6.193.680 2.857.920 539.770 2.876.500 28.000 12 1 Jahresliteraufkommen 19.441.470,00 Kalkulation 2016: 17.436.880,00 Summe Pflichtentleerungen 12 12 12 12 Der Betriebsabrechnungsbogen, der die einzelnen Kostenstellen und Kostenarten ausweist, ist als Anlage beigefügt. Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 19.441.470 l und die ansatzfähigen Gesamtkosten von 1.521.435 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,0783 €. Die Entwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: Entwicklung des Behälterbestands Der Behälterbestand sinkt bei den 120- und 240-Liter-Gefäßen. Demgegenüber steigen die Behälterzahlen bei den übrigen Gefäßarten an. Insgesamt sinkt der Behälterbestand gegenüber dem Vorjahr leicht. Entwicklung der Entleerungen je Abfallgefäß Die tatsächlichen Entleerungen steigen bei allen Gefäßarten an. Aufgrund der steigenden Entleerungshäufigkeit steigt das Gesamtlitervolumen ebenfalls an. Ebenfalls ein steigender Trend ist bei den veranlagten nicht in Anspruch genommenen „Pflichtentleerungen“ erkennbar, wodurch sich das Litervolumen weiterhin erhöht. Das steigende Litervolumen hat gebührenmindernde Wirkung. Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie der durchschnittlichen Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2017 zu zahlen sind, ergeben sich folgende Gebührensätze: Restabfallgefäßgröße in l 80 120 240 770 1100 70 6,26 € 9,40 € 18,79 € 60,29 € 86,13 € 75,12 € 112,80 € 225,48 € 723,48 € 1.033,56 € 15 18 19 23 33 1 93,90 € 169,20 € 357,01 € 1.386,67 € 2.842,29 € 5,48 € 6,98 € 10,46 € 20,93 € 67,14 € 95,92 € 6,10 € 83,76 € 125,52 € 251,16 € 805,68 € 1.151,04 € 14 16 18 22 29 1 Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2016 97,72 € 156,90 € 376,74 € 1.409,94 € 2.781,68 € 6,10 € Differenz Vorausleistungen 2017 zu 2016 -3,82 € 12,30 € -19,73 € -23,27 € 60,61 € 537.765 € 492.034 € 217.062 € 42.987 € 224.541 € Gebühr je Entleerung Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Gebühr je Entleerung 2016 Gebühr bei Pflichtleerungen 2016 Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2016 Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) 5,48 € 2.192 € 1.516.581 € Kostendeckungsgrad 99,68% Die Gebührensätze sinken durchschnittlich um 10,22%. Die Vorauszahlungen sinken allerdings aufgrund der mehr oder minder stark steigenden Entleerungshäufigkeit nur bei den 80-l- und 240-l-Gefäßen. Bei den übrigen Gefäßarten steigen die Vorauszahlungen an:      80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß - 3,91% + 7,84% - 5,24% - 1,65% + 2,18% Die Gebührensenkung hat insbesondere folgende Gründe:  Nur leichter Anstieg der Kosten um rd. 1.000 € (+ 0,06%)  Starker Anstieg des Litervolumen von 2 Mio. Liter (+ 10,3%) Durch die Erhebung der Pflichtentleerungen wird rd. 1 Mio. € (66%) der Kosten der Abfallbeseitigung abgedeckt. Die mit der einheitlichen Abfallgebühr quersubventionierten Abfallfraktionen verursachen Nettokosten in Höhe von rd. 850 T€, so dass eine Erhebung von 12 Pflichtentleerungen noch angemessen erscheint. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind ab dem 01.01.2017 nunmehr 52,00 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt:      80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 6,00 € 9,00 € 19,00 € 60,00 € 86,00 € Die Gestellungsgebühr steigt gefäßgrößenübergreifend auf 1,73 € (bisher 1,69 €) je Restmüllgefäß und Jahr. Nachrichtlich: Jahr Preis für einmalige Entleerung eines 80-l-Gefäßes 2008 7,47 € 2009 7,27 € 2010 7,48 € 2011 6,27 € 2012 6,18 € 2013 7,11 € 2014 6,83 € 2015 6,19 € 2016 6,97 € 2017 6,26 € Ergebnis der Umfrage hinsichtlich einer der Ausweitung des Angebotes der Biound Grünabfuhr: Die Bedburger konnten in diesem Jahr online oder per Karte abstimmen, ob das Angebot der Bio- und Grünabfuhr in den Herbstmonaten ausgeweitet werden soll. Angegeben waren folgende damit verbundene Gebührenerhöhungen:      80 l Tonne = Erhöhung um 1,82 €/Jahr 120 l Tonne = Erhöhung um 3,00 €/Jahr 240 l Tonne = Erhöhung um 7,20 €/Jahr 770 l Tonne = Erhöhung um 26,67 €/Jahr 1.100 l Tonne = Erhöhung um 53,07 €/Jahr Insgesamt nahmen nur 475 Haushalte an der Abstimmung teil. 320 Haushalte (67%) haben sich gegen die Ausweitung ausgesprochen. Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgte durch den Abfallkalender und auf der Homepage der Stadt Bedburg. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-218/2016 1. Ergänzung Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 23.11.2016 ----------------------------------Münchrath ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-218/2016 1. Ergänzung Seite 9