Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bp 1.2 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
17.08.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.12.2014 teilen Sie uns Entfällt. 9 die Mitteilung zur mund, 16.12.2014 die o. g. Maßnahme mit. Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 2. Westnetz GmbH, Dort9 die Mitteilung zur Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. mund, 16.12.2014 Kenntnis zu nehmen. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag der RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Die neue Anschrift wurde zur Kenntnis genommen und im entsprechenden Verteiler bereits geändert. Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 1521, 44139 Dortmund. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 3. Stadt Grevenbroich, GreGegen die o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt. 9 die Mitteilung zur venbroich, 17.12.2014 der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. Kenntnis zu nehmen. 3a. Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 09.03.2016 4. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. EVONIK AG, Marl, 11.12.2014 Gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes Entfällt. bestehen seitens der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 4a. EVONIK GmbH, Essen, 04.03.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 17.12.2014 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5a. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 14.03.2016 Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... stehende Vorgangsnummer an. 6. Amprion GmbH, Dortmund, 15.12.2014 6a. Amprion GmbH, Dortmund, 09.03.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Mit Schreiben vom 15.12.2014 haben wir im Rah- Entfällt. men der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o. g.Bauleitplanung abgegeben. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung weiterhin ihre Gültigkeit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 3890-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 7. Westnetz GmbH, Bergheim, 10.12.2014 In Ihrem Schreiben vom 8.12.14 bitten Sie uns um Entfällt. Stellungnahme zu obigen Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken erheben, da sich die Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich mit der Art der Nutzung befasst. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie für Ihre weiteren Planungen Informationen über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. 7a. Westnetz GmbH, Bergheim, 04.03.2016 8. PLEdoc GmbH, Essen, 16.12.2014 In Ihrem Schreiben vom 04.03.2016 bitten wir Sie Entfällt. uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsanlagen sind bis auf vorhandene Hausanschlüsse nicht betroffen. Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - - - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 8a. PLEDOC GmbH, Essen, 09.03.2016 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass innerhalb des Geltungsbereiches keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und Sollten Kompensationsmaßnahmen notwendig und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den vorgenommen werden, erfolgt eine Mitteilung und Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen Beteiligung an diesem Verfahren. Da jedoch mit der medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. Planänderung keine baulichen Veränderungen zu keine Erwähnung finden. erwarten sind, sondern primär eine Anpassung der Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung Rechtsgrundlage an die aktuelle Fassung der planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit BauNVO zum Zwecke einer gezielten Steuerungsvon uns verwalteter Versorgungseinrichtungen möglichkeit der Einzelhandelsentwicklung gemäß nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung Einzelhandelskonzept verfolgt wird, sind keine Komder planexternen Flächen bzw. um weitere Beteili- pensationsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung gung an diesem Verfahren. erforderlich. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 19.01.2015 Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt. über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes Die Bergbautreibende wurde am Verfahren beteiligt. „Union 43“ ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012) aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis wegen den vorliegenden Baugrundverhältnissen aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- u. Handelskammer zu Entfällt. 9 die Mitteilung zur Rhein-Erft, Bergheim, Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des Kenntnis zu nehmen. 27.1.2015 Bebauungsplanes Nr. 1/Lipp – Gewerbegebiet an der Wiesenstr. – keine Bedenken oder Anregungen. 10a. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 15.04.2016 Mit Schreiben vom 4. März 2016 haben Sie die Industrie- und Handelskammer zu Köln um Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 1/Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße – gebeten. Grundsätzlich begrüßen wir die Umsetzung der Ziele des im Stadtrat verabschiedeten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bedburg und die damit verbundene Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche. Wir möchten dennoch anregen, für die ansässigen Unternehmen einen aktiven Bestandsschutz in den Bebauungsplan Nr. 1/Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße – aufzunehmen. Für die genehmigten Betriebe ist neben dem Be- Eine bestandsschutzsichernde Festsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO würde den Zielen des Einzelhandelskonzeptes widersprechen und soll daher aus städtebaulichen Gründen nicht erfolgen. Das Einzelhandelskonzept sieht zum Schutz der in dem Konzept bezeichneten zentralen Versorgungsbereiche Bedburg-Zentrum und Kaster-Zentrum vor, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken. Dieses Ziel würde durch eine bestandsschutzsichernde Festsetzung mit Erweiterungsoption nach § 1 Abs. 10 BauNVO konterkariert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Einzelhandelssituation in medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, jedoch aus den besagten Gründen nicht zu folgen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... standsschutz auch ein gewisses Maß an Entwick- Bedburg in Bezug auf die Belastbarkeit und Ausgelungsspielraum von Bedeutung und bietet ihnen wogenheit des Zentrenkonzeptes sehr angespannt die notwendige Planungssicherheit. und eine gezielte Steuerung gemäß Einzelhandelskonzept unabdingbar ist. Aus einer Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente außerhalb des Hauptzentrums Bedburg können Funktionsverluste des Hauptzentrums resultieren. Aufgrund bestehender Leerstände und Mindernutzungen und insbesondere wegen der Verfügbarkeit von Entwicklungsstandorten im Hauptzentrum, werden umfassende Anknüpfungspunkte für eine Funktionsstärkung gesehen, die es zu nutzen gilt. Die geplante Erweiterung des Lidl Marktes würde einer städtebaulichen Fehlentwicklung gleich kommen und könnte die sehr fragile Einzelhandelssituation in Bedburg weiter verschärfen. Die erteilte Baugenehmigung bleibt im Übrigen unangetastet, so dass ein gewisser Entwicklungsspielraum – etwa für Modernisierungen oder andere Maßnahmen, die nicht baugenehmigungsbedürftig sind - gegeben ist. 11. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 30.1.2015 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Entfällt. den Belange werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 11a. Rhein-Erft-Kreis, Berg9 die Mitteilung zur Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenheim, 13.04.2016 Kenntnis zu nehmen den Belange wird folgende Stellungnahme abgeund den Hinweis zum geben: Verschlechterungsverbot von Gewässern im Naturschutz- und Landschaftspflege Bebauungsplan aufzuAnsprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: nehmen. 02271/834213 Artenschutz In ihrem Umweltbericht vom 19. Nov. 2014 kommt das Büro „UTE REBSTOCK BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG“ zu dem Ergebnis, dass für planungsrelevante Arten durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlich relevanten Konflikte bzw. Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Eine vertiefende Artenschutzprüfung ist somit nicht notwendig. Da der Planbereich bereits nahezu vollständig bebaut ist, dürfte es kaum zu baulichen Maßnahmen, die eine Gefährdung möglicher Neststandorte bedeuten könnten, kommen. Nichtsdestotrotz wurde ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Zudem werden Belange des Artenschutzes und Verbotstatbestände gemäß Bundesnaturschutzgesetz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Somit ist die Anregung hinreichend berücksichtigt. Ich stimme dieser Einschätzung zu. Weiter führt das Büro „UTE REBSTOCK“ aus, dass es nicht vollkommen auszuschließen ist, dass die derzeit noch unbebaute Wiesenfläche von planungsrelevanten Vögeln als Fortpflanzungs- und medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ruhestätte genutzt wird. Daher sollte eine Baufeldräumung der Fläche in den Monaten September bis Februar erfolgen, außerhalb der Brutzeiten. Sofern der Beginn von Erdbauarbeiten während der Brutzeit erfolgt, muss vor Baubeginn eine Überprüfung auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (wie unter Punkt 9.2, Seite 31 des Umweltberichtes festgehalten). Dies wird seitens der unteren Landschaftsbehörde ausdrücklich gefordert, da der Umweltbericht bereits im November 2014 angefertigt wurde und die Erkenntnisse bezüglich des Artenschutzes auf Eine Überprüfung auf Neststandorte erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. veralteten Untersuchungsergebnissen beruhen. Bei Berücksichtigung aller v.g. und der sonstigen im Umweltbericht aufgeführten Punkte werden seitens der unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken oder weiteren Anregungen geäußert. Naturschutz und Landschaftspflege Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken geäußert, jedoch folgende Anregung: medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Da die ursprünglich entlang der Wiesenstraße Die ursprünglich vorgesehene Grünfläche entlang vorgesehene Grünfläche heute bereits versiegelt der Wiesenstraße hat sich über die Jahre hinweg ist, führt die in der 2. Änderung geplante Darstel- nicht gehalten und ist faktisch kaum mehr existent, lung von Baufläche in diesem Bereich nicht zu da sie durch Stellplätze versiegelt wurde. Daher Veränderungen vor Ort. Jedoch ist zu prüfen, in- besteht heute kein Spielraum mehr für eine zusätzliwieweit die ehemals im Bebauungsplan Nr. 1 vor- che Ausweisung einer Grünfläche, jedoch wird dagesehene Grünfläche auch in der 2. Änderung des rauf verwiesen, dass zukünftig die Einhaltung der Bebauungsplanes Nr. 1 festgesetzt werden kann – festgesetzten GRZ von 0,8 überprüft wird und es dadurch ggf. sogar zu Entsiegelungen kommen wenn vielleicht auch an anderer Stelle. kann. Zum Schutz der Gehölze am Pützer Bach wurde ein Randstreifen von 5 m Breite ausgewiesen, der nicht überbaut werden darf. Diese Festsetzung wird ausdrücklich begrüßt. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 Frau Schröder, Tel.: Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für geplante Versickerungsanlagen ist rechtzeitig medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... vor Baubeginn die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasser-behörde zu beantragen. Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, rege ich an, für die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flächen im Bebauungsplan festzusetzen. Ich bitte um Abstimmung mit meiner Unteren Wasserbehörde. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Da es sich um einen vollständig bebauten Bereich handelt ist die Thematik der Versickerung des Niederschlagswassers bereits abgehandelt. Zugleich sind für Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw. –rückhaltung auf den Grundstücksflächen im Plangebiet bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises die erforderlichen Anträge zu stellen und gutachterlich der Nachweis zu führen, dass eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit durch vorgesehene Anlagen und Einrichtungen ausgeschlossen werden kann. Notwendige Genehmigungen sind von der Bauherrenschaft rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. Für vorgesehene Einleitungen von unbelastetem medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Niederschlagswasser in den Pützbach ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis zu erbringen, dass sowohl hydraulisch als auch chemisch keine Verschlechterung des Gewässerzustandes zu besorgen ist. In der vorliegenden Planung fehlen Festlegungen zur Rückhaltung bzw. Vermeidung von Niederschlagswasser im Mischwasserkanal. Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belasten bitte ich für kommende Bebauungen und Da es sich um einen vollständig bebauten Bereich handelt ist die Thematik der Versickerung des Niederschlagswassers bereits abgehandelt. Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung und damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Änderungen an bestehender Bedachung um die Hinweis, dass eine Bedachung mit unbeschichte- Der Hinweis zur Vermeidung einer Bedachung mit ten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann. unbeschichteten Metalldächern wurde unter 4.8 der Ebenso sind innerhalb des 5-Meter- Hinweise im Bebauungsplan aufgenommen. Schutzstreifens des Pützbaches Stellflächen für PKW unzulässig. Der 5-Meter-Schutzstreifen wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt, auf der keine Stellflächen für PKW ausgewiesen und somit nicht zulässig sind. 12. Erftverband, Bergheim, 29.1.2015 Die Festlegung bzw. Beibehaltung des Uferstreifens entlang des Pützbaches in einer Breite von 5 m wird begrüßt. Für das Erfteinzugsgebiet liegt aufgrund der Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaubetreibenden eine Sondersituation vor. Diese Sondersituation bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen heutigen und zukünftigen Hochwasserabfluss und in dessen Folge den verschiedenen Überschwemmungsgebieten. Das Wasserhaushaltsgesetz unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Zuständen, sondern stellt grundsätzlich fest, dass Überschwemmungsgebiete grundsätzlich zu erhalten bzw. rückzugewinnen sind. Daher ist für den verloren gehenden zukünftigen Retentionsraum ein entsprechender Ausgleich an Retentionsraum Wenn gleich eine Unterscheidung durch das Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgenommen wird, so handelt es sich bei der Kartierung um eine nachrichtliche Prognose ohne förmliche Festsetzungskraft. Die Prognose kann jederzeit markant variieren. Ferner basiert die Kartierung auf der Prognose eines „HQ 100“ mit natürlichem Grundwasserstand. Eine vollständige Renaturierung des Grundwasserstandes wird aufgrund der Sondersituation im Bereich zwischen Kerpen und Bedburg vermutlich nicht mehr auftreten. Ferner findet keine markante Neuausweisung von erstmalig zu bebauenden Flächen statt. Eine nachhaltige Schädigung von Retentionsraum ist nicht zu prognostizieren. Sollten zukünftige Überlegungen divergierende Maßnahmen vorsehen und ein naturnaher Grundwasserabstand eintreten, medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und auf mögliche Auswirkungen zu Grundwasserbeeinflussungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergänzend hinzuweisen und ggbf. zu berücksichtigen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... vorzusehen. Gleichzeitig sind die zu planenden können geeignete Maßnahmen als Auflage im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren, auch hinsichtlich Gebäude hochwasserangepasst zu bauen. Zur Reduzierung des von den Flächen anfallenden der Bedürfnisse an geeigneten Retentionsflächen Niederschlagswassers sollten u. a. zur Verringe- erfolgen. rung der nachfolgenden Gewässerbelastung im 9 die Mitteilung zur Plangebiet Maßnahmen zur NiederschlagswasserKenntnis zu nehmen sammlung und –nutzung festgesetzt werden. Geund auf eine verbindlirade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine che Regelung zur NutVielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. als zung zu verzichten. Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Ebenso ist die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Die Nutzung von Niederschlagswässern als Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nut- „Brauchwasser“ wird verwaltungsseitig begrüßt und zen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie im Rahmen der Planung empfohlen. Eine verbindlidie Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhe- che Festsetzung zur Nutzung soll jedoch nicht erfoltisch auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvol- gen, da vorallem eine Überplanung im Bestand erle und machbare Bewirtschaftung des Regenwas- folgt und keine bislang unnutzbaren Flächen einer erstmaligen Nutzung zugeführt werden. sers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitraum die Herstellung eines „guten Zustands“ der medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gewässer fordert, sollten – sofern erforderlich – erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halte ich es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271 88-1216. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhält- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Grundstückstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden erst Anfang des nächsten 9 die Mitteilung zur Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum Kenntnis zu nehmen jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planunund den Hinweis zur gen vorliegen. Beachtung der DIN 18 Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal195 in die Planung tungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen aufzunehmen. Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vor- Es wird begrüßt, dass für den maßgeblichen Bereich auch zukünftig Grundwasserhaltungsmaßnahmen zusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich vorgesehen sind. Dennoch wird der Empfehlung bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, gefolgt, entsprechende Hinweise bei natürlichem Grundwasserstand ggbf. zu beachten. Tel.-Nr. 02271 88-1296. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 12a. Erftverband, Bergheim, Zum Inhalt der 2. Änderung des o. g. Bebauungs13.04.2016 planes nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Die Aussagen unserer Stellungnahme vom 29.01.2015 sind weiterhin inhaltlich zu beachten. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass für das hochwasserangepasste Bauen u. a. die Anhebung der Eingangsfußbodenhöhe auf das Niveau des künftigen 100-jährigen Hochwassers (HQ100) zuzüglich einem Freibord von 0,50 m festzulegen ist. Diese Höhenangabe ist bei der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Konkretisierung des Bauvorhabens festzulegen. Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berückBei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte sichtigt. an die hierfür zuständige Ansprechpartnerin Frau Scholten, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271/88-1216. 13. RWE Power AG, Köln, Das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der na23.1.15 türliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht. Durch aufgetretene Bauwerksschäden und Bodenaufschlüsse ist bekannt, dass hier als Baugrund humose Böden bis hin zu eingelagerten Torfböden anstehen. Zur Vermeidung von Bauwerksschäden infolge mangelhafter Bauwerksgründungen ist es daher für den Bauherrn zwingend erforderlich, diese Gegebenheiten bereits im Frühstadium der Planung entsprechend der ermittelten Bodenuntersuchungsergebnisse zu medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... berücksichtigen. Damit diese und die nachfolgenden wichtigen Informationen Beachtung finden, bitten wir Sie die Hinweise unter Punkt 4.7 Kenn- Die Empfehlung zur Aufnahme wird begrüßt und entsprechend aufgenommen. zeichnung zu erweitern. 9 die Mitteilung zur Humose Böden sind empfindlich gegen BodenKenntnis zu nehmen druck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahund einen Hinweis zum rungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf Baugrund in die Plakurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtignung aufzunehmen. keit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen Für den Erftlauf, Bereich zwischen Kerpen und Bedburg, liegt eine Sondersituation vor. Es ist laut derreagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Been- zeitigen Planungen gem. Mitteilung des Erftverban- 9 die Mitteilung zur digung der Sümpfungen wieder seinen ursprüngli- des davon auszugehen, dass auch zukünftig Kenntnis zu nehmen Hinweise zum chen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Grundwasserhaltungsmaßnahmen stattfinden wer- und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute den und mit einer vollständigen Renaturierung der Baugrund und den Grundwasserverhältliegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und Grundwasserstände zu erwarten sind. nissen aufzunehmen. inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzun- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der Hinweis wird aufgenommen. gen folgende Hinweise aufzunehmen. Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Baugrundverhältnisse: Wegen der überwiegend schlechten Bodenverhältnisse (humose Böden bis hin zu Torfeinlagerungen) sind bei der Bauwerksgründung in der Regel besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund und Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein- Der Hinweis wird aufgenommen. Westfalen zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN Der tatsächliche Verlauf des Fernmeldekabels tangiert nicht die Planungen. Die Verortung ist im Be18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. reich der öffentlichen Verkehrsfläche (FußgängerFerner teilen wir Ihnen mit, dass sich im angege- weg) der Wiesenstraße festzustellen. Bauleitplaneri- 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. benen Bereich E-Anlagen (Fernmeldekabel) unse- sche Sicherungen sind nicht erforderlich. rer Gesellschaft befinden. Diese E-Anlagen sollten dinglich gesichert sein. Eine Schutzstreifenbreite von 3 m ist einzuhalten und die Kabeltrasse muss jeder Zeit frei zugängig sein. Eine Überbauung ist nicht gestattet. Weitere Informationen zu diesen Anlagen kann unsere Fachabteilung geben. 14a. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bun- POW-VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel. 02271/751-68891 Gegen die im Betreff genannte Baumaßnahme hat Entfällt. die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... deswehr, Bonn, 08.03.2016 Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 15a. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt. 9 die Mitteilung zur dorf, Düsseldorf, historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf Kenntnis zu nehmen. 10.03.2016 das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beschen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- grüßt. dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden sie auf unserer Internetseite www.brd.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittel medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... beseitigung/index.jsp 16. Deutsche Telekom Technik GmbH, Mönchengladbach, 05.04.2016 Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. Entfällt. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 17a. Lenz + Johlen, Köln, 13.04.2016 Wie Sie wissen, werden die LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG, Rötelstr. 30, 74172 Neckarsulm und die LIDL Immobilienbüro West GmbH & Co. KG, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln, von uns anwaltlich beraten und vertreten. Erforderlichenfalls können wir Vollmachten nachreichen. Zu dem derzeit offenliegenden Entwurf des im Betreff genannten Bebauungsplanes nehmen wir für unsere Mandantinnen wie folgt Stellung: 1. Unsere Mandantinnen betreiben auf dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 1, Flurstück 251, Wiesenstr. 14 in Bedburg einen LIDL- Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 ist erforderlich, um auch weiterhin eine geordnete städtebauliche bzw. gewerbliche Entwicklung am Standort zu gewährleisten, in dem zum einen Planungssicherheit für die dort ansässigen Gewerbetreibenden geschaffen und zum anderen das Gewerbegebiet für produzierende bzw. dienstleistende Gewerbebetriebe gesichert wird. Zudem dient der Bebauungsplan insbesondere der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile sowie der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 9die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, jedoch aus besagten Gründen nicht zu folgen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Lebensmitteldiscountmarkt. Die LIDL Dienstleis- / Lipp soll demnach die Art der Nutzung auf der Batung GmbH & Co. KG, Rötelstr. 30, 74172 sis der aktuellen Fassung der BauNVO 1990 als Neckarsulm, ist Eigentümerin dieses Grundstücks. Gewerbegebiet neu regeln und damit einen Beitrag Die Verkaufsfläche des LIDL-Marktes liegt derzeit zur Umsetzung der im Einzelhandelskonzept der bei über 800 qm. Unsere Mandantinnen streben Stadt Bedburg dargestellten städtebaulichen Ziele die Vergrößerung der Verkaufsfläche des Marktes leisten. Auch soll den im geänderten Landesentwickauf 1.000 qm an. Einen entsprechenden Antrag lungsplan neu definierten Zielen der Raumordnung auf Vorbescheid haben Sie mit Bescheid vom zum großflächigen Einzelhandel Rechnung getragen 24.07.2013 abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungs- werden. bescheid ist das Verfahren beim Verwaltungsge- Hintergrund ist, dass der Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp als Art der Nutzung Gewerbegebiet nach § 8 BauNricht Köln – 23 K 4826/14 – anhängig. VO festsetzt. Danach sind gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 2. Ausweislich des derzeit offenliegenden Planent- BauNVO 1968 im Gewerbegebiet Gewerbebetriebe wurfs beabsichtigen Sie, für das Grundstück unse- aller Art allgemein zulässig, auch großflächige Einrer Mandantinnen ein Gewerbegebiet gemäß § 8 zelhandelsbetriebe, die nicht unter den § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 bei gleichzeitigem Ausschuss von BauNVO 1968 fallen. Durch spätere Novellierungen Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und/oder der BauNVO in den Jahren 1977 und 1990 wurden nahversorgungsrelevanten Sortimenten festzuset- die Regelungen zur Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben weiter ausdifferenziert. zen. Bisher setzte der Bebauungsplan Nr. 1 in seiner Dies führte dazu, dass großflächige EinzelhandelsUrsprungsfassung für das Grundstück unserer betriebe, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Mandantinnen ebenfalls ein Gewerbegebiet, aller- Versorgungsbereiche i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO dings auf Grundlage der BauNVO 1968, fest mit 1990 haben, nur noch in Kerngebieten und Sonderder Folge, dass in diesem Gewerbegebiet auch gebieten zulässig sind, während in GewerbegebieVerbrauchermärkte zulässig sind, soweit sie nicht ten auf Grundlage der BauNVO 1968 immer noch entsprechend § 11 Abs. 3 BauNVO 1968 vorwie- auch großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gend der übergemeindlichen Versorgung dienen. sind, sofern sie nicht unter die Regelungen des § 11 Dies ist bei dem von unseren Mandantinnen ge- Abs. 3 BauNVO fallen. Nunmehr soll eine entspreplanten Vorhaben ersichtlich nicht der Fall, wie chende Anpassung an die aktuelle Fassung der sich auch aus dem Ihnen vorliegenden Gutachten Baunutzungsverordnung erfolgen. der BBE Handelsberatung aus Mai 2013 ergibt. Mit der Planänderung wird unseren Mandantinnen Als Grundlage für das seitens der Stadt angestrebte daher die ihr bisher zustehende Nutzungsmöglich- Vorgehen dient das vom Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12. Juli 2011 als städtebauliches keit genommen. Entwicklungskonzepte i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 3. Nach den Festsetzungen des offenliegenden Pla- BauGB beschlossene Einzelhandelskonzept. Dieses nentwurfs ist nicht nur beabsichtigt, Einzelhan- sieht zum Schutz der in dem Konzept bezeichneten delsbetriebe mit zentren-und/oder nahversor- zentralen Versorgungsbereiche Bedburg-Zentrum gungsregevanten Sortimenten auszuschließen. und Kaster-Zentrum vor, großflächige EinzelhanHinzu kommt hier, dass nicht einmal für die vor- delsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelehandenen Betriebe eine bestandsschutzsichernde vanten Hauptsortimenten auf die zentralen VersorFestsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO aufge- gungsbereiche zu beschränken (vgl. Seite 87 des nommen wird. Diese Planänderung führt dazu, Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg). Dieses dass in ausgeübte Nutzungen auf dem Grundstück Ziel würde durch eine bestandsschutzsichernde unserer Mandantinnen eingegriffen wird. Das Un- Festsetzung mit Erweiterungsoption nach § 1 Abs. terlassen entsprechender bestandsschutzsichern- 10 BauNVO konterkariert. Insbesondere vor dem den Festsetzungen führt darüber hinaus dazu, Hintergrund, dass die Einzelhandelssituation in Beddass unseren Mandantinnen sogar die Möglichkeit burg in Bezug auf die Belastbarkeit und Ausgewogenommen wird, den Markt nach einer etwaigen genheit des Zentrenkonzeptes sehr angespannt und Abgängigkeit wieder zu errichten. Damit wirkt sich eine gezielte Steuerung gemäß Einzelhandelskondie Planänderung als ein erheblicher Eigentums- zept unabdingbar ist. Am Standort Wiesenstraße soll eingriff aus, dem berechtigte Interessen der Stadt daher ausdrücklich auch kleinflächiger Einzelhandel medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... mit zentren- und nahversorgungsrelevanten KernBedburg nicht entgegenstehen. Betrachtet man sich das nähere Umfeld des Plan- sortimenten ausgeschlossen werden, um der bereits gebietes, so wird man feststellen, dass sich in bestehenden Fluktuation im Hauptzentrum zu benicht unerheblichem Umfang Einzelhandelsbetrie- gegnen und keine weiteren Funktionsverluste – be in dem Plangebiet befinden, die nunmehr auf auch durch kleinflächige Betriebe außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche – zu bewirken. Zuden passiven Bestandsschutz gesetzt werden. Diese Eingriff in die Eigentumsposition unserer gleich wird seitens der Stadt Bedburg betont, dass Mandantinnen sind umso gravierender, als hier kein unverhältnismäßig harter Eingriff in die Eigenauch die Vorgeschichte zu berücksichtigen ist. Wie tumsposition der LIDL GmbH stattfindet, da die InSie wissen, wurde von Ihrem Bürgermeister in halte der Baugenehmigung unangetastet fortbesteAussicht gestellt, dass die Genehmigung erteilt hen. So sind ebenfalls häufig angestrebte Moderniwerde, wenn ein mittlerweile gescheitertes Projekt sierungsarbeiten beispielsweise für eine den Kunan anderer Stelle nicht realisiert werde. Diese Zu- den ansprechendere Warenpräsentation möglich, sofern diese nicht baugenehmigungsbedürftig sind. sage ist nicht eingehalten worden. Entsprechende fortlaufende Instandhaltungsmaß4. Nach alledem regen wir an, in den Bebauungsplan nahmen können daher einer möglichen Abgängigjedenfalls eine bestandsschutzsichernde Festset- keit entgegentreten und werden als sinnvoll erachzung zugunsten des Betriebes unserer Mandantin- tet. nen mit einer angemessenen Erweiterungsoption aufzunehmen. Eine derartige Vorgehensweise Weiterhin wird zur konsequenten Umsetzung der verstieße nicht gegen landesplanerische Ziele, da Ziele des Einzelhandelskonzepts die Überarbeitung es insbesondere über Ziel 7 möglich ist, bestands- älterer Bebauungspläne mit zugrunde liegender geschützte Betriebe zu berücksichtigen und ihnen Baunutzungsverordnung vor 1990 empfohlen (vgl. auch eine angemessene Erweiterungsoption zu Seite 87 ff. des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg), um die Umstellung auf die aktuelle Fasermöglichen. Wir bitten Sie, diese Stellungnahme zu berücksich- sung der BauNVO von 1990 zu erreichen und somit medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... tigen, entsprechend zu verfahren und verbleiben den Einsatz des bauplanungsrechtlichen Instrumenmit dem Angebot eines jederzeitigen Abstim- tariums zur Steuerung unerwünschter Entwicklunmungsgesprächs. gen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Dieser Empfehlung wird im vorliegenden Fall gefolgt. Nicht zuletzt deshalb, weil eine der Kernaussagen des Konzeptes ist, dass die Entwicklung zentrenrelevanter Einzelhandelsangebote im Hauptzentrum Bedburg Priorität haben soll. Dabei geht es sowohl um eine quantitative als auch um eine qualitative Verbesserung der Versorgung, um die Attraktivität des Hauptzentrums zu erhalten bzw. weiter steigern zu können und um die Zentralität des Stadtzentrums perspektivisch zu erhöhen. Denn aus einer Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente außerhalb des Hauptzentrums Bedburg können Funktionsverluste des Hauptzentrums resultieren. Aufgrund bestehender Leerstände und Mindernutzungen und insbesondere wegen der Verfügbarkeit von Entwicklungsstandorten im Hauptzentrum, werden umfassende Anknüpfungspunkte für eine Funktionsstärkung gesehen, die es zu nutzen gilt. Die geplante Erweiterung des Lidl Marktes würde einer städtebaulichen Fehlentwicklung gleich kommen und könnte die sehr fragile Einzelhandelssituation in Bedburg weiter verschärfen. Daher wird alternativ die Umsetzung medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-17) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-17a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... der Ziele der Lidl GmbH innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche seitens der Stadt Bedburg ausdrücklich empfohlen und begrüßt. Das angesprochene Ziel 7 des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan NRW ermöglicht, abweichend von den sonstigen Festlegungen des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel Sondergebiete auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche festzusetzen. Dies ist jedoch keineswegs verpflichtend, zumal im vorliegenden Fall erläuterte städtebauliche Gründe dem entgegenstehen. Aus den genannten Gründen wird von den vorgeschlagenen Maßnahmen abgesehen und der Stellungnahme nicht gefolgt. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 1 Lipp 2. Änd\07_Satzungsbeschluss\1.2 Lipp Abwägungsliste Satzungsbeschluss.docx