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Beschlussvorlage LIL/GM (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: "Obere Brede")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
Beschlussvorlage LIL/GM (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); 
hier: "Obere Brede")

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Inhalt der Datei

Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 138/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe und Verkehr Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 24. November 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: "Obere Brede" Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 03.12.2008 Rat 18.12.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Straße „Obere Brede“ im Ortsteil Bechterdissen ist 2007 endgültig ausgebaut worden. Es handelt sich aufgrund der Funktion der Straße um einen verkehrsberuhigten Bereich und Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde. Neben der Fläche für den allgemeinen öffentlichen Verkehr (Flurstück 1093) sind auch der Fußweg (Flurstück 1028) und der Park- und Grünstreifen (Flurstück 1110) fertig gestellt worden. Abschließend ist nun die Widmung der Straße erforderlich. Die genaue Lage der bezeichneten Flurstücke ergibt sich aus dem beigefügten Plan. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Straße „Obere Brede“ in der Gemarkung Bechterdissen, Flur 4, Flurstück 1093 erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße (verkehrsberuhigter Bereich), das Flurstück 1028 die Eigenschaft eines Fußweges und das Flurstück 1110 die Eigenschaft eines Parkstreifens und einer Grünfläche. Sie werden gemäß § 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger der Straße „Obere Brede“ ist die Gemeinde Leopoldshöhe. (Heidemann)