Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
138/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
und Verkehr
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: "Obere Brede"
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
03.12.2008
Rat
18.12.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Straße „Obere Brede“ im Ortsteil Bechterdissen ist 2007 endgültig ausgebaut worden. Es handelt sich
aufgrund der Funktion der Straße um einen verkehrsberuhigten Bereich und Träger der Straßenbaulast ist
die Gemeinde. Neben der Fläche für den allgemeinen öffentlichen Verkehr (Flurstück 1093) sind auch der
Fußweg (Flurstück 1028) und der Park- und Grünstreifen (Flurstück 1110) fertig gestellt worden.
Abschließend ist nun die Widmung der Straße erforderlich. Die genaue Lage der bezeichneten Flurstücke
ergibt sich aus dem beigefügten Plan.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Straße „Obere Brede“ in der Gemarkung Bechterdissen, Flur 4, Flurstück 1093 erhält die Eigenschaft
einer Gemeindestraße (verkehrsberuhigter Bereich), das Flurstück 1028 die Eigenschaft eines Fußweges
und das Flurstück 1110 die Eigenschaft eines Parkstreifens und einer Grünfläche. Sie werden gemäß § 3
und 6 des Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen
Verkehr gewidmet. Baulastträger der Straße „Obere Brede“ ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
(Heidemann)