Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
14.11.08, 21:21
Aktualisiert
14.11.08, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
150/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide"
im Bereich "Schuckenhofstraße"
hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren
Grundstücksflächen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27.11.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der seit dem 10.03.2006 rechtskräftige Bebauungsplan schließt Nebenanlagen in den Vorgärten
eindeutig aus. Diese Festsetzung erfolgte bewusst aus städtebaulichen Gründen.
Eine Legalisierung des Gartenhauses ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes möglich.
Eine Befreiung von den Festsetzungen kann nicht erteilt werden.
Das im Schreiben der Antragsteller aufgeführte Trafohäuschen ist im Bebauungsplan bewusst
gesichert worden. Es dient der Versorgung der Öffentlichkeit mit Elektrizität. Eine Vergleichbarkeit
mit dem Gartenhaus ist nicht gegeben.
Die Niveauveränderungen auf dem Grundstück der Antragsteller – wie auch des Nachbarn –
erfolgten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Die angesprochene Höhendifferenz auf dem
Flurstück 954 wurde hierdurch verursacht. Zum Zurückhalten des Oberflächenwassers wären sie
nicht unbedingt notwendig gewesen.
Auf dem Grundstück sind andere Positionierungen der baulichen Anlage möglich. Das Argument,
die Umsetzung verursacht Kosten, ist städtebaulich nachrangig.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide“ wird abgelehnt.
Schemmel