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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide" im Bereich "Schuckenhofstraße" hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren Grundstücksflächen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
14.11.08, 21:21
Aktualisiert
14.11.08, 21:21
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide" 
im Bereich "Schuckenhofstraße"
hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren Grundstücksflächen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 150/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide" im Bereich "Schuckenhofstraße" hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren Grundstücksflächen Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 27.11.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Der seit dem 10.03.2006 rechtskräftige Bebauungsplan schließt Nebenanlagen in den Vorgärten eindeutig aus. Diese Festsetzung erfolgte bewusst aus städtebaulichen Gründen. Eine Legalisierung des Gartenhauses ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes möglich. Eine Befreiung von den Festsetzungen kann nicht erteilt werden. Das im Schreiben der Antragsteller aufgeführte Trafohäuschen ist im Bebauungsplan bewusst gesichert worden. Es dient der Versorgung der Öffentlichkeit mit Elektrizität. Eine Vergleichbarkeit mit dem Gartenhaus ist nicht gegeben. Die Niveauveränderungen auf dem Grundstück der Antragsteller – wie auch des Nachbarn – erfolgten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Die angesprochene Höhendifferenz auf dem Flurstück 954 wurde hierdurch verursacht. Zum Zurückhalten des Oberflächenwassers wären sie nicht unbedingt notwendig gewesen. Auf dem Grundstück sind andere Positionierungen der baulichen Anlage möglich. Das Argument, die Umsetzung verursacht Kosten, ist städtebaulich nachrangig. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide“ wird abgelehnt. Schemmel