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Beschlussvorlage (Anlage 3 Begründung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
1,3 MB
Datum
28.11.2013
Erstellt
11.11.13, 18:07
Aktualisiert
11.11.13, 18:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich 6. Änderung Bebauungsplan Merzenich C 17 Begründung Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@bkr-ac.de Auftraggeber M. Schall GmbH & Co. KG Am Roßpfad 1-3, 52399 Merzenich Tel: Fax: 02421 – 9755 0 02421 – 9755 55 Ansprechpartner: Markus Schall E-Mail: info@mschall.de Auftragnehmer Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel.: Fax: Email: Bearbeitung 0241 – 470 58-0 0241 – 470 58-15 info@bkr-ac.de Dipl. Ing. Bernd Noky Dipl. Ing. Thomas Balzhäuser Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm Projektnummer 31302 Stand 24.10.2013 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Teil A – Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen Inhalt Begründung ..............................................................................................................................1 1 Planungsvorgaben und Verfahrensstand ........................................................................ 1 1.1 Planungsanlass .......................................................................................................... 1 1.2 Verfahren ....................................................................................................................1 1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets ...................................................................... 1 1.4 Beschreibung des Plangebiets.................................................................................... 2 1.5 Vorhandenes Planungsrecht ....................................................................................... 3 1.5.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ..................................................... 3 1.5.2 Landschaftsplan ................................................................................................ 4 1.5.3 Flächennutzungsplan ......................................................................................... 4 1.5.4 Bebauungsplan .................................................................................................. 5 2 3 Ziele und Zwecke der Planung.......................................................................................... 6 2.1 Allgemeine Zielsetzung ............................................................................................... 6 2.2 Planungskonzept ........................................................................................................ 6 Begründung der Planinhalte ............................................................................................. 7 3.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) .................................................. 7 3.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ............................................................ 7 4 5 3.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)................................................ 8 3.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ............................................................................................ 8 3.4 Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und Nr. 25b BauGB) ............................ 8 3.5 Entwässerung .............................................................................................................9 Auswirkungen der Planung ............................................................................................... 9 4.1 Verkehrliche Auswirkungen......................................................................................... 9 4.2 Umweltauswirkungen .................................................................................................. 9 Plandaten.......................................................................................................................... 10 I 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Tabellen Tabelle 1: Plandaten 6. Bebauungsplanänderung C 17 ................................................. 10 II 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 1 BEGRÜNDUNG Planungsvorgaben und Verfahrensstand 1.1 Planungsanlass Die M. Schall GmbH & Co. KG beabsichtigt, in der Gemeinde Merzenich im Rahmen der Innenentwicklung für mehrere brachliegende Grundstücke Baurecht zu schaffen und mittels Umbau vorhandener Gewerbestrukturen einen Wohnstandort für das generationenübergreifende und seniorengerechte Wohnen zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des vorhandenen Bebauungsplans Merzenich C 17 erforderlich, da der Geltungsbereich im beplanten Innenbereich liegt und das derzeitige Baurecht ein Mischgebiet festsetzt. Die Bebauungsplanänderung zielt im Wesentlichen auf eine Wiedernutzbarmachung der brachliegenden Fläche als allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ab. 1.2 Verfahren Nach Rücksprache mit der Gemeinde Merzenich und dem Kreis Düren wird der Bebauungsplan nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Bei Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) können die Beteiligungsschritte eines Regel-Bebauungsplans verkürzt und vereinfacht werden; ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Gleichwohl sind auch im vereinfachten Verfahren die Umweltbelange zu berücksichtigen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen und nur die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt an der Straße „Weinberg“, am nordöstlichen Siedlungsrand von Merzenich. Der Geltungsbereich schließt die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Häuserzeilen des Plangebiets mit ein. Die genannte Fläche ist laut derzeit rechtskräftigem Bebauungsplan als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Eine dementsprechende Nutzung ist jedoch, wegen der in den letzten Jahren „An der Vogelrute“ im Norden sowie „In den Weingärten“ im Osten vollzogene Entwicklung zu einem Wohngebiet, nicht mehr vorhanden. Anlass für die Planänderung ist die Umnutzung der leerstehenden Gewerbehallen im Blockinnenbereich. Hierbei handelt es sich, um die einzige verbleibende gewerbliche Nutzung im Sinne eines Mischgebietes. Durch die Aufgabe dieser gewerblichen Nutzung wird die Festsetzung Mischgebiet obsolet. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, den Gebietstyp gemäß BauNVO im gesamten Geltungsbereich anzupassen. Die reine, für die Neubebauung bzw. Umnutzung geplante Fläche kann daher nicht einzeln betrachtet und im Sinne eines Wohngebiets überplant werden, da im übrigen Mischgebiet keine gewerbliche Nutzung mehr besteht bzw. planerisch zukünftig auch nicht gewünscht ist. Die Planänderung muss daher auch die angrenzende Bestandsbebauung in den Geltungsbereich einbeziehen. 1 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Somit umfasst der Geltungsbereich in Flur 18 vollständige folgende Flurstücke: 17, 632, 634, 655, 656, 657, 703, 708, 709, 710, 712, 713, 714, 715, 716, 718, 719, 720, 734, 777, 864, 892, 893, 894, 924, 969, 1094, 1096, 1097, 1207, 1208. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. 1.4 Beschreibung des Plangebiets Derzeitige Nutzung Die Fläche des Plangebietes der 6. Änderung des Bebauungsplans C 17 der Gemeinde Merzenich wird zum jetzigen Zeitpunkt vorwiegend als Wohngebiet genutzt. Die ehemalige Gewerbeanlage auf dem zentralen Flurstück 864 ist dagegen ungenutzt und liegt seit etwa 2011 brach. Die Anlage besteht aus einer Haupthalle mit Verwaltungstrakt und zwei Leichtbauhallen sowie den Erschließungsflächen. Das Gelände ist nahezu vollständig versiegelt, die Verkehrs- und Rangierflächen sind asphaltiert. In den Randbereichen sind Grünstreifen vorhanden. Nordöstlich der Haupthalle schließt eine ca. 600 m² große Wiesenfläche an. Dort ist im Randbereich gemäß bestehendem Bebauungsplan eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, welche jedoch nicht realisiert wurde. Eine Fläche zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern findet sich im Sinne einer Ortsrandeingrünung am östlichen Rand des Geltungsbereichs. Die umgebende Bestandsbebauung ist von Einfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise mit Gartengrundstücken geprägt. Dies trifft auch für den Bestand an Wohnbebauung innerhalb des Geltungsbereichs zu. Hier findet sich ein etwas älterer Bestand an Einzel- und Doppelhäusern an den Straßen „Weinberg“ und „An der Vogelrute“ aus den 50er und 60er Jahren mit Erweiterungen neueren Datums. Am nordöstlichen Gebietsrand, im Bereich der Verlängerung der Straße „In den Weingärten“, sind in den letzten Jahren freistehende Einfamilienhäuser mit größeren Grundstücken entstanden. Landschaft, Vegetation, Umweltsituation Das Plangebiet ist gekennzeichnet von Einfamilienhausbebauung mit Nutzgärten sowie der zentralen, fast vollständig versiegelten Fläche mit den leerstehenden und zum Teil schon abgerissenen, ehemaligen Gewerbehallen sowie der Haupthalle mit Verwaltungstrakt. Durch die vollständige, anthropogene Überprägung sind im Geltungsbereich keine naturnahen Bereiche und Böden mehr vorhanden. Böden Im gesamten Ortsgebiet von Merzenich sind die Böden aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt für eine dezentrale Versickerung geeignet. 2 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Der Standort des stillgelegten Gewerbebetriebes im Änderungsbereich wird bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Düren in einem behördeninternen Verzeichnis unter der Nummer Me 3329 als Altstandort geführt. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist dort Papier und Karton weiterarbeitet worden (Papierstanzwerk). Konkrete Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen für diesen Standort nicht vor. Bei der Durchsicht der Bauakten des ehemaligen Gewerbebetriebs sowie im Rahmen von Bodenarbeiten zur Vorbereitung des Projekts wurden keine Anhaltspunkte für einen Altlasten- oder Bodenbelastungsverdacht gefunden. Eine Oberflächenbeprobung gemäß Bundesbodenschutzverordnung wird durchgeführt sobald die Arbeiten zur Herstellung der geplanten Geländeoberfläche abgeschlossen sind. Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet wird über die Straßen „Weinberg“, „An der Vogelrute“, sowie „In den Weingärten“ erschlossen. Eine Wegeverbindung von der Straße „An der Vogelrute“ zum ehemaligen Firmengelände der Fa. Schöller ist zurzeit aufgrund Bepflanzung und Zäunen nicht nutzbar. Kulturgüter Im Plangebiet befinden sich keine geführten Bau- und Bodendenkmäler. Umgebung Die Entfernung zum Zentrum von Merzenich, mit Schulen und Nahversorgungseinrichtungen, beträgt ca. 350 m (Luftlinie), der Abstand zum nordöstlichen Ortsrand von Merzenich beträgt ca. 100 m Luftlinie. In ca. 450 m Entfernung (Luftlinie) zum Plangebiet verläuft die Landesstraße L264. Merzenich verfügt über einen Anschluss an die Regionalbahnverbindung AachenKöln, die Haltestelle liegt in ca. 1.300 m Entfernung (Luftlinie) zum Plangebiet. In diesem Bereich liegt auch das Gewerbegebiet „Auf der Heide“. Am nördlichen Siedlungsrand Merzenichs, in etwa 750 m Entfernung (Fußweg) zum Plangebiet, befindet sich das Naherholungsgebiet Steinweg. 1.5 Vorhandenes Planungsrecht 1.5.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Im Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) werden die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und raumbezogene Planungen und Maßnahmen konkretisiert. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt den gesamten Siedlungskörper von Merzenich und damit auch das Plangebiet als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar. Gemäß Regionalplan sollen in den Allgemeinen Siedlungsbereichen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. 3 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Abbildung 1: Darstellungen im Regionalplan 1.5.2 Landschaftsplan Ein Landschaftsplan für das Gebiet liegt nicht vor. Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes. 1.5.3 Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung wird im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Merzenich aus dem Jahr 1992 als gemischte Baufläche ausgewiesen. Gemäß § 13 a Abs. 2 (2) wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst und bedarf daher keinem Änderungsverfahren. Die folgende Grafik zeigt die Gegenüberstellung der bisherigen Ausweisung der Geltungsbereichsfläche im Flächennutzungsplan (M = gemischte Baufläche) mit der zukünftigen, im Wege der Berichtigung erfolgenden, Ausweisung (W = Wohnbaufläche) des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich. 4 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Abbildung 2: Gegenüberstellung der bisherigen mit der zukünftigen Ausweisung im FNP 1.5.4 Bebauungsplan Im Plangebiet gilt der Bebauungsplan C 17. Dieser erlangte erstmals am 10.03.1995 Rechtskraft und wurde seitdem fünfmal geändert. Im Geltungsbereich der vorliegenden 6. Änderung setzt er ein Mischgebiet (MI) mit mehrheitlich 2-geschossiger Bebauung in offener Bauweise sowie Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie eine öffentliche Grünfläche mit Pflanz- und Erhaltungsbindung für Bäume und Sträucher fest. Weiterhin ist ein Fuß- und Radweg und im Anschluss ein Abschnitt öffentliche Straßenverkehrsfläche als Verbindung der Straße „An der Vogelrute“ und „In den Weingärten“ festgesetzt. 5 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Abbildung 3: Ausschnitt aus Bebauungsplan C 17 – das dargestellte Mischgebiet entspricht dem Geltungsbereich des vorliegenden B-Plans 2 Ziele und Zwecke der Planung 2.1 Allgemeine Zielsetzung Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Wohnstandortes im Sinne eines allgemeinen Wohngebiets im Bereich der ehemaligen Gewerbeanlagen an der Straße „Am Weinberg“ zu schaffen. Dadurch soll die im Gebiet stattgefundene Veränderung der Mischnutzung hin zu einer Wohnnutzung abgeschlossen und planungsrechtlich gesichert werden. Ziel der Planung ist es, am neuen Wohnstandort auch generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen. Das heißt, es soll eine Nutzungsvielfalt im Zusammenhang mit dieser Wohnform stattfinden können. Darüber hinaus wird neben der dafür notwendigen Dichte eine qualitätvolle Ausgestaltung des neu zu bebauenden Bereichs, mit attraktiver Durchgrünung und Architektur angestrebt. Der neue Standort soll sich dabei, unter Berücksichtigung der geplanten, alternativen Wohnformen, möglichst gut in die Umgebung einfügen und mit ihr verknüpft werden. 2.2 Planungskonzept Der flächenmäßig größte Anteil der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans umfasst den Bestand an Wohnnutzungen „An der Vogelrute“ und „In den Weingärten“. Die im Geltungsbereich innenliegenden, ehemaligen Gewerbeflächen werden im Sinne der o.g. Zielsetzungen umgewandelt. Dazu werden die zwei, im vorderen, der Weinbergstraße zugewandten Bereich 6 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG liegenden, Hallen vollständig entfernt und durch zwei leicht versetzt stehende, mit einem zentralen überdachten Eingangsbereich verbundene Mehrfamilienhäuser ersetzt. Die zentrale Halle mit Verwaltungstrakt wird entkernt und entsprechend dem Ziel eines generationenübergreifenden Wohnens zu ca. 15 barrierefreien Wohneinheiten umgenutzt. Dadurch entsteht ein eingeschossiges Gebäude im Zentrum des Geländes, die Mehrfamilienhäuser im vorderen Grundstücksbereich dagegen sind als zweigeschossige Gebäude mit ebenfalls ca. 15 Wohneinheiten geplant. Die Haupterschließung wird über die Straße „Am Weinberg“ stattfinden. Ein Fuß- und Radweg welcher auch als Not- und Rettungszufahrt benutzt werden kann verbindet das Gelände mit der Straße „An der Vogelrute“. Die Erschließung der zur Umnutzung vorgesehenen Halle soll über die Wendeanlage der Straße „In den Weingärten erfolgen. Zum Verbindungsweg zwischen den Straßen „In den Weingärten“ und „An der Vogelrute“ hin sind eine gärtnerisch gestaltete Freifläche sowie Anwohnerstellplätze vorgesehen. 3 Begründung der Planinhalte 3.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 3.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Die Bestandsbebauung an den Straßen „Weinberg“ und „An der Vogelrute“ steht in der Regel direkt an der Straßengrenze und verfügt über eher kleine Gartenflächen. Demgegenüber weist der etwas jüngere Bestand im Bereich der Straße „In den Weingärten“ größere Grundstücke sowie einen kleinen Vorgartenbereich auf. Um diese unterschiedlichen Strukturen planungsrechtlich zu sichern, werden unterschiedliche Baufenster festgesetzt. Darüber hinaus erhält die Neubebauung hinsichtlich der angestrebten Nutzung ebenfalls ein eigenes Baufenster. Das allgemeine Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Im Gegensatz zum reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO sollen in diesen Gebieten bestimmte nicht störende Handwerksbetriebe oder infrastrukturelle Nutzungen zugelassen werden. Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, da dies am ehesten der Eigenart des Plangebietes und der geplanten Neubebauung entspricht. Das städtebauliche Konzept sieht vor, die angestrebte Entwicklung des ehemaligen Gewerbestandorts hin zu einem attraktiven Wohnstandort, mit der Möglichkeit generationsübergreifende und seniorengerechte, barrierefreie Wohnformen anzubieten, mit einem angemessenen Angebot an Nutzungen realisieren zu können. Daher werden die gemäß Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Nutzungen zugelassen. Ausgeschlossen sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Dadurch soll in den neu geplanten Teilen, entsprechend des bestehenden Wohncharakters der umliegenden Flächen, dem Wohnen der Vorzug gegeben und dem Konzept des Mehrgenerationenwohnens Rechnung getragen werden. 7 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind im Allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig, da diese Nutzungen bereits im Ortsgebiet vorhanden sind und der angestrebten Entwicklung und städtebaulichen Ordnung des Plangebiets entgegenstehen. 3.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) In den Allgemeinen Wohngebieten sollen, bis auf die zur Umnutzung vorgesehene zentrale Halle, maximal 2 Vollgeschosse als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Weiterhin wird im Bereich der Bestandsbebauung eine offene Bauweise festgesetzt. Dadurch wird der Bestand an Wohnbebauung im Plangebiet ausreichend gesichert und das städtebauliche Erscheinungsbild berücksichtigt. Die Neubebauung bzw. Umnutzung besteht aus zwei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern sowie der eingeschossigen, ehemaligen Gewerbehalle im Zentrum des Plangebiets. Aufgrund der Umnutzung der Halle und dem Erhalt ihrer Grundform wird an dieser Stelle eine maximale Traufhöhe festgesetzt. Diese entspricht etwa einer eingeschossigen Bebauung, welche in diesem Zusammenhang städtebaulich erwünscht ist, da aufgrund der flächigen Ausprägung des Gebäudes ein zu massiver Baukörper entstehen könnte, der von der Umgebung abweicht. 3.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Zur besseren Grundstücksausnutzung sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Garagen, Carports, o.ä. müssen zwischen Straßenbegrenzungslinie und ihrer Einfahrt mindestens einen Abstand von 5 m einhalten. Auf diese Weise kann die Zufahrt zur Garage bzw. zum Carport auch als Besucherstellplatz genutzt werden. 3.4 Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und Nr. 25b BauGB) Im derzeit gültigen Bebauungsplan wird zum Zweck des Ersatzes für entfallene Gehölze im Zuge der Aufstellung des B-Plan C 17 eine Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf dem Gelände der ehemaligen Fa. Schöller festgesetzt. Diese wurde nie umgesetzt, wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens jedoch in ihrer Wertigkeit berücksichtigt. Im Rahmen der Freiraumplanung wird die Idee der randlichen Eingrünung übernommen und als Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern und Gehölzen festgesetzt. Darüber hinaus sind Einzelbaumpflanzungen festgesetzt, die in Ergänzung zu den Gehölzflächen die bisherigen Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf dem ehemaligen Firmengelände der Fa. Schöller wertgleich ersetzen. Am nordöstlichen Rand des Geltungsbereichs ist im Sinne einer Ortsrandeingrünung sowie zum Zweck des Ersatzes für entfallenen Gehölze im Zuge der Aufstellung des B-Plan C 17 eine Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen festgesetzt, welche auch so in der Bebauungsplanänderung übernommen wird. Dadurch wird die Ortsrandeingrünung langfristig gesichert. 8 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 BEGRÜNDUNG 3.5 Entwässerung Aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Ortsgebiet sind grundsätzlich gemäß § 9 der Entwässerungssatzung Merzenich Niederschlagswässer von Dachflächen sowie sonstigen befestigten Flächen in die örtliche Kanalisation einzuleiten. Für die Einleitung von Niederschlagswässern von Dachflächen sowie sonstigen befestigten Flächen über eine Versickerungsanlage in den Untergrund ist bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 4 Auswirkungen der Planung Die Planung führt grundsätzlich zu einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne der BauNVO und reagiert damit auf die in den letzten Jahren im Gebiet stattgefundene Entwicklung. Die Aufgabe der letzten mischgebietstypischen Nutzung ermöglicht die Änderung der Art der baulichen Nutzung. 4.1 Verkehrliche Auswirkungen Die insgesamt ca. 30 neuen Wohneinheiten werden geringfügige Auswirkungen auf den Verkehr im Umfeld des Plangebietes haben. Die Zielsetzung generationenübergreifender bzw. altengerechter Wohnformen sowie die zulässigen Nutzungen wie z. B. gesundheitliche und soziale Einrichtungen erzeugen einen zusätzlichen Besucherverkehr, der auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen aufgefangen werden kann. Im Rahmen der angestrebten Nutzung wird auch davon ausgegangen, dass nicht jede Wohneinheit über ein Kfz verfügt und dadurch eine gewisse Anzahl der ca. 35 Stellplätze als Besucherstellplätze genutzt werden können. Durch die Erschließung der zur Umnutzung vorgesehenen Halle mit ca. 15 Wohneinheiten über die Straße „In den Weingärten“, wird in diesem Bereich eine geringfügige Zunahme des Verkehrs erwartet. Durch die ausreichend vorhandenen Stellplätze im Plangebiet wird die Stellplatzsituation im öffentlichen Straßenraum nicht zusätzlich belastet. 4.2 Umweltauswirkungen Der bisher sehr hohe Versiegelungsgrad der Flächen wird im Zuge der Planung etwas geringer ausfallen. Die Grünflächen werden hochwertig gestaltet und sollen mit heimischen und standortgerechten Pflanzen bepflanzt werden. Dadurch wird das Kleinklima hinsichtlich Luftfeuchtigkeit, Sauerstoffgehalt und Staubbindung positiv beeinflusst. 9 6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17 5 BEGRÜNDUNG Plandaten Die 6. Bebauungsplanänderung Merzenich C17 weist folgende vorläufige Plandaten auf: Flächennutzung Planzeichnung Wohnbaufläche insgesamt ca. 16.250 m² davon Bestand ca. 9.250 m² Neuplanung ca. 7.400 m² Versorgungsfläche (Trafostation) ca. 90 m² Verkehrsfläche insgesamt ca. 420 m² Öffentliche Straßenverkehrsflächen ca. 170 m² Not- und Rettungszufahrt ca. 105 m² Fuß- und Radweg ca. 140 m² Pflanzfläche A1 ca. 390 m² Pflanzfläche A2 ca. 550 m² Gesamtfläche Geltungsbereich Tabelle 1: ca. 17.700 m² Plandaten 6. Bebauungsplanänderung Merzenich C 17 10