Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,3 MB
Datum
28.11.2013
Erstellt
11.11.13, 18:07
Aktualisiert
11.11.13, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
6. Änderung
Bebauungsplan Merzenich C 17
Begründung
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel. 0241 / 470 580 Email: info@bkr-ac.de
Auftraggeber
M. Schall GmbH & Co. KG
Am Roßpfad 1-3, 52399 Merzenich
Tel:
Fax:
02421 – 9755 0
02421 – 9755 55
Ansprechpartner:
Markus Schall
E-Mail: info@mschall.de
Auftragnehmer
Aachen, Castro & Hinzen
Stadtplaner Umweltplaner
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
Bearbeitung
0241 – 470 58-0
0241 – 470 58-15
info@bkr-ac.de
Dipl. Ing. Bernd Noky
Dipl. Ing. Thomas Balzhäuser
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Projektnummer
31302
Stand
24.10.2013
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Teil A – Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen
Inhalt
Begründung ..............................................................................................................................1
1
Planungsvorgaben und Verfahrensstand ........................................................................ 1
1.1
Planungsanlass .......................................................................................................... 1
1.2
Verfahren ....................................................................................................................1
1.3
Lage und Abgrenzung des Plangebiets ...................................................................... 1
1.4
Beschreibung des Plangebiets.................................................................................... 2
1.5
Vorhandenes Planungsrecht ....................................................................................... 3
1.5.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ..................................................... 3
1.5.2 Landschaftsplan ................................................................................................ 4
1.5.3 Flächennutzungsplan ......................................................................................... 4
1.5.4 Bebauungsplan .................................................................................................. 5
2
3
Ziele und Zwecke der Planung.......................................................................................... 6
2.1
Allgemeine Zielsetzung ............................................................................................... 6
2.2
Planungskonzept ........................................................................................................ 6
Begründung der Planinhalte ............................................................................................. 7
3.1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) .................................................. 7
3.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ............................................................ 7
4
5
3.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)................................................ 8
3.3
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ............................................................................................ 8
3.4
Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und Nr. 25b BauGB) ............................ 8
3.5
Entwässerung .............................................................................................................9
Auswirkungen der Planung ............................................................................................... 9
4.1
Verkehrliche Auswirkungen......................................................................................... 9
4.2
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 9
Plandaten.......................................................................................................................... 10
I
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Tabellen
Tabelle 1:
Plandaten 6. Bebauungsplanänderung C 17 ................................................. 10
II
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
1
BEGRÜNDUNG
Planungsvorgaben und Verfahrensstand
1.1 Planungsanlass
Die M. Schall GmbH & Co. KG beabsichtigt, in der Gemeinde Merzenich im Rahmen der Innenentwicklung für mehrere brachliegende Grundstücke Baurecht zu schaffen und mittels Umbau vorhandener Gewerbestrukturen einen Wohnstandort für das generationenübergreifende
und seniorengerechte Wohnen zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des vorhandenen Bebauungsplans Merzenich C 17 erforderlich, da der Geltungsbereich im beplanten Innenbereich liegt
und das derzeitige Baurecht ein Mischgebiet festsetzt. Die Bebauungsplanänderung zielt im
Wesentlichen auf eine Wiedernutzbarmachung der brachliegenden Fläche als allgemeines
Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ab.
1.2 Verfahren
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Merzenich und dem Kreis Düren wird der Bebauungsplan
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Bei Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) können die
Beteiligungsschritte eines Regel-Bebauungsplans verkürzt und vereinfacht werden; ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Gleichwohl sind auch im vereinfachten Verfahren die Umweltbelange zu berücksichtigen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen und nur die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt an der Straße „Weinberg“, am nordöstlichen Siedlungsrand von Merzenich. Der Geltungsbereich schließt die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Häuserzeilen
des Plangebiets mit ein. Die genannte Fläche ist laut derzeit rechtskräftigem Bebauungsplan
als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Eine dementsprechende Nutzung ist jedoch,
wegen der in den letzten Jahren „An der Vogelrute“ im Norden sowie „In den Weingärten“ im
Osten vollzogene Entwicklung zu einem Wohngebiet, nicht mehr vorhanden.
Anlass für die Planänderung ist die Umnutzung der leerstehenden Gewerbehallen im Blockinnenbereich. Hierbei handelt es sich, um die einzige verbleibende gewerbliche Nutzung im Sinne
eines Mischgebietes. Durch die Aufgabe dieser gewerblichen Nutzung wird die Festsetzung
Mischgebiet obsolet. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, den Gebietstyp gemäß BauNVO im gesamten Geltungsbereich anzupassen. Die reine, für die Neubebauung bzw. Umnutzung geplante Fläche kann daher nicht einzeln betrachtet und im Sinne eines Wohngebiets überplant werden, da im übrigen Mischgebiet keine gewerbliche Nutzung mehr besteht bzw. planerisch zukünftig auch nicht gewünscht ist. Die Planänderung muss daher auch die angrenzende Bestandsbebauung in den Geltungsbereich einbeziehen.
1
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Somit umfasst der Geltungsbereich in Flur 18 vollständige folgende Flurstücke:
17, 632, 634, 655, 656, 657, 703, 708, 709, 710, 712, 713, 714, 715, 716, 718, 719, 720,
734, 777, 864, 892, 893, 894, 924, 969, 1094, 1096, 1097, 1207, 1208.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
1.4 Beschreibung des Plangebiets
Derzeitige Nutzung
Die Fläche des Plangebietes der 6. Änderung des Bebauungsplans C 17 der Gemeinde Merzenich wird zum jetzigen Zeitpunkt vorwiegend als Wohngebiet genutzt. Die ehemalige Gewerbeanlage auf dem zentralen Flurstück 864 ist dagegen ungenutzt und liegt seit etwa 2011
brach. Die Anlage besteht aus einer Haupthalle mit Verwaltungstrakt und zwei Leichtbauhallen
sowie den Erschließungsflächen.
Das Gelände ist nahezu vollständig versiegelt, die Verkehrs- und Rangierflächen sind asphaltiert. In den Randbereichen sind Grünstreifen vorhanden. Nordöstlich der Haupthalle schließt
eine ca. 600 m² große Wiesenfläche an. Dort ist im Randbereich gemäß bestehendem Bebauungsplan eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, welche jedoch
nicht realisiert wurde. Eine Fläche zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern findet sich im Sinne einer Ortsrandeingrünung am östlichen Rand des Geltungsbereichs.
Die umgebende Bestandsbebauung ist von Einfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger
Bauweise mit Gartengrundstücken geprägt. Dies trifft auch für den Bestand an Wohnbebauung
innerhalb des Geltungsbereichs zu. Hier findet sich ein etwas älterer Bestand an Einzel- und
Doppelhäusern an den Straßen „Weinberg“ und „An der Vogelrute“ aus den 50er und 60er Jahren mit Erweiterungen neueren Datums.
Am nordöstlichen Gebietsrand, im Bereich der Verlängerung der Straße „In den Weingärten“,
sind in den letzten Jahren freistehende Einfamilienhäuser mit größeren Grundstücken entstanden.
Landschaft, Vegetation, Umweltsituation
Das Plangebiet ist gekennzeichnet von Einfamilienhausbebauung mit Nutzgärten sowie der
zentralen, fast vollständig versiegelten Fläche mit den leerstehenden und zum Teil schon abgerissenen, ehemaligen Gewerbehallen sowie der Haupthalle mit Verwaltungstrakt.
Durch die vollständige, anthropogene Überprägung sind im Geltungsbereich keine naturnahen
Bereiche und Böden mehr vorhanden.
Böden
Im gesamten Ortsgebiet von Merzenich sind die Böden aufgrund ihrer vergleichsweise geringen
Wasserleitfähigkeit nur bedingt für eine dezentrale Versickerung geeignet.
2
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Der Standort des stillgelegten Gewerbebetriebes im Änderungsbereich wird bei der Unteren
Bodenschutzbehörde des Kreises Düren in einem behördeninternen Verzeichnis unter der
Nummer Me 3329 als Altstandort geführt. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist dort Papier und
Karton weiterarbeitet worden (Papierstanzwerk). Konkrete Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen für diesen Standort nicht vor. Bei der Durchsicht der Bauakten
des ehemaligen Gewerbebetriebs sowie im Rahmen von Bodenarbeiten zur Vorbereitung des
Projekts wurden keine Anhaltspunkte für einen Altlasten- oder Bodenbelastungsverdacht gefunden. Eine Oberflächenbeprobung gemäß Bundesbodenschutzverordnung wird durchgeführt
sobald die Arbeiten zur Herstellung der geplanten Geländeoberfläche abgeschlossen sind.
Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet wird über die Straßen „Weinberg“, „An der Vogelrute“, sowie „In den Weingärten“ erschlossen. Eine Wegeverbindung von der Straße „An der Vogelrute“ zum ehemaligen
Firmengelände der Fa. Schöller ist zurzeit aufgrund Bepflanzung und Zäunen nicht nutzbar.
Kulturgüter
Im Plangebiet befinden sich keine geführten Bau- und Bodendenkmäler.
Umgebung
Die Entfernung zum Zentrum von Merzenich, mit Schulen und Nahversorgungseinrichtungen,
beträgt ca. 350 m (Luftlinie), der Abstand zum nordöstlichen Ortsrand von Merzenich beträgt
ca. 100 m Luftlinie. In ca. 450 m Entfernung (Luftlinie) zum Plangebiet verläuft die Landesstraße L264. Merzenich verfügt über einen Anschluss an die Regionalbahnverbindung AachenKöln, die Haltestelle liegt in ca. 1.300 m Entfernung (Luftlinie) zum Plangebiet. In diesem Bereich liegt auch das Gewerbegebiet „Auf der Heide“. Am nördlichen Siedlungsrand Merzenichs,
in etwa 750 m Entfernung (Fußweg) zum Plangebiet, befindet sich das Naherholungsgebiet
Steinweg.
1.5 Vorhandenes Planungsrecht
1.5.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Im Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) werden die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und raumbezogene Planungen und
Maßnahmen konkretisiert. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt den gesamten Siedlungskörper von Merzenich und damit auch das
Plangebiet als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar.
Gemäß Regionalplan sollen in den Allgemeinen Siedlungsbereichen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie
nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar
sind.
3
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Abbildung 1: Darstellungen im Regionalplan
1.5.2 Landschaftsplan
Ein Landschaftsplan für das Gebiet liegt nicht vor. Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan
Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes
und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG
(Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete,
Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes.
1.5.3 Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung wird im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Merzenich aus dem Jahr 1992 als gemischte Baufläche ausgewiesen. Gemäß § 13 a Abs. 2 (2) wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst und bedarf daher keinem Änderungsverfahren.
Die folgende Grafik zeigt die Gegenüberstellung der bisherigen Ausweisung der Geltungsbereichsfläche im Flächennutzungsplan (M = gemischte Baufläche) mit der zukünftigen, im Wege
der Berichtigung erfolgenden, Ausweisung (W = Wohnbaufläche) des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Merzenich.
4
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Abbildung 2: Gegenüberstellung der bisherigen mit der zukünftigen Ausweisung im FNP
1.5.4 Bebauungsplan
Im Plangebiet gilt der Bebauungsplan C 17. Dieser erlangte erstmals am 10.03.1995 Rechtskraft und wurde seitdem fünfmal geändert. Im Geltungsbereich der vorliegenden 6. Änderung
setzt er ein Mischgebiet (MI) mit mehrheitlich 2-geschossiger Bebauung in offener Bauweise
sowie Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie eine öffentliche Grünfläche mit Pflanz- und Erhaltungsbindung für Bäume und Sträucher fest.
Weiterhin ist ein Fuß- und Radweg und im Anschluss ein Abschnitt öffentliche Straßenverkehrsfläche als Verbindung der Straße „An der Vogelrute“ und „In den Weingärten“ festgesetzt.
5
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Abbildung 3: Ausschnitt aus Bebauungsplan C 17 – das dargestellte Mischgebiet entspricht
dem Geltungsbereich des vorliegenden B-Plans
2
Ziele und Zwecke der Planung
2.1 Allgemeine Zielsetzung
Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Wohnstandortes im Sinne eines allgemeinen Wohngebiets im Bereich der ehemaligen Gewerbeanlagen an der Straße „Am Weinberg“ zu schaffen. Dadurch soll die im Gebiet stattgefundene Veränderung der Mischnutzung hin zu einer Wohnnutzung abgeschlossen
und planungsrechtlich gesichert werden.
Ziel der Planung ist es, am neuen Wohnstandort auch generationenübergreifendes Wohnen zu
ermöglichen. Das heißt, es soll eine Nutzungsvielfalt im Zusammenhang mit dieser Wohnform
stattfinden können. Darüber hinaus wird neben der dafür notwendigen Dichte eine qualitätvolle
Ausgestaltung des neu zu bebauenden Bereichs, mit attraktiver Durchgrünung und Architektur
angestrebt. Der neue Standort soll sich dabei, unter Berücksichtigung der geplanten, alternativen Wohnformen, möglichst gut in die Umgebung einfügen und mit ihr verknüpft werden.
2.2 Planungskonzept
Der flächenmäßig größte Anteil der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans umfasst den
Bestand an Wohnnutzungen „An der Vogelrute“ und „In den Weingärten“. Die im Geltungsbereich innenliegenden, ehemaligen Gewerbeflächen werden im Sinne der o.g. Zielsetzungen
umgewandelt. Dazu werden die zwei, im vorderen, der Weinbergstraße zugewandten Bereich
6
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
liegenden, Hallen vollständig entfernt und durch zwei leicht versetzt stehende, mit einem zentralen überdachten Eingangsbereich verbundene Mehrfamilienhäuser ersetzt.
Die zentrale Halle mit Verwaltungstrakt wird entkernt und entsprechend dem Ziel eines generationenübergreifenden Wohnens zu ca. 15 barrierefreien Wohneinheiten umgenutzt. Dadurch
entsteht ein eingeschossiges Gebäude im Zentrum des Geländes, die Mehrfamilienhäuser im
vorderen Grundstücksbereich dagegen sind als zweigeschossige Gebäude mit ebenfalls ca. 15
Wohneinheiten geplant.
Die Haupterschließung wird über die Straße „Am Weinberg“ stattfinden. Ein Fuß- und Radweg
welcher auch als Not- und Rettungszufahrt benutzt werden kann verbindet das Gelände mit der
Straße „An der Vogelrute“. Die Erschließung der zur Umnutzung vorgesehenen Halle soll über
die Wendeanlage der Straße „In den Weingärten erfolgen.
Zum Verbindungsweg zwischen den Straßen „In den Weingärten“ und „An der Vogelrute“ hin
sind eine gärtnerisch gestaltete Freifläche sowie Anwohnerstellplätze vorgesehen.
3
Begründung der Planinhalte
3.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
3.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Die Bestandsbebauung an den Straßen „Weinberg“ und „An der Vogelrute“ steht in der Regel
direkt an der Straßengrenze und verfügt über eher kleine Gartenflächen. Demgegenüber weist
der etwas jüngere Bestand im Bereich der Straße „In den Weingärten“ größere Grundstücke
sowie einen kleinen Vorgartenbereich auf. Um diese unterschiedlichen Strukturen planungsrechtlich zu sichern, werden unterschiedliche Baufenster festgesetzt. Darüber hinaus erhält die
Neubebauung hinsichtlich der angestrebten Nutzung ebenfalls ein eigenes Baufenster.
Das allgemeine Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Im
Gegensatz zum reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO sollen in diesen Gebieten bestimmte
nicht störende Handwerksbetriebe oder infrastrukturelle Nutzungen zugelassen werden. Es
wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, da dies am ehesten der Eigenart des Plangebietes und der geplanten Neubebauung entspricht.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, die angestrebte Entwicklung des ehemaligen Gewerbestandorts hin zu einem attraktiven Wohnstandort, mit der Möglichkeit generationsübergreifende
und seniorengerechte, barrierefreie Wohnformen anzubieten, mit einem angemessenen Angebot an Nutzungen realisieren zu können. Daher werden die gemäß Baunutzungsverordnung
allgemein zulässigen Nutzungen zugelassen. Ausgeschlossen sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Dadurch soll in den neu geplanten Teilen, entsprechend des bestehenden
Wohncharakters der umliegenden Flächen, dem Wohnen der Vorzug gegeben und dem Konzept des Mehrgenerationenwohnens Rechnung getragen werden.
7
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind im Allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig, da
diese Nutzungen bereits im Ortsgebiet vorhanden sind und der angestrebten Entwicklung und
städtebaulichen Ordnung des Plangebiets entgegenstehen.
3.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
In den Allgemeinen Wohngebieten sollen, bis auf die zur Umnutzung vorgesehene zentrale
Halle, maximal 2 Vollgeschosse als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Weiterhin
wird im Bereich der Bestandsbebauung eine offene Bauweise festgesetzt. Dadurch wird der
Bestand an Wohnbebauung im Plangebiet ausreichend gesichert und das städtebauliche Erscheinungsbild berücksichtigt.
Die Neubebauung bzw. Umnutzung besteht aus zwei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern
sowie der eingeschossigen, ehemaligen Gewerbehalle im Zentrum des Plangebiets. Aufgrund
der Umnutzung der Halle und dem Erhalt ihrer Grundform wird an dieser Stelle eine maximale
Traufhöhe festgesetzt. Diese entspricht etwa einer eingeschossigen Bebauung, welche in diesem Zusammenhang städtebaulich erwünscht ist, da aufgrund der flächigen Ausprägung des
Gebäudes ein zu massiver Baukörper entstehen könnte, der von der Umgebung abweicht.
3.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9
Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Zur besseren Grundstücksausnutzung sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig.
Garagen, Carports, o.ä. müssen zwischen Straßenbegrenzungslinie und ihrer Einfahrt mindestens einen Abstand von 5 m einhalten. Auf diese Weise kann die Zufahrt zur Garage bzw. zum
Carport auch als Besucherstellplatz genutzt werden.
3.4 Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und Nr. 25b BauGB)
Im derzeit gültigen Bebauungsplan wird zum Zweck des Ersatzes für entfallene Gehölze im Zuge der Aufstellung des B-Plan C 17 eine Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
auf dem Gelände der ehemaligen Fa. Schöller festgesetzt. Diese wurde nie umgesetzt, wird im
Rahmen des vorliegenden Verfahrens jedoch in ihrer Wertigkeit berücksichtigt. Im Rahmen der
Freiraumplanung wird die Idee der randlichen Eingrünung übernommen und als Fläche zum
Anpflanzen von Sträuchern und Gehölzen festgesetzt. Darüber hinaus sind Einzelbaumpflanzungen festgesetzt, die in Ergänzung zu den Gehölzflächen die bisherigen Festsetzungen zur
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf dem ehemaligen Firmengelände der Fa. Schöller
wertgleich ersetzen.
Am nordöstlichen Rand des Geltungsbereichs ist im Sinne einer Ortsrandeingrünung sowie
zum Zweck des Ersatzes für entfallenen Gehölze im Zuge der Aufstellung des B-Plan C 17 eine
Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen festgesetzt, welche auch so in der Bebauungsplanänderung übernommen wird. Dadurch wird die Ortsrandeingrünung langfristig gesichert.
8
6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
BEGRÜNDUNG
3.5 Entwässerung
Aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Ortsgebiet sind grundsätzlich gemäß § 9 der Entwässerungssatzung Merzenich Niederschlagswässer von Dachflächen sowie sonstigen befestigten
Flächen in die örtliche Kanalisation einzuleiten. Für die Einleitung von Niederschlagswässern
von Dachflächen sowie sonstigen befestigten Flächen über eine Versickerungsanlage in den
Untergrund ist bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
4
Auswirkungen der Planung
Die Planung führt grundsätzlich zu einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne der BauNVO und
reagiert damit auf die in den letzten Jahren im Gebiet stattgefundene Entwicklung. Die Aufgabe
der letzten mischgebietstypischen Nutzung ermöglicht die Änderung der Art der baulichen Nutzung.
4.1 Verkehrliche Auswirkungen
Die insgesamt ca. 30 neuen Wohneinheiten werden geringfügige Auswirkungen auf den Verkehr im Umfeld des Plangebietes haben. Die Zielsetzung generationenübergreifender bzw. altengerechter Wohnformen sowie die zulässigen Nutzungen wie z. B. gesundheitliche und soziale Einrichtungen erzeugen einen zusätzlichen Besucherverkehr, der auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen aufgefangen werden kann. Im Rahmen der angestrebten Nutzung wird auch
davon ausgegangen, dass nicht jede Wohneinheit über ein Kfz verfügt und dadurch eine gewisse Anzahl der ca. 35 Stellplätze als Besucherstellplätze genutzt werden können. Durch die
Erschließung der zur Umnutzung vorgesehenen Halle mit ca. 15 Wohneinheiten über die Straße „In den Weingärten“, wird in diesem Bereich eine geringfügige Zunahme des Verkehrs erwartet. Durch die ausreichend vorhandenen Stellplätze im Plangebiet wird die Stellplatzsituation
im öffentlichen Straßenraum nicht zusätzlich belastet.
4.2 Umweltauswirkungen
Der bisher sehr hohe Versiegelungsgrad der Flächen wird im Zuge der Planung etwas geringer
ausfallen. Die Grünflächen werden hochwertig gestaltet und sollen mit heimischen und standortgerechten Pflanzen bepflanzt werden. Dadurch wird das Kleinklima hinsichtlich Luftfeuchtigkeit, Sauerstoffgehalt und Staubbindung positiv beeinflusst.
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6. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 17
5
BEGRÜNDUNG
Plandaten
Die 6. Bebauungsplanänderung Merzenich C17 weist folgende vorläufige Plandaten auf:
Flächennutzung
Planzeichnung
Wohnbaufläche insgesamt
ca. 16.250 m²
davon Bestand
ca. 9.250 m²
Neuplanung
ca. 7.400 m²
Versorgungsfläche (Trafostation)
ca. 90 m²
Verkehrsfläche insgesamt
ca. 420 m²
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
ca. 170 m²
Not- und Rettungszufahrt
ca. 105 m²
Fuß- und Radweg
ca. 140 m²
Pflanzfläche A1
ca. 390 m²
Pflanzfläche A2
ca. 550 m²
Gesamtfläche Geltungsbereich
Tabelle 1:
ca. 17.700 m²
Plandaten 6. Bebauungsplanänderung Merzenich C 17
10