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Beschlussvorlage (Anlage 1 Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
496 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
11.11.13, 18:07
Aktualisiert
11.11.13, 18:07
Beschlussvorlage (Anlage 1 Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich 5. BauNVO) 1. 5.1 1.1 Allgemeines Wohngebiet WA Art der baulichen Nutzung WA In den allgemeinen Wohngebieten sind Nebenanlagen gem. - Allgemeine Wohngebiete - die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige nicht Zwischen Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und ist ein Abstand von mind. 5,00 m einzuhalten. - GRZ 0,4 3.0 0 z.B. - I 6.1 Dachformen und Dachneigungen 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass geneigte zu erstellen sind. - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 6.2 2. WA II GRZ 0,4 o ED F+R Offene Bauweise 2.1 A2 mit einer Neigung bis maximal Garagen und Carports sind von dieser Festsetzung ausgenommen. - Tankstellen. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen o und Garagen sind auch - - Gartenbaubetriebe, 0 3.0 14 (1) BauNVO (wie z.B. 5.2 Als gilt der Schnittpunkt der Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der Baugrenze Als Bezugspunkt gilt die des 0 3.0 Bei mit der Dachhaut. Als gilt die gilt die Oberkante der Attika bzw. der Oberkante der endausgebauten erfolgt, gemessen auf der von der aus die in der Mitte des 0 3.0 Bei gilt als Bezugspunkt die der Oberkante der endausgebauten gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden mit der angrenzenden 7.1 Erdbebenzone Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3. Die DIN 4149 ist zu beachten. 7.2 Umgang mit Regenwasser sind in Merzenich 9 der Merzenich Als Bezugspunkte A1 0 0 4.0 F+R 0 3.0 NuR Zweckbestimmung: Zweckbestimmung: Not- und Rettungszufahrt 1.0 0 Diese sind als verbindlich und rechtswirksam anzuhalten, der 2.0 0 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird die baulicher Anlagen wie folgend 3.5 0 0 WA I GRZ 0,4 0 1.5 3.0 0 3.0 davon, ob sich durch eine oder einen von der Planung abweichenden Endausbau 9 Abs. 3 BauGB und festgesetzt: 0 NuR Zu beachten sind das Arbeitsblatt ATV 138 (Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser) und das Arbeitsblatt ATV-DVWK-M 153 7.3 Boden 0 3.0 Zeitpunkt der Erstellung eines (Amtlichen) Lageplans ein Bauvorhaben einen Bauantrag, 68 BauO NRW, Freistellung, 67 BauO NRW, noch kein Endausbau der angrenzenden erfolgt, so sind zur Ermittlung der der Bezugspunkte die anzuhalten, die sich 0 3.0 0 3.0 3.0 0 17.0 3.0 WA II GRZ 0,4 o ED die Ermittlung der mittleren von Garagen und (Carports) werden die endausgebauten der an die gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden mit der angrenzenden der vom jeweiligen begrenzten festgesetzt. Bei im allgemeinen Wohngebiet WA sind einheitliche Trauf- und einheitliche Dachneigungen sowie einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und einheitliche Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch bauliche oder die in Bezug auf ein einheitliches Gesamt- erscheinungsbild des Doppelhauses untereinander abzustimmen sind. Bei 2-geschossiger Bauweise sind eine maximale 2.0 0 ED FHmax von 11,00 m und eine maximale 3. Der vorhandene Bodentyp ist, soweit zu erhalten. Bei allen sind der humose Oberboden und der Unterboden getrennt abzubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet und bis zu diesem Zeitpunkt getrennt zu lagern. Hierbei sind die Vorgaben der DIN 18915 und 7.4 Einflussbereich Braunkohlebergbau Der Planungsbereich ist von durch des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Eine Zunahme der Beeinflussung der im Planungsgebiet in den Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen Dies ist bei der Erstellung der Bauunterlagen zu BauNVO) zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 7.5 Telekommunikation 3.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) Im allgemeinen Wohngebiet WA wird eine offene Bauweise in der Form von Einzel- und festgesetzt. In allen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer und sonstigen Bepflanzungen 3.0 7.6 Kampfmittel 0 4. Es ist nicht dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die die Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. 4.1 Sonstige Planzeichen 0 5.0 und (2 x verpflanzt, mind. 80-100 cm) 7.7 Artenschutzrechtliche Anforderungen 0 0 3.0 4.3 Baumpflanzungen 0 DER AUFSTELLUNGSBESCHLUSS IST AM 21.06.2013 DES RATES DER GEMEINDE MERZENICH VOM .............................. ALS SATZUNG BESCHLOSSEN WORDEN. GRUNDLAGE DES SATZUNGSBESCHLUSSES BILDET DIE Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt GRUNDLAGE MIT DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER SOWEI DIE GEOMETRISCHE EINDEUTIGKEIT DER 3.0 Raumordnungsgesetz (ROG) 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) MERZENICH, DEN ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... Baunutzungsverordnung (BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), 3.0 0 erforderlicher auf die Wintermonate, um einer Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes WA 1 sind mindestens 10 heimische (2 x verpflanzt, Stammumfang mind. 10 cm) bzw. (soweit Verwendung regionaler Obstsorten) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. ANGEFERTIGT DURCH BKR AACHEN, CASTRO & HINZEN, KIRBERICHSHOFER WEG 6, 52066 AACHEN 0 3.0 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. In diesem Fall ist das Merkblatt 4.2 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, 3.0 WA II GRZ 0,4 o ED Auf dieser sind heimische anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. 0 1.0 Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) des Gesetzes vom 22.07. 2011 (BGBl. I S. 1509) ............................................... ................................................................................................... ............................................... Landesbauordnung (BauO NRW) 0 3.0 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) DER RAT DER GEMEINDE MERZENICH HAT AM 25.04.2013 DER ZEIT VOM 01.07.2013 BIS 02.08 .2013 GEFASST. LICHE BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES VOM ..................................ALS SATZUNG RECHTSVERBINDLICH GEWORDEN. ERFOLGTE AM 21.06.2013. MERZENICH, DEN MERZENICH, DEN Landschaftsgesetz (LG Landeswassergesetz (LWG) ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... ............................................... Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Abs. 30 G v. 24.2.2012 (BGBl. I S. 212) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 ............................................... ............................................... ............................................... Gemeinde Merzenich besetzter Nist- und