Daten
Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
05.06.14, 18:05
Aktualisiert
05.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
vom 18.06.2014 zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Merzenich vom 08.07.1997
Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW
2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV.
NRW S. 878), hat der Rat der Gemeinde Merzenich am 18. Juni 2014 die 8.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997
beschlossen.
I.
§ 11 (3) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20
Sitzungen im Jahr beschränkt.
II.
§ 13 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
Neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften
vorgeschriebenen Ausschüssen werden folgende Ausschüsse gebildet:
a) Sport- und Kulturausschuss,
b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
(dem auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach
dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980,
in der jeweils geltenden Fassung, obliegt. Bei der Beratung von Aufgaben
nach dem Denkmalschutzgesetz ist von der Gemeinde als sachverständige
Bürger in der Denkmalpflege berufenen Personen Gelegenheit zur Teilnahme
mit beratender Stimme einzuräumen),
c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung.
II.
Diese Satzung tritt am 18.06.2014 in Kraft.
Merzenich, den 18. Juni 2014
Der Bürgermeister
(Harzheim)