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Beschlussvorlage (8. Äderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
05.06.14, 18:05
Aktualisiert
05.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (8. Äderung der Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung vom 18.06.2014 zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), hat der Rat der Gemeinde Merzenich am 18. Juni 2014 die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 beschlossen. I. § 11 (3) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20 Sitzungen im Jahr beschränkt. II. § 13 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen werden folgende Ausschüsse gebildet: a) Sport- und Kulturausschuss, b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (dem auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980, in der jeweils geltenden Fassung, obliegt. Bei der Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz ist von der Gemeinde als sachverständige Bürger in der Denkmalpflege berufenen Personen Gelegenheit zur Teilnahme mit beratender Stimme einzuräumen), c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung. II. Diese Satzung tritt am 18.06.2014 in Kraft. Merzenich, den 18. Juni 2014 Der Bürgermeister (Harzheim)