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Mitteilungsvorlage (Freiwillige städtische Zuschüsse an Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
172 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
24.06.13, 17:09
Aktualisiert
24.06.13, 17:09
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 139/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Freiwillige städtische Zuschüsse an Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.06.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 139/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 05.06.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Freiwillige städtische Zuschüsse an Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Wesseling Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der Sitzung des JHA am 05.12.2012 wurde die Verwaltung gebeten, den Ausschuss zu informieren, bei welchen Trägern und Einrichtungen die Übernahme des Trägereigenanteils vertraglich vereinbart ist. Bei 8 von 12 Einrichtungen in freier Trägerschaft wird der Trägereigenanteil an den Betriebskosten teilweise bzw. vollständig übernommen. Die folgende Tabelle bezieht sich auf das kommende Kindergartenjahr 2013/2014. freiwillige Zuschüsse zusammengefasst Kindertageseinrichtung Awo Tummelkiste Awo Farbkleckse 5,03 kath. Kindergarten St. Andreas I kath. Kindergarten St. Andreas II Ev. Arche Noah Ev. Apfelbaum Ev. Pusteblume Naturkindergarten Gesamtbetrag Übernahme Trägeranteil 100% ca. 55% 1 Gruppe 100% 100% 100% 100% 100% 2013/2014 46.428,67 € 29.119,31 € 14.857,99 € 32.534,17 € 26.743,83 € 26.372,10 € 39.077,51 € 9.543,45 € 224.677,07 € Die Stadt Wesseling übernimmt den Trägereigenanteil in den meisten Fällen seit Inbetriebnahme der jeweiligen Kita. Grund war der Kita- Ausbau im Rahmen des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren. Um die benötigten Einrichtungen nicht selber betreiben zu müssen, hat die Stadt Wesseling hierfür Träger gesucht. Für die Kita St. Andreas „In der Flecht“ übernimmt die Stadt Wesseling den Trägereigenanteil für eine Gruppe im Rahmen des U3 Ausbaus der Einrichtung. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation des evangelischen Trägers (Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH) der Kitas Arche Noah und Apfelbaum übernimmt die Stadt Wesseling ab 01.08.2013 den jeweiligen Trägereigenanteil. Nach Beschluss des JHA vom 13.03.2013 wird auch der Trägeranteil für den Betrieb des Naturkindergartens übernommen.