Daten
Kommune
Merzenich
Größe
83 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:12
Aktualisiert
02.12.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 64/2013
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 18.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997;
Beratung und Beschluss
Der Gebührenhaushalt Straßenreinigung/Winterdienst wurde am 18.11.2013 nachkalkuliert. Der überdurchschnittlich lange und extreme Winterverlauf 2012/2013 hat „Entspannung“ des Winterverlaufs 2011/2012 kostenmäßig zunichte gemacht.
Bekanntlich schloss das Jahr 2012 mit einem erheblichen Überschuss von 14.994,07 €.
Damit konnte der negative Rücklagenstand 31.12.2011 in Höhe von 10.224,32 € ausgeglichen und zum 31.12.2012 noch eine positive Rücklage in Höhe von 4.769,75 € erwirtschaftet werden.
Aufgrund dieser Entwicklung wurden zudem mit der 5. Änderungssatzung ab 01.01.2013
die Gebühren auf 0,90 € pro lfd. Meter zurückgenommen.
Aufgrund der Entwicklung des Winters 2012/2013 ist im Jahr 2013 mit einem Defizit von
von 9.597,21 € zu rechnen.
Nach Inanspruchnahme der Gebührenrücklage „Straßenreinigung/Winterdienst“ steht diese am 31.12.2013 voraussichtlich mit 4.827,46 € im Minus.
Die anliegende Gebührenkalkulation macht, nach Ausgleich des Vorjahresdefizites, eine
Erhöhung der jährlichen Straßenreinigungsgebühr von 0,90 € pro Frontmeter auf 1,10 €
pro Frontmeter erforderlich. Hierbei ist ansonsten wieder ein „normaler Winterverlauf“ angenommen.
Bei einer entsprechenden Festsetzung würde sich nach der Kalkulation im Jahr 2014 ein
verbleibendes Defizit von rd. 2.700 € ergeben. Hier wird erwartet, dass ein weiterer Überschuss im Jahr 2015 dieses Defizit decken wird.
In der Nachkalkulation 2014 im Laufe des Jahres 2014 ist dann je nach Winterverlauf zu
beurteilen, ob ggf. eine weitere Gebührenerhöhung ab 2015 vorgenommen werden muss.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
Drucksache 64/2013
Seite - 2 -
1.
Die vorliegende Gebührenkalkulation 2014 wird anerkannt.
2.
Folgende Satzung wird beschlossen:
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren von 10.07.1997
Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706)
und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, hat
der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:
Artikel I:
In § 6 Abs. 4 wird die Betragsangabe „0,90 Euro“ durch die Betragsangabe „1,10 Euro“
ersetzt.
Artikel II:
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
(Harzheim)
(Klein)