Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anl. 5 - Planzeichnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,8 MB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
07.09.16, 18:01
Beschlussvorlage (Anl. 5 - Planzeichnung)

öffnen download melden Dateigröße: 1,8 MB

Inhalt der Datei

Bedburg Vorhabenbezogener Bebauungsplan Verfahrensdaten Art der baulichen Nutzung Baugebiet Zweckbestimmung: Logistikzentrum R12,50 Einfahrt Ausfahrt 10,0 # 5,00 # 5,00 OK = 77,00 m 12.00 97.32 Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis vom ............................. Der Rat der Stadt Bedburg hat diesen Sitzung am Es wird bescheinigt, dass die Festlegungen ........................ als Satzung beschlossen. eindeutig ist. Der Rat der Stadt Bedburg hat in der Sitzung Die Ergebnisse wurden mitgeteilt. Baumassenzahl (BMZ) Oberkante (OK): Bedburg, den ............................................. Bedburg, den .................................. .................................................................... ..................................................... Aufstellungsbeschluss Ausfertigung der Satzung Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Dieser Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Ein-/ Ausfahrt 35.00 35.00 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Baugrenze 32.00 UNIT 04 BGF 10513.09m2 0,8 199.32 UNIT 05 BGF 8226.88m2 worden. # 5,00 BMZ 10,0 OK = 82,00 m # 5,00 BGF HALLE PHASE 2 19334.67m2 Der Aufstellungsbeschluss ist am L EK nachts 52 dB (A) NHN UNIT 06 BGF 8303.04m2 BGF HALLE PHASE 3 23525.23m2 UNIT 07 BGF 6995.31m2 Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft BauGB) # 5,00 L EK tags 65 dB (A) BGF EG 283,11m2 BGF 1.OG 307,07m2 BGF 2.OG 307,07m2 # 5,00 GI 7 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplans einzuleiten. 115.32 # 5,00 Satzungsbeschluss 0,8 R1 2 Ein-/ Ausfahrt ,50 # 5,00 Plangrundlage ...................................... ................................................... Inkrafttreten und Zeit zur Einsichtnahme des vgl. textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Sonstige Planzeichen Technik BGF 166,60m2 Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9 Abs. 7 BauGB) 97.32 85.32 Bedburg, den .................................. und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 204.00 UNIT 03 BGF 8515.19m2 Bedburg, den ...................................... abgesehen werden. auf anderer Grundlage erfolgt (Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster mit dem # 5,00 0,8 LKW Ein-/ Ausfahrt Dieser Bebauungsplan ist am ...................... als Satzung in Kraft getreten. 10,0 OK max. = #5 # 5,00 Bedburg, den .................................... Bedburg, den .................................. ................................................... ................................................... ,0 38,00 # 5,00 UNIT 02 BGF 7634.08m2 In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- (44 BauGB) hingewiesen worden. Logistikzentrum 45.00 gemacht. 5,00 R12,50 0 4,20 BGF HALLE PHASE1 ca.17612.42m2 Rechtsgrundlagen # 5,00 # 5,00 45,00 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). Treppe BGF 37,90m2 GI 10 0,8 L EK tags 65 dB (A) L EK nachts 50 dB (A) BMZ 10,0 OK = 77,00 m (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). NHN # 5,00 UNIT 01 BGF 9317.48m2 Technik BGF 66,53m2 35.00 20,00 Innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes sind Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, vorliegenden umweltbezogenen Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der der Zeit vom 15.06.2016 bis zum 19.07.2016 Bebauungsplans und des des Rhein-Erft-kreises am 07.06.2016 nicht geltend gemacht worden. Planinhaltes - Planzeichenverordnung (PlanVO 1990) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt Allgemeine Liegenschaftskarte (ALK) und Deutsche Grundkarte (DGK5) 97.32 Beachtliche Verletzung von Vorschriften Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2016 den Entwurf des # 5,00 192.74 BGF EG 556,44m2 LKW Ein-/ Ausfahrt NRW S. 1509). Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 19.07.2016 gebeten. Bedburg, den ................................... Bedburg, den ...................................... N Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW. S. 666 - SGV NW. 2023), ........................................... ................................................... zur Beschleunigung der Aufstellung 0 10 20 50 100 m vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496). Textliche Festsetzungen, Kennzeichnung und Hinweise 1 Textliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung wird ein Baugebiet mit der Zweckbestimmung festgesetzt. Das Baugebiet dient der Unterbringung von Logistikunternehmen. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur solche Vorhaben zu deren sich der im 1.2 Innerhalb des Baugebiets darf die Oberkante der zu errichtenden baulichen Anlagen und Nr. 4 BauNVO die im Bebauungsplan eingetragene maximale von (NHN) nicht Die festgesetzte maximale baulicher Anlagen und bezieht sich auf die obersten Bauteile der zu errichtenden baulichen 1.3 und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 1.3.1 Baum- und Strauchhecken BauGB sind auf der festgesetzten zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Baumund Strauchhecken aus standortgerechten, heimischen anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Je sind 200 aus der Pflanzenauswahlliste 1 anzupflanzen. Der Anteil der 1. Ordnung wird auf festgesetzt. Der Pflanzung ist, ausgehend von der Grenze des festgesetzten Baugebiets, ein zwei bis drei Meter breiter Krautsaum vorzulagern. Die des Krautsaums ist mit der Saatmischung RSM 8.1, Variante 4, sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Innerhalb der BauGB festgesetzten sind wallartige bis zu einer von maximal 6,00 m, im von bis zu maximal 1:1,5 zu der Pflanzenauswahlliste 1: Acer campestre Carpinus betulus Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Feld-Ahorn Hainbuche Roter Hartriegel Hasel Euonymus europaea Ilex aquifolium Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Mespilus germanica Prunus avium Prunus padus Prunus spinosa Quercus petraea Quercus robur Rosa arvensis Rosa canina Sorbus aucuparia Taxus baccata Tilia cordata Tilia platyphyllos Ulmus carpinifolia Viburnum lantana Viburnum opulus Liguster Heckenkirsche Mispel Vogel-Kirsche Trauben-Kirsche Schlehe Trauben-Eiche Stiel-Eiche Feld-Rose Hunds-Rose Eberesche Eibe Winter-Linde Sommer-Linde Feld-Ulme Wolliger Schneeball 1.3.4 Auf Stellplatzanlagen ist pro sechs angefangene ein Laubbaum der Arten und der Pflanzenauswahlliste 2 anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Je Einzelbaum ist hierbei eine offene von mindestens vorzusehen. Die Baumscheiben sind gegen zu sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. 1.3.5 Innerhalb des Baugebiets sind in einem breiten Streifen parallel zu den BauGB standortgerechte, heimische der Pflanzenauswahlliste 3 sowie der Pflanzenauswahlliste anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Die Baumpflanzung ist im Abstand von mindestens jeweils zur vorzunehmen. Der Abstand der untereinander bzw. in der Reihe Pro des breiten Pflanzstreifens parallel sind BauGB wird festgesetzt, dass zu den BauGB zwei der in den Freibereichen des Baugebiets nur insektenfreundliche Pflanzenauswahlliste 3a anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Unterbrechungen des Leuchtmittel mit vorwiegend langwelligem Licht Natriumdampf-Hochdrucklampen) zu verwenden sind. breiten Pflanzstreifens durch Die Gesamtbreite von Die Leuchten nur in den unteren Halbraum sind darf dabei nicht mehr als abstrahlen. Die Schutzverglasung darf sich nicht der an der betragen. sind artund funktionsgerecht zu ersetzen. 1.3.3 Pro angefangene der im Sinne von Pflanzenauswahlliste 3: BauNVO ist - soweit keine anderen Festsetzungen entgegenstehen - ein Laubbaum der Pflanzenauswahlliste 2 Acer platanoi Spitzahorn anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Acer pseudoplatanus Bergahorn Je Einzelbaum ist hierbei eine offene Carpinus betulus Hainbuche von mindestens vorzusehen. Die Corylus colurna Baumhasel sind art- und funktionsgerecht zu Fraxinus exelsior Esche ersetzen. Ginkgo biloba Pflanzenauswahlliste 2: Tilia cordata Winterlinde Tilia tomentosa Silber-Linde cm: 1.3.2 Acer platanoides Fraxinus exelsior Ginkgo biloba Sophora japonica Tilia tomentosa Brabant Spitz-Ahorn Esche Schnurbaum Silber-Linde Pflanzenauswahlliste 3a: Amelanchier lamarckii Kan. Felsenbirne Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Coryllus avellana Waldhasel Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Philadelphus coronarius Bauernjasmin Prunus spinosa Schlehdorn Ribes alpinum Alpen-Johannisbeere Rosa canina Hundsrose Salix caprea Sal-Weide Viburnum lantana Wolliger Schneeball 2 Kennzeichnung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird Nr. 1 und 2 BauGB als gekennzeichnet, unter der der Bergbau umgeht und bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen Einwirkungen erforderlich sind: Das Plangebiet liegt im Bereich der durch bergbauliche bedingten Grundwasserbeeinflussung und der gesamte Baugrund im Plangebiet besteht aus Boden. Bei einer im Boden liegt wegen der meist stark wechselnden Zusammensetzung und seiner unter-schiedlichen die geotechnische Kategorie 3 schwierige nach Eurocode 7 - DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den Regelungen in der DIN 4020 2012-12 Nr. A 2.2.2 vor. Bei der Nutzung und Bebauung des Kippenbereichs sind zudem Bodensenkungen zu die infolge der Setzungen des Bodens auftreten Durch gezielte Untersuchungen eines Geotechnik ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die ausreichende des Bodens zu ermitteln, nachzuweisen und die daran anzupassen. oder mit unterschiedlicher oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. Ebenso sind von mehr als durch Bewegungsfugen zu trennen. Verbiegungen der ist durch entsprechende Konstruktionsweise zu begegnen. Zur Vermeidung von Setzungen durch konzentrierte Versickerungen Versickerungsanlagen auf einen Mindestabstand von zu allen Bauwerken aufweisen. Neben den Bestimmungen der Landesbauordnung NRW) sind insbesondere folgende Bauvorschriften zu beachten: DIN 1054 - Sicherheitsnachweise im Erdund Ausgabe 2010-12 sowie die in DIN 1054/A1, Ausgabe 2012-08 und DIN 1054/A2, DIN 18195-1 Ausgabe 2009-04 und DIN - Teil 18195-2 3 Hinweise 3.1 Luftverkehr Hindernisse und Ausnahmen von den festgesetzten maximalen baulicher Anlagen, die eine von 157,00 m (NHN) der Zustimmung bzw. Genehmigung der 3.2 Immissionsvorbelastung Das Plangebiet ist durch Verkehrsimmissionen der in westlicher Richtung in ca. Entfernung verlaufenden 116 vorbelastet. Bei Hochbauten ist mit zu rechnen. der keine oder Forderungen, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb der L 116 ergeben oder ergeben in Bezug auf Geruchs- oder sowie Schadstoffausbreitung, geltend gemacht werden. Somit besteht den auch kein vorgenommene an vorhandenen passive und Anforderungen an die bei Neubauten, Umbauten oder von oder die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen sowie ggf. erforderliche hinsichtlich der Schadstoffausbreitung. von 3.3 Bergbau und Grundwasser Das Plangebiet ist von durch des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasser- absenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch einen Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserim Planungsgebiet in den Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht Im Plangebiet ist das obere Grundwasserstockwerk bergbaubedingt trocken gefallen. Bei vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation, wurden im Bereich des Plangebietes flurnahe von gemessen. Nach Beendigung der bergbaulichen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte 3.4 Erdbeben Die wird durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundes- republik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. Die Gemarkung Kaster der Gemeinde Bedburg ist demnach der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen. DIN 4149:2005-04 in deutschen Erdbebengebieten wurde durch den Regelsetzer und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung noch nicht bauaufsichtlich Anwendungsteile, die nicht durch die DIN 4149 abgedeckt werden, jedoch als Stand der Technik angesehen werden und sollten entsprechend werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 3.5 Niederschlagswasserbeseitigung Landeswassergesetz NW besteht die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen werden, eine Pflicht zur Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes sofern dies ohne der Allgemeinheit ist. Des Weiteren hat das Land NRW mit Datum vom 26.05.2004 die Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren (Trennerlass) Im Trennerlass wird geregelt, von welchen (belastete/ unbelastet) Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein behandelt werden muss. Eine Versickerung oder Verrieselung ist im Plangebiet nicht ohne der Allgemeinheit da hier die (ehemalige Innenkippe) problematisch sind. Das Plangebiet wird daher im Der Nachweis einer gesicherten Abwasserbeseitigung ist auf der Genehmigungsebene von der Bauherrenschaft zu erbringen. Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw. auf privaten sind die erforderlichen bei der Unteren des Rhein-Erft-Kreises zu stellen. Notwendige (wasserechtliche) Genehmigungen sind rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. 3.6 Leitungstrassen Bei im Plangeltungsbereich ist darauf zu achten, dass Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben. Die DVGW Richtlinie GW 125 unterirdische Leitungen und ist zu ggf. notwendig werdende sind mit betroffenen 3.7 Werbeanlagen In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist 3.8 Artenschutz der Empfehlung des Ministeriums Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Nordrhein-Westfalen (NRW) und des Ministeriums Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 soll in Baugenehmigungen Vorhaben im Plangeltungsbereich folgender Hinweis auf-genommen werden: Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz die unter anderem alle Arten gelten alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu sie erheblich zu oder ihre Fortpflanzungsund zu oder zu Bei Zuwiderhandlungen drohen die und Strafvorschriften der ff BNatSchG. Die untere kann unter eine Befreiung nach Abs. 2 BNatSchG sofern 3.9 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und DIN-Vorschriften) Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - der Stadt Bedburg, Rathaus 1 in 50181 Bedburg der eingesehen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster "Logistikzentrum" - Satzung Gemarkung: Kaster (4612) Flur: 14, 15, 16 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH August 2016