Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,8 MB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
07.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedburg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Verfahrensdaten
Art der baulichen Nutzung
Baugebiet
Zweckbestimmung:
Logistikzentrum
R12,50
Einfahrt
Ausfahrt
10,0
# 5,00
# 5,00
OK
= 77,00 m
12.00
97.32
Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen
Katasternachweis vom .............................
Der Rat der Stadt Bedburg hat diesen
Sitzung am
Es wird bescheinigt, dass die Festlegungen
........................ als Satzung beschlossen.
eindeutig ist.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in der Sitzung
Die Ergebnisse wurden mitgeteilt.
Baumassenzahl (BMZ)
Oberkante (OK):
Bedburg, den .............................................
Bedburg, den ..................................
....................................................................
.....................................................
Aufstellungsbeschluss
Ausfertigung der Satzung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner
Dieser Bebauungsplan wird hiermit
ausgefertigt.
Ein-/
Ausfahrt
35.00
35.00
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Baugrenze
32.00
UNIT 04
BGF 10513.09m2
0,8
199.32
UNIT 05
BGF 8226.88m2
worden.
# 5,00
BMZ 10,0
OK = 82,00 m
# 5,00
BGF HALLE PHASE 2
19334.67m2
Der Aufstellungsbeschluss ist am
L EK nachts
52 dB (A)
NHN
UNIT 06
BGF 8303.04m2
BGF HALLE PHASE 3
23525.23m2
UNIT 07
BGF 6995.31m2
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
BauGB)
# 5,00
L EK tags
65 dB (A)
BGF EG 283,11m2
BGF 1.OG 307,07m2
BGF 2.OG 307,07m2
# 5,00
GI 7
BauGB beschlossen, das Verfahren zur
Aufstellung dieses Bebauungsplans
einzuleiten.
115.32
# 5,00
Satzungsbeschluss
0,8
R1
2
Ein-/
Ausfahrt
,50
# 5,00
Plangrundlage
......................................
...................................................
Inkrafttreten
und Zeit zur Einsichtnahme des
vgl. textliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan
Sonstige Planzeichen
Technik
BGF 166,60m2
Geltungsbereichs des Bebauungsplans
9 Abs. 7 BauGB)
97.32
85.32
Bedburg, den ..................................
und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
204.00
UNIT 03
BGF 8515.19m2
Bedburg, den ......................................
abgesehen werden.
auf anderer Grundlage erfolgt
(Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster mit dem
# 5,00
0,8
LKW Ein-/
Ausfahrt
Dieser Bebauungsplan ist am ......................
als Satzung in Kraft getreten.
10,0
OK max. =
#5
# 5,00
Bedburg, den ....................................
Bedburg, den ..................................
...................................................
...................................................
,0
38,00
# 5,00
UNIT 02
BGF 7634.08m2
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
(44 BauGB) hingewiesen worden.
Logistikzentrum
45.00
gemacht.
5,00
R12,50
0
4,20
BGF HALLE PHASE1
ca.17612.42m2
Rechtsgrundlagen
# 5,00
# 5,00
45,00
Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722).
Treppe
BGF 37,90m2
GI 10 0,8
L EK tags
65 dB (A)
L EK nachts
50 dB (A)
BMZ 10,0
OK = 77,00 m
(BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548).
NHN
# 5,00
UNIT 01
BGF 9317.48m2
Technik
BGF 66,53m2
35.00
20,00
Innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes sind
Auslegung des Bebauungsplans beschlossen.
Baugesetzbuches beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
vorliegenden umweltbezogenen
Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
der Zeit vom 15.06.2016 bis zum 19.07.2016
Bebauungsplans und des
des Rhein-Erft-kreises am 07.06.2016
nicht geltend gemacht worden.
Planinhaltes - Planzeichenverordnung (PlanVO
1990)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
Allgemeine Liegenschaftskarte (ALK) und Deutsche Grundkarte (DGK5)
97.32
Beachtliche Verletzung von Vorschriften
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 31.05.2016 den Entwurf des
# 5,00
192.74
BGF EG 556,44m2
LKW Ein-/
Ausfahrt
NRW S. 1509).
Auslegung unterrichtet und um
Stellungnahme bis zum 19.07.2016 gebeten.
Bedburg, den ...................................
Bedburg, den ......................................
N
Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW. S. 666 - SGV NW. 2023),
...........................................
...................................................
zur Beschleunigung der Aufstellung
0
10
20
50
100 m
vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496).
Textliche Festsetzungen, Kennzeichnung und Hinweise
1
Textliche Festsetzungen
1.1 Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird ein Baugebiet mit
der Zweckbestimmung
festgesetzt.
Das Baugebiet dient der Unterbringung von
Logistikunternehmen. Im Rahmen der festgesetzten
Nutzung sind nur solche Vorhaben
zu deren
sich
der
im
1.2
Innerhalb des Baugebiets
darf
die Oberkante der zu errichtenden baulichen Anlagen
und
Nr. 4
BauNVO die im Bebauungsplan eingetragene maximale
von
(NHN) nicht
Die festgesetzte maximale
baulicher Anlagen und
bezieht sich auf die
obersten Bauteile der zu errichtenden baulichen
1.3
und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
1.3.1 Baum- und Strauchhecken
BauGB sind auf der
festgesetzten
zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Baumund Strauchhecken aus standortgerechten, heimischen
anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu
erhalten. Je
sind 200
aus der
Pflanzenauswahlliste 1 anzupflanzen. Der Anteil der
1. Ordnung wird auf
festgesetzt. Der
Pflanzung ist, ausgehend von der Grenze des
festgesetzten Baugebiets, ein zwei bis drei Meter
breiter Krautsaum vorzulagern. Die
des
Krautsaums ist mit der Saatmischung RSM 8.1,
Variante 4,
sind art- und
funktionsgerecht zu ersetzen.
Innerhalb der
BauGB
festgesetzten
sind wallartige
bis zu einer
von maximal 6,00 m, im
von bis zu maximal 1:1,5
zu
der
Pflanzenauswahlliste 1:
Acer campestre
Carpinus betulus
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Feld-Ahorn
Hainbuche
Roter Hartriegel
Hasel
Euonymus europaea
Ilex aquifolium
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Mespilus germanica
Prunus avium
Prunus padus
Prunus spinosa
Quercus petraea
Quercus robur
Rosa arvensis
Rosa canina
Sorbus aucuparia
Taxus baccata
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Ulmus carpinifolia
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Liguster
Heckenkirsche
Mispel
Vogel-Kirsche
Trauben-Kirsche
Schlehe
Trauben-Eiche
Stiel-Eiche
Feld-Rose
Hunds-Rose
Eberesche
Eibe
Winter-Linde
Sommer-Linde
Feld-Ulme
Wolliger Schneeball
1.3.4
Auf Stellplatzanlagen ist pro sechs angefangene
ein
Laubbaum der Arten
und
der
Pflanzenauswahlliste
2
anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Je
Einzelbaum ist hierbei eine offene
von
mindestens
vorzusehen.
Die
Baumscheiben sind gegen
zu
sind art- und funktionsgerecht zu
ersetzen.
1.3.5
Innerhalb des Baugebiets
sind
in einem
breiten Streifen parallel zu den
BauGB standortgerechte, heimische
der
Pflanzenauswahlliste
3 sowie
der
Pflanzenauswahlliste
anzupflanzen, dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Die Baumpflanzung ist im
Abstand von mindestens jeweils
zur
vorzunehmen. Der Abstand
der
untereinander bzw. in der Reihe
Pro
des
breiten Pflanzstreifens parallel
sind
BauGB wird festgesetzt, dass zu den
BauGB
zwei
der
in
den
Freibereichen
des
Baugebiets
nur
insektenfreundliche Pflanzenauswahlliste 3a anzupflanzen, dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Unterbrechungen des
Leuchtmittel mit vorwiegend langwelligem Licht
Natriumdampf-Hochdrucklampen) zu verwenden sind. breiten Pflanzstreifens durch
Die
Gesamtbreite
von
Die Leuchten
nur in den unteren Halbraum sind
darf dabei nicht mehr als
abstrahlen. Die Schutzverglasung darf sich nicht
der
an der
betragen.
sind
artund
funktionsgerecht zu ersetzen.
1.3.3
Pro angefangene
der im Sinne von
Pflanzenauswahlliste 3:
BauNVO
ist - soweit
keine anderen Festsetzungen entgegenstehen - ein
Laubbaum der Pflanzenauswahlliste 2
Acer platanoi
Spitzahorn
anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Acer
pseudoplatanus
Bergahorn
Je Einzelbaum ist hierbei eine offene
Carpinus betulus
Hainbuche
von
mindestens
vorzusehen.
Die
Corylus colurna
Baumhasel
sind art- und funktionsgerecht zu
Fraxinus exelsior
Esche
ersetzen.
Ginkgo biloba
Pflanzenauswahlliste 2:
Tilia cordata
Winterlinde
Tilia tomentosa
Silber-Linde
cm:
1.3.2
Acer platanoides
Fraxinus exelsior
Ginkgo biloba
Sophora japonica
Tilia tomentosa Brabant
Spitz-Ahorn
Esche
Schnurbaum
Silber-Linde
Pflanzenauswahlliste 3a:
Amelanchier lamarckii Kan. Felsenbirne
Cornus mas
Kornelkirsche
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Coryllus avellana
Waldhasel
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Liguster
Lonicera xylosteum
Heckenkirsche
Philadelphus coronarius
Bauernjasmin
Prunus spinosa
Schlehdorn
Ribes alpinum
Alpen-Johannisbeere
Rosa canina
Hundsrose
Salix caprea
Sal-Weide
Viburnum lantana
Wolliger Schneeball
2 Kennzeichnung
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird
Nr. 1 und 2 BauGB als
gekennzeichnet, unter der der Bergbau umgeht und
bei
deren
Bebauung
besondere
bauliche
Vorkehrungen
gegen
Einwirkungen
erforderlich sind:
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch bergbauliche
bedingten Grundwasserbeeinflussung
und der gesamte Baugrund im Plangebiet besteht aus
Boden. Bei einer
im
Boden liegt wegen der meist stark
wechselnden
Zusammensetzung
und
seiner
unter-schiedlichen
die geotechnische
Kategorie 3
schwierige
nach
Eurocode 7
- DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21)
mit den
Regelungen in der DIN 4020
2012-12 Nr. A 2.2.2 vor. Bei der Nutzung und
Bebauung
des
Kippenbereichs
sind
zudem
Bodensenkungen zu
die infolge der Setzungen des
Bodens
auftreten
Durch gezielte Untersuchungen
eines
Geotechnik ist im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens die ausreichende
des Bodens zu ermitteln, nachzuweisen
und die
daran anzupassen.
oder
mit unterschiedlicher
oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind
durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis
zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu
trennen. Ebenso sind
von mehr als
durch Bewegungsfugen zu trennen.
Verbiegungen der
ist durch entsprechende
Konstruktionsweise zu begegnen.
Zur Vermeidung von
Setzungen
durch
konzentrierte
Versickerungen
Versickerungsanlagen
auf
einen
Mindestabstand von
zu allen Bauwerken
aufweisen.
Neben den Bestimmungen der Landesbauordnung
NRW) sind insbesondere folgende Bauvorschriften zu
beachten:
DIN 1054
- Sicherheitsnachweise im Erdund
Ausgabe 2010-12 sowie die in DIN
1054/A1, Ausgabe 2012-08 und DIN 1054/A2,
DIN 18195-1
Ausgabe
2009-04
und
DIN
- Teil
18195-2
3 Hinweise
3.1 Luftverkehr
Hindernisse und Ausnahmen von den festgesetzten
maximalen
baulicher Anlagen, die eine
von
157,00 m
(NHN)
der Zustimmung bzw. Genehmigung der
3.2 Immissionsvorbelastung
Das Plangebiet ist durch Verkehrsimmissionen der in
westlicher Richtung in ca.
Entfernung
verlaufenden
116 vorbelastet. Bei
Hochbauten ist mit
zu rechnen.
der
keine
oder Forderungen, die sich
durch das Vorhandensein oder den Betrieb der L 116
ergeben oder ergeben
in Bezug auf
Geruchs- oder
sowie
Schadstoffausbreitung, geltend gemacht werden. Somit
besteht
den
auch kein
vorgenommene
an vorhandenen
passive
und
Anforderungen an die
bei Neubauten, Umbauten oder
von
oder
die dem dauernden Aufenthalt von
Menschen dienen sowie
ggf. erforderliche
hinsichtlich der
Schadstoffausbreitung.
von
3.3
Bergbau und Grundwasser
Das Plangebiet ist von durch
des
Braunkohlenbergbaus
bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasser- absenkungen
werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch
einen
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung
der
Grundwasserim
Planungsgebiet in den
Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht
Im Plangebiet ist das
obere Grundwasserstockwerk bergbaubedingt trocken
gefallen. Bei
vom Bergbau unbeeinflusster
Grundwassersituation,
wurden im Bereich des
Plangebietes flurnahe
von
gemessen. Nach Beendigung der bergbaulichen
ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der
Grundwasserabsenkung als auch bei einem
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
3.4 Erdbeben
Die
wird durch die Zuordnung zu
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundes- republik
Deutschland
1
:
350
000,
Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006)
einzelne Standorte bestimmt werden. In den
Technischen
Baubestimmungen
des
Landes
Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser
Kartengrundlage hingewiesen. Die Gemarkung Kaster der
Gemeinde Bedburg ist demnach der Erdbebenzone 2 und
der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen.
DIN
4149:2005-04
in
deutschen
Erdbebengebieten wurde durch den Regelsetzer
und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des
Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist
zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung noch nicht
bauaufsichtlich
Anwendungsteile, die nicht
durch die DIN 4149 abgedeckt werden,
jedoch als
Stand der Technik angesehen werden und sollten
entsprechend
werden. Dies betrifft
insbesondere DIN EN 1998, Teil 5
3.5
Niederschlagswasserbeseitigung
Landeswassergesetz NW besteht
die nach dem 1. Januar 1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die
Kanalisation
angeschlossen werden,
eine Pflicht zur
Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser
bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes
sofern
dies ohne
der Allgemeinheit
ist.
Des Weiteren hat das Land NRW mit Datum vom
26.05.2004
die
Anforderungen
an
die
Niederschlagswasserbeseitigung
im
Trennverfahren
(Trennerlass)
Im Trennerlass wird geregelt,
von
welchen
(belastete/
unbelastet)
Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein
behandelt werden muss. Eine Versickerung oder
Verrieselung
ist
im
Plangebiet
nicht
ohne
der Allgemeinheit
da hier die
(ehemalige
Innenkippe)
problematisch sind. Das Plangebiet wird daher im
Der Nachweis einer gesicherten Abwasserbeseitigung ist
auf der Genehmigungsebene von der Bauherrenschaft zu
erbringen.
Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw.
auf privaten
sind die erforderlichen
bei
der Unteren
des Rhein-Erft-Kreises zu
stellen. Notwendige (wasserechtliche) Genehmigungen
sind rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen.
3.6 Leitungstrassen
Bei
im Plangeltungsbereich ist darauf
zu achten, dass Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum- und Strauchwerk bleiben. Die DVGW Richtlinie
GW 125
unterirdische Leitungen und
ist
zu
ggf.
notwendig
werdende
sind
mit
betroffenen
3.7 Werbeanlagen
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist
3.8
Artenschutz
der Empfehlung des Ministeriums
Wirtschaft,
Energie,
Bauen,
Wohnen
und
Verkehr
Nordrhein-Westfalen (NRW) und des Ministeriums
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 soll in
Baugenehmigungen
Vorhaben im Plangeltungsbereich
folgender Hinweis auf-genommen werden:
Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) geregelten
Verbote zum Artenschutz
die unter anderem
alle
Arten gelten
alle
einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es
verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu
sie erheblich zu
oder ihre Fortpflanzungsund
zu
oder zu
Bei
Zuwiderhandlungen
drohen
die
und
Strafvorschriften der
ff BNatSchG. Die
untere
kann unter
eine
Befreiung nach
Abs. 2 BNatSchG
sofern
3.9 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und
DIN-Vorschriften)
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr - der Stadt Bedburg, Rathaus 1 in
50181 Bedburg
der
eingesehen
werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster
"Logistikzentrum" - Satzung
Gemarkung: Kaster (4612)
Flur: 14, 15, 16
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
August
2016