Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
09.11.12, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 149/2012
16.05.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
31.05.2012
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
13.11.2012
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.11.2012
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Schulsozialarbeit nach dem BUT
hier: Sachstandsbericht der Fachkraft mit dem Schwerpunkt Integration / Inklusion
Seit dem 01.02.2012 sind aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) 5 Fachkräfte der
Schulsozialarbeit eingestellt worden (siehe D 40/2011).
Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2012 unter TOP 9 dargestellt, wurden vier
Stellen für weiterführende Schulen in Ergänzung der vorhandenen Schulsozialarbeit und eine Stelle
wurde für den Bereich Integration / Inklusion eingeplant.
Der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeiterin für den Bereich Integration / Inklusion (Inklusionsfachkraft) folgt der Erkenntnis, dass Bildung nicht erst in der Schule beginnt und nicht ausschließlich dort
stattfindet.
Das Arbeitsfeld orientiert sich am Lebensraum der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen
und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
Der Einsatz erfolgt, wo Handlungsbedarf oder sogar Krisen entstehen, weil die Kinder und Jugendlichen mit ihrem individuellen Bedarf an dem jeweiligen Bildungsort (Kindergarten oder Schule) nicht
ausreichend gefördert werden können.
"Inklusion" (i.S. der UN-Behindertenrechtskonvention) stellt den Anspruch an Kindergärten und Schulen, alle Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern und die Angebote und Anforderungen entsprechend zu gestalten.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) und der Jugendhilfe (SGB VIII) ergeben sich daraus
folgende notwendige sozialpädagogische Handlungsfelder:
1. Gibt es in der Familie des Kindes oder beim Kind selbst eine Krise oder besondere Belastung?
Was braucht das Kind oder die Familie, um diese zu bewältigen?
Beratung und/oder Unterstützung im familiären Umfeld
2. Kann die Schule oder der Kindergarten durch ein auf diese Situation zugeschnittenes sozialpädagogisches Angebot in ihrer Handlungsfähigkeit unterstützt werden?
Planung und Beauftragung passgenauer Maßnahmen
-23. Steuerung der eingesetzten Mittel der Sozial- und Jugendhilfe anhand an individuellen Hilfebedarf
orientierten, gemeinsam festgelegten Zielen.
Hilfeplanung und Überprüfung der erreichten Ziele.
Aktuelle Situation
Kinder und Jugendlichen mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf werden im
Kreis Euskirchen bisher wie folgt in Kindertagesstätten und Schulen gefördert und betreut.
In Kindertagesstätten:
in integrativen oder heilpädagogischen Gruppen. Kreisweit gibt es in 21 Kindertagesstätten
172 Plätze.
abhängig vom Bedarf auch auf Plätzen in Regelkindertagesstätten ("Einzelintegration" unter
besonderen Bedingungen). Zurzeit sind dies 5 Kinder.
bei Kindern mit einem intensiveren Bedarf wird eine Integrationshilfe - (1:1 Betreuung) vor Ort
- beantragt. Im laufenden Kindergartenjahr werden 15 Kinder durch Integrationshelfer zusätzlich betreut.
Übersicht der Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten
Jahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
Anzahl integrativer Plätze in Kindertagesstätten
125
154
164
176 (inkl. Einzelintegration in Regelgruppen)
Steigerung in %
23,2
4,5
7,3
Die Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten nahmen so von 2009 bis heute um 40,8 % zu.
In Schulen:
an Förderschulen: 56 Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen werden zusätzlich durch
Integrationshilfen (1:1 Betreuung) begleitet.
in Regelschulen, unterstützt durch Sonderpädagogen.
Übersicht der Integrationshilfen an Schulen von 2007 bis 2011
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
Anzahl der
Integrationshilfen
30
37
40
52
56
Steigerung
in %
23,3
8,1
30,0
7,7
Kosten
274.761,81 €
432.904,20 €
626.102,01 €
798.143,42 €
988.135,79 €
Steigerung
in %
57,6
44,6
27,5
23,8
Während die Fallzahl also von 2007 - 2011 um 86,7 % stieg, erhöhten sich die Kosten um 259,6 %.
-3Einsatz der Integrations- und Inklusionsfachkraft
Deutlich wird, dass eine zusätzliche Unterstützung bei der in einigen Fällen sehr herausfordernden
Arbeit mit diesen Kindern bisher ausschließlich durch Integrationshelfer geleistet wurde.
Der zusätzliche Einsatz sozialpädagogischer Fachkenntnisse ermöglicht jetzt auch für diese Kinder
und die jeweiligen Systeme (Schule und Kindertagesstätte) passgenauere Hilfen. Diese werden
gemeinsam mit allen Beteiligten, dem Kind/Jugendlichen, den Eltern, Fachleuten vor Ort, Fachleuten
aus der Abteilung Gesundheit u.a. geplant und durchgeführt. Diese Planung geht vom Kind aus und
umfasst insofern selbstverständlich auch die Lebenswelt außerhalb der Kindertagesstätte oder der
Schule.
Auch in Zukunft wird dies weiterhin für das schwer mehrfach behinderte Kind oder Jugendlichen die
Begleitung in Kindertagesstätte oder Schule sein, weil im Alltag praktisch keine Aktivität ohne Unterstützung möglich ist. Es stellt sich aber schon jetzt heraus, dass auch aus Sicht der kreiseigenen
Förderschulen (mit Schwerpunkt geistige Entwicklung) die jetzige Situation mit Blick auf den
individuellen Hilfebedarf anders gestaltet werden kann und zu einer Reduzierung der Integrationshilfen in jetziger Form führen wird.
Inklusion
Regelkindergärten werden im Sinne der Inklusion und auch aufgrund erheblicher Planungsunsicherheiten durch Entscheidungen beim Landschaftsverband voraussichtlich häufiger Anträge auf Einzelintegration stellen.
Regelschulen werden durch steigende Anmeldezahlen von Kindern mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die individuellen Lernziele dieser Kinder weichen ab und Reaktionen und Verhaltensweisen dieser Kinder, ebenso wie die
Veränderungen in der jeweiligen Gruppe, brauchen wiederum individuelle pädagogische Antworten.
Es besteht eine enge Kooperation mit der Inklusionskoordinatorin beim Schulamt. Von dort aus wird
der Einsatz der Inklusionsfachkraft angefragt, bevor es im System Regelschule zu Krisen kommt.
Damit diese Prozesse gelingen, wird bei Bedarf der Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte geplant
und gesteuert.
Beispielhaft ist in der Anlage der geplante Ablauf einer qualitativen Steuerung im Bereich der Kindertagesstätte beigefügt. Um die Vielfalt der Aufgaben und die hohe Fallzahl in dieser Qualität zu gewährleisten, könnte perspektivisch eine personelle Aufstockung der bisherigen Teilzeitstelle (50%)
notwendig sein.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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