Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Info 149/2012, Seite 1
Ablauf Integration/Inklusion: Kindertagesstätten
Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertagesstätten wird im Kreis
Euskirchen in einem abgestimmten Vorgehen eine Entscheidung über Art und Weise und Ort unter Einbeziehung der Eltern und
verschiedener Fachleute getroffen.
Im Folgenden wird ein abgestimmtes Verfahren dargestellt. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Schritte oder Folgen nicht sinnvoll
sein, ist der Ablauf veränderbar.
schwarz
schraffiert
hellgrau
Zuständigkeit KiTa
Zuständigkeit Abt.51 (Inklusion)
Abt. 51 (Jugendhilfeplanung)
weiß
Abt.50 (Eingliederungshilfe)
schraffiert
vor grau
oder
Punkte vor
grau
= gemeinsamer Prozess
Stand 19.3.12
Anlage zur Info 149/2012, Seite 2
Regelgruppe: Förderbedarf wird deutlich
Fachkraft klärt im 4- AugenPrinzip: Förderbedarf besteht
Nein
Ende
Ja
Elterngespräch OHNE Festlegung auf Lösung.
Eltern wünschen intensivere Förderung.
Nein
anderer
Prozess?
Prüfung
§8a
Ja
Beteiligung Fachberatung:
bestätigt Einschätzung
Nein
Ja
b.Bedarf Einbeziehung EU-KITA, SPZ, ASD
OHNE Festlegung auf Lösung.
Ergebnis: Was könnte dem Kind helfen?
Was der Familie?
Was braucht die KiTa?
Ergebnis fließt ein in
keine intensivere
Unterstützung notwendig
"Beratung"
KiTa mit 51. Weitere Beteiligte
(z.B.53) b. Bedarf.
Beteiligung/Info Eltern. Ergebnis
(Kombinationen sind möglich):
Antrag SGB XII,
Eingliederungshilfe
Träger kreativ
intensiviert das
Angebot
Antrag SGB VIII
(HzE, 27.2
ergänzend in der
KiTa)
Stand 19.3.12
Anlage zur Info 149/2012, Seite 3
Ablauf
Regelgruppe: Förderbedarf wird deutlich
Arbeitsschritt
Wer ist verantwortlich? Was ist zu tun?
Was ist das zu
erwartende Ergebnis?
Förderbedarf wird
deutlich
Beobachtende Erzieherin
Beratung mit Kollegin/Leitung
im 4-Augen Prinzip
Beteiligung
Fachberatung
Erzieherin/Leitung?
Vorstellung der beobachteten
Verhaltensweisen
Elterngespräch OHNE
Festlegung auf Lösung
Erzieherin/Leitung
Beschreibung des
beobachteten Förderbedarfs.
"Wir machen uns Sorgen."
Einbeziehung Dritter
Erzieherin und Eltern
Informationen sammeln bei
ggfs. beteiligten Fachleuten:
SPZ, ASD, EU-KITA etc.
Beratung
Abt.51 oder KiTa
Gemeinsame Bewertung der
gesammelten Erkenntnisse
Einschätzung zum
Förderbedarf ist
einrichtungsintern geklärt.*
Entscheidung über weiteres
Vorgehen, ggfs. auch
verstärkte interne Förderung.*
Eltern wünschen intensivere
Förderung und wissen,
welche Schritte sie als
nächstes tun können.*
Erkenntnis über
Unterstützungsbedarfe beim
Kind, bei den Eltern, in der
KiTa.*
Weiteres Vorgehen
(Antragstellung SGB XII oder
SGB VIII, andere
Maßnahmen) ist vereinbart.*
Intensivierung der
Förderung
Eltern
Wer ist zu informieren?
Eltern
Information an Abt. Jugend
und Familie, Inklusion
Eltern, falls sie nicht an der
Beratung teilgenommen
haben
Umsetzung der
Vereinbarung
Intensivierung der Förderung
(Antragstellung,
Einleiten von anderen für das Kind
Maßnahmen)
Intensivierung des
KiTa
Angebots
*Hier kann der Prozessschritt enden, falls der Bedarf oder die Kooperation nicht mehr gegeben ist.
Stand 19.3.12
Anlage zur Info 149/2012, Seite 4
Antrag SGB XII, Eingliederungshilfe
Eingang Antrag Abt. 50, Unterlagen
anfordern:
Bericht KiTa, Gutachten 53, ggfs.
Info Kinderarzt, Stellungnahme
51(ASD) Weiterleitung an 51
(Inklusion).
50: Wvl. zu Fristende
51: Empfehlung über Art und
Umfang der
Eingliederungshilfe. Konferenz
notwendig?
51: Planung und
Durchführung der inklusiven
Förderung und Betreuung
Nein
Hilfegewährung
durch 50, befristet.
Ja
Erstellung Protokoll der
Planungskonferenz mit
operationalisierten Zielen
Einladung zur
Planungskonferenz: Eltern, KiTa,
Abt.50, 53, 51, ggfs. Dritte.
Entscheidung über Art und
Umfang der Eingliederungshilfe.
Formulierung von Zielen und
Vereinbarungen zur
Stand 19.3.12
Anlage zur Info 149/2012, Seite 5
Ablauf
Antrag SGB XII, Eingliederungshilfe
Arbeitsschritt
Wer ist verantwortlich? Was ist zu tun?
Was ist das zu
erwartende Ergebnis?
Wer ist zu informieren?
Eingang Antrag
Abt.Soziales
Unterlagen sind komplett
Weitergabe an 51 (Inklusion)
Empfehlung Hilfeform
Abt.51
Durchführung
Planungskonferenz
Abt.51 (Inklusion)
Hilfegewährung durch
Abt. 50
Abt. Jugend und
Familie,
Jugendhilfeplanung
Abt.50
Wvl. Abt. 50
Abt.51
Abt. 50
Unterlagen anfordern: Bericht
KiTa, ggfs. Gutachten 53, Info
v. Kinderarzt, Stellungn. ASD.
Weiterleitung an Abt. 51
(Inklusion)
Fachliche Einschätzung
anhand der Unterlagen, ggfs.
Ergänzung. Beratung mit
Jugendhilfeplanung zu
Platzsituation in Integrativen
Einrichtungen.
Einladung der Beteiligten
(Eltern, KiTa/s, Abt. 53, 50).
Zielorientierte Planung der
Maßnahme.
Entscheidung über
Eingliederungshilfe (befristet)
Bei Bedarf an
Integrativem Platz:
Planung und
Durchführung
bei sonstiger
Maßnahme:
Kenntninsnahme
Wiedereinstieg in Ablauf ab
"Empfehlung Hilfeform"/Ende
Empfehlung zu Art
und Umfang der
Eingliederungshilfe
an Abt. Soziales, s.
"Hilfegewährung"
Einladung zur
Planungskonferenz
Maßnahme und Ziele sind
beschrieben. Protokoll
erstellt.
Bescheid
Abt. Jugend und Familie,
Jugendhilfeplanung
Abt.51, Jugendhilfeplanung
Abt. Jugend und Familie,
Jugendhilfeplanung
Info an Abt.50
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Stand 19.3.12