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Info GB (Anlage zur Info GB Info 149/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
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Inhalt der Datei

Anlage zur Info 149/2012, Seite 1 Ablauf Integration/Inklusion: Kindertagesstätten Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertagesstätten wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten Vorgehen eine Entscheidung über Art und Weise und Ort unter Einbeziehung der Eltern und verschiedener Fachleute getroffen. Im Folgenden wird ein abgestimmtes Verfahren dargestellt. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Schritte oder Folgen nicht sinnvoll sein, ist der Ablauf veränderbar. schwarz schraffiert hellgrau Zuständigkeit KiTa Zuständigkeit Abt.51 (Inklusion) Abt. 51 (Jugendhilfeplanung) weiß Abt.50 (Eingliederungshilfe) schraffiert vor grau oder Punkte vor grau = gemeinsamer Prozess Stand 19.3.12 Anlage zur Info 149/2012, Seite 2 Regelgruppe: Förderbedarf wird deutlich Fachkraft klärt im 4- AugenPrinzip: Förderbedarf besteht Nein Ende Ja Elterngespräch OHNE Festlegung auf Lösung. Eltern wünschen intensivere Förderung. Nein anderer Prozess? Prüfung §8a Ja Beteiligung Fachberatung: bestätigt Einschätzung Nein Ja b.Bedarf Einbeziehung EU-KITA, SPZ, ASD OHNE Festlegung auf Lösung. Ergebnis: Was könnte dem Kind helfen? Was der Familie? Was braucht die KiTa? Ergebnis fließt ein in keine intensivere Unterstützung notwendig "Beratung" KiTa mit 51. Weitere Beteiligte (z.B.53) b. Bedarf. Beteiligung/Info Eltern. Ergebnis (Kombinationen sind möglich): Antrag SGB XII, Eingliederungshilfe Träger kreativ intensiviert das Angebot Antrag SGB VIII (HzE, 27.2 ergänzend in der KiTa) Stand 19.3.12 Anlage zur Info 149/2012, Seite 3 Ablauf Regelgruppe: Förderbedarf wird deutlich Arbeitsschritt Wer ist verantwortlich? Was ist zu tun? Was ist das zu erwartende Ergebnis? Förderbedarf wird deutlich Beobachtende Erzieherin Beratung mit Kollegin/Leitung im 4-Augen Prinzip Beteiligung Fachberatung Erzieherin/Leitung? Vorstellung der beobachteten Verhaltensweisen Elterngespräch OHNE Festlegung auf Lösung Erzieherin/Leitung Beschreibung des beobachteten Förderbedarfs. "Wir machen uns Sorgen." Einbeziehung Dritter Erzieherin und Eltern Informationen sammeln bei ggfs. beteiligten Fachleuten: SPZ, ASD, EU-KITA etc. Beratung Abt.51 oder KiTa Gemeinsame Bewertung der gesammelten Erkenntnisse Einschätzung zum Förderbedarf ist einrichtungsintern geklärt.* Entscheidung über weiteres Vorgehen, ggfs. auch verstärkte interne Förderung.* Eltern wünschen intensivere Förderung und wissen, welche Schritte sie als nächstes tun können.* Erkenntnis über Unterstützungsbedarfe beim Kind, bei den Eltern, in der KiTa.* Weiteres Vorgehen (Antragstellung SGB XII oder SGB VIII, andere Maßnahmen) ist vereinbart.* Intensivierung der Förderung Eltern Wer ist zu informieren? Eltern Information an Abt. Jugend und Familie, Inklusion Eltern, falls sie nicht an der Beratung teilgenommen haben š Umsetzung der Vereinbarung Intensivierung der Förderung (Antragstellung, Einleiten von anderen für das Kind Maßnahmen) š Intensivierung des KiTa Angebots *Hier kann der Prozessschritt enden, falls der Bedarf oder die Kooperation nicht mehr gegeben ist. Stand 19.3.12 Anlage zur Info 149/2012, Seite 4 Antrag SGB XII, Eingliederungshilfe Eingang Antrag Abt. 50, Unterlagen anfordern: Bericht KiTa, Gutachten 53, ggfs. Info Kinderarzt, Stellungnahme 51(ASD) Weiterleitung an 51 (Inklusion). 50: Wvl. zu Fristende 51: Empfehlung über Art und Umfang der Eingliederungshilfe. Konferenz notwendig? 51: Planung und Durchführung der inklusiven Förderung und Betreuung Nein Hilfegewährung durch 50, befristet. Ja Erstellung Protokoll der Planungskonferenz mit operationalisierten Zielen Einladung zur Planungskonferenz: Eltern, KiTa, Abt.50, 53, 51, ggfs. Dritte. Entscheidung über Art und Umfang der Eingliederungshilfe. Formulierung von Zielen und Vereinbarungen zur Stand 19.3.12 Anlage zur Info 149/2012, Seite 5 Ablauf Antrag SGB XII, Eingliederungshilfe Arbeitsschritt Wer ist verantwortlich? Was ist zu tun? Was ist das zu erwartende Ergebnis? Wer ist zu informieren? Eingang Antrag Abt.Soziales Unterlagen sind komplett Weitergabe an 51 (Inklusion) Empfehlung Hilfeform Abt.51 Durchführung Planungskonferenz Abt.51 (Inklusion) Hilfegewährung durch Abt. 50 Abt. Jugend und Familie, Jugendhilfeplanung Abt.50 Wvl. Abt. 50 Abt.51 Abt. 50 Unterlagen anfordern: Bericht KiTa, ggfs. Gutachten 53, Info v. Kinderarzt, Stellungn. ASD. Weiterleitung an Abt. 51 (Inklusion) Fachliche Einschätzung anhand der Unterlagen, ggfs. Ergänzung. Beratung mit Jugendhilfeplanung zu Platzsituation in Integrativen Einrichtungen. Einladung der Beteiligten (Eltern, KiTa/s, Abt. 53, 50). Zielorientierte Planung der Maßnahme. Entscheidung über Eingliederungshilfe (befristet) š Bei Bedarf an Integrativem Platz: Planung und Durchführung š bei sonstiger Maßnahme: Kenntninsnahme Wiedereinstieg in Ablauf ab "Empfehlung Hilfeform"/Ende š Empfehlung zu Art und Umfang der Eingliederungshilfe an Abt. Soziales, s. "Hilfegewährung" š Einladung zur Planungskonferenz Maßnahme und Ziele sind beschrieben. Protokoll erstellt. Bescheid Abt. Jugend und Familie, Jugendhilfeplanung Abt.51, Jugendhilfeplanung Abt. Jugend und Familie, Jugendhilfeplanung Info an Abt.50 -- Stand 19.3.12