Daten
Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9160/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
20.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bau weiterer Asylunterkünfte
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt den Bau weiterer Asylunterkünfte an folgenden
Standorten:
1.
2.
3.
4.
Barbarastraße
Herderstraße
Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“
____________
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Verwaltung hat bereits in mehreren Sitzungen über die Situation der Flüchtlinge in der Stadt
Bedburg berichtet.
Aktuelle Situation
Im Jahr 2015 erfolgten 197 Zuweisungen zur Stadt Bedburg; im gleichen Zeitraum sind 77
Abgänge zu verzeichnen. Von den Abgängen sind lediglich 35 Personen anerkannt, 23 Personen
sind von der Unterkunft in eine Wohnung in Bedburg verzogen. Ob es sich hierbei um eine
dauerhafte Wohnsitznahme handelt oder ob zwischenzeitliche Umzüge erfolgt sind, ist nicht
bekannt. Die anderen 42 Personen sind entweder ausgereist bzw. ohne eine erneute Anmeldung
innerhalb von Deutschland verzogen.
Im Jahr 2016 (bis einschließlich 31.08.2016) stehen 59 Zugänge insgesamt 48 Abgänge
gegenüber. Anerkannt sind lediglich 12 Personen, von denen sechs einen ersten Wohnsitz
innerhalb von Bedburg genommen haben.
In Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales erfolgen wieder Zuweisungen in
breiterem Rahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg. Ziel ist hierbei bis zum Jahresende eine
annähernd einheitliche Erfüllungsquote unter allen Kommen NRW‘s zu erreichen.
Die Stadt Bedburg hatte Mitte 08/2016 eine Aufnahmeverpflichtung von 135 Personen; dies
entspricht einer Erfüllungsquote von 61,44 %. Die Anrechnung der Plätze der bereits zum
30.04.2016 geschlossenen Notunterkunft endete am 31.08.2016, so dass sich die
Aufnahmeverpflichtung um weitere 46 Personen auf dann insgesamt 181 Personen erhöhte.
Im Stadtgebiet würde sich die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge somit auf insgesamt 415
erhöhen. Dies entspricht ungefähr der in der Vorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung
prognostizierten Flüchtlingszahl von 432 Personen zum 31.12.2016.
Verwaltungsseitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass selbst bei der Zuweisung der genannten
181 Personen, von denen bereits rd. 43% vom 07.09. – 21.09.2016 zugewiesen sind, auch im
Laufe des Jahres mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist, da sich die Erfüllungsquote nach
aktuellem Stand lediglich wieder zwischen 80% und 90% befinden wird.
Da der Stichtag zur Bestanderhebung am 01.10. ist, kann erst danach eine verlässliche Aussage
getroffen werden.
Fiktiv erwartete Zuweisungen
Wie auch bereits in der Vergangenheit erfolgt, können anhand der Zuweisungen innerhalb
verschiedener Zeiträume die zu erwartenden künftigen Zuweisungen fiktiv berechnet.
Auch wenn die Prognose wie oben erläutert fast eingetreten ist, handelt es sich hierbei lediglich
um Berechnungen auf Grundlage von Daten der Vergangenheit. Ziel ist hierbei einen möglichst
realistischen Wert zu erhalten.
Aus diesem Grund wird die Anzahl der derzeitigen Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 181
Personen für die fiktive Berechnung der Flüchtlingszahlen für das Jahr 2017 berücksichtigt.
Beschlussvorlage WP9-160/2016
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STADT BEDBURG
Bei
Berücksichtigung
Steigerungsraten:
Sitzungsvorlage
verschiedener
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Bewertungszeiträume
ergeben
sich
Zuweisungszeitraum
Zuweisungen
Platzzahlen zum 31.12.2017
01/12 - 09/16
01/12 - 12/16
12%
17%
1.093
2.899
01/16 - 09/16
01/16 - 12/16
3%
8%
375
806
folgende
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Werte aus dem Jahr 2015 (WP9-143/2015 1.
Ergänzung), die bis zum 31.12.2017 747 Plätze ausweisen, erscheint eine Steigerung um 8
Prozent realistisch.
Da durch die Aufnahmeverpflichtung der 181 Personen die vorhandenen Platzkapazitäten
vollständig genutzt werden und auch die weitere Anmietung von Wohnraum auf dem freien
Wohnungsmarkt keine spürbare Entlastung darstellt, ist der Bau weiterer Asylunterkünfte
angezeigt.
Mögliche Standorte zu Errichtung weiterer Unterkünfte
Der Rat der Stadt Bedburg hat zunächst den Bau von zwei Unterkünften für jeweils ca. 35
Personen an der Fläche des ehemaligen Bolzplatzes an der Barbarastraße sowie auf der
Ackerfläche an der Herderstraße beschlossen. Beide Unterkünfte sind bezugsfertig und werden
zeitnah belegt. An beiden Standorten besteht die Möglichkeit zum Bau eines weiteren Hauses.
Hinsichtlich weiterer möglicher Standorte wird auf Anlage 1 verwiesen.
Unter Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes sowohl hinsichtlich der Bauzeit als auch der
Zuweisungen und der Vor- bzw. Nachteile der einzelnen Alternativen wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, an beiden Standorte (Barbarastraße und Herderstraße), an denen bereits neue
Gebäude erstellt wurden, jeweils ein zweites Gebäude zu errichten.
Der dritte Standort (Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“) ergibt sich
aufgrund der bereits bestehenden Beschlusslage. Hier wird auf die Vorlage WP9-86/2015 1.
Ergänzung verwiesen.
Perspektivisch sollten durch den Rat der Stadt Bedburg mindestens ein weiterer Standort für den
Bau einer weiteren Unterkunft festgelegt werden.
Konzeption der zu errichtenden Unterkünfte
Unter Berücksichtigung der Situation auf dem freien Wohnungsmarkt und der geplanten Nutzung
der Unterkünfte nach Beendigung der Flüchtlingskrise, wird verwaltungsseitig befürwortet, die
neuen Unterkünfte kleingliedriger (kleine Wohnungen bei gleicher Platzzahl der gesamten
Unterkunft) zu gestalten.
Hierdurch steht nach der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft allen Bedürftigen, die auf `kleinen´
angemessenen Wohnraum angewiesen sind, die Anmietung offen.
Fazit
Derzeit stehen 427 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der verschiedenen Konstellationen ist eine
Maximalbelegung nicht immer möglich; so kann z. B. keine dritte Person in ein für drei Personen
ausgelegtes Zimmer eingewiesen werden, welches von einem Ehepaar genutzt wird.
Beschlussvorlage WP9-160/2016
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Sitzungsvorlage
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Von 303 zugewiesenen Flüchtlingen (die bereits bekannten Zuweisungen bis zum 21.09.2016 sind
berücksichtigt) leben zehn Personen in privatem Wohnraum, 293 Personen sind in den
städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Es stehen daher noch max. 134 Plätze zur
Verfügung.
Von der Zahl der aufzunehmenden Personen wurden bereits 78 zugewiesen, daher wird die
Zuweisung weiterer 103 Personen erwartet (Summe 181 Personen).
Durch die wieder aufgenommenen Zuweisungen und die dargelegte Platzsituation ist die
(Aus-)Nutzung der vorhandenen Plätze in Gänze notwendig. Ebenfalls ist vermehrt weiterer
Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu akquirieren, auch wenn dies die Möglichkeiten aller
bedürftigen Leistungsbezieher angemessenen Wohnraum zu finden, mindert.
Grundsätzlich sind nunmehr anerkannten Personen eindringlich zum Auszug aus der
Flüchtlingsunterkunft aufzufordern. Die Suche nach eine angemessenem Wohnraum darf sich
dabei nicht auf Bedburg beschränken, auch wenn dies ggf. aus verschiedenen Sichtweisen
wünschenswert wäre.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Es wurden Mittel für den Bau von vier Unterkünften eingestellt.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
stellv. Fachdienstleiterin
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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