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Beschlussvorlage (Bau weiterer Asylunterkünfte)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Beschlussvorlage (Bau weiterer Asylunterkünfte) Beschlussvorlage (Bau weiterer Asylunterkünfte) Beschlussvorlage (Bau weiterer Asylunterkünfte) Beschlussvorlage (Bau weiterer Asylunterkünfte)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9160/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 20.09.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bau weiterer Asylunterkünfte Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt den Bau weiterer Asylunterkünfte an folgenden Standorten: 1. 2. 3. 4. Barbarastraße Herderstraße Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ ____________ STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat bereits in mehreren Sitzungen über die Situation der Flüchtlinge in der Stadt Bedburg berichtet. Aktuelle Situation Im Jahr 2015 erfolgten 197 Zuweisungen zur Stadt Bedburg; im gleichen Zeitraum sind 77 Abgänge zu verzeichnen. Von den Abgängen sind lediglich 35 Personen anerkannt, 23 Personen sind von der Unterkunft in eine Wohnung in Bedburg verzogen. Ob es sich hierbei um eine dauerhafte Wohnsitznahme handelt oder ob zwischenzeitliche Umzüge erfolgt sind, ist nicht bekannt. Die anderen 42 Personen sind entweder ausgereist bzw. ohne eine erneute Anmeldung innerhalb von Deutschland verzogen. Im Jahr 2016 (bis einschließlich 31.08.2016) stehen 59 Zugänge insgesamt 48 Abgänge gegenüber. Anerkannt sind lediglich 12 Personen, von denen sechs einen ersten Wohnsitz innerhalb von Bedburg genommen haben. In Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales erfolgen wieder Zuweisungen in breiterem Rahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg. Ziel ist hierbei bis zum Jahresende eine annähernd einheitliche Erfüllungsquote unter allen Kommen NRW‘s zu erreichen. Die Stadt Bedburg hatte Mitte 08/2016 eine Aufnahmeverpflichtung von 135 Personen; dies entspricht einer Erfüllungsquote von 61,44 %. Die Anrechnung der Plätze der bereits zum 30.04.2016 geschlossenen Notunterkunft endete am 31.08.2016, so dass sich die Aufnahmeverpflichtung um weitere 46 Personen auf dann insgesamt 181 Personen erhöhte. Im Stadtgebiet würde sich die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge somit auf insgesamt 415 erhöhen. Dies entspricht ungefähr der in der Vorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung prognostizierten Flüchtlingszahl von 432 Personen zum 31.12.2016. Verwaltungsseitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass selbst bei der Zuweisung der genannten 181 Personen, von denen bereits rd. 43% vom 07.09. – 21.09.2016 zugewiesen sind, auch im Laufe des Jahres mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist, da sich die Erfüllungsquote nach aktuellem Stand lediglich wieder zwischen 80% und 90% befinden wird. Da der Stichtag zur Bestanderhebung am 01.10. ist, kann erst danach eine verlässliche Aussage getroffen werden. Fiktiv erwartete Zuweisungen Wie auch bereits in der Vergangenheit erfolgt, können anhand der Zuweisungen innerhalb verschiedener Zeiträume die zu erwartenden künftigen Zuweisungen fiktiv berechnet. Auch wenn die Prognose wie oben erläutert fast eingetreten ist, handelt es sich hierbei lediglich um Berechnungen auf Grundlage von Daten der Vergangenheit. Ziel ist hierbei einen möglichst realistischen Wert zu erhalten. Aus diesem Grund wird die Anzahl der derzeitigen Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 181 Personen für die fiktive Berechnung der Flüchtlingszahlen für das Jahr 2017 berücksichtigt. Beschlussvorlage WP9-160/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Bei Berücksichtigung Steigerungsraten: Sitzungsvorlage verschiedener Seite: 3 Bewertungszeiträume ergeben sich Zuweisungszeitraum  Zuweisungen Platzzahlen zum 31.12.2017 01/12 - 09/16 01/12 - 12/16 12% 17% 1.093 2.899 01/16 - 09/16 01/16 - 12/16 3% 8% 375 806 folgende Unter Berücksichtigung der prognostizierten Werte aus dem Jahr 2015 (WP9-143/2015 1. Ergänzung), die bis zum 31.12.2017 747 Plätze ausweisen, erscheint eine Steigerung um 8 Prozent realistisch. Da durch die Aufnahmeverpflichtung der 181 Personen die vorhandenen Platzkapazitäten vollständig genutzt werden und auch die weitere Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt keine spürbare Entlastung darstellt, ist der Bau weiterer Asylunterkünfte angezeigt. Mögliche Standorte zu Errichtung weiterer Unterkünfte Der Rat der Stadt Bedburg hat zunächst den Bau von zwei Unterkünften für jeweils ca. 35 Personen an der Fläche des ehemaligen Bolzplatzes an der Barbarastraße sowie auf der Ackerfläche an der Herderstraße beschlossen. Beide Unterkünfte sind bezugsfertig und werden zeitnah belegt. An beiden Standorten besteht die Möglichkeit zum Bau eines weiteren Hauses. Hinsichtlich weiterer möglicher Standorte wird auf Anlage 1 verwiesen. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes sowohl hinsichtlich der Bauzeit als auch der Zuweisungen und der Vor- bzw. Nachteile der einzelnen Alternativen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, an beiden Standorte (Barbarastraße und Herderstraße), an denen bereits neue Gebäude erstellt wurden, jeweils ein zweites Gebäude zu errichten. Der dritte Standort (Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“) ergibt sich aufgrund der bereits bestehenden Beschlusslage. Hier wird auf die Vorlage WP9-86/2015 1. Ergänzung verwiesen. Perspektivisch sollten durch den Rat der Stadt Bedburg mindestens ein weiterer Standort für den Bau einer weiteren Unterkunft festgelegt werden. Konzeption der zu errichtenden Unterkünfte Unter Berücksichtigung der Situation auf dem freien Wohnungsmarkt und der geplanten Nutzung der Unterkünfte nach Beendigung der Flüchtlingskrise, wird verwaltungsseitig befürwortet, die neuen Unterkünfte kleingliedriger (kleine Wohnungen bei gleicher Platzzahl der gesamten Unterkunft) zu gestalten. Hierdurch steht nach der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft allen Bedürftigen, die auf `kleinen´ angemessenen Wohnraum angewiesen sind, die Anmietung offen. Fazit Derzeit stehen 427 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der verschiedenen Konstellationen ist eine Maximalbelegung nicht immer möglich; so kann z. B. keine dritte Person in ein für drei Personen ausgelegtes Zimmer eingewiesen werden, welches von einem Ehepaar genutzt wird. Beschlussvorlage WP9-160/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Von 303 zugewiesenen Flüchtlingen (die bereits bekannten Zuweisungen bis zum 21.09.2016 sind berücksichtigt) leben zehn Personen in privatem Wohnraum, 293 Personen sind in den städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Es stehen daher noch max. 134 Plätze zur Verfügung. Von der Zahl der aufzunehmenden Personen wurden bereits 78 zugewiesen, daher wird die Zuweisung weiterer 103 Personen erwartet (Summe 181 Personen). Durch die wieder aufgenommenen Zuweisungen und die dargelegte Platzsituation ist die (Aus-)Nutzung der vorhandenen Plätze in Gänze notwendig. Ebenfalls ist vermehrt weiterer Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu akquirieren, auch wenn dies die Möglichkeiten aller bedürftigen Leistungsbezieher angemessenen Wohnraum zu finden, mindert. Grundsätzlich sind nunmehr anerkannten Personen eindringlich zum Auszug aus der Flüchtlingsunterkunft aufzufordern. Die Suche nach eine angemessenem Wohnraum darf sich dabei nicht auf Bedburg beschränken, auch wenn dies ggf. aus verschiedenen Sichtweisen wünschenswert wäre. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Es wurden Mittel für den Bau von vier Unterkünften eingestellt. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-160/2016 Seite 4