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Beschlussvorlage (Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkunft (WP9-160/2016))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
60 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
16.09.16, 15:55
Aktualisiert
16.09.16, 15:55
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Anlage 1 zu WP9-160/2016 Mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte ehemaliger Bolzplatz Barbarastraße pro Erschließung vor dem Grundstück vorhanden kurzfristige Genehmigungsfähigkeit möglich contra Nähe zur Kurt-Schumacher-Straße Konfliktpotential durch vorhandene Wohnbebauung Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) pro gute Größe und Zuschnitt Erschließung vor dem Grundstück vorhanden kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra derzeit verpachtet, jedoch jederzeitige Möglichkeit weitere 2.000 m² große Fläche südlich oder westlich angrenzend an das bestehende Gebäude in Anspruch zu nehmen, aufgrund der sofortigen Räumungspflicht besteht jedoch auch ein Anspruch auf Entschädigung Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster pro gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²) geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn Erschließung vor dem Grundstück vorhanden kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich landwirtschaftliche Bestellung, jedoch jederzeitiger Zugriff möglich contra Nähe zur Barbarastraße Entschädigung erforderlich Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster pro ausreichendes Flächenangebot Eigentum der Stadt bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt Pachtvertrag gekündigt, daher jederzeit Zugriff auf Fläche möglich contra Bebauungsplanänderung erforderlich Aufwändige Erschließung Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich bedenklich H:\FD 3\Politik\008 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\041016\Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkünfte.docx Anlage 1 zu WP9-160/2016 kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal) Entschädigung erforderlich St.-Florian-Straße pro gute Größe und Zuschnitt (3.800 m²) Erschließung vor dem Grundstück vorhanden städtisches Eigentum contra Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen Nordöstliches Ende der Otto-Hahn-Straße (Bereich der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB „Gewerbegebiet“, Flur 51, Flurstück 117) pro gute Größe (ca. 2.100 m²) städtische Fläche wenig bis kein Konfliktpotential wg. fehlender Wohnbebauung und geräuscharmen Gewerbebetrieben Planungsrecht für den Standort besteht Anwendung § 246 Abs. 10 BauGB für Asylbewerberunterkünfte Alle weiteren Kriterien des Einfügens richten sich nach § 34 Abs. 1 BauGB und müssen beachtet werden contra Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen schwierige Bodenverhältnisse/Kostenintensive Gründung Überprüfung Standfestigkeit erforderlich Bolzplatz Am Sandberg pro gute Größe Zuwegung (vor dem Grundstück) vorhanden zentrale Lage contra kein städtisches Eigentum Planungsrecht muss geschaffen werden Immissionsproblematik wg. L361n Nachtigallenweg pro gute Größe zentrale Lage verkehrsberuhigte Zone H:\FD 3\Politik\008 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\041016\Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkünfte.docx Anlage 1 zu WP9-160/2016 contra kein städtisches Eigentum Fläche ist mit Bergschadensverzicht/Bauverbot belegt (Änderung Bebauungsplan voraussichtlich nicht möglich) Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung St. Florian-Weg/Kolpingstraße pro zentrale Lage Zuwegung (vor dem Grundstück) vorhanden contra kein städtisches Eigentum (Zusammenschluss mehrerer Teilstücke) Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler) pro ausreichendes Flächenangebot Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben) Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich schlechte soziale Kontrolle Aufwändige Erschließung Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter) Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung Sportplatz Lipp pro gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²) Fläche ist im Eigentum der Stadt ohne Planverfahren genehmigungsfähig Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich städtebaulich integrierte Lage Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar contra bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung erforderlich erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz inkl. Genehmigungsverfahren H:\FD 3\Politik\008 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\041016\Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkünfte.docx