Daten
Kommune
Bedburg
Größe
60 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
16.09.16, 15:55
Aktualisiert
16.09.16, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu WP9-160/2016
Mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte
ehemaliger Bolzplatz Barbarastraße
pro
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit möglich
contra
Nähe zur Kurt-Schumacher-Straße
Konfliktpotential durch vorhandene Wohnbebauung
Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena)
pro
gute Größe und Zuschnitt
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
derzeit verpachtet, jedoch jederzeitige Möglichkeit weitere 2.000 m² große Fläche
südlich oder westlich angrenzend an das bestehende Gebäude in Anspruch zu
nehmen, aufgrund der sofortigen Räumungspflicht besteht jedoch auch ein Anspruch auf Entschädigung
Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)
geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
landwirtschaftliche Bestellung, jedoch jederzeitiger Zugriff möglich
contra
Nähe zur Barbarastraße
Entschädigung erforderlich
Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster
pro
ausreichendes Flächenangebot
Eigentum der Stadt
bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt
Pachtvertrag gekündigt, daher jederzeit Zugriff auf Fläche möglich
contra
Bebauungsplanänderung erforderlich
Aufwändige Erschließung
Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich bedenklich
H:\FD 3\Politik\008 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\041016\Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkünfte.docx
Anlage 1 zu WP9-160/2016
kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal)
Entschädigung erforderlich
St.-Florian-Straße
pro
gute Größe und Zuschnitt (3.800 m²)
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
städtisches Eigentum
contra
Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen
Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe
muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine
Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen
Nordöstliches Ende der Otto-Hahn-Straße (Bereich der Ergänzungssatzung gem. §
34 Abs. 4 BauGB „Gewerbegebiet“, Flur 51, Flurstück 117)
pro
gute Größe (ca. 2.100 m²)
städtische Fläche
wenig bis kein Konfliktpotential wg. fehlender Wohnbebauung und geräuscharmen Gewerbebetrieben
Planungsrecht für den Standort besteht
Anwendung § 246 Abs. 10 BauGB für Asylbewerberunterkünfte
Alle weiteren Kriterien des Einfügens richten sich nach § 34 Abs. 1 BauGB und
müssen beachtet werden
contra
Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen
schwierige Bodenverhältnisse/Kostenintensive Gründung
Überprüfung Standfestigkeit erforderlich
Bolzplatz Am Sandberg
pro
gute Größe
Zuwegung (vor dem Grundstück) vorhanden
zentrale Lage
contra
kein städtisches Eigentum
Planungsrecht muss geschaffen werden
Immissionsproblematik wg. L361n
Nachtigallenweg
pro
gute Größe
zentrale Lage
verkehrsberuhigte Zone
H:\FD 3\Politik\008 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\041016\Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkünfte.docx
Anlage 1 zu WP9-160/2016
contra
kein städtisches Eigentum
Fläche ist mit Bergschadensverzicht/Bauverbot belegt (Änderung Bebauungsplan
voraussichtlich nicht möglich)
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
St. Florian-Weg/Kolpingstraße
pro
zentrale Lage
Zuwegung (vor dem Grundstück) vorhanden
contra
kein städtisches Eigentum (Zusammenschluss mehrerer Teilstücke)
Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe
Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler)
pro
ausreichendes Flächenangebot
Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)
Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf
Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich
schlechte soziale Kontrolle
Aufwändige Erschließung
Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
Sportplatz Lipp
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)
Fläche ist im Eigentum der Stadt
ohne Planverfahren genehmigungsfähig
Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig
Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich
städtebaulich integrierte Lage
Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar
contra
bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich
hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung erforderlich
erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz inkl. Genehmigungsverfahren
H:\FD 3\Politik\008 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss\AusschussFamilien-, Kultur u. Sozial\Anlagen\041016\Anlage 1 Standorte Flüchtlingsunterkünfte.docx