Daten
Kommune
Bedburg
Größe
273 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9116/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
05.07.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte:
hier: weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, städtebauliche Vergabekriterien
und eine Bewertungsmatrix zur Vorbereitung des Grundstücksvergabeverfahrens für die in
Anlage 3 dargestellte Potentialfläche zu erarbeiten.
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Begründung:
Nach der letzten Beratung im Rat der Stadt Bedburg am 02.02.2016 (Vorlage WP9-117/2015
2. Ergänzung) stellt die Verwaltung den aktuellen Sachstand zum Projekt „Bedburger Mitte“ sowie
die beabsichtigte weitere Vorgehensweise dar.
A) Allgemeine Informationen / Ausgangslage
Die Zusammenarbeit mit dem möglichen Investor Ten Brinke für das Projekt Bedburger Mitte
wurde nicht fortgeführt und damit beendet. Vertragliche Vereinbarungen bestehen mit der
einvernehmlichen Aufhebung des Kaufvertrags nicht mehr. Details können aufgrund des
Datenschutzes bzgl. der konkreten Vertragsinhalte hier nicht wiedergegeben werden (siehe hierzu
das nichtöffentliche Protokoll zur Ratssitzung vom 02.02.2016).
Vor dem Hintergrund der eigentumsrechtlichen Grundstücks- und Immobiliensituation im zentralen
Bereich des Stadtzentrums von Bedburg wird es daher erforderlich, neue Strategien und
Handlungsszenarien darzustellen.
Wesentliches Ziel ist es, die Stadt Bedburg zeitnah und unter Würdigung rechtlich bindender
Voraussetzungen in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage städtebaulicher und
einzelhandelsrelevanter Erkenntnisse und insbesondere Entwicklungen vor Ort sowie Erfahrungen
aus dem bisherigen Prozess, zeitnah eine definierte Umsetzungsstrategie voranzutreiben.
Die Gespräche und Entwurfsvarianten der letzten fünf Jahre und insbesondere der letzten Monate
haben aufgezeigt, wo die politischen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Schwerpunkte des
Rates liegen. Hierauf ist entsprechend ein besonderer Fokus bei der künftigen Entwicklung der
Flächen zu legen.
B) Rahmenbedingungen und Restriktionen
1. Informelle und vorliegende Konzepte der Stadt Bedburg:
Folgende relevante Konzepte mit Aussagen bzgl. der Entwicklung im Bereich Bedburger Mitte sind
derzeit vorhanden:
Einzelhandelskonzept der Stadt Bedburg vom 02.07.2011
Rahmenplan Bedburg (Ergebnis aus dem städtebaulichen Wettbewerb) von 2008
Bebauungsplanentwurf für den zentralen Bereich von Bedburg mit den
zwischenzeitlich vorliegenden Anforderungen an die Bereiche Landschaftsschutz,
Gewässer, Denkmalschutz und Bodendenkmalpflege
Wettbewerbsergebnis zur Freiraumgestaltung Schloss Bedburg aus 2012
2. In den politischen Gremien definierte städtebauliche Vorgaben („Must-haves“):
10-Punkte-Plan zur Ten-Brinke Planung zur „Bedburger Mitte“, beschlossen durch den Rat
der Stadt Bedburg in der Klausurtagung am 12. August 2015 (siehe Anlage 2)
3. Grundstücke:
Sämtliche Flächen des Projektgebietes (siehe beigefügte Anlage 1) befinden sich im Eigentum der
Stadt Bedburg, so dass eine mögliche Planung ohne eigentumsrechtliche Hemmnisse erfolgen
kann. Vorhandene Grunddienstbarkeiten finden Berücksichtigung. Mietvertragliche Nutzungen
sind insbesondere im ehem. Toom-Gebäude nicht vorhanden, so dass auch hier keine Bindungen
bestehen. Daher besteht ein größtmöglicher Handlungsspielraum für die Stadt Bedburg.
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C ) Aktueller Sachstand / Handlungsfelder
Unmittelbar nach Aufhebung der vertraglichen Beziehungen mit dem seinerzeitigen Investor Ten
Brinke hat die Verwaltung eine Überprüfung der weiteren nachhaltigen Entwicklungsschritte in
Angriff genommen. Parallel hierzu wurden infolge der Presseberichterstattung über die Aufgabe
der Ten-Brinke-Planung mehrere Interessenbekundungen in den letzten Tagen bei der Stadt
Bedburg abgegeben, mit der Absicht, ein städtebauliches Projekt im zentralen Bereich von
Bedburg zeitnah umsetzen zu wollen. Diese sind als nichtöffentliche Anlage 5-8 beigefügt.
Unter Würdigung des durch den Rat der Stadt Bedburg in der Klausurtagung vom 12.08.2015
beschlossenen 10 Punkte-Planes werden verwaltungsseitig folgende wesentliche Schlüsse
gezogen, wobei hier eine Betrachtung auf das Projektgebiet erfolgt (Flächenabgrenzung gem.
Anlage 1, detaillierte Auflistung der Schlüsse siehe Anlage 2):
Aus dem 10-Punkte-Plan resultierenden folgende Schwerpunkte
o Zwingende Mehrgeschossigkeit auf allen Baukörpern
o Ausschluss Wohnen auf dem Schlossparkplatz und direkt angrenzend zur
Konfliktvermeidung mit der Veranstaltungsfläche „Schlossparkplatz“
o Schaffung von attraktivitätssteigernden Rundläufen zur Herstellung funktionaler
Beziehungen und Verbindungen in die vorhandene Geschäftslage (Altbesatz)
Nachhaltigkeit und Nutzungsmix
Aufzeigen von Planungsalternativen
D) Zwischenfazit
Aus der Bewertung des 10-Punkte-Planes sowie den sich aus der bereits eingeleiteten
Bauleitplanung zum Innenstadtbereich ergebenden Restriktionen wie bspw.
keine Überbauung des Schlossteiches,
Erhalt der Laubengänge,
Einhaltung eines Gewässerrandstreifens zur Erft,
Freizeitnutzungen und Brauchtumsveranstaltungen auf dem Schlossparkplatz,
ausreichende Stellplatznutzungen
folgt, dass eine kurzfristige städtebauliche Weiterentwicklung nur bei Aufteilung der Projektfläche
erfolgen kann; dies gleichzeitig, ohne städtebauliche Vorgaben des Rahmenplans zu
konterkarieren. Eine vorläufige Ausklammerung des Schlossparkplatzes vom Projektgebiet ist die
zielführende Konsequenz (siehe Anlage 3: zu entwickelnde Potentialfläche).
E) Weiteres Vorgehen / Rechtliche Bindungen
Um die Erreichung der städtebaulichen Ziele der Stadt Bedburg zu sichern, ist eine Definition von
entsprechenden Vorgaben an einen Investor unerlässlich. Sofern also einem neuen Entwickler
verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Realisierung aufgegeben werden sollen, ist ein Verkauf
bzw. eine Entwicklung der Potentialfläche nach dem EU-Beihilferecht nur im Rahmen eines
Ausschreibungsverfahrens möglich.
Daher wird vorgeschlagen, ein entsprechendes Verfahren vorzubereiten, welches von der Stadt
definierte Anforderungen enthält, die in der Umsetzung einzuhalten sind. Hierzu ist durch die
Verwaltung
ein
Kriterienkatalog
samt
Bewertungsmatrix
aufzustellen,
die
im
Ausschreibungsverfahren vorgegeben werden. Im Ausschreibungsverfahren ist durch die Bieter
sodann ein verbindliches Angebot abzugeben, welches mit einer Projektplanung verbunden ist, die
auf die gestellten Kriterien Bezug nimmt und anhand der Bewertungsmatrix entsprechend
verglichen werden kann.
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Dieser Kriterienkatalog samt Bewertungsmatrix ist nach Erarbeitung durch die Verwaltung von der
Politik zu beraten und freizugeben. Anschließend erfolgen der Aufruf zur Angebotsabgabe und
das Vergabeverfahren.
Vorteile:
Die Stadt Bedburg erhält voraussichtlich verschiedene Angebote, wobei die Vorgaben und
Auswertungskriterien von der Stadt in einem „Katalog“ festgeschrieben werden. Neben der
Bewertung der städtebaulichen Konzepte kann insoweit auch der Ankauf der hierzu
erforderlichen städtischen Grundstücke verpflichtend vorgegeben werden.
Konzepte und Vorgaben müssen eingehalten werden, dies kann auch im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages und dem Entwurf eines Grundstückskaufvertrages verpflichtend
vorgegeben werden.
Der Grundstückskaufpreis wird im Wettbewerb ermittelt und erfüllt damit die Anforderungen
des Vergabe- und Beihilferechts. Andernfalls wäre ein neues Wertgutachten zu erstellen.
Konkrete detaillierte Projektplanung mit Umsetzungsverpflichtung für den ausgewählten
Investor
Dieses Verfahren sollte zielgerichtet in der zweiten Jahreshälfte 2016 durchgeführt werden, um
zeitnah eine qualifizierte Stärkung des Zentrums von Bedburg zu erreichen.
Ein Ausschreibungsverfahren könnte beispielsweise wie folgt aussehen:
Vorbereitungsphase – Erarbeitung der Vergabe- und Bewertungskriterien
Veröffentlichung in nationalen Ausschreibungsblättern (sofern unterhalb des Schwellenwertes)
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge – 30 Kalendertage (aufgrund beihilferechtlicher
Anforderungen 2 Monate)
Auswertung der Teilnahmeanträge und Entscheidung über Bewerberauswahl – abhängig vom
Einzelfall (i.d.R. 5-10 Werktage)
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Frist für die Erstellung der Angebote – 30 Kalendertage
Auswertung der Angebote und Entscheidung über Verringerung des Bieterkreises – abhängig
vom Einzelfall (i.d.R. 5-10 Werktage)
Verhandlungen/Fortschreibung der Angebote – abhängig vom Einzelfall (30 Werktage)
Erneute Auswertung der Angebote (i.d.R. 5-10 Werktage)
Informationspflicht an unterlegene Bieter – 10 Kalendertage
Somit ergibt sich als Gesamtverfahrensdauer für die Ausschreibung ein Zeitraum von
voraussichtlich ca. 6-7 Monaten ab der politischen Entscheidung über die festgelegten Vergabeund Bewertungskriterien
F) Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 20.06.2016
Mit Schreiben vom 20.06.2016 (siehe Anlage) beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg, die Thematik „Bedburger Mitte“ in der Ratssitzung am 05.07.2016 zu erörtern sowie die
Herren Dr. Pflüger (Büro HJP) sowie Geyer (Büro Dr. Jansen) zur Erörterung der weiteren
Vorgehensweise einzuladen. Aufgrund der Kürze der Zeit bzgl. der Anfrage war eine
entsprechende Vorbereitung und Einladung zur Sitzung nicht möglich. Eine Hinzuziehung externer
Berater im weiteren Verfahren ist jedoch möglich und sinnvoll.
Hinsichtlich der Aussagen zur Überprüfung des Rahmenplans gilt, dass der Rahmenplan – wie der
Name sagt – einen Rahmen definiert, jedoch keine förmliche Bindung hat. Darüber hinaus ist
ebenfalls offensichtlich, dass nicht alle Parameter des Rahmenplans bei der Entwicklung der
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Potentialfläche (siehe Anlage 3) von Relevanz sind und daher dieser Teilflächenentwicklung nicht
entgegenstehen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel / eine
nachhaltige Entwicklung:
Das Projekt Bedburger Mitte soll zur nachhaltigen Stärkung des Zentrums und damit zur Sicherstellung der
Versorgungsinfrastruktur des gesamten Stadtgebietes beitragen. Damit stellt das Projekt einen wesentlichen Baustein
für die langfristige Stärkung des Wohn- und Arbeitsstandortes Bedburg dar.
Gleichwohl sind insbesondere fachliche Belange hinsichtlich Ortsbild, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft etc. bei der
Planung mit zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 01.07.2016
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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