Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9138/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
30.08.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Sicherheit der Fußgängerüberwege auf der St.-Rochus-Straße in Kaster u.a.
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.05.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Überprüfung der Sicherheit und
Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege, die in der Straßenbaulast der Stadt
Bedburg liegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss sieht ferner die Notwendigkeit, die Fußgängerüberwege
auf der St.-Rochus-Straße, die in der Baulast des Rhein-Erft-Kreises liegen, hinsichtlich
ihrer Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen und beschließt daher, die Verwaltung zu
beauftragen, beim Rhein-Erft-Kreis eine entsprechende Überprüfung zu bewirken.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 10.05.2016 beantragt die SPD-Fraktion, gemeinsam mit den Jusos Bedburg,
die Überprüfung der Sicherheit der Zebrastreifen auf der St.-Rochus-Straße in Kaster.
Als Begründung wird angegeben, dass viele Autofahrer regelmäßig Passanten sehr spät
bemerkten, die im Dunkeln die Straße überqueren wollen. Dies liege an der sichteinschränkenden
Bepflanzung der umliegenden Flächen, sowie vor allem an der mangelnden Beleuchtung der
Zebrastreifen.
Daher wird eine Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fußgängerüberwege, vor allem
hinsichtlich der Beleuchtung, beantragt. Diese Fußgängerüberwege, die alle auf der St.-RochusStraße liegen, befinden sich in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises. Mit Schreiben vom 19.
Mai 2016 wurde dem Rhein-Erft-Kreis das o.a. Schreiben der SPD-Fraktion zuständigkeitshalber,
mit der Bitte um Überprüfung der Überwege, übersandt. Der Rhein-Erft-Kreis wird jedoch erst
dann tätig, wenn ein politischer Beschluss die Notwendigkeit einer Überprüfung bestätigt. Siehe
hierzu die beigefügte Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises vom 01.06.2016.
Des Weiteren wird auch die Überprüfung sämtlicher im Stadtgebiet Bedburg liegender
Fußgängerüberwege hinsichtlich der Verkehrssicherheit sowie Einhaltung der Richtlinien
gefordert. So sind u.a. Fußgängerüberwege, die durch die vorhandene Straßenbeleuchtung nicht
ausreichend ausgeleuchtet sind, mit einer separaten Beleuchtung auszustatten. Darüber hinaus
sollten bei innerörtlichen Kreisverkehren außerhalb von Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege
angelegt werden.
Weder die Stadt Bedburg noch der Rhein-Erft-Kreis verfügen über ein entsprechendes Messgerät,
um die Helligkeit der Beleuchtung der Fußgängerüberwege zu überprüfen. Dies ist daher durch
ein externes Unternehmen durchzuführen. Hierzu werden zur Zeit entsprechende Angebote
eingeholt. Vorsorglich werden im Haushalt 2017/2018 Mittel veranschlagt, um sinnvolle oder
erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Fußgängerüberwegen, die in der
Straßenbaulast der Stadt Bedburg liegen, durchführen zu können.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 02. August 2016
Beschlussvorlage WP9-138/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Rainer Köster
---------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-138/2016
Seite 3