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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „In der Brinkheide“ / „Am Königskamp – Oberer Teil“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
06.03.09, 21:24
Aktualisiert
06.03.09, 21:24
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: „In der Brinkheide“ / „Am Königskamp – Oberer Teil“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 19/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „In der Brinkheide“ / „Am Königskamp – Oberer Teil“ Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 18.03.2009 Rat 02.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die nachfolgend aufgeführten Straßen endgültig ausgebaut: a) In der Brinkheide – Flurstück 774, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum b) Am Königskamp – Oberer Teil (von der Einmündung der Schuckenhofstraße bis zur Einmündung der Straße „In der Brinkheide“ Flurstück 721 tlw., Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum. Die genaue Lage der bezeichneten Flurstücke ergibt sich aus den beigefügten Lageplänen. Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Straßen „In der Brinkheide“ und „Am Königskamp – Oberer Teil“ zu beschließen. Schemmel