Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
17.11.12, 06:15
Aktualisiert
17.11.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
241/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Situation Lessingschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
09.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Situation Lessingschule
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2012 wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen,
die Möglichkeit der Schaffung eines Grundschulverbundes mit der Johannes-Gutenberg-Schule als Hauptstandort und mit der Lessingschule als Teilstandort zu prüfen, und dieses Anliegen in die Schulkonferenzen
beider Schulen zu tragen.
Gemäß § 76 des Schulgesetzes wirken Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf
örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten
rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören auch Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der
Schule.
2. Lösung
Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Schulleitungen der katholischen Grundschule „Lessingschule“
und der Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenbergschule“ entsprechend hierüber informiert und gebeten, in den jeweiligen Schulkonferenzen dieses Anliegen zu erörtern und eine Stellungnahme an die Verwaltung abzugeben.
Die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde und das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis als untere
Schulaufsichtsbehörde wurden über diesen Vorgang informiert.
Voraussetzung für das Zustandekommen eines Grundschulverbundes ist, dass sich in der jeweiligen Einschulungsklasse mindestens 18 Kinder anmelden.
Die Eltern der ab dem Schuljahr 2013/2014 insgesamt 330 schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben
und gebeten, sich an einer der sieben Grundschulen in Wesseling anzumelden. Ein Verzeichnis aller Schulen mit Kontaktdaten wurde beigefügt. Die Eltern wurden darauf hingewiesen, dass bei der Anmeldung zu
beachten ist, dass aufgrund der Schulentwicklungszahlen die Lessingschule ab dem Schuljahr 2013/2014
(Teilstandort) und die Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenberg-Schule“ (Hauptstandort) als Verbundschule weitergeführt werden sollen. Hierzu sei es erforderlich, dass bei beiden Standorten in der Einschulungsklasse jeweils mindestens 18 Kinder angemeldet sein müssen.
Die Termine für die Einschulung finden in den jeweiligen Grundschulen in de Zeit vom 12. bis einschließlich
15.11.2012 statt. Die Ergebnisse liegen demnach erst am Freitag, den 16.11.2012, vor. Die Erfahrung zeigt,
dass zu diesem Zeitpunkt nicht alle infrage kommenden schulpflichtigen Kinder angemeldet werden. Im letzten Jahr hatten sich von 291 schulpflichtigen Kinder 40 noch nicht angemeldet. Die werden dann erneut
angeschrieben und aufgefordert, nachzuweisen, an welcher Schule sie sich angemeldet haben, damit der
Überwachung der Schulpflicht genüge getan wird.
Die aus den genannten Gründen noch unvollständige Liste der in den jeweiligen Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014 angemeldeten Kinder wird in der Sitzung des Schulausschusses am 06.12.2012 nachgereicht und zuvor den Fraktionen zugeleitet.
Mit Schreiben vom 26.10.2012 hat der kommissarische Leiter der Lessingschule die Stellungnahme der
Schulkonferenz der Lessingschule abgegeben. (siehe Anlage 1)
Die Lessingschule unterstützt das Vorhaben der Errichtung eines Grundschulverbundes mit der JohannesGutenberg-Schule und sieht darin eine Stärkung des Grundschulstandortes Gartenstr..
Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz sieht die Stärkung von Zwergschulen im ländlichen Raum vor, wenn
nur noch eine Grundschule vor Ort ist, ändert aber nicht die Vorschriften für die Klassengrößen. Eigenständige Schulen müssen eine Mindestschülerzahll von 92 haben, als Teilstandort in einem Grundschulverbund
reichen 46. Die Lessingschule hat z. Z. 73 Schüler/innen. Gemäß § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung
des § 93 Abs. 2 Schulgesetzes gilt für die Bandbreite des Klassenfrequenzrichtwertes 18 bis 30. In der
Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin
oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten
Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann.
Mit Schreiben vom 08.11.2012 hat die Schulkonferenz der Johannes-Gutenberg-Schule ebenfalls ihre Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage 2).
Die Schulkonferenz der Gutenbergschule sieht einen Grundschulverbund mit der Lessingschule eher kritisch
und befürchtet, dass die Schule damit an Profil, Eigenständigkeit und Planungssicherheit verliert und damit
der Schulstandort Gartenstr. eher geschwächt wird. Eltern und Lehrer/innen glauben, dass durch den
Grundschulverbund noch weniger als bisher erwartet werden kann, dass sich hier eine feste Leitung finden
wird. Auch das Erfordernis der Konstanz und Kontinuität im Lehrerkollegium für den Gemeinsamen Unterricht wird im Verbund als gefährdet angesehen.
3. Alternativen
Sollte die Lessingschule nach den Einschulungsterminen am 16.11.2012 nicht den erforderlichen Klassenfrequenzrichtwert von 18 erreichen, und sollte es auch nicht zu erwarten sein, dass die Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder noch nicht angemeldet haben, noch genügend Anmeldungen in der Lessingschule vornehmen werden, schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, zu beschliessen, dass die Lessingschule zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 keine Einschulungskinder mehr aufnehmen darf und dann nach Absprache
mit der Bezirksregierung mit der bestehenden zweiten, dritten und vierten Klasse auslaufen soll.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für 2013 lassen sich die finanziellen Auswirkungen noch nicht messen. Bei der Alternativlösung wird die
Lessingschule ab dem Schuljahr 2013/2014 keine Einschulungsklasse mehr haben, aber mit der zweiten,
dritten und vierten Klasse weiterlaufen.