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Beschlussvorlage (Situation Fröbelschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
17.11.12, 06:15
Aktualisiert
17.11.12, 06:15
Beschlussvorlage (Situation Fröbelschule) Beschlussvorlage (Situation Fröbelschule) Beschlussvorlage (Situation Fröbelschule) Beschlussvorlage (Situation Fröbelschule) Beschlussvorlage (Situation Fröbelschule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 240/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Situation Fröbelschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.11.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 240/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 09.11.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: Situation Fröbelschule Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der Schulausschusssitzung am 26.09.2012 wurde beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 zu schließen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die verbleibenden Schulkinder der Fröbelschule auf einer Regelschule oder auf einer anderen Förderschule untergebracht werden können. Wenn möglich, soll die Verwaltung in der nächsten Schulausschusssitzung hierzu eine Aussage machen. Die Schulkonferenz der Fröbelschule ist zu der beabsichtigten Maßnahme anzuhören. 2. Lösung Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurde die Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde und das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis als Untere Schulaufsichtsbehörde über diese Absicht informiert. Der Leiter der Fröbelschule wurde gebeten, diesen Sachverhalt der Schulkonferenz zu übermitteln und der Stadt eine Stellungnahme zuzuleiten. Gleichzeitig wurde er gebeten, die Eltern der ab dem Schuljahr 2013/2014 noch auf der Fröbelschule verbleibenden nunmehr 39 Kinder zu befragen, wohin sie ihr Kind umschulen möchten. Neben der Unterbringung in einer Regelschule (Wilhelm-Busch-Schule Wesseling) bieten sich dabei in der näheren Umgebung an: Pestalozzischule Brühl, Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung Städtische Förderschule Bornheim-Uedorf mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen Die Befragung der Eltern ergab in Einzelgesprächen folgende Tendenzen: Pestalozzischule Brühl 20, Hauptschule Wesseling 6, Förderschule Bornheim-Uedorf: 2, Hauptschule Brühl: 1, Maria-Montessori-Förderschule Brühl: 2, Förderschule Bonn 1, Förderschule Köln 1, Umzug 2, Unentschlossen 4. Laut Aussage des Schulleiters, Herrn Michael Fuhr, ergab sich aus der Befragung und Beratung aller Eltern folgendes Meinungsbild: Die Eltern erklärten einstimmig, dass sie für ihr Kind bzw. für ihre Kinder eine Beschulung an der Fröbelschule favorisieren. Die Schulkonferenz der Fröbelschule nahm nach eingehender Beratung am 05.11.2012 und nach Befragung der Eltern zur beabsichtigten Schließung der Fröbelschule wie folgt Stellung: „Die Schulkonferenz bedauert es außerordentlich, dass die Fröbelschule geschlossen werden soll. In den Beratungsgesprächen mit den Eltern wurde deutlich, dass keine der befragten Eltern/Elternteile einen Schulwechsel für sein/ihr Kind bzw. seine/ihre Kinder befürwortet. Die Schulkonferenz nimmt die politische Entwicklung im Bereich der Sonderpädagogik (hier insbesondere zum Förderschwerpunkt Lernen) zur Kenntnis und ist sich darüber hinaus bewusst, dass eine sinnvolle und fruchtbare pädagogische Arbeit auf Dauer nur ab einer bestimmten Schulgröße möglich ist. Unter den gegebenen Umständen befürwortet die Schulkonferenz, die Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule so lange wie möglich am Standort in Wesseling zu beschulen. Die Schulkonferenz regt daher an, in Abstimmung mit den Schulträgern, der Schulaufsicht und der Bezirksregierung zu prüfen, unter welchen Bedingungen es möglich ist, diesem Ansinnen zu entsprechen.“ Für die nächsten Jahre ergeben sich folgende Schülerzahlen und Raumbedarfe in der Fröbelschule: Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 45 Kinder mit vier Klassen in sechs Räumen, 39 Kinder mit drei Klassen in vier Räumen, 27 Kinder mit zwei Klassen in drei Räumen, 21 Kinder mit einer Klasse in zwei Räumen. Variante 1: Mit Herrn Fuhr wurde seitens der Verwaltung die Sachlage besprochen. Einvernehmlich mit dem Leiter der Fröbelschule und unter Berücksichtigung des Elternwillens und des Votums der Schulkonferenz wäre eine Variante darin zu sehen, dem Stadtrat zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit der Stadtverwaltung Brühl dahingehend aufzunehmen, ab dem Schuljahr 2013/2014 einen Förderschulverbund zwischen der Fröbelschule und der Pestalozzischule zu vereinbaren. Die Fröbelschule wäre ein auslaufender Teilstandort, das heißt es würden keine neuen Schüler mehr aufgenommen. Hauptstandort der Verbundschule wäre die Pestalozzischule. Die Vereinbarung sollte allerdings auf zwei Jahre befristet werden, mit einer Ausstiegsklausel nach einem Jahr. So könnten die Schulkinder der Fröbelschule noch zwei Jahre in Wesseling beschult werden. Lehrerstunden würden in angemessener Form zur Verfügung stehen, da die Verbundschule mit den Standorten Brühl und Wesseling über eine entsprechende Lehreranzahl verfügen würde. In 2015 blieben dann voraussichtlich nur noch 21 Kinder übrig, die auf andere Schulen verteilt werden müssten, da bei dieser Größe eine Weiterführung organisatorisch und räumlich keinen Sinn mehr machen wird. Die Ausstiegsklausel nach einem Jahr soll absichern, dass das Konstrukt beendet werden kann, falls aus pädagogischer Sicht oder aus schulorganisatorischen Gründen ein Weiterbestehen des Verbundes als nicht mehr sinnvoll erachtet wird. Die untere und obere Schulaufsicht sind einzubinden. Gemäß § 83 des Schulgesetzes können Schulen in begründeten Fällen an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. Es darf dabei kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entstehen. Der Schulträger ist verpflichtet, die sächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der ordnungsgemäße Unterricht nicht beeinträchtigt wird. Die Bildung der Verbundschule für zwei oder ein Jahr hätte für die Pestalozzischule in Brühl den Vorteil, dass die im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ab dem Schuljahr 2013/2014 geforderte Mindestschülerzahl in Verbundschulen und in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen von 144 mit dem Teilstandort Wesseling zunächst gesichert wäre. Die für den U3 – Ausbau in der Kindertagestätte Lahnstrasse, ab dem Schuljahr 2013/2014 in der Annahme der Schließung der Fröbelschule angedachten Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Fröbelschule (Schulleitungszimmer, Sekretariatszimmer, Besprechungsraum, Lehrerzimmer) könnte trotzdem erfolgen. Die benötigten o. g. Räumlichkeiten für den Teilstandort Fröbelschule könnten dann in das erste Obergeschoss des heutigen Schulgebäudes verlegt werden. Variante 2: Die weitere Möglichkeit besteht in der Schließung der Fröbelschule ab dem Schuljahr 2013/2014. Dies bedeutet für die Schulkinder jedoch, nicht mehr wohnungsnah am Ort beschult zu werden. Die durch diese Maßnahme betroffenen Schulträger, z.B. Brühl, würden mit Kosten, etwa der Schülerbeförderungskosten, belastet. Hier könnte der Rat die Verwaltung beauftragen, eine Vereinbarung, wie sie auch andernorts üblich ist, zu treffen, dass für die durch die Schließung unmittelbar betroffenen Schüler die Schülerbeförderungskosten bis zu deren Schulabschluss übernommen werden. Nachteilig für die Stadt sind die hierdurch entstehenden und auch weiterlaufenden Kosten. 3. Alternativen Weitere Alternativen werden nicht gesehen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für den schulischen Betrieb des Teilstandortes Fröbelschule müsste bei der ersten Variante noch zwei weitere Jahre von der Stadt getragen werden. Darunter fallen Sekretariatskosten für 7,5 Wochenstunden an (ca. 13.300 € jährlich) sowie Aufwendungen für Lernmittel, Verbrauchs- und Lehrmittel, Büromaterial und Bücher (ca. 8.000 € jährlich). Hinzu kommen die Kosten für die Verlegung des Schulleiterzimmers, des Sekretariatszimmers und des Lehrerzimmers in die 1. Etage der Fröbelschule, damit der geplante U3Ausbau im Erdgeschoss umgesetzt werden kann. Hierzu wären 2 weitere Klassenräume im ersten Obergeschoß des jetzigen Schulgebäudes durch bauliche Maßnahmen wie Trennwände, Strom- und Datenan- schlüsse etc. umzugestalten. Nach endgültiger Schließung der Schule müssten die Räume, je nach Nutzung, erneut umgeändert werden. Demgegenüber könnten dann Schülerfahrkosten (hierzu besteht keine rechtliche Verpflichtung) für die Unterbringung der verbleibenden Schulkinder in externen Schulen für zwei Jahre eingespart werden. Diese Kosten werden in etwa auf 20.000 - 25.000 € / Jahr geschätzt.