Daten
Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
17.11.12, 06:15
Aktualisiert
17.11.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
240/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Situation Fröbelschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 240/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
09.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Situation Fröbelschule
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Schulausschusssitzung am 26.09.2012 wurde beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 zu schließen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die verbleibenden Schulkinder der Fröbelschule auf einer Regelschule oder auf einer anderen Förderschule untergebracht werden können. Wenn möglich, soll die Verwaltung in der nächsten Schulausschusssitzung hierzu eine Aussage machen. Die Schulkonferenz der Fröbelschule ist zu der beabsichtigten Maßnahme anzuhören.
2. Lösung
Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurde die Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde und das
Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis als Untere Schulaufsichtsbehörde über diese Absicht informiert.
Der Leiter der Fröbelschule wurde gebeten, diesen Sachverhalt der Schulkonferenz zu übermitteln und der
Stadt eine Stellungnahme zuzuleiten. Gleichzeitig wurde er gebeten, die Eltern der ab dem Schuljahr
2013/2014 noch auf der Fröbelschule verbleibenden nunmehr 39 Kinder zu befragen, wohin sie ihr Kind
umschulen möchten. Neben der Unterbringung in einer Regelschule (Wilhelm-Busch-Schule Wesseling)
bieten sich dabei in der näheren Umgebung an:
Pestalozzischule Brühl, Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung
Städtische Förderschule Bornheim-Uedorf mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen
Die Befragung der Eltern ergab in Einzelgesprächen folgende Tendenzen:
Pestalozzischule Brühl
20,
Hauptschule Wesseling
6,
Förderschule Bornheim-Uedorf:
2,
Hauptschule Brühl:
1,
Maria-Montessori-Förderschule Brühl: 2,
Förderschule Bonn
1,
Förderschule Köln
1,
Umzug
2,
Unentschlossen
4.
Laut Aussage des Schulleiters, Herrn Michael Fuhr, ergab sich aus der Befragung und Beratung aller Eltern
folgendes Meinungsbild:
Die Eltern erklärten einstimmig, dass sie für ihr Kind bzw. für ihre Kinder eine Beschulung an der Fröbelschule favorisieren.
Die Schulkonferenz der Fröbelschule nahm nach eingehender Beratung am 05.11.2012 und nach Befragung
der Eltern zur beabsichtigten Schließung der Fröbelschule wie folgt Stellung:
„Die Schulkonferenz bedauert es außerordentlich, dass die Fröbelschule geschlossen werden soll. In den
Beratungsgesprächen mit den Eltern wurde deutlich, dass keine der befragten Eltern/Elternteile einen
Schulwechsel für sein/ihr Kind bzw. seine/ihre Kinder befürwortet. Die Schulkonferenz nimmt die politische
Entwicklung im Bereich der Sonderpädagogik (hier insbesondere zum Förderschwerpunkt Lernen) zur
Kenntnis und ist sich darüber hinaus bewusst, dass eine sinnvolle und fruchtbare pädagogische Arbeit auf
Dauer nur ab einer bestimmten Schulgröße möglich ist. Unter den gegebenen Umständen befürwortet die
Schulkonferenz, die Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule so lange wie möglich am Standort in Wesseling zu beschulen. Die Schulkonferenz regt daher an, in Abstimmung mit den Schulträgern, der Schulaufsicht und der Bezirksregierung zu prüfen, unter welchen Bedingungen es möglich ist, diesem Ansinnen zu
entsprechen.“
Für die nächsten Jahre ergeben sich folgende Schülerzahlen und Raumbedarfe in der Fröbelschule:
Schuljahr 2012/2013
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Schuljahr 2015/2016
45 Kinder mit vier Klassen in sechs Räumen,
39 Kinder mit drei Klassen in vier Räumen,
27 Kinder mit zwei Klassen in drei Räumen,
21 Kinder mit einer Klasse in zwei Räumen.
Variante 1:
Mit Herrn Fuhr wurde seitens der Verwaltung die Sachlage besprochen. Einvernehmlich mit dem Leiter der
Fröbelschule und unter Berücksichtigung des Elternwillens und des Votums der Schulkonferenz wäre eine
Variante darin zu sehen, dem Stadtrat zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit der
Stadtverwaltung Brühl dahingehend aufzunehmen, ab dem Schuljahr 2013/2014 einen Förderschulverbund
zwischen der Fröbelschule und der Pestalozzischule zu vereinbaren. Die Fröbelschule wäre ein auslaufender Teilstandort, das heißt es würden keine neuen Schüler mehr aufgenommen. Hauptstandort der Verbundschule wäre die Pestalozzischule.
Die Vereinbarung sollte allerdings auf zwei Jahre befristet werden, mit einer Ausstiegsklausel nach einem
Jahr. So könnten die Schulkinder der Fröbelschule noch zwei Jahre in Wesseling beschult werden. Lehrerstunden würden in angemessener Form zur Verfügung stehen, da die Verbundschule mit den Standorten
Brühl und Wesseling über eine entsprechende Lehreranzahl verfügen würde. In 2015 blieben dann voraussichtlich nur noch 21 Kinder übrig, die auf andere Schulen verteilt werden müssten, da bei dieser Größe eine
Weiterführung organisatorisch und räumlich keinen Sinn mehr machen wird. Die Ausstiegsklausel nach einem Jahr soll absichern, dass das Konstrukt beendet werden kann, falls aus pädagogischer Sicht oder aus
schulorganisatorischen Gründen ein Weiterbestehen des Verbundes als nicht mehr sinnvoll erachtet wird.
Die untere und obere Schulaufsicht sind einzubinden.
Gemäß § 83 des Schulgesetzes können Schulen in begründeten Fällen an Teilstandorten in zumutbarer
Entfernung geführt werden. Es darf dabei kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entstehen. Der Schulträger
ist verpflichtet, die sächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der ordnungsgemäße Unterricht
nicht beeinträchtigt wird.
Die Bildung der Verbundschule für zwei oder ein Jahr hätte für die Pestalozzischule in Brühl den Vorteil,
dass die im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ab dem Schuljahr 2013/2014 geforderte Mindestschülerzahl in Verbundschulen und in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen von 144 mit
dem Teilstandort Wesseling zunächst gesichert wäre.
Die für den U3 – Ausbau in der Kindertagestätte Lahnstrasse, ab dem Schuljahr 2013/2014 in der Annahme
der Schließung der Fröbelschule angedachten Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der
Fröbelschule (Schulleitungszimmer, Sekretariatszimmer, Besprechungsraum, Lehrerzimmer) könnte trotzdem erfolgen. Die benötigten o. g. Räumlichkeiten für den Teilstandort Fröbelschule könnten dann in das
erste Obergeschoss des heutigen Schulgebäudes verlegt werden.
Variante 2:
Die weitere Möglichkeit besteht in der Schließung der Fröbelschule ab dem Schuljahr 2013/2014. Dies bedeutet für die Schulkinder jedoch, nicht mehr wohnungsnah am Ort beschult zu werden. Die durch diese
Maßnahme betroffenen Schulträger, z.B. Brühl, würden mit Kosten, etwa der Schülerbeförderungskosten,
belastet. Hier könnte der Rat die Verwaltung beauftragen, eine Vereinbarung, wie sie auch andernorts üblich
ist, zu treffen, dass für die durch die Schließung unmittelbar betroffenen Schüler die Schülerbeförderungskosten bis zu deren Schulabschluss übernommen werden. Nachteilig für die Stadt sind die hierdurch entstehenden und auch weiterlaufenden Kosten.
3. Alternativen
Weitere Alternativen werden nicht gesehen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den schulischen Betrieb des Teilstandortes Fröbelschule müsste bei der ersten Variante noch
zwei weitere Jahre von der Stadt getragen werden. Darunter fallen Sekretariatskosten für 7,5 Wochenstunden an (ca. 13.300 € jährlich) sowie Aufwendungen für Lernmittel, Verbrauchs- und Lehrmittel, Büromaterial
und Bücher (ca. 8.000 € jährlich). Hinzu kommen die Kosten für die Verlegung des Schulleiterzimmers, des
Sekretariatszimmers und des Lehrerzimmers in die 1. Etage der Fröbelschule, damit der geplante U3Ausbau im Erdgeschoss umgesetzt werden kann. Hierzu wären 2 weitere Klassenräume im ersten Obergeschoß des jetzigen Schulgebäudes durch bauliche Maßnahmen wie Trennwände, Strom- und Datenan-
schlüsse etc. umzugestalten. Nach endgültiger Schließung der Schule müssten die Räume, je nach Nutzung, erneut umgeändert werden.
Demgegenüber könnten dann Schülerfahrkosten (hierzu besteht keine rechtliche Verpflichtung) für die Unterbringung der verbleibenden Schulkinder in externen Schulen für zwei Jahre eingespart werden. Diese
Kosten werden in etwa auf 20.000 - 25.000 € / Jahr geschätzt.