Daten
Kommune
Wesseling
Größe
269 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 17:41
Aktualisiert
26.11.12, 17:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
252/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Nutzung des Kraftraums im Gartenhallenbad
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 252/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
20.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Nutzung des Kraftraums im Gartenhallenbad
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 02.09.2011 hatte der TuS Wesseling e.V. einen Antrag auf kostenpflichtige Nutzung des
Kraftraumes im Gartenhallenbad zu Tagesrandzeiten für Wesselinger Sportvereine gestellt.
Über diesen Antrag wurde unter Vorlagen-Nr. 209/2011 und Vorlagen-Nr. 209/2011, 1. Ergänzung, in der 10.
und 11. Sitzungen des Ausschusses für Sport und Freizeit beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, Daten
hinsichtlich der Auslastung des Kraftraumes über einen längeren Zeitraum zu erheben und Gespräche mit
dem TuS Wesseling über die beabsichtigte Nutzung zu führen.
Die Erhebungen der Verwaltung ergaben eine an allen Tagen und zu allen Uhrzeiten relativ gleichmäßige,
wenngleich geringe Auslastung des Kraftraumes.
Die Gespräche mit dem TuS Wesseling e.V. ergaben: Der TuS beabsichtigte in einer Startphase zunächst
nur einen Gerätetraining-Kurs im Gartenhallenbad anzubieten: Donnerstags, vorzugsweise 18.00 – 19.30
Uhr. In diesem Zeitraum sollte der Kraftraum ausschließlich den Kursteilnehmern vorbehalten sein. Bei entsprechender Nachfrage beabsichtige der TuS eine Ausweitung der Kursangebote im Kraftraum.
Der TuS war (und ist) bereit, für die Überlassung des Kraftraumes pro Nutzungseinheit (1 ½- Stunden)
ca.15 € zu zahlen. Dies entspräche dem Preis, den der TuS für ein gleiches Angebot in der Sportoase zahlen muss. Als Eintrittspreis sollten die Kursteilnehmer – analog wie für Schwimm-Kursangebote – den reguläre Eintrittspreis minus 15 % (= 4,25 €) an die Stadt Wesseling zahlen. Die aktuelle Eintrittsregelung für Badbesucher: Eintrittsgeld zzgl. der Nutzungsgebühr für Sauna/Kraftraum (5 € Eintritt + 5 € Kraftraum = 10 €) sei
deutlich zu hoch und könne von den Kursteilnehmern (zusätzlich zu den Kursgebühren des TuS) nicht abverlangt werden. Auch ein Rabatt von 15 % (10 € ./. 15 % = 8,50 €) erschien dem TuS für seine Kursteilnehmer zu hoch. Der TuS schlug außerdem die Einführung von „Kraftraum-Sperrzeiten“ vor, in denen keine
Badegäste, sondern nur Vereine wie der TuS den Kraftraum für ihre Trainingsangebote mieten und exklusiv
nutzen könnten.
In der 11. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit wurden dann unter TOP 12, Vorlagen-Nr.
209/2011, 1. Ergänzung, zu dem Antrag des TuS wie folgt beraten:
Frau Meiers führt aus, dass die SPD-Fraktion dem in der Vorlage von der Verwaltung als Alternative unterbreiteten Vorschlag nicht zustimmen wird. Mit ihrem Antrag greift die SPD-Fraktion unterstützend den Vorschlag von Herrn Weiser, Vorsitzender des Fördervereins Wesselinger Bäder,
auf, den Kraftraum auch an Dritte zu überlassen. Sie schlägt vor, dass der TuS Wesseling e.V.
für die Überlassung des Kraftraumes zu Tagesrandzeiten ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50 €
pro Nutzungseinheit (1 Stunde) zahlen soll. Dies führe zu einer Einnahmesteigerung im Gartenhallenbad; der TuS trage das volle Risiko, da er diesen Betrag unabhängig von der Frequentierung zahlen solle.
Herr Rothermund favorisiert für die CDU-Fraktion die Lösung, dass dem TuS der Kraftraum für
ein Kursangebot probeweise, unabhängig von der Kursdauer, montags abends mit der Maßgabe
überlassen wird, dass die Teilnehmer den normalen Eintrittstarif, abzüglich einer Ermäßigung von
15 %, zahlen müssen. Weiter solle der TuS kein Nutzungsentgelt für den Kraftraum zahlen. Herr
Weiser unterstützt diesen Antrag als Vorsitzender des Fördervereins Wesselinger Bäder e.V.
Folgende Anträge werden zur Abstimmung gestellt:
1. SPD-Antrag
Der Kraftraum im Gartenhallenbad wird dem TuS Wesseling e.V. gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes von 50 € pro Nutzungseinheit (1 Stunde) zu einer Tagesrandzeit zur Verfügung
gestellt.
3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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2. CDU-Antrag
Dem TuS Wesseling e.V. wird der Kraftraum im Gartenhallenbad für ein Kursangebot probeweise
- unabhängig von der Kursdauer - zu einer Tagesrandzeit überlassen. Die Kursteilnehmer zahlen
den regulären Eintrittspreis nach Maßgabe des jeweils gültigen Entgelttarifs, abzüglich einer Ermäßigung von 15 %.
9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Die Verwaltung hat dem TuS über die Beratungsergebnisse informiert und wiederholt – zuletzt mit Schreiben
vom 27. September 2012 – angefragt, ob der TuS an einer Überlassung des Kraftraums für ein (probeweises) Kursangebot interessiert ist.
Herr Henning Eberhardt, sportlicher Leiter des TuS Wesseling e.V. hat telefonisch mitgeteilt, dass dem TuS
aktuell kein(e) Übungsleiter(in) für ein Gerätetrainings-Kurs zur Verfügung stehe. Weiter wiederholte Herr
Eberhardt, dass der TuS max. 15,00 € pro Nutzungseinheit (1 1/2 Std.) zahlen wolle. Als Eintrittspreis sollten
die Kursteilnehmer – analog wie für Schwimm-Kursangebote – den reguläre Eintrittspreis minus 15 %
(= 4,25 €) an die Stadt Wesseling zahlen.
Außer dem TuS hat es bislang keine weiteren Interessenten für Kursangebote im Kraftraum gegeben.
Die SPD Fraktion vertritt die Ansicht, dass ihr Antrag, den Kraftraum für 50 € pro Stunde einzeln für verschiedene Anbieter (nicht nur auf den TuS beschränkt) buchbar zu machen, und zwar unabhängig von der
Teilnehmerzahl, zu deutlichen Mehreinnahmen der Bäder führen werde. Herr Reiner hat die Verwaltung in
der 15. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 28.06.2012 im Namen der SPD-Fraktion aufgefordert, dieses Thema erneut zu prüfen, eine Kostenberechnung zu erstellen und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzulegen.
2. Lösung
Bei dem Vorschlag der SPD-Fraktion:
Kraftraum von beliebigen „Anbietern“ (Vereine, kommerzielle Nutzer, Privatpersonen?) buchbar,
50 € pro Stunde (Zeitstunde, „Übungsstunde“,
zu einer „Tagesrandzeit“
unabhängig von der Teilnehmerzahl,
ergeben sich theoretisch folgende Mehreinnahmen, wenn Interessenten dazu bereit wären, den Kraftraum
vertraglich für ein ganzes Jahr anzumieten:
1 Stunde pro Woche
1 Stunde pro Woche
2 Stunden pro Woche
2 Stunden pro Woche
52 Wochen
40 Wochen
(außerhalb der Ferien)
52 Wochen
40 Wochen
(außerhalb der Ferien)
2.600,00 €
2.000,00 €
5.200,00 €
8.000,00 €
Denkbar ist es auch, das es Interessenten gibt, die den Kraftraum nur für zeitlich begrenzte Kursangebote
mit einer begrenzten Anzahl von Übungseinheiten (Stunden) anmieten wollen:
1 Stunde pro Woche
2 Stunde pro Woche
Dauer 10 Wochen
Dauer 10 Wochen
500,00 €
1.000,00 €
A.: beliebige Anbieter
Der Kreis der „beliebigen Anbieter“ sollte nach Meinung der Verwaltung auf (Wesselinger) Vereine und
kommerzielle Nutzer eingeschränkt bleiben, um haftungsrechtliche und versicherungstechnische Probleme
bei der Vermietung des Raumes an Privatpersonen auszuschließen.
B.: 50 € pro Stunde
Der Vorschlag, 50 € pro Stunde für die Überlassung des Kraftraumes zu verlangen, ist nicht marktgerecht.
Der TuS z.B. wäre nur zur Zahlung von 15 € pro Zeiteinheit (1 1/2 Stunden) bereit. Höhere Mietkosten ließen
sich nicht mehr auf die Kursteilnehmer umlegen, denn neben der Raummiete müssen z.B. auch die Kosten
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für die Übungsleiter/Trainer, Versicherungen usw. in die Kalkulation eines solchen Kursangebotes mit einfließen. Es erscheint unwahrscheinlich, dass andere Anbieter bereit sind, 50 € pro Stunde zu zahlen.
C.: zu einer Tagesrandzeit
Die Verwaltung hat wiederholt auf die Problematik hingewiesen, den Kraftraum stundenweise exklusiv für
„beliebige Anbieter“ zu sperren, obwohl viele Badegäste einen Aufschlag von 5,00 € zusätzlich zum regulären Eintritt entrichten (oder bzw. eine entsprechend teurere Halbjahreskarte erstanden haben) der sie zum
zeitlich unbegrenzten Besuch von Sauna und Kraftraum berechtigt.
Der Vorschlag, die exklusive Vermietung des Kraftraums nur an „Tagesrandzeiten“ einzuschränken, ist
ebenfalls nicht hilfreich. Mit Tagesrandzeiten können begrifflich nur die Zeiten am frühen Morgen oder am
späten Abend gemeint sein – vielleicht auch noch die Mittagszeit. Die Zeiten am frühen Morgen (und mittags) sind bedeutungslos, es ist unwahrscheinlich, dass ein Anbieter während der allgemeinen Berufsarbeitszeiten ein Kursangebot anbieten will. Zu diesen Zeiten wird er nur nicht berufstätige (aber liquide) Kunden gewinnen können.
Die Abendzeiten, also die Zeiten nach der „normalen“ Berufsarbeitszeiten sind für Kursanbieter attraktiv, in
der abendlichen Freizeit könnten ausreichend viele Interessenten für ein Kursangebot gefunden werden.
Eine Sperrung des Kraftraumes zu den Abendzeiten wird aber den (berechtigten) Protest der oben genannten Badgäste mit sich bringen, die einen Aufschlag für die Nutzung des Kraftraumes zahlen und denen dann
der Zugang zum Kraftraum verwehrt bleibt.
D.: unabhängig von der Teilnehmerzahl
Die räumliche Situation des Bades ist bekannt. In unmittelbarer Nähe zum Kraftraum befinden sich zwar
Umkleidemöglichkeiten, Spinde sowie die Toiletten in der Eingangshalle, aber keine Duschmöglichkeiten.
Während die Badegäste mit Sauna-Kraftraumzuschlag den gesamten öffentlichen Badbereich frei nutzen
und auch die Duschanlagen im 1. OG nutzen können, müsste den Teilnehmern eines solchen Kursangebotes der Zutritt zu den Duschen im 1. OG verwehrt bleiben. Ansonsten kann nicht sichergestellt werden, dass
Kursteilnehmer unberechtigterweise das Bad und die Sauna benutzen. Dies würde zu zusätzlichem Unfrieden bei den zahlenden Bad- u. Kraftraumzahlern führen.
Die Verwaltung schlägt vor, von den beschlossenen Vorgaben des Ausschusses
probeweise Überlassung,
Kursteilnehmer zahlen den regulären Eintrittspreis abzüglich einer Ermäßigung von 15 %,
zu einer Tagesrandzeit,
nicht abzuweichen. Eine Raummiete von 50 € pro Stunde ist zu hoch. Bei der Variante „ermäßigter Zuschlag
(15 %) zum regulären Eintritt sind die Kosten für den Kursanbieter besser kalkulierbar, denn die Kursteilnehmer zahlen den zutritt zum Bad selbst. Der Anbieter muss nur die eigenen Kosten (Trainer, Versicherung
usw.) kalkulieren. Die Kursteilnehmer haben außerdem als „reguläre Badegäste“ freien Zutritt zu allen Badeinrichtungen (Duschen, Bad und Sauna).
3. Alternativen
Alternativ können Interessenten beide Varianten,
50 € pro Stunde
oder
Kursteilnehmer zahlen den regulären Eintrittspreis abzüglich einer Ermäßigung von 15 %
angeboten werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind oben dargestellt.
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