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Beschlussvorlage (Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortschaft Girbelsrath) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Beschlussfassung als Satzung einschließlich Begründung und den örtlichen Bauvorschriften)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
18 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.01.14, 18:04
Aktualisiert
27.01.14, 18:04
Beschlussvorlage (Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortschaft Girbelsrath) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;
2. Beschlussfassung als Satzung einschließlich Begründung und den örtlichen Bauvorschriften) Beschlussvorlage (Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortschaft Girbelsrath) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;
2. Beschlussfassung als Satzung einschließlich Begründung und den örtlichen Bauvorschriften)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 1/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 23.01.2014 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortschaft Girbelsrath) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Beschlussfassung als Satzung einschließlich Begründung und den örtlichen Bauvorschriften Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 10.10.2013 die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich (Ortsteil Girbelsrath) gemäß § 2 BauGB als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung), sowie die einhergehende Anpassung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB beschlossen. Im Verfahren wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 08.11.2013. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.11.2013 bis zum 20.12.2013 einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage wurden nachstehende Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken abgegeben, zu denen die Gemeinde in der Abwägung wie folgt Stellung nimmt: (Hinweis: Stellungnahmen von Privatpersonen (Öffentlichkeit) wurden nicht abgegeben.) Die als Anlage 1 beigefügte Abwägung der während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, Drucksache 1/2014 Seite - 2 - 1. gemäß den in der Abwägung formulierten Behandlungen der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, bzw. nicht zu folgen 2. die 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortsteil Girbelsrath) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. Die Verwaltung wird beauftragt die Anpassung der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen. (Harzheim) (Lüssem)