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Mitteilungsvorlage (Übersicht der Kursangebote im Gartenhallenbad)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
175 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 17:41
Aktualisiert
26.11.12, 17:41
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 135/2012 1. Ergänzung - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Übersicht der Kursangebote im Gartenhallenbad Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.11.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 135/2012 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 20.11.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Übersicht der Kursangebote im Gartenhallenbad Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der 14. Sitzung des Ausschuss für Sport und Freizeit am 26.04.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Auflistung der aktuell im Gartenhallenbad stattfindenden Kursangebote vorzulegen. Die Auflistung wurde zur 15. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am Donnerstag, dem 28.06.2012 unter TOP 6.1., Übersicht der Kursangebote im Gartenhallenbad, Vorlagen-Nr. 135/2012, vorgelegt. Herr Reiner führte in dieser Sitzung für die SPD-Fraktion aus, das nicht nur eine Übersicht der derzeit im Gartenhallenbad stattfindenden Kursangebote, sondern auch eine Auflistung der Teilnehmerzahlen pro Kurs und Angaben der generierten Einnahmen für die Stadt gewünscht ist. Eine um die durchschnittliche Teilnehmerzahl ergänzte Liste ist beigefügt. Die dort genannten Teilnehmerzahlen wurden der Verwaltung von den Vereinen gemeldet. Die auf dieser Grundlage geschätzten Einnahmen wurden wie folgt ermittelt: A. Kinderschwimmkurse: Die Kursangebote (Peter Löchner, Stadtsportverband) werden in der Regel von Kindern unter 7 Jahren besucht. Diese Kinder müssen keinen Eintritt zahlen. Nur ausnahmsweise nutzen die begleitenden Erziehungsberechtigten das Schwimmbad selber zum schwimmen und zahlen für sich Eintritt. Die meisten Erziehungsberechtigte begleiten ihre Kinder nur bis zur Übergabe an den Schwimmtrainer/-lehrer, verlassen das Bad dann wieder und holen diese erst zum Ende des Unterricht wieder ab. Eine inzwischen größer werdende Gruppe von Erziehungsberechtigten bleibt im Bad am Beckenrand und beobachtet den Schwimmunterricht, geht jedoch nicht selber schwimmen. Dieses Verhalten wird toleriert um das erklärte Ziel, allen Wesselinger Kindern schon möglichst jung das Schwimmen beizubringen, nicht zu beeinträchtigen. Es ist nicht zielführend, von den Erziehungsberechtigten das Eintrittsgeld zu erheben, wenn diese nicht selber schwimmen wollen, sondern nur die Kinder beim Schwimmunterricht beobachten wollen. Es wird davon ausgegangen, dass maximal 10 % der Kinder über 7 Jahre alt sind und den ermäßigten Eintritt (Kurzzeittarif) zahlen. Weiter wird angenommen, dass 10 % der Eltern selber während des Unterrichtes schwimmen gehen, also Eintritt zahlen. 30 Kinder Schwimmkurse Peter Löchner und 98 Kinder Schwimmkurse des Stadtsportverband: 128 ./. 10 % = 13 Kinder x 2,50 € (Kurzzeittarif Ermäßigte) = 32,50 € 128 ./. 10 % = 13 Erziehungsberechtigte x 4,00 € (Kurzzeittarif Erwachsene) = 52,00 € B. Babyschwimmen / Eltern-Kind-Schwimmen Wie oben dargestellt, haben Babies und Kleinkinder freien Eintritt. An den TuS-Angeboten nimmt immer ein Erziehungsberechtigter teil und zahlt den regulären Eintritt für Erwachsene abzüglich der Ermäßigung (15 %) für die Teilnehmer an einem Kursangebot: 40 Erziehungsberechtigte x Kurzzeittarif (4,00 €) ./. 15 % (Kursermäßigung) = 144,00 € C. Aquagymnastikkurse und Fitnesskurse Für die Kursangebote von TuS und Stadtsportverband gelten die Ermäßigungsregelungen für Wesselinger Vereine: 140 Teilnehmer x Kurzzeiteintritt (4,00 €) ./. 15 % (Kursermäßigung) = 476,00 € Die Teilnehmer des Kurses von Frau Bettina Bauer zahlen den „normalen“ Eintritt: 10 Teilnehmer x Erwachsenentarif (5,00 €) = 50,00 € 2 D. ReHa-Kurse Die Teilnehmer am exklusiven Schwimmangebot der Behindertensportgemeinschaft, Montags von 20.00 – 21.30 Uhr (ca. 55 – 65 Personen), zahlen keinen Eintritt. Dem Verein wird ein pauschaler Kostendeckungsbeitrag i.H.v. 75,00 € pro Woche berechnet (unabhängig von der Teilnehmerzahl). Für die Teilnehmer am ReHa-Kursangebot der Behindertensportgemeinschaft (Mo. 19.00 – 20.00 Uhr) und für sämtlichen Kursangeboten des Vereins „Sport für Senioren“ gelten folgende Ermäßigungsregeln: Ermäßigtentarif ./. Kurzzeittarif = 2,50 € ./. 15 % (Kursermäßigung) = 1,90 € pro Teilnehmer 182 Teilnehmer x 1,90 € = 345,80 € Der TuS hat noch keine Vereinbarung mit der Verwaltung für seine ReHa-Angebote getroffen (vgl. TOP 7 der 16. Ausschusssitzung; Vorlagen-Nr. 156/2012). Aktuell zahlen die Teilnehmer den Erwachsenentarif ./. Kurzzeittarif ./. 15 % (Kursermäßigung) = 3,60 €. 60 Teilnehmer x 3,60 € = 216,00 €. E. Wellness – Massagen Frau Bettina Bauer bietet Mi. 19.00 – 22.00 Uhr (Damenbad) und anlässlich der Saunanächte ein Massageangebot im Gartenhallenbad an. Dieses Angebot soll auf Dienstags, 19.00 – 21.30 Uhr, erweitert werden. Das Angebot kann nur zusätzlich zum regulären Eintrittspreis des Bades in Anspruch genommen werden und soll die Attraktivität des Bades steigern. Jede Massage dauert 20 min. Pro Massage fließen 2,00 € an die Stadt Wesseling. Im Durchschnitt hat Frau Bauer 10 Kunden pro Woche = 20,00 €. 3