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Mitteilungsvorlage (Sachstand Projekt "Merzpark" und östliche Entwicklung der Ortschaft Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
75 kB
Datum
03.07.2014
Erstellt
07.07.14, 13:12
Aktualisiert
07.07.14, 13:12
Mitteilungsvorlage (Sachstand Projekt "Merzpark" und östliche Entwicklung der Ortschaft Merzenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 03.07.2014 Abteilung: 3 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Sachstand Projekt "Merzpark" und östliche Entwicklung der Ortschaft Merzenich Aufgrund der gemeindlichen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) hat die Bezirksregierung Köln mittlerweile den Entwurf der Verfügung erarbeitet. Nach Eingang der Originalverfügung wird diese dem Rat unverzüglich bekanntgemacht. 1 Sonderbaufläche Nahversorgung Der Ausweisung einer Sondergebietsfläche (S) für die Ansiedlung eines Discounters mit einer maximalen Verkaufsfläche vom 900 m² und der zusätzlichen Ansiedlung eines baulich getrennten Getränkemarktes mit einer Maximalverkaufsfläche von 300 m² wird im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach LEP ausnahmsweise unter Auflagen zugestimmt 2 Gewerbliche Baufläche Der Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (G) mit dem Ausschluss von Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten wird ebenfalls in Aussicht gestellt. 3. Wohnbauflächen Der im Zusammenhang mit dem Wohnbauflächenentwicklung wird zugestimmt. Projekt „Merzpark“ angefragten Einer weiteren, über die angepasste Wohnbaufläche (Merzpark) hinaus gehenden baulichen Entwicklung von dann insgesamt ca. 9 ha. außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches kann zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Größenordnung nicht zugestimmt werden. Für eine kurzfristige Darstellung im FNP sind Flächenrücknahmen vorhandener Reserveflächen im Rahmen eines Flächentausches erforderlich. Die Verwaltung steht diesbezüglich bereits in engem Kontakt mit der Bezirksregierung Köln. Ein Abstimmungsgespräch ist für den 10.07.2014 terminiert. Die Einleitung der Bauleitplanverfahren für das Projekt „Merzpark“ durch die Fassung der Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 im Parallelverfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB), wird im Herbst 2014 erfolgen. (Harzheim) (Lüssem)