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Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
242 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
08.01.13, 06:12
Aktualisiert
08.01.13, 06:12
Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 1/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.01.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 1/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 02.01.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu gewährleisten und den kommenden Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren erfüllen zu können, bauen die Stadt Wesseling und die im Stadtgebiet arbeitenden freien Träger die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren kontinuierlich aus. Der Jugendhilfeausschuss hat zuletzt am 07.12.2011 über die Ausbauplanung beraten. In den zurückliegenden 12 Monaten fanden kontinuierlich weitere Abstimmungsgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegestellen über den U3 Ausbau bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 statt. Aus diesen Gesprächen heraus haben sich Änderungen in der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen der verschiedenen Träger ergeben. Seit letztem Jahr hat sowohl der Bund, als auch das Land die Investitionskostenförderung intensiviert. Im Jahr 2013 und auch in den folgenden Jahren bis 2018 sind aufgrund neuer Richtlinien und Gesetzgebungen weitere Zuwendungen zu erwarten. Die Geburtenjahrgänge sind seit 2006 mit durchschnittlich 300 Kindern relativ konstant, so dass ab August 2013 auch neue Plätze für Kinder über drei Jahren notwendig sind. Im Dezember wurde zudem die erste flächendeckende Elternabfrage zum zukünftigen Betreuungsbedarf durchgeführt. Das Ergebnis zeigt eine Bedarfsquote über 32 %. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, die Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten zu aktualisieren. 2. Lösung Die Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Wesseling auf der Basis von 300 Kinder pro Jahrgang und einer Endausbaustufe von 32% bis 2013 und ein weitergehender Ausbau bis 40% ergibt folgende Ausbaustufen: Tabelle 1 Berechnung einer Ausbauplanung von 32% bis 40% Kindergartenjahr Betreuungsplätze *1 Versorgungsquote 2007 - 2008 85 9,44% 2008 - 2009 170 18,89% 2009 - 2010 201 22,33% 2010 - 2011 222 24,67% 2011 - 2012 238 26,44% 2012 - 2013 252 28,00% 2013 - 2014 288 32,00% später 310 34,44% 315 35,00% 340 37,78% 360 40,00% *1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang Jahrgangszahlen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Stand: 22.10.12 321 295 316 294 295 291 Schätzung Aufteilung der Plätze Kita Tagespflege 45 40 110 60 133 68 144 78 154 84 166 86 202 86 220 90 225 90 240 100 256 104 Erläuterung zu Tabelle 1 Zum 01.08.2012 wurden bereits insgesamt 166 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung angeboten. Dazu kamen insgesamt noch 86 Plätze in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 stehen somit insgesamt 252 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem Ausbaustand für ca. 28% der Kinder unter 3 Jahren. Dieser Ausbaustand ist für die Stadt Wesseling im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sehr positiv. Aus der Tabelle 1 ergibt sich weiterhin als Ausbauziel für das Jahr 2013 die Zahl von 288 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Tabelle macht deutlich, dass die Stadt Wesseling es schafft, die vom Land vorgegebenen Ausbaustufen, 70% in Kindertageseinrichtungen und 30% in der Kindertagespflege, entsprechend umzusetzen. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs stehen bei Umsetzung der vorgestellten Ausbaustufen somit insgesamt 288 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. 202 Plätze stehen dann in den Kindertageseinrichtungen und 86 Plätze in der Tagespflege zur Verfügung. Weiterhin ist in der Tabelle die fortgeschriebene Ausbauplanung bis zu einem Ausbaustand von 40 % berechnet. Hierfür müssten insgesamt 72 weitere U3 Plätze geschaffen werden. Ausbaustufen nach Trägern Um allen Trägern bis 2013 mehr Planungssicherheit geben zu können und die von der Landesregierung beabsichtigte Versorgungsquote von 32% aller Kinder unter 3 Jahren zu erreichen, wurde die Aufteilung der U3-Plätze nach Trägern, den insgesamt einzurichtenden U3-Gruppen und den dazu gehörigen Plätzen, bereits in der Sitzung des JHA am 23.06.2010 und am 07.12.2011 beschlossen. Regelmäßig finden Gespräche zur Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren mit den Trägern und dem Landesjugendamt statt. In der folgenden Tabelle ist der aktuelle Planungsstand abgebildet. Die Gespräche mit den Trägern sind abgeschlossen und die entsprechenden Anträge zur Investitionskostenförderung sind gestellt. Die Finanzierung ist durch die bereits zugesagten und erwarteten Zuwendungen durch die Landes- und Bundesmittel gesichert. Tabelle 2 U3 Ausbau bis 2012 Planung bis 2014 Einrichtung Stand: 04.01.2013 Plätze U3 Plätze insgesamt gesamt städt. Kindertages- Im Blauen Garn 80 95 22 2011 JA stätte "Villa Sonnenschein" städt. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" städt. Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kath. Kindertagesstätte St. Germanus Kath. Kindertagesstätte Schmerzhafte Mutter Ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" AWO Kita Fuchsweg Strasse Jahnstraße 95 22 2012 JA Weidenweg 45 6 2009 JA Am Neuen Garten 14a 40 12 2012 JA Sternenstraße 4 65 16 2012 JA Kronenweg 151 65 6 2009 JA Fuchsweg 6 70 12 2012 JA städt. Kindertages- Entenfangstraße stätte Entenfang- 45 4 nein JA schlösschen städt. Kindertages- Bonnerstraße 90 stätte Regenbogen 65 12 Einrichtung hat bereits 12 U3 Kinder 12 Einrichtung hat bereits 12 U3 Kinder AWO Kita Tummelkiste Bachstraße 60 Kath. Kita St. Andreas In der Flecht 53 60 18 Einrichtung nein, Baubeginn noch hat bereits 6 2012, Bescheid ist erteilt, U3 Kinder Mittel stehen zur Verfügung ev. Kita Apfelbaum Alfterstraße 2 40 12 Einrichtung in Planung, Baubeginn hat bereits 6 2013, Mittel stehen zur U3 Kinder Verfügung Kath. Kindergarten Rheinstraße 197 St. Thomas 35 11 städt. Kindertages- Taunusstraße 1 stätten Taunusstr./Lahnstr aße Ev. KindertagesKastanienweg 52 stätte "Arche Noah" 55 17 Einrichtung nein, Baubeginn 2013, hat bereits Mittel stehen zur Verfügung 18 U3 Kinder 40 10 Einrichtung nein, Baubeginn 2013, hat bereits 4 Bescheid ist erteilt, Mittel U3 Kinder stehen zur Verfügung Kath Kita St. Josef Kastanienweg 52 30 10 Einrichtung nein, Baubeginn 2013, hat bereits Bescheid ist erteilt, Mittel 10 U3 Kinder stehen zur Verfügung Endausbau nein, aber Baubeginn ist erfolgt nein, Baubeginn 2013, Bescheid ist erteilt, Mittel stehen zur Verfügung nein, Baubeginn 2013, Bescheid ist erteilt, Mittel stehen zur Verfügung 202 Durch den Einsatz der vorhandenen und zukünftigen Landes- und Bundesmittel, so wie aus Mitteln des Belastungsausgleichs könnten alle vorgesehenen Maßnahmen gefördert werden. Elternbefragung zum zukünftigen Betereuungsbedarf Im November und Dezember 2012 wurde eine flächendeckende Umfrage zum zukünftigen Betreuungsbedarf bei den Eltern mit Kindern der Geburtsjahre November 2010 bis Oktober 2012 durchgeführt. 596 Eltern wurden angeschrieben. 299 Bögen waren auswertbar. Die folgende Tabelle zeigt das vorläufige Ergebnis der Umfrage: Auszählung zum U3 Bedarf nach Jahrgang Betreuungsbedarf Geburtsjahr Anteil in Pro- Geburtsjahr Anteil in Pro2010/2011 zent 2011/2012 zent vor dem 1. Geb vor dem 2. Geb vor dem 3. Geb nach dem 3.Geb Gesamtsumme 1 26 87 58 172 299 Angeschrieben Rücklauf 596 309 0,58 15,12 50,58 33,72 51,85% 6 20 64 37 127 4,72 15,75 50,39 29,13 Stand: 04.01.2013 Bei einer Rücklaufquote von 52% haben ca. 70% der Eltern einen Betreuungsbedarf vor dem 3. Geburtstag angegeben. Wie diese Zahlen zu werten sind und weitere Auswertungen aus der Elternabfrage werden in der Sitzung des Unterausschusses erläutert. Elternabfrage zum Betreuungsbedarf im Kindergartenjahr 2013/2014: Im JHA am 05.12.2012 wurde die Verwaltung gebeten, die Wünsche der Eltern nach Randzeitenbetreuung darzustellen. Bis zum 14.01.2013 läuft die Elternabfrage zum Betreuungsbedarf für das kommende Kindergartenjahr. In der Sitzung des Unterausschusses werden die Ergebnisse zur Randzeitenbetreuung und die Entwicklung des Bedarfs nach 45-Stunden-Betreuung erläutert. Bedarf nach Plätzen für Kinder über drei Jahren: Wie bereits erläutert, fallen durch Gruppenumwandlungen für den U3-Ausbau viele Plätze für Kinder über drei Jahren weg. Eine Gruppe der Gruppenform III mit 25 Kindern hat nach erfolgter Umwandlung nur noch 14 Plätze für Kinder über drei Jahren, dafür aber 6 U3-Plätze. Durch die relativ konstante Geburtenrate (oder durch Zuzüge) werden zukünftig auch neue Plätze für Kinder über drei Jahren benötigt. In der Sitzung werden die Planungsdaten hierfür vorgestellt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Durch den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren entstehen Kosten für den Aus- und Umbau von Räumlichkeiten. Das Land gewährt bei Anbaumaßnahmen einen Zuschuss von höchstens 17.000,00 € pro neu geschaffenen U3-Platz. Höher ausfallende Baukosten sind vom Träger zu zahlen. Für die Betreuung von jüngeren Kindern sieht das KiBiz höhere Personalbudgets vor. Dadurch steigt die Belastung durch höhere Personalkosten.