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Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
31 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
03.11.14, 13:12
Aktualisiert
03.11.14, 13:12
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 45/2014 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 23.10.2014 Gemeinderat Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung Mit der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 werden die Schülerzahlen für die Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I und von Schulen für Kranke bestimmt. Entsprechend der Verordnung fassen die Schulträger die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/2016 (Anlage 1). Zudem hat der Landtag NRW am 16.10.2013 das 1. Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen, das zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Danach hat u.a. jedes Kind das Recht auf eine Beschulung in der allgemeinen Schule. Vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung legte Herr Schevardo, Schulaufsichtsbeamter für die Förderschulen, in der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 09.04.2014 in der als Anlage beigefügten Präsentation (Anlage 2) die mögliche Entwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Düren im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) dar. Gemeinsam mit den Schulleitungen hat er eine Prognose über die Schülerzahlen der LES-Förderschulen für die nächsten Jahre erstellt. Ansatz ist hierbei, dass ein neues System nur dann sinnvoll ist, wenn es auf Basis der Schülerzahlen einen Bestand von mindestens fünf Jahren haben wird. Unter Berücksichtigung der v.g. gesetzlichen Vorschriften erfolgt zum 01.08.2015 eine Änderung in der Förderschullandschaft im Kreis Düren. Allen Schulträgern und Kommunen ist dabei wichtig, den betroffenen Eltern und Schüler/innen unter Berücksichtigung von demografischem Wandel, Inklusion und Mindestgrößenverordnung möglichst lange eine Wahlmöglichkeit für eine wohnortnahe Beschulung in einer Förderschule zu erhalten. Ohne ein gemeinsames Handeln wäre dies kreisweit nicht möglich. Auf Basis der von der Schulaufsicht und den Schulleitungen gemeinsam erarbeiteten Prognosezahlen sollen von derzeit sechs Förderschulen im Rahmen der Förderschwerpunkte LES (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) noch zwei Förderschulen bestehen bleiben, eine von beiden jedoch mit zwei Teilstandorten. Im Nordkreis soll die Schirmerschule (Träger: Zweckverband Schirmerschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) erhalten bleiben und im Drucksache 45/2014 Seite - 2 - Südkreis bzw. in der Mitte des Kreises Düren eine Förderschule mit den vorgenannten Förderschwerpunkten eingerichtet werden. Unter Beachtung der prognostizierten Schülerzahlen soll dies ein Zusammenschluss aus den Gebäuden der Bürgewaldschule (Träger: Zweckverband Düren-Niederzier-Merzenich) sowie der Erich Kästner Schule und der Schule am Silberbach (Träger: Kreis Düren) sein. Um auch zukünftig allen bisherigen Trägern eine Möglichkeit der Mitsprache und gestaltung der Förderschullandschaft zu geben, ist geplant, die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren durch einen gemeinsamen Zweckverband fortzuführen, was auch von der Bezirksregierung Köln begrüßt wird. Neben den Förderschulen LES werden die Christophorus Schule und die Stephanusschule (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) ebenfalls in die Trägerschaft dieses gemeinsamen Zweckverbandes übernommen. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Kommunen dem Zweckverband beitreten, können eine der vg. Förderschulen besuchen; folglich können die Kommunen, die dem neuen Verband nicht beitreten, ihre Schüler/innen nicht an diese Förderschulen geben. Das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in den Zweckverband eingebracht werden, im Rahmen der PPP-Modelle tritt der neue Zweckverband in die Verträge ein. Für den gemeinsamen Zweckverband wird zurzeit ein entsprechender Haushalt aufgestellt, die ungedeckten Aufwendungen werden über eine Zweckverbandsumlage auf die schülerentsendenden Kommunen verteilt (ungedeckte Aufwendungen insgesamt: Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune). Eine erste Kostenberechnung für die Förderschulen in Trägerschaft des gemeinsamen Zweckverbandes wurde in der HVB-Konferenz am 01.10.2014 vorgestellt. Der Vorlage ist eine 1. Hochrechnung der voraussichtlichen künftigen Kosten eines Schulzweckverbandes beigefügt (Anlage 3). Die angestellten Berechnungen basieren auf der Annahme, dass sich alle kreisangehörigen Kommunen an dem Zweckverband beteiligen. Ferner wird in dieser Berechnung davon ausgegangen, dass die Cornetzhofschule geschlossen wird und diese Schüler an Standorten des künftigen Zweckverbandes beschult werden. Hinsichtlich der vorgelegten Hochrechnung ist zu berücksichtigen, dass diese Zahlen zunächst nur einen ersten Anhaltspunkt darstellen sollen und können. Die Schülerzahlen basieren auf dem Stichtag 01.04.2014. Nicht erfasst in der Gesamtzahl sind Schüler, welche derzeit außerhalb des Kreises Düren (z.B. Eicherscheid, Friesheim etc.) beschult werden. Hinsichtlich der zugrunde gelegten Haushaltszahlen ist anzumerken, dass es sich um eine erste Hochrechnung für 2016 handelt, da es sich hierbei um das 1. Jahr handelt, welches ein komplettes Jahr im zukünftigen Zweckverband darstellen würde. Als Grundlage für die Berechnungen mussten teilweise die Haushaltsansätze der bestehenden Zweckverbände für das Jahr 2013 herangezogen werden, da ein Haushaltplan für 2014 bzw. eine Finanzplanung für Folgejahre nicht vorlag. Des Weiteren kommt hinzu, dass sich die in der 1. Hochrechnung ausgewiesene mögliche Reduzierung der Kreisumlage auf die Umlagegrundlagen für 2014 bezieht, da die Zahlen für 2015 noch nicht bekannt sind. Drucksache 45/2014 Seite - 3 - Aufgrund der vorgenannten Punkte wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgelegten Zahlen um eine "Momentaufnahme" handelt und somit noch "Verschiebungen" zu erwarten sind. Mit Bildung des neuen Schulzweckverbandes entfällt der Verbandszweck für die bestehenden Zweckverbände betreffend der Schirmerschule und Bürgewaldschule, so dass diese aufzulösen sind. Die notwendigen Beschlüsse sind in den Verbandsversammlungen entsprechend der jeweiligen Verbandssatzungen zu fertigen. Die Bezirksregierung schlägt wegen der zu beachtenden Zeitschiene vor, die schulorganisatorische Angelegenheit vorzuziehen. Dies bedeutet, dass der Kreis und die bisherigen Schulträger (in Zweckverbände organisierte Kommunen) bis zum 30.11.2014 gegenüber der Bezirksregierung erklären, dass ein noch zu gründender Zweckverband ab dem 01.08.2015 Schulträger wird. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse der beteiligten Kommunen sind noch zu fassen. Der neue Zweckverband könnte dann vorher vom Kreis und den kreisangehörigen Kommunen gegründet werden. Die Bezirksregierung Köln wird die Übertragung der Trägerschaft auf den Verband unter der Bedingung genehmigen, dass dieser kreisweite Zweckverband bis zum 01.08.2015 gegründet ist und die bestehenden Zweckverbände spätestens zum 01.08.2015 aufgelöst werden. Die für die Genehmigung zur Änderung der Trägerschaften und Förderschwerpunkte, der Auflösung bzw. Erweiterung der Förderschulen gem. § 81 Schulgesetz NRW notwendigen Unterlagen sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens Anfang Dezember vorzulegen. Neben den o.g. erforderlichen Beschlüssen aller Träger sind bis zu diesem Termin auch die betroffenen Schulkonferenzen anzuhören. Die Förderschwerpunkte der Bürgewaldschule ändern sich insofern, als das neben dem Förderschwerpunkt Lernen ab dem Schuljahr 2015/2016 auch die Förderschwerpunkte Sprache (nur Primarstufe) und emotionale und soziale Entwicklung angeboten werden. Zudem wird, vorbehaltlich der erforderlichen politischen Beschlüsse, die Bürgewaldschule erweitert um die Erich Kästner Schule und Schule am Silberbach, die als Dependancen der Bürgewaldschule geführt werden. Die Zeitschiene von Dezember 2014 bis zum Schuljahresbeginn 2015 wird benötigt, damit schulinhaltlich die mit der Genehmigung verbundenen Veränderungen rechtzeitig umgesetzt werden können. Vor allem die Förderschulen LES sind von Änderungen betroffen, da zukünftig alle drei Förderschwerpunkte LES an allen Standorten unterrichtet werden. Dies gilt es schulorganisatorisch und schulfachlich umzusetzen (z.B. Festlegung der Einzugsbereiche, Regelung des Schülertransports, Vorliegen entsprechender Lehrpläne und ggf. Durchführung von Versetzungsverfahren der Lehrkräfte). Damit rechtzeitig das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortgeführt werden kann und zum 01.08.2015 die Änderungen vor Ort umgesetzt werden können, sind die notwendigen Beschlüsse der politischen Gremien bis spätestens Mitte November einzuholen. Die Rurkreisschule bleibt auch zukünftig in Trägerschaft des Kreises Düren, da es sich um eine Schule für Kranke mit einer häufig wechselnden Schülerschaft handelt. Eine Berechnung nach Zweckverbandsumlage kann nicht erfolgen. Drucksache 45/2014 Seite - 4 - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, 1. dem Beschluss der Schulverbandsversammlung über die Auflösung des Zweckverband "Schulverband Düren-Niederzier-Merzenich" zum 01.08.2015 zuzustimmen 2. dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 3. das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten des derzeitigen Zweckverbandes mit in den gemeinsamen Zweckverband einzubringen. Einzelheiten sind in einer noch zu fertigenden Zweckverbandssatzung zu regeln. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband zum 01.08.2015 zur Trägerschaft der Förderschulen gebildet wird. (Harzheim) (Weingartz)