Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
261/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.12.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 261/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
27.12.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und
Regionen Europas (RGRE)
Beschlussentwurf:
Frau Stadtverordnete Heidi Meyn wird seitens der Stadt Wesseling bis zum Ablauf der jetzigen Wahlperiode
des Rates als Mitglied in den Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas delegiert.
Ihre Reisen zur Ausübung der Mitgliedschaft in diesem Ausschuss bedürfen, sofern sie in das Ausland gehen, der vorherigen Zustimmung des Rates im Einzelfall.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling ist bereits seit vielen Jahren Mitglied der Deutschen Sektion im Rat der Gemeinden und
Regionen Europas.
Alle 3 Jahre erfolgt deren Delegiertenversammlung, in der auch der Hauptausschuss und das Präsidium neu
gewählt werden. Am 21. November 2012 fand die letzte Delegiertenversammlung statt. Als Vertreter der
Stadt Wesseling hat hieran Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt teilgenommen.
Im Verlauf der Versammlung wurden auch die verschiedenen Fachausschüsse der Deutschen Sektion neu
gebildet. Herr Haupt hat, nach Rücksprache u. a. mit dem Vorsitzenden des Kultur- und Partnerschaftsausschusses der Stadt Wesseling, Herrn Georg Böhner, und der stellv. Vorsitzenden, Frau Heidi Meyn, Frau
Meyn für die Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss vorgeschlagen. Frau Meyn wurde dann
durch das Präsidium der Deutschen Sektion als Mitglied in diesen Fachausschuss aufgenommen.
Auf anschließende Nachfrage seitens der Verwaltung bei der Deutschen Sektion bezüglich der Aufgaben
des Ausschusses, zu den Tagungszeiten und -orten und zu den für die Ausschussmitglieder entstehenden
Kosten wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas zur Information der „Bericht zur Arbeit des
Deutsch-Französischen Ausschusses (DFA) seit 2010“ zugesandt. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.
Hieraus ergeben sich umfangreiche Informationen.
Nach Mitteilung des RGRE gehören dem Deutsch-Französischen Ausschuss seitens der Deutschen Sektion
41 Mitglieder an. Die Anzahl der französischen Mitglieder ist ähnlich.
Der Ausschuss tagt ca. fünfmal im Jahr, an verschiedenen Orten Deutschlands und auch des europäischen
Auslands. Einzelheiten können aus dem Bericht - Ziffer V., Seiten 3-4 - entnommen werden.
Bei Teilnahme an den Veranstaltungen des Ausschusses können zu Lasten der Stadt Reisekosten entstehen. Deren Abrechnung erfolgt ggf. auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes (LRKG) und der
Auslandsreisekostenerstattungsverordnung (AKEVO). Die jährliche Höhe der Kosten ist jedoch, insbesondere wegen der Fahrtkosten, nicht abzuschätzen.
2. Lösung
Es bedarf eines Ratsbeschlusses, damit Frau Meyn bis zum Ende der jetzigen Wahlperiode des Rates der
Stadt Wesseling als Delegierte im genannten Ausschuss mitwirken kann.
Im Verlauf der Konstituierung des künftigen Rates der Stadt Wesseling nach der Kommunalwahl im Jahr
2014 wäre dann, wie auch für andere Gremien von juristischen Personen und Personenvereinigungen, über
die Entsendung eines/einer Delegierten in den Deutsch-Französischen Ausschuss neu zu befinden.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sofern für die Wahrnehmung der Aufgabe Reisekosten beantragt und abgerechnet werden, sind diese aus
dem Haushaltsansatz des PSK 11-111-01 541001 - Rat, Ausschüsse, Ortsbürgermeister - zu begleichen.
Deren Höhe ist, wie bereits unter Ziffer 1. angemerkt, nicht kalkulierbar.
Anlage