Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Beschlussvorlage (Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)) Beschlussvorlage (Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)) Beschlussvorlage (Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE))

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 261/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.12.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 261/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 27.12.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Beschlussentwurf: Frau Stadtverordnete Heidi Meyn wird seitens der Stadt Wesseling bis zum Ablauf der jetzigen Wahlperiode des Rates als Mitglied in den Deutsch-Französischen Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas delegiert. Ihre Reisen zur Ausübung der Mitgliedschaft in diesem Ausschuss bedürfen, sofern sie in das Ausland gehen, der vorherigen Zustimmung des Rates im Einzelfall. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling ist bereits seit vielen Jahren Mitglied der Deutschen Sektion im Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Alle 3 Jahre erfolgt deren Delegiertenversammlung, in der auch der Hauptausschuss und das Präsidium neu gewählt werden. Am 21. November 2012 fand die letzte Delegiertenversammlung statt. Als Vertreter der Stadt Wesseling hat hieran Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt teilgenommen. Im Verlauf der Versammlung wurden auch die verschiedenen Fachausschüsse der Deutschen Sektion neu gebildet. Herr Haupt hat, nach Rücksprache u. a. mit dem Vorsitzenden des Kultur- und Partnerschaftsausschusses der Stadt Wesseling, Herrn Georg Böhner, und der stellv. Vorsitzenden, Frau Heidi Meyn, Frau Meyn für die Mitgliedschaft im Deutsch-Französischen Ausschuss vorgeschlagen. Frau Meyn wurde dann durch das Präsidium der Deutschen Sektion als Mitglied in diesen Fachausschuss aufgenommen. Auf anschließende Nachfrage seitens der Verwaltung bei der Deutschen Sektion bezüglich der Aufgaben des Ausschusses, zu den Tagungszeiten und -orten und zu den für die Ausschussmitglieder entstehenden Kosten wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas zur Information der „Bericht zur Arbeit des Deutsch-Französischen Ausschusses (DFA) seit 2010“ zugesandt. Der Bericht ist als Anlage beigefügt. Hieraus ergeben sich umfangreiche Informationen. Nach Mitteilung des RGRE gehören dem Deutsch-Französischen Ausschuss seitens der Deutschen Sektion 41 Mitglieder an. Die Anzahl der französischen Mitglieder ist ähnlich. Der Ausschuss tagt ca. fünfmal im Jahr, an verschiedenen Orten Deutschlands und auch des europäischen Auslands. Einzelheiten können aus dem Bericht - Ziffer V., Seiten 3-4 - entnommen werden. Bei Teilnahme an den Veranstaltungen des Ausschusses können zu Lasten der Stadt Reisekosten entstehen. Deren Abrechnung erfolgt ggf. auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes (LRKG) und der Auslandsreisekostenerstattungsverordnung (AKEVO). Die jährliche Höhe der Kosten ist jedoch, insbesondere wegen der Fahrtkosten, nicht abzuschätzen. 2. Lösung Es bedarf eines Ratsbeschlusses, damit Frau Meyn bis zum Ende der jetzigen Wahlperiode des Rates der Stadt Wesseling als Delegierte im genannten Ausschuss mitwirken kann. Im Verlauf der Konstituierung des künftigen Rates der Stadt Wesseling nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 wäre dann, wie auch für andere Gremien von juristischen Personen und Personenvereinigungen, über die Entsendung eines/einer Delegierten in den Deutsch-Französischen Ausschuss neu zu befinden. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sofern für die Wahrnehmung der Aufgabe Reisekosten beantragt und abgerechnet werden, sind diese aus dem Haushaltsansatz des PSK 11-111-01 541001 - Rat, Ausschüsse, Ortsbürgermeister - zu begleichen. Deren Höhe ist, wie bereits unter Ziffer 1. angemerkt, nicht kalkulierbar. Anlage