Daten
Kommune
Wesseling
Größe
241 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
254/2012 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
-61-
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neuausrichtung der Bäderbetriebe
Bericht: Bürgerforum Zukunftsprojekt Sport & Gesundheit
hier: Fragenkatalog der SPD-Fraktion
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-61-
14.12.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 254/2012 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
14.12.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Neuausrichtung der Bäderbetriebe
Bericht: Bürgerforum Zukunftsprojekt Sport & Gesundheit
hier: Fragenkatalog der SPD-Fraktion
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
Am 13. November hat die Informationsveranstaltung „Bürgerforum Zukunftsprojekt Sport & Gesundheit“
im Rheinforum mit ca. 200 Besuchern stattgefunden. In der Vorlage 254/2012 „Neuausrichtung der Bäderbetriebe“ hat die Verwaltung dem Ausschuss für Sport und Freizeit in der Sitzung am 13.12.2012 anhand der
Niederschrift über die Ergebnisse dieser Informationsveranstaltung berichtet.
Die SPD-Fraktion hat der Verwaltung in der Sitzung einen Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung
übergeben. Das Schreiben der SPD vom 10.12.2012 ist im Anhang als Anlage 1 beigefügt.
1. Wie lauten die Zielvorgaben der Stadt, die dem Beraterteam an die Hand gegeben wurden?
Der Ausschuss für Sport und Freizeit als Betriebsausschuss für das Sondervermögen Sportstätten hat in
seiner 13. Sitzung am 13.03.2012 die Verwaltung beauftragt, die Beratungsleistung zum Schwimmbadbetrieb an die Kanzlei Wolter Hoppenberg, zu vergeben (Vorlage-Nr. 45/2012). Die Beauftragung umfasst die
Projektphase I Konzeptionierung. Eine detaillierte Beschreibung der vereinbarten Leistungen können den
Seiten 8 – 9 und der Seite 18 der Anlage zu Vorlage-Nr. 45/2012, Angebot für Beratungsleistungen des Bäderprojektes der Stadt Wesseling, entnommen werden.
Weitergehende Zielvorgaben wurden dem Beraterteam von der Verwaltung nicht vorgegeben.
2. Wie sind die nächsten Schritte?
Wie sieht die geplante Zeitschiene aus?
Als weitere Schritte bis zum 11.04.2013 (siehe hierzu Frage Nr. 5) werden vom Beraterteam unter anderem
folgende Arbeitsschritte durchgeführt.
- Ermittlung von Flächen und Kosten durch Dr. Fischer,
- Klärung des Bau- und Planungsrechts durch Dr. Fischer,
- Risiko- und Variantenuntersuchung durch Wolter Hoppenberg.
Außerdem werden parallel weitere Gespräche und Befragungen mit möglichen Projektbeteiligten (z.B. Behindertenverband, Sportvereine) geführt.
3. Wann beginnt die Konzeptionierung?
Sind die bereits vorliegenden Gutachten zum Thema „Schwimmbad etc.“ berücksichtigt worden?
Die Phase „Konzeptionierung läuft.
Alle der Verwaltung vorliegenden Gutachten, z.B. „FAMIS“, einschl. schalltechnischer Untersuchung, „Gutachten Hallenbad“ usw. wurden dem Beraterteam zur Verfügung gestellt.
4. Ist der präsentierte Entwurf nach dem derzeitigen Bebauungsplan umsetzbar?
Nein. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass mit den derzeit verbindlichen Bebauungsplänen Nr. 31 (von 1966) und Nr. 1/31A (von 2002) lediglich der derzeitige Bestandsschutz
der vorhandenen Anlagen gesichert ist und für jegliche Neubau-/Erweiterungsmaßnahmen das entsprechende Planungsrecht neu geschaffen werden muss. Die vorgenannten Bebauungspläne, sowie der angrenzende Bebauungsplan Nr. 1/72 Blatt a (von 1974) wurden den Fraktionen am 12.12.2012 im Original
übergeben.
Zur Umsetzung des präsentierten Entwurfes ist in jedem Fall die Aufstellung eines/mehrerer Bebauungspläne sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In Anbetracht der komplexen Fragestellung werden im Zuge der Bauleitplanung mehrere Fachgutachten (z.B. Lärm-, Verkehr-…) erforderlich.
Hierfür müssen neben den Gebäudekubaturen und deren Lage, auch die möglichen Nutzer einschließlich
Nutzungsfrequenzen bekannt sein.
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5. Die Prüfung bzw. Risikobewertung, inkl. der finanziellen Folgen für die Stadt, der einzelnen Modelle ÖPP, PPP, Stadtwerke oder Bäder die von der Stadt betrieben werden ist nicht erkennbar. Wie lautet das Prüfungsergebnis und die Empfehlung?
Die Prüfung bzw. Risikobewertung ist Teil der vom Beraterteam zu erbringenden Leistung (vgl. S. 8 u. 9. der
Anlage zur Vorlage-Nr. 45/2012, Angebot für Beratungsleistungen des Bäderprojektes der Stadt Wesseling).
Das Prüfungsergebnis und die Empfehlung des Beraterteams sollen dem Ausschuss für Sport und Freizeit in
der Sitzung am 11.4.2013 präsentiert werden. Die Gegenüberstellung der verschiedenen Modelle (Eigenrealisierung, Realisierung durch Stadtwerke, ÖPP) wird einer der Leistungsbausteine sein.
6. Gibt es eine Folgenschätzung z.B. wenn kein Investor gefunden wird, oder eine Insolvenz eines
Investors nach Realisierung eintritt, die „prognostizierte“ Nachfrage ausbleibt oder Klageverfahren
auf die Stadt zukommen?
Eine verlässliche „Folgenschätzung“ kann erst erfolgen, wenn hinreichende Klarheit darüber besteht, welche
Projektziele, welche baulichen Maßnahmen und welches Betreibermodell weiter verfolgt werden soll.
7. Sind die aktuellen Belegungszeiten im Schwimmbad, Stadion, Kronenbuschhalle und Aschenplatz
berücksichtigt worden und wie sehen sie im Detail aus?
Die aktuellen Belegungszahlen der Bäder liegen dem Beraterteam vor.
8. Wie sind die Ergebnisse der Fragebogenaktion?
Die Präsentationen des Beraterteams im Ausschuss für Sport und Freizeit am 27.09.2012 und bei der Informationsveranstaltung „Bürgerforum Zukunftsprojekt Sport und Gesundheit" am 13.11.2012 im Rheinforum
beinhalten alle wesentlichen Vorschläge der Fragebogenaktion. Bei Bedarf stellt die Verwaltung den Fraktionen Kopien der Rückläufer zur Verfügung.
9. Wie hoch sind die bereits getätigten Ausgaben für die Beratungsleistungen und weitere diesbezügliche Kosten (einschließlich Präsentationstermine)?
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat am 13.03.2013 für die erste Untersuchungsphase „Projektphase I
Konzeptionierung“ insgesamt 30.345,00 € (brutto) bewilligt.
Der Verwaltung liegen Zwischenrechnungen über die bislang in den Quartalen I – III erbrachten Beratungsleistungen vor:
Zeitraum
I. & II. Quartal
III. Quartal
Kanzlei Wolter
Hoppenberg *)
6.000,00 €
6.000,00 €
Dr.-Ing. Fischer
Consult GmbH *)
6.000,00 €
5.400,00 €
Netto
Brutto
12.000,00 €
14.280,00 €
11.400,00 €
13.566,00 €
Gesamt:
27.846,00 €
*) Vertragspartner der Stadt ist nur die Kanzlei Wolter Hoppenberg. Die Kanzlei bedient sich der Dr.-Ing.
Fischer Consult GmbH zur Erfüllung des technischen Teils der Beratungsleistung.
08.02. - 30.06.
01.07. - 30.09.
Der ursprüngliche als Projekt Beratungsleistung für den Schwimmbadbetrieb begonnene Prozess hat sich im
Laufe der Diskussionen und Analysen der Berater zum aktuellen Projekt Sport- & Gesundheitszentrum Wesseling - Grundlagen & mögliche Projektstruktur, Stand:27. September 2012, entwickelt. Dieses deutlich umfangreichere Projekt machte zusätzliche Beratungsleistungen, insbesondere Gesprächstermine vor Ort, unabdingbar.
Bislang wurden von den Beratern folgende Gesprächs-, Abstimmungs- und Präsentationstermine vor Ort in
Wesseling erbracht:
04.05.2012
05.06.2012
06.06.2012
20.06.2012
Auftakt- und Abstimmungsgespräch der Projektgruppe
Gespräch mit der Krankenhausleitung
Gespräch mit Vertretern der Ärzteschaft
Gespräch mit Vertretern von Sportvereinen
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29.06.2012
16.08.2012
19.09.2012
27.09.2012
13.11.2012
17.12.2012
Gespräch mit Vertretern von Industriebetrieben u.a.
Nachbesprechung der Projektgruppe
Nachbesprechung der Projektgruppe
Präsentation der Vorschläge im Ausschuss für Sport und Freizeit
Informationsveranstaltung Bürgerforum "Zukunftsprojekt Sport und Gesundheit" Rheinforum
Nachbereitung Info-Veranstaltung; Abstimmung der nächsten Schritte
Die Gesamtkosten für die Durchführung eines PPP-Verfahren können auf bis zu 300.000 € geschätzt werden. Dieser Ansatz beinhaltet nicht nur die Kosten für das Beraterteam, sondern in diesem Ansatz sind auch
mögliche Kosten für weitere Planungen/Gutachten (Lärm, Umwelt, Boden, Hydrologie, Interessenbekundungsverfahren, etc.) enthalten.
Der Hauptausschuss hatte in der Sitzung am 13.3.2012 über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt
Wesseling für das Haushaltsjahr 2012 beraten. Der Ausschuss hat dem Rat empfohlen, Mittel in Höhe von
300.000,00 € für den Prozess zur Neuausrichtung des Bades (Gutacher-, Planungskosten) zu beschließen.
Dieser Empfehlung ist der Rat am 27.3.2012 gefolgt.
Die Mittel stehen unter der Buchungsstelle 6829 Sondervermögen Sportstätten zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 08.01.2013 hat die SPD-Fraktion ihren Fragenkatalog erweitert. Das Schreiben ist im
Anhang als Anlage 2 beigefügt. Die Fragen werden bis zur Sitzung am 31.1.2013 beantwortet.
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