Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
05.02.13, 06:14
Aktualisiert
05.02.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
16/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltsberatungen 2013, hier: Produktbereich Schulträgeraufgaben
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30..01.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 16/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
25.01.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Haushaltsberatungen 2013, hier: Produktbereich Schulträgeraufgaben
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates am 29.01.2013 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2013 mit ihren Anlagen eingebracht.
Die Ansätze für den Produktbereich Schulträgeraufgaben soll der Fachausschuss beraten.
2. Lösung
Die Kallkulationen für den Bereich Schulen entnehmen Sie bitte im einzelnen dem Entwurf des Haushaltsbuches, das Sie als Ratsmitglied in der Sitzung des Rates am 29.01,2013 erhalten haben oder aber sonst über
das Internet auf der Webseite der Stadt Wesseling unter Produktbereich 21 –Schulträgeraufgaben- einsehen
können.
In den Anlagen füge ich gesondert die Sondermaßnahmen Bau und weitere konsumtive Sondermaßnahmen
für den schulischen Bereich bei.
Ergänzt werden die Anlagen um eine Zusammenstellung des Haushaltes 2013 nach Kostenstellen mit Gegenüberstellung zu den Ansätzen des Vorjahres und den Ist-Ausgaben im Jahre 2009, als Wesseling noch
nicht im Nothaushalt war.
Daraus ergibt sich, dass sich im Ergebnisplan der weiterführenden Schulen und der Fröbelschule gegenüber
dem Ansatz des Vorjahres geringere Ausgaben ergeben. Bei den Grundschulen ist der Ansatz gegenüber
dem Vorjahr gestiegen. Das liegt einmal an den erhöhten Betreuungsbedarfen in den Offenen Ganztagsschulen, was sich beim Eigenanteil der Stadt bemerkbar macht, und zum andern an den Kosten der Schülerbeförderung der Rheinschule durch die Umstellung vom Schülerspezialverkehr auf den Einstieg in den
Linienverkehr, was nicht zur erhofften Ersparnis geführt hat, aber gegenüber 2009 immer noch Wenigerausgaben in Höhe von 6.000 € bringt.
Gegenüber den Ist-Ausgaben von 2009 bringen die Ausgaben in 2013 sowohl im Ergebnisplan als auch im
investiven Bereich eine erhebliche Ersparnis.
Der Dank gilt allen Schulleitungen für die gute Zusammenarbeit, ohne deren Verständnis für die Situation der
Stadt Wesseling im Nothaushalt es nicht möglich gewesen wäre, das vorliegende Einsparpotential erzielen
zu können.
Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Schülerfahrkostenverordnung wird den Kommunen erstmals zum 31.01.2013 ein Belastungsausgleich, für die Stadt Wesseling ein Betrag in Höhe von 10.871,76 €,
gezahlt. Hintergrund dieser Ausgleichszahlung ist die schülerfahrkostenrechtliche Gleichstellung der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums zur Sekundarstufe I. Dadurch entsteht auch für Gymnasiasten in Klasse 10
der Sekundarstufe II schon bei einer Entfernung von 3,5 km (bisher 5 km) ein Anspruch auf Übernahme von
Schülerfahrkosten. Die Zahlung wird zunächst bis einschließlich des Schuljahres 2015/2016 jeweils zum
31.01. vollzogen. Danach wird eine Anpassung an die aktuelle Schülerzahl vorgenommen. Im Haushalt 2013
ist dafür eine Einnahmeposition beim Gymnasium geschaffen worden.
Bei der Kalkulation der Ausgaben für 2013 ist die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt
worden.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.