Daten
Kommune
Wesseling
Größe
272 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
23.02.13, 06:24
Aktualisiert
23.02.13, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
36/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2013
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.02.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 36/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
18.02.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2013
Beschlussentwurf:
Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz
(Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt:
2013-2014
Städtische Einrichtungen
Nr.
Einrichtung
(Fett=beinhaltet neue U3 Plätze)
1.
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn 80
1 17
22
2.
Kindertagesstätte "Regenbogen"
Kindertagesstätte
"Zwergenhaus"
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Kindertagesstätte "Wilde
Wiese"
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Bonner Straße 90
2 18
43
Weidenweg
1
19
Jahnstraße
20
20
7.
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe" *
Lahnstraße
8.
Kindertagesstätte Wald- Waldstr. 102
straße
9.
Kindertagesstätte
Taunusstraße
3.
4.
5.
6.
Strasse
Ia
Ib
Ic
IIa IIb IIc IIIa
3
7
Entenfangstraße 60
Taunusstraße 1
4
8
8
10
10
Zwischensumme städt. Kitas
6
21
24
95
22
1
17
22
40
0
0
21
4
45
6
20
29
69
6
17
20
40
0
15
55
12
6
18
27
0
8 134
169
574
19
10. Kindertagesstätte West- Westring
ring
3
8 97 138
0
5 15
18
45
3
1 20
63
16
8
Im Stockental 24
IIIc Plätze U3 Plätgesamt ze
95
24
21
22
8
1
2
IIIb
Einrichtungen Freier Träger
Nr.
Einrichtung
Strasse
11. Ev. Kindergarten "Apfel- Alfterstraße 2
baum"
12. Ev. Kindertagesstätte
Kastanienweg 52
"Arche Noah"
13. Ev. Kindertagesstätte
Kronenweg 151
"Pusteblume"
14. Kath. Kindergarten St. Rheinstraße 197
Thomas I
15. Kath. Kindergarten St. In der Flecht 53
Andreas
16. Kath. Kindergarten St. Cranachstraße 65
Andreas II
17. Kath. Kindertagesstätte Am Neuen Garten 14a
St. Germanus
18. Kath. Kindertagesstätte
St. Josef
19. Kath. Kindergarten
Schmerzhafte Mutter
Ia
Ib Ic IIa IIb IIc IIIa
4 16
10
2
5
18
2
1 14
10
20. AWO-Kindertagesstätte Fuchsweg 6
"Farbkleckse"
21. AWO-Kindertagesstätte Bachstraße 22
"Tummelkiste"
22. Jugendring Wesseling
Falkenweg/Entenfang
Naturkindergarten
Zwischensumme freie Träger
Summe gesamt
U 3 Plätze:
Kommunal:
Freie Träger
Gesamt:
9
13
37
8
18
27
65
6
27
9
38
0
60
18
46
0
40
12
15
25
29
Kastanienweg 52
Sternenstraße 4
6
45
6
11
IIIb IIIc gesamt
45
15
10
5
20
35
10
1 14
25
14
9
63
12
6
9
25
3
27
70
12
23
17
1
19
60
12
20
0
577
1153
188
20
8 77 175
16 174 313
90
98
188
0
0
0 20
5 35
8 127
16 261
162
331
*incl.. 8 heilpädagogische Plätze
neue U3 Gruppe
* die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden bis zu 6
Kinder unter 3 Jahren aufgenommen.
Gruppenform
I = Kinder von 2
bis 6 Jahre
II = Kinder von 0
bis 2 Jahre
III = Kinder von
3 bis 6 Jahren
a = 25 Stunden
b = 35 Stunden
c = 45 Stunden
20 Kinder
20 Kinder
20 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
25 Kinder
25 Kinder
20 Kinder
(Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden)
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres
dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der
Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin.
2. Lösung
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens.
Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren
und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten.
Die Einrichtungen haben zum 11.01.2013 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt
mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten
in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt.
Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung:
Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2013 einen Platz in einer der 21 Einrichtungen
erhalten, hat ergeben, dass der Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden
Kindergartenjahr nur bei ca. 2,0 % liegt. Damit entspricht der Anstieg den gesetzlichen Regeln gem. KiBiz.
Bereits in letzten beiden Kindergartenjahren wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden,
die folgend Kriterien erfüllen:
beide Eltern sind berufstätig,
das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt,
wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers –
Zur Information:
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2012/2013 beträgt: 661 Plätze
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2013/2014 beträgt: 673 Plätze
Wenn nur der Anteil der 45 Stundenplätze bei den Kindern ab drei Jahren betrachtet wird, beträgt die Steigerung weniger als 1%.
Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben.
Neue Gruppenformen im Kindergartenjahr 2013-2014
Ab dem nächsten Kindergartenjahr entstehen insgesamt 22 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren. So
wurde das Angebot in der Kita Regenbogen, der Kita St. Andres In der Flecht und in der ev. Kita Arche
Noah, nach Fertigstellung der Neu- und Umbauten ausgeweitet.
Für Kinder über drei Jahren entstehen im nächsten Kindergartenjahr insgesamt 40 dringend benötigte Plätze
im Naturkindergarten und durch Ausbau der Kita Lahnstraße.
Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Gespräche innerhalb der Trägerkonferenz am 30.01.2013 werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der gesamte Nettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter
Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.766.860,80 ca. 4.986.977,15 €. Dies ist eine Steigerung um 220.116,35 € (=4,42 %). Davon
werden 5/12 (91.715,10 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2014.
Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:
Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon
eine Steigerung von 71.503 €.
Durch die zusätzlichen Plätze des Naturkindergartens (20 Plätze), in der Kita Lahnstraße (19 Plätze), die
zusätzlichen 45-Stunden-Plätze (12 Plätze) und die durch den U3 Ausbau notwendigen Gruppenumwandlungen (22 Plätze), entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 148.613,35 €.
Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch
eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge.
Anlagen:
Erläuterungen zur Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2013-2014