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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
272 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
23.02.13, 06:24
Aktualisiert
23.02.13, 06:24
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 36/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.02.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 36/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 18.02.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2013 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt: 2013-2014 Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung (Fett=beinhaltet neue U3 Plätze) 1. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 1 17 22 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Bonner Straße 90 2 18 43 Weidenweg 1 19 Jahnstraße 20 20 7. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Lahnstraße 8. Kindertagesstätte Wald- Waldstr. 102 straße 9. Kindertagesstätte Taunusstraße 3. 4. 5. 6. Strasse Ia Ib Ic IIa IIb IIc IIIa 3 7 Entenfangstraße 60 Taunusstraße 1 4 8 8 10 10 Zwischensumme städt. Kitas 6 21 24 95 22 1 17 22 40 0 0 21 4 45 6 20 29 69 6 17 20 40 0 15 55 12 6 18 27 0 8 134 169 574 19 10. Kindertagesstätte West- Westring ring 3 8 97 138 0 5 15 18 45 3 1 20 63 16 8 Im Stockental 24 IIIc Plätze U3 Plätgesamt ze 95 24 21 22 8 1 2 IIIb Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung Strasse 11. Ev. Kindergarten "Apfel- Alfterstraße 2 baum" 12. Ev. Kindertagesstätte Kastanienweg 52 "Arche Noah" 13. Ev. Kindertagesstätte Kronenweg 151 "Pusteblume" 14. Kath. Kindergarten St. Rheinstraße 197 Thomas I 15. Kath. Kindergarten St. In der Flecht 53 Andreas 16. Kath. Kindergarten St. Cranachstraße 65 Andreas II 17. Kath. Kindertagesstätte Am Neuen Garten 14a St. Germanus 18. Kath. Kindertagesstätte St. Josef 19. Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter Ia Ib Ic IIa IIb IIc IIIa 4 16 10 2 5 18 2 1 14 10 20. AWO-Kindertagesstätte Fuchsweg 6 "Farbkleckse" 21. AWO-Kindertagesstätte Bachstraße 22 "Tummelkiste" 22. Jugendring Wesseling Falkenweg/Entenfang Naturkindergarten Zwischensumme freie Träger Summe gesamt U 3 Plätze: Kommunal: Freie Träger Gesamt: 9 13 37 8 18 27 65 6 27 9 38 0 60 18 46 0 40 12 15 25 29 Kastanienweg 52 Sternenstraße 4 6 45 6 11 IIIb IIIc gesamt 45 15 10 5 20 35 10 1 14 25 14 9 63 12 6 9 25 3 27 70 12 23 17 1 19 60 12 20 0 577 1153 188 20 8 77 175 16 174 313 90 98 188 0 0 0 20 5 35 8 127 16 261 162 331 *incl.. 8 heilpädagogische Plätze neue U3 Gruppe * die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden bis zu 6 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen. Gruppenform I = Kinder von 2 bis 6 Jahre II = Kinder von 0 bis 2 Jahre III = Kinder von 3 bis 6 Jahren a = 25 Stunden b = 35 Stunden c = 45 Stunden 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben zum 11.01.2013 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt. Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung: Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2013 einen Platz in einer der 21 Einrichtungen erhalten, hat ergeben, dass der Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr nur bei ca. 2,0 % liegt. Damit entspricht der Anstieg den gesetzlichen Regeln gem. KiBiz. Bereits in letzten beiden Kindergartenjahren wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden, die folgend Kriterien erfüllen:    beide Eltern sind berufstätig, das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt, wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers – Zur Information: Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2012/2013 beträgt: 661 Plätze Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2013/2014 beträgt: 673 Plätze Wenn nur der Anteil der 45 Stundenplätze bei den Kindern ab drei Jahren betrachtet wird, beträgt die Steigerung weniger als 1%. Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben. Neue Gruppenformen im Kindergartenjahr 2013-2014 Ab dem nächsten Kindergartenjahr entstehen insgesamt 22 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren. So wurde das Angebot in der Kita Regenbogen, der Kita St. Andres In der Flecht und in der ev. Kita Arche Noah, nach Fertigstellung der Neu- und Umbauten ausgeweitet. Für Kinder über drei Jahren entstehen im nächsten Kindergartenjahr insgesamt 40 dringend benötigte Plätze im Naturkindergarten und durch Ausbau der Kita Lahnstraße. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Gespräche innerhalb der Trägerkonferenz am 30.01.2013 werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der gesamte Nettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.766.860,80 ca. 4.986.977,15 €. Dies ist eine Steigerung um 220.116,35 € (=4,42 %). Davon werden 5/12 (91.715,10 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2014. Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:  Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine Steigerung von 71.503 €.  Durch die zusätzlichen Plätze des Naturkindergartens (20 Plätze), in der Kita Lahnstraße (19 Plätze), die zusätzlichen 45-Stunden-Plätze (12 Plätze) und die durch den U3 Ausbau notwendigen Gruppenumwandlungen (22 Plätze), entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 148.613,35 €. Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge. Anlagen: Erläuterungen zur Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2013-2014