Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
10.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
40/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zur Analyse und zum Positionspapier
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
25.02.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 40/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
25.02.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zur Analyse und zum Positionspapier
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt das Gewerbeflächenentwicklungskonzept
Rhein-Erft und die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich die interkommunale Zusammenarbeit der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. auf Grundlage der interkommunal abgestimmten Analyse und des Positionspapiers die eigenen kommunalen Interessen auch gemeinsam mit den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen im Rahmen der 2013 beginnenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP 2025) zu vertreten.
2. das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft in einer 2. Stufe gemeinsam mit den anderen
Rhein-Erft-Kreis-Kommunen im Hinblick auf die inhaltliche und räumliche Konkretisierung vertiefend
auszuarbeiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises haben ein gemeinsames Gewerbeflächenentwicklungskonzept Analyse und Positionspapier - erarbeitet, das im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen am 4.2.2013 vorgestellt wurde.
Die Notwendigkeit der Erarbeitung eines gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEK) besteht auf Grund landesplanerischer Vorgaben, künftig Anfragen von Kommunen zur Neuausweisung von
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im Regionalplan restriktiver zu behandeln. Die Bezirksregierung Köln hat die Kommunen informiert, dass sie im Vorfeld der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2025) Neuausweisungen von GIB-Flächen im Regionalplan nur noch im Rahmen interkommunal abgestimmter, kreisweiter Gewerbeflächenkonzepte genehmigen darf.
Die Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Gewerbe- und Industrieflächen für die Erweiterung
und Verlagerung sowie für die Neuansiedlung von Betrieben bildet jedoch eine wichtige Voraussetzung für
die Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen Potenziale des Rhein-Erft-Kreises und der kreisangehörigen
Kommunen. Zudem handelt es sich bei der Entwicklung und Erschließung von Gewerbe-/Industriegebieten
um eine der Kernaufgaben der kommunalen Planungshoheit und Wirtschaftsförderung.
Entsprechend der Ziele der Landesregierung soll der neu aufzustellende LEP 2025 den veränderten Rahmenbedingungen für die Entwicklung Nordrhein-Westfalens (insbesondere demografische Entwicklung, wirtschaftlicher Strukturwandel, Klimawandel) Rechnung tragen und das Ziel einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung umsetzen. Da die landesplanerischen Ziele und Grundsätze des LEP sowie
die daraus resultierenden Darstellungen des Regionalplanes in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind (Anpassungspflicht), werden die Kommunen im Rahmen der Aufstellungsverfahren für den LEP und
den Regionalplan beteiligt.
Im Sinne der flächensparenden Siedlungsentwicklung soll künftig die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im Regionalplan bedarfsgerecht erfolgen. Bedarfsgerecht soll nach den Zielen der Landesregierung einerseits bedeuten, ausreichende
Flächen für die Siedlungsentwicklung zur Verfügung zu stellen; andererseits soll die Neudarstellung von
ASB- und GIB-Flächen auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Damit kommt der sachgerechten Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe für die Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung eine zentrale
Rolle zu.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen hat das Land NRW die RWTH Aachen (Institut für
Stadtbauwesen und Stadtverkehr, Professor Vallée) mit der Überarbeitung der bisherigen Rechenmodelle
für den regionalplanerischen Flächenbedarf beauftragt. Künftig soll die Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs für die Festlegung von Siedlungsbereichen in Regionalplänen (ASB- und GIB-Flächen) nach den im
sog. „Vallée-Gutachten“ entwickelten Methoden erfolgen. Der „Entwurf des Erlasses zur Siedlungsflächenbedarfsermittlung“, auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Vallée, wurde Ende November 2012 von der
Staatskanzlei im Fachbeirat für Flächenbedarfsberechnung vorgestellt; die Gutachtenergebnisse werden
derzeit anhand der Erfahrungswerte der Regionalplanungsbehörden überprüft.
2. Lösung
Vor dem Hintergrund der vorab dargestellten Entwicklungen und der möglichen Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit wurde das Thema bei der Bürgermeisterkonferenz Rhein-Erft am 2.12.2011 beraten.
Die Bürgermeister haben bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, nach deren
Bereitschaft zur Moderation des Erarbeitungsprozesses für ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept angefragt. Die IHK Zweigstelle Rhein-Erft hat diese Aufgabe übernommen und für die erste Stufe der fachlichen
Konzepterarbeitung - Analyse und Positionspapier - das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Köln auf eigene Kosten beauftragt.
Die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des kreisweiten GEK hat am 26.4.2012 stattgefunden. Der Erarbeitungsprozess wurde durch einen Lenkungskreis begleitet, dem je ein/e Vertreter/in der kreisangehörigen
Kommunen und des Rhein-Erft-Kreises angehört haben. Der Lenkungskreis hat in vier Sitzungen die Verfahrensweise und Inhalte des GEK beraten und die entsprechende Abstimmung bzw. Datenerhebung in den
Kommunen koordiniert.
Das GEK - Analyse - umfasst zum einen die Aufbereitung der wirtschaftlichen Strukturdaten und Besonderheiten/Kompetenzfelder des Rhein-Erft-Kreises sowie die Auswertung der Unternehmensbefragung von ca.
1.600 Betrieben im Rhein-Erft-Kreis. Zum anderen wurde, auf Grundlage eines abgestimmten Erhebungsrasters (Handbuch), eine parzellenscharfe Bestandserhebung der tatsächlich genutzten und noch verfügbaren Gewerbe-/Industrieflächenpotenziale durch die jeweiligen Kommunen durchgeführt, die als aktuelle Datenbasis für die Flächenberechnungen zur Ermittlung der künftigen Bedarfe an Gewerbe- und Industrieflächen im Rhein-Erft-Kreis herangezogen wurden.
Anhand dieser Datenbasis wurden Bedarfsberechnungen mit vier Modellrechnungen, u.a. auch mit der Methodik des Gutachtens von Prof. Vallée, durchgeführt, um die künftigen Bedarfe an Gewerbe- und Industrieflächen für den Rhein-Erft-Kreis zu ermitteln.
Der berechnete Flächenbedarf - als Mittelwert - wurde den mit der Bestandserhebung ermittelten, tatsächlich
vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gegenübergestellt. Die von den Kommunen erhobenen Flächenpotenziale wurden detailliert auf ihre tatsächliche Verfügbarkeit und Restriktionen für eine gewerblichindustrielle Nutzung untersucht. Bei der Erhebung wurden auch Kriterien wie die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, Betriebsgebundenheit von Flächen oder Restriktionen wie z.B. Landschaftsschutz, Überschwemmungsgebiete berücksichtigt. Diese Restriktionen für eine bauliche Entwicklung sind auf der Ebene der Regionalplanung meist nicht bekannt.
Bei einem Vergleich des berechneten Bedarfs an Gewerbe-/Industrieflächen mit den noch vorhandenen
Flächenpotenzialen im Rhein-Erft-Kreis ist festzustellen, dass die Flächenreserven den berechneten Bedarf
weit übertreffen. Das Problem von Flächenengpässen bei der Bereitstellung von Gewerbe-/Industrieflächen
im Rhein-Erft-Kreis liegt nicht in der absoluten Flächengröße, sondern in der mangelnden Verfügbarkeit bzw.
Mobilisierbarkeit der Flächen für Betriebsansiedlungen.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Restriktionen für die Flächenverfügbarkeit wurde im Rahmen der
Analyse festgestellt, dass die Mehrzahl der Potenzialflächen auf Grund der Eigentumsverhältnisse, der Betriebsgebundenheit (private Reserveflächen eines Unternehmens) oder auf Grund naturräumlicher oder
siedlungsstruktureller Restriktionen (z.B. Landschaftsschutz, Abstandserfordernisse) nicht durch die Kommunen bzw. die kommunalen Wirtschaftsförderungen an nachfragende Gewerbe-/Industrieunternehmen
vermittelt werden können.
Darüber hinaus hat die Analyse ergeben, dass Engpässe insbesondere bei der Bereitstellung großer zusammenhängender, industriell nutzbarer Flächen liegen und zudem massive Ungleichgewichte innerhalb
des Rhein-Erft-Kreises bestehen. Insbesondere im Süden des Kreises wurden Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen erkennbar. Betriebsverlagerungen oder Erweiterungen in den Norden des Kreises
werden jedoch auf Grund der völlig unterschiedlichen wirtschaftsräumlichen Profile (Chemie im Süden,
Energiewirtschaft und Logistik im Norden) nicht möglich und auch nicht zielführend sein.
Auf Basis der Analyseergebnisse wurde ein Positionspapier zum kreisweiten Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet, das Anregungen an die Landesplanung enthält (vgl. Anlage). Im Wesentlichen wird angeregt, den Kommunen im Regionalplan ein ausreichendes Angebot von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen als Flächenauswahl bereitzustellen und den regionalplanerisch anerkannten Flächenbedarf mit
einer Quote zu versehen, bis zu der dieser Flächenpool ausgeschöpft werden kann. Mit dieser Vorgehensweise könnte zum einen den Kommunen eine erhöhte Flexibilität bei der Entwicklung von Gewerbe-/Industrieflächen im Rahmen der Regionalplan-Darstellungen ermöglicht und zeitintensive Änderungsverfahren
vermieden werden. Zum anderen könnten der notwendige Handlungsspielraum und die Planungshoheit der
Kommunen damit gestärkt werden.
Die Verwaltung hat im Zuge der Erarbeitung des kreisweiten GEK Anregungen und Hinweise gegeben, die
in die vorliegende Fassung aufgenommen wurden.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept soll im Rahmen der 2013 beginnenden Fortschreibung des LEP
2025 als gemeinsame Stellungnahme der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen eingebracht werden.
Es wird vorgeschlagen, das kreisweite GEK in einem zweiten Arbeitsschritt weiter zu führen, um die auf
Kreisebene bezogenen Ergebnisse nunmehr inhaltlich und räumlich auf die kommunale Ebene herunter zu
brechen und somit auch der kommunalen Planungshoheit gerecht zu werden. In dieser 2. Stufe soll das
GEK, unter Berücksichtigung der wirtschaftsstrukturellen Unterschiede in den verschiedenen Teilräumen des
Kreises sowie der spezifischen Zielsetzungen der Kommunen zur Entwicklung/Diversifizierung ihrer Wirtschaftsstruktur, gemeinsam vertiefend bearbeitet werden.
Die aus Sicht der Stadt Wesseling sinnvolle Weiterbearbeitung des Konzeptes durch das Büro Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen erfordert eine Beauftragung des Büros sowie eine vorherige Klärung der Finanzierung (Moderation und Finanzierung erneut durch die IHK oder Beauftragung durch die Gemeinschaft der
Rhein-Erft-Kreis-Kommunen mittels Verwaltungsvereinbarung und Kostenverteilung).
3. Alternativen
Abschluss des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes Rhein-Erft mit der vorliegenden Fassung (2/2013).
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht konkret zu beziffern, da die Klärung der Beauftragung
und Kostenverteilung noch aussteht.
Bei einer Kostenverteilung auf die zehn Kommunen kann der entsprechende Finanzierungsanteil der Stadt
Wesseling im Rahmen des Mindestbudgets „Planung, Gutachten; Vermessung“ (Räumliche Planung und
Entwicklung, PSK 51-511-5431400) getragen werden. Die Mittel stehen entsprechend der Geschäftsanweisung des Kämmerers für die Übergangswirtschaft für die Beauftragung erforderlicher Planungsleistungen zur
Verfügung.
Anlage:
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft - Positionspapier (Fassung 2/2013)
Anmerkungen:
Die Ausschussmitglieder haben das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Fassung 1/2013) zur gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen am 28.1.2013 per Email erhalten.
Die Fraktionen haben mit Schreiben vom 28.1.2013 jeweils eine Planfassung der Bestandserhebung der
Gewerbe-/Industrieflächen für den Rhein-Erft-Kreis erhalten.
Mit Schreiben vom 1.3.2013 wurde den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen des Rhein-Erft-Kreises der Entwurf der Schlussfassung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (Fassung 2/2013) von der IHK, Zweigstelle Rhein-Erft, übersandt.
Das Positionspapier in der Fassung 2/2013 ist der Vorlage beigefügt; die Änderungen im Vergleich zur Fassung 1/2013 sind am Textrand farbig markiert.
Die Fraktionen erhalten den ausführlichen Textband des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes in der Fassung 2/2013 als Druckexemplar (je 5 bzw. 2 Exemplare); die Änderungen im Vergleich zur Fassung 1/2013
sind ebenfalls am Textrand farbig markiert.