Daten
Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
241/2012 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Situation Lessingschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.01.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2012 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
09.01.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Situation Lessingschule
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 06.12.2012 wird die Lessingschule ab dem Schuljahr
2013/2014 aufgelöst, da statt der geforderten mindestens 18 Einschulungskinder für das kommende Schuljahr nur 11 angemeldet wurden, Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem
Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und den Schulkonferenzen darauf hinzuwirken, dass die Schulkinder und
die Lehrer/innen der Lessingschule insbesondere in die Johannes-Gutenberg-Schule aufgenommen werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Schulausschusses am 06.12.2012 wurde dem Stadtrat mit 11 Ja-Stimmen, einer NeinStimme und zwei Enthaltungen empfohlen, die Lessingschule ab dem Schuljahr 2013/2014 aufzulösen, da
statt der geforderten mindestens 18 Einschulungskinder für das kommende Schuljahr nur 11 angemeldet
wurden. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem Schulamt
für den Rhein-Erft-Kreis und den Schulkonferenzen darauf hinzuwirken, dass die Schulkinder und die Lehrer/innen der Lessingschule in die Johannes-Gutenberg-Schule aufgenommen werden, es sei denn, die
Eltern wünschen eine andere Schule für ihr Kind.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Entscheidung über den Schulstandort Gartenstrasse
vertagt.
In der Anlage ist die aktuelle Liste der Anmeldezahlen zu den Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014
beigefügt. Es fehlen noch vier Kinder, die noch nicht angemeldet wurden.
2. Lösung
Aufgrund der Diskussionen in den politischen Gremien wurden sowohl mit der Bezirksregierung als auch mit
der unteren Schulaufsicht (Schulrätin) mehrere Gespräche geführt. Die Kernaussagen dabei waren:
Seitens der Bezirksregierung:
„Sie können die Lessingschule auflösen, dann müssen die Schülerinnen und Schüler der Schule
verteilt werden. Die Eltern können sich dann entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll.
Es bietet sich an, dass die Kinder an der Gutenbergschule aufgenommen werden. Dazu muss die
Anzahl der Parallelklassen an der Gutenbergschule erhöht werden. Wenn Sie keine Zügigkeit
festgelegt haben, so werden die Kinder dort aufgenommen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber auch, dass Eltern, die eine katholische Ausprägung der
Ausbildung wünschen, diesen die Möglichkeit gegeben wird, sich eventuell an einer anderen katholischen Grundschule anmelden zu können.
Die Lehrkräfte werden dann von der Lessingschule an die Gutenbergschule versetzt. Ich habe
keine Einwände, wenn die Klassen geschlossen von der Lessingschule zur Gutenbergschule
wechseln und somit auch ihre Klassenleitungen erhalten bleiben.“
Die zuständige Schulrätin für Grundschulen führt auf Anfrage der Verwaltung folgendes aus:
„Ich sehe keinen Grund, warum die Klassen nicht mit den Klassenlehrer/innen wechseln können.
Selbstverständlich profitieren die Kinder der Lessingschule von den Erfahrungen des Gemeinsamen Unterrichtes der Lehrkräfte der Gutenbergschule.
Das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis wird alles daran setzen, dass eine für die Kinder gute Lösung gefunden wird..“
Die Schulkonferenzen der Johannes-Gutenberg-Schule und der Lessingschule wurden um Stellungnahmen
zum neuen Sachverhalt gebeten. Die Schulkonferenz der Johannes-Gutenberg-Schule hat mit Schreiben
vom 13.12.2012 (siehe Anlage) mitgeteilt, alles Notwendige zu tun, um die Schulkinder und die Lehrer/innen
der Lessingschule entgegenkommend an der Johannes-Gutenberg-Schule aufzunehmen und unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen in die Schulgemeinschaft ihrer Schule zu integrieren. Die Schulkonferenz der Lessingschule tagt am 14.01.2013.
In der Sitzung des Schulausschusses am 06.12.2012 war allen Mitgliedern des Ausschusses ein Fragenkatalog der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 03.12.2012 zugestellt worden, der wie folgt beantwortet wird:
Können die Klassen der Lessingschule geschlossen zur neuen Schule wechseln und dort
weiter unterrichtet werden?
Die Schüler der Lessingschule können sich allesamt an der Johannes-Gutenberg-Schule anmelden und
zu dieser Schule wechseln. Die untere Schulaufsicht, Schulrätin Frau Hecker-Ostmann, ist über einen
solchen Vorgang informiert. Die Bildung der Klassen obliegt der Schulleitung der Johannes-GutenbergSchule.
Können die Lehrer der Lessingschule ihre Klassen behalten und zur neuen Schule versetzt
werden?
Die untere Schulaufsicht, Schulrätin Frau Hecker-Ostmann, ist über einen solchen Vorgang informiert
und würde für diesen Fall die entsprechenden Klassenlehrer mit hinüber ziehen und entsprechende Lehrerstellen zur Verfügung stellen.
Was passiert mit den Lehrerstellen der Johannes-Gutenbergschule?
Die Lehrerstellen werden entsprechend den Schülerzahlen von der unteren Schulaufsicht festgelegt.
Bleiben die Klassen in ihrer jetzigen Form bestehen?
Die Bildung der Klassen obliegt der Schulleitung der Johannes-Gutenberg-Schule. Es wird sicherlich
nicht die Schule in der Schule geben. Die Klassengrößen werden aufgrund schulischer und pädagogischer Erwägungen gebildet.
Kann ein geschlossener Übergang der Lessingschule zu einer Verringerung der Lehrerstunden der Johannes-Gutenberg-Schule führen.
Die Schulrätin wird die Lehrerstunden entsprechend der für die Grundschulen einschlägigen Vorschriften
berechnen und festlegen. Es ist beabsichtigt, die Lehrer der Lessingschule in die Johannes-GutenbergSchule zu übernehmen.
Was geschieht mit der Einrichtung der OGS der Lessingschule?
Hierzu müssen sich noch Gedanken gemacht werden. Wer ist wovon Eigentümer, welche Räume können hierfür genutzt werden etc.
Kann die OGS der Johannes-Gutenberg-Schule die infrage kommenden Kinder problemlos
übernehmen?
Der Träger der OGS wird sich entsprechend aufstellen. Für die Nutzung von Räumen müssen die Bedarfe definiert werden. Räume stehen im Gebäudekomplex ja zur Verfügung. Die Gutenbergschule und
die Lessingschule haben verschiedene OGS-Träger. Bei der Übernahme der Lessingschule zur Gutenbergschule müsste der Vertrag mit dem OGS-Träger der Lessingschule aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Es gibt z. Z. 75 Kinder in der OGS der Gutenbergschule und 42 in der OGS der Lessingschule.
Die OGS der Gutenbergschule ist auf 100 Kinder ausgelegt, könnte also die 42 OGS-Kinder der Lessingschule aufnehmen, zumal das OGS-Gebäude der Lessingschule ja weiterhin nutzbar ist.
Kann bei einem evtl. Ausbau der OGS der Johannes-Gutenberg-Schule das Personal der OGS
der Lessingschule übernommen werden?
Hierzu müssen Gespräche mit dem Träger der OGS der Johannes-Gutenberg-Schule geführt werden.
Bei einer größeren Kinderanzahl wird er mehr Personal benötigen. Einstellungen sind denkbar, allerdings ist das eine privatrechtliche Angelegenheit des Trägers. Selbstverständlich kann die Verwaltung
entsprechend hierfür werben.
Können Kinder der Lessingschule mit einem evtl. GU Bedarf von den pädagogischen Maßnahmen der Gutenbergschuleprofitieren? Evtl. ohne die Klasse zu wechseln?
Da die Johannes-Gutenberg-Schule eine GU Schule ist, kann sicherlich jedes Kind, das an der Schule
ist und einen GU – Bedarf hat, der an der Schule aufgefangen werden kann, hiervon profitieren. Wie die
Konstellation der Klassen aussieht, wird ausschließlich von der Schulleitung festgelegt. Z. Z. gibt es aber
keine Kinder in der Lessingschule mit Bedarf an Gemeinsamem Unterricht.
Was muss in welcher Frist erledigt werden?
Der Rat muss im Januar den formalen Beschluss zur Auflösung der Lessingschule fassen.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Die sukzessive Auflösung, das bedeutet es wird keine Eingangsklasse geben und die Klassen zwei bis vier laufen nach und nach aus (schlechtere Variante).
Die zweite Möglichkeit, die sofortige Auflösung zum Ende des Schuljahres, ist die eigentlich anzustrebende und im gemeinsamen Gespräch mit den Beteiligten kommissarischen Schulleitungen, den Vertretern der beiden Schulpflegschaften und der Stadtschulpflegschaft auch präjudizierte Variante. Die Lessingschule wird zum Sommer 2013 komplett aufgelöst. Die Kinder können allesamt, wie bereits oben
beschrieben, im Februar an der Johannes-Gutenberg-Schule angemeldet werden. Selbstverständlich
können Kinder aber auch an einer anderen, auch katholischen, Grundschule angemeldet werden. Auch
dieser Prozess wird begleitet.
Wer genau ist an dem Verfahren mit welcher Kompetenz beteiligt?
Der Rat muss einen Beschluss fassen. Die Eltern müssen sich dann entscheiden. Die untere Schulaufsicht und die Schulleitung sind danach Herr des Verfahrens. Die Bezirksregierung ist informiert und unterstützt die untere Schulaufsicht.
Am Donnerstag, 10.01.2013, hatte die Verwaltung zu einem Gespräch eingeladen, an dem die kommissarische Leiterin der Johannes-Gutenberg-Schule, Frau Isabell Marxen, der kommissarische Leiter der Lessingschule, Herr Norbert Präder, die zuständige Schulrätin vom Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis, Frau Barbara
Hecker-Ostmann, die Schulpflegschaftsvorsitzenden der beiden Schulen und deren Vertreter/innen sowie
der Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft teilgenommen haben.
Ziel dieses Gespräches war, mit allen Beteiligten zu einer einvernehmlichen und tragbaren Lösung im Sinne
der Beschlussempfehlung des Schulausschusses zu kommen.
Dieses Ziel kann nach Ablauf der Besprechung als erreicht angesehen werden. Die in der Stellungnahme
der Schulkonferenz der Johannes-Gutenberg-Schule gestellten Fragen wurden zur Zufriedenheit aller an der
Besprechung Beteiligten beantwortet. Sowohl die kommissarische Schulleitung als auch die Schulpflegschaft
der Johannes-Gutenberg-Schule sind im Einvernehmen mit der in der Besprechung anwesenden zuständigen Schulrätin bereit, für eine Übernahme der Lehrer/innen und Schüler/innen mit dem Einverständnis der
Eltern alles Notwendige zu tun. Auch die Lessingschule, vertreten durch die kommissarische Schulleitung
und die Schulpflegschaft, sieht die Überführung ihrer Schule in die Johannes-Gutenberg-Schule sehr positiv
und bevorzugt diese vorgeschlagene Lösung. Die Alternative der sukzessiven Auflösung der Schule mit
Auslaufen der zweiten, dritten und vierten Klasse ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde eindeutig abgelehnt.
Nach Auskunft der Schulrätin, als untere Schulaufsicht, wird es für die aufnehmende Johannes-GutenbergSchule keine negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Lehrerstellen geben. Auch seitens der Stadtschulpflegschaft wird die o. g. Lösung begrüßt.
Nach entsprechendem Beschluss des Rates werden die Eltern der 11 Einschulungskinder und die 56 Eltern
der ab dem Schuljahr 2013/2014 noch verleibenden Kinder der Lessingschule darüber informiert. Für den
Übergang der Kinder mittels Anmeldung ab dem kommenden Schuljahr in die Johannes-Gutenberg-Schule
wird seitens der Verwaltung und aller Beteiligten geworben. Selbstverständlich sind aber auch alternative
Elternentscheidungen möglich.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für 2013 lassen sich die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bemessen.