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Beschlussvorlage (Situation Lessingschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Beschlussvorlage (Situation Lessingschule) Beschlussvorlage (Situation Lessingschule) Beschlussvorlage (Situation Lessingschule) Beschlussvorlage (Situation Lessingschule) Beschlussvorlage (Situation Lessingschule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 241/2012 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Situation Lessingschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.01.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2012 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 09.01.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Situation Lessingschule Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 06.12.2012 wird die Lessingschule ab dem Schuljahr 2013/2014 aufgelöst, da statt der geforderten mindestens 18 Einschulungskinder für das kommende Schuljahr nur 11 angemeldet wurden, Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und den Schulkonferenzen darauf hinzuwirken, dass die Schulkinder und die Lehrer/innen der Lessingschule insbesondere in die Johannes-Gutenberg-Schule aufgenommen werden. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Schulausschusses am 06.12.2012 wurde dem Stadtrat mit 11 Ja-Stimmen, einer NeinStimme und zwei Enthaltungen empfohlen, die Lessingschule ab dem Schuljahr 2013/2014 aufzulösen, da statt der geforderten mindestens 18 Einschulungskinder für das kommende Schuljahr nur 11 angemeldet wurden. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und den Schulkonferenzen darauf hinzuwirken, dass die Schulkinder und die Lehrer/innen der Lessingschule in die Johannes-Gutenberg-Schule aufgenommen werden, es sei denn, die Eltern wünschen eine andere Schule für ihr Kind. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Entscheidung über den Schulstandort Gartenstrasse vertagt. In der Anlage ist die aktuelle Liste der Anmeldezahlen zu den Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014 beigefügt. Es fehlen noch vier Kinder, die noch nicht angemeldet wurden. 2. Lösung Aufgrund der Diskussionen in den politischen Gremien wurden sowohl mit der Bezirksregierung als auch mit der unteren Schulaufsicht (Schulrätin) mehrere Gespräche geführt. Die Kernaussagen dabei waren: Seitens der Bezirksregierung: „Sie können die Lessingschule auflösen, dann müssen die Schülerinnen und Schüler der Schule verteilt werden. Die Eltern können sich dann entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Es bietet sich an, dass die Kinder an der Gutenbergschule aufgenommen werden. Dazu muss die Anzahl der Parallelklassen an der Gutenbergschule erhöht werden. Wenn Sie keine Zügigkeit festgelegt haben, so werden die Kinder dort aufgenommen. Bitte berücksichtigen Sie dabei aber auch, dass Eltern, die eine katholische Ausprägung der Ausbildung wünschen, diesen die Möglichkeit gegeben wird, sich eventuell an einer anderen katholischen Grundschule anmelden zu können. Die Lehrkräfte werden dann von der Lessingschule an die Gutenbergschule versetzt. Ich habe keine Einwände, wenn die Klassen geschlossen von der Lessingschule zur Gutenbergschule wechseln und somit auch ihre Klassenleitungen erhalten bleiben.“ Die zuständige Schulrätin für Grundschulen führt auf Anfrage der Verwaltung folgendes aus: „Ich sehe keinen Grund, warum die Klassen nicht mit den Klassenlehrer/innen wechseln können. Selbstverständlich profitieren die Kinder der Lessingschule von den Erfahrungen des Gemeinsamen Unterrichtes der Lehrkräfte der Gutenbergschule. Das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis wird alles daran setzen, dass eine für die Kinder gute Lösung gefunden wird..“ Die Schulkonferenzen der Johannes-Gutenberg-Schule und der Lessingschule wurden um Stellungnahmen zum neuen Sachverhalt gebeten. Die Schulkonferenz der Johannes-Gutenberg-Schule hat mit Schreiben vom 13.12.2012 (siehe Anlage) mitgeteilt, alles Notwendige zu tun, um die Schulkinder und die Lehrer/innen der Lessingschule entgegenkommend an der Johannes-Gutenberg-Schule aufzunehmen und unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen in die Schulgemeinschaft ihrer Schule zu integrieren. Die Schulkonferenz der Lessingschule tagt am 14.01.2013. In der Sitzung des Schulausschusses am 06.12.2012 war allen Mitgliedern des Ausschusses ein Fragenkatalog der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 03.12.2012 zugestellt worden, der wie folgt beantwortet wird:  Können die Klassen der Lessingschule geschlossen zur neuen Schule wechseln und dort weiter unterrichtet werden? Die Schüler der Lessingschule können sich allesamt an der Johannes-Gutenberg-Schule anmelden und zu dieser Schule wechseln. Die untere Schulaufsicht, Schulrätin Frau Hecker-Ostmann, ist über einen solchen Vorgang informiert. Die Bildung der Klassen obliegt der Schulleitung der Johannes-GutenbergSchule.  Können die Lehrer der Lessingschule ihre Klassen behalten und zur neuen Schule versetzt werden? Die untere Schulaufsicht, Schulrätin Frau Hecker-Ostmann, ist über einen solchen Vorgang informiert und würde für diesen Fall die entsprechenden Klassenlehrer mit hinüber ziehen und entsprechende Lehrerstellen zur Verfügung stellen.  Was passiert mit den Lehrerstellen der Johannes-Gutenbergschule? Die Lehrerstellen werden entsprechend den Schülerzahlen von der unteren Schulaufsicht festgelegt.  Bleiben die Klassen in ihrer jetzigen Form bestehen? Die Bildung der Klassen obliegt der Schulleitung der Johannes-Gutenberg-Schule. Es wird sicherlich nicht die Schule in der Schule geben. Die Klassengrößen werden aufgrund schulischer und pädagogischer Erwägungen gebildet.  Kann ein geschlossener Übergang der Lessingschule zu einer Verringerung der Lehrerstunden der Johannes-Gutenberg-Schule führen. Die Schulrätin wird die Lehrerstunden entsprechend der für die Grundschulen einschlägigen Vorschriften berechnen und festlegen. Es ist beabsichtigt, die Lehrer der Lessingschule in die Johannes-GutenbergSchule zu übernehmen.  Was geschieht mit der Einrichtung der OGS der Lessingschule? Hierzu müssen sich noch Gedanken gemacht werden. Wer ist wovon Eigentümer, welche Räume können hierfür genutzt werden etc.  Kann die OGS der Johannes-Gutenberg-Schule die infrage kommenden Kinder problemlos übernehmen? Der Träger der OGS wird sich entsprechend aufstellen. Für die Nutzung von Räumen müssen die Bedarfe definiert werden. Räume stehen im Gebäudekomplex ja zur Verfügung. Die Gutenbergschule und die Lessingschule haben verschiedene OGS-Träger. Bei der Übernahme der Lessingschule zur Gutenbergschule müsste der Vertrag mit dem OGS-Träger der Lessingschule aus wichtigem Grund gekündigt werden. Es gibt z. Z. 75 Kinder in der OGS der Gutenbergschule und 42 in der OGS der Lessingschule. Die OGS der Gutenbergschule ist auf 100 Kinder ausgelegt, könnte also die 42 OGS-Kinder der Lessingschule aufnehmen, zumal das OGS-Gebäude der Lessingschule ja weiterhin nutzbar ist.  Kann bei einem evtl. Ausbau der OGS der Johannes-Gutenberg-Schule das Personal der OGS der Lessingschule übernommen werden?  Hierzu müssen Gespräche mit dem Träger der OGS der Johannes-Gutenberg-Schule geführt werden. Bei einer größeren Kinderanzahl wird er mehr Personal benötigen. Einstellungen sind denkbar, allerdings ist das eine privatrechtliche Angelegenheit des Trägers. Selbstverständlich kann die Verwaltung entsprechend hierfür werben.  Können Kinder der Lessingschule mit einem evtl. GU Bedarf von den pädagogischen Maßnahmen der Gutenbergschuleprofitieren? Evtl. ohne die Klasse zu wechseln? Da die Johannes-Gutenberg-Schule eine GU Schule ist, kann sicherlich jedes Kind, das an der Schule ist und einen GU – Bedarf hat, der an der Schule aufgefangen werden kann, hiervon profitieren. Wie die Konstellation der Klassen aussieht, wird ausschließlich von der Schulleitung festgelegt. Z. Z. gibt es aber keine Kinder in der Lessingschule mit Bedarf an Gemeinsamem Unterricht.  Was muss in welcher Frist erledigt werden? Der Rat muss im Januar den formalen Beschluss zur Auflösung der Lessingschule fassen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Die sukzessive Auflösung, das bedeutet es wird keine Eingangsklasse geben und die Klassen zwei bis vier laufen nach und nach aus (schlechtere Variante). Die zweite Möglichkeit, die sofortige Auflösung zum Ende des Schuljahres, ist die eigentlich anzustrebende und im gemeinsamen Gespräch mit den Beteiligten kommissarischen Schulleitungen, den Vertretern der beiden Schulpflegschaften und der Stadtschulpflegschaft auch präjudizierte Variante. Die Lessingschule wird zum Sommer 2013 komplett aufgelöst. Die Kinder können allesamt, wie bereits oben beschrieben, im Februar an der Johannes-Gutenberg-Schule angemeldet werden. Selbstverständlich können Kinder aber auch an einer anderen, auch katholischen, Grundschule angemeldet werden. Auch dieser Prozess wird begleitet.  Wer genau ist an dem Verfahren mit welcher Kompetenz beteiligt? Der Rat muss einen Beschluss fassen. Die Eltern müssen sich dann entscheiden. Die untere Schulaufsicht und die Schulleitung sind danach Herr des Verfahrens. Die Bezirksregierung ist informiert und unterstützt die untere Schulaufsicht. Am Donnerstag, 10.01.2013, hatte die Verwaltung zu einem Gespräch eingeladen, an dem die kommissarische Leiterin der Johannes-Gutenberg-Schule, Frau Isabell Marxen, der kommissarische Leiter der Lessingschule, Herr Norbert Präder, die zuständige Schulrätin vom Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis, Frau Barbara Hecker-Ostmann, die Schulpflegschaftsvorsitzenden der beiden Schulen und deren Vertreter/innen sowie der Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft teilgenommen haben. Ziel dieses Gespräches war, mit allen Beteiligten zu einer einvernehmlichen und tragbaren Lösung im Sinne der Beschlussempfehlung des Schulausschusses zu kommen. Dieses Ziel kann nach Ablauf der Besprechung als erreicht angesehen werden. Die in der Stellungnahme der Schulkonferenz der Johannes-Gutenberg-Schule gestellten Fragen wurden zur Zufriedenheit aller an der Besprechung Beteiligten beantwortet. Sowohl die kommissarische Schulleitung als auch die Schulpflegschaft der Johannes-Gutenberg-Schule sind im Einvernehmen mit der in der Besprechung anwesenden zuständigen Schulrätin bereit, für eine Übernahme der Lehrer/innen und Schüler/innen mit dem Einverständnis der Eltern alles Notwendige zu tun. Auch die Lessingschule, vertreten durch die kommissarische Schulleitung und die Schulpflegschaft, sieht die Überführung ihrer Schule in die Johannes-Gutenberg-Schule sehr positiv und bevorzugt diese vorgeschlagene Lösung. Die Alternative der sukzessiven Auflösung der Schule mit Auslaufen der zweiten, dritten und vierten Klasse ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde eindeutig abgelehnt. Nach Auskunft der Schulrätin, als untere Schulaufsicht, wird es für die aufnehmende Johannes-GutenbergSchule keine negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Lehrerstellen geben. Auch seitens der Stadtschulpflegschaft wird die o. g. Lösung begrüßt. Nach entsprechendem Beschluss des Rates werden die Eltern der 11 Einschulungskinder und die 56 Eltern der ab dem Schuljahr 2013/2014 noch verleibenden Kinder der Lessingschule darüber informiert. Für den Übergang der Kinder mittels Anmeldung ab dem kommenden Schuljahr in die Johannes-Gutenberg-Schule wird seitens der Verwaltung und aller Beteiligten geworben. Selbstverständlich sind aber auch alternative Elternentscheidungen möglich. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für 2013 lassen sich die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bemessen.