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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
31.03.14, 13:16
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008)

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Beschlussvorlage Drucksache 19/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 28.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 2. Satzung zur Änderung der Satzung Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008 über und die Erhebung Kostenersatz von für Die in der Gemeinde Merzenich noch vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben werden durch das Entsorgungsunternehmen Firma Schönmackers, Kerpen, auf der Kläranlage des Wasserverbandes Eifel-Rur in Düren, Ortsteil Merken, entsorgt. Aufgrund der Steigung von Lohn-, Dieselkraftstoff und Fahrzeugkosten hat die Firma Schönmackers für das Jahr 2014 eine neue Preiskalkulation erstellt und den Preis von 11,87 € auf 13,46 € netto pro cbm Klärschlamm erhöht. Die zu zahlenden Gebühren für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm sind somit neu zu ermitteln: bisher: neu: Abfuhrkosten der Firma Schönmackers je cbm Klärschlamm 11,87 € 13,46 € zuzügl. 19 % MWSt 2,26 € 2,56 € 14,13 € 16,02 € Gebühren WVER je cbm Fäkalien einschl. 19 % MWSt 7,30 € 7,30 € 21,43 € 23,32 € Somit ergibt sich eine Erhöhung von insgesamt 1,89 € je cbm. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse unter dem Gebot des Ausgleiches des Gebührenhaushaltes auf 23,32 €/cbm für die Entsorgung von Kleinkläranlagen zu beschließen. (Harzheim) (Lüssem)