Daten
Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
31.03.14, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 19/2014
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 28.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
2.
Satzung
zur
Änderung
der
Satzung
Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren
Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008
über
und
die
Erhebung
Kostenersatz
von
für
Die in der Gemeinde Merzenich noch vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslose
Gruben werden durch das Entsorgungsunternehmen Firma Schönmackers, Kerpen, auf
der Kläranlage des Wasserverbandes Eifel-Rur in Düren, Ortsteil Merken, entsorgt.
Aufgrund der Steigung von Lohn-, Dieselkraftstoff und Fahrzeugkosten hat die Firma
Schönmackers für das Jahr 2014 eine neue Preiskalkulation erstellt und den Preis von
11,87 € auf 13,46 € netto pro cbm Klärschlamm erhöht.
Die zu zahlenden Gebühren für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm sind
somit neu zu ermitteln:
bisher:
neu:
Abfuhrkosten der Firma Schönmackers
je cbm Klärschlamm
11,87 €
13,46 €
zuzügl. 19 % MWSt
2,26 €
2,56 €
14,13 €
16,02 €
Gebühren WVER
je cbm Fäkalien einschl. 19 % MWSt
7,30 €
7,30 €
21,43 €
23,32 €
Somit ergibt sich eine Erhöhung von insgesamt 1,89 € je cbm.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse unter dem Gebot des Ausgleiches des Gebührenhaushaltes auf
23,32 €/cbm für die Entsorgung von Kleinkläranlagen zu beschließen.
(Harzheim)
(Lüssem)