Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
10.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
46/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Städtebauliche Kriterien
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
18.03.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 46/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in: Judith Hawig/Ursula Schneider
Datum:
18.03.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Städtebauliche Kriterien
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die unter Nr. 2 „Städtebauliche Kriterien“
in der Bewertungsmatrix enthaltenen Unterkriterien Nr. 2.1 bis 2.5 sowie die Ausschlusskriterien A 2 bis A 4
als Grundlage für die städtebauliche Bewertung der Bieterangebote im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens „Alte Rheinschule“ in Urfeld.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Hauptausschuss der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 auf Empfehlung des Unterausschusses Liegenschaften beschlossen, das bisherige Vergabeverfahren zur Veräußerung der „Alten
Rheinschule“ in Urfeld aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten (nicht-öffentliche Vorlage 11/2013).
Im Vorfeld des neu einzuleitenden Investorenauswahlverfahrens hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit
dem Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer eine
transparente und nachvollziehbare Beurteilung möglicher Bietergebote vorgenommen werden kann.
Als Oberkriterien für die Bewertungsmatrix wurden vom Hauptausschuss der Kaufpreis, soziale Aspekte
sowie städtebauliche Aspekte festgelegt. Die Gewichtung der Oberkriterien beträgt laut Beschluss des
Hauptausschusses 60 % für den Kaufpreis und jeweils 20 % für soziale und städtebauliche Aspekte.
2. Lösung
Die städtebaulichen Bewertungskriterien sind aus den vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 10.11.2011 beschlossenen Zielen und Qualitätsanforderungen abgeleitet worden (Vorlage 229/2011).
Die Bedeutung der städtebaulichen Bewertungskriterien für das Investorenauswahlverfahren resultiert aus
der besonderen Rolle, die das Grundstück für die Wesselinger Stadtentwicklung innehat.
Unmittelbar am Rhein gelegen, kommt dem Gelände der „Alten Rheinschule“ und seiner künftigen Entwicklung eine große städtebauliche Bedeutung zu. Mit der Unterzeichnung der „Rheincharta“ im Dezember 2011
hat die Stadt Wesseling sich dazu verpflichtet, ihre Rheinlagen qualitätvoll zu gestalten und somit Orte hoher
Lebensqualität zu schaffen. Die einzigartige Lage der Fläche verlangt nach städtebaulich hochwertigen gestalterischen Lösungen im Umgang mit dem Rheinpanorama. Für Wesseling ergibt sich hierdurch auch die
Chance, die regionale Wahrnehmung der städtischen Rheinlagen, neben dem neu gestalteten Rheinufer in
der Innenstadt und dem Rheinforum, weiter positiv zu prägen und zu gestalten.
Die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix enthält insgesamt elf Unterkriterien, die aus den vorgenannten
drei Oberkriterien Kaufpreis, soziale Aspekte und städtebauliche Aspekte abgeleitet worden sind. Zudem
erfolgt die Bewertung der Bieterangebote anhand von fünf Ausschlusskriterien (A 1 bis A 5).
Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise soll der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die unter Nr. 2 „Städtebauliche Kriterien“ enthaltenen Unterkriterien Nr. 2.1 bis 2.5 sowie die Ausschlusskriterien A 2 bis A 4 als Grundlage für die städtebauliche Bewertung der Bieterangebote beschließen.
Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Unterkriterien:
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Städtebauliches Konzept
Architektonisches Konzept
Aufenthaltsqualität der Freiflächen
Stellplatz-Konzept
Energetisch-ökologisches Konzept
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz umfasst die nachfolgenden
Ausschlusskriterien:
A 2 - Ausschluss, wenn der Entwurf nicht nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig ist
A 3 - Ausschluss bei Note 4- oder schlechter in dem Kriterium „Städtebauliches Konzept“
A 4 - Ausschluss bei Note 4- oder schlechter in dem Kriterium „Architektonisches Konzept“
Ausgeschlossen werden demnach die Angebote von Bietern, deren Entwurf nicht im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) genehmigungsfähig ist. Diesem
Ausschlusskriterien liegt das Ziel zu Grunde, eine zügige Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten,
ohne zuvor Planungsrecht in Form eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes herstellen zu müssen.
Ebenfalls ausgeschlossen wird ein Angebot, wenn die durchschnittliche Bewertung der Unterkriterien 2.1
„Städtebauliches Konzept“ oder 2.2 „Architektonisches Konzept“ sich auf eine Note von ausreichend minus
oder schlechter beläuft (entspricht ≤ 3 Punkten). Mit Hilfe dieser Ausschlusskriterien soll eine Unterwanderung der städtebaulichen und architektonischen Ziele durch die Kombination eines sehr hohen Angebotspreises mit einer geringwertigen gestalterischen Lösung verhindert werden.
Ergänzende Informationen zum Investorenauswahlverfahren und zur Bewertungsmatrix sind dem beiliegenden Erläuterungstext zu entnehmen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Veräußerung der „Alten Rheinschule“ zu einem vom Hauptausschuss festgelegten Mindestkaufpreis von
1.300.000 € ermöglicht es der Stadt Wesseling, beträchtliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu
erzielen.
Die in der Verwaltung entwickelten städtebaulichen Bewertungskriterien wurden in Zusammenarbeit mit dem
Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH komprimiert in eine Matrix für die Gesamtbewertung der Bietergebote eingearbeitet. Das Projektbüro wurde vom Bereich Liegenschaften beauftragt. Das Honorar beläuft sich einschließlich der Erstellung der Projektgrundlagen auf ca. 7.000 € brutto. Ob das Projektbüro mit
weiteren Leistungen in dem Investorenauswahlverfahren beauftragt wird, ergibt sich aus den weiteren Beratungen.
Anlagen:
- Bewertungsmatrix
- Erläuterungstext zum Investorenauswahlverfahren