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Beschlussvorlage (Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
121 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
31.03.14, 13:16
Beschlussvorlage (Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse)

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Inhalt der Datei

2. Satzung vom ………….. zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV NRW 2012 S. 474), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969,(GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW 2011, S. 687) und der §§ 53 c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW 2010, S. 185 ff.) hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am ……………. die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 23,32 €/m³ abgefahrenen Klärschlamm. Artikel 2 § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 23,32 €/m³ ausgepumpte/abgefahrene Menge. Artikel 3 Diese Satzung tritt am ………….. in Kraft.