Daten
Kommune
Wesseling
Größe
45 kB
Datum
10.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling Alte Rheinschule in Wesseling-Urfeld
Investorenauswahlverfahren
Erläuterungen zum Ausschreibungskonzept insbesondere zur
„Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien“
Die Stadt Wesseling beabsichtigt das Grundstück der Alten Rheinschule in Wesseling-Urfeld an einen privaten Investor zu veräußern. Als vorrangige Nutzungsart soll „Wohnen“ im Sinne der Sozialen Kriterien (siehe Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) realisiert werden. Ergänzend sind mit dieser Zielsetzung wohnverträgliche ergänzende Nutzungen (Gastronomie, Dienstleistungen, Tagesbetreuung, Mittagstisch, etc.) zugelassen.
Wie bereits in den Ausführungen von REDEKER|SELLNER|DAHS im Gutachten
(20. Dezember 2013) dargestellt, ist ein Verkauf von Grundstücken einhergehend mit einer Bauverpflichtung ggf. nach Regeln des EU-Vergaberechts europaweit auszuschreiben. Inwieweit dies erforderlich wird, kann erst nach Beschluss über die Bewertungsmatrix entschieden werden. Das Vergabeverfahren
könnte als Verhandlungsverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/A) durchgeführt werden.
Diese Verfahrensart erlaubt es, sowohl die wirtschaftlichen als auch sozialen,
städtebaulichen, architektonischen und vertraglichen Aspekte des Vorhabens
mit potentiellen Investoren detailliert zu verhandeln.
Das VOB-Verhandlungsverfahren vollzieht sich in zwei Phasen, dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und dem „eigentlichen“ Verhandlungsverfahren.
Dortmund, 20.03.2013
us
13-131
schneider-0102.doc
Assmann Beraten+Planen GmbH
Baroper Straße 237
44227 Dortmund
Fon 0231.75445.0
Fax 0231.756010
info@assmanngruppe.com
www.assmanngruppe.com
Assmann Beraten+Planen GmbH
Sitz 44227 Dortmund
AG Dortmund HRB 3836
Geschäftsführende Gesellschafter
Gerd Vogel, Wolfgang Ußler
Ulrich Tillmann, Andreas Krebs
Der Teilnahmewettbewerb wird durch eine öffentliche Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU eröffnet. Potentielle Bewerber können sich vor Einreichung
einer Bewerbung über ein Bewerbermemorandum über die konkreten Projektrahmenbedingungen und –anforderungen informieren.
Assmann Architekten GmbH
Sitz 44227 Dortmund
AG Dortmund HRB 4210
Geschäftsführender Gesellschafter
Burkhard Grimm
Anhand der noch zu definierenden Eignungskriterien (diese werden in der Bekanntmachung veröffentlicht) werden aus dem Kreis der Bewerber, die dann in
der zweiten Phase zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter ermittelt.
Assmann Beraten+Planen GmbH
Sitz 60486 FrankfurtMain
AG FrankfurtMain HRB 94095
Geschäftsführender Gesellschafter
Mohamed Genedy
Den ausgewählten Bietern werden dann zur Erarbeitung ihrer Angebote eine
Vergabeunterlage / Auslobung (incl. Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien) und der Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen beschreiben die abgestimmte Aufgabenstellung und bilden somit die Grundlage
der Angebotserarbeitung. Ausschließlich die darin formulierten Vorgaben sind
den Bietern bekannt und können zur Auswertung der Angebote herangezogen
werden.
assmann gruppe
Wir leben Immobilien
Verfahrensimmanent ist die Bewertung der Angebote anhand einer, den Bietern
zuvor bekannt gegebenen Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien.
Seite 2 von Stadt wesseling - Alte Rheinschule in Wesseling-Urfeld
Die Bewertung der von den Bietern einzureichenden Angebotsunterlagen erfolgt im Rahmen von Gremiumssitzungen (vorbereitet durch eine Vorprüfung)
und kann, wie bereits oben erwähnt, ausschließlich anhand der verbindlichen
und beschlossenen Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien (s. Anlage)
durchgeführt werden.
Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien
Die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu
stellenden Zuschlagkriterien gliedern sich, wie in beiliegender Graphik dargestellt, in folgende Haupt- und Unterkriterien
1. Soziale Kriterien
1.1. Qualität u. Quantität „Wohnen im Alter mit Service“
1.2. Qualität u. Quantität „Seniorenwohnungen“
1.3. Qualität u. Quantität „Neue Wohnformen“
1.4. Qualität u. Quantität „Vielfalt des Wohnungsangebotes“
1.5. Qualität u. Quantität „Ergänzende Nutzungen
(Gastronomie, Dienstleistung, Tagesbetreuung, Mittagstisch, etc.)“
2. Städtebauliche Kriterien
2.1. Städtebauliches Konzept
2.2. Architektonisches Konzept
2.3. Aufenthaltsqualität der Freiflächen
2.4. Stellplatz-Konzept
2.5. Energetisch-ökologisches Konzept
3. Grundstückskaufpreis (Kaufpreisangebot)
Für jedes in der Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien genannte Kriterium
werden maximal 10 Punkte vergeben. Die für das jeweilige Kriterium erzielte
Punktzahl wird entsprechend der Angabe in der Matrix gewichtet (%-Anteil an
der 100%-Gesamtbewertung). Die Summe der Wertungsprozente aller Kriterien
ergibt die Gesamtwertungs-Prozente (maximal zu erreichen 100%).
Die Bewertung der Arbeiten erfolgt für jeden einzelnen Punkt (ausgenommen
Grundstückskaufpreis) nach folgender Notenverteilung.
Den Bewertungsmaßstab für die Kriterien bildet ein Notensystem von
sehr gut + bis mangelhaft -. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet:
Seite 3 von Stadt wesseling - Alte Rheinschule in Wesseling-Urfeld
sehr gut +
10 Pkt.
sehr gut -
9 Pkt.
gut +
8 Pkt.
gut -
7 Pkt.
befriedigend +
6 Pkt.
befriedigend -
5 Pkt.
ausreichend +
4 Pkt.
ausreichend -
3 Pkt.
mangelhaft +
2 Pkt.
mangelhaft -
1 Pkt.
Die von den Bietern vorgeschlagenen Lösungen werden derart benotet, dass die
Lösungen den Anforderungen und Zielsetzungen der Vergabeunterlage (hier
erfolgt eine Präzisierung der Anforderungen an die einzelnen Kriterien) entsprechen müssen.
Die Notenvergabe (ausgenommen ist der Grundstückskaufpreis) richtet
sich nach folgender Vorgabe:
sehr gut: Das Angebot entspricht in besonderem Maße und mit vorbildlichen
Lösungsansätzen den Anforderungen und Zielsetzungen der Vergabeunterlage.
gut: Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der Vergabeunterlage.
befriedigend: Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen
der Vergabeunterlage, weist jedoch kleine Abweichungen und Mängel auf, die
aber entweder unerheblich sind oder bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie im Zuge des Verhandlungsverfahrens durch den Bieter unproblematisch behoben werden können.
ausreichend: Das Angebot entspricht den Anforderungen der Vergabeunterlage, weist jedoch deutliche Abweichungen und Mängel gegenüber den Zielsetzungen des Auftraggebers auf, so dass eine Überarbeitung durch den Bieter
unerlässlich ist um den Anforderungen und Zielsetzungen gerecht zu werden.
mangelhaft: Das Angebot entspricht gerade noch den Anforderungen der
Vergabeunterlage, weist jedoch grobe Abweichungen und Mängel gegenüber
den Zielsetzungen des Auftraggebers auf, dass eine grundlegende konzeptionelle Überarbeitung in umfangreichem Maße notwendig ist.
Innerhalb der einzelnen Noten erfolgt eine Präzisierung durch die Vergabe von
plus (+) und minus (-).
Seite 4 von Stadt wesseling - Alte Rheinschule in Wesseling-Urfeld
Die Bewertung anhand dieser Vorgaben soll durch ein Entscheidungsgremium
erfolgen. Die vergebenen Punkte werden in die Matrix eingetragen, so dass sich
die erreichten Gesamt-Prozente des Bieters aus der %-Gewichtung und den vergebenen Punkten generiert.
Kaufpreisangebot
Die Punktevergabe für den Grundstückskaufpreis richtet sich nach folgender
Vorgabe:
1.300.000,00
1 Punkt
2.000.000,00
10 Punkte
bei 60% Gewichtung
6%
bei 60% Gewichtung
60 %
Zwischenwerte werden linear interpoliert
(nachrichtlich bei der o.g. Spreizung entspricht 1 Punkt
6%
77.777,78 )
Beispiel:
Kaufpreisangebot 1.377.777,78
Bieter erhält 2 Punkte, dies entspricht 12%
von max. 60% im Kriterium „Grundstückskaufpreis“
Die Summe der erreichten Gesamtpunkte des Bieters (gewichtete Punkte)
ergibt die Bewertung des Bieters und abschließend auch die Rangfolge.
Ausschlusskriterien:
Angebote scheiden aus dem Verfahren aus und können somit keinen Zuschlag
mehr erhalten, sofern folgende Sachverhalte auftreten:
A1. Das Kaufpreisangebot beträgt weniger als 1.300.000
oder
A2. Das eingereichte Planungskonzept ist nicht nach § 34 BauGB genehmigungsfähig
oder
A3. Im Kriterium 2.1 „Städtebauliches Konzept“ erhält das Angebot die Note 4oder schlechter
oder
A4. Im Kriterium 2.2 „Architektonisches Konzept“ erhält das Angebot die Note 4- oder schlechter
oder
A5. Das Angebot bietet weniger als 20% der gesamten Bruttogrundfläche (ohne
Tiefgarage) für die Wohnformen „1.1 Wohnen im Alter mit Service“
und/oder „1.2 Seniorenwohnungen“ und / oder „1.3 Neue Wohnformen“
an.