Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
10.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
52/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Hubertusstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 1/120 „Gewerbegebiet Hubertusstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
- 66 -
12.03.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 52/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
12.03.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Hubertusstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 1/120 „Gewerbegebiet Hubertusstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 60. Änderung
des Flächennutzungsplanes Wesseling für das Plangebiet „Gewerbegebiet Hubertusstraße“ gemäß
den §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
2.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/120 „Gewerbegebiet Hubertusstraße“ gemäß den §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1
BauGB einzuleiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Regelmäßige Anfragen beim Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung/Liegenschaften belegen eine große
Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücken in Wesseling. Insbesondere kleinere Flächen in der
Größenordnung zwischen 800 und 3.000 qm werden nachgefragt. Die diesbezüglichen Kapazitäten im Gewerbegebiet Rheinbogen sind weitestgehend erschöpft, so dass dringender Handlungsbedarf besteht, um
die Entwicklungsperspektiven ortsansässiger Handwerks- und Gewerbebetriebe nicht zu gefährden bzw. den
Wirtschaftsstandort Wesseling durch gewerbliche Neuansiedlungen zu stärken.
2. Lösung
Im Rahmen der Standortsuche für potenzielle Gewerbeentwicklungsflächen wurde auch die Friedhofserweiterungsfläche an der Hubertusstraße geprüft. Die Friedhofsbedarfsplanung des Fachbereichs 61 kommt zu
dem Ergebnis, dass die zur Erweiterung des Friedhofs an der Hubertusstraße vorgesehenen Flächen nicht
mehr benötigt werden. Gründe hierfür sind die häufige Nicht-Verlängerung der Grabpacht von Wahlgräbern
durch auswärtige Familienangehörige sowie der Trend von der Erd- zur Urnenbestattung.
Der Fachbereich 61 schlägt vor, für die nicht mehr benötigten Friedhoferweiterungsflächen im nördlichen
Friedhofsbereich an der Hubertusstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 1/120
„Gewerbegebiet Hubertusstraße“ soll eine geordnete gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich ermöglichen und die vorhandene Wohnbebauung an der Hubertusstraße unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben sichern. Aus Pietät gegenüber der benachbarten Friedhofsnutzung soll die künftige
Gewerbenutzung durch die Pflanzung eines dichten Grünstreifens abgegrenzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/120 grenzt im Norden an die Moschee, im Westen an die
Autobahn A 555 und zu erhaltende Friedhofsflächen, im Süden an den Hauptweg des Friedhofes und im
Osten an die Hubertusstraße (s. Anlage). Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,2 ha. Mit Ausnahme der
Wohngebäude Hubertusstraße 97 bis 101 sowie des nördlichen Parkplatzes liegen alle Flächen im Eigentum
der Stadt Wesseling.
Durch den Bebauungsplan Nr. 1/120 „Gewerbegebiet Hubertusstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 1/46 aus
dem Jahre 1972, der die Entwicklung/Sicherung der geplanten Friedhofserweiterung und der straßenbegleitenden Wohnbebauung nebst Verkehrsflächen zum Gegenstand hatte, vollständig überplant.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der ehemals für die Friedhoferweiterung vorgesehene Bereich als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Ein schmaler Streifen entlang
der Autobahn A 555 weist im FNP eine Darstellung als „Landschaftsschutzgebiet“ (LSG) auf. Naturschutzrechtliche Schutzgebiete bestehen gemäß der aktuellen naturschutzrechtlichen Rechtsgrundlage, dem
Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“, trotz der (veralteten) LSG-Darstellung im Flächennutzungsplan nicht.
Zur Schaffung von Planungsrecht für eine gewerbliche Nutzung der ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen müssen die heutigen Darstellungen des FNP geändert werden. Der Geltungsbereich der 60. Änderung
des Wesselinger Flächennutzungsplanes (s. Anlage) umfasst ein kleineres Gebiet als der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 1/120. Grund hierfür ist, dass die Darstellung der Wohnbauflächen an der Hubertusstraße sowie die Straßendarstellung des FNP selbst nicht geändert werden.
Planungen auf Landesebene stehen der Bauleitplanung an der Hubertusstraße nicht entgegen. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt den Planbereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar.
3. Alternativen
Die Entwicklung der ehemaligen Friedhoferweiterungsflächen ist mit Restriktionen verbunden. Aufgrund der
unmittelbaren Lage an der Autobahn A 555 ist die 40 m breite Anbauverbotszone zu beachten in der keine
Baufelder ausgewiesen werden dürfen. Auch die Nähe zur angrenzenden Bestandswohnbebauung (Hubertusstraße 87 bis 103) muss bei der Planung durch entsprechende Maßnahmen (Nutzungsgliederung, Schallschutz) berücksichtigt werden. Abschließend sind Aufschüttungen im Bereich der geplanten Gewerbefläche
anzuführen, die den Gründungsaufwand späterer Bauten ggf. erhöhen können.
Trotz dieser Restriktionen stellen die ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen an der Hubertusstraße die
einzigen städtischen Flächen dar, die kurz- bis mittelfristig für die Schaffung von gewerblichen Baugrundstücken verfügbar sind. Alternativen bestehen keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Veräußerung der ehemaligen städtischen Friedhofserweiterungsflächen besteht für die Stadt die
Möglichkeit, erhebliche Einnahmen zu generieren.
Die Bauleitplanung „Gewerbegebiet Hubertusstraße“ kann mit vorhandenem Personal vom Bereich Stadtplanung geleistet werden. Aufgrund der oben geschilderten Restriktionen sind im Zuge des Verfahrens zumindest ein Lärmgutachten und ein Baugrund-/Bodengutachten zu erarbeiten. Auch artenschutzrechtliche
Belange sind voraussichtlich in einem Fachgutachten zu prüfen. Diese Fachgutachten können nur durch
entsprechende Fachbüros erstellt werden, so dass Kosten für externe Beauftragungen entstehen. Mittel
hierfür stehen auf dem Produktsachkonto 51-511-00 5431400 „Planung, Gutachten, Vermessung“ zur Verfügung.
Anlagen
- Geltungsbereich der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Hubertusstraße“
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/120 „Gewerbegebiet Hubertusstraße“