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Antragsvorlage (Anlage zur Antragsvorlage 56/2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Antragsvorlage (Anlage zur Antragsvorlage 56/2013) Antragsvorlage (Anlage zur Antragsvorlage 56/2013)

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Inhalt der Datei

I/K 22.03.2013 Beratung des Haushaltsentwurfs 2013 im Ausschuss für Sport und Freizeit Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2013, Vorlage-Nr. 56/2013 Hier: Stellungnahme der Verwaltung Zum Antrag der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Eine Aufteilung des Teilergebnisplans „Sportstätten und Bäder“ (Kernhaushalt) in die Bereiche Sportplätze (inkl. Stadion), Schulschwimmbad und Gartenhallenbad, wie unter Ziffer 1 des Antrags vorgeschlagen, ist nicht möglich, weil die Erträge und Aufwendungen der genannten Sportstätten vollständig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Sportstätten der Stadt Wesseling veranschlagt sind. Im Kernhaushalt (Fach 4, Budget 42 – Sportförderung, Seite 11) ist lediglich der Verlustausgleich (der Zuschussbedarf) des Sondervermögens Sportstätten ausgewiesen. Eine Aufteilung dieser Position auf mehrere Produktsachkonten ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt allerdings zu Ziffer 2 des Antrags der SPD-Fraktion eine Aufteilung der Erträge und Aufwendungen nach Sparten vor, die die gewünschten Informationen enthält (s. Ziffer 4). 2. Die Ausweisung von Stellen in den Produktbeschreibungen hält die Verwaltung für nicht zielführend. Informationen zu den Stellenanteilen, die der Kalkulation der Personalaufwendungen in den einzelnen Teilergebnisplänen des Haushalts zugrunde liegen, enthält Fach 5 (Seite 8-11) des Haushaltsbuchs, und zwar differenziert nach Beamten und tariflich Beschäftigten. Programmtechnisch lassen sich diese Daten nicht automatisiert in die einzelnen Produktbeschreibungen in den Teilergebnisplänen übernehmen. Die Stellenanteile der Beamten und tariflich Beschäftigten müssten manuell in die Produktbeschreibungen übertragen werden. Neben dem dadurch verursachten Aufwand bedeutet die manuelle Übertragung eine Fehlerquelle. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf die Ausweisung identischer Daten an mehreren Stellen im Haushaltsplan zu verzichten und die Informationen zu den Stellenanteilen der Einzelbudgets den entsprechenden Übersichten in Fach 5 des Haushaltsbuchs zu entnehmen. 3. Die Ergänzung des Teilergebnisplans Sportstätten und Bäder um die Anzahl der Besucher des Gartenhallenbads pro Jahr und die Kosten des Bads je Nutzer wird vorgenommen. Die Besucherzahl im Gartenhallenbad (ohne Schulen und Vereine) betrug im Jahr 2011 91.277 im Jahr 2012 103.032. Wird die Besucherzahl des Jahres 2012 ins Verhältnis zu dem in der anliegenden Tabelle (s. a. Ausführungen zu Ziffer 4) ermittelten Zuschussbedarf für das Gartenhallenbad gesetzt, ergibt sich ein Zuschussbedarf je Nutzer in Höhe von rd. 7,50 €. Die Aufwendungen (Kosten) je Nutzer betragen 11,24 €. (Anm.: Im Jahr 2012 wurden wegen des Prozesses zur Neuordnung der Bäder keine größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen im Gartenhallenbad eingeplant. Der Zuschussbedarf des Bades fällt daher geringer als in den Vorjahren aus.) 4. Für die Gliederung des Wirtschaftsplans (der Erläuterungen zum Erfolgsplan) des Sondervermögens Sportstätten (Fach 6 des Haushaltsbuchs) schlägt die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Matrix vor. Sie enthält die Sparten (Kostenstellen) Gartenhallenbad, Schulschwimmbad, Sportplätze und Sporthallen. In einer weiteren Spalte mit der Überschrift „Gemeinkosten“ sind die Aufwendungen enthalten, die den einzelnen Sparten nicht unmittelbar zugeordnet werden können sondern über Verteilungsschlüssel verrechnet werden müssten (z.B. Prüfungs- und Beratungskosten). Einige Ertrags- und Aufwandspositionen können für den Haushalt 2013 noch nicht exakt auf die einzelnen Sparten verteilt werden. Diese Positionen sind durch einen Rahmen gekennzeichnet. Sie wurden pauschaliert, und zwar i.d.R. im Verhältnis 1:1, auf die Sparten verteilt (z.B. Benutzungsentgelte Sporthallen/Sportplätze unter Ziffer 1 oder sonstige Bewirtschaftungskosten, Wasseruntersuchungen unter Ziffer 3b). Bei den Personalaufwendungen wurde bisher nur zwischen Bädern und Sportplätzen/-hallen differenziert. Zur Verteilung der Personalkosten auf das Gartenhallenbad und das Schulschwimmbad wurde auf der Basis der durchschnittlichen wöchentlichen Personalstunden ein Verteilungsschlüssel von 9:1 ermittelt und der Spartenrechnung zugrunde gelegt. Die Personalaufwendungen bei den Sportplätzen und –hallen wurden pauschal im Verhältnis 1:1 verteilt. Mit dem Haushalt 2014 werden auch die jetzt pauschal verteilten Ertrags- und Aufwandspositionen verursachungsgerecht den Kostenstellen zugeordnet. Die Spartenrechnung kann – die Zustimmung des Ausschusses vorausgesetzt – künftig die Erläuterungen zum Erfolgsplan im Wirtschaftsplan des Sondervermögens ersetzen.