Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
61/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.03.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 61/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Esser
21.03.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren beschließt, die unter Nr. 1 „Soziale Kriterien“
in der Bewertungsmatrix enthaltenen Unterkriterien Nr. 1.1 bis 1.5 sowie das Ausschlusskriterium A 5 als
Grundlage für die soziale Bewertung der Bieterangebote im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens „Alte
Rheinschule“ in Urfeld.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Hauptausschuss der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 auf Empfehlung des Unterausschusses Liegenschaften beschlossen, das bisherige Vergabeverfahren zur Veräußerung der „Alten
Rheinschule“ in Urfeld aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten (nicht-öffentliche Vorlage 11/2013).
Im Vorfeld des neu einzuleitenden Investorenauswahlverfahrens hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit
dem Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer eine
transparente und nachvollziehbare Beurteilung möglicher Bietergebote vorgenommen werden kann.
Als Oberkriterien für die Bewertungsmatrix wurden vom Hauptausschuss der Kaufpreis, soziale Aspekte
sowie städtebauliche Aspekte festgelegt. Die Gewichtung der Oberkriterien beträgt laut Beschluss des
Hauptausschusses 60 % für den Kaufpreis und jeweils 20 % für soziale und städtebauliche Aspekte.
2. Lösung
Die sozialen Bewertungskriterien sind aus den umfangreichen Gesprächen im Vorfeld und den Erfahrungen
des unterstützenden Büro Assmann erarbeitet worden.
Die Bedeutung der sozialen Bewertungskriterien für das Investorenauswahlverfahren resultiert aus der besonderen Rolle, die die Lage des Grundstücks für den Urfelder Ortskern innehat.
Unmittelbar am Rhein gelegen, kommt dem Gelände der „Alten Rheinschule“ und seiner künftigen Entwicklung eben auch eine besondere soziale Bedeutung zu. Die einzigartige Lage der Fläche verlangt neben den
städtebaulichen Aspekten auch nach einer Lösung, die insbesondere sozialen Aspekten Rechnung trägt.
Die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix enthält insgesamt elf Unterkriterien, die aus den vorgenannten
drei Oberkriterien Kaufpreis, soziale Aspekte und städtebauliche Aspekte abgeleitet worden sind. Zudem
erfolgt die Bewertung der Bieterangebote anhand von fünf Ausschlusskriterien (A 1 bis A 5).
Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise soll der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren die unter Nr. 1 „Soziale Kriterien“ enthaltenen Unterkriterien Nr. 1.1 bis 1.5 sowie das Ausschlusskriterium A 5 als Grundlage für die soziale Bewertung der Bieterangebote beschließen.
Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Unterkriterien:
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Wohnen im Alter mit Service
Seniorenwohnungen
Neue Wohnungen
Vielfalt des Wohnungsangebotes
ergänzende Nutzung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren umfasst ebenfalls das
nachfolgenden Ausschlusskriterium:
A 5 - Ausschluss, wenn das Angebot weniger als 20% der gesamten Bruttogrundfläche (ohne Tiefgarage) für
die Wohnform „1.1 Wohnen im Alter mit Service“ und/oder „1.2 Seniorenwohnungen“ und/oder „1.3 Neue
Wohnformen“ an.
Ergänzende Informationen zum Investorenauswahlverfahren und zur Bewertungsmatrix sind dem beiliegenden Erläuterungstext zu entnehmen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Veräußerung der „Alten Rheinschule“ zu einem vom Hauptausschuss festgelegten Mindestkaufpreis von
1.300.000 € ermöglicht es der Stadt Wesseling, beträchtliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu
erzielen.
Die entwickelten sozialen Bewertungskriterien wurden in Zusammenarbeit mit dem Projektbüro Assmann
Beraten + Planen GmbH komprimiert in eine Matrix für die Gesamtbewertung der Bietergebote eingearbeitet.
Das Projektbüro wurde vom Bereich Liegenschaften beauftragt. Das Honorar beläuft sich einschließlich der
Erstellung der Projektgrundlagen auf ca. 7.000 € brutto. Ob das Projektbüro mit weiteren Leistungen in dem
Investorenauswahlverfahren beauftragt wird, ergibt sich aus den weiteren Beratungen.
Anlagen:
- Bewertungsmatrix
- Erläuterungstext zum Investorenauswahlverfahren