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Beschlussvorlage (Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
26.03.13, 06:13
Aktualisiert
26.03.13, 06:13
Beschlussvorlage (Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien) Beschlussvorlage (Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien) Beschlussvorlage (Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien) Beschlussvorlage (Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 61/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.03.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 61/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Esser 21.03.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld hier: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien – Soziale Kriterien Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren beschließt, die unter Nr. 1 „Soziale Kriterien“ in der Bewertungsmatrix enthaltenen Unterkriterien Nr. 1.1 bis 1.5 sowie das Ausschlusskriterium A 5 als Grundlage für die soziale Bewertung der Bieterangebote im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens „Alte Rheinschule“ in Urfeld. Sachdarstellung: 1. Problem Der Hauptausschuss der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 auf Empfehlung des Unterausschusses Liegenschaften beschlossen, das bisherige Vergabeverfahren zur Veräußerung der „Alten Rheinschule“ in Urfeld aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten (nicht-öffentliche Vorlage 11/2013). Im Vorfeld des neu einzuleitenden Investorenauswahlverfahrens hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer eine transparente und nachvollziehbare Beurteilung möglicher Bietergebote vorgenommen werden kann. Als Oberkriterien für die Bewertungsmatrix wurden vom Hauptausschuss der Kaufpreis, soziale Aspekte sowie städtebauliche Aspekte festgelegt. Die Gewichtung der Oberkriterien beträgt laut Beschluss des Hauptausschusses 60 % für den Kaufpreis und jeweils 20 % für soziale und städtebauliche Aspekte. 2. Lösung Die sozialen Bewertungskriterien sind aus den umfangreichen Gesprächen im Vorfeld und den Erfahrungen des unterstützenden Büro Assmann erarbeitet worden. Die Bedeutung der sozialen Bewertungskriterien für das Investorenauswahlverfahren resultiert aus der besonderen Rolle, die die Lage des Grundstücks für den Urfelder Ortskern innehat. Unmittelbar am Rhein gelegen, kommt dem Gelände der „Alten Rheinschule“ und seiner künftigen Entwicklung eben auch eine besondere soziale Bedeutung zu. Die einzigartige Lage der Fläche verlangt neben den städtebaulichen Aspekten auch nach einer Lösung, die insbesondere sozialen Aspekten Rechnung trägt. Die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix enthält insgesamt elf Unterkriterien, die aus den vorgenannten drei Oberkriterien Kaufpreis, soziale Aspekte und städtebauliche Aspekte abgeleitet worden sind. Zudem erfolgt die Bewertung der Bieterangebote anhand von fünf Ausschlusskriterien (A 1 bis A 5). Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise soll der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren die unter Nr. 1 „Soziale Kriterien“ enthaltenen Unterkriterien Nr. 1.1 bis 1.5 sowie das Ausschlusskriterium A 5 als Grundlage für die soziale Bewertung der Bieterangebote beschließen. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Unterkriterien: 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Wohnen im Alter mit Service Seniorenwohnungen Neue Wohnungen Vielfalt des Wohnungsangebotes ergänzende Nutzung Die Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren umfasst ebenfalls das nachfolgenden Ausschlusskriterium: A 5 - Ausschluss, wenn das Angebot weniger als 20% der gesamten Bruttogrundfläche (ohne Tiefgarage) für die Wohnform „1.1 Wohnen im Alter mit Service“ und/oder „1.2 Seniorenwohnungen“ und/oder „1.3 Neue Wohnformen“ an. Ergänzende Informationen zum Investorenauswahlverfahren und zur Bewertungsmatrix sind dem beiliegenden Erläuterungstext zu entnehmen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Veräußerung der „Alten Rheinschule“ zu einem vom Hauptausschuss festgelegten Mindestkaufpreis von 1.300.000 € ermöglicht es der Stadt Wesseling, beträchtliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen. Die entwickelten sozialen Bewertungskriterien wurden in Zusammenarbeit mit dem Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH komprimiert in eine Matrix für die Gesamtbewertung der Bietergebote eingearbeitet. Das Projektbüro wurde vom Bereich Liegenschaften beauftragt. Das Honorar beläuft sich einschließlich der Erstellung der Projektgrundlagen auf ca. 7.000 € brutto. Ob das Projektbüro mit weiteren Leistungen in dem Investorenauswahlverfahren beauftragt wird, ergibt sich aus den weiteren Beratungen. Anlagen: - Bewertungsmatrix - Erläuterungstext zum Investorenauswahlverfahren