Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
42/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
federführendes Amt:
60 Bauamt
Planungsausschusses
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/04 „Osterheide“
hier: - Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
1. September 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die frühzeitige Beteiligung zu diesem Verfahren erfolgte in dem Zeitraum vom 19.08.2003 bis 26.09.2003.
Die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind der Anlage zu entnehmen. U.a. haben
sich die Grundstückseigentümer intensiv mit der Planung auseinandergesetzt. Dieses führte dazu, dass mit
den Eigentümern mehrere Gesprächsrunden geführt worden sind.
Insbesondere trifft dieses auf die Eigentümer nördlich der Kachtenhauser Straße zu. Hier trafen die
Interessen der Grundstückseigentümer und die Belange der Gemeinde Leopoldshöhe deutlich aufeinander.
Die Gemeinde ist durch das Planfeststellungsverfahren zur Umlegung des Siekbaches gehalten, ein
Regenrückhaltebecken und nach Bedarf ein Regenklärbecken auf der Teilfläche des Flurstückes 281 zu
errichten. Dadurch sind die östlich angrenzenden Teilflächen landwirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu
nutzen. Der vorliegende Bebauungsplan ist das Ergebnis der Gespräche mit den Eigentümern. Die
Stellungnahmen sind daher zeitlich wie inhaltlich überholt. Vollständigkeitshalber und aus Gründen der
Rechtssicherheit für das Verfahren werden diese trotzdem in der Abwägung behandelt.
In den vergangenen zwei Jahren sind weitere Problempunkte in Verbindung mit dem Siekbach und der
vorliegenden Planung geklärt worden. Dabei konnte das Ziel, eine städtebauliche Entwicklung der Freifläche
zwischen Kachtenhauser Straße und Flurstraße, nicht erreicht werden. Schwerwiegend stellt sich dabei die
Weigerung eines Grundstückseigenümers da, der für ein erforderliches Trockenbecken zur Sicherung des
Oberflächenwasserabflusses, Flächen bereitstellen müsste. Es ist jedoch anzuerkennen, dass in
Verbindung mit der Umlegung des Siekbaches dieser Grundstückseigentümer bereits umfangreiche Flächen
abgegeben hat. Da hier in nächster Zeit keine weitere Bereitschaft zur Flächenabgabe erkennbar ist, musste
von der städtebaulichen Gesamtlösung an dieser Stelle Abstand genommen werden.
Dieses führte letztendlich dazu, dass Bauflächen nur in dem Bereich festgesetzt werden konnten, wo die
Erschließung nach den heute vorhandenen Ausstattungen als gesichert angesehen werden konnte. Durch
diese gezwungenermaßen notwendige Reduzierung der Baufläche sind weitere Stellungnahmen hinfällig
geworden, dabei wird exemplarisch auf den Antrag Schlink, Helpuper Straße, verwiesen.
Trotz der Reduzierung der baulichen Möglichkeiten anhand der vorliegenden Planung, wird die
Sinnhaftigkeit der städtebaulichen Entwicklung der Freifläche zwischen Kachtenhauser Straße und
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Flurstraße nicht in Frage gestellt. Vielmehr sind zur Zeit einige Punkte nicht endgültig zu klären (z.B.
Trockenbecken). Da dies nicht alleine in der Hand der Gemeinde liegt, diese Fragen abschließend zu
klären, empfiehlt es sich, die Planung in dem jetzigen Umfang auf den Weg zu bringen, gleichzeitig aber
eine zukünftige Inanspruchnahme zu berücksichtigen, indem dafür notwendige Verkehrsflächen vorgesehen
werden.
Eine detailliertere Auseinandersetzung der einzelnen Beweggründe, warum die Planung in der jetzigen Form
zur Beschlusslage kommt, ist der Begründung zu entnehmen. Eine Kurzdarstellung enthält der Punkt
„Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf“. Dieses hatte selbstverständlich auch Auswirkungen auf die
Berücksichtigung der Anregungen zur Planung. Es lässt sich feststellen, dass mit einem Teil der
Grundstückseigentümer eine Einigung erzielt werden konnte, einem anderen Teil nur eine reduzierte
Baufläche aufgrund von widerstreitenden Belangen eröffnet werden kann und wiederum andere, auch in
näherer Zukunft keine Bauflächen erhalten werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage
aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuß der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/04 „Osterheide“ sowie der zugehörigen Begründung zu und
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Schemmel
Anlagen
Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie dazugehörige Skizzen
4. Änderung des B-Planes Nr. 04/04 „Osterheide“
Planzeichnung des Ursprungsbebauungsplanes
Auszug aus dem Landschaftsplan