Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Inhalt der Datei
zu
eingegang-enen Ste ungnahmen während der
frühzeftigen
3:::9_ll_n.den .
c,ereltgungder 4Anderung des BebauungsplanesNr. 04/04
,,Osterhei;;Wilhelmcrote, Bau- und Möbeltisehterei,
HetpuperStr. 314,33g18Leopotdshöhe
4. AnderungBebauungsptan04/04OsterheiAä,
öt"na.fufi Z'OOi,
fnf,li;;;;;ä;;t"
Gemarkuns
Gr;steFturs,rr,i"iijlL"äeö,
äil""""a282trasen
wir
fl'b1t"Jflil"ifl"j::ndstücke
l
NachdemgürtigenFrächennutzunosoran
sinddie Fiurstücke
28.1
,282,283 u'd das angrcnzende
Teitstück331 als tandwirtschaftlic-h
zü flutzenderra"r,. uu"g";,;"";1. öräri ä. nnr"gun 0""
crabensA sind die Frurst'ckevor etwa rs ranr"n z"r."r'nit"t"n
roü"n"öä länowrrtsclaniche
Nuäung der Flächenzwischencräb-.nA.und Kachtenhauser
Str. i.i nri in ä i n e r Einheit
mögtich.SobatdeineTeilftächefüf andereNulzung
lnnBy algetren;twiij, üt ä,""uorg"""nri"O"n"
Bearbeiung
derübdgenf acl-errchrmenfmöglicn.
2. cegen das altf dem Flurstück281
RRB/RKBerheben wir Einspruch.Die
.ausgewiesene
Niveauverhättnisse
und die Höhentage
des öruna"titct" ma"nenftijä'a'ni"gä'k",nen sinn. Oe"
werterenwefdendie angrenzenden
Grundstücke-durch
ceruchsbejäshgrng,
ü-ni"i,ung.riei., uno
Insektensowieungepflegten
Wrtdwuchs
derAnpn"nrung"n"rhätii;h ;ä;i;t,ä-;ilr;g..
3 lm Planfeststerrungsbeschruss
des KreisesLrppevom25. x. 2000zumsiekbach_A,sbau
-rig.i"n
ßt unser
dortgettendqemachterEinsDruch
oeoendas.RRB/AKB
mit der BetrunOung
*orOen,
Oa.
dargestellte
RRB/RKBhabemtt d; öie(bachptanung
nichtszu run. Nun berufenSie sich in def
tedtichen
Festselzung
undBegründung
unter-t,
t, s]nnsatzu;J unt*iirli,l] Ä0""t urr.t"n
dtesesplanfeststeltungsverfahren
Wir sehenin diesemSacfrverhalt
äinu üngt"r'b*tjroigL"ittnr.|.
Argumentation.
4. Die Ausweisunqvon Flächenfüf Ftächenfür Maßnahmen
zum Schuh, zur pflege und zur
Entwicktung
von Boden,Naturund Landschaftrennenwir mit oei e!-g;;;r;;
";, dass rür das
ohnehjnrechtkleine Flursiücksteil
282 etne derad erngeschänkteNuzung nicht zumutbarist.
Außerdemwurde damit die Zuwegungzum nordtjch"des öÄ-i"n"
T iuäi"n"n ruir" 0."
Flurstückes
282 unterbrochen
ptanungefdffnet-.ineReihevon
mt der vorgetegten
übertegLrngen
und
?l:.?":.:lili9r"S
oeren
Konsequenzen
schwerabsehbarsind. Ztrr Effeichungein", erauern"tm.ti"n-en t_|agen.
Losung
ijber
unsere von der ptanunq betroffenencrundstücke uestäht
.in"nriin"f äääii""g"bedarf. wir
empfinden ein deu.iches Informationsdefizit
und sehe; trii""oä"- ä""-praiil,"i mr rnnen gern
entgegen.
Annegretll/lies,Hubertusstr,17 a,33649Bielefeld
4. Ande.ungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04,.Osterheide"_StandJuli 2003_
rrau MaflanneBanget,meineIVIutter.
lst Eigentilmerin
des Grundstückes,
Gemarkung
creste, FlurS,
Fturctück283, und hat mich mit der vertretunginrer tnteressen
betrlFJl-ä.ä.'"aut"rrng"pt"n
bevollmächtigt.
Gegeno.a.Bebauungsplan-Entwurf
legeich hiermitvorsorglich
Einspruch
ein.
Die Flurstücke_282
und 283 gehören
terschieden"n
aut CrunOder Lage und
-eige"ntitmeÄ,'k;ne"n
des schmatenzuschnittesaber nur ats eine
Ei"üi
;i";;;i
öerden. Dies ist
.wirtschaftj;he
ö;ü;
ÄeÜ"'-iu-nfinj'zu'.gung
'ui
ii"::,:?3:f",",?r::li:f;",:",i::ff[?,,:F:"oieeingezeichne..
Die Ausweisung
der Flächenfür "Maßnahmen
zum Schutzzur pflegeund Entwicklung
von Eloden,
Naturund Landschafi Ausqteichsfläche,l
_stetten ter zur zeit voife."Liän
äaä"
,no
a"g" tu,
,in
die Fluaslücke
282und283 eineunzumutbe
der Nutzungsmöglchkeit
da.
Es ergebensichfolgenderragen,no rinwät;d:lnschdinkung
1 Es gibtkeinezuwegungmehrzu den restichengrößerenGrundstücken
obeöarbdes
Baches
2. Dieverbleibenden
Bauflächen
sind,bezogenauf das ländliche
umrejd,sehrklein
3. WelcheArt der Bepflanzung
istfürdieAusglejchsflächen
vorgesehen?
4. Wiesolldie Ftächeum dasRRB/RKB
angepflanzt
undgepflegtwerden?
-66-
Zu 1.)- Gesicherte
Zuwegungzum resllichen
Grundstück
Es ist keineZuwegungzu dem restlichen
Grundstück
vorgesehen.
DasGrundstück
283 wird zur Zeit
gemeinsammit den Nachbargrundstücken
von einemPächterlandwirtschaftlich
bewidschaftetFalls
der jetzlgePächtefeinmaleineweitereBewifischaftung
ablehnt,kanndas crundstückoberhalbdes
Bachesnichteinzelngenutztwerden.
Es gibtkeineZuwegung dasGrundstück
ist damitfüfallespäterenGenerationen
wertlos.
Zu 2.) -Anrechnung
undVerlegungderAusgleichsflächen
Bauinteressenten
in diesem ländlichenBereichsind sicherFamilienmit Kinderndie einen carten
möchten
DurcheineVedegungder Ausgleichsfläche
könnteeine etwasgroßzügigere
Grundstücksaufteilung
fiir das Doppelhausmehrals 3 m um dasHaus- vorgesehen
werden.
Das Flurstilck281 - geplantesRRB/RKB und das Flurstück282 sind familiärin einer Hand.Aus
diesemGrund könntedas Flurstück281 als Ausgleichsfläche
filr die Grundsiücke282 wd 283
angerechnet
werden.
SolltenochmehrAusgleichsfläche
zwingenderfordedich
sein,schlageich vor,die Ausgleichsflächen
für die Grundstücke
282 und 283 so aufzuteilen,
dasssie ca. 5m unterhalb
des Bachesliegen,das ist
zwischenBaugrundstück
und Bachunddie restlicheFlächeobeftalbdes Bachesund des RRB/RKB,
auf den Grundstücken
281,282 und283.
Zusätzlichstelltsich mir die F.age,ob für das geplanieRRBiRKBevtl. aucheineAusgleichsfläche
erforderlich
ist undwo diesevorgesehen
ist?
Zu 3.) Bepflanzung
derAusgleichsflächen:
- ohne das die
WelcheAri der Nutzung.bzw.Bepflanzung
ist fur die Ausgleichsflächen
vorgesehen
angfenzenden
Grundstücke
dadurchbelastetwerden?
Zu 4.)RRB/RKB
lst sichergestellt,
dassdas RRB/RKBund die Flächedarumausre;chend
von def Gemeindegepflegi
werden?EineWildnis
würdedie Baugrundstilcke
ebenfalls
beeinträchiigen.
Das RRBin Leopoldshöhe
am Friedhofwurdevon mir besichtigt.Ein zuftilliggetroffenerAnwohner
klagteilber den Wildwuchsder StPiucher,
die nie geschnitten
würdenund in kurzerZeit schoneine
siaitlicheHöheerrcichthaben.
lch bitte,vorstehende
EinwändebeiderweiterenPlanungzu berücksichtigen.
- der im
Eine Anregungund Bittewäre noch,Bebauungsplan-Anderungen
in lhrem Internetaultritt
gut
ist
Ubrigensehr
zu veröffentlichen.
So hättenauchauswärtige
Grundstircksbesitzer
eineChancesichzu informieren.
MonikaSteinhaus,StraßburgerStr, 2,33613Bie,efeld
Bebauungsplan04/04Osterheide/ Kachtenhauser
Str.,Leopoldshöhe/ Gemarkungcreste
Da ich Eigentümerin
des Hausesund Gaundstucks
Kachtenhauser
Stf. 5 und des angrenzenden
(Flur5, Flurstück331)bin,bitteich Sie,wie
freien,im Bebauungsplan
aufgenommenen
Grundstücks
bereitsin unsercmpeEönlichenGesprächam 1209.03besprochen,
für dieses crundstitck die
gesondertundnichtin Einheitmitdenangrenzenden
Ausgleichsfläche
Grundsttlcken
auszuweisen.
Für das angrenzende
FIurstück278,im Besitzder FamilienBangelundGrote,weisenSle bitteeigene
Ausgleichsf
lächenaus.
VielenDankfür lhrVeßtändnis.
VorschlaqderVerwaltunq
zu denStellunqnahmen
Gfote.IVIies
undSteinhaus
NachEingangder obigenStellungnahmen
sindmii dencrundstückseigentümern
mehrereGespräche
und Telefonategeführtworden.Die entsprechenden
Vermerkeliegen der Verwaltungvor. Das
gibtdievorliegende
Ergebnisder Gespräche
Planungwiedef.Diein denStellungnahmen
formulieften
Anregungen
sind daherentwederin der Planungbe cksichtigtgewodenoderdurchkonzeptionelle
geworden.
Anderungen
hinCillig
-6?-
AnnegretWarweg,Kachtenhauser
Str.12 a, 338'18
Leopoldshöhe
EntwurfBebauungsplan
VielenDankfüf dasam 23 09.03geführteinformative
Gesprächzu obigemThema.
Grundsätzlich
begrüßeich dass bei Bebauungsplanänderungen
die betroffenenAnliegerfrühzeitig
miteingebunden
werden.
Für michist die geplanteAnderungzwarwenigerrelevant,doch möchteich daraufhinweisen,dass
ich aus heutigerSicht kein Interessean einem crundstitcksve*aufhabe. Eine, wie im Enhrurf
geplanteAusweisungdef bisherigenAckerflächenals Baulandwürde ich grundsätzlichnicht
ablehnen,
soweitmir keineKostenwie z B. Erschließungskosten,
entstehen.
lch würdemichfreuen,wennSie michüberdenweiierenVedaufder Planungen
informieren
HelmutSchlink,KachtenhauserStr. t4, 33818Leopoldshöhe,
EntwurfBebauungsplan
VielenDankfür dasam 23,09.03geführteGesprächzu obigemThema.
Grundsätzlich
begrüßeich, dass bei BebauungsplanAnderungen
die betroffenen
Anliegerf|Ühzeitig
mit eingebunden
werdenlch möchtedaraufhinweisen,
dassich aus heutigeSichtkeinlnteressean einemcrundst|cksverkauf
habe.Eine,wie im EnhrurfgeplanteALlsweisung
der bisherigen
Ackerflächen
als Baulandwitde ich
grundsätzlich
nichtablehnen,
soweitmir keineKostenwiez.B.Erschließungskosen,
entstehen.
lch wurdemichf.euen,wennSie michüberdenweiterenVerlaufdea
Planungen
informieren.
VorschlaqderVerwaltuna
zu den Stellunqnahmen
Warweq/ Schlink.Kachtenhauser
Straße12 + 14
AufgrLlndverschiedenerwiderstreitender
Belange(siehe Vorlage) ist der celtungsbereichder
Anderung zurückgenommenworden. Damit verbunden ist die Situation, daß der
Ursprungsbebauungsplan
in diesemBereichweitefhinrechtskniftjg
ist. Es sindzwarsomitBauflächen
ausgewiesen,
diese könnenjedoch wegen fehlenderErschließung
nicht in Anspruchgenommen
werden.DadurchentsiehenauchkeineErschließungsbeihagskosten.
Uberdie aufgezeigte
Ent\ricklung
sinddie Eigentümer
im Zusammenhang
mii der Bereitstellung
von
Flächenfür dasnotwendige
Trockenbecken
informiert
worden.DerAnregung
wirdsomitentsprochen_
Helmütund PaulaSchlink,HelpuperStr, 335,33818Leopoldshöhe
BürgerbeteiligungFlur 4/ 4,3,Flächennutzungsplanänderung
OT Greste
Gegendie von lhnengeplanteo.g. Flächennutzungsplanänderung
erhebenwir hjermitf stgerecht
EinsDruch.
DurchdieAnderungwürdeunserGrundstück
massivan Wertverlieren.Fürden von lhnengeplanten
Wendehammefwitrde ca. 1/3 unseresGrundstilckes
benötigi.Auch die von lhnen vorgesehene
Straßenbreite
von 7,00 m erscheintuns wesentlichzu breit,5,00 m wilrdenunsererMeinungnach
ausreichen.
Wennübefhauptkommtfür uns nur eineAndeflrngähnlichunsercrbeigefügten
Skizzein
Betracht.
Zur Erläuterung
unsererSkizze:
Die grünund blauhinterlegten
FlächeBsind unsercrundstück_
Die blaueFlächewilrdenwir ggf. als
Baulandzur Verfügungstellen,bzw.verkaufen.Rot habenwir eine5,00m breiteAnliegersackgasse
mit Stichstraßeeingezeichnet.Den von lhnen geplantenSpielplatzkönnte man bei dem
l\,4ehrfamilienhaus
am Siekbachvorsehen.
VofschlaoderVeMaltunqzu den Stellunqnahmen
Schlink.HelpuperStraße335
Aufgrundverschiedenerwiderstreitender
Belange (siehe Vorlage) ist der celtungsbereichder
Anderung zurückgenommenworden. Damit verbunden ist die Situation, daß der
Ursprungsbebauungsplan
in diesemBerejchweiiefhinrechtskräftig
ist. Zur Zeit ist somit,bis auf den
bereitsbebautenBereich,filr das verbleibende
GrundstUck
PrivateGrünfläche
festqesetzt.
Da fitr die
Festsetzung
der Bauflächeder bebauteBereichaufgenommen
wordenrst und fü; die verbleibende
Grundstücksfläche
inhaltlichkeineAnderungerfolgt,stelltder jetzigeB-ptanent\rurf
keinWeftverlust
da. DerAnregung
wirddaherentsprochen.
Die weiterenEmpfehlungen
zur planerischen
Konzeption
sind hinfällig,weil sie gegenwärtignicht
umgesetzt
werdenkönnen.
Amt 60/Ca
7 m auchim Kurvenbereich
/ Wendebereich
ausreichend
VoßchlaqderVeMaitunozu denStellunqnahmen
Schlink.HelpuperShaße
335
Aufgrundverschiedenerwiderstfeitender
Belange(siehe Vorlage) isi def Geltungsbereich
der
Anderungzurückgenommen
wofden-Dahersind die Empfehlungen
zur planerischenKonzeption
hiniällig,weilsiegegenwärtig
nichtumgesetzt
werdenkönnen.
-68-
BernhardZurheide,
Kachtenhauser
Str.11,338't8Leopoldshöhe
Anderungdes Bebauungsplanes
04/04Osterheidein Leopoldshöhe/Greste
Bezugnehmend
auf unserGesprächvom 19.08.03beantrage
ichfolgendeAnderungdeso.g.
Bebauuogsplanes:
Genauwie dieGrenzedes Bebauungsplanes
südlichder Kachtenhauser
Stۧe am Siekbachenflano
läuft,sollteauchnordlichder Kachtenhauser
Stfaßediecrenzedes Bebauungsplanes
am Siekbach
verlaufenundnichtan meinemGrundstück
(Flur289,sieheanliegende
Zeichnung).
Eegründung:
DurchmeinefamiliäreSituation(2 Söhne)ergäbesichdanneveniuellfür meineSöhnedie
I\,4öglichkeit,
in unseremGartenein Hauszu bauenbzlv unservorhandenes
Wohnhaus
baulichzu
erweitemWennschonan der Kachtenhauser
Str.Baumöglichkeiten
geschaffen
werdensollen,ist
nichteinzusehen,
dassmeinHausdieGrenzedes Bebauungsgebietes
seinsollundnicht,wie auch
auf der gegenüber
liegendenStGßenseite,
der Siekbach.
lch bitie,meineAnderungswünsche
im Sinnedef Bürgerbeteiligung
in den Bebauungsplan
einzuarbeiten
VorschlaqderVerwaltuno
zu den Stellunqnahmen
Zurheide.
Kachtenhauser
Straße11
DieEmpfehlungen
zurAusweisung
weitererBauflächen
sindhinfällig,
weilsienichtumgesetzt
werden
können.DerKreisLippehatwährendder S 2o-Anfrage
zum Landesplanungsgesetz
erklärt,daßfür
den Hofbereich
unddarüberhinausausSichtdes Naturschutzes
Llndder Landschaflspflege
eine
AufhebungdesLandschaftsschuizgebietes
nichtedolgenkann(Schreiben
vom02.05.02).
Der
Anregungkanndahernichtgefolgtweden.
Kreis Lippe,Der Landrat,Felix-Fechenbach-Str,
5, 32756Detmold,4,3 - Straßenbauuno
-unterhaltung
4. Anderungdes B-planesNr, 04/04,,Osterheide"Neuregetung
der Straßenbreitenlgrenzen
MitVorlageder4. Anderungdes B planeshabenSiemeineAusführungen
vom 3_6.2003
zum
St.aßenquerschnitt
der K 3, 4 weitgehend
beücksichtig|
[/lit Umse?ungdes B-planeswtlrdenaus meinerSichtdieVoraossetzungen
zur Festsetzung
einer
geschaffen
Ortsdurchfahrt
werden.
Da ,ggl einefußläufige
Verbindung
zur Kachtenhausef
Str."vorgesehen
ist,solltenschonjetztdie
Belangeder Fußgänger
an der K 3, 4 bedcksichtigt
werdenDievon lhnendargesiellte
gegenüber
Mehrbreite
ausdemB-Plangebiet
dervorhandenen
Breiteder
K 3 darfin so fernnichtunteEchritten
werden.
Ob undwannjedochder KreisLippeals Baulastträger
def K 3, 4 den AusbauderStEßevomehmen
wifd,kanndezeit nichtgesagtwerden.
Gleichwohl
bitteich beiderVermessung
des Baugebietes
darum,die Flächenzuweisung
für einen
möglichen
AusbaumitGehwegenvosusehen(s. hiezu ,,Gritneinkagungen"
im Planmiteiner
Gesamtbreite
von > = 9,50m).
VorschlaqderVeMaltunqzu den Stellunonahmen
KrcisLippe* St|aßenbau
und-unterhaltunq
DerStellungnahme
desKrcisesist gefolgtworden,
in dembereitsim Vorentwurf
Flächenfürdie
Erweiierung
der K 3, hierinsbesonderc
iür Fußwege,
Flächen,,reserviert'
wordensind.lm jetzi
vodiegenden
Enh/vurfsind
die nob,vendigen
Flächenkonkretisiert
worden.DieErforderlichkeit
von
Flächenfüf Fußwege
ist aufgrundderTatsache,
daßFußgänger
entlangder K 3 keinerlei
Ausweichmöglichkeiten
haben(auchnichtin den privatenBereichhinein)unstrittig.
Deshalbwird
empfohlen,
derAnregung
zu folgen.
Kreis Lippe,Der Landrat,32754Detmold
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/04,,Osterheide"der cemeindeLeopotdshöheim OT
Greste
die EnfrMurie
zur Anderungder o.g. Bauleitpläne
sindin der Planungskonfercnz
der KreisveMaltung
Lippe am 15. September2003 erörtertworden,in der das ReferatLandrauveMaltungsvorstand
zugleichals unterestaat'icheVerwaltungsbehöfde
f|r denBereichBauleitplanung
sowie
dieAbteilung
4
Abteilung
2
3
5
I
als untercBauaufsichtsbehörde,
als Lrntere
Landschafts-,
Wasser-undAbfallbehörde
sowieals Kreissiraßenbauverwaltung
unddie
Ordnung,
Jugend,SozialesundGesundheit.
VemessungundKataster
als Kreispolizeibehörde
-6q-
alszu beteiligende
Fachdienststellen
gern.S 4 bzw S 34 BauGBvertretenwaren.
anLrngbestehenaus srädtebautichef
Sichrkeinegrundsätztichen
Bedenken.
:,:9:i.-9]:,]?t'!9"9sf.l
Ernewertergehende
stetunqnahme
behalte
ichmirfüfeinenweiierausgeaibeiteten
ptan
'
wahrend
der
Offenlegung
vor.trnRahrnenderjetzigenBeteiligung
ist bereitsfotgenJ;;;;;;;;;
1. WasseMirtschaft:
Aus wasserwidschaftlicher
Sicht ist eine abschließende
Siellungnahme
nichl
Aussagezu der geprantenEnhrässerunggetroffenwird. Für die besiehendemogltch,da keine
Bebauungan der
Kachienhauser
SiEße existierteine wasaerrechtJiche
frfauOnis.öi"s" U"inftäitefjedocnnicht die
zusätzlichen
wohnhäuser.
Dasdargestelte überschwemmunqsoebret
des Siekbaches
ist vonjeglichenbaulichen
Antagen(auch
festeZaunanlaqen)
frctzu hatten
Bodenschutz:
Auf.derGrundlageder vofgelegtenUnierlagenist eine abschließende
Stellungnahme
nnht möglich,
dadie Belangedes Bodenschutzes
nicht'ntersucht,bearbeitet
und
berUcL"i"i,tiqt
"r;m*.
- Flächenmit Bodenbelastungen
Filr den B-planbereich-Anclerung_
sind im Katasterdes KreisesLippekeineAliasf oder
Altlastvef
dachtsflächen
verzeichnet.
Erhaltschutzwitrdiger
Böden
cemäß Kartedes ceotogischenDienstesNRW,,SchützMtrdige
Böden'
-Äit beiindensjch im
Planqebiet Flächen mit schuuwitrdigen eöa.n _ göä.n
iegronat irotrer
Bodenfruchtbarkeit
- Vefmeidung
vonnachteiligen
Bodenveränderunqen
DieserAspekt
des Bodenschutzes
solltermRahmender B_planaufstellung
Berücksichtigung
flnden.
- Erosionsgefährdung
cemäß Kartedes Geologischen
DienstesNRW,,Erosions_
undVerschlämmungsgefährdung
der Böden"istdas plangebietnichterosionsgefährdei.
Die Belangedes Bodenschutzes
sindgem.dem Erlassvom 1b.0S.92
,,Berücksichtigung
"-ä;;iöä;äg
von Ftächen
Bodenbetastungen,
insbesonäere.
nnrastelr, rei Jei
1it
und im
Bausenehmigunssverfahren.,
bzw.IVlustererlass
aereRöeenu voml6.0s.öi ;;i;;ä,run.
2.
^
r.
Aus Sichtdes Naturschukesün.tder Landschaftspflege
bestehengegeno.g ptanungkeine
grundsätzlichen
Bedenken.
lch bitte,dieAuswifiungenauf Naturund Landschaft
dazulegenund gem.S 2.1Bnatschc
eine Eingriffserfassung
und -bewenungvoazunehmen.
Auf der am nördrrcnenBachrauf
vorgesehenen
Ausgleichsfläche
bitie ich eine dichteAnpflanzungaus stanaorcerecnten,
heimischen
Gehölzenfestzuse?en,
um eineGartennrtun-q"uszr"_"triLßen.
Dentandschaftsprägenden
cehötzbestand
rrnnordtichdei f äleLgenJn' Hoacereich
nitte
tchalserhaltend
nachS 9 (j) Nr 25 BauGB
festzuseLen.
ua es sch beider K 3 um einenBereichderfeienStreckehandelt,bitieich
in den texflichen
FestseEungen
aufuunehmen,
dassbei derwesenttichen
AnOerung
oä;, äer leu"ntag. von
zufahrienzur K 3, 4 die Zustimmung
des Shaßenbautasiträa"ri"fXi"ii
lipp*struß"nn"ul
-ist.
'
ernzuhoten
undeineSondernukungsedaubnis
zr.rbeantragen
VorslhLaq
derVelwaltunq
zu der Stellunqnahme
KteisL.ppe
ure t'e|angedef WasseMidschafl
sinddeiailliertausgearbeitet
wordenund könnender Begründung
entnommenwerden.Bei der jetzt erfolgendeneÄeuten Beteiligung,
nai äel'ireis
-'
somit Oie
lvlöglichkeit,
die Inhalteder planungentspr;chend
seinerBetanqe
ru"Dr0i."
ue Uaßtettungund Ausetnandersetzung
einesüberschwemm-ungsgebietes
iür de.l Stekbachhaben
srchaLlfgftrnd
desreduzierlen
Anderung;bereiches
erübriqt.
uef Booenschutz
ist ebenfalsim ietzrvorriegenden
Entwude,ngearbeitet
und ber.cksohtrgtworden.
Diein def.Stellungnahme
genannlenAspektesrndin der Begntn;ungd",q"f"qt *;ä;;
ure Erngnnsregerung
rsranhandder leErenstädiebaulichen
Konzeption
disku-lied
worden Nebender
Bilanzierung
ist auch inhatlicheine Auseinandersetzu"g
mft d;; i;;g;+;;;
ääj.n, r,rutu,una
Landschaft^erfotgt.
Entsprechend
den Vorgaben.zur
Z-O_Anfrage
gemi LpG unJ;;r Ktarsteltung,
S
bestjmmteBereichedes B-ptanesnrchtausdemLandscnaftsschJz
iu ent;sien. siri'arese ptacnen
a-us dem. Geltungsbereich
der Anderungherausgenommen
worden oder als Ausgteichsfläche
rcsQesetzt
worden.DieFestsetzung
gem.S I (1) Nr 25 BauGBjst somithinfälliq.
-Vo-
Der Hinweisauf Beantragung
einer Sondernutzungserlaubnis
füf Zu- und Abfah.tenzur K 3 isi
aufgenommen
worden_
Es wirdempfohlen
der Steliungnahme
des KreisesLippezu folgen.
Landwirtschaftskammer
Westfalen-Lippe,
Sedanplatz9, 32791Lage
4. Anderungdes Bebauüngsplanes
Nr. 04/04,,Osterheide,,
Zu der o.a. Planungwird seitensder Landwidschaftskammer
als TrägeroffenflicherBelange- wiefolgtStejlunggenornmen:
Landwi.tschafi
Das Plangebietumfassi das bislang als WohnbauflächeausgewieseneGebiet sitdlich der
Kachtenhauser
St€ße sowieFlächefür die Landwirtschaft
nördlichder Kachtenhausef
Straße.
Nördlichdes Plangebietes
liegtder landwiftschaftliche
HaupteMerbsbetrieb
der FamilieLimberg.Da
im BetrlebRinderund Schweinegehaltenwerden,kannes zu landwiftschaftswpischen
Geruchs-und
Cerduschrmrrssionen
lommen,d,eauidenPlanbercicl'
etnwit(en
Ivleines Erachtens scheint def Abstand des Betriebes vom plangebiet ausreichendi
immissionsschulzrechtliche
Einschränkungen
durftennichtentsiehen.
lch weisedennochvofsorglich
daEufhin,dassdie Enhrvicklungsmöglichkeiten
des BetriebesLimbefq
dufchdiesePlanungzukünftignichteingesch
ränki werdendürfen.
Landwirtschattskammer
Westfalen-Lippe,
Sedanplatz9, 32791Lage,
13.Anderungdes Flächennu2ungsplanes
4) Änderungdes FlächennuLungsplanes
im BereichGreste
ZJ den Punkien4.1 bis4-2werdenkeineAnregungen
oderErgänzungen
voruetragen.
Zum Anderungspunkt
4.3 veMeise ich auf den landwirtschaftlichen
BetriebLimbefgnördlichdes
Plangebietes.
Ein weiteresHe|anri]cken
der Bebauungüber die plangebietsgrenzen
hinausmuss
unbedingt vermiedenwerden. Aufgrund der im Norden des plangebietesausgewiesenen
Ausgleichsfläche,
scheint der Abstand des Gebieteszum Beirieb Limbergm.E_ ausreichend,
immissionsschu?rechtliche
Beeinträchtigen
zu vermeiden.
VofschiaqderVerwaltunq
zu der Stellunqnahme
Landwidschaftskammer
Westfalen-Lippe
DieAnregungen
der Landwirtschaftskammer
Westfaien-Lippe
weden zur Kenntnisgenommen.In der
Begründung
istaufden landwirtschalllichen
Betriebhingewiesen
worden.
LippischerHeimatbund,Felix-Fechenbach-Str.
5, 32756Detmotd
4. Anderungdes B.-PlanNr, 04/04,,Osterheide"
Der4. Anderungdes B-PlanNr.04/04stimmtdie Fachstelle
zu.
Wir bitten allerdings,die BachläLfemit Seitenstreifenbei den planunqen ausreichendzu
berüLksjchligen.
Einerevtl.voßesehenen
Verrohrung
kannkeinesfalls
zugestimmt
werden_
VorschlaqderVerwaltunq
zu der Stellunonahme
Lippischer
Heimatbund
Die in dem Geltungsbereich
voftandenenBachläufesind mit einemausreichenden
Uferandstreifen
beriicksichtigt
worden.DasZieldes B-Planesist es u.a.,die BelangederWasseMirtschaft
zu ordnen
undeineRealisierLrng
zu erreicheß.
Eswirdempfohlen,
derAnregung
zu folgen.
-?t-
StadtwerkeBielefeldGmbH,postfach.102692,33526
Bietefetd
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/04..Osterheide,,
Von den Stadh,verken
BielefeldGmbH werden im Rahmender Bauleitplanunq
de Betangeder
mit
Energie
(Gas)vertreten.Darüberhinaushandelndie Stadt\rerke"Bi;tefe
Yelsorgung
d GrnbHjm
Auftragünd im Namender cesellschaftfür kommunale
Telekommunikation
mOi _ B-tiet genannt_ ats
Lrzenznehmer
gemäßTKG.
Diese Belange werden von den beabsichtigtenDarstellungen/Festsetzungen
def anstehenden
Bäuleiiplanung
berithd.
Wir habenjedochkeinegrundsätzlichen
BedentenundAnregungen
voft ub ngen,da unsereBetange
durch die hie|zugetroffenen
Dafstejlungen
/ Festseizungen
rn ausrerchendem
[raße berücksichtigt
Abschließendteilen wir lhnen mit, dass in der HelpuperSträße, in unmittelbaren
tsereichdes
Plangebietes,
eineErdgasleitLrng
der StadhrerkeBjejefeld
cmbH liegi.
Aus vorqenanntem
Grundbestehtdie MöglichkeitcljegeplanteH-ochbebauung
mit der Energieart
versorgen.
,,Erdgas".zu
Bei Realisierung
der versorgungder Hochbauten
mit Ed;as brftenwir für die
entsprechenden
Versorgungsleiiungen
geeigneteT|ass; freizuhalien.
LandesbelriebStraßenbauNRW,postfach 100207,33502Bietefetd
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/04,,Ostefteide,,in Leopoldhöhe,OT Greste
DemgeplantenNeuanschluss
ejnerGemeindestraße
an dieL 967wird im crundsatzzugesümml
Die GestaltungdiesesNeuanschtusses
planunieif"ge-n
ist anhanddetaillierter
nä"hihg"nenO mit Oer
NL Bielefeldabzustimmen.
Die Planuniedagen
sind von der cemeinde Leopordsböhe
aukusteflenund der NL tsrereferd
zur
Abstimmungzuzusenden.
Die Kosten dieser gesamten lvlaßnahmeeinschließlichder Fojgemaßnahmen
rm tuge der
Landesstraßesind nach dem Straßen- und WegegesetzNRW vällstindjg von der
Gemeinde
Leopoldshöhe
zu tragen.
Der straßenbaurastträger
,straßenNRW"hat auf Nachfrage
mitgeteirt,
daß in Kombinatron
mit einer
Querungshilfe
und dem Anhattender Busseauf der fanästragävoraus;icntiicti
au-foen Bau einer
Linksabbiegespur
ve'ichtetwerdenkann.Diedafürerforderrichen
M;gn"hrä; ;inäin.o""ono"r. oiu
Herstellungeinereuerungshilfe
und eine neue Fahrbahnmarkierung.
eine e"reit"i"itunguon "n 0,"
straße angrenzenden
Frächenwird nicht erioderrich,oa aie ranästäße itef line ausrercnenae
Breiteverfiigt.Diesemwürdedie GemeindeLeopoldshöhe
fotgen,wenn eineneatisLrungd.r ruuo,
beschriebenen
cesamtfräche
denkbarwäre.rmweiterenverra;f der pranungkonnte-n
woerstreitende
Belangenichtausgeräumt
werden,so daß sich das plangebiet
gegenüberieÄ Voientwurterheblich
reciuziert
hat.
angeshebte
Umfangerfordertkeineeueru;g-shrlfe.
pianungtestgesetztenzusätzlichenstraßenverkehrsflächen
ure In der ^DerJeEt
verdeuflichen,daß die
cemeindesehr wohrweiterhindarin bestfebiist, die unbebautertacne zwiscnen
äer K 3 und der
Flußtraßezu entwickeln.
Um hierfüf die 7.ukunfthandtungsfähig
zu bteinen,werJenmrtOerletzigen
Bebauungspranänderung
entsprechende
Frächenfür die verkeh'rriche
Anbi;dr,;g ;; das öffenfliche
srarsenverkehrsne?
(hterLandstraße)
vorgesehen.
lnwieweitdieseAnbjndunge-n
bei ernerspateren
planerischenüberarbeitung
der verbreiben-den
Frcifrächen
genuEtw;roän,-wiräiei cann initiierten
Bauleitplanung
überlassen.
In diesemZusammenhang
istdie-euerung"i.,itr.
"Äärtü oi.r,rti.r"n.
Die oben dargelegte
Vorgehensweise
wurdemit dem Landesbetrieb
StraßenNRW im August2005
abgestimmt.
Diehierwiedergegebene
schriffliche
steltungnahme
von stÄß"; Ncwi"i.omt inf,"ttti"l,
hinfälligEs wirddeshalbempfohlen,
def Ste ungnahme
;jcht zu folqen.
WestfailischesMuse!mfürArchäotogie,Aüßenste e Bjelefeld,KurzeStr, 36,33613
Btetefeld,
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/04,.Osterheide,,
Gegen die og. Planungbestehenseitensdes Amtes frtr Bodendenkmalpflege
keine Bedenken.
Archäorogisch
struktufierte
und großräumigeBodendenkmärer
wie siedrungspiatze
und Friedhöfe
werden nach heutigemKenntnisstancr
von der pranungnichtbeiroffen.o" inlrinsh", unbekannte
Bodendenkmärer
bei Erdarbeiten
zum vorscheinkom-men
können,bittenwir,in 01" re"tsetzunge;
und evtl.cenehmigungen
folgendenHinweisa!fzunehmen.
kullur-oder erdgeschichtllche
,Wennbei Erdarbeiien
Bodenfunde
oder Befunde(ehr,r'a
Tonscherben,
tvleiallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdecktwerden,ist nachSS1S und 16
des Denkmalschulzgesetzes
die Entdeckung
unvelzüglich
der Gemeindeoderdem Landesmuseum
und Amt für Bodendenkmalpflege,
hier im ALrftrag:
LippischesLandesmuseum,
Ameide4, 32756
Detmold,anzuzeigenund die Entdeckungsstäte
drei Werktagein unverAndedem
Zustandzu
erhalten.'
Denveßpäteten
Eingang
unseferStellungnahme
bitten
wirzuentschuldigen.
VorschlaqderVerwaltunq
zu der Stellunqnahme
Wes$alisches
I\,4useum
fürArchäoloqie
Es wirdempfohlen,
dieStellungnahme
zur Kenntnis
zu nehmen.
6o/ThieleUmweltamt
4. Anderungdes B-PtanesNr. 04/04,,Osterheide,,
Betr. Ausgleichsfläche
an der nördl.B-Plancreste
hier: Zuwegung
Wenn die genannteAusgleichsfläche
den südlichangrenzenden
Baugrundstücken
zugeordnet
wird,
wrrdvon dort aus eineZuwegungzu schaffensein.Solliedies nichteintreffen,ist sicheeustellen,
dassdieAusgleichsfläche
überdasöffentliche
Grundstück
mitdem RRB/RKB
eineZuwegungerhält.
def Verwaltunq
zu der Stellunqnahme
Vorschlaq
Umweltamt.
cemeindeLeopoldshöhe
Für die Pflege der Ausgleichsfläche
nördtichder Kachtenhauser
Straßewird es gestatten,je
Grundstück
ein,Durchgang"
zur Ausgleichsfläche
zu pflegezwecken
vorzusehen.
Es wirdempfohlen,
derAnregungzu folgen.
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.Pf52-.15
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
4. Anderung
Bebauungsplan
Nr.04/04
,,Osterheide"
Planzeichnung
Festsetzungen
Begründung
Stand: September2005,Auslegung
-?+-
Inhaltsverzeichnis
l. Allgemeines
*O Notu/endiskeit
desBebauunssptanes
Iz 3,^"1:"1y.,"1
trnrwtcKlung
ausdemFlächennutzungsplan,
bisherige
/ künftige
Darstellu
g
^r.
Anpassung
an dieZielederRaumordnung
undLandesplanuno
4. Abgrenzungdesceltungsbereiches
ll. Gegenwärtig_e
Rahmenbedingungen
r. Lagetm cemeindeqebiet
/ Geländgverhältnisse
/ Baugrund
und
Bodenverhältnisse
2. Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand
3. Nutzung
/ lmmissionsbelastung
1
1
I
2
2
2
2-3
lll. Wesen icher Inhalt und zu erw_artende.Auswirkungen
der planung
1. Belange des Umweltschutzes,
des Naturschutzes und der 3 - 1 1
Landschaftspfiege
a) Grun-dsattzlrche
Aussagenzu einzelnenBelangen
o) tstngrfisregelunq
8-11
Vermeidung/ Minimierung
des Eingriffes
8
Maßnahmenaufder Eing;iffsfl
äche"/Entwicklungsziel
8-9
Kompensalionsmaßnahme
8-9
derAusgleichsmaßnahme
^Sicherung
9 10
c) sparsamerund schonender.
Umgangmit Grundund Bodenunrer
1
0-11
Begrenzungder Bodenversiegetung,
WeOernutzbair""ÄJnguon
Ftächen,
der Aipekä.,"i- r.t""[""roiJlräis*o
.Beachrunq
lll-?fl1twjcltunsr
-Aussasenzu AltasrenI ä"ää"i"nr,, I
Bodenaushub
und
2.
3.
4.
5.
6.
Bodenentsorgung
d) Umweltverträglichkeitsprüfung
e) Landschaftsschutzoebiet
Belangedes Verkehrs-/
der Erschließung
Belangeder Baukultur/ des DenkmalscÄutzes
Belangeder Ver- undEntsor
9un9'der oberflächenentwässerung
und
des wasserschutzq"bi"t""
ZukünftigeNutzuno
a) StädtebaulicheiKonzept
b) Veränderungen
gegenüberdemVorentwurf
c) Enauterungder Festsetzungen
Verfahrensablauf
't1
11
'11
' t 2- 1 4
14
14
't5
.
1 5- 1 8
18
Anlagen:
Eingriffsbilanzjerung
undAnmerkuna
r"iära"n.npran
a.iäö6.ffi"-o#i|f,"
zurEinsriffsbiranzieruns
-18"
\
?;4
Ste
€r
A l
"
Celtungsbereichs
der Bebauungsplanänderung
Grenzedesräumlichen
4. Anderungdes
Nr.04 /
Bebauungsplanes
,,Osterheide"
ausderDGKl:5000
Ausschnitt
(KreisLippe,19.122000,40/00)
Gemeinde
Leopoldshöhe
4 Anderung
desBebauungsplanes
Nr.O4l04
,,Osterheide,,
Präambel
d"".91 Abs..3und_des
(BauGB)
S 10desBaugesetzbuches
undS 86der
lllsri:d
öauordnungtur das Land
Nordrhein_Westfalen
(BauO NRW) i.V. mit S 41 der
Gemeindeordnung
NRW (cO NRW)hat der Rat def Gemeinde
Leopotdshöhe
die
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/04 ,,Osterheide,.,
besteÄencaus der
Planzeichnung und den texflichen Festsetzungen, säwie den örflichen
Bauvorschrifien,
als Satzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
- 8o'
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4. Anderungdes
Bebauungsplänes
Nr. 04/04
ät
4 Anderungdes Bebalrungsplanes
Nr.04/04,,Osterheide"
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNutzunq
MI
Ml s'
Mischgebiet
(S9 (1) Nr. 1 BauGB,5 6 BauNVo)
Mischgebiet
mitEinschränkung
(S9 (1)Nr.1 BauGB,
S6 BaUNVO)
sieheFeslselzungen
Art undll,4aß
der baulichen
NuEung
Maßder baulichenNuEung
z.e.GRZ 0,5
(ss (1)Nr.1BaucB,
Grundflächenzahl
516BauNVo)
z.e.GFZ 1,2
Geschoßflächenzahl
{se(1)Nr.1BauGB,
s 16BauNVo)
z.a.ll
Zahl der Vollgeschosseals Höchstmaß
(S9 (1)Nr. 1 BauGB,S 16BauNVo)
Höhe baulicherAnlagen
Beidef Berechnung
der Höhebaulicher
Anlagensindfolgende
Bezugspunkte
maßgebend:
ObereBezuqspunkt
für dieTfaufhöhe:
DerobereBezugspunkt
für dieTraufhöheist derSchnittpunkt
der Dachhaut
mitderAußenfläche
derWand.
untereBezuqspunkt:
Der untercBezugspunkt
ist dienatilrlichanstehende
Geländeoberfläche.
TH 2.8.5,5m
Traufhöhe
alsHöchstmaß
( SI ( 1 )N r . 1B a u G B , 5 1B6 a u N V o )
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
Baugrenze (ss (1)r.r.z BaucB,
s 22unds 23BauNVo)
O
olfene Bauweise tSg ('r l.rrz saucB.
5 2?BäLNVol
NurEinzelhäuser
zulässig
6I (1) Nr. 1 Ba!GB,S 22 Ba!NVO)
- 3D 2 -
Nr 04/04,,osterheide"
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Verkehrsflächen
(ss 0) N. 11BaucB)
Straßenverkehrsfläche
(se (1)Nr.11BauGB)
Straßenbegrenzungslinie
EEEU
r=l r 1--l
zu belastendeFlächen
mit Geh-,- und Fahrrechten
T-1
( Se i 1 )N r 2 1 ,( 6 )B a U G B )
und Flächen
Maßnahmen
Planungen,
Nutzungsregelungen,
zum Schuiz,zur Pflegeund zur Entwicklung
für Maßnahmen
von Boden,Natur und Landschaft
zumSchutzzur
von Flächen
für Maßnahmen
Umgrenzung
von Boden,Naturund Landschaft
Pflegeundzur Entwicklung
(Se (1)Nr.20,(6)BaUGB)
A,B,C
gemäß$ I Abs 1a i.V.m.S 135a fff BauGB
Flächenzuordnung
Flächenfür die Wasserwirtschaft
Flächenfür die Regelungdes Wasserabflusses
(RKB)
(RRB),Regenklärbecken
Hier:Regenrückhaltebecken
( Se ( 1 )N r . 1 6(,6 )B a U G B )
RRB/ RKB
SonstigePlanzeichen
des Bebauungsplans
Grenzedes räumlichenGeltungsbereichs
(S9 (7)BaUGB)
Nutzungen
z.B.von
unterschiedlicher
Abgrenzung
des Maßesder Nutzung
oderAbgrenzungen
Baugebieten
einesBaugebietes
innerhalb
Satteldach
E
-8a -
4 Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04'Osterheide"
Nachrichtliche
Übernahme
Umgrenzung
von Flächenfür die Wasserwirtschaft,
den
Hochwasserschutz
und die Regelungdes Wasserabflusses
gem.S 31 Wasserhaushaltsgesetz
(hier.Planfeststellungsvedahfen
zur Umlegung
des Siekbach)
iSs (1)Nr 16,(6)BaucB)
gem.S 16 BNatschG
Umgrenzung
vonSchutzgebieten
(hier:Landschaftsplan
Nr.2,,Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord"
des
KreisesLippe)
(Se (6)BaucB)
L
Landschaft
sschutzgebiet
F
- 8 . 1-
4. AnderungdesBebauungsptanes
Nr.04/ 04,Oslerhejde,,
TextlicheFestsetzungen
l.
Art und Maßder baulichenNutzung
cemäß
iV m.SS1_ 15BatNVO
SI (1)1 BäucB
MiseLoebtcl: n4l
GemäßS6 BauNVO
-
-
sindfotgendeNutzungen
nachS 6 (2) BauNVO
,Z.Ulälqig
vvonngeDaude
GeschäftsundBürogebäude
Einzelhandelsbetriebe,
Schank- und Speisewirtschaftensowie Betfiebe des
Beherbergungsgewerbes
SonstigeGewefbebetriebe
Gartenbaubetriebe
Tankstellen
Anlag_enfür Verwaltungsowie kjrchliche,kulturelle,soziale, gesundheifliche
und
sportlicheZwecke
lhzqEisqiq.sindgem. S 1 (5) und (6) BauNVOdie gemäßS 6 (2) BauNvo a gemein
zulässigenNutzungen
Lagerplätze
Vergnügungsstätten
Sex-Shopsals Unterartder Einzelhandelsbetriebe
Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesenUich
störendenGewerbebetnebe
EerneDe
mttUarbtetung
sexuellen
Charakters
sowiedie gemäßS 6 (3) BauNVOausnahmsweise
zulässigenNutzungen.
semS I Abs.5 undAbs.8 BauNVo
forsende
Nutzunqs:::^1"-:yl::!9:?gl.y:lden
oescnranKunoen
testgesetzt:
g- Vib-'+a+=?+eeheJg+tr'"t""k"
16
unzulässig
sindWohngebäude.
ll.
"."rkrn"G*"t.
Bauweise
cemäßS22BauNVO
Otfenc€aulueisc
GemäßS 22 BauNVO
isteineoffeneBauweise
(o)festgesetzt.
lll.
Außerecestaltungder Baukörper
cemäßS86BauONWi.V.m
S9 (4)BairGB
GcIunqEbcrcieb
Derceltungsberejch
derörtlichen
Bauvorschrift
istjdentisch
mitdemceltungsbereich
des
Bebauungsplanes.
Daehformund laehneiqunq
= Satteldach
Dachform
AlsSatteldach
geltenauchKrüppelwalmdächer,
wenndie HöhedesKrüppelwajmes
wenjger
als^%der Höhedes_Hauptdaches,
gemessen
von der schnitflinie
der Dachhaut
mit der
rrubenwanoDts
zum Ftrst,beträgt.
G
-8s'
4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr.04/ 04 'Oslerheide,
Dachneigung
Ml 1 : 20o-45o
Dachnejgung
Ml 2 = 30o- 5Oo
Ilautböhc
ObereBezuqspunkt
für dieTraufhöhe:
Der obere Bezugspirnktfitr die Traufhöheist der Schnitipunktder Dachhautmtt der
Außenfläche
derWand.
UntereBezuqspunkt:
Def untereBezugspunkt
ist die natürlichanstehende
celändeoberfläche.
lvll1 = Traufhöhemax.5,50m
(Ss (l) Nr.1 BäucB,516
BauNVo)
lvll2 = Traufhöhemax.4,50m
(SI (1)Nr.1 BäucB,
S16BauNVo)
Daehaufbautcn
Allgemeine Voraussetzungenund Gestaltungs-und Ausführungsanforderungen
für
Dachaufbauten:
- Derseitlichecaubenabstand
vom Ortgangmußmind.j,50 m betragen.
- ZwischenEinzelgauben
ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten.
- Die Gaubenhöhe
(Vorderhöhe
ohne Dachflächebei Schleppgauben
bzw' Giebetfläche
bei
Sattelgauben)
darf 1,50m nichtüberschreiten.
- Als Gaubenlänge
ist max.die Hälfteder cebäudelänge
zulässig.
- ZwischenTraufeund Dachgaube
sindmind.2 Dachziegelreihe-n
vozusehen.
- Zwischen Dachfirstund oberen Dachgaubenabschluß
sind mind. 1,00 m Abstand
einzuhalten.
- In der Gaubenvorderfront
sindnur Fensterfrächen
einschrießrich
ihrerkonstrul(rven
Bauteire
zulässig.GrößereWandflächen
nebenGaubenfenster
sindnjchtzulässiq.
lV.
Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen
n
_Boqgnbgfesliouno
Lrreversregerung
von Freifrächen
und stelfrächenmit rvrateriarien
wie AsphartoderBetonist
unzulässig.
Füranzulegende
Pflasterflächen
ist ein Betonunterbau
nichtzulässio.
Garaqen-earpods-Nebenanfeqer
Auf den nichtüberbaubaren
crundstücksflächen
werdencaragen,CarportsundStellplätze
sowieNebenanlagen
gem.S 14BauNVO
zugelassen.
V.
Maßnahmenzum Schutz, zur pflege und zur Entu/icklungvon Boden,
Naturund Landschaft
Gemäß
i.V.mS 1aBauGB
SI (1)und(6)BauGB
undSBa(1)BNatSchG
Erhaltdes Grabenverlaufes
Der Grabenverlauf
auf dem Flurstück329, Flur 5 der Gemarkung
Gresteist in seinervollen
Längedauerndzu erhaltenundzu pflegen.
Maßnahmen
aufderAusqleichsfläche
A
Die Ausgleichsmaßnahmen
auf dem Flurstilck269, Flur 5, Gemarkunq
- Greste ist im
gekennzeichnetenBereich als Feldgehölz mit standortgerechten
einheimischen
Laubgehölzen
(1 strauchartig
wachsendescehölz pro 1,5 qm /1 Hochstammpro 1Oqm)
anz]Jlegen.Die Gehölzpflanzung
ist zu pflegen und bei Abgang nicht angegangener
Sträucherjeweilsin Sortenzu ersetzen.
n
-86-
4. Anderufg des BebauungsplanesNr. 04 / 04,,Oslerheide'
Mit Stellung des Bauantragesist vom Bauherrnein Bepflanzungsplan
mit genauer
Sortenangabe
und Pflanzenanzahl
vorzulegen,der Bestandteilder Baugenehmigung
wird.
Die Durchführung
der Bepflanzungist spätestens1 Jahr nach erfolgterSchlußabnahme
nachzuwetsen.
Darüberhinausist auf dem Freesenberg
eineAnpflanzung
mit standortheimischen
Gehölzen
in derGrößenordnung
von500qmgem.S 1 a BauGBvozunehmen.
Maßnahmen
auf def Ausqleichsfläche
B
Die Ausgleichsmaßnahme
auf dem Flurstück323, Flur 5, GemarkungGreste ist als
Feldgehölzmit standortgerechten
einheimischen
Laubgehölzen
(1 strauchartig
wachsendes
Gehölzpro 1,5 qm / 1 Hochstamm
pro 10 qm) anzulegen.
Die cehölzpflanzung
ist zu
pflegenund beiAbgangnichtangegangener
jeweilsin Sortenzu ersetzen.
Sträucher
l\/it Stellung des Bauantragesisi vom Bauherrnein Bepflanzungsplan
mit genauer
Sortenangabe
und manzenanzahlvorzulegen,der Bestandteiider Baugenehmigung
wird.
Die Durchführung
der Bepflanzungist spätestens1 Jahr nach erfolgterSchlußabnahme
nachzuwetsen,
Darüberhinausist auf dem Freesenberg
eineAnpflanzung
mit standortheimischen
Gehölzen
in der Größenordnung
von 500 qm gem.S 1 a BauGBvozunehmen
l\4aßnahmen
aufderAusqleichslläche
C
Die Ausgleichsmaßnahmen
auf den Flurstücken282, 283 und 331, Flur 5, cemarkung
Greste ist im gekennzeichneten
Bereich als dreireihigeHecke aus standortgerechte;
einheimischen
Gehölzenanzupflanzen.
Die Heckenpflanzung
ist zu pflegenund bei Abgang
nicht angegangenerSträucherjeweils in Sorten zu ersetzen.Die Anpflanzungeinei
Hainbuchenhecke
ist zulässig.Ein Zugangje crundstückzur res ichenAusgleichsfläche
durchdie Heckehindurchist gestattet.
Die verbleibende Restfläche der Ausgleichsflächeist als Streuobshriese mit
regionaltypischen
standortgerechten
Obstbäumen
anzulegen.Auf den Flurstücken293 und
331 sind 3 Obstbäume,auf dem Flurstück282 sind zwei Obstbäumeanzupflanzen.Die
Obstbäumesindentsprechend
zu pflegenundbeiAbgangzu ersetzen.
Die Obstwieseist 2 x im Jahrzu mähenund das Mähgutist abzufahren_
Eine Düngungder
Flächeundder Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln
ist nichtzulässio.
Mit Stellungdes Bauantrages
bzw.im freigestellten
Verfanrengem.g 6Z BauONRWist vom
Bauherrein Bepflanzungsplan
mit genauerSortenangabe
und pflanzenanzahl
vorzulegen,
der Bestandteil
desAntrageswird.Die Durchführung
der Bepflanzung
ist spätestensI Jahr
nachFedigstellung
der Gebäudenachzuweisen.
Zuordnunqder Maßnahmen
auf der FlächeA
Die Ausgleichsmaßnahme
auf dem Flurstücke269 Flur 5, GemarkungGreste wird dem
Eingriffauf dem selbenFlurstückgem.S 135 a - c BauGBzu 100 % zugeordnei.Es wird
davonausgegangen,
dassderFingriff
mitderzugeordneten
Maßnahme
ausgeglichen
ist.
Darüberhinausist auf dem Freesenberg
eineAnpflanzung
mit standortheimischen
Gehölzen
in der Größenordnung
von 500 qm gem. S 1 a BauGB votzunehmen.Gemäß dem
Ausgleichskataster
für den Freesenbefg
wirddiedortigeAusgleichsmaßnahmen
dem Einqriff
auf dem Flurstück323 Flur 5, GemarkungGrestegem. S 135 a - c BaucB zu 100 %
zugeordnet.
Es wird davon ausgegangen,dass der Eingriff mit den zugeordnetenMaßnahmen
ausgeglichen
ist.
Zuofdnunqder Maßnahmen
aufder FlächeB
Die Ausgleichsmaßnahmen
auf dem Flurstück323 Flur 5, GemarkunqGfeste wird dem
EingrillaufdemselbenFlurstück
gem.S 135a - c BauGBzu '100% zugeordne,
Darüberhinausist auf dem Freesenberg
eineAnpflanzung
mit standortheimischen
Gehölzen
in der Größenordnung
von 500 qm gem. S 1 a BauGBvozunehmen.Gemäßdem
Ausgleichskataster
für den Freesenberg
wirddie dortigeAusgleichsmaßnahmen
dem Einqrjff
-6+ -
4. Anderung
desBebauungsptanes
Nr.04 / 04,,Osterheide"
auf dem Flußtück323 Flur 5, GemarkungGrestegem. S 135 a - c BauGBzu 1OOo/o
zugeoronet.
Es wird davon ausgegangen,dass der Eingriff mit den zugeordnetenlvlaßnahmen
ausgeglichen
ist.
Zuordnunq
derMaßnahmen
aufderFlächeC
Die Ausgleichsfläche
auf den Fturstücken
292,283und331Flur5, cemarkung
crestewrd
dem EingriffaufdemjeweiligenFlurstückgem.S '135a - c BaucBzu '10070zugeordnet.
Hinweise
Altlasten
Für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
liegen keine Informationenüber
Altablagerungen
oderAltlastenvor.
DenkmalschuUund Denkmalpflege
Wennbei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichfliche
Bodenfunde
oder Befunde(etwa
Tonscherben,
lvletallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)entdeckt
werden, ist nach SS 15 und 16 des Denkmalschutzgeselzes
die Entdeckung
unverzüglich
der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege,
hier im Auftragl
Lippische LandesmuseumDetmold, Tet.: 05231/9925-50,Fäx O'231tgg2'_is
anzuzeigenund die Entdeckungsstätte
drei Werktagein unverändertem
Zustandzu
oetassen.
Bodenaushub
GemäßS 3 a derSatzungüberdieAbfallentsorgung
im KreisLippe(21.1.j.1993)
soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiertwerden, daß Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
und
anderen Abfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub
innerhalbdes Plangebietes
verbrachtwerden.
Dachflächenwasser - Versickerung
Sowrit dies unter lvtaßgabe der Bodenverhältnissemöglich ist, soll
Dachflächenwasser
versickertwerden.EineNutzungdes anfallende;Regenwassers
ist gestattet. Technische Details sind mjt dem AbwasserwerkLeopoldshöhe
abzusprechen.
Grundsätzlich
ist der Anschlußan dje öffenfliche
Regenwasserleitung
möglich.
Deutsche Telekom
Für den rechtzeiligen Ausbau des Telekommunikationsnetzes
sowie dte
Koordinierungmit dem Straßenbauund den Baumaßnahmender anderen
Versorgungsträger ist es notwendig, daß Beginn und Ablaut oer
Erschließungsmaßnahmen
im planbereich dem Bezirksbüfo Netze Bietefetd.
Beckhausstraße
36, in 33611Bietefetd,
Tetefon(052i) 5 67-8103 (projektierung),
mindestens
3 lvlonatevor Beginnschrif ichangezeigtwerden.
J
-88 -
4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr.04/ 04'Osterheide"
Planfeststellu ngsverfahren
DieFlächenfür dieWasserwirtschaft,
denHochwasserschutz
unddie Regelungdes
Wasserabflusses
gem.S 31 Wasserhaushaltsgesetä
entsprechen
den Vorgabendes
Planfeststellungsverfahfen
zur UmlegungdesSiekbach(Akz:67-6eZaZZlin1.
Sondernutzungserlaubnis für Zufahrten zur K 3
Bei def wesentlichen
Änderungoder def Neuanlagevon Zufahrtenzur K 3, ist die
Zustimmungdes Straßenbaulastträgers
(Kreis Lippe-Siraßenbau)
einzuholenund
eineSondernutzungserlaubnis
zu beantragen.
Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet
ist gegenüberder Darstellungim Landschaftsplan
Nr. 2 ,Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord,'
des Kreises Lippe nördlich der
Kachtenhauser
Straße zurückgenommen
worden.Die Darstellungentsprichtdem
ErgebnisderAnfragegem.S 20 Landesplanungsgeseu
bzw der Stellungnanme
oes
KreisesLippevom 02.05.2002
(Akz.61.02.0S).
Rechtsgrundlagen
, Baugesetzbuch(BauGB) in der aKuellen Fassung der Bekanntmachungvom
23.09.2004(BGBI.I S. 2414). Aut die überteitungsvorschriften
gem. S 244 BaucB
wird nachrichtlich
veMiesen.
Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) in der alduellen Fassung der
Bekanntmachung
vom25.1rärz
2002(BGBI.I S. 1193).
Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassungder
Bekanntmachung
(cV NW S. 666).
vom 14.07.1994
- Baunutzungsverordnung
(BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
2 3 . 0 1 . 1 9 (9B0G B t| .S . . 1 3 2 ) .
- Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NW) in der Fassungder
Bekanntmachung
vom 01.03.2000
(cV NWS. 256).
Planzeichenverordnung
(BGBl.i99.j l S. 58).
vom'18.12.1990
K
-8c-
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4 Anderr.rng
des Bebauungspanes
Nr 04/04,,Ostefheide,
L Allgemeines
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit
der planung
KonkreterPlanungsanlass
ist Bauland,welchesintensivnachgefraqt
wtrd in der
Gemeinde
Leopoldshöhe,
anbieten
zu können.DesWeiterenleitenörn Bedarfan
Bauflächen,auf denen sich nicht wesenflichstörendeGewerbebetriebe
ansiedeln
können.Der Bereichbietetsichhierfüran, da dieseEntwicklung
Ub;;iegenOonne
Inanspruchnahme
von Flächen,die sich im Außenbereich
befinlen, erfoigt.Zudem
könnendie überplanten
Flächen
ohneumfangreiche
Maßnahmen
an'dievorhandene
technischeInfrastruktur
angeschlossen
werden.
Der bisherigeBebauungsplan
sieht für den Anderungsbereich,
sowetl er im
Geltungsbereich
des Ursprungsbebauungsplanes
liegt,p;vate CrUnRacne
vor. fUr
die Realisierung
einerBebauung
istdaheiderBebau;rgiplanzu andern.
Das Anderungsverfahren
ist eng verknüpftmit den Rahmenbedingunqen
zum Ent_
wässerungskonzeptes
des Siekbach.Das
iur
Verlegung
.planfeststellungsverfahän
und Ausbau des Siekbachhat einige Jahre
in Anspruöhgenommen.Oeswägei
mußtedas Anderungsverfahren
bisherzurückgestellt
werden.
Zwischenzeitlich
konnteteilweisedas o.g. planverfahrenrealisiertwerden.Andere
Inhalteder Planfeststellung
werdenin Zuiammelhangmit der vorliegendenplanung
geklärt bzw. die Umsetzung ermöglicht. Diese; betrifft
in"ü."ono.ru o""
.
_
vorgeseheneRegenrückhaltebecken.
Zur Sicherungder wasserrechflichen
Aspekte
ist u.a.das vorliegende
Anderungsverfahren
erfordeilich.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
DerwirksameFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 15.06.197.1,
zuletztgeändertmit der 14.Anderungvom 17.O2.20O5,
stelltden Geltungsbereich
des Bebauungspranes
arsFrächefür die Landwirtschaft,
nördiich
der Kacntenhauser
u$
als
Wohnbauftäche,
südlich
der
Kachtenhauser
atraÄe, dar. Die
:Jgß9,
bisherigeDarstellungwürde dem dargelegtenEntwicklungsziel
entgegenstehen.
Deshalb wird eine Flächennutzungsplan5nderung
erfordärlich.Oiäse wrro ln
Verbindung
mit demVerfahren
zur j3. Flächennutzing"plananOe.n!
durchgeführt.
Künftig sollen die Flächen des Geltungsberejchsdes Bebauu"ngsplanisals
Mischgebietdargestelltwerden. Die l3. Flächennutzungsplamnäerung
wird
gegenwärtig
der Bezirksregierung
zur Genehmigung
vorgelegt.
3, Anpassungan die Zieleder Raumordnung
und Landesplanung
DllvorgesehenePlanungentsprichtdem rechlskräftigen
Gebietsentwicklungsplanes
(cEP), TeilabschnittOberbereichBietefeld,der iUr Oen Cettunoioereich
der
Anderung.ein€n Bereichfür gewerbliche
Nutzungendarstellt.Djä Inhalteder
voflregenden
Anderungstehenlandesplanerischen
Zielsetzungen
nichtentgegen,da
die Festsetzungeines Mischgebietesbzw. eingeschränkösMischgeoiet
auch
gewerbliche
Nutzungen
einschließt.
1
" 9t-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04,,Osterheide,,
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
Die Anderungbetrift den wesflichenTeilbereichdes Bebauungsplanes
Nr. 04/04
,.Osterheide-.
Siewirdim einzelnen
wie tolgtumgrenzt:
im Westendurchdie Helpuper
Straße,1967i
- lm Norden,8 m nördlich
desGrabens,
Gemarkung
Greste,FlurS, Fturstück
329.
im Ostenin einemAbstandvon 30 m enflangde"rH.fpuö",
btruÄ. Der weitere
verlauf
paraler
erforgt
zu densüdrichen
cru-nostüctsjrenze
o.i irur"tu"r,uzzz
und226.Beimletztgenannten
Flurstück
wirdOieoitticneöirno"tu"f"gr.nr.
dg: Fetdweses
aufdemrrurstoiks
aCireirerseführt.
^,^urfg::lIT.:l_19-?nfl":s
ure rtacnen
nordttch der Kachtenhauser Straße liegen außerha.ib
des
Bebauungsplanes
Nr.04/04'Osterheide,,.
ll. Rahmenbedingungen
1. Lage im- Gemeindegebiet/
Bodenverhältnisse
celändeverhältnisse/
Baugrund und
Der Anderungsbereichbefindet sich im Ortsteil Greste,
im Süden des
Gemeindegebietgs,
angrcnzend
zur Stadtoerrintn"usen.-öiä
iiä"n, grunrti,
Westen
an.dascewerbegebiet
creste,,AufdemnJn",unJi, iUä.n:unoostenan
eine.übe*iegende wohnbebauung
an. rm Nordenbefindensich r"nd*,rt""n.nri"hu
Flächen
Das Geländezwischender HelpuperStraßeund Kachtenhäuser
Straßenstetgtvon
Nordennach Süden leichtan, währende" von W"sten nac-hOliJn r"i"nt "Ufatt
gemäß Deutschecrundkarte1 : 5.000 mit Höhenlinien,
Atätt-'
f""Äiennausen. Oi"
Straßenkreuzung
Fettpoftstraße
/ HetpuperShaße und k""hil;;;;;
Straße tiegt
auf 123 m überNN.,die Straßenkreuzung
fturstraßeI BafrnhoäiraääLgt aur rzs m
über NN.. Die entstehendenBaugrundstücke
parallelzur i"fpup"i-Str"ß. O"tinO"n
.123m über
Nli.,
die
Ftachensüdtichder Kachtenhauser
:'"h.g"llrtt9tt.:^d
Srraße
gemittelt
auf 122m überNN..
Die Flächenördlichder KachtenhalserStraßeist eben, wobei
die angrenzenden
Bereichean den Grabenzu diesemhin leichtabfallen.
Gemäß der Bodenkarte, Blatt Kachtenhausen, herausgeqeben
"ä,1ä'
vom
LandesvermessungsamtNRW 1990, tetzte f"rtfrihr"g
steht
im
celtungsbereich.übeMiegend
der Bodentypeseutogtey_eaiaüraun-eiJe
an. enflang
des craben A ist ste enweiseder Bod'entypOf"! änruir"ff.n.
flln"i"nfli"n 0""
Baugrundes
sindkeineBesonderheiten
auffalli!gewdrden.
2. Eigentumsstruktur/ baulicherBestand
Der Anderungsbereich
befindetsich ausschließlich
im privateigentum.
Enflangder
HelpuperStraße und Kachtenhauser
Straßenstehenu"ruln.uii Wännnauser.Die
cebäude an der Helpuper Straße sind überwiegendi*"ig"""hä;",g,
"n o",
Kachtenhauser
Straßeeingeschossig.
3. Ge-genwärtige.Nutsung /
tmmtsstonsbetastung
Zustand von
Natur und
Landschaft /
Gegenwärtig
sindeinigeBereiche
mitwohngebäuden
bebaut.Diean den cebäuden
direkt angrenzendenFreiflächenwerden aÄ Cartenuzw. SieffiÄ"t
Li-gunrt t. oi.
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.O4l04,Osterheide"
Flurstücke281 - 283 und teilweise 331 sind landwirtschaffliche
Flächen. Die
Flurstücke
269und323sindFreiflächen,
wobeiaufdemFlu|Stück
269einWohnhaus
mit Nebenanlagen
vorhanden
ist.
Der Zustandvon Naturund Landschaft
wirddurchdie angrenzende
Bebauung,
u.a.
auchentlangder Flurstraße
undder Nutzung,
wiez.B.demGewerbegebiet
dem
,,Au-i
Rohe"sowiedurchdie Landes-bzw.Kreisstraße
beeinflußt.Die Fläc-hen
parallelzur
HelpuperStraßehabendurchdie zuvorbeschriebenen
Rahmenbedingungen
keine
Verbindung
zur freienLandschaft.
Auf der gesamtenunbebauten
Flaähezwischen
Kachtenhauser
Straßeund HelpuperStraßesind keine strukturierenden
Elemente
aus ökologischer
Sichtvorhanden.
DieFreifläche
wjrdin unregelmäßigen
Abständen
gemähtoderdurchSchafeabgeweidet
Die Flächenördlichder Kachtenhauser
straßeerfährtebenfaüseine Beeinfrussung
durchdie obenbeschriebene
Bebauung
undNutzung.
lm Gegensatz
zu den Flächen
südlich der Kachtenhauser
Straßebestehteine Anbindungzur freien Landschaft.
Entlang des Graben A ist ein dichtes Gebüsch aus heimischen Sträuchen
vorhanden.
ceprägtwirddie Flächedurchdielandwirtschaftliche
Nutzung.
Die Landwirtschaftskammer
weist auf den nördlich des plangebietesliegenden
landwirtschaftlichen
Haupterwerbsbetrieb
der FamilieLimberghin. Da im Betrieb
Rinder und Schweine gehalten werden, kann es zu laidwirtschaftstypischen
Geruchs-und Geräuschimmissionen
kommen,die auf den planbereicheinwirken.
Durch den Abstand des Betriebes vom plangebiet dürften keine
immissionsschutzrechtlichen
Einschränkungen
entstehen.
Westlichder HelpuperStraße befindetsich das Gewerbegebiet
,Auf dem Rohe..
Entsprechendden dortigenzulässigenNutzungensind nich-ierhebiichbelästigende
Gewerbebetriebezulässig. Es wird davon ausgegangen,dass die doirtigen
Nutzungenverträglichsind mit der vorgesehenenMiichgebietsausweisung.
Diäse
Annahmeberuhtauf den bisherigenErfahrungen
bzw. gegebenenVorbelaitungen,
u.a. auchdurchdie Helpuper
Straße(L 967)unddermjt ihiverbundenen
trennenden
Wirkungenzwischenden cebielstypen.Unterstützwird dieserAspektdurch den im
Gewerbegebiet
,,Aufdem Rohe"festgesetzten
10 m breitenStreife;,der nichtbebaut
werdendarf.
Das StaatlicheAmt für Umweltund Arbeitsschutz
OWL sieht keine Konflikteaus
Sichtdes vorbeugenden
lmmissionsschutzes.
lll. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der
Planänderung
1. Belangedes Umweltschuees,des Naturschutzesund der Landschaftspflege
a)
Grundsätzliche
Aussagen
zu einzelnen
Belangen
Bei
Bebauungsplanänderung
ist gemäß S 8a (.1) BNatschc
,der .vorliegerrden
zum Baurecht'inVerbindung
,,Verhältnis
mit d;m S tä gauOö,,UmweltschUtzende
Belange"Lnder Abwägungzu prüfen,ob mit der Anderungein Eingriffin Natur und
Landschaftzu eni,/arten
ist. Bishervom Bebauungsplan
nicÄterfaßte-Flächen
werden
entsprechend
gegenwärtigen Biotoptyps und zukünftigen Nutzung
.ihres
gegenübergestellt.
3
-O-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04'Osierheide,,
Nach einer ersten groben Prognose werden die Festsetzungen oer
Bebauungsplanänderung
bzw. der gegenwärtigeBiotoptypgemäß der rechflichen
Grundlageder naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
wie folgtbeurteih:
qem.B-planNr.O4l04.Osterheide'
Bishervorqesehene
Nutzunq
. privateGrünflächen
(Flächenanteile
ausdenFlurstücken
269,323,271,272,273.
226\
- Anderungin übefuaubareFlächefür [,4ischgebiet
Die ausgewieseneüberbaubareFlächeist differenziertzu betrachten.Währendauf
den Flurstücken271, 272, 273 und 226 lediglichdie bestehendenBaurechte
wiedergegeben
werden,werdenauf den Flurstücken323 und 269 neue Baurechte
geschaffen.
Die damit verbundeneBodenversiegelung
beeinflußtdie SchutzgüterBoden,Arten
und Biotope, Wasser/Grundwasser
und Klima/Luftgegenüber der bisherigen
Nutzungals privateGrünfläche.Die durchdie Nutzungsänderung
verursachtenund
noch näher zu konkretisierenden
Beeinträchtigungen
werdendaher als Eingriffin
Naturund Landschafrbewertet.
. privaleGrünflächen(Flächenanteile
ausdem Flurstücken
323 und 226)
J Anderungin Straßenverkehrsfl
äche
ln Teilbereichender Flurstücke323 und 226 werden Straßenverkehrsflächen
festgeselzt.Auch hiermitsind Bodenversiegelungen
verbunden,die die Schutzqüter
Boden, Arten und Biotope,Wasser/Grundwasser
und Klima/Luftgegenubei der
bisherigen Nutzung als private crünfläche beeinflussen. Dü durch die
Nutzungsänderung verursachten und noch näher zu konkretisierenden
Beeinträchtigungen
werdendaherals Eingriffin Naturund Landschaftbewerer.
. privateGrünflächen(Flächenanteile
ausdem Flurstücke269)
' Anderungin Flächefür die Wasserwirtschaft
/ Siekbach
Diese Fläche wird aufgrund des Planfeststellungsverfahren
zur Umlegungdes
Siekbachfestgesetz.Die Beeinträchtigung
beruhtauf den Eingriffen,die dur;h die
Herstellung
des Gewässerbetts
hervorgerufen
werden.
Es ist davon auszugehen,
daß das SchutzgutBodengegenüberder bisherigen
Nutzungbeeinflußtwird. Die durch die Nutzungsänderung
verursachtenund noch
näherzu konkretisierenden
Beeinträchtigungen
werdendaher als Eingriffin Natur
und Landschaftbewertet.
. privateGrünflächen(Flächenanteile
ausdem Flurstücke
269,323)
' Anderungin Flächenfür Maßnahmen
zum Schutz,zur pflegeundzur Entwicklung
von Boden,Naturund Landschaft
Der bishervorhandeneBiotoptypwird durchdie noch vozunehmendeAnpflanzung
aus einheimischen
Gehölzenaufgewertet
zum BjotoptypFeldgehölz.
Die SchutzgUtei
werdenin ihrer Funktiongesichertund teilweiseaufgewertet.Die SchutzgüterÄrten
und Biotope werden durch die Struktur des Feldgehölzesin ihrer Vielfalt
differenzierter.Die SchutzgüterKlima und Luft werden aufgrund der erhöhten
Biomassepositivunterstütz,ebensodas Landschaftsbild.
4
-qL( -
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04'Osterheide,'
. Straßenverkehrsfläche
(Helpuper
Straße/ L 967)
- Straßenverkehrsfläche
Die bishervorhandeneStraßenverkehrsfläche
für die HelpuperStraße/ L 967 wird
gegenüberder jetzigenSituationnichtvergrößert.
Wederder Umfangnoch die
Nutzungwirddurchdie Planung
verändert.
EinEingriff
besteht
somitnicht.
Nutzunqena
lb desbisheriqen
B-Planes
Nr
Osterheide"
. BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche
Nutzfläche
/ Acker
+ Anderungin Flächefür die WasseMirtschaft
/ RRB
Diese Flächeund deren Nutzung(südlicheTeilflächedes Flurstücks281) wird
aufgrundder festgestelltenErforderlichkeit
währenddes planfeststellungsverfahren
zur Umlegungdes Siekbachfestgesetzt.Die Beeinträchtigung
beruht auf den
Eingriffen, die durch die Herstellungdes Regenrückhaltebeikens
und eines
möglicherweise
notwendigen
Regenklärbeckens
hervorgerufen
werden.
Es ist davon auszugehen,dass das SchutzgutBodengegenüberder bisherigen
Nutzungbeeinflußtwird. Die durch die Nutzungsänderung
verursachtenuno nocn
näher zu konkretisierenden
Beeinträchtigungen
werdendaher als Eingriffin Natur
und Landschaftbewertet.Grundsätzlich
werdenjedochdie Schutzgüterdurchdie mit
dem Regenrückhaltebeckenverbundenen positiven Wirkungseigenschaften
unterstützt.
. .BisherigerBiotoptypcewässer
+ Anderungin Flächefür die Wasserwirtschaft
/ GrabenA
Diese Fläche (Flurstück329) wird aufgrund der festgestelltenErforderlichkeit
während des Planfeststellungsverfahren
zur Umlegungdes Siekbachfestgesetzt.
Eine Beeinträchtigung
wird nichtgesehen.Das Fließgewässer
wird nicht aus_oder
umgebaut.Auch der Uferrandbereich
wird nichtverändert.Ein Eingriffin Naturund
Landschaft
wirddahernichtgesehen.
.
BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche
Nutzfläche/ Acker,cewässer, bebaute
Fläche(TrafohausRWE)
- Anderungin Geh-und Fahrrecht
lm Bereichder Überbrückung
des Gewässers(Flurstück280) und des Trafohauses
(ebenfalls
Flurstück
280)ist bereitseineBodenversiegelung
gegeben.
Das Geh-und
Fahrrechtwird bautechnisch
nichtweiterausgeführt.Es wird mit der Festsetzungdie
Lage der Zuwegungzu den nördlichangrenzenden
landwirtschaftlichen
Fläöhen
geregeit. Es wird daher ein unversiegelterFeldweg als Beurteilungsgrundlage
herangezogen.
Gegenüberden bisherigenBiotoptypen
wird keineVerschlöchterung
oderVerbesserung
für die Schutzgüter
erwartet.
. BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche
Nutzfläche
/ Acker
+ Anderung
in Flächen
für l\4aßnahmen
zumSchutz,zurpflegeundzur Entwicklung
von Boden,Naturund Landschaft
Als Ausgleichsmaßnahme
wird eine Obsh/üiese
vorgesehen(südlicheTeilflächender
Flurstücke282 und 283 sowiewestlicheTeilflächedes Flurstückes
331). Diesewird
zu den privatenGartenflächen
durcheineHeckegetrennt.Die Schutzgüter
werdenin
ihrer Funktiongesichertund teilweiseaufgewertet.Die Schutzgü1erArten und
Biotopewerdendurch die Strukturder Hecke und der Obsh^,/iese
in ihrer Vielfalt
differenzierter.Die SchutzgüterKlima und Luft werden aufgrund der erhöhten
Biomassepositivunterstützt,
ebensodas Landschaftsbild.
Däs SchutzqutBodenwird
in seinerFunktion
gesichert.
5
- qs-
4 Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04'Ostefheide"
. .BisherigerBiotoptypunversiegelter
Feldweg
+ Anderungin Geh-undFahrrecht
Der unversiegelte
Feldwegist auf einer Teilflächedes Flurstückes331 vorhanden.
Das Geh- und Fahrrechtwird bautechnischnicht weiter ausgeführt.Mit der
Festsetzung,
wird die Lage der Zuwegungzu den nördlich angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächengeregelt.Es wird daherein unversiegelter
Feldwegals
Beurteilungsgrundlage
herangezogen.
Gegenüberdem bisherigÄn
Biotoptypwird
keineVerschlechterung
oderVerbesserung
für die Schutzgüter
erwartet.
Flächeninnerhalb
undaußerhalb
desB-planesNr.O4l04..Osterheide,,
. .BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche
Fläche,strukturarmer
carten
* Anderungin Straßenverkehrsfläche
für En^/eiteruno
der K 3
Diese Fjäche wird aufgrund eines noch durchzLr'führenden
Verfahrensfür die
Verbreiterung
der Kreisstraße
3 / Kachtenhauser
Straßeim Vorwegefestgesetzt.Die
Beeinträchtigungberuht auf den Eingriffen, die durch die HersGllung der
Straßenverkehrsfl
ächehervorgerufen
wird.
Es ist davon auszugehen,daß die Schutzgütergegenüberder bisherigenNutzung
beeinflußtwerden.Diedurchdie Nutzungsänderung
verursachten
und nochnäherzu
konkretisierendenBeeinträchtigungen
werden daher als Eingriff in Natur und
Landschaftbewertet.
Bei..Realisierung
der Planungwerdendie beschriebenen
Flächenentsprechend
der
vorliegenden
Bebauungsplanänderung
in ihrerNutzungumgewandelt.
Die nachder
ersten groben Prognosezu erwartendenBeeinträchtigungen
der unbelebtenund
belebtenNatur- und Schutzgütersowie des Landschäftsbildes
werden nach der
Betrachtung
des Zustandesvon Naturund Landschaft
wie folqlbeurteilt:
) SchutzgutBoden:
Mit der Bodenversiegelung
durch die Neubautenund der Straßenverkehrsflächen
wird die Bodengeneseund der Bodenwasserhaushalt
des anstehendenBodens
verändern.Die natürlicheBodenfruchtbarkeit
und die natürlicheErtragsfähigkeit
werdenfür den bisheranstehenden
Bodenunterbunden.
Die natürlichenchemischen
und physikalischenEigenschaften
des Bodenswerden beeinflußt,so dass eine
Minderungder Funktionfür den anstehenden
Bodenoffensichflich
wird.
Gleiches gilt für die Herstellung des Gewässerbettes uno oes
Regenrückhaltebeckens
/ Regenklärbeckens.
Die erforderlichenErdarbeitenund
Massenumlagerungen
greifeninsbesondere
in die Bodengenese
ein.
).SchutzgutArtenund Lebensgemeinschaften
(Tiere,pflanzen,biologische
Vielfalt)
DiesesSchutzgut
wirdwie das Schutzgut
Bodendurchdie geplantenMaßnahmen
beeinflußt.Bei einer vollständigenVersiegelungkommt es zum Totalverlustvon
Bodenfaunaund-flora.
Durchdie Maßnahmenfür die Regelungder Wasserwirtschaft
wird wiederumeine
EMeiterungfür die Arten und Lebensgemeinschaften
erreicht.Es können sich
anderebzw.neueArtenund Lebensgemeinschaften
entwickeln.
) SchutzgutWasser/ Grundwasser
Durch die angestrebteBebauungund Flächenversiegelung
isl tendenzielleine
Verringerung des Bodenwasserhaushaltes,
spezieli aulh in den oberen
Bodenschichten,
zu erwarten.
-96 -
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04,Ostefheide,,
Mit.den Maßnahmen
für die Regelungder Wasserwirtschaft
ist eine ökologische
Verbesserung
verbunden.Dieseswirkt sich dahingehend
aus, daß periödisch
unterschiedlichauftretendeWassermengendem Wasserkreislaufso zu geführt
werden,daßderWasserhaushalt
öko'ogisch
ausgeglichen
wird.
) Schutzgut
Klima/ Luft
Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich durch zusätztiche
B-odenversiegelungen
und damitverbundenen
Verlustevon Vegetationsstrukturen.
Mit d,enentstehenden
V€rdunstungsflächen
durchdie Maßnah-men
für die Regelung
der Wasserwirtschaft
wirddas Mikroklima
positivunterstützt.
) SchutzgutLandschaftsbild
Die..vorliegende
Bebauungsplanänderung
überplanteine Fläche,dte sich am
Siedlungsrand
des OrtsteilesGrestebefindet.Der Siedlungsrand
siellt sich jedoch
nicht als eine homogene geschlosseneLinie dar. Vielmehr wechseli eine
Bebauung,landwirtschaftliche
,,haufenartige"
Nutälächenund Verkehrsflächen
ab,
die gleichzeitig
einegrößere,
zusammenhängende
Freifläche
umschließt.
Mit
angestrebteBebauung und
-.dem durch die Bebauungsplanänderung
Anpflanzungenwird der beanspruchteBereich in Richtung eines gegliederten
Ortsrandesentwickelt.Mit den Anpflanzungen
wirdweiterhindör übergangzur freien
Landschaftvorbereitetund somit die Beeinträchtigungen
des Lan-dschaftsbildes
aufgefangen.
lnsgesamt wird für die SchutzgüterArten und Lebensgemeinschaften,
Boden,
Wasser,Klima/Luftund Landschaftsbild
keinbesondererScÄu2bedarf
erkannt.
Durch die vorgeseheneNutzung wird es auf den beschriebenenFlächen zu
Beeinträchtigungen
kommen. Die Beeinträchtigungen
werden entsprechendden
Maßnahmenermittelt. Die Bilanzierungerfolgt gemäß der Arbeiishilfefür dje
Bauleitplanung
von Eingriffenjn N;tu; und Landschaft,,.
,,Bewertung
Sie liegt der
Begründung
alsAnlagebei.
Das.Ergebnisder Bilanzierung
ist, daß die Ausgleichsfläche
nachAufi/verungetnen
Flächenwert
von 23.420Punktenaufr^/eist.
Fürden Eingriffim Anderungsbereich
sind
24.709Werteinheiten(WE) auszugleichen.
Nach Abiug diesesAus!leichsbedarfs
verfügtder B-Planüberein 'Wertdefizit,,
von l.2gg punktan.
Darausfolgt,dasseine zusätzliche
Kompensationsfläche
von i.000 qm auf dem
Freesenberg(außerhalbdes Anderungsbereiches)
notwendigund gem.S 1a Abs. 3
BaUGBbereitgestellt
wird. Die dortigeMaßnahmeerfolgenals Gäh<ilzanpflanzung
bzw.HeckenundwirddurchdieGemeinde
angelegt.
DieseKompensationsmaßnahme
(insgesamt
6.000WE) glejchtden Eingrjffim B_
Plangebiet.
über das notwendigeMaß (hier 1.288 WE + 2.000 WE, für die
bereitgestellte
Biotop-Fläche
= 3.299WE) aus.Diesgeschieht
auf dem Freesenberg,
aus privatrechtlichen
jederEigentümer
Gründen.
Somiterbringt
den von ihm selbst
benötigten
Ausgleich.
7
- q 1-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.O4l04,,Osterheide,'
b) Eingriffsregelung
) Vermeidung
/ Minimierung
desEingriffes
gem. g + vor, daß die Leistungsfähigke;tdes
P::
lanqsclaftsseserz sieht
Narurnaushattes
und des Landschaftsbildes
nichtmehr als unbedingtnotwendig
beeinträchtigt
werdendürfen.Hierbeiist zwischender vermeidbarkeit
des VorhabenÄ
als solches,der VermeidbarkeiteinzelnerTeile und der jeweils mögttchen
Minimierung
derAuswirkungen
aufNaturundLandschaft
zu unterscheioen.
UnterBerücksichtigung
des Vermeidungsaspektes
wirdeineBebauungats vertretbar
ange*sehen,
weil-wertvolle
Biotopflächen
nichtbetroffensind,eine Inaispruchnahme
von FlächenimAußenbereich
nurin geringfügigem
Umfangerfolgtund ernegunstrge
Erschließunggewährreistetwird. Die Eingriffl werdenin oei summe ats
nicnt
vermeidbarangesehen,wobeiein Teil der Eingriffeauch an anderenStandorten
zu
verzerchnen
wären.
) Maßnahmenauf der Eingriffsfläche/ Entwicklungsziel
sowie Kompensations_
maßnahmen
D^erBereichder Bebauungsplanänderung
liegt in der naturäumlichenEinheit
,,StieghorsterOsning-Vorland,',
die im Süden-von Oe. natunaumiichenEinheit
,,BielefelderBerge" begrenz wjrd. Das StieghorsterOsning_VortanO
wirO der
naturäumlichenHaupteinheit
Hügelland,,,
,,Ravensburger
die ,,Bielefelder
Berge,,der
naturräumlichen
Hauteinheit,,Bielefelder
Osning,'
zugeordnet.
Der Landschaftsplan
des KreisesLippe lSatzung122001) weist für den Bereich
südlichder Kachtenhauser
StraßekeinebesondeÄgeschützten
Teile von Naturund
Landschaftaus. Die Flächen nördlich der KachienhauserStraße sind
ln das
Landschaftsschutzgebiet
BielefelderOsning mit TeutoburgerWald und Osning_
Hügeand (Gliederungsni.
y_"^rlil9__::yi:Ravensberger
2.2-1) einbezogei.
rnsDesondere
dlentdas Landschaftsschutzgebiet
zur Erhaltungund Entwicklung'des
für den.PlanungsraumtypischenLandsch;ftsbildes
mit seinän prägendenTätern,
naturnahen
Waldbeständen,
geomorphologischen
Ausprägungen
uid gliedernden
und belebenden
Elementen.
Das Entwicklungsziel
(Gliederungsnr.
1.1)für diesenBereichist die Erhattung
einer
mit naturnahenLebensräumenoder sonstigennatürlichenLandschaftselementen
reichodervielfältigausgestatteten
Landschaft.
Das Entwickrungszier
dient zum Erhart
von schutzwürdigen Biotopstrukturenmit naturnahen Laubwaldbeständen,
übe*iegend grünlandbestimmtenTar- und Hangbereichenunterschiedricher
Feuchtestufen
sowie Gehörzstrukturen
ars Vernetzun-gsbiotope
mit Funnionen fÜr
den Biotop-undArtenschutz,Grundwasserneubildung
rindKliÄaverbesierung.
-iebensräume
Zur Erfüllung des Entwicklungszieles
ErhaltunglinO naturnat"
nrnsrcnütcn
oer Btotopvernetzung
zu ergänzenoder zu verbessern.Hecken und
eenotze srnd mtt etnem entsprechenden
Saum zu enh^/ickeln.
Weiterhinwird als
Entwicklungsziel
festgesetzt,dass Gewässerregulierungen
unO nicnf naturnahe
Gewässerausbauten
zu vermeidenund Gewässer-unterh.ürng.n
"ui"in Minjmumzu
reduzierensind. Zudem sind flankierendeMaßnahmeniur Verbesserung
der
Gewässergüte
vozunehmen,hierdieAnlagevon Uferstreifen.
Anreicherungsmaßnahmen
gem. Landschaftsplan
sind nichtzu berücksichtigen,
da
die Flächennördlichder Kachtenhauser
StraßeaußerhalbdiesesBereichestreqen.
Die Ausgleichsmaßnahmen
südlich der KachtenhauserStraße weroen als
flächenhafteStrauchbestände
/ Feldgehölzeangelegt.Diese sollen ernersenszur
-qB-
4 AnderungdesBebauungsplanes
Nr.04/04'Osterheide.
Biotopvernelzung
zlvischendem geplantenGewässerbett
Siekbachund dem Graben
A / freieLandschaft
in Verbindung
mit den Hausgärten
dienen,andererseits
ist ihre
Aufgabe in der Strukturierung
des Landschaftsbildes
zu sehen. Letäeres um ote
vorhandenen
und neuhinzukommenden
Gewerbebauten
auchoptischabzuschirmen
gegenüber
demFreiraum
zwischen
Flurstraße
undKachienhauser
Straße.Diesesist
insbesondere
auch deshalbwichtig,weil nicht bekanntist, wann der Freiraum
stadtplanerisch
in Anspruch
genommen
werdenkann.
Die Ausgleichsmaßnahmen
nördlichder Kachtenhauser
Straßeist als Obsh/viese
entlangdes GrabensA vorgesehen.Beidseitigdes Grabenswird der vornanoene
Strauchbesiand
womitgleichzeitjgeine Uferrandsicherung
(Flächefür die
_erhalten,
Wasserwirtschall)
erfolgt.
Die Obstwieseist 2 x im Jahr zu mähenund das Mähgutist abzufahren.
Eine
Düngungder Flächeundder Einsatzvon pflanzenschutzmift;ln
ist nichtzulässig.Dje
Anzahl der Obstbäumeist festgelegt worden, weil es s'ch um kleinräumige
Fläcienzusammenhänge
handelt0e 1OOqm ein Obstbaum).
Erst wenn alle drei
Teilflächenmit Obstbäumen
bestücktsind,entwickeltsichder öiotoptypObstwiese.
Zwischen der Gartenfläche der neuen Gebäude und der ir'erzustellenden
Ausgleichsfläche
ist eine Hecke ggf. Hainbuchenhecke
anzulegen. Die
Hainbuchenhecke
kann als Formschnlttgepflegtwerden.Je Grundstückist ein
zur Ausgleichsfläche
,,Durchgang"
zu pflegezweckengestattet-Damd wird auch
räumlichsignalisiert,
daß die Obstwiesenichtals nutzbareGartenflächeanzusenen
ist. Sie dient ausschließlich
als Ausgleichfür den erfolgtenEjngriff,
der durch die
-v.ibess.rn
Realisierung der
Baurechte entsteht. Zusammen
die
Ausgleichsmaßnahmen
die Biotopvernetzungund -struktur. Sie fügen sich
gleichzeitigin die landschaftskulturelle
Situationein, die insbesonderedurch die
angrenzenden
Hofanlagennördlichund südlichder Kachtenhauser
Straßebestimmt
wird.
Die oben beschriebeneAusführungenergeben, dass in Anlehnung an die
vorhandenen
Umgebungsbiotope
und aufgrundder ökologischen
Strukturauch
inhaltlichdie vorgesehene
Ausgleichsfläche
alsAusgleichsmaßnahme
für oen mit der
vorliegenden
Planungvorbereiteten
Eingriffgerechtwird.
lvlit den beschriebenen
Maßnahmenwird der Eingriffinsgesamtals ausgeglichen
angesehen. Dabei wird der volle Umfang der Ausgieichsflächeals direkte
Kompensalionsmaßnahme
für den mit der vorliegendenplanung vorbereiteten
Eingiff_zugeordnet.
Die Zuordnungist den Festsetzungen
und der planzeichnung
des B-Planes
zu entnehmen.
Zusammenfassend
ist festzustellen,daß die Belangedes Naturschutzesunq oer
Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeitetund
berücksichtigtworden sind. Die im Naturschutz zu beachtänden Gebote
(Vermeidung,
lvlinimierung,
Kompensation)
wurdenangewandt.
t Sicherung
derAusgleichsmaßnahme
Die Ausgleichsflächen
sind im Eigentumdes jeweiligenGrundstücksbesitzers.
Mit
Nuizung des Baurechtes verpflichtet sich der Grundstückseigentümer,
die
noh^/endige
Ausgleichsmaßnahme
vozunehmen.
Die Ausgleichsfläche
für die Flurstücke323 und 269 auf dem Freesenbergbefindet
sich im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöheund wird im dortigen
Ausgleichsflächenkataster
eingelragen.Die Herstellungder Ausgleichsmaßnahme
erfolgtnachRechtskraft
der vorliegenden
B-planänderung.
Die Kos'ienerstattung
wird
im RahmendesweilerenVerfahrensmit den Eigentümer;geklärt.
I
-gq -
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04,,Osterheide,,
c) Sparsamer
und schonender
Umgangmit Grundund BodenunterBegrenzung
der
Bodenversiegelung,
Wiedernutzbarmachung
von Flächen,
Beachtunq
derAspekte
zur Nachverdichtung
und Innenentwicklung,
Aussagen
zu Alflasten
i Bodenschutz
/ Bodenaushub
und Bodenentsorgung
Für den Geltungsbereichder planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungen
in Anspruchgenommen.lnnerhalbdes planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
und Alflastenvor. Dem Aspektder
Begrenzung der Bodenversiegelungund der Grundsatzdes schonenden
Umgangsmit crund und Boden(g 1a (2) BauGB)wurdebeachtet.
indemdurchdie
vorliegende
Planungkeinezusätzlichen
Erschließungsanlagen,
hier insoesonoere
zusätzlicheStraßenverkehrsflächen,
geschaffenwerden müssen bzw. auf das
nohryendige
Maß begrenzt wird. Eine vorrangige lnanspruchnahmevon
Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen erfolgt mit der
vorliegendenPlanung,da die Flächenheute bereitsnicht mehr landwirtschaftlich
sinnvoll genutzt werden können. Nach Realisierung des notwendigen
Regenrückhaltebeckens
/ Regenklärbeckens
trift dieses noih verstärkterauf die
nördlichder KachtenhauserStraße liegendenFläche zu (siehe auch nächsten
Absatz).
planung ist die Beachtungdes Aspektes zur
lT F"h*9! der vortiegenden
Nachverdichtungund Innenentwicklungversuchtworden umzusetzen,iedoch
nicht realisierbar.Diesesliegt insbesondere
daran,dass dafür notwendigeFiächen
innerhalb des Siedlungsbereiches
von den Grundstückseiqentümern
nicht zur
Verfügunggestelltwerdenund die notwendige
Erschließung
Flächen
für ein
lu.a.
Trockenbecken)nicht hergestelltwerden kann. Wenn gieiih der AspeK zur
Nachverdichtung
planungnichtdeu ich
und Innenentwicklung
in der vorliegenden
zum Tragen kommen kann, so befüMortet die Gemeinde ei;e nachhaltioe
städtebauliche
Entwicklung.Dieseswird auch zum Ausdruckgebracht,indem f:ür
eine zukünftigeEnt\,r,iicklung
bereitsheute, die erforderlichen
üerkehrsflächenzur
Anbindungdes möglichenPlangebietesan die überörflichen
Straßenvorqesehen
werdenDer Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten.cemäß der Bodenkarte,des
Geologischen
DienstesNRW ,,Schutzwürdige
Böden'befinden
sich im plangebiet
Flächenmit schutzwürdigen
Böden Bödenmit hoherBodenfruchtbarkejt.
Trotz der
Bodenfruchtbarkeit
werdendie Flächennichtmehrlandwirtschaftlich
genutzt.Dieses
trifftinsbesondere
auf die Flächensüdlichder Kachtenhauser
Straßeiu. Die Flächen
nördlichder Kachtenhauser
Straßewerdennur nochbewirtschaftet,
weil sie sich in
einemräumlichenZusammenhang
zu einergrößerenlandwirtschaftlichen
Nutzfläche
nördlich des Grabens A befinden. Durch die Realisierungdes notwendigen
Regenrückhaltebeckens
/ Regenklärbeckens
werden die terbleibenden djrekt
angrenzenden
Flächenzu kleinsein,um sie sinnvollbewirtschaften
zu können.
Gemäß der Karte des Geologischen Dienstes NRW ,,Erosions_ und
Verschlämmungsgefährdungder Böden. ist das planqebiet nicht
erosionsgefährdet.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
S 3 a Abs.2 der Satzungüberdie Abfallentsorgung
im KreisLippedeiBodenaushub
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdies technischmöqlichist. Die Größe
und die Zuschnitteder Flurstückebzw. des Anderungsbereühes
verdeuflichen
bereits,dass innerhalbdes Plangebietes
kein räumjicherSpielraumfür die
10
- .lca -
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04'Oste|heide,,
Unterbringung
des Bodenaushub
besteht.Der Bodenaushub
ist daherabzufahren
undentsprechend
zu entsorgen.
d) Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäßden Uberleitungsvorschriften
des S 244 Abs.2 des Bauqesetzbuchs
in der
Fassung vom 23.09.04 wird das Verfahrennach den bisher oeltenden
Rechtsvorschriften
abgeschlossen.
Dementsprechend
erfordertdie planunglaufgrund
ihrer Größenordnungweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung
noch eine
y'orpJ{ung des Einzelfalls.Entsprechend
ist auch kein Umweltbericht
gem. S 2 a
BauGBerforderlich.
e) Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet
ist gegenüberder Darstellungim Landschaftsplan
Nr. 2 ,,Leopoldshöhe
/ Oerlinghausen-Nord,,
des Kreisej Lippe nördlich der
KachtenhauserStraßezurückgenommen
worden.Die Darstellungentsprichtdem
Ergebnis
derAnfragegem.S 20 Landesplanungsgesetz
bzw.der SGllungnanme
oes
Kreises Lippe vom 02.05.2002(Akz. 61.02.05). Mit dem vortiegenden
Bebauungsplanwid die Entlassung der besagten Fläche aus dem
Landschaft
sschutzgebiet
beantragt.
2, Belangedes Verkehrs/ der Erschtießung
Alle Baurechtesind über das bestehendeöffenflicheStraßennetzanschließbar.
SomitwerdenzusätzlicheEin-undAusfahrtenan der Landesstraße
L 967 / HelDuoer
Straßeund an der KreisstraßeK 3 / Kachtenhauser
Straßentstehen.Oiesbezüqiich
sind währendder frühzeitigenBeteiligung
von den jeweiligenStraßenbaulastträgern
keineAnregungen
eingegangen.
Der Straßenbaulastträger
,,StraßenNRW,'hat auf Nachfragemitgeteilt,dass in
Kombinationmit einer Querungshilfe
und dem Anhaltender Busse auf der
Landstraße,voraussichtlich
auf den Bau einer Linksabbiegespur
verzichtetwerden
kann. Die dafürerforderlichen
Maßnahmensind insbesondiredie Herstellungeiner
Querungshilfe
und eine neueFahrbahnmarkierung.
Eine Bereitstellung
von an die
Straßeangrenzenden
Flächenwird nichterforderlich,
da die Landstrai3eüber eine
ausreichendeBreite verfügt.Diesemwürde die GemeindeLeopoldshöhefolgen,
wenn eine Realisierungder zuvor beschriebenen
Gesamtfläche
denkbarwäre. lm
weiterenVerlauf der Planungkonntenwiderstreitende
Belangenicht ausgeräumt
w€rden,so dass sich das PlangebieterheblichreduzierthaL Der jetzt angestrebte
UmfangertordertkeineQuerungshilfe.
Die in der Planungfestgesetzten
zusätzlichen
Straßenverkehrsflächen
verdeuflichen,
dass die cemeinde sehr wohl weiterhindarin bestrebtist, die unbebauteFläche
zwischen der K 3 und der Flurstraßezu entwickeln.Um hier für die Zukunft
handlungsfähig
zu blejben,werden mit der jetzigen Bebauungsplanänderung
entsprechendeFlächen für die verkehrlicheAnbindung an äai offenflicnÄ
Straßenverkehrsnetz
vorgesehen.In wie weit dieseAnbindungenbei einer späteren
planerischenüberarbeitung
der verbleibenden
Freiflächengeiutä werden,wird der
dann initiiertenBauleitplanung
überlassen.In diesem2usammenhanoist die
Querungshilfe
erneutzu diskutieren.
Die festgesetzten
Geh-und Fahrrechte
dienendazu,die jeweilsdaranangrenzenden
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
mit entsprechenden
Maschinenzu erreichen.Diese
1'|
- .lOt -
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.04/04,Osterhelde"
Zuwegungen
sindebenfalls
mit denjeweiligen
Grundstückseigentümern
abgestlmml
worden.Das gegenwäftignoch bestehendeTrafohausauf d;m Flurstückr8O wird
gem.Aussagevon E-ONWestfalenim LaufedesJahres20OSbeseitigt.
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
Nach derzeitigem
Kenntnisstand
sind im Anderungsbereich
keineBodendenkmale
oder denkmalgeschützte
Gebäudevorhanden.
Auchin der Denkmalistesind keine
beachtenswerlen
Gebäude
genannt
Der Anderungsbereich
wird geprägteinerseitsdurchdas Gewerbegebiet,Auf dem
Rohe", andererseitsdurch die vereinzeltenWohngebäude.Die Entrvicilungvon
VorgabenausSichtder Baukultur
wirdnichtgesehen.
Wenn bei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichfliche
Bodenfunde
oder Befunde(etwa
Tonscherben,Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)entäeckt
werden, ist nach $g 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglichder Gemeindeoderdem.Amtfür Bodendenkmalpflege,
hier im Auftragl
Lippisches LandesmuseumDetmold, Tel.: 0523.ii9925_0,anluzeigen und die
Entdeckungsstätte
drejWerktagein unverändertem
Zustandzu belassen
4..Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des
Wasserschulzgebietes
Der Geltungsbereich
der Bebauungsplanänderung
tangiert im Süden den
gegenwärtigenGewässerlaufdes Siekbach (StraßeneckeL 967 / Flurstraße).
Aufgrundder Planfeststellung
zur "Verlegungund Ausbaudes Siekbachesund Bau
eines Hochwasserrückhaltebeckens
in den OT Gresteund Helpup,,vom 0g.06.1998
wird der zukünftige Gewässerverlaufdes Siekbach ais Fläche für die
WasseMirtschaftfestgesetä.Die dafür im B-planvorgeseheneFläche übernimmt
daher nachrichtlich
die Vorgabender planfeststellung.
Für weitereErläuterungen/
Erklärungen
wirddaherauf diesesVerfahrenvenviesen.
Das in der Gewässerkarte
der GemeindeLeopoldshöhe
als GrabenA bezeichnete
namenloseGewässer,verläuftnördlichder Kachtenhauser
Straßeauf dem Flurstück
329. Der GrabeA entstehtin der wes ich der HelpuperStraße liegendenkleinen
Waldfläche
undmündetöstlichdesplangebietes
in denSiekbach.
Die Flächefür WasseMirtschaft
i.V.m.der Umlegungdes Siekbachbeinhaltetauch
die Flächefür das dortigenatürlicheüberschwemmungsgebiet.
Für den GrabenA ist
sie integriertzum Einenin der Flächefür Wasserwirtschäft
und zum Anderenin der
Flächefür Maßnahmen
zum Schutz,zur pflegeund zur Entwicklung
von Boden,
Naturund Landschaft.
D.ie_imPlanfeststellungsverfahren
bekundeteNotwendigkeit
für das Gewerbegebiet
dem
Rohe",eine Regenrückhaltung
,,Auf
ggf. mit Klärungvorzusehen,hat eine
städtebauliche Auseinandersetzung mit dieser Voigabe erfordert. Die
topographischenund örtlichenVerhältnissegeben den gÄwähltenStandort des
Regenrückhaltebeckens
(RRB)ggf.mit Regenklärbecken
voi.
Entsprechend
dieserSituationist die Flächefür die Regelungdes Wasserabflusses
zur Beseitigung
von Niederschlagswasser
festgesetztwordeni
Das im Regenrückhaltebecken
gesammelteänfallendeRegenwasserwird in den
angrenzendenGrabenA auf dem Flurslück329, im Einzugsbereich
des Siekbach,
12
-,lo> -
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nf.04/04,Oste|heide,,
ortsnaheingeleitet
(sieheWasserrechicheErlaubnis
zur Einleitung
vom 21.02.2OO3,
Elnleilungsstelle
R 407, Akz: 54.1-83.10DT/LH j). Die hierfitr notuiendigen
Regenwasseranlagen,
die auf der Flächefür die Regeiungdes Wasserabftusies
vorge€ehen
sind,entsprechen
den allgemein
anerkannten
Regelnder Technik.Die
beteiligtenBehörden(Bezjrksregierung
Detmoldund StafuAMinden)genen oavon
aus, dass die zu enh/vässernden
Flächenbzw. deren OberfläGhen
hinsichflichder
Verscln_rlzll-S-.mteinemWohngebietvergleichbarist (gemeinsameBesichtigung
vom 07.03.2002).
Der Bau des Regenklärbeckens
wirddahernichtals drinqendstÄ
Maßnahmegesehen,jedochist die erforderliche
Flächedafürbereitzuhalt;n,
falls
sich die Erforderlichkeit
des Regenklärbeckens
ergeben sollte 0ährliche
Einschätzung
gem.Erlaubnisbescheid).
der Situation
Die Flächefür die Regelungdes Wasserabflusses
/ Erschließungsanlage
wird nach
Abschlußdes Bauleitplanverfahrens
in das Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe
übergehen.
Aufgrund des S 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlaoswasservon
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmals
bebaut,befestigt
oderan die
öffentlicheKanalisationangeschlossen
werden,vor Ort zu versickern,zu verrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,soferndies ohne Beeinträchtigung
des
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzlichbeabsichtigt,eine dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
vozunehmenund das Oberflächenwasser
auf
der unversiegelten
FlächezurVersickerung
zu bringen.
Durch verschiedeneBodengutachten,im Auftrage des AbwasseMerkes der
Gemeinde Le-opoldshöhe
ist festgestelltworden, dass die im Gemeindegebiet
anstehendenBodentypen
einenhohenLehmanteil
auf weisen(sieheauchAnträgauf
- Umlegung
Planergänzung
zur Planfeststellung
des Siekbach......-,,
in dem dieses
bestätigtwird). Damitverbundenist ein ungünstigerDurchlässiqkeiisbeiwert.
Es ist
daher davon auszugehen,dass eine Versickerung
auf den BaugrLrndstücken
nicht
realisierbarist.
Es bestehtdie Anschlußmöglichkeit
an den Regenwasserkanal
(Trennsystem)
in der
Helpuper Straße und in der KachtenhauserStraße. Die Beschäffenheitdes
NielelgqblqSgqaggCrs
im Gettungsbereich
der B-planänderungwird-aG normä
verschmutztangesehen.
Mit der Ableitungdes Regenwassers
überdas Trennsystem,
gem. S 51a Abs.4 S 1
LWG,istdie vorliegendePlanungvon der Verpflichtung
Niederichlagswasser
vor Ort
zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewäsier einzuleiten.
ausgenommen.
Mit wild abfließendenWasservon angrenzenden
landwirtschafflichen
Flächenwird
aufgrund der Umgebungssituation
und den bisherjgenErfahrungswertennicht
gerechnet.
Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Trennsystem)
genutä werden,diesesist ausreichenddimensioniert.
Die Erweilerungkann an die
Schmutzwasserleitung
in der Helpuper Straße und Kachtenhäuser Straße
angeschlossen
werden.
13
- ,to3 -
4. Anderungdes Bebalrungsplanes
Nr.04/04,,Osterheide'
Überden SammlerHaferbach
wirddas Schmutzwasser
der Zentralkläranlage
Lage
zugeführt.Die Kläranlageverfügtüberausreichende
Kapazitätenund entsprichtden
neustenReoelnderTechnik.
Das Plangebiet befindet
Heilquellenschutzgebiet.
sich
in
keinem Wasserschutzgebiet I
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnisch
einwandfrei
undausreichend
dimensionjert.
Die technischeAnbindung des Plangebietesan die Versorgungssystemefür
Elektrizität
undTelekommunikation
(sieheHinweise)ist möglich.
5. ZukünftigeNutzung
a)
StädtebaulichesKonzept
Der Anderungsbereich
wird durch das wesllichangrenzendecewerbegebiet,Auf
dem Rohe",der verbleibendenFreiflächezwischenFlurstraßeund Kachtenhauser
Straße sowie der in der weiteren UmgebungvorhandenenWohnbebauungund
ehemaligenlandwirtschaftlich
Hofstellengeprägt.
Diese Umgebungssituation
veranlaßt die cemeinde Leopoldshöhegerade im
Ubergangzum Gewerbegebiet
ein Mischgebiet
auszuweisen.Enflangde; Helpuper
Straße wird die vorrangige Ansiedlung von nicht wesenflich störenden
Gewerbebetrieben
gesehen.Dagegenist nördlichder Kachtenhauser
Straße eine
Bebauungmit Wohnnutzungzu bevorzugen.Diese Strukturierung
wird angestrebt,
da sie sich den direkt anschließendenBereichenanpaßt. Auch steht sie einer
späteren
städtebaulichen
Enh/vicklung
dero.g.Freifläche
nichtentgegen.
Die wasserrechtlichen
Festsetzungen
dienendazu,erkannteMißständein anderen
Bereichen,sowohlräumlicherals auchfachlicherArt, zu beheben.Dabeihandeltes
sich vornehmlich um die nachrichtlicheübernahme von Vorgaben des
Planfeststellungsverfahrens
zur Umlegungdes Siekbach,wie auch die erkannte
Erforderlichkeit
eines Regenrückhaltebeckens
für das cewerbegebiet,,Auf dem
Rohe".Die im Planfeststellungsverfahren
bekundeteNotwendigkeit
des RRB / RKB
hat eine städtebauliche
Auseinandersetzung
mit der hierfürvorgesehenenFläche
erfordert,die im Ergebniszu einer Aufteilung(RRB/Mischgebiet)
geführt hat. ln
Verbindung mit der Diskussionbzw. Einleitungder Bauleitplanverfahren
zum
vorliegendenBebauungsplan
bietetes sich an, diese Flächein das Verfahrenzu
integrieren.
Dadurchwird der bisherigeGeltungsbereich
des Bebauungsplanes
Nr. 04/04,,Osterheide"
in RichtungNordenerweitert.
b)
Veränderungen
gegenüberdemVorent\/urf
Der Vorentwurfsah eine Bebauungder gesamtenFlächezwischenKachtenhauser
Straße und Flurstraßevor. Dieses konnte aus widerstreitenden
Belangen nicht
weiterverfolgt
werden.U.a.konntekeineEinigungmit einemGrundstückseigentümer
erzieltwerden,der Grundstücksflächen
für ein Trockenbecken
hättezur Verfügung
stellenmüssen.Aufgrundvon topographischen
und wasserrechflichen
Gründensind
Alternativen
zu demStandortdes Trockenbeckens
nichtdenkbar.
14
,101 .
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.O4l04,,Osterheide.
Weiterhin benötigen die Stadtwerke Oerlinghauseneine Fläche für ein
Regenrückhaltebecken.
Diesesisl von den beteillgtenBehördenauf dem Flurstück
323 vorstellbar.Derzeitliegen keine planungenvor, so dass eine konkretisiee
Aussagein diesemB-Planverfahren
nichtgemachtwerdenkann.Somitist es nicht
möglich,eine rechtlichabgesicherte
Oberflächenwasserabführung
für diese Fläche
- auchnichtfürTeilflächen
- zu erzielen.
Der jetzige Entwurf gibt somit den Bereich wieder, für den eine gesrcnene
Regenwasser-und Schmutzwasserabführung
gewährleistet
ist. Dies hat u.a. dazu
geführt,denGeltungsbereich
zu verändern.
Die Veränderungen nördlich der KachtenhauserStraße wurden mil den
Grundstückseigentümernerreicht. Da jeder Grundstückseigenlümereine
eigenständigeZuwegungbevorzugte,wurde die private Erschlielungsstraßezu
Gunsten privater Stichwege geändert. Dadurch besteht die Möglichkeit,die
Grundstückemit je einem Gebäudezu bebauuen.DieserAnsatzfügltsich in die
Umgebungsbebauung
ein und verhält sich konform zu den Vörgaben des
NaturschutzunddesWasserrechtes.
EinezusätzlicheBebauungaufdem Flurstück331 ist nichtvorgesehengewesenund
-ösflich
auch nicht beabsichtigt.Aufgrundder Tatsache,dass die
a-ngr.nzenoen
Flächen,nördlichund südlichder Kachtenhauser
Straßefür eineweitereBebauuno
vorerst nicht zur Diskussionstehen, ist auch das Flurstück331 aus deÄ
Geltungsbereich
herausgenommen
worden(sieheStellungnahme
Kreisv. 02.05.02
i.V.mS 2o-AnfrageLPtc). Fine Entwicklungsmögtichkeit
f[r das cebäude wird über
den Bestandsschutz
gesehen,der städtebaulich
als vertretbareingestuftwird.
Die feslgesetäenceh- und Fahrrechte
dienendazu,diejeweilsdäranangrenzenden
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
mit entsprechenden
Maichinenzu erreichen.Diese
Zuwegungensind ebenfallsmit den jeweiligenGrundstückseigentümern
abgestimmt
woroen.
Eine Spielplatzflächeist zum gegenwärtigenZeitpunkt entbehrlich, da die
umsetzbare
Wohnbebauung
einen Bedarfnicht auslöst.paralleldazu fehlt eine
passendeErschließung
und Bereitstellung
von Grundstücksfläche.
c)
Eriäuterung
der Festsetzungen
(diebishernichtnäherdargelegtwordensind)
) Mischgebiet
- Allgemein
Das Mischgebietwird vorrangigals übergangzwischendem Gewerbegebiet
,,Auf
dem Rohe" und der vorhandenenBebauunggesehen. Die städtebauliche
Umgebungssiluation
(Gewerbe/ Landesstraße
/ landwirtschaftliche
Nutzfläche)läßt
eine andere Gebietsaussweisung
auch aus immissionsschutzrechflichen
Gründen
nichtzu. DieserGebietstypgewährleistet,
dassein einvernehmliches
Nebenernander
von
Wohnen und
nicht wesenflich störenden Gewerbebetrieben
bauplanungsrechtlich
gesichertist.
Um eine bessereSteuerungdes Mischgebietes
zu erzielen,wird das Mischgebiet
gem. S. 'l Abs.4 BaUNVOgegtiedert.
) Mischgebiet
1
Das Mischgebietdifekt an der Helpuper Straße wird geprägt durch das
cewerbegebiet,,Aufdem Rohe".Dieser Bezug veranlaßtdie öerieinde, diesen
Bereich des Mischgebietesdahingehendzu gliedern,dass ausschließlichnicht
't5
'
4U> '
4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr.04/04,,Osterheide.
wesentlich störende Gewerbebetriebe auf den bisher unbebauten
Grundstücksflächen
der Frurstücke
269 und 323 anzusiedern
sind. Damit wird
einerseitsunterbunden,
dass neue Wohngebäude
in einem lmmissionsbereich
entstehen,andererseitsbefindensich dieseGrundstückein einerverkehrstechnisch
günstigenLage.Greichzeitig
müssendie sich ansiedernden
BetriebeRücksicht
auf
die vorhandene
Wohnbebauung
nehmen.Die bestehende
Wohnbebauung
genießt
Bestandsschutz.
Bei einer späteren bauleitplanerischen
Enh^/icklung
der rückwärtigenFreifläche,
dienendie.Gewerbebaukörper
gleichzeitig
als Abschirmung
gegenOL lmmrssionen
des Gewerbegebietes
undder Landesstraße.
Ausgeschlossen
sind innerhalbdesMischgebietes
Lagerplätze,
Vergnügungsstatten,
sex-shops als unterart der Einzelhandersbetriebe
und Bordefleärs unlerart der
sonstigennicht wesentrichstörendenGewerbebetriebe
sowie andere Betriebemit
Darbietung sexuellen Charakters. Der Ausschluß ergibt sich aus oen
standortspezifischen
Anforderungen.
Die HelpuperStraßesteätan dieserStelleeine
.rrngangssrtuaüonin das Gemeindegebiet
dar. Bei Ansiedlungder nicht
zugelassenen Nutzungen an diesem Standort, werden bei dem
unvoreingenommenen
BetrachterbestimmteVorstellungenin Verbindungmit dem
Erscheinungsbild
der Gemeindehervorgerufen,
welchei nichtförderlichist für das
lmage der Gemeinde.Andererseits.
sind mit den ausgeschlossenen
Nutzungen
Beeinträchtigungenverbunden, die mit der voriandenen angrenzenoen
Wohnbebauungnicht vereinbar sind. Dieses trift nicht nur auf das äußere
E-rscheinungsbild
(Lagerplatz,
u.a. Staubimmissionen)
zu, sonderninsbesondere
auf
die damit verbundene Frequentierung(für Vergnügungsstättezu Tag_ und
.
.
Nachtzeiten).Zudem wird bei einer Zuiassigkeii"ine ttorung der weiterhin
angestrebtenEntwicklungejnerWohnbebauung
auf den rückwärti"gen
Flächenzur
HelpuperStraßegesehen(sieheVeränderungen
gegenüberdem Vorentwurf).Die
GemeindeLeopoldshöhe
vertrittzudemdie Auffassung,Oa"ssie überausretchende
Alternativstandorte
in den vorhandenenGewerbegäbieten
verfügt, weshalb an
diesem Standort auf einer derartige Nutzung zu Gunslen der lfuohnbebauung
verzichtetwird.
) Mischgebiet
2
In diesem Bereich des Mischgebietessind ebenfallsdie unter Mtschgebiet
1
ausgeschlossenen
Nutzungennichtzugelassen.Die Argumentation
pärallel
wird
zu
den obenvorgenommenen
Ausführungen
gesehen.
Die Umgebungsbebauung
wird durchWohnhäusergeprägt.Dementsprechend
wird
eine Wohnnutzungbevorzugt.Die Ausweisungats i/iich-geOietergibl srcn aus
der
weiterenUmgebung,insbesonderedurch däs Gewerbjgebiei
,,Äuf oem Rohe,,.
Dieses wirkt i.V.m dem nördlichdes GebietesangesiedäftenlanOwinscnatticnen
Betriebimmissionsschutzrechflich
auf die Flächeei;. Vermittelndzwischendiesen
einzelnenBelangenspricht sich die Gemeindefür ein l\lischgebietaus, rn
dem
Wohnen und nicht wesen ich störende Gewerbebetriebe
gläichberechtigtsind.
EingehendeAnträge sind daher unter dem Aspekt der Einälfalleniscneidungzu
beurteilen.
) Baugrenzen
Die Baugrenzenorientierensich an dem vorhandenenGebäudebestand
und dem
Bereich,der erschließungstechnisch
gesichertist.
Die nördlicheBaugrenzedes Flurstückes323 wird aus nachbarschaftsschützenden
Aspekten,hier insbesondere
Belichtung
/ Belüftung,
vorgenommen.
'16
- lLlo -
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nf 04/04'Osterheide,,
DaswohnhausHerpuper
straße347 ist durchden freizuhartenden
Bereich,für die
Umlegungdes Siekbach,vor Beeinträchtjgungen
durch aie neue Be6auung,
ausreichend
beachtet
worden.
Das.,.Flurstück erfährt aufgrundder Straßenkreuzung
keine zusätzlichen
.273
drreK
an
der
Helpuper
Straße.
Das
heutigeWohnhausKachtenhauser
:3ur]acle!
örratse
ci tsl etn trsatzbaufür ein Gebäude,
das für die heutigeStraßenkreuzung
weichenmußte.
DieBaugrenze
aufdemFlurstück
226nimmtdenBestandauf.
Die Baugrenzennördlichder Kachtenhauser
Straße ergebensich durch das
vorhandene
Wohnhausauf dem Flurstück
33.1.Weiterhinböeinflußt
die Abgabefür
Straßenverkehrsfläche
i.V.m einem möglichenAusbau der K 3 d!e südliche
Baugrenze.Auch die Bereitstellung
von Ausgleichsflächen
in Ructtopprungmit oer
verfüsbaren
Bauftäche
besrimmr
oä r-"s"J"iB";si"n." f"iäi,ä'ä"äi]ä.rmiftrung).
>Ausgleichsflächen
Die festgesetzten
Ausgleichsflächen
parallelzur HelpuperStraßedienenneDender
Eingrünungdes mit dieser pranungentstehenden
siedrungsrandes
auch ars
zusätzlicheAbstandsfläche.Hiermitkönntezusätzlicheine vÄuelle
Abschirmung
einer möglicherweiseanslehendenWohnbebauungund der jetzt vorgesehenen
mischgebietsverträchlichen
Gewerbenutzung
erfolgen.
) AußereGestaltung
der Gebäude
Die Vorgaben des Mischgebietesi orientiert sich bei ihrer gestalterjschen
Entwicklung
an dervorhandenen
Nachbarbebauung,
insbesonder;
de;-Wohnhäuser.
Diesesind.überwiegend
zweigeschossig,
mit
Satteiäach,
die
eine Dachnegungvon
ca. 45 o haben.Daranangelehntsinddie entsprechenden
Festsetzungen
erfolgt.
Zw€igeschossigkeit,
wird
d"n
Betrjebsinhaberri
u.a. eine
Yit . .dgr..
EerneDstetterwohnung
im selben Gebäude ermöglicht. Die Traulhöhe und
Dachneigunggewährleisten,
dass dle neu hinzükommenden
öebäude die
bestehendeBausubstanznicht überragen.Optischordnensie sich oem Bestand
unter..Diesesist wichtig,da sonst durch die zulässigenGebäudelängen,
die
Umgebungsbebauung
durchdie Neubauten
gestalterisch
;icht mehr;;hrgenommen
werden. Gleichzeitigist gewährleistet,dals mit Oiesen [ aOga;;n etne gute
.
planungder
Ausnrtzungund konzeptionelle
zu errichtenden
GebäJdemögtichist.
Die Fests€tzung des Dachtyps üt bewußt uorgunornr"n worden.
Das
cewerbegebiet.wirdbestimmtdurcÄ tangeGebauoexorper
mit
9,"^S^?1*-?1i:-S":d9
rtacnoacnern.
Bet ZutassunggleicherGebäudetypen
auf den neuenBaufiächen,
östlich der Helpuper Straße, besteht aufgrund der zulässigenG.barO"lang"n
(zusammenca. 50 m) die Gefahr,daß eine ,,Tunnelwirkung"
,it"t"hi. Dem möchte
die cemeindeentgegenwirken,
in demsichdurchdas Sattädachi.V.m.OerSpanne
für die
.Dachneigung,eine aufgerockerteund differenziertereDäcntanoscnaft
entwickelt.
Fürdas Mischgebiet
2 wirdeineEingeschossigkeit
festgesetzt.Die Einzethäuser
sind
mrretnem-|jattetdach
zu versehen,für das eine Dachneigung
von 30 _ SOodefiniert
ist. DieseFestse2ungenleitensichebenfallsausder dire-kte;Nachbarbeoauung
ao.
d.,i" weiteren Festsetzungenwie Traufhöhe oder die Cestaltung
der
ll:l_
angelehnt
bzw.der qestalterische
,ua-cnaulDauten.srnd
.andie Umgebungsbebauung
vvt e der Gemetnde
Leopoldshöhe
fürdie Baukultur
im Gemeindegebiet.
So sindu.a.
die Vorgabenfür Dachaufbautenelementareeest"ttung"ansaäein den
tetzten
größerenausgewiesenen
Neubaugebieten.
17
- .(o?-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04,,Osierheide,,
lvlit,hiesigen
Festsetzungen
ist eine aufgelockerte
Bebauung
verbunden,die sich
d:l^y^lFl ösflichangrenzenden
Hofantagen
wieoJrspiegett.
Gieichzeiris
,i.y:n
wrro ,']l.
oer ubergangzur nördlichangrenzenden
freien Landschaft
aufgenommenl
Insbesondere
durchdie Begrenzung
der Geschossigkeit
und Einzelhausfeltsetzuno.
) Grundflächenzaht
(cRZ)
Entsprcchendder Lage der Baufrächenwerden auch die Grundfrächenzahren
gestaffelt.Entlangder HelpuperStra-ße
wirdder Bestandmit GRZ0,Oaufgenommen,
nördlich der KachtenhauserStraße mit GRZ 0,4. Letzteresunieistreicht
den
Ubergang
zurfreienLandschaft
mitdenangrenzenden
ehemaligen
t_toiantagen.
6. Verfahrensablauf
Aufstellunqsbeschluß
-
14.02.2002
Beschlu13
überfrühzeitige
Beteiliounq
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung
Frühzeitige
Beteitigung
derTöB
1 / .O7.2002
19.08.2003
bis26.09.2003
Schreiben
v. 01.08.2002
biseinschl.
26.09.03
AusregunosDeschtuL!
rJurgerDerctgung
Beteiligqngder TöB
-- Dts --
Schreiben
v.- biseinschl.
Satzungsbeschluß
Bekanntmachung
Satzungsbeschluß
im Kreisblatt
Bekanntmachung
im
Bekanntmachungskasten
Ausgehängt
Abgehängt
'18
- 108 .
aGqmsvfrand unrssuchms
aioioptp
Fache/qm a
!9s
Gliinfläche
49?9
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3!!q
!!!!
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qem B Ptan Ftächdqm
A
4!32
2!Eq
23EZ
4759.2
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EnemeAusgreichsUäche
Fr*senbers
oemB Ptan Ftäo\dqm A
seichsiächeF€esenber!
, tq-
sumho
!!!!4
?ljElo
Ges.nrbiran
j:ctu
AnmerKungen
zur Ausgieichsbilanzierung
4 Andefungdes Bebauungsplanes
Nr.04/04,,Osterheide,,
Privatecritnfläche
Aus de,rBegründung
zurn Ursprungsbebauungsplan
ist nichtersichflich,
ob es sich hterbeiz.B. um
Hausga
den nd.e[oder nicht..Da die privateGri]nfläche
eine größerezusammenhängende
Fläche
.na
umra*t regt 0revermutungnahe,dassdie Befeicheohne Bebauungehereinerrandwirtschafflichen
Nutzungzugefühftworden sind. Die Bereichemit Bebauungdagigen eher den Charakter
von
Hausgärtenentsprachen.
um zwischenden Berängenfür Boden,fualurund Landschaftsowie def
städiebaulichen
Entwickrung
zü vermittern,
rsteineraeits
die gegenwärtrge
Nutzunquno andererseits
Nurung.privare
crünf'äche
hief
zle;_
und
ga,t"n,
r,ti,t
in dre angewandte
9;ll^r.r-l"!!iS..lg:!!bhe
vvensrureerngelrossenDre restgeregle
wertstufeauf der TeilflächeA und B vermittelt,wischen
rnrensrvgTLrntand
_ strukturreich
und Zier- und Nutzgarten
-. Aufgrundder Beeinflussung
de. Fläche
ourcndte Umgebungsbebauung
und Nuzungist für dieTeilflächeA und B die Wertstufd3 festgelegt
Dagegenist für die TeilflächeC d,e Wertstufe2 angesett worden,weildavonauszugehenist,
dass
damalswie heute,an den Wohnhäusemein Zief- und Nutzgarienzu erwarcn Li Da die Gäden
gestaltet
strukturarm
sind,werdensie miiWeftstufe2 festgelegi.
Grünfläche
in Mischgebieten
Dieser.Bezeichnung
erfolgtin Anl-.hnung
an den BiotoptypGrünflächen
in cewerbegebteten,
hier für
die Teilflächen
A undB
Obstwiese
Dje.Wertstufeist beim BiotoptypObstwiesekorrigiedworden, wejt es sich um kteinf:;umige
Flächenzusammenhänge
handert.Erst wenn a e drei reirfrächenmit obstbäume; bestücktsin;,
entwickelt
sichder Biotoptyp
Obsb,viese,
weshalbdieWertstufeheruntergesetzt
wordenist.
Hecke
Zwischender caftenflächeder neuenWohngebäude
und der heeustel'enden
Ausgleichsfläche
ist
eine-Hecke anzulegen.Falls eine Hainbuchenhecke
angelegtwird, kann diese ats Formschnitt
,?urchqang'jecrundstückzurAusgteichs-ftäche
zu pflegezwecken
ist gestattet.
fl-.q!.S-t-1":,1d""
.qr
uresepEKuscne
vorgehencwetse
verpllichtet
dazu,dieWertstufezu korfloieren
Verkehrsfläche
K 3 / SiekbachUmjegung
In derAusgleichsbiranzierung
sinddie Frächen
für die umregungdes siekbachunddie Frächenfür die
Verbreiterung
der KfeisstraßeK 3 nichtin Ansatzgeb'Cht;orden. Die durchdiese t\raßnahmen
ptanungensondemaufgrunddel
y::!fl:11"" ,Eingnffeerfotgen.nicht aufgrundder vortiegenden
pEnreststelungsvedahrcn.
oamrrverounoenen
DieFestsetzungen
erforgennachrichflich
bzw. bei der
Verbreiterung
der Kreisstraße
K 3 im SinnederVorsorge,die d-urchde;Kreis Ljppe,Straf3enbau
und
_unterhaltung'
definiertwordensind.Die noiwendigen
Ausgreichsmaßnahmen
frr ole umregungues
Siekbachund der Verbreiterungdef Kreisstraß;K 3 Ärnd in den dafur erfoiften bzw.
noch
durchzuführenden
Pranverfahfen
zu krären.ln der Biranzierung
werdendaherdieseirächenwertemit
der bisherigen
Wertstufe3 bzw.2 angesetzt.
Regennickhaltebecken
/ Verkehrsflächen
und ggf Regenktärbecken
dient zur Verbesserung
der okologrschen
P:.:_l"jTlu*l1lP9:cken
örruaron.
ure ArDertshr[e
bewertettechnische
stillgewässer
mit der wertstufe3. l!l[ entsprecheoder
Ausprägung
ist e;n Korrekturfaktor
von 1,2 möglich.Der bisherigeBiotoptyp
Acker,Wertsirfe2, wid
durchein,,höherwertiges"
Biotopeßetzt-Dadurchentstehtmafliematisiheinwerteüberhang.Dieser
wirddem Ein$iffaufgrundder festgesetzten
Verkehrsfläche
auf den Flurstuckeni23unozzO,Flur5,
Gemarkungcreste gem. S 13S a - c BaucB zu 100 % zugeordnet.OL na"n"
Ou"
Regenrilckhaltebeckens
geht in das Eigentumde. GemeindeLeopold"shöh;
;be; weshatbkeine
textlicheFestsetzung
erfolgt.
ALrsgleichsmaßnahmen
aufden Flurstücken
269/ 329bzw.Freesenberg
Dje Ausgleichsmaßnahme
auf dem Freesenberg
wird erfordedich,
;eit der Ausgleichauf den
Flurstücken
269 / 323 FturS, Gemarkung
cfeste,iür den dodigeneingrit nicfrtausiäicnenoist. oies
gescl'iehtunterdem Aspekt.dassjedercrundstüclseigentirm;r,
die öeptantenEin;flfle aul seinem
urundstlcKzu efbnngenhat.zugreichsollende verbreibenden
Flächenauf den FluÄtücken269 und
323, die sich nicht im Anderungsbereich
befinden,for eine späterestädtebauli;heEntwicklung
verfüqbarbleiben.
"/tla -
-,4,t4 -