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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 42/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

zu eingegang-enen Ste ungnahmen während der frühzeftigen 3:::9_ll_n.den . c,ereltgungder 4Anderung des BebauungsplanesNr. 04/04 ,,Osterhei;;Wilhelmcrote, Bau- und Möbeltisehterei, HetpuperStr. 314,33g18Leopotdshöhe 4. AnderungBebauungsptan04/04OsterheiAä, öt"na.fufi Z'OOi, fnf,li;;;;;ä;;t" Gemarkuns Gr;steFturs,rr,i"iijlL"äeö, äil""""a282trasen wir fl'b1t"Jflil"ifl"j::ndstücke l NachdemgürtigenFrächennutzunosoran sinddie Fiurstücke 28.1 ,282,283 u'd das angrcnzende Teitstück331 als tandwirtschaftlic-h zü flutzenderra"r,. uu"g";,;"";1. öräri ä. nnr"gun 0"" crabensA sind die Frurst'ckevor etwa rs ranr"n z"r."r'nit"t"n roü"n"öä länowrrtsclaniche Nuäung der Flächenzwischencräb-.nA.und Kachtenhauser Str. i.i nri in ä i n e r Einheit mögtich.SobatdeineTeilftächefüf andereNulzung lnnBy algetren;twiij, üt ä,""uorg"""nri"O"n" Bearbeiung derübdgenf acl-errchrmenfmöglicn. 2. cegen das altf dem Flurstück281 RRB/RKBerheben wir Einspruch.Die .ausgewiesene Niveauverhättnisse und die Höhentage des öruna"titct" ma"nenftijä'a'ni"gä'k",nen sinn. Oe" werterenwefdendie angrenzenden Grundstücke-durch ceruchsbejäshgrng, ü-ni"i,ung.riei., uno Insektensowieungepflegten Wrtdwuchs derAnpn"nrung"n"rhätii;h ;ä;i;t,ä-;ilr;g.. 3 lm Planfeststerrungsbeschruss des KreisesLrppevom25. x. 2000zumsiekbach_A,sbau -rig.i"n ßt unser dortgettendqemachterEinsDruch oeoendas.RRB/AKB mit der BetrunOung *orOen, Oa. dargestellte RRB/RKBhabemtt d; öie(bachptanung nichtszu run. Nun berufenSie sich in def tedtichen Festselzung undBegründung unter-t, t, s]nnsatzu;J unt*iirli,l] Ä0""t urr.t"n dtesesplanfeststeltungsverfahren Wir sehenin diesemSacfrverhalt äinu üngt"r'b*tjroigL"ittnr.|. Argumentation. 4. Die Ausweisunqvon Flächenfüf Ftächenfür Maßnahmen zum Schuh, zur pflege und zur Entwicktung von Boden,Naturund Landschaftrennenwir mit oei e!-g;;;r;; ";, dass rür das ohnehjnrechtkleine Flursiücksteil 282 etne derad erngeschänkteNuzung nicht zumutbarist. Außerdemwurde damit die Zuwegungzum nordtjch"des öÄ-i"n" T iuäi"n"n ruir" 0." Flurstückes 282 unterbrochen ptanungefdffnet-.ineReihevon mt der vorgetegten übertegLrngen und ?l:.?":.:lili9r"S oeren Konsequenzen schwerabsehbarsind. Ztrr Effeichungein", erauern"tm.ti"n-en t_|agen. Losung ijber unsere von der ptanunq betroffenencrundstücke uestäht .in"nriin"f äääii""g"bedarf. wir empfinden ein deu.iches Informationsdefizit und sehe; trii""oä"- ä""-praiil,"i mr rnnen gern entgegen. Annegretll/lies,Hubertusstr,17 a,33649Bielefeld 4. Ande.ungdes Bebauungsplanes Nr.04/04,.Osterheide"_StandJuli 2003_ rrau MaflanneBanget,meineIVIutter. lst Eigentilmerin des Grundstückes, Gemarkung creste, FlurS, Fturctück283, und hat mich mit der vertretunginrer tnteressen betrlFJl-ä.ä.'"aut"rrng"pt"n bevollmächtigt. Gegeno.a.Bebauungsplan-Entwurf legeich hiermitvorsorglich Einspruch ein. Die Flurstücke_282 und 283 gehören terschieden"n aut CrunOder Lage und -eige"ntitmeÄ,'k;ne"n des schmatenzuschnittesaber nur ats eine Ei"üi ;i";;;i öerden. Dies ist .wirtschaftj;he ö;ü; ÄeÜ"'-iu-nfinj'zu'.gung 'ui ii"::,:?3:f",",?r::li:f;",:",i::ff[?,,:F:"oieeingezeichne.. Die Ausweisung der Flächenfür "Maßnahmen zum Schutzzur pflegeund Entwicklung von Eloden, Naturund Landschafi Ausqteichsfläche,l _stetten ter zur zeit voife."Liän äaä" ,no a"g" tu, ,in die Fluaslücke 282und283 eineunzumutbe der Nutzungsmöglchkeit da. Es ergebensichfolgenderragen,no rinwät;d:lnschdinkung 1 Es gibtkeinezuwegungmehrzu den restichengrößerenGrundstücken obeöarbdes Baches 2. Dieverbleibenden Bauflächen sind,bezogenauf das ländliche umrejd,sehrklein 3. WelcheArt der Bepflanzung istfürdieAusglejchsflächen vorgesehen? 4. Wiesolldie Ftächeum dasRRB/RKB angepflanzt undgepflegtwerden? -66- Zu 1.)- Gesicherte Zuwegungzum resllichen Grundstück Es ist keineZuwegungzu dem restlichen Grundstück vorgesehen. DasGrundstück 283 wird zur Zeit gemeinsammit den Nachbargrundstücken von einemPächterlandwirtschaftlich bewidschaftetFalls der jetzlgePächtefeinmaleineweitereBewifischaftung ablehnt,kanndas crundstückoberhalbdes Bachesnichteinzelngenutztwerden. Es gibtkeineZuwegung dasGrundstück ist damitfüfallespäterenGenerationen wertlos. Zu 2.) -Anrechnung undVerlegungderAusgleichsflächen Bauinteressenten in diesem ländlichenBereichsind sicherFamilienmit Kinderndie einen carten möchten DurcheineVedegungder Ausgleichsfläche könnteeine etwasgroßzügigere Grundstücksaufteilung fiir das Doppelhausmehrals 3 m um dasHaus- vorgesehen werden. Das Flurstilck281 - geplantesRRB/RKB und das Flurstück282 sind familiärin einer Hand.Aus diesemGrund könntedas Flurstück281 als Ausgleichsfläche filr die Grundsiücke282 wd 283 angerechnet werden. SolltenochmehrAusgleichsfläche zwingenderfordedich sein,schlageich vor,die Ausgleichsflächen für die Grundstücke 282 und 283 so aufzuteilen, dasssie ca. 5m unterhalb des Bachesliegen,das ist zwischenBaugrundstück und Bachunddie restlicheFlächeobeftalbdes Bachesund des RRB/RKB, auf den Grundstücken 281,282 und283. Zusätzlichstelltsich mir die F.age,ob für das geplanieRRBiRKBevtl. aucheineAusgleichsfläche erforderlich ist undwo diesevorgesehen ist? Zu 3.) Bepflanzung derAusgleichsflächen: - ohne das die WelcheAri der Nutzung.bzw.Bepflanzung ist fur die Ausgleichsflächen vorgesehen angfenzenden Grundstücke dadurchbelastetwerden? Zu 4.)RRB/RKB lst sichergestellt, dassdas RRB/RKBund die Flächedarumausre;chend von def Gemeindegepflegi werden?EineWildnis würdedie Baugrundstilcke ebenfalls beeinträchiigen. Das RRBin Leopoldshöhe am Friedhofwurdevon mir besichtigt.Ein zuftilliggetroffenerAnwohner klagteilber den Wildwuchsder StPiucher, die nie geschnitten würdenund in kurzerZeit schoneine siaitlicheHöheerrcichthaben. lch bitte,vorstehende EinwändebeiderweiterenPlanungzu berücksichtigen. - der im Eine Anregungund Bittewäre noch,Bebauungsplan-Anderungen in lhrem Internetaultritt gut ist Ubrigensehr zu veröffentlichen. So hättenauchauswärtige Grundstircksbesitzer eineChancesichzu informieren. MonikaSteinhaus,StraßburgerStr, 2,33613Bie,efeld Bebauungsplan04/04Osterheide/ Kachtenhauser Str.,Leopoldshöhe/ Gemarkungcreste Da ich Eigentümerin des Hausesund Gaundstucks Kachtenhauser Stf. 5 und des angrenzenden (Flur5, Flurstück331)bin,bitteich Sie,wie freien,im Bebauungsplan aufgenommenen Grundstücks bereitsin unsercmpeEönlichenGesprächam 1209.03besprochen, für dieses crundstitck die gesondertundnichtin Einheitmitdenangrenzenden Ausgleichsfläche Grundsttlcken auszuweisen. Für das angrenzende FIurstück278,im Besitzder FamilienBangelundGrote,weisenSle bitteeigene Ausgleichsf lächenaus. VielenDankfür lhrVeßtändnis. VorschlaqderVerwaltunq zu denStellunqnahmen Gfote.IVIies undSteinhaus NachEingangder obigenStellungnahmen sindmii dencrundstückseigentümern mehrereGespräche und Telefonategeführtworden.Die entsprechenden Vermerkeliegen der Verwaltungvor. Das gibtdievorliegende Ergebnisder Gespräche Planungwiedef.Diein denStellungnahmen formulieften Anregungen sind daherentwederin der Planungbe cksichtigtgewodenoderdurchkonzeptionelle geworden. Anderungen hinCillig -6?- AnnegretWarweg,Kachtenhauser Str.12 a, 338'18 Leopoldshöhe EntwurfBebauungsplan VielenDankfüf dasam 23 09.03geführteinformative Gesprächzu obigemThema. Grundsätzlich begrüßeich dass bei Bebauungsplanänderungen die betroffenenAnliegerfrühzeitig miteingebunden werden. Für michist die geplanteAnderungzwarwenigerrelevant,doch möchteich daraufhinweisen,dass ich aus heutigerSicht kein Interessean einem crundstitcksve*aufhabe. Eine, wie im Enhrurf geplanteAusweisungdef bisherigenAckerflächenals Baulandwürde ich grundsätzlichnicht ablehnen, soweitmir keineKostenwie z B. Erschließungskosten, entstehen. lch würdemichfreuen,wennSie michüberdenweiierenVedaufder Planungen informieren HelmutSchlink,KachtenhauserStr. t4, 33818Leopoldshöhe, EntwurfBebauungsplan VielenDankfür dasam 23,09.03geführteGesprächzu obigemThema. Grundsätzlich begrüßeich, dass bei BebauungsplanAnderungen die betroffenen Anliegerf|Ühzeitig mit eingebunden werdenlch möchtedaraufhinweisen, dassich aus heutigeSichtkeinlnteressean einemcrundst|cksverkauf habe.Eine,wie im EnhrurfgeplanteALlsweisung der bisherigen Ackerflächen als Baulandwitde ich grundsätzlich nichtablehnen, soweitmir keineKostenwiez.B.Erschließungskosen, entstehen. lch wurdemichf.euen,wennSie michüberdenweiterenVerlaufdea Planungen informieren. VorschlaqderVerwaltuna zu den Stellunqnahmen Warweq/ Schlink.Kachtenhauser Straße12 + 14 AufgrLlndverschiedenerwiderstreitender Belange(siehe Vorlage) ist der celtungsbereichder Anderung zurückgenommenworden. Damit verbunden ist die Situation, daß der Ursprungsbebauungsplan in diesemBereichweitefhinrechtskniftjg ist. Es sindzwarsomitBauflächen ausgewiesen, diese könnenjedoch wegen fehlenderErschließung nicht in Anspruchgenommen werden.DadurchentsiehenauchkeineErschließungsbeihagskosten. Uberdie aufgezeigte Ent\ricklung sinddie Eigentümer im Zusammenhang mii der Bereitstellung von Flächenfür dasnotwendige Trockenbecken informiert worden.DerAnregung wirdsomitentsprochen_ Helmütund PaulaSchlink,HelpuperStr, 335,33818Leopoldshöhe BürgerbeteiligungFlur 4/ 4,3,Flächennutzungsplanänderung OT Greste Gegendie von lhnengeplanteo.g. Flächennutzungsplanänderung erhebenwir hjermitf stgerecht EinsDruch. DurchdieAnderungwürdeunserGrundstück massivan Wertverlieren.Fürden von lhnengeplanten Wendehammefwitrde ca. 1/3 unseresGrundstilckes benötigi.Auch die von lhnen vorgesehene Straßenbreite von 7,00 m erscheintuns wesentlichzu breit,5,00 m wilrdenunsererMeinungnach ausreichen. Wennübefhauptkommtfür uns nur eineAndeflrngähnlichunsercrbeigefügten Skizzein Betracht. Zur Erläuterung unsererSkizze: Die grünund blauhinterlegten FlächeBsind unsercrundstück_ Die blaueFlächewilrdenwir ggf. als Baulandzur Verfügungstellen,bzw.verkaufen.Rot habenwir eine5,00m breiteAnliegersackgasse mit Stichstraßeeingezeichnet.Den von lhnen geplantenSpielplatzkönnte man bei dem l\,4ehrfamilienhaus am Siekbachvorsehen. VofschlaoderVeMaltunqzu den Stellunqnahmen Schlink.HelpuperStraße335 Aufgrundverschiedenerwiderstreitender Belange (siehe Vorlage) ist der celtungsbereichder Anderung zurückgenommenworden. Damit verbunden ist die Situation, daß der Ursprungsbebauungsplan in diesemBerejchweiiefhinrechtskräftig ist. Zur Zeit ist somit,bis auf den bereitsbebautenBereich,filr das verbleibende GrundstUck PrivateGrünfläche festqesetzt. Da fitr die Festsetzung der Bauflächeder bebauteBereichaufgenommen wordenrst und fü; die verbleibende Grundstücksfläche inhaltlichkeineAnderungerfolgt,stelltder jetzigeB-ptanent\rurf keinWeftverlust da. DerAnregung wirddaherentsprochen. Die weiterenEmpfehlungen zur planerischen Konzeption sind hinfällig,weil sie gegenwärtignicht umgesetzt werdenkönnen. Amt 60/Ca 7 m auchim Kurvenbereich / Wendebereich ausreichend VoßchlaqderVeMaitunozu denStellunqnahmen Schlink.HelpuperShaße 335 Aufgrundverschiedenerwiderstfeitender Belange(siehe Vorlage) isi def Geltungsbereich der Anderungzurückgenommen wofden-Dahersind die Empfehlungen zur planerischenKonzeption hiniällig,weilsiegegenwärtig nichtumgesetzt werdenkönnen. -68- BernhardZurheide, Kachtenhauser Str.11,338't8Leopoldshöhe Anderungdes Bebauungsplanes 04/04Osterheidein Leopoldshöhe/Greste Bezugnehmend auf unserGesprächvom 19.08.03beantrage ichfolgendeAnderungdeso.g. Bebauuogsplanes: Genauwie dieGrenzedes Bebauungsplanes südlichder Kachtenhauser St€ße am Siekbachenflano läuft,sollteauchnordlichder Kachtenhauser Stfaßediecrenzedes Bebauungsplanes am Siekbach verlaufenundnichtan meinemGrundstück (Flur289,sieheanliegende Zeichnung). Eegründung: DurchmeinefamiliäreSituation(2 Söhne)ergäbesichdanneveniuellfür meineSöhnedie I\,4öglichkeit, in unseremGartenein Hauszu bauenbzlv unservorhandenes Wohnhaus baulichzu erweitemWennschonan der Kachtenhauser Str.Baumöglichkeiten geschaffen werdensollen,ist nichteinzusehen, dassmeinHausdieGrenzedes Bebauungsgebietes seinsollundnicht,wie auch auf der gegenüber liegendenStGßenseite, der Siekbach. lch bitie,meineAnderungswünsche im Sinnedef Bürgerbeteiligung in den Bebauungsplan einzuarbeiten VorschlaqderVerwaltuno zu den Stellunqnahmen Zurheide. Kachtenhauser Straße11 DieEmpfehlungen zurAusweisung weitererBauflächen sindhinfällig, weilsienichtumgesetzt werden können.DerKreisLippehatwährendder S 2o-Anfrage zum Landesplanungsgesetz erklärt,daßfür den Hofbereich unddarüberhinausausSichtdes Naturschutzes Llndder Landschaflspflege eine AufhebungdesLandschaftsschuizgebietes nichtedolgenkann(Schreiben vom02.05.02). Der Anregungkanndahernichtgefolgtweden. Kreis Lippe,Der Landrat,Felix-Fechenbach-Str, 5, 32756Detmold,4,3 - Straßenbauuno -unterhaltung 4. Anderungdes B-planesNr, 04/04,,Osterheide"Neuregetung der Straßenbreitenlgrenzen MitVorlageder4. Anderungdes B planeshabenSiemeineAusführungen vom 3_6.2003 zum St.aßenquerschnitt der K 3, 4 weitgehend beücksichtig| [/lit Umse?ungdes B-planeswtlrdenaus meinerSichtdieVoraossetzungen zur Festsetzung einer geschaffen Ortsdurchfahrt werden. Da ,ggl einefußläufige Verbindung zur Kachtenhausef Str."vorgesehen ist,solltenschonjetztdie Belangeder Fußgänger an der K 3, 4 bedcksichtigt werdenDievon lhnendargesiellte gegenüber Mehrbreite ausdemB-Plangebiet dervorhandenen Breiteder K 3 darfin so fernnichtunteEchritten werden. Ob undwannjedochder KreisLippeals Baulastträger def K 3, 4 den AusbauderStEßevomehmen wifd,kanndezeit nichtgesagtwerden. Gleichwohl bitteich beiderVermessung des Baugebietes darum,die Flächenzuweisung für einen möglichen AusbaumitGehwegenvosusehen(s. hiezu ,,Gritneinkagungen" im Planmiteiner Gesamtbreite von > = 9,50m). VorschlaqderVeMaltunqzu den Stellunonahmen KrcisLippe* St|aßenbau und-unterhaltunq DerStellungnahme desKrcisesist gefolgtworden, in dembereitsim Vorentwurf Flächenfürdie Erweiierung der K 3, hierinsbesonderc iür Fußwege, Flächen,,reserviert' wordensind.lm jetzi vodiegenden Enh/vurfsind die nob,vendigen Flächenkonkretisiert worden.DieErforderlichkeit von Flächenfüf Fußwege ist aufgrundderTatsache, daßFußgänger entlangder K 3 keinerlei Ausweichmöglichkeiten haben(auchnichtin den privatenBereichhinein)unstrittig. Deshalbwird empfohlen, derAnregung zu folgen. Kreis Lippe,Der Landrat,32754Detmold 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 04/04,,Osterheide"der cemeindeLeopotdshöheim OT Greste die EnfrMurie zur Anderungder o.g. Bauleitpläne sindin der Planungskonfercnz der KreisveMaltung Lippe am 15. September2003 erörtertworden,in der das ReferatLandrauveMaltungsvorstand zugleichals unterestaat'icheVerwaltungsbehöfde f|r denBereichBauleitplanung sowie dieAbteilung 4 Abteilung 2 3 5 I als untercBauaufsichtsbehörde, als Lrntere Landschafts-, Wasser-undAbfallbehörde sowieals Kreissiraßenbauverwaltung unddie Ordnung, Jugend,SozialesundGesundheit. VemessungundKataster als Kreispolizeibehörde -6q- alszu beteiligende Fachdienststellen gern.S 4 bzw S 34 BauGBvertretenwaren. anLrngbestehenaus srädtebautichef Sichrkeinegrundsätztichen Bedenken. :,:9:i.-9]:,]?t'!9"9sf.l Ernewertergehende stetunqnahme behalte ichmirfüfeinenweiierausgeaibeiteten ptan ' wahrend der Offenlegung vor.trnRahrnenderjetzigenBeteiligung ist bereitsfotgenJ;;;;;;;;; 1. WasseMirtschaft: Aus wasserwidschaftlicher Sicht ist eine abschließende Siellungnahme nichl Aussagezu der geprantenEnhrässerunggetroffenwird. Für die besiehendemogltch,da keine Bebauungan der Kachienhauser SiEße existierteine wasaerrechtJiche frfauOnis.öi"s" U"inftäitefjedocnnicht die zusätzlichen wohnhäuser. Dasdargestelte überschwemmunqsoebret des Siekbaches ist vonjeglichenbaulichen Antagen(auch festeZaunanlaqen) frctzu hatten Bodenschutz: Auf.derGrundlageder vofgelegtenUnierlagenist eine abschließende Stellungnahme nnht möglich, dadie Belangedes Bodenschutzes nicht'ntersucht,bearbeitet und berUcL"i"i,tiqt "r;m*. - Flächenmit Bodenbelastungen Filr den B-planbereich-Anclerung_ sind im Katasterdes KreisesLippekeineAliasf oder Altlastvef dachtsflächen verzeichnet. Erhaltschutzwitrdiger Böden cemäß Kartedes ceotogischenDienstesNRW,,SchützMtrdige Böden' -Äit beiindensjch im Planqebiet Flächen mit schuuwitrdigen eöa.n _ göä.n iegronat irotrer Bodenfruchtbarkeit - Vefmeidung vonnachteiligen Bodenveränderunqen DieserAspekt des Bodenschutzes solltermRahmender B_planaufstellung Berücksichtigung flnden. - Erosionsgefährdung cemäß Kartedes Geologischen DienstesNRW,,Erosions_ undVerschlämmungsgefährdung der Böden"istdas plangebietnichterosionsgefährdei. Die Belangedes Bodenschutzes sindgem.dem Erlassvom 1b.0S.92 ,,Berücksichtigung "-ä;;iöä;äg von Ftächen Bodenbetastungen, insbesonäere. nnrastelr, rei Jei 1it und im Bausenehmigunssverfahren., bzw.IVlustererlass aereRöeenu voml6.0s.öi ;;i;;ä,run. 2. ^ r. Aus Sichtdes Naturschukesün.tder Landschaftspflege bestehengegeno.g ptanungkeine grundsätzlichen Bedenken. lch bitte,dieAuswifiungenauf Naturund Landschaft dazulegenund gem.S 2.1Bnatschc eine Eingriffserfassung und -bewenungvoazunehmen. Auf der am nördrrcnenBachrauf vorgesehenen Ausgleichsfläche bitie ich eine dichteAnpflanzungaus stanaorcerecnten, heimischen Gehölzenfestzuse?en, um eineGartennrtun-q"uszr"_"triLßen. Dentandschaftsprägenden cehötzbestand rrnnordtichdei f äleLgenJn' Hoacereich nitte tchalserhaltend nachS 9 (j) Nr 25 BauGB festzuseLen. ua es sch beider K 3 um einenBereichderfeienStreckehandelt,bitieich in den texflichen FestseEungen aufuunehmen, dassbei derwesenttichen AnOerung oä;, äer leu"ntag. von zufahrienzur K 3, 4 die Zustimmung des Shaßenbautasiträa"ri"fXi"ii lipp*struß"nn"ul -ist. ' ernzuhoten undeineSondernukungsedaubnis zr.rbeantragen VorslhLaq derVelwaltunq zu der Stellunqnahme KteisL.ppe ure t'e|angedef WasseMidschafl sinddeiailliertausgearbeitet wordenund könnender Begründung entnommenwerden.Bei der jetzt erfolgendeneÄeuten Beteiligung, nai äel'ireis -' somit Oie lvlöglichkeit, die Inhalteder planungentspr;chend seinerBetanqe ru"Dr0i." ue Uaßtettungund Ausetnandersetzung einesüberschwemm-ungsgebietes iür de.l Stekbachhaben srchaLlfgftrnd desreduzierlen Anderung;bereiches erübriqt. uef Booenschutz ist ebenfalsim ietzrvorriegenden Entwude,ngearbeitet und ber.cksohtrgtworden. Diein def.Stellungnahme genannlenAspektesrndin der Begntn;ungd",q"f"qt *;ä;; ure Erngnnsregerung rsranhandder leErenstädiebaulichen Konzeption disku-lied worden Nebender Bilanzierung ist auch inhatlicheine Auseinandersetzu"g mft d;; i;;g;+;;; ääj.n, r,rutu,una Landschaft^erfotgt. Entsprechend den Vorgaben.zur Z-O_Anfrage gemi LpG unJ;;r Ktarsteltung, S bestjmmteBereichedes B-ptanesnrchtausdemLandscnaftsschJz iu ent;sien. siri'arese ptacnen a-us dem. Geltungsbereich der Anderungherausgenommen worden oder als Ausgteichsfläche rcsQesetzt worden.DieFestsetzung gem.S I (1) Nr 25 BauGBjst somithinfälliq. -Vo- Der Hinweisauf Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis füf Zu- und Abfah.tenzur K 3 isi aufgenommen worden_ Es wirdempfohlen der Steliungnahme des KreisesLippezu folgen. Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Sedanplatz9, 32791Lage 4. Anderungdes Bebauüngsplanes Nr. 04/04,,Osterheide,, Zu der o.a. Planungwird seitensder Landwidschaftskammer als TrägeroffenflicherBelange- wiefolgtStejlunggenornmen: Landwi.tschafi Das Plangebietumfassi das bislang als WohnbauflächeausgewieseneGebiet sitdlich der Kachtenhauser St€ße sowieFlächefür die Landwirtschaft nördlichder Kachtenhausef Straße. Nördlichdes Plangebietes liegtder landwiftschaftliche HaupteMerbsbetrieb der FamilieLimberg.Da im BetrlebRinderund Schweinegehaltenwerden,kannes zu landwiftschaftswpischen Geruchs-und Cerduschrmrrssionen lommen,d,eauidenPlanbercicl' etnwit(en Ivleines Erachtens scheint def Abstand des Betriebes vom plangebiet ausreichendi immissionsschulzrechtliche Einschränkungen durftennichtentsiehen. lch weisedennochvofsorglich daEufhin,dassdie Enhrvicklungsmöglichkeiten des BetriebesLimbefq dufchdiesePlanungzukünftignichteingesch ränki werdendürfen. Landwirtschattskammer Westfalen-Lippe, Sedanplatz9, 32791Lage, 13.Anderungdes Flächennu2ungsplanes 4) Änderungdes FlächennuLungsplanes im BereichGreste ZJ den Punkien4.1 bis4-2werdenkeineAnregungen oderErgänzungen voruetragen. Zum Anderungspunkt 4.3 veMeise ich auf den landwirtschaftlichen BetriebLimbefgnördlichdes Plangebietes. Ein weiteresHe|anri]cken der Bebauungüber die plangebietsgrenzen hinausmuss unbedingt vermiedenwerden. Aufgrund der im Norden des plangebietesausgewiesenen Ausgleichsfläche, scheint der Abstand des Gebieteszum Beirieb Limbergm.E_ ausreichend, immissionsschu?rechtliche Beeinträchtigen zu vermeiden. VofschiaqderVerwaltunq zu der Stellunqnahme Landwidschaftskammer Westfalen-Lippe DieAnregungen der Landwirtschaftskammer Westfaien-Lippe weden zur Kenntnisgenommen.In der Begründung istaufden landwirtschalllichen Betriebhingewiesen worden. LippischerHeimatbund,Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756Detmotd 4. Anderungdes B.-PlanNr, 04/04,,Osterheide" Der4. Anderungdes B-PlanNr.04/04stimmtdie Fachstelle zu. Wir bitten allerdings,die BachläLfemit Seitenstreifenbei den planunqen ausreichendzu berüLksjchligen. Einerevtl.voßesehenen Verrohrung kannkeinesfalls zugestimmt werden_ VorschlaqderVerwaltunq zu der Stellunonahme Lippischer Heimatbund Die in dem Geltungsbereich voftandenenBachläufesind mit einemausreichenden Uferandstreifen beriicksichtigt worden.DasZieldes B-Planesist es u.a.,die BelangederWasseMirtschaft zu ordnen undeineRealisierLrng zu erreicheß. Eswirdempfohlen, derAnregung zu folgen. -?t- StadtwerkeBielefeldGmbH,postfach.102692,33526 Bietefetd 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 04/04..Osterheide,, Von den Stadh,verken BielefeldGmbH werden im Rahmender Bauleitplanunq de Betangeder mit Energie (Gas)vertreten.Darüberhinaushandelndie Stadt\rerke"Bi;tefe Yelsorgung d GrnbHjm Auftragünd im Namender cesellschaftfür kommunale Telekommunikation mOi _ B-tiet genannt_ ats Lrzenznehmer gemäßTKG. Diese Belange werden von den beabsichtigtenDarstellungen/Festsetzungen def anstehenden Bäuleiiplanung berithd. Wir habenjedochkeinegrundsätzlichen BedentenundAnregungen voft ub ngen,da unsereBetange durch die hie|zugetroffenen Dafstejlungen / Festseizungen rn ausrerchendem [raße berücksichtigt Abschließendteilen wir lhnen mit, dass in der HelpuperSträße, in unmittelbaren tsereichdes Plangebietes, eineErdgasleitLrng der StadhrerkeBjejefeld cmbH liegi. Aus vorqenanntem Grundbestehtdie MöglichkeitcljegeplanteH-ochbebauung mit der Energieart versorgen. ,,Erdgas".zu Bei Realisierung der versorgungder Hochbauten mit Ed;as brftenwir für die entsprechenden Versorgungsleiiungen geeigneteT|ass; freizuhalien. LandesbelriebStraßenbauNRW,postfach 100207,33502Bietefetd 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 04/04,,Ostefteide,,in Leopoldhöhe,OT Greste DemgeplantenNeuanschluss ejnerGemeindestraße an dieL 967wird im crundsatzzugesümml Die GestaltungdiesesNeuanschtusses planunieif"ge-n ist anhanddetaillierter nä"hihg"nenO mit Oer NL Bielefeldabzustimmen. Die Planuniedagen sind von der cemeinde Leopordsböhe aukusteflenund der NL tsrereferd zur Abstimmungzuzusenden. Die Kosten dieser gesamten lvlaßnahmeeinschließlichder Fojgemaßnahmen rm tuge der Landesstraßesind nach dem Straßen- und WegegesetzNRW vällstindjg von der Gemeinde Leopoldshöhe zu tragen. Der straßenbaurastträger ,straßenNRW"hat auf Nachfrage mitgeteirt, daß in Kombinatron mit einer Querungshilfe und dem Anhattender Busseauf der fanästragävoraus;icntiicti au-foen Bau einer Linksabbiegespur ve'ichtetwerdenkann.Diedafürerforderrichen M;gn"hrä; ;inäin.o""ono"r. oiu Herstellungeinereuerungshilfe und eine neue Fahrbahnmarkierung. eine e"reit"i"itunguon "n 0," straße angrenzenden Frächenwird nicht erioderrich,oa aie ranästäße itef line ausrercnenae Breiteverfiigt.Diesemwürdedie GemeindeLeopoldshöhe fotgen,wenn eineneatisLrungd.r ruuo, beschriebenen cesamtfräche denkbarwäre.rmweiterenverra;f der pranungkonnte-n woerstreitende Belangenichtausgeräumt werden,so daß sich das plangebiet gegenüberieÄ Voientwurterheblich reciuziert hat. angeshebte Umfangerfordertkeineeueru;g-shrlfe. pianungtestgesetztenzusätzlichenstraßenverkehrsflächen ure In der ^DerJeEt verdeuflichen,daß die cemeindesehr wohrweiterhindarin bestfebiist, die unbebautertacne zwiscnen äer K 3 und der Flußtraßezu entwickeln. Um hierfüf die 7.ukunfthandtungsfähig zu bteinen,werJenmrtOerletzigen Bebauungspranänderung entsprechende Frächenfür die verkeh'rriche Anbi;dr,;g ;; das öffenfliche srarsenverkehrsne? (hterLandstraße) vorgesehen. lnwieweitdieseAnbjndunge-n bei ernerspateren planerischenüberarbeitung der verbreiben-den Frcifrächen genuEtw;roän,-wiräiei cann initiierten Bauleitplanung überlassen. In diesemZusammenhang istdie-euerung"i.,itr. "Äärtü oi.r,rti.r"n. Die oben dargelegte Vorgehensweise wurdemit dem Landesbetrieb StraßenNRW im August2005 abgestimmt. Diehierwiedergegebene schriffliche steltungnahme von stÄß"; Ncwi"i.omt inf,"ttti"l, hinfälligEs wirddeshalbempfohlen, def Ste ungnahme ;jcht zu folqen. WestfailischesMuse!mfürArchäotogie,Aüßenste e Bjelefeld,KurzeStr, 36,33613 Btetefeld, 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 04/04,.Osterheide,, Gegen die og. Planungbestehenseitensdes Amtes frtr Bodendenkmalpflege keine Bedenken. Archäorogisch struktufierte und großräumigeBodendenkmärer wie siedrungspiatze und Friedhöfe werden nach heutigemKenntnisstancr von der pranungnichtbeiroffen.o" inlrinsh", unbekannte Bodendenkmärer bei Erdarbeiten zum vorscheinkom-men können,bittenwir,in 01" re"tsetzunge; und evtl.cenehmigungen folgendenHinweisa!fzunehmen. kullur-oder erdgeschichtllche ,Wennbei Erdarbeiien Bodenfunde oder Befunde(ehr,r'a Tonscherben, tvleiallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdecktwerden,ist nachSS1S und 16 des Denkmalschulzgesetzes die Entdeckung unvelzüglich der Gemeindeoderdem Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, hier im ALrftrag: LippischesLandesmuseum, Ameide4, 32756 Detmold,anzuzeigenund die Entdeckungsstäte drei Werktagein unverAndedem Zustandzu erhalten.' Denveßpäteten Eingang unseferStellungnahme bitten wirzuentschuldigen. VorschlaqderVerwaltunq zu der Stellunqnahme Wes$alisches I\,4useum fürArchäoloqie Es wirdempfohlen, dieStellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6o/ThieleUmweltamt 4. Anderungdes B-PtanesNr. 04/04,,Osterheide,, Betr. Ausgleichsfläche an der nördl.B-Plancreste hier: Zuwegung Wenn die genannteAusgleichsfläche den südlichangrenzenden Baugrundstücken zugeordnet wird, wrrdvon dort aus eineZuwegungzu schaffensein.Solliedies nichteintreffen,ist sicheeustellen, dassdieAusgleichsfläche überdasöffentliche Grundstück mitdem RRB/RKB eineZuwegungerhält. def Verwaltunq zu der Stellunqnahme Vorschlaq Umweltamt. cemeindeLeopoldshöhe Für die Pflege der Ausgleichsfläche nördtichder Kachtenhauser Straßewird es gestatten,je Grundstück ein,Durchgang" zur Ausgleichsfläche zu pflegezwecken vorzusehen. Es wirdempfohlen, derAnregungzu folgen. -]3 - -5 q I VD ,& I H I T 3 i.! I I I g,H + ä EI]E =J * F EF.ü r"$ N .l EE# + ü:{4 \ i.'ltl. \ T €v t :q !,{ .4 a -74- "Ni t n -: q l , ; ,9 E 94 _ < 1 8 , 5 re 9d= ä t s , 6 N\. 1 r ' - f > - ii.,'*,"1;*1 --,.>Z ^*:i .Pf52-.15 GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 4. Anderung Bebauungsplan Nr.04/04 ,,Osterheide" Planzeichnung Festsetzungen Begründung Stand: September2005,Auslegung -?+- Inhaltsverzeichnis l. Allgemeines *O Notu/endiskeit desBebauunssptanes Iz 3,^"1:"1y.,"1 trnrwtcKlung ausdemFlächennutzungsplan, bisherige / künftige Darstellu g ^r. Anpassung an dieZielederRaumordnung undLandesplanuno 4. Abgrenzungdesceltungsbereiches ll. Gegenwärtig_e Rahmenbedingungen r. Lagetm cemeindeqebiet / Geländgverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse 2. Eigentumsstruktur / baulicherBestand 3. Nutzung / lmmissionsbelastung 1 1 I 2 2 2 2-3 lll. Wesen icher Inhalt und zu erw_artende.Auswirkungen der planung 1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der 3 - 1 1 Landschaftspfiege a) Grun-dsattzlrche Aussagenzu einzelnenBelangen o) tstngrfisregelunq 8-11 Vermeidung/ Minimierung des Eingriffes 8 Maßnahmenaufder Eing;iffsfl äche"/Entwicklungsziel 8-9 Kompensalionsmaßnahme 8-9 derAusgleichsmaßnahme ^Sicherung 9 10 c) sparsamerund schonender. Umgangmit Grundund Bodenunrer 1 0-11 Begrenzungder Bodenversiegetung, WeOernutzbair""ÄJnguon Ftächen, der Aipekä.,"i- r.t""[""roiJlräis*o .Beachrunq lll-?fl1twjcltunsr -Aussasenzu AltasrenI ä"ää"i"nr,, I Bodenaushub und 2. 3. 4. 5. 6. Bodenentsorgung d) Umweltverträglichkeitsprüfung e) Landschaftsschutzoebiet Belangedes Verkehrs-/ der Erschließung Belangeder Baukultur/ des DenkmalscÄutzes Belangeder Ver- undEntsor 9un9'der oberflächenentwässerung und des wasserschutzq"bi"t"" ZukünftigeNutzuno a) StädtebaulicheiKonzept b) Veränderungen gegenüberdemVorentwurf c) Enauterungder Festsetzungen Verfahrensablauf 't1 11 '11 ' t 2- 1 4 14 14 't5 . 1 5- 1 8 18 Anlagen: Eingriffsbilanzjerung undAnmerkuna r"iära"n.npran a.iäö6.ffi"-o#i|f," zurEinsriffsbiranzieruns -18" \ ?;4 Ste €r A l " Celtungsbereichs der Bebauungsplanänderung Grenzedesräumlichen 4. Anderungdes Nr.04 / Bebauungsplanes ,,Osterheide" ausderDGKl:5000 Ausschnitt (KreisLippe,19.122000,40/00) Gemeinde Leopoldshöhe 4 Anderung desBebauungsplanes Nr.O4l04 ,,Osterheide,, Präambel d"".91 Abs..3und_des (BauGB) S 10desBaugesetzbuches undS 86der lllsri:d öauordnungtur das Land Nordrhein_Westfalen (BauO NRW) i.V. mit S 41 der Gemeindeordnung NRW (cO NRW)hat der Rat def Gemeinde Leopotdshöhe die 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 04/04 ,,Osterheide,., besteÄencaus der Planzeichnung und den texflichen Festsetzungen, säwie den örflichen Bauvorschrifien, als Satzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister - 8o' ; F/ I N r-fi ; .:J / (t *,j 1 - 7 '761I rl . , 4 \')_ hi."'A [;' e= a/ t li' l€ *-f I t- ;tl ,:f 4. Anderungdes Bebauungsplänes Nr. 04/04 ät 4 Anderungdes Bebalrungsplanes Nr.04/04,,Osterheide" Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNutzunq MI Ml s' Mischgebiet (S9 (1) Nr. 1 BauGB,5 6 BauNVo) Mischgebiet mitEinschränkung (S9 (1)Nr.1 BauGB, S6 BaUNVO) sieheFeslselzungen Art undll,4aß der baulichen NuEung Maßder baulichenNuEung z.e.GRZ 0,5 (ss (1)Nr.1BaucB, Grundflächenzahl 516BauNVo) z.e.GFZ 1,2 Geschoßflächenzahl {se(1)Nr.1BauGB, s 16BauNVo) z.a.ll Zahl der Vollgeschosseals Höchstmaß (S9 (1)Nr. 1 BauGB,S 16BauNVo) Höhe baulicherAnlagen Beidef Berechnung der Höhebaulicher Anlagensindfolgende Bezugspunkte maßgebend: ObereBezuqspunkt für dieTfaufhöhe: DerobereBezugspunkt für dieTraufhöheist derSchnittpunkt der Dachhaut mitderAußenfläche derWand. untereBezuqspunkt: Der untercBezugspunkt ist dienatilrlichanstehende Geländeoberfläche. TH 2.8.5,5m Traufhöhe alsHöchstmaß ( SI ( 1 )N r . 1B a u G B , 5 1B6 a u N V o ) Bauweise,Baulinie,Baugrenze Baugrenze (ss (1)r.r.z BaucB, s 22unds 23BauNVo) O olfene Bauweise tSg ('r l.rrz saucB. 5 2?BäLNVol NurEinzelhäuser zulässig 6I (1) Nr. 1 Ba!GB,S 22 Ba!NVO) - 3D 2 - Nr 04/04,,osterheide" 4. Anderungdes Bebauungsplanes Verkehrsflächen (ss 0) N. 11BaucB) Straßenverkehrsfläche (se (1)Nr.11BauGB) Straßenbegrenzungslinie EEEU r=l r 1--l zu belastendeFlächen mit Geh-,- und Fahrrechten T-1 ( Se i 1 )N r 2 1 ,( 6 )B a U G B ) und Flächen Maßnahmen Planungen, Nutzungsregelungen, zum Schuiz,zur Pflegeund zur Entwicklung für Maßnahmen von Boden,Natur und Landschaft zumSchutzzur von Flächen für Maßnahmen Umgrenzung von Boden,Naturund Landschaft Pflegeundzur Entwicklung (Se (1)Nr.20,(6)BaUGB) A,B,C gemäß$ I Abs 1a i.V.m.S 135a fff BauGB Flächenzuordnung Flächenfür die Wasserwirtschaft Flächenfür die Regelungdes Wasserabflusses (RKB) (RRB),Regenklärbecken Hier:Regenrückhaltebecken ( Se ( 1 )N r . 1 6(,6 )B a U G B ) RRB/ RKB SonstigePlanzeichen des Bebauungsplans Grenzedes räumlichenGeltungsbereichs (S9 (7)BaUGB) Nutzungen z.B.von unterschiedlicher Abgrenzung des Maßesder Nutzung oderAbgrenzungen Baugebieten einesBaugebietes innerhalb Satteldach E -8a - 4 Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04'Osterheide" Nachrichtliche Übernahme Umgrenzung von Flächenfür die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelungdes Wasserabflusses gem.S 31 Wasserhaushaltsgesetz (hier.Planfeststellungsvedahfen zur Umlegung des Siekbach) iSs (1)Nr 16,(6)BaucB) gem.S 16 BNatschG Umgrenzung vonSchutzgebieten (hier:Landschaftsplan Nr.2,,Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord" des KreisesLippe) (Se (6)BaucB) L Landschaft sschutzgebiet F - 8 . 1- 4. AnderungdesBebauungsptanes Nr.04/ 04,Oslerhejde,, TextlicheFestsetzungen l. Art und Maßder baulichenNutzung cemäß iV m.SS1_ 15BatNVO SI (1)1 BäucB MiseLoebtcl: n4l GemäßS6 BauNVO - - sindfotgendeNutzungen nachS 6 (2) BauNVO ,Z.Ulälqig vvonngeDaude GeschäftsundBürogebäude Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaftensowie Betfiebe des Beherbergungsgewerbes SonstigeGewefbebetriebe Gartenbaubetriebe Tankstellen Anlag_enfür Verwaltungsowie kjrchliche,kulturelle,soziale, gesundheifliche und sportlicheZwecke lhzqEisqiq.sindgem. S 1 (5) und (6) BauNVOdie gemäßS 6 (2) BauNvo a gemein zulässigenNutzungen Lagerplätze Vergnügungsstätten Sex-Shopsals Unterartder Einzelhandelsbetriebe Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesenUich störendenGewerbebetnebe EerneDe mttUarbtetung sexuellen Charakters sowiedie gemäßS 6 (3) BauNVOausnahmsweise zulässigenNutzungen. semS I Abs.5 undAbs.8 BauNVo forsende Nutzunqs:::^1"-:yl::!9:?gl.y:lden oescnranKunoen testgesetzt: g- Vib-'+a+=?+eeheJg+tr'"t""k" 16 unzulässig sindWohngebäude. ll. "."rkrn"G*"t. Bauweise cemäßS22BauNVO Otfenc€aulueisc GemäßS 22 BauNVO isteineoffeneBauweise (o)festgesetzt. lll. Außerecestaltungder Baukörper cemäßS86BauONWi.V.m S9 (4)BairGB GcIunqEbcrcieb Derceltungsberejch derörtlichen Bauvorschrift istjdentisch mitdemceltungsbereich des Bebauungsplanes. Daehformund laehneiqunq = Satteldach Dachform AlsSatteldach geltenauchKrüppelwalmdächer, wenndie HöhedesKrüppelwajmes wenjger als^%der Höhedes_Hauptdaches, gemessen von der schnitflinie der Dachhaut mit der rrubenwanoDts zum Ftrst,beträgt. G -8s' 4. AnderungdesBebauungsplanes Nr.04/ 04 'Oslerheide, Dachneigung Ml 1 : 20o-45o Dachnejgung Ml 2 = 30o- 5Oo Ilautböhc ObereBezuqspunkt für dieTraufhöhe: Der obere Bezugspirnktfitr die Traufhöheist der Schnitipunktder Dachhautmtt der Außenfläche derWand. UntereBezuqspunkt: Def untereBezugspunkt ist die natürlichanstehende celändeoberfläche. lvll1 = Traufhöhemax.5,50m (Ss (l) Nr.1 BäucB,516 BauNVo) lvll2 = Traufhöhemax.4,50m (SI (1)Nr.1 BäucB, S16BauNVo) Daehaufbautcn Allgemeine Voraussetzungenund Gestaltungs-und Ausführungsanforderungen für Dachaufbauten: - Derseitlichecaubenabstand vom Ortgangmußmind.j,50 m betragen. - ZwischenEinzelgauben ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten. - Die Gaubenhöhe (Vorderhöhe ohne Dachflächebei Schleppgauben bzw' Giebetfläche bei Sattelgauben) darf 1,50m nichtüberschreiten. - Als Gaubenlänge ist max.die Hälfteder cebäudelänge zulässig. - ZwischenTraufeund Dachgaube sindmind.2 Dachziegelreihe-n vozusehen. - Zwischen Dachfirstund oberen Dachgaubenabschluß sind mind. 1,00 m Abstand einzuhalten. - In der Gaubenvorderfront sindnur Fensterfrächen einschrießrich ihrerkonstrul(rven Bauteire zulässig.GrößereWandflächen nebenGaubenfenster sindnjchtzulässiq. lV. Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen n _Boqgnbgfesliouno Lrreversregerung von Freifrächen und stelfrächenmit rvrateriarien wie AsphartoderBetonist unzulässig. Füranzulegende Pflasterflächen ist ein Betonunterbau nichtzulässio. Garaqen-earpods-Nebenanfeqer Auf den nichtüberbaubaren crundstücksflächen werdencaragen,CarportsundStellplätze sowieNebenanlagen gem.S 14BauNVO zugelassen. V. Maßnahmenzum Schutz, zur pflege und zur Entu/icklungvon Boden, Naturund Landschaft Gemäß i.V.mS 1aBauGB SI (1)und(6)BauGB undSBa(1)BNatSchG Erhaltdes Grabenverlaufes Der Grabenverlauf auf dem Flurstück329, Flur 5 der Gemarkung Gresteist in seinervollen Längedauerndzu erhaltenundzu pflegen. Maßnahmen aufderAusqleichsfläche A Die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstilck269, Flur 5, Gemarkunq - Greste ist im gekennzeichnetenBereich als Feldgehölz mit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen (1 strauchartig wachsendescehölz pro 1,5 qm /1 Hochstammpro 1Oqm) anz]Jlegen.Die Gehölzpflanzung ist zu pflegen und bei Abgang nicht angegangener Sträucherjeweilsin Sortenzu ersetzen. n -86- 4. Anderufg des BebauungsplanesNr. 04 / 04,,Oslerheide' Mit Stellung des Bauantragesist vom Bauherrnein Bepflanzungsplan mit genauer Sortenangabe und Pflanzenanzahl vorzulegen,der Bestandteilder Baugenehmigung wird. Die Durchführung der Bepflanzungist spätestens1 Jahr nach erfolgterSchlußabnahme nachzuwetsen. Darüberhinausist auf dem Freesenberg eineAnpflanzung mit standortheimischen Gehölzen in derGrößenordnung von500qmgem.S 1 a BauGBvozunehmen. Maßnahmen auf def Ausqleichsfläche B Die Ausgleichsmaßnahme auf dem Flurstück323, Flur 5, GemarkungGreste ist als Feldgehölzmit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen (1 strauchartig wachsendes Gehölzpro 1,5 qm / 1 Hochstamm pro 10 qm) anzulegen. Die cehölzpflanzung ist zu pflegenund beiAbgangnichtangegangener jeweilsin Sortenzu ersetzen. Sträucher l\/it Stellung des Bauantragesisi vom Bauherrnein Bepflanzungsplan mit genauer Sortenangabe und manzenanzahlvorzulegen,der Bestandteiider Baugenehmigung wird. Die Durchführung der Bepflanzungist spätestens1 Jahr nach erfolgterSchlußabnahme nachzuwetsen, Darüberhinausist auf dem Freesenberg eineAnpflanzung mit standortheimischen Gehölzen in der Größenordnung von 500 qm gem.S 1 a BauGBvozunehmen l\4aßnahmen aufderAusqleichslläche C Die Ausgleichsmaßnahmen auf den Flurstücken282, 283 und 331, Flur 5, cemarkung Greste ist im gekennzeichneten Bereich als dreireihigeHecke aus standortgerechte; einheimischen Gehölzenanzupflanzen. Die Heckenpflanzung ist zu pflegenund bei Abgang nicht angegangenerSträucherjeweils in Sorten zu ersetzen.Die Anpflanzungeinei Hainbuchenhecke ist zulässig.Ein Zugangje crundstückzur res ichenAusgleichsfläche durchdie Heckehindurchist gestattet. Die verbleibende Restfläche der Ausgleichsflächeist als Streuobshriese mit regionaltypischen standortgerechten Obstbäumen anzulegen.Auf den Flurstücken293 und 331 sind 3 Obstbäume,auf dem Flurstück282 sind zwei Obstbäumeanzupflanzen.Die Obstbäumesindentsprechend zu pflegenundbeiAbgangzu ersetzen. Die Obstwieseist 2 x im Jahrzu mähenund das Mähgutist abzufahren_ Eine Düngungder Flächeundder Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln ist nichtzulässio. Mit Stellungdes Bauantrages bzw.im freigestellten Verfanrengem.g 6Z BauONRWist vom Bauherrein Bepflanzungsplan mit genauerSortenangabe und pflanzenanzahl vorzulegen, der Bestandteil desAntrageswird.Die Durchführung der Bepflanzung ist spätestensI Jahr nachFedigstellung der Gebäudenachzuweisen. Zuordnunqder Maßnahmen auf der FlächeA Die Ausgleichsmaßnahme auf dem Flurstücke269 Flur 5, GemarkungGreste wird dem Eingriffauf dem selbenFlurstückgem.S 135 a - c BauGBzu 100 % zugeordnei.Es wird davonausgegangen, dassderFingriff mitderzugeordneten Maßnahme ausgeglichen ist. Darüberhinausist auf dem Freesenberg eineAnpflanzung mit standortheimischen Gehölzen in der Größenordnung von 500 qm gem. S 1 a BauGB votzunehmen.Gemäß dem Ausgleichskataster für den Freesenbefg wirddiedortigeAusgleichsmaßnahmen dem Einqriff auf dem Flurstück323 Flur 5, GemarkungGrestegem. S 135 a - c BaucB zu 100 % zugeordnet. Es wird davon ausgegangen,dass der Eingriff mit den zugeordnetenMaßnahmen ausgeglichen ist. Zuofdnunqder Maßnahmen aufder FlächeB Die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstück323 Flur 5, GemarkunqGfeste wird dem EingrillaufdemselbenFlurstück gem.S 135a - c BauGBzu '100% zugeordne, Darüberhinausist auf dem Freesenberg eineAnpflanzung mit standortheimischen Gehölzen in der Größenordnung von 500 qm gem. S 1 a BauGBvozunehmen.Gemäßdem Ausgleichskataster für den Freesenberg wirddie dortigeAusgleichsmaßnahmen dem Einqrjff -6+ - 4. Anderung desBebauungsptanes Nr.04 / 04,,Osterheide" auf dem Flußtück323 Flur 5, GemarkungGrestegem. S 135 a - c BauGBzu 1OOo/o zugeoronet. Es wird davon ausgegangen,dass der Eingriff mit den zugeordnetenlvlaßnahmen ausgeglichen ist. Zuordnunq derMaßnahmen aufderFlächeC Die Ausgleichsfläche auf den Fturstücken 292,283und331Flur5, cemarkung crestewrd dem EingriffaufdemjeweiligenFlurstückgem.S '135a - c BaucBzu '10070zugeordnet. Hinweise Altlasten Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen keine Informationenüber Altablagerungen oderAltlastenvor. DenkmalschuUund Denkmalpflege Wennbei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichfliche Bodenfunde oder Befunde(etwa Tonscherben, lvletallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien)entdeckt werden, ist nach SS 15 und 16 des Denkmalschutzgeselzes die Entdeckung unverzüglich der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftragl Lippische LandesmuseumDetmold, Tet.: 05231/9925-50,Fäx O'231tgg2'_is anzuzeigenund die Entdeckungsstätte drei Werktagein unverändertem Zustandzu oetassen. Bodenaushub GemäßS 3 a derSatzungüberdieAbfallentsorgung im KreisLippe(21.1.j.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiertwerden, daß Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub innerhalbdes Plangebietes verbrachtwerden. Dachflächenwasser - Versickerung Sowrit dies unter lvtaßgabe der Bodenverhältnissemöglich ist, soll Dachflächenwasser versickertwerden.EineNutzungdes anfallende;Regenwassers ist gestattet. Technische Details sind mjt dem AbwasserwerkLeopoldshöhe abzusprechen. Grundsätzlich ist der Anschlußan dje öffenfliche Regenwasserleitung möglich. Deutsche Telekom Für den rechtzeiligen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie dte Koordinierungmit dem Straßenbauund den Baumaßnahmender anderen Versorgungsträger ist es notwendig, daß Beginn und Ablaut oer Erschließungsmaßnahmen im planbereich dem Bezirksbüfo Netze Bietefetd. Beckhausstraße 36, in 33611Bietefetd, Tetefon(052i) 5 67-8103 (projektierung), mindestens 3 lvlonatevor Beginnschrif ichangezeigtwerden. J -88 - 4. AnderungdesBebauungsplanes Nr.04/ 04'Osterheide" Planfeststellu ngsverfahren DieFlächenfür dieWasserwirtschaft, denHochwasserschutz unddie Regelungdes Wasserabflusses gem.S 31 Wasserhaushaltsgesetä entsprechen den Vorgabendes Planfeststellungsverfahfen zur UmlegungdesSiekbach(Akz:67-6eZaZZlin1. Sondernutzungserlaubnis für Zufahrten zur K 3 Bei def wesentlichen Änderungoder def Neuanlagevon Zufahrtenzur K 3, ist die Zustimmungdes Straßenbaulastträgers (Kreis Lippe-Siraßenbau) einzuholenund eineSondernutzungserlaubnis zu beantragen. Landschaftsschutzgebiet Das Landschaftsschutzgebiet ist gegenüberder Darstellungim Landschaftsplan Nr. 2 ,Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord,' des Kreises Lippe nördlich der Kachtenhauser Straße zurückgenommen worden.Die Darstellungentsprichtdem ErgebnisderAnfragegem.S 20 Landesplanungsgeseu bzw der Stellungnanme oes KreisesLippevom 02.05.2002 (Akz.61.02.0S). Rechtsgrundlagen , Baugesetzbuch(BauGB) in der aKuellen Fassung der Bekanntmachungvom 23.09.2004(BGBI.I S. 2414). Aut die überteitungsvorschriften gem. S 244 BaucB wird nachrichtlich veMiesen. Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) in der alduellen Fassung der Bekanntmachung vom25.1rärz 2002(BGBI.I S. 1193). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassungder Bekanntmachung (cV NW S. 666). vom 14.07.1994 - Baunutzungsverordnung (BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung vom 2 3 . 0 1 . 1 9 (9B0G B t| .S . . 1 3 2 ) . - Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) in der Fassungder Bekanntmachung vom 01.03.2000 (cV NWS. 256). Planzeichenverordnung (BGBl.i99.j l S. 58). vom'18.12.1990 K -8c- g ; ä i : aE 5 = äl EF sg!;E;lEää5: l: :"1:3I;:;:ää=,E _E :=: gi3!!-9.:'^ €-E i E=ä eä l3t;i; l:A |'g€i i : g -E:ä ä?sl s :l aä Ä 5ä ä a=!: l 9 ! g E ' . = :- t* ' -! eä I Ei "! : !s * = E E : : : i F ;' l ä = i E q :äEl i 3;= E! : It n ,ü" 3!; : lE A F e E i.:TEä : i ö = r ö g o l .äv i.E.r v r 3 A E c- i:. d E E .i: i: ! < :; .sö ! E o x: a> ä 9 E d ö _ ;j ; 9 ; 4 E . gf, i ö E ri Ft -'" ll :: i ls E! E; i s - - €c i 4 s ä E lüg P E g :ä ' 9 r ! i ä ! ; E t E i l .E i t n A ;ä5EEg I iE E E EI ÄSriAli Ae , € ; E:; E "EE " E i=z E1g E ;: F S:; i f ! c :"E c ! : 5 EI::* ä : !!! ü j Ä € g5 ä ä E E 5Sg Ä3,!: E äs" .ti r= : . Eä E A 6 i,i i F ä 3 ,1 3 = s n3_. .9 $ü 9 . 4E ä € ü q 3 3 ! E = r - I f ,; 4 Anderr.rng des Bebauungspanes Nr 04/04,,Ostefheide, L Allgemeines 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit der planung KonkreterPlanungsanlass ist Bauland,welchesintensivnachgefraqt wtrd in der Gemeinde Leopoldshöhe, anbieten zu können.DesWeiterenleitenörn Bedarfan Bauflächen,auf denen sich nicht wesenflichstörendeGewerbebetriebe ansiedeln können.Der Bereichbietetsichhierfüran, da dieseEntwicklung Ub;;iegenOonne Inanspruchnahme von Flächen,die sich im Außenbereich befinlen, erfoigt.Zudem könnendie überplanten Flächen ohneumfangreiche Maßnahmen an'dievorhandene technischeInfrastruktur angeschlossen werden. Der bisherigeBebauungsplan sieht für den Anderungsbereich, sowetl er im Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes liegt,p;vate CrUnRacne vor. fUr die Realisierung einerBebauung istdaheiderBebau;rgiplanzu andern. Das Anderungsverfahren ist eng verknüpftmit den Rahmenbedingunqen zum Ent_ wässerungskonzeptes des Siekbach.Das iur Verlegung .planfeststellungsverfahän und Ausbau des Siekbachhat einige Jahre in Anspruöhgenommen.Oeswägei mußtedas Anderungsverfahren bisherzurückgestellt werden. Zwischenzeitlich konnteteilweisedas o.g. planverfahrenrealisiertwerden.Andere Inhalteder Planfeststellung werdenin Zuiammelhangmit der vorliegendenplanung geklärt bzw. die Umsetzung ermöglicht. Diese; betrifft in"ü."ono.ru o"" . _ vorgeseheneRegenrückhaltebecken. Zur Sicherungder wasserrechflichen Aspekte ist u.a.das vorliegende Anderungsverfahren erfordeilich. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan DerwirksameFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe vom 15.06.197.1, zuletztgeändertmit der 14.Anderungvom 17.O2.20O5, stelltden Geltungsbereich des Bebauungspranes arsFrächefür die Landwirtschaft, nördiich der Kacntenhauser u$ als Wohnbauftäche, südlich der Kachtenhauser atraÄe, dar. Die :Jgß9, bisherigeDarstellungwürde dem dargelegtenEntwicklungsziel entgegenstehen. Deshalb wird eine Flächennutzungsplan5nderung erfordärlich.Oiäse wrro ln Verbindung mit demVerfahren zur j3. Flächennutzing"plananOe.n! durchgeführt. Künftig sollen die Flächen des Geltungsberejchsdes Bebauu"ngsplanisals Mischgebietdargestelltwerden. Die l3. Flächennutzungsplamnäerung wird gegenwärtig der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. 3, Anpassungan die Zieleder Raumordnung und Landesplanung DllvorgesehenePlanungentsprichtdem rechlskräftigen Gebietsentwicklungsplanes (cEP), TeilabschnittOberbereichBietefeld,der iUr Oen Cettunoioereich der Anderung.ein€n Bereichfür gewerbliche Nutzungendarstellt.Djä Inhalteder voflregenden Anderungstehenlandesplanerischen Zielsetzungen nichtentgegen,da die Festsetzungeines Mischgebietesbzw. eingeschränkösMischgeoiet auch gewerbliche Nutzungen einschließt. 1 " 9t- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04,,Osterheide,, 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches Die Anderungbetrift den wesflichenTeilbereichdes Bebauungsplanes Nr. 04/04 ,.Osterheide-. Siewirdim einzelnen wie tolgtumgrenzt: im Westendurchdie Helpuper Straße,1967i - lm Norden,8 m nördlich desGrabens, Gemarkung Greste,FlurS, Fturstück 329. im Ostenin einemAbstandvon 30 m enflangde"rH.fpuö", btruÄ. Der weitere verlauf paraler erforgt zu densüdrichen cru-nostüctsjrenze o.i irur"tu"r,uzzz und226.Beimletztgenannten Flurstück wirdOieoitticneöirno"tu"f"gr.nr. dg: Fetdweses aufdemrrurstoiks aCireirerseführt. ^,^urfg::lIT.:l_19-?nfl":s ure rtacnen nordttch der Kachtenhauser Straße liegen außerha.ib des Bebauungsplanes Nr.04/04'Osterheide,,. ll. Rahmenbedingungen 1. Lage im- Gemeindegebiet/ Bodenverhältnisse celändeverhältnisse/ Baugrund und Der Anderungsbereichbefindet sich im Ortsteil Greste, im Süden des Gemeindegebietgs, angrcnzend zur Stadtoerrintn"usen.-öiä iiä"n, grunrti, Westen an.dascewerbegebiet creste,,AufdemnJn",unJi, iUä.n:unoostenan eine.übe*iegende wohnbebauung an. rm Nordenbefindensich r"nd*,rt""n.nri"hu Flächen Das Geländezwischender HelpuperStraßeund Kachtenhäuser Straßenstetgtvon Nordennach Süden leichtan, währende" von W"sten nac-hOliJn r"i"nt "Ufatt gemäß Deutschecrundkarte1 : 5.000 mit Höhenlinien, Atätt-' f""Äiennausen. Oi" Straßenkreuzung Fettpoftstraße / HetpuperShaße und k""hil;;;;; Straße tiegt auf 123 m überNN.,die Straßenkreuzung fturstraßeI BafrnhoäiraääLgt aur rzs m über NN.. Die entstehendenBaugrundstücke parallelzur i"fpup"i-Str"ß. O"tinO"n .123m über Nli., die Ftachensüdtichder Kachtenhauser :'"h.g"llrtt9tt.:^d Srraße gemittelt auf 122m überNN.. Die Flächenördlichder KachtenhalserStraßeist eben, wobei die angrenzenden Bereichean den Grabenzu diesemhin leichtabfallen. Gemäß der Bodenkarte, Blatt Kachtenhausen, herausgeqeben "ä,1ä' vom LandesvermessungsamtNRW 1990, tetzte f"rtfrihr"g steht im celtungsbereich.übeMiegend der Bodentypeseutogtey_eaiaüraun-eiJe an. enflang des craben A ist ste enweiseder Bod'entypOf"! änruir"ff.n. flln"i"nfli"n 0"" Baugrundes sindkeineBesonderheiten auffalli!gewdrden. 2. Eigentumsstruktur/ baulicherBestand Der Anderungsbereich befindetsich ausschließlich im privateigentum. Enflangder HelpuperStraße und Kachtenhauser Straßenstehenu"ruln.uii Wännnauser.Die cebäude an der Helpuper Straße sind überwiegendi*"ig"""hä;",g, "n o", Kachtenhauser Straßeeingeschossig. 3. Ge-genwärtige.Nutsung / tmmtsstonsbetastung Zustand von Natur und Landschaft / Gegenwärtig sindeinigeBereiche mitwohngebäuden bebaut.Diean den cebäuden direkt angrenzendenFreiflächenwerden aÄ Cartenuzw. SieffiÄ"t Li-gunrt t. oi. 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.O4l04,Osterheide" Flurstücke281 - 283 und teilweise 331 sind landwirtschaffliche Flächen. Die Flurstücke 269und323sindFreiflächen, wobeiaufdemFlu|Stück 269einWohnhaus mit Nebenanlagen vorhanden ist. Der Zustandvon Naturund Landschaft wirddurchdie angrenzende Bebauung, u.a. auchentlangder Flurstraße undder Nutzung, wiez.B.demGewerbegebiet dem ,,Au-i Rohe"sowiedurchdie Landes-bzw.Kreisstraße beeinflußt.Die Fläc-hen parallelzur HelpuperStraßehabendurchdie zuvorbeschriebenen Rahmenbedingungen keine Verbindung zur freienLandschaft. Auf der gesamtenunbebauten Flaähezwischen Kachtenhauser Straßeund HelpuperStraßesind keine strukturierenden Elemente aus ökologischer Sichtvorhanden. DieFreifläche wjrdin unregelmäßigen Abständen gemähtoderdurchSchafeabgeweidet Die Flächenördlichder Kachtenhauser straßeerfährtebenfaüseine Beeinfrussung durchdie obenbeschriebene Bebauung undNutzung. lm Gegensatz zu den Flächen südlich der Kachtenhauser Straßebestehteine Anbindungzur freien Landschaft. Entlang des Graben A ist ein dichtes Gebüsch aus heimischen Sträuchen vorhanden. ceprägtwirddie Flächedurchdielandwirtschaftliche Nutzung. Die Landwirtschaftskammer weist auf den nördlich des plangebietesliegenden landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb der FamilieLimberghin. Da im Betrieb Rinder und Schweine gehalten werden, kann es zu laidwirtschaftstypischen Geruchs-und Geräuschimmissionen kommen,die auf den planbereicheinwirken. Durch den Abstand des Betriebes vom plangebiet dürften keine immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen entstehen. Westlichder HelpuperStraße befindetsich das Gewerbegebiet ,Auf dem Rohe.. Entsprechendden dortigenzulässigenNutzungensind nich-ierhebiichbelästigende Gewerbebetriebezulässig. Es wird davon ausgegangen,dass die doirtigen Nutzungenverträglichsind mit der vorgesehenenMiichgebietsausweisung. Diäse Annahmeberuhtauf den bisherigenErfahrungen bzw. gegebenenVorbelaitungen, u.a. auchdurchdie Helpuper Straße(L 967)unddermjt ihiverbundenen trennenden Wirkungenzwischenden cebielstypen.Unterstützwird dieserAspektdurch den im Gewerbegebiet ,,Aufdem Rohe"festgesetzten 10 m breitenStreife;,der nichtbebaut werdendarf. Das StaatlicheAmt für Umweltund Arbeitsschutz OWL sieht keine Konflikteaus Sichtdes vorbeugenden lmmissionsschutzes. lll. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planänderung 1. Belangedes Umweltschuees,des Naturschutzesund der Landschaftspflege a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen Bei Bebauungsplanänderung ist gemäß S 8a (.1) BNatschc ,der .vorliegerrden zum Baurecht'inVerbindung ,,Verhältnis mit d;m S tä gauOö,,UmweltschUtzende Belange"Lnder Abwägungzu prüfen,ob mit der Anderungein Eingriffin Natur und Landschaftzu eni,/arten ist. Bishervom Bebauungsplan nicÄterfaßte-Flächen werden entsprechend gegenwärtigen Biotoptyps und zukünftigen Nutzung .ihres gegenübergestellt. 3 -O- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04'Osierheide,, Nach einer ersten groben Prognose werden die Festsetzungen oer Bebauungsplanänderung bzw. der gegenwärtigeBiotoptypgemäß der rechflichen Grundlageder naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wie folgtbeurteih: qem.B-planNr.O4l04.Osterheide' Bishervorqesehene Nutzunq . privateGrünflächen (Flächenanteile ausdenFlurstücken 269,323,271,272,273. 226\ - Anderungin übefuaubareFlächefür [,4ischgebiet Die ausgewieseneüberbaubareFlächeist differenziertzu betrachten.Währendauf den Flurstücken271, 272, 273 und 226 lediglichdie bestehendenBaurechte wiedergegeben werden,werdenauf den Flurstücken323 und 269 neue Baurechte geschaffen. Die damit verbundeneBodenversiegelung beeinflußtdie SchutzgüterBoden,Arten und Biotope, Wasser/Grundwasser und Klima/Luftgegenüber der bisherigen Nutzungals privateGrünfläche.Die durchdie Nutzungsänderung verursachtenund noch näher zu konkretisierenden Beeinträchtigungen werdendaher als Eingriffin Naturund Landschafrbewertet. . privaleGrünflächen(Flächenanteile ausdem Flurstücken 323 und 226) J Anderungin Straßenverkehrsfl äche ln Teilbereichender Flurstücke323 und 226 werden Straßenverkehrsflächen festgeselzt.Auch hiermitsind Bodenversiegelungen verbunden,die die Schutzqüter Boden, Arten und Biotope,Wasser/Grundwasser und Klima/Luftgegenubei der bisherigen Nutzung als private crünfläche beeinflussen. Dü durch die Nutzungsänderung verursachten und noch näher zu konkretisierenden Beeinträchtigungen werdendaherals Eingriffin Naturund Landschaftbewerer. . privateGrünflächen(Flächenanteile ausdem Flurstücke269) ' Anderungin Flächefür die Wasserwirtschaft / Siekbach Diese Fläche wird aufgrund des Planfeststellungsverfahren zur Umlegungdes Siekbachfestgesetz.Die Beeinträchtigung beruhtauf den Eingriffen,die dur;h die Herstellung des Gewässerbetts hervorgerufen werden. Es ist davon auszugehen, daß das SchutzgutBodengegenüberder bisherigen Nutzungbeeinflußtwird. Die durch die Nutzungsänderung verursachtenund noch näherzu konkretisierenden Beeinträchtigungen werdendaher als Eingriffin Natur und Landschaftbewertet. . privateGrünflächen(Flächenanteile ausdem Flurstücke 269,323) ' Anderungin Flächenfür Maßnahmen zum Schutz,zur pflegeundzur Entwicklung von Boden,Naturund Landschaft Der bishervorhandeneBiotoptypwird durchdie noch vozunehmendeAnpflanzung aus einheimischen Gehölzenaufgewertet zum BjotoptypFeldgehölz. Die SchutzgUtei werdenin ihrer Funktiongesichertund teilweiseaufgewertet.Die SchutzgüterÄrten und Biotope werden durch die Struktur des Feldgehölzesin ihrer Vielfalt differenzierter.Die SchutzgüterKlima und Luft werden aufgrund der erhöhten Biomassepositivunterstütz,ebensodas Landschaftsbild. 4 -qL( - 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04'Osterheide,' . Straßenverkehrsfläche (Helpuper Straße/ L 967) - Straßenverkehrsfläche Die bishervorhandeneStraßenverkehrsfläche für die HelpuperStraße/ L 967 wird gegenüberder jetzigenSituationnichtvergrößert. Wederder Umfangnoch die Nutzungwirddurchdie Planung verändert. EinEingriff besteht somitnicht. Nutzunqena lb desbisheriqen B-Planes Nr Osterheide" . BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche Nutzfläche / Acker + Anderungin Flächefür die WasseMirtschaft / RRB Diese Flächeund deren Nutzung(südlicheTeilflächedes Flurstücks281) wird aufgrundder festgestelltenErforderlichkeit währenddes planfeststellungsverfahren zur Umlegungdes Siekbachfestgesetzt.Die Beeinträchtigung beruht auf den Eingriffen, die durch die Herstellungdes Regenrückhaltebeikens und eines möglicherweise notwendigen Regenklärbeckens hervorgerufen werden. Es ist davon auszugehen,dass das SchutzgutBodengegenüberder bisherigen Nutzungbeeinflußtwird. Die durch die Nutzungsänderung verursachtenuno nocn näher zu konkretisierenden Beeinträchtigungen werdendaher als Eingriffin Natur und Landschaftbewertet.Grundsätzlich werdenjedochdie Schutzgüterdurchdie mit dem Regenrückhaltebeckenverbundenen positiven Wirkungseigenschaften unterstützt. . .BisherigerBiotoptypcewässer + Anderungin Flächefür die Wasserwirtschaft / GrabenA Diese Fläche (Flurstück329) wird aufgrund der festgestelltenErforderlichkeit während des Planfeststellungsverfahren zur Umlegungdes Siekbachfestgesetzt. Eine Beeinträchtigung wird nichtgesehen.Das Fließgewässer wird nicht aus_oder umgebaut.Auch der Uferrandbereich wird nichtverändert.Ein Eingriffin Naturund Landschaft wirddahernichtgesehen. . BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche Nutzfläche/ Acker,cewässer, bebaute Fläche(TrafohausRWE) - Anderungin Geh-und Fahrrecht lm Bereichder Überbrückung des Gewässers(Flurstück280) und des Trafohauses (ebenfalls Flurstück 280)ist bereitseineBodenversiegelung gegeben. Das Geh-und Fahrrechtwird bautechnisch nichtweiterausgeführt.Es wird mit der Festsetzungdie Lage der Zuwegungzu den nördlichangrenzenden landwirtschaftlichen Fläöhen geregeit. Es wird daher ein unversiegelterFeldweg als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Gegenüberden bisherigenBiotoptypen wird keineVerschlöchterung oderVerbesserung für die Schutzgüter erwartet. . BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche Nutzfläche / Acker + Anderung in Flächen für l\4aßnahmen zumSchutz,zurpflegeundzur Entwicklung von Boden,Naturund Landschaft Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Obsh/üiese vorgesehen(südlicheTeilflächender Flurstücke282 und 283 sowiewestlicheTeilflächedes Flurstückes 331). Diesewird zu den privatenGartenflächen durcheineHeckegetrennt.Die Schutzgüter werdenin ihrer Funktiongesichertund teilweiseaufgewertet.Die Schutzgü1erArten und Biotopewerdendurch die Strukturder Hecke und der Obsh^,/iese in ihrer Vielfalt differenzierter.Die SchutzgüterKlima und Luft werden aufgrund der erhöhten Biomassepositivunterstützt, ebensodas Landschaftsbild. Däs SchutzqutBodenwird in seinerFunktion gesichert. 5 - qs- 4 Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04'Ostefheide" . .BisherigerBiotoptypunversiegelter Feldweg + Anderungin Geh-undFahrrecht Der unversiegelte Feldwegist auf einer Teilflächedes Flurstückes331 vorhanden. Das Geh- und Fahrrechtwird bautechnischnicht weiter ausgeführt.Mit der Festsetzung, wird die Lage der Zuwegungzu den nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächengeregelt.Es wird daherein unversiegelter Feldwegals Beurteilungsgrundlage herangezogen. Gegenüberdem bisherigÄn Biotoptypwird keineVerschlechterung oderVerbesserung für die Schutzgüter erwartet. Flächeninnerhalb undaußerhalb desB-planesNr.O4l04..Osterheide,, . .BisherigerBiotoptyplandwirtschaftliche Fläche,strukturarmer carten * Anderungin Straßenverkehrsfläche für En^/eiteruno der K 3 Diese Fjäche wird aufgrund eines noch durchzLr'führenden Verfahrensfür die Verbreiterung der Kreisstraße 3 / Kachtenhauser Straßeim Vorwegefestgesetzt.Die Beeinträchtigungberuht auf den Eingriffen, die durch die HersGllung der Straßenverkehrsfl ächehervorgerufen wird. Es ist davon auszugehen,daß die Schutzgütergegenüberder bisherigenNutzung beeinflußtwerden.Diedurchdie Nutzungsänderung verursachten und nochnäherzu konkretisierendenBeeinträchtigungen werden daher als Eingriff in Natur und Landschaftbewertet. Bei..Realisierung der Planungwerdendie beschriebenen Flächenentsprechend der vorliegenden Bebauungsplanänderung in ihrerNutzungumgewandelt. Die nachder ersten groben Prognosezu erwartendenBeeinträchtigungen der unbelebtenund belebtenNatur- und Schutzgütersowie des Landschäftsbildes werden nach der Betrachtung des Zustandesvon Naturund Landschaft wie folqlbeurteilt: ) SchutzgutBoden: Mit der Bodenversiegelung durch die Neubautenund der Straßenverkehrsflächen wird die Bodengeneseund der Bodenwasserhaushalt des anstehendenBodens verändern.Die natürlicheBodenfruchtbarkeit und die natürlicheErtragsfähigkeit werdenfür den bisheranstehenden Bodenunterbunden. Die natürlichenchemischen und physikalischenEigenschaften des Bodenswerden beeinflußt,so dass eine Minderungder Funktionfür den anstehenden Bodenoffensichflich wird. Gleiches gilt für die Herstellung des Gewässerbettes uno oes Regenrückhaltebeckens / Regenklärbeckens. Die erforderlichenErdarbeitenund Massenumlagerungen greifeninsbesondere in die Bodengenese ein. ).SchutzgutArtenund Lebensgemeinschaften (Tiere,pflanzen,biologische Vielfalt) DiesesSchutzgut wirdwie das Schutzgut Bodendurchdie geplantenMaßnahmen beeinflußt.Bei einer vollständigenVersiegelungkommt es zum Totalverlustvon Bodenfaunaund-flora. Durchdie Maßnahmenfür die Regelungder Wasserwirtschaft wird wiederumeine EMeiterungfür die Arten und Lebensgemeinschaften erreicht.Es können sich anderebzw.neueArtenund Lebensgemeinschaften entwickeln. ) SchutzgutWasser/ Grundwasser Durch die angestrebteBebauungund Flächenversiegelung isl tendenzielleine Verringerung des Bodenwasserhaushaltes, spezieli aulh in den oberen Bodenschichten, zu erwarten. -96 - 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04,Ostefheide,, Mit.den Maßnahmen für die Regelungder Wasserwirtschaft ist eine ökologische Verbesserung verbunden.Dieseswirkt sich dahingehend aus, daß periödisch unterschiedlichauftretendeWassermengendem Wasserkreislaufso zu geführt werden,daßderWasserhaushalt öko'ogisch ausgeglichen wird. ) Schutzgut Klima/ Luft Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich durch zusätztiche B-odenversiegelungen und damitverbundenen Verlustevon Vegetationsstrukturen. Mit d,enentstehenden V€rdunstungsflächen durchdie Maßnah-men für die Regelung der Wasserwirtschaft wirddas Mikroklima positivunterstützt. ) SchutzgutLandschaftsbild Die..vorliegende Bebauungsplanänderung überplanteine Fläche,dte sich am Siedlungsrand des OrtsteilesGrestebefindet.Der Siedlungsrand siellt sich jedoch nicht als eine homogene geschlosseneLinie dar. Vielmehr wechseli eine Bebauung,landwirtschaftliche ,,haufenartige" Nutälächenund Verkehrsflächen ab, die gleichzeitig einegrößere, zusammenhängende Freifläche umschließt. Mit angestrebteBebauung und -.dem durch die Bebauungsplanänderung Anpflanzungenwird der beanspruchteBereich in Richtung eines gegliederten Ortsrandesentwickelt.Mit den Anpflanzungen wirdweiterhindör übergangzur freien Landschaftvorbereitetund somit die Beeinträchtigungen des Lan-dschaftsbildes aufgefangen. lnsgesamt wird für die SchutzgüterArten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser,Klima/Luftund Landschaftsbild keinbesondererScÄu2bedarf erkannt. Durch die vorgeseheneNutzung wird es auf den beschriebenenFlächen zu Beeinträchtigungen kommen. Die Beeinträchtigungen werden entsprechendden Maßnahmenermittelt. Die Bilanzierungerfolgt gemäß der Arbeiishilfefür dje Bauleitplanung von Eingriffenjn N;tu; und Landschaft,,. ,,Bewertung Sie liegt der Begründung alsAnlagebei. Das.Ergebnisder Bilanzierung ist, daß die Ausgleichsfläche nachAufi/verungetnen Flächenwert von 23.420Punktenaufr^/eist. Fürden Eingriffim Anderungsbereich sind 24.709Werteinheiten(WE) auszugleichen. Nach Abiug diesesAus!leichsbedarfs verfügtder B-Planüberein 'Wertdefizit,, von l.2gg punktan. Darausfolgt,dasseine zusätzliche Kompensationsfläche von i.000 qm auf dem Freesenberg(außerhalbdes Anderungsbereiches) notwendigund gem.S 1a Abs. 3 BaUGBbereitgestellt wird. Die dortigeMaßnahmeerfolgenals Gäh<ilzanpflanzung bzw.HeckenundwirddurchdieGemeinde angelegt. DieseKompensationsmaßnahme (insgesamt 6.000WE) glejchtden Eingrjffim B_ Plangebiet. über das notwendigeMaß (hier 1.288 WE + 2.000 WE, für die bereitgestellte Biotop-Fläche = 3.299WE) aus.Diesgeschieht auf dem Freesenberg, aus privatrechtlichen jederEigentümer Gründen. Somiterbringt den von ihm selbst benötigten Ausgleich. 7 - q 1- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.O4l04,,Osterheide,' b) Eingriffsregelung ) Vermeidung / Minimierung desEingriffes gem. g + vor, daß die Leistungsfähigke;tdes P:: lanqsclaftsseserz sieht Narurnaushattes und des Landschaftsbildes nichtmehr als unbedingtnotwendig beeinträchtigt werdendürfen.Hierbeiist zwischender vermeidbarkeit des VorhabenÄ als solches,der VermeidbarkeiteinzelnerTeile und der jeweils mögttchen Minimierung derAuswirkungen aufNaturundLandschaft zu unterscheioen. UnterBerücksichtigung des Vermeidungsaspektes wirdeineBebauungats vertretbar ange*sehen, weil-wertvolle Biotopflächen nichtbetroffensind,eine Inaispruchnahme von FlächenimAußenbereich nurin geringfügigem Umfangerfolgtund ernegunstrge Erschließunggewährreistetwird. Die Eingriffl werdenin oei summe ats nicnt vermeidbarangesehen,wobeiein Teil der Eingriffeauch an anderenStandorten zu verzerchnen wären. ) Maßnahmenauf der Eingriffsfläche/ Entwicklungsziel sowie Kompensations_ maßnahmen D^erBereichder Bebauungsplanänderung liegt in der naturäumlichenEinheit ,,StieghorsterOsning-Vorland,', die im Süden-von Oe. natunaumiichenEinheit ,,BielefelderBerge" begrenz wjrd. Das StieghorsterOsning_VortanO wirO der naturäumlichenHaupteinheit Hügelland,,, ,,Ravensburger die ,,Bielefelder Berge,,der naturräumlichen Hauteinheit,,Bielefelder Osning,' zugeordnet. Der Landschaftsplan des KreisesLippe lSatzung122001) weist für den Bereich südlichder Kachtenhauser StraßekeinebesondeÄgeschützten Teile von Naturund Landschaftaus. Die Flächen nördlich der KachienhauserStraße sind ln das Landschaftsschutzgebiet BielefelderOsning mit TeutoburgerWald und Osning_ Hügeand (Gliederungsni. y_"^rlil9__::yi:Ravensberger 2.2-1) einbezogei. rnsDesondere dlentdas Landschaftsschutzgebiet zur Erhaltungund Entwicklung'des für den.PlanungsraumtypischenLandsch;ftsbildes mit seinän prägendenTätern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen uid gliedernden und belebenden Elementen. Das Entwicklungsziel (Gliederungsnr. 1.1)für diesenBereichist die Erhattung einer mit naturnahenLebensräumenoder sonstigennatürlichenLandschaftselementen reichodervielfältigausgestatteten Landschaft. Das Entwickrungszier dient zum Erhart von schutzwürdigen Biotopstrukturenmit naturnahen Laubwaldbeständen, übe*iegend grünlandbestimmtenTar- und Hangbereichenunterschiedricher Feuchtestufen sowie Gehörzstrukturen ars Vernetzun-gsbiotope mit Funnionen fÜr den Biotop-undArtenschutz,Grundwasserneubildung rindKliÄaverbesierung. -iebensräume Zur Erfüllung des Entwicklungszieles ErhaltunglinO naturnat" nrnsrcnütcn oer Btotopvernetzung zu ergänzenoder zu verbessern.Hecken und eenotze srnd mtt etnem entsprechenden Saum zu enh^/ickeln. Weiterhinwird als Entwicklungsziel festgesetzt,dass Gewässerregulierungen unO nicnf naturnahe Gewässerausbauten zu vermeidenund Gewässer-unterh.ürng.n "ui"in Minjmumzu reduzierensind. Zudem sind flankierendeMaßnahmeniur Verbesserung der Gewässergüte vozunehmen,hierdieAnlagevon Uferstreifen. Anreicherungsmaßnahmen gem. Landschaftsplan sind nichtzu berücksichtigen, da die Flächennördlichder Kachtenhauser StraßeaußerhalbdiesesBereichestreqen. Die Ausgleichsmaßnahmen südlich der KachtenhauserStraße weroen als flächenhafteStrauchbestände / Feldgehölzeangelegt.Diese sollen ernersenszur -qB- 4 AnderungdesBebauungsplanes Nr.04/04'Osterheide. Biotopvernelzung zlvischendem geplantenGewässerbett Siekbachund dem Graben A / freieLandschaft in Verbindung mit den Hausgärten dienen,andererseits ist ihre Aufgabe in der Strukturierung des Landschaftsbildes zu sehen. Letäeres um ote vorhandenen und neuhinzukommenden Gewerbebauten auchoptischabzuschirmen gegenüber demFreiraum zwischen Flurstraße undKachienhauser Straße.Diesesist insbesondere auch deshalbwichtig,weil nicht bekanntist, wann der Freiraum stadtplanerisch in Anspruch genommen werdenkann. Die Ausgleichsmaßnahmen nördlichder Kachtenhauser Straßeist als Obsh/viese entlangdes GrabensA vorgesehen.Beidseitigdes Grabenswird der vornanoene Strauchbesiand womitgleichzeitjgeine Uferrandsicherung (Flächefür die _erhalten, Wasserwirtschall) erfolgt. Die Obstwieseist 2 x im Jahr zu mähenund das Mähgutist abzufahren. Eine Düngungder Flächeundder Einsatzvon pflanzenschutzmift;ln ist nichtzulässig.Dje Anzahl der Obstbäumeist festgelegt worden, weil es s'ch um kleinräumige Fläcienzusammenhänge handelt0e 1OOqm ein Obstbaum). Erst wenn alle drei Teilflächenmit Obstbäumen bestücktsind,entwickeltsichder öiotoptypObstwiese. Zwischen der Gartenfläche der neuen Gebäude und der ir'erzustellenden Ausgleichsfläche ist eine Hecke ggf. Hainbuchenhecke anzulegen. Die Hainbuchenhecke kann als Formschnlttgepflegtwerden.Je Grundstückist ein zur Ausgleichsfläche ,,Durchgang" zu pflegezweckengestattet-Damd wird auch räumlichsignalisiert, daß die Obstwiesenichtals nutzbareGartenflächeanzusenen ist. Sie dient ausschließlich als Ausgleichfür den erfolgtenEjngriff, der durch die -v.ibess.rn Realisierung der Baurechte entsteht. Zusammen die Ausgleichsmaßnahmen die Biotopvernetzungund -struktur. Sie fügen sich gleichzeitigin die landschaftskulturelle Situationein, die insbesonderedurch die angrenzenden Hofanlagennördlichund südlichder Kachtenhauser Straßebestimmt wird. Die oben beschriebeneAusführungenergeben, dass in Anlehnung an die vorhandenen Umgebungsbiotope und aufgrundder ökologischen Strukturauch inhaltlichdie vorgesehene Ausgleichsfläche alsAusgleichsmaßnahme für oen mit der vorliegenden Planungvorbereiteten Eingriffgerechtwird. lvlit den beschriebenen Maßnahmenwird der Eingriffinsgesamtals ausgeglichen angesehen. Dabei wird der volle Umfang der Ausgieichsflächeals direkte Kompensalionsmaßnahme für den mit der vorliegendenplanung vorbereiteten Eingiff_zugeordnet. Die Zuordnungist den Festsetzungen und der planzeichnung des B-Planes zu entnehmen. Zusammenfassend ist festzustellen,daß die Belangedes Naturschutzesunq oer Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeitetund berücksichtigtworden sind. Die im Naturschutz zu beachtänden Gebote (Vermeidung, lvlinimierung, Kompensation) wurdenangewandt. t Sicherung derAusgleichsmaßnahme Die Ausgleichsflächen sind im Eigentumdes jeweiligenGrundstücksbesitzers. Mit Nuizung des Baurechtes verpflichtet sich der Grundstückseigentümer, die noh^/endige Ausgleichsmaßnahme vozunehmen. Die Ausgleichsfläche für die Flurstücke323 und 269 auf dem Freesenbergbefindet sich im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöheund wird im dortigen Ausgleichsflächenkataster eingelragen.Die Herstellungder Ausgleichsmaßnahme erfolgtnachRechtskraft der vorliegenden B-planänderung. Die Kos'ienerstattung wird im RahmendesweilerenVerfahrensmit den Eigentümer;geklärt. I -gq - 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04,,Osterheide,, c) Sparsamer und schonender Umgangmit Grundund BodenunterBegrenzung der Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Beachtunq derAspekte zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Alflasten i Bodenschutz / Bodenaushub und Bodenentsorgung Für den Geltungsbereichder planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungen in Anspruchgenommen.lnnerhalbdes planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen und Alflastenvor. Dem Aspektder Begrenzung der Bodenversiegelungund der Grundsatzdes schonenden Umgangsmit crund und Boden(g 1a (2) BauGB)wurdebeachtet. indemdurchdie vorliegende Planungkeinezusätzlichen Erschließungsanlagen, hier insoesonoere zusätzlicheStraßenverkehrsflächen, geschaffenwerden müssen bzw. auf das nohryendige Maß begrenzt wird. Eine vorrangige lnanspruchnahmevon Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen erfolgt mit der vorliegendenPlanung,da die Flächenheute bereitsnicht mehr landwirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können. Nach Realisierung des notwendigen Regenrückhaltebeckens / Regenklärbeckens trift dieses noih verstärkterauf die nördlichder KachtenhauserStraße liegendenFläche zu (siehe auch nächsten Absatz). planung ist die Beachtungdes Aspektes zur lT F"h*9! der vortiegenden Nachverdichtungund Innenentwicklungversuchtworden umzusetzen,iedoch nicht realisierbar.Diesesliegt insbesondere daran,dass dafür notwendigeFiächen innerhalb des Siedlungsbereiches von den Grundstückseiqentümern nicht zur Verfügunggestelltwerdenund die notwendige Erschließung Flächen für ein lu.a. Trockenbecken)nicht hergestelltwerden kann. Wenn gieiih der AspeK zur Nachverdichtung planungnichtdeu ich und Innenentwicklung in der vorliegenden zum Tragen kommen kann, so befüMortet die Gemeinde ei;e nachhaltioe städtebauliche Entwicklung.Dieseswird auch zum Ausdruckgebracht,indem f:ür eine zukünftigeEnt\,r,iicklung bereitsheute, die erforderlichen üerkehrsflächenzur Anbindungdes möglichenPlangebietesan die überörflichen Straßenvorqesehen werdenDer Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten.cemäß der Bodenkarte,des Geologischen DienstesNRW ,,Schutzwürdige Böden'befinden sich im plangebiet Flächenmit schutzwürdigen Böden Bödenmit hoherBodenfruchtbarkejt. Trotz der Bodenfruchtbarkeit werdendie Flächennichtmehrlandwirtschaftlich genutzt.Dieses trifftinsbesondere auf die Flächensüdlichder Kachtenhauser Straßeiu. Die Flächen nördlichder Kachtenhauser Straßewerdennur nochbewirtschaftet, weil sie sich in einemräumlichenZusammenhang zu einergrößerenlandwirtschaftlichen Nutzfläche nördlich des Grabens A befinden. Durch die Realisierungdes notwendigen Regenrückhaltebeckens / Regenklärbeckens werden die terbleibenden djrekt angrenzenden Flächenzu kleinsein,um sie sinnvollbewirtschaften zu können. Gemäß der Karte des Geologischen Dienstes NRW ,,Erosions_ und Verschlämmungsgefährdungder Böden. ist das planqebiet nicht erosionsgefährdet. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m S 3 a Abs.2 der Satzungüberdie Abfallentsorgung im KreisLippedeiBodenaushub innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdies technischmöqlichist. Die Größe und die Zuschnitteder Flurstückebzw. des Anderungsbereühes verdeuflichen bereits,dass innerhalbdes Plangebietes kein räumjicherSpielraumfür die 10 - .lca - 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04'Oste|heide,, Unterbringung des Bodenaushub besteht.Der Bodenaushub ist daherabzufahren undentsprechend zu entsorgen. d) Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäßden Uberleitungsvorschriften des S 244 Abs.2 des Bauqesetzbuchs in der Fassung vom 23.09.04 wird das Verfahrennach den bisher oeltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. Dementsprechend erfordertdie planunglaufgrund ihrer Größenordnungweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine y'orpJ{ung des Einzelfalls.Entsprechend ist auch kein Umweltbericht gem. S 2 a BauGBerforderlich. e) Landschaftsschutzgebiet Das Landschaftsschutzgebiet ist gegenüberder Darstellungim Landschaftsplan Nr. 2 ,,Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord,, des Kreisej Lippe nördlich der KachtenhauserStraßezurückgenommen worden.Die Darstellungentsprichtdem Ergebnis derAnfragegem.S 20 Landesplanungsgesetz bzw.der SGllungnanme oes Kreises Lippe vom 02.05.2002(Akz. 61.02.05). Mit dem vortiegenden Bebauungsplanwid die Entlassung der besagten Fläche aus dem Landschaft sschutzgebiet beantragt. 2, Belangedes Verkehrs/ der Erschtießung Alle Baurechtesind über das bestehendeöffenflicheStraßennetzanschließbar. SomitwerdenzusätzlicheEin-undAusfahrtenan der Landesstraße L 967 / HelDuoer Straßeund an der KreisstraßeK 3 / Kachtenhauser Straßentstehen.Oiesbezüqiich sind währendder frühzeitigenBeteiligung von den jeweiligenStraßenbaulastträgern keineAnregungen eingegangen. Der Straßenbaulastträger ,,StraßenNRW,'hat auf Nachfragemitgeteilt,dass in Kombinationmit einer Querungshilfe und dem Anhaltender Busse auf der Landstraße,voraussichtlich auf den Bau einer Linksabbiegespur verzichtetwerden kann. Die dafürerforderlichen Maßnahmensind insbesondiredie Herstellungeiner Querungshilfe und eine neueFahrbahnmarkierung. Eine Bereitstellung von an die Straßeangrenzenden Flächenwird nichterforderlich, da die Landstrai3eüber eine ausreichendeBreite verfügt.Diesemwürde die GemeindeLeopoldshöhefolgen, wenn eine Realisierungder zuvor beschriebenen Gesamtfläche denkbarwäre. lm weiterenVerlauf der Planungkonntenwiderstreitende Belangenicht ausgeräumt w€rden,so dass sich das PlangebieterheblichreduzierthaL Der jetzt angestrebte UmfangertordertkeineQuerungshilfe. Die in der Planungfestgesetzten zusätzlichen Straßenverkehrsflächen verdeuflichen, dass die cemeinde sehr wohl weiterhindarin bestrebtist, die unbebauteFläche zwischen der K 3 und der Flurstraßezu entwickeln.Um hier für die Zukunft handlungsfähig zu blejben,werden mit der jetzigen Bebauungsplanänderung entsprechendeFlächen für die verkehrlicheAnbindung an äai offenflicnÄ Straßenverkehrsnetz vorgesehen.In wie weit dieseAnbindungenbei einer späteren planerischenüberarbeitung der verbleibenden Freiflächengeiutä werden,wird der dann initiiertenBauleitplanung überlassen.In diesem2usammenhanoist die Querungshilfe erneutzu diskutieren. Die festgesetzten Geh-und Fahrrechte dienendazu,die jeweilsdaranangrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen mit entsprechenden Maschinenzu erreichen.Diese 1'| - .lOt - 4. Anderung desBebauungsplanes Nr.04/04,Osterhelde" Zuwegungen sindebenfalls mit denjeweiligen Grundstückseigentümern abgestlmml worden.Das gegenwäftignoch bestehendeTrafohausauf d;m Flurstückr8O wird gem.Aussagevon E-ONWestfalenim LaufedesJahres20OSbeseitigt. 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Anderungsbereich keineBodendenkmale oder denkmalgeschützte Gebäudevorhanden. Auchin der Denkmalistesind keine beachtenswerlen Gebäude genannt Der Anderungsbereich wird geprägteinerseitsdurchdas Gewerbegebiet,Auf dem Rohe", andererseitsdurch die vereinzeltenWohngebäude.Die Entrvicilungvon VorgabenausSichtder Baukultur wirdnichtgesehen. Wenn bei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichfliche Bodenfunde oder Befunde(etwa Tonscherben,Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien)entäeckt werden, ist nach $g 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglichder Gemeindeoderdem.Amtfür Bodendenkmalpflege, hier im Auftragl Lippisches LandesmuseumDetmold, Tel.: 0523.ii9925_0,anluzeigen und die Entdeckungsstätte drejWerktagein unverändertem Zustandzu belassen 4..Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschulzgebietes Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung tangiert im Süden den gegenwärtigenGewässerlaufdes Siekbach (StraßeneckeL 967 / Flurstraße). Aufgrundder Planfeststellung zur "Verlegungund Ausbaudes Siekbachesund Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in den OT Gresteund Helpup,,vom 0g.06.1998 wird der zukünftige Gewässerverlaufdes Siekbach ais Fläche für die WasseMirtschaftfestgesetä.Die dafür im B-planvorgeseheneFläche übernimmt daher nachrichtlich die Vorgabender planfeststellung. Für weitereErläuterungen/ Erklärungen wirddaherauf diesesVerfahrenvenviesen. Das in der Gewässerkarte der GemeindeLeopoldshöhe als GrabenA bezeichnete namenloseGewässer,verläuftnördlichder Kachtenhauser Straßeauf dem Flurstück 329. Der GrabeA entstehtin der wes ich der HelpuperStraße liegendenkleinen Waldfläche undmündetöstlichdesplangebietes in denSiekbach. Die Flächefür WasseMirtschaft i.V.m.der Umlegungdes Siekbachbeinhaltetauch die Flächefür das dortigenatürlicheüberschwemmungsgebiet. Für den GrabenA ist sie integriertzum Einenin der Flächefür Wasserwirtschäft und zum Anderenin der Flächefür Maßnahmen zum Schutz,zur pflegeund zur Entwicklung von Boden, Naturund Landschaft. D.ie_imPlanfeststellungsverfahren bekundeteNotwendigkeit für das Gewerbegebiet dem Rohe",eine Regenrückhaltung ,,Auf ggf. mit Klärungvorzusehen,hat eine städtebauliche Auseinandersetzung mit dieser Voigabe erfordert. Die topographischenund örtlichenVerhältnissegeben den gÄwähltenStandort des Regenrückhaltebeckens (RRB)ggf.mit Regenklärbecken voi. Entsprechend dieserSituationist die Flächefür die Regelungdes Wasserabflusses zur Beseitigung von Niederschlagswasser festgesetztwordeni Das im Regenrückhaltebecken gesammelteänfallendeRegenwasserwird in den angrenzendenGrabenA auf dem Flurslück329, im Einzugsbereich des Siekbach, 12 -,lo> - 4. Anderung desBebauungsplanes Nf.04/04,Oste|heide,, ortsnaheingeleitet (sieheWasserrechicheErlaubnis zur Einleitung vom 21.02.2OO3, Elnleilungsstelle R 407, Akz: 54.1-83.10DT/LH j). Die hierfitr notuiendigen Regenwasseranlagen, die auf der Flächefür die Regeiungdes Wasserabftusies vorge€ehen sind,entsprechen den allgemein anerkannten Regelnder Technik.Die beteiligtenBehörden(Bezjrksregierung Detmoldund StafuAMinden)genen oavon aus, dass die zu enh/vässernden Flächenbzw. deren OberfläGhen hinsichflichder Verscln_rlzll-S-.mteinemWohngebietvergleichbarist (gemeinsameBesichtigung vom 07.03.2002). Der Bau des Regenklärbeckens wirddahernichtals drinqendstÄ Maßnahmegesehen,jedochist die erforderliche Flächedafürbereitzuhalt;n, falls sich die Erforderlichkeit des Regenklärbeckens ergeben sollte 0ährliche Einschätzung gem.Erlaubnisbescheid). der Situation Die Flächefür die Regelungdes Wasserabflusses / Erschließungsanlage wird nach Abschlußdes Bauleitplanverfahrens in das Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe übergehen. Aufgrund des S 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlaoswasservon Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmals bebaut,befestigt oderan die öffentlicheKanalisationangeschlossen werden,vor Ort zu versickern,zu verrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,soferndies ohne Beeinträchtigung des WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzlichbeabsichtigt,eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vozunehmenund das Oberflächenwasser auf der unversiegelten FlächezurVersickerung zu bringen. Durch verschiedeneBodengutachten,im Auftrage des AbwasseMerkes der Gemeinde Le-opoldshöhe ist festgestelltworden, dass die im Gemeindegebiet anstehendenBodentypen einenhohenLehmanteil auf weisen(sieheauchAnträgauf - Umlegung Planergänzung zur Planfeststellung des Siekbach......-,, in dem dieses bestätigtwird). Damitverbundenist ein ungünstigerDurchlässiqkeiisbeiwert. Es ist daher davon auszugehen,dass eine Versickerung auf den BaugrLrndstücken nicht realisierbarist. Es bestehtdie Anschlußmöglichkeit an den Regenwasserkanal (Trennsystem) in der Helpuper Straße und in der KachtenhauserStraße. Die Beschäffenheitdes NielelgqblqSgqaggCrs im Gettungsbereich der B-planänderungwird-aG normä verschmutztangesehen. Mit der Ableitungdes Regenwassers überdas Trennsystem, gem. S 51a Abs.4 S 1 LWG,istdie vorliegendePlanungvon der Verpflichtung Niederichlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewäsier einzuleiten. ausgenommen. Mit wild abfließendenWasservon angrenzenden landwirtschafflichen Flächenwird aufgrund der Umgebungssituation und den bisherjgenErfahrungswertennicht gerechnet. Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Trennsystem) genutä werden,diesesist ausreichenddimensioniert. Die Erweilerungkann an die Schmutzwasserleitung in der Helpuper Straße und Kachtenhäuser Straße angeschlossen werden. 13 - ,to3 - 4. Anderungdes Bebalrungsplanes Nr.04/04,,Osterheide' Überden SammlerHaferbach wirddas Schmutzwasser der Zentralkläranlage Lage zugeführt.Die Kläranlageverfügtüberausreichende Kapazitätenund entsprichtden neustenReoelnderTechnik. Das Plangebiet befindet Heilquellenschutzgebiet. sich in keinem Wasserschutzgebiet I Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnisch einwandfrei undausreichend dimensionjert. Die technischeAnbindung des Plangebietesan die Versorgungssystemefür Elektrizität undTelekommunikation (sieheHinweise)ist möglich. 5. ZukünftigeNutzung a) StädtebaulichesKonzept Der Anderungsbereich wird durch das wesllichangrenzendecewerbegebiet,Auf dem Rohe",der verbleibendenFreiflächezwischenFlurstraßeund Kachtenhauser Straße sowie der in der weiteren UmgebungvorhandenenWohnbebauungund ehemaligenlandwirtschaftlich Hofstellengeprägt. Diese Umgebungssituation veranlaßt die cemeinde Leopoldshöhegerade im Ubergangzum Gewerbegebiet ein Mischgebiet auszuweisen.Enflangde; Helpuper Straße wird die vorrangige Ansiedlung von nicht wesenflich störenden Gewerbebetrieben gesehen.Dagegenist nördlichder Kachtenhauser Straße eine Bebauungmit Wohnnutzungzu bevorzugen.Diese Strukturierung wird angestrebt, da sie sich den direkt anschließendenBereichenanpaßt. Auch steht sie einer späteren städtebaulichen Enh/vicklung dero.g.Freifläche nichtentgegen. Die wasserrechtlichen Festsetzungen dienendazu,erkannteMißständein anderen Bereichen,sowohlräumlicherals auchfachlicherArt, zu beheben.Dabeihandeltes sich vornehmlich um die nachrichtlicheübernahme von Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens zur Umlegungdes Siekbach,wie auch die erkannte Erforderlichkeit eines Regenrückhaltebeckens für das cewerbegebiet,,Auf dem Rohe".Die im Planfeststellungsverfahren bekundeteNotwendigkeit des RRB / RKB hat eine städtebauliche Auseinandersetzung mit der hierfürvorgesehenenFläche erfordert,die im Ergebniszu einer Aufteilung(RRB/Mischgebiet) geführt hat. ln Verbindung mit der Diskussionbzw. Einleitungder Bauleitplanverfahren zum vorliegendenBebauungsplan bietetes sich an, diese Flächein das Verfahrenzu integrieren. Dadurchwird der bisherigeGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/04,,Osterheide" in RichtungNordenerweitert. b) Veränderungen gegenüberdemVorent\/urf Der Vorentwurfsah eine Bebauungder gesamtenFlächezwischenKachtenhauser Straße und Flurstraßevor. Dieses konnte aus widerstreitenden Belangen nicht weiterverfolgt werden.U.a.konntekeineEinigungmit einemGrundstückseigentümer erzieltwerden,der Grundstücksflächen für ein Trockenbecken hättezur Verfügung stellenmüssen.Aufgrundvon topographischen und wasserrechflichen Gründensind Alternativen zu demStandortdes Trockenbeckens nichtdenkbar. 14 ,101 . 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.O4l04,,Osterheide. Weiterhin benötigen die Stadtwerke Oerlinghauseneine Fläche für ein Regenrückhaltebecken. Diesesisl von den beteillgtenBehördenauf dem Flurstück 323 vorstellbar.Derzeitliegen keine planungenvor, so dass eine konkretisiee Aussagein diesemB-Planverfahren nichtgemachtwerdenkann.Somitist es nicht möglich,eine rechtlichabgesicherte Oberflächenwasserabführung für diese Fläche - auchnichtfürTeilflächen - zu erzielen. Der jetzige Entwurf gibt somit den Bereich wieder, für den eine gesrcnene Regenwasser-und Schmutzwasserabführung gewährleistet ist. Dies hat u.a. dazu geführt,denGeltungsbereich zu verändern. Die Veränderungen nördlich der KachtenhauserStraße wurden mil den Grundstückseigentümernerreicht. Da jeder Grundstückseigenlümereine eigenständigeZuwegungbevorzugte,wurde die private Erschlielungsstraßezu Gunsten privater Stichwege geändert. Dadurch besteht die Möglichkeit,die Grundstückemit je einem Gebäudezu bebauuen.DieserAnsatzfügltsich in die Umgebungsbebauung ein und verhält sich konform zu den Vörgaben des NaturschutzunddesWasserrechtes. EinezusätzlicheBebauungaufdem Flurstück331 ist nichtvorgesehengewesenund -ösflich auch nicht beabsichtigt.Aufgrundder Tatsache,dass die a-ngr.nzenoen Flächen,nördlichund südlichder Kachtenhauser Straßefür eineweitereBebauuno vorerst nicht zur Diskussionstehen, ist auch das Flurstück331 aus deÄ Geltungsbereich herausgenommen worden(sieheStellungnahme Kreisv. 02.05.02 i.V.mS 2o-AnfrageLPtc). Fine Entwicklungsmögtichkeit f[r das cebäude wird über den Bestandsschutz gesehen,der städtebaulich als vertretbareingestuftwird. Die feslgesetäenceh- und Fahrrechte dienendazu,diejeweilsdäranangrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen mit entsprechenden Maichinenzu erreichen.Diese Zuwegungensind ebenfallsmit den jeweiligenGrundstückseigentümern abgestimmt woroen. Eine Spielplatzflächeist zum gegenwärtigenZeitpunkt entbehrlich, da die umsetzbare Wohnbebauung einen Bedarfnicht auslöst.paralleldazu fehlt eine passendeErschließung und Bereitstellung von Grundstücksfläche. c) Eriäuterung der Festsetzungen (diebishernichtnäherdargelegtwordensind) ) Mischgebiet - Allgemein Das Mischgebietwird vorrangigals übergangzwischendem Gewerbegebiet ,,Auf dem Rohe" und der vorhandenenBebauunggesehen. Die städtebauliche Umgebungssiluation (Gewerbe/ Landesstraße / landwirtschaftliche Nutzfläche)läßt eine andere Gebietsaussweisung auch aus immissionsschutzrechflichen Gründen nichtzu. DieserGebietstypgewährleistet, dassein einvernehmliches Nebenernander von Wohnen und nicht wesenflich störenden Gewerbebetrieben bauplanungsrechtlich gesichertist. Um eine bessereSteuerungdes Mischgebietes zu erzielen,wird das Mischgebiet gem. S. 'l Abs.4 BaUNVOgegtiedert. ) Mischgebiet 1 Das Mischgebietdifekt an der Helpuper Straße wird geprägt durch das cewerbegebiet,,Aufdem Rohe".Dieser Bezug veranlaßtdie öerieinde, diesen Bereich des Mischgebietesdahingehendzu gliedern,dass ausschließlichnicht 't5 ' 4U> ' 4. AnderungdesBebauungsplanes Nr.04/04,,Osterheide. wesentlich störende Gewerbebetriebe auf den bisher unbebauten Grundstücksflächen der Frurstücke 269 und 323 anzusiedern sind. Damit wird einerseitsunterbunden, dass neue Wohngebäude in einem lmmissionsbereich entstehen,andererseitsbefindensich dieseGrundstückein einerverkehrstechnisch günstigenLage.Greichzeitig müssendie sich ansiedernden BetriebeRücksicht auf die vorhandene Wohnbebauung nehmen.Die bestehende Wohnbebauung genießt Bestandsschutz. Bei einer späteren bauleitplanerischen Enh^/icklung der rückwärtigenFreifläche, dienendie.Gewerbebaukörper gleichzeitig als Abschirmung gegenOL lmmrssionen des Gewerbegebietes undder Landesstraße. Ausgeschlossen sind innerhalbdesMischgebietes Lagerplätze, Vergnügungsstatten, sex-shops als unterart der Einzelhandersbetriebe und Bordefleärs unlerart der sonstigennicht wesentrichstörendenGewerbebetriebe sowie andere Betriebemit Darbietung sexuellen Charakters. Der Ausschluß ergibt sich aus oen standortspezifischen Anforderungen. Die HelpuperStraßesteätan dieserStelleeine .rrngangssrtuaüonin das Gemeindegebiet dar. Bei Ansiedlungder nicht zugelassenen Nutzungen an diesem Standort, werden bei dem unvoreingenommenen BetrachterbestimmteVorstellungenin Verbindungmit dem Erscheinungsbild der Gemeindehervorgerufen, welchei nichtförderlichist für das lmage der Gemeinde.Andererseits. sind mit den ausgeschlossenen Nutzungen Beeinträchtigungenverbunden, die mit der voriandenen angrenzenoen Wohnbebauungnicht vereinbar sind. Dieses trift nicht nur auf das äußere E-rscheinungsbild (Lagerplatz, u.a. Staubimmissionen) zu, sonderninsbesondere auf die damit verbundene Frequentierung(für Vergnügungsstättezu Tag_ und . . Nachtzeiten).Zudem wird bei einer Zuiassigkeii"ine ttorung der weiterhin angestrebtenEntwicklungejnerWohnbebauung auf den rückwärti"gen Flächenzur HelpuperStraßegesehen(sieheVeränderungen gegenüberdem Vorentwurf).Die GemeindeLeopoldshöhe vertrittzudemdie Auffassung,Oa"ssie überausretchende Alternativstandorte in den vorhandenenGewerbegäbieten verfügt, weshalb an diesem Standort auf einer derartige Nutzung zu Gunslen der lfuohnbebauung verzichtetwird. ) Mischgebiet 2 In diesem Bereich des Mischgebietessind ebenfallsdie unter Mtschgebiet 1 ausgeschlossenen Nutzungennichtzugelassen.Die Argumentation pärallel wird zu den obenvorgenommenen Ausführungen gesehen. Die Umgebungsbebauung wird durchWohnhäusergeprägt.Dementsprechend wird eine Wohnnutzungbevorzugt.Die Ausweisungats i/iich-geOietergibl srcn aus der weiterenUmgebung,insbesonderedurch däs Gewerbjgebiei ,,Äuf oem Rohe,,. Dieses wirkt i.V.m dem nördlichdes GebietesangesiedäftenlanOwinscnatticnen Betriebimmissionsschutzrechflich auf die Flächeei;. Vermittelndzwischendiesen einzelnenBelangenspricht sich die Gemeindefür ein l\lischgebietaus, rn dem Wohnen und nicht wesen ich störende Gewerbebetriebe gläichberechtigtsind. EingehendeAnträge sind daher unter dem Aspekt der Einälfalleniscneidungzu beurteilen. ) Baugrenzen Die Baugrenzenorientierensich an dem vorhandenenGebäudebestand und dem Bereich,der erschließungstechnisch gesichertist. Die nördlicheBaugrenzedes Flurstückes323 wird aus nachbarschaftsschützenden Aspekten,hier insbesondere Belichtung / Belüftung, vorgenommen. '16 - lLlo - 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nf 04/04'Osterheide,, DaswohnhausHerpuper straße347 ist durchden freizuhartenden Bereich,für die Umlegungdes Siekbach,vor Beeinträchtjgungen durch aie neue Be6auung, ausreichend beachtet worden. Das.,.Flurstück erfährt aufgrundder Straßenkreuzung keine zusätzlichen .273 drreK an der Helpuper Straße. Das heutigeWohnhausKachtenhauser :3ur]acle! örratse ci tsl etn trsatzbaufür ein Gebäude, das für die heutigeStraßenkreuzung weichenmußte. DieBaugrenze aufdemFlurstück 226nimmtdenBestandauf. Die Baugrenzennördlichder Kachtenhauser Straße ergebensich durch das vorhandene Wohnhausauf dem Flurstück 33.1.Weiterhinböeinflußt die Abgabefür Straßenverkehrsfläche i.V.m einem möglichenAusbau der K 3 d!e südliche Baugrenze.Auch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen in Ructtopprungmit oer verfüsbaren Bauftäche besrimmr oä r-"s"J"iB";si"n." f"iäi,ä'ä"äi]ä.rmiftrung). >Ausgleichsflächen Die festgesetzten Ausgleichsflächen parallelzur HelpuperStraßedienenneDender Eingrünungdes mit dieser pranungentstehenden siedrungsrandes auch ars zusätzlicheAbstandsfläche.Hiermitkönntezusätzlicheine vÄuelle Abschirmung einer möglicherweiseanslehendenWohnbebauungund der jetzt vorgesehenen mischgebietsverträchlichen Gewerbenutzung erfolgen. ) AußereGestaltung der Gebäude Die Vorgaben des Mischgebietesi orientiert sich bei ihrer gestalterjschen Entwicklung an dervorhandenen Nachbarbebauung, insbesonder; de;-Wohnhäuser. Diesesind.überwiegend zweigeschossig, mit Satteiäach, die eine Dachnegungvon ca. 45 o haben.Daranangelehntsinddie entsprechenden Festsetzungen erfolgt. Zw€igeschossigkeit, wird d"n Betrjebsinhaberri u.a. eine Yit . .dgr.. EerneDstetterwohnung im selben Gebäude ermöglicht. Die Traulhöhe und Dachneigunggewährleisten, dass dle neu hinzükommenden öebäude die bestehendeBausubstanznicht überragen.Optischordnensie sich oem Bestand unter..Diesesist wichtig,da sonst durch die zulässigenGebäudelängen, die Umgebungsbebauung durchdie Neubauten gestalterisch ;icht mehr;;hrgenommen werden. Gleichzeitigist gewährleistet,dals mit Oiesen [ aOga;;n etne gute . planungder Ausnrtzungund konzeptionelle zu errichtenden GebäJdemögtichist. Die Fests€tzung des Dachtyps üt bewußt uorgunornr"n worden. Das cewerbegebiet.wirdbestimmtdurcÄ tangeGebauoexorper mit 9,"^S^?1*-?1i:-S":d9 rtacnoacnern. Bet ZutassunggleicherGebäudetypen auf den neuenBaufiächen, östlich der Helpuper Straße, besteht aufgrund der zulässigenG.barO"lang"n (zusammenca. 50 m) die Gefahr,daß eine ,,Tunnelwirkung" ,it"t"hi. Dem möchte die cemeindeentgegenwirken, in demsichdurchdas Sattädachi.V.m.OerSpanne für die .Dachneigung,eine aufgerockerteund differenziertereDäcntanoscnaft entwickelt. Fürdas Mischgebiet 2 wirdeineEingeschossigkeit festgesetzt.Die Einzethäuser sind mrretnem-|jattetdach zu versehen,für das eine Dachneigung von 30 _ SOodefiniert ist. DieseFestse2ungenleitensichebenfallsausder dire-kte;Nachbarbeoauung ao. d.,i" weiteren Festsetzungenwie Traufhöhe oder die Cestaltung der ll:l_ angelehnt bzw.der qestalterische ,ua-cnaulDauten.srnd .andie Umgebungsbebauung vvt e der Gemetnde Leopoldshöhe fürdie Baukultur im Gemeindegebiet. So sindu.a. die Vorgabenfür Dachaufbautenelementareeest"ttung"ansaäein den tetzten größerenausgewiesenen Neubaugebieten. 17 - .(o?- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.04/04,,Osierheide,, lvlit,hiesigen Festsetzungen ist eine aufgelockerte Bebauung verbunden,die sich d:l^y^lFl ösflichangrenzenden Hofantagen wieoJrspiegett. Gieichzeiris ,i.y:n wrro ,']l. oer ubergangzur nördlichangrenzenden freien Landschaft aufgenommenl Insbesondere durchdie Begrenzung der Geschossigkeit und Einzelhausfeltsetzuno. ) Grundflächenzaht (cRZ) Entsprcchendder Lage der Baufrächenwerden auch die Grundfrächenzahren gestaffelt.Entlangder HelpuperStra-ße wirdder Bestandmit GRZ0,Oaufgenommen, nördlich der KachtenhauserStraße mit GRZ 0,4. Letzteresunieistreicht den Ubergang zurfreienLandschaft mitdenangrenzenden ehemaligen t_toiantagen. 6. Verfahrensablauf Aufstellunqsbeschluß - 14.02.2002 Beschlu13 überfrühzeitige Beteiliounq Frühzeitige Bürgerbeteiligung Frühzeitige Beteitigung derTöB 1 / .O7.2002 19.08.2003 bis26.09.2003 Schreiben v. 01.08.2002 biseinschl. 26.09.03 AusregunosDeschtuL! rJurgerDerctgung Beteiligqngder TöB -- Dts -- Schreiben v.- biseinschl. Satzungsbeschluß Bekanntmachung Satzungsbeschluß im Kreisblatt Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten Ausgehängt Abgehängt '18 - 108 . aGqmsvfrand unrssuchms aioioptp Fache/qm a !9s Gliinfläche 49?9 4!?9 3!!q !!!! !c9! 2!!p qem B Ptan Ftächdqm A 4!32 2!Eq 23EZ 4759.2 E!!!,? EnemeAusgreichsUäche Fr*senbers oemB Ptan Ftäo\dqm A seichsiächeF€esenber! , tq- sumho !!!!4 ?ljElo Ges.nrbiran j:ctu AnmerKungen zur Ausgieichsbilanzierung 4 Andefungdes Bebauungsplanes Nr.04/04,,Osterheide,, Privatecritnfläche Aus de,rBegründung zurn Ursprungsbebauungsplan ist nichtersichflich, ob es sich hterbeiz.B. um Hausga den nd.e[oder nicht..Da die privateGri]nfläche eine größerezusammenhängende Fläche .na umra*t regt 0revermutungnahe,dassdie Befeicheohne Bebauungehereinerrandwirtschafflichen Nutzungzugefühftworden sind. Die Bereichemit Bebauungdagigen eher den Charakter von Hausgärtenentsprachen. um zwischenden Berängenfür Boden,fualurund Landschaftsowie def städiebaulichen Entwickrung zü vermittern, rsteineraeits die gegenwärtrge Nutzunquno andererseits Nurung.privare crünf'äche hief zle;_ und ga,t"n, r,ti,t in dre angewandte 9;ll^r.r-l"!!iS..lg:!!bhe vvensrureerngelrossenDre restgeregle wertstufeauf der TeilflächeA und B vermittelt,wischen rnrensrvgTLrntand _ strukturreich und Zier- und Nutzgarten -. Aufgrundder Beeinflussung de. Fläche ourcndte Umgebungsbebauung und Nuzungist für dieTeilflächeA und B die Wertstufd3 festgelegt Dagegenist für die TeilflächeC d,e Wertstufe2 angesett worden,weildavonauszugehenist, dass damalswie heute,an den Wohnhäusemein Zief- und Nutzgarienzu erwarcn Li Da die Gäden gestaltet strukturarm sind,werdensie miiWeftstufe2 festgelegi. Grünfläche in Mischgebieten Dieser.Bezeichnung erfolgtin Anl-.hnung an den BiotoptypGrünflächen in cewerbegebteten, hier für die Teilflächen A undB Obstwiese Dje.Wertstufeist beim BiotoptypObstwiesekorrigiedworden, wejt es sich um kteinf:;umige Flächenzusammenhänge handert.Erst wenn a e drei reirfrächenmit obstbäume; bestücktsin;, entwickelt sichder Biotoptyp Obsb,viese, weshalbdieWertstufeheruntergesetzt wordenist. Hecke Zwischender caftenflächeder neuenWohngebäude und der heeustel'enden Ausgleichsfläche ist eine-Hecke anzulegen.Falls eine Hainbuchenhecke angelegtwird, kann diese ats Formschnitt ,?urchqang'jecrundstückzurAusgteichs-ftäche zu pflegezwecken ist gestattet. fl-.q!.S-t-1":,1d"" .qr uresepEKuscne vorgehencwetse verpllichtet dazu,dieWertstufezu korfloieren Verkehrsfläche K 3 / SiekbachUmjegung In derAusgleichsbiranzierung sinddie Frächen für die umregungdes siekbachunddie Frächenfür die Verbreiterung der KfeisstraßeK 3 nichtin Ansatzgeb'Cht;orden. Die durchdiese t\raßnahmen ptanungensondemaufgrunddel y::!fl:11"" ,Eingnffeerfotgen.nicht aufgrundder vortiegenden pEnreststelungsvedahrcn. oamrrverounoenen DieFestsetzungen erforgennachrichflich bzw. bei der Verbreiterung der Kreisstraße K 3 im SinnederVorsorge,die d-urchde;Kreis Ljppe,Straf3enbau und _unterhaltung' definiertwordensind.Die noiwendigen Ausgreichsmaßnahmen frr ole umregungues Siekbachund der Verbreiterungdef Kreisstraß;K 3 Ärnd in den dafur erfoiften bzw. noch durchzuführenden Pranverfahfen zu krären.ln der Biranzierung werdendaherdieseirächenwertemit der bisherigen Wertstufe3 bzw.2 angesetzt. Regennickhaltebecken / Verkehrsflächen und ggf Regenktärbecken dient zur Verbesserung der okologrschen P:.:_l"jTlu*l1lP9:cken örruaron. ure ArDertshr[e bewertettechnische stillgewässer mit der wertstufe3. l!l[ entsprecheoder Ausprägung ist e;n Korrekturfaktor von 1,2 möglich.Der bisherigeBiotoptyp Acker,Wertsirfe2, wid durchein,,höherwertiges" Biotopeßetzt-Dadurchentstehtmafliematisiheinwerteüberhang.Dieser wirddem Ein$iffaufgrundder festgesetzten Verkehrsfläche auf den Flurstuckeni23unozzO,Flur5, Gemarkungcreste gem. S 13S a - c BaucB zu 100 % zugeordnet.OL na"n" Ou" Regenrilckhaltebeckens geht in das Eigentumde. GemeindeLeopold"shöh; ;be; weshatbkeine textlicheFestsetzung erfolgt. ALrsgleichsmaßnahmen aufden Flurstücken 269/ 329bzw.Freesenberg Dje Ausgleichsmaßnahme auf dem Freesenberg wird erfordedich, ;eit der Ausgleichauf den Flurstücken 269 / 323 FturS, Gemarkung cfeste,iür den dodigeneingrit nicfrtausiäicnenoist. oies gescl'iehtunterdem Aspekt.dassjedercrundstüclseigentirm;r, die öeptantenEin;flfle aul seinem urundstlcKzu efbnngenhat.zugreichsollende verbreibenden Flächenauf den FluÄtücken269 und 323, die sich nicht im Anderungsbereich befinden,for eine späterestädtebauli;heEntwicklung verfüqbarbleiben. "/tla - -,4,t4 -