Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
25/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
60 Bauamt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
18.09.2004
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/03 „Nördlich Lagesche Straße“ und 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes
hier: Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen
Bedenken und Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange und Beschlussempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18. November 2004
Rat
16. Dezember 2004
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Auslegung fand in der Zeit vom 19. Juli 2004 bis zum 27. August 2004 statt. Den Trägern öffentlicher
Belange wurde ein Monat Zeit gegeben, zur vorliegenden Planung Stellung zu nehmen.
Während dieser Zeit ist eine Bürgeranregung eingegangen, die den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan betrifft.
Der Kreis Lippe hat eine Stellungnahme zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan abgegeben.
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken abgegeben zum Bebauungsplan Nr. 05/03 „Nördlich Lagesche Straße“:
• Eon Westfalen Weser AG
• Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen
Abschriften der Bürgeranregung und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Vorschläge der Verwaltung liegen als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage
aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie den zugehörigen Erläuterungsbericht zu beschließen.
c) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan 05/03 Nördlich Lagesche Straße“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen.
Schemmel
-2Anlagen
Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 05/03 „Nördlich Lagesche Straße“
Landwirtschaftskammer (Abschrift des Schreibens vom 25.08.2004)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o.a. Planung wird seitens der Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange – Landwirtschaft – folgende Stellungnahme abgegeben:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Es werden seitens der Landwirtschaft keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
2. Aufstellung des Bebauungsplanes
Planzeichenerklärung: „IV Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur,
Landschaft und deren Zuordnung“
Auf dem Flurstück 227 ist geplant eine Streuobstwiese mit hochstämmigen Obstbäumen anzulegen:
Aus Sicht der Landwirtschaft sollte bei der Anlage der Streuobstwiese darauf geachtet werden, einen ausreichend großen Abstand zu den angrenzenden Ackerflächen einzuhalten, um eine mögliche Beschattung
durch die anzupflanzenden Hochstämme zu vermeiden.
Vorschlag der Verwaltung:
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen:
Bei der Anlage der Streuobstwiese ist ein ausreichender Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.
E.ON Westfalen Weser AG (Abschrift des Schreibens vom 17.08.2004)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Bebauungsplan haben wir bearbeitet, und es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Beachten Sie
jedoch die Hinweise zu den im Text angesprochenen Kostentragungspflichten.
Der Bereich ist auf Versorgungsanlagen der E.ON Westfalen Weser AG und betriebsgeführter Unternehmen
geprüft.
Ihr Ansprechpartner ist die Betriebsstelle: Lage, Pivitsheider Str. 21, 32791 Lage, Tel.: 05232 - 95360
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich folgende Versorgungsanlagen:
- Niederspannungskabel
- Niederspannungsfreileitung (wird abgebaut)
Wir bitten diese Anlage(n) in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Den ungefähren Verlauf bzw. Standort der Anlage(n) entnehmen Sie den beigefügten Übersichtsplänen.
Bei der Bauausführung berücksichtigen Sie nachstehende Sachverhalte:
1. Erdarbeiten in der Nähe der vorgenannten Versorgungseinrichtung(en) müssen unserer Betriebsstelle
wenigstens 8 Tage vorher mitgeteilt werden. Anhand der von uns bei der Anzeige der Baumaßnahmen ausgehändigten Bestandspläne besteht die Pflicht der bauausführenden Firma, die genaue Tiefe und Lage der
Versorgungseinrichtungen durch Querschläge, Suchschlitze oder ähnliches festzustellen. Um Schäden an
den unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, dürfen Arbeiten in deren Nähe nur von Hand
und mit geeigneten Geräten erfolgen. Eine Beschädigung unserer Anlagen ist auszuschließen.
2. Aus Sicherheitsgründen ist vor Beginn des Bauvorhabens in eine örtliche Einweisung in die genaue Lage
der unterirdischen Versorgungseinrichtungen erforderlich.
3. Sollten Änderungen an unseren Versorgungseinrichtungen notwendig sein, ist ein Ortstermin mit unserer
Betriebsstelle erforderlich. Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin ab, da zur Durchführung von Leitungsänderungsarbeiten eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist. In diesem Fall sind die Kostentragungspflichten zu klären.
4. Der Schutzstreifen der Leitungen darf auf Grund der Bestimmungen (VDE,DVGW in der jeweils gültigen
Fassung) nicht überbaut und mit Tiefwurzlern überpflanzt werden. Eventuell geplante Anpflanzungen sind in
der Nähe unserer Leitungen außerhalb des Schutzstreifens unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes GW
125 vorzunehmen. Sollten danach Schutzmaßnahmen unserer Leitungen erforderlich sein, so sind diese mit
uns abzustimmen.
-35. Die Stromversorgung des ausgewiesenen Bereiches ist durch die Erweiterung des Ortsnetzes gewährleistet.
Wir bitten die Belange unserer Energieversorgung bei Ihren weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Vorschlag der Verwaltung:
Das Niederspannungskabel wird nicht nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragen, da die in der Anlage dargestellte Freileitung abgebaut wird.
Weiterhin ist zu bedenken, daß die Bauherren im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dazu angehalten sind, sich
vor der Bauausführung mit der Eon Westfalen Weser AG in Verbindung zu setzen.
Anregungen und Bedenken zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/03 „Nördlich Lagesche Straße“
Kreis Lippe, Der Landrat, 32754 Detmold (Abschrift des Schreibens vom 23.08.2004)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung bestehen seitens des Kreises
Lippe auch weiterhin keine grundsätzlichen Bedenken. Ich möchte Sie jedoch bitten, die folgende Stellungnahme des FG 4.4, Landschaft und Naturhaushalt, im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Die Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 226 sowie die neu hinzugekommene „Private Grünfläche“ verbleiben aufgrund der hier getroffenen Festsetzungen „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft“ bzw. Grünfläche im Landschaftsschutzgebiet. Ich bitte dies in der Karte, die
der Begründung des Bebauungsplanes bzw. dem Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes beigefügt
wurde, zu korrigieren.
Grundlage für die Zurücknahme des Landschaftsschutzgebietes ist weiterhin die als Anlage meiner letzten
Stellungnahme beigefügten Karte.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Anlagen zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan werden entsprechend angepaßt.
Schreiben der Eheleute Fuchs Lagesche Straße 63, 33818 Leopoldshöhe 63. vom.
23.08.2004
Nach Einsehen des öffentlichen Aushangs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes haben wir folgende Vorstellungen:
Es ist aus unserer Sicht nichts gegen die Veränderung im Flächennutzungsplan der anderen Parzellen in
Flur 5 einzuwenden. Unser Grundstück (Flurstück 37) ist bei dieser 14. Änderung jedoch nur mit den Gebäudeteilen darauf erfaßt. Es ist aber um einiges größer. Unser Anliegen und damit verbunden auch der
Einspruch zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist also, einen weiteren Teil hinter den Gebäuden mit
in die Änderung einzubinden, um unserer jüngsten Tochter ein Bauvorhaben zu ermöglichen. Vor ca. acht
Jahren stellten wir bereits einen Antrag die ungenutzte Rasenfläche bebauen zu können. Diesem Antrag
wurde nicht stattgegeben! Heute ist uns diese Ablehnung immer noch unklar, insbesondere dann, wenn es
einige Meter weiter westlich scheinbar problemlos bewilligt wird.
Wir möchten noch mal betonen, daß wir die bereits ausgearbeitete Änderung sehr begrüßen! Unser Ziel ist
es nicht, Nachbarn "Steine in den Weg zu legen". Nur wenn jetzt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ansteht, kann unser Anliegen ebenfalls berücksichtigt werden.
Wir hoffen, Sie werden unserem Wunsch entsprechen.
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der Probleme eine fußläufige Anbindung des Planungsgebietes an den Ortskern zu realisieren und
den Zweifeln, ob eine Erweiterung des Geltungsbereiches sich mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung deckt, empfiehlt die Verwaltung der Anregung nicht zu folgen.