Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anregungenund Bedenkenzum Bebauungsplan
Nr. 05/03,,NördlichLagesche
Straße"
Landwirtschaftskammer
(Abschriftdes Schreibensvom 25.0g,2004)
SehrgeehrteDamenundHerren,
zu dero.a.Planung
wirdseitensder Landwirtschaftskammer
alsTrägerötfenflicher
Belange
- folgende
Landwirtschaft
Stellungnahme
abgegeben:
1. Anderung
desFIächennutzungsplanes:
Es werdenseitensder Landwirtschaft
keineAnregungen
oderBedenkenvorgetragen.
2. Aufstellung
desBebauungsplanes
Planzeichenerklärung:
undFlächen
,,lVMaßnahmen
zumSchuü,zur Pflegeundzur Entwicklung
vonNatur,
Landschaft
undderenZuordnung"
Auf d_em
Flurstilck227 ist geplanteineStreuobstwiese
mit hochstämmigen
Obstbäumen
anzulegen:
Aus Sichtder Landwirtschaft
solltebei derAnlagederStreuobstwiese
däraufgeachtetwerd"n,äin"n
großenAbstandzu den angrenzenden
ausreichend
Ackerflächen
einzuhalten,
umeinemögliche
Beschattung
durchdie anzupflanzenden
Hochstämme
zu vermeioen.
Vorschlagder Verwattung:
Einentsprechender
Hinweis
wirdin denBebauungsplan
aufgenommen:
Beider Anlageder Streuobstwiese
ist ein ausreichender
Abstrand
zu landwirtschaftlichen
Flächen
einzuhalten.
E.ONWestfalenWeserAG (Abschriftdes Schreibensvom 17.0g.2004)
SehrgeehrteDamenundHerren,
lhrenBebauungsplan
habenwir bearbeitet,
undes bestehen
grundsäElich
keineBedenken.
Beachten
Sie
jedochdie Hinweisezu den im Text angesprochenen
Kosteniragungspflichten,
Der Bereichistauf Versorgungsanlagen
der E.ONWestfalenweler nC undbetriebsgefuhrter
Unrernenmen
geprüft.
fhrAnsprechpartner
istdie Betriebsstelle:
Lage,pivitsheider
str. 21,22791Lage,Tel.:05232- 95360
lm Geltungsbereich
desBebauungsplanes
befinden
sichfolgende
versorgunglanlagen:
Niederspannungskabel
Niederspannungsfreileitung(wirdabgebaut)
Wir bittendieseAnlage(n)
in denBebauungsplan
aukunehmen.
Denungefähren
Verlaufbzw.Standort
derAnlage(n)
entnehmen
Siedenbeigefügten
übersichtsplänen.
Beider Bauausführung
berücksichtigen
Sienachstehende
Sachverhalte:
1. Erdarbeiten
in der Näheder vorgenannten
Versorgungseinrichtung(en)
müssenunsererBetriebsstelle
wenigstens.
8 Ta-gevorhermitgeteilt
werden.Anhanddei von uns bei der Anzeigeder Baumaßnahmen
ausgehändigten
Bestandspläne
bestehtdie Pflichtder bauausfithrenden
Firma,die-genaueTiefe und Lage
der Versorgungseinrichtungen
durchQuerschläge,
Suchschlitze
oderähnliches
fesüustellen.
Um Schäden
an den unterirdischen
Versorgungseinrichtungen
zu vermeiden,
dürfenArbeiten
in derenNähenurvonHand
und mitgeeigneten
Geräten
erfolgen.
EineBeschädigung
unserer
Anlagenistauszuschließen.
2. Aus Sicherheitsgründen
istvor BeginndesBauvorhabens
in eineörtlicheEinweisung
in die genaueLage
der unterirdischen
Versorgungseinrichtungen
erforderlich.
3 SolhenAnderungen
an unserenVersorgungseinrichtungen
notwendigsein,ist ein Ortsterminmtrunserer
Betriebsstelleerforderlich.Bitte stimmen Sie rechtzeitigeinen Teriin ab, da zur Durchfünrungvon
Leitungsänderungsarbeiten
eine angemesseneVorbereiiungszeit
erforderlichist. In diesem Fall si;d die
Kostentragungspfl
ichten zu klären.
4. Der SchuEstreifen
der Leitungendarf auf Grundder Bestimmungen
(VDE,DVGW
in derjeweilsgi1ltigen
Fassung)nichtüberbautund mit Tiefwurzlern
überpflanzt
werden.EventuellgeplanteAnpflanzungen
sinäin
der Nähe unsererLeitungenaußerhalbdes Schutzstreifens
unterBeachtungOäsovC\i\i-nrOeitsbtattes
GW
L6
125vorzunehmen.
SolltendanachSchutzmaßnahmen
unsererLeitungen
erforderlich
sein,so sinddiesemit
unsabzustimmen.
5. Die Siromversorgungdes ausgewiesenenBereichesist durch die Erweiterungdes Ortsnetzes
gewährleistet.
Wir bittendie Belange
unsererEnergieversorgung
beilhrenweiterenPlanungen
zu berücksichtigen.
Vorschlagder Verwaltung:
DasNiederspannungskabel
wirdnichtnachrichtlich
in diePlanzeichnung
desBebauungsplanes
eingetragen,
da die in derAnlagedargestellte
Freileitung
abgebaut
wird.
Weiterhinist zu bedenken,
daß die Bauherren
im RahmenihrerSorgfaltspflicht
dazuangehalten
sind,sich
vor der Bauausführung
mitder EonWestfalen
WeserAG in Verbindung
zu setzen.
Anregungenund Bedenkenzur 14,Anderungdes Flächennutzungsplanes
und zur
Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagescheStraße.,
Kreis Lippe,Der Landrat,32754Detmold(Abschriftdes Schreibensvom 23.08.2004)
SehrgeehrteDamenund Herren,
gegendie o.g.FlächennuEungsplanänderung
und Bebauungsplanaufstellung
bestehen
seitensdes Kreises
Lippe auch weiterhinkeine grundsätslichenBedenken.lch möchte Sie jedoch bitten, die folgende
Stellungnahme
des FG4.4, Landschaft
und Naturhaushalt,
im weiterenVerfahrenzu berocksiohtigen.
DieAusgleichsfläche
auf dem Flurstuck226 sowiedie neu hinzugekommene
Grtlnfläche"verbleiben
,,Private
aufgrundder hier getroffenenFestsetzungen
,,Flächezum Sc-hutz,zur Pflege und zur Entwicklungvon
Boden,Naturund Landschaft"bzw.Grünflächeim Landschaftsschutzgebiet.
lch bittedies in der Karta,die
der Begrthdung
desBebauungsplanes
bzw.demErläuterungsbericht
desFlächennutzungsplanes
beigefügt
wurde,zu korrigieren.
Grundlagefür die Zurticknahmedes Landschaftsschutzgebietes
ist weiterhindie als AnlagemeinerleEten
Stellungnahme
beigefügten
Karte.
Vorschlag der Verwaltung:
DieAnlagenzumBebauungsplan
undFlächennutzungsplan
werdenentsprechend
angepaßt.
schreiben der EheleuteFuchs Lageschestraße 63, 33818Leopoldshöhe63. vom.
23.08.2004
NachEinsehen
desöffentlichen
Aushangs
zur 14.Anderung
desFlächennutzungsplanes
habenwirfolgende
Vorstellungen:
Es ist aus unsererSichtnichtsgegendie Veränderung
im Flächennutzungsplan
der anderenParzellen
in
Flur 5 einzuwenden.
UnserGrundstilck
(Flurstück
37) ist bei dieser14. Anderungjedoch nur mit den
Gebäudeteilen
darauferfaßt.Es ist aberum einigesgrößer.UnserAnliegen
unddamltverbunden
auchder
Einspruch
zurAnderung
desFlächennuEungsplanes
istalso,einenweiteienTeilhinterden Gebäuden
mitin
die Anderungeinzubinden,
um unsererjüngstenTochterein Bauvorhaben
zu ermöglichen.
Vor ca. acht
Jahrenstelltenwir bereitseinenAnkag die ungenutzteRasenflächebebauenzu können.DiesemAntrag
wurde nichtstattgegebenl
Heuteist uns dieseAblehnungimmernochunklar,insbesondere
dann,wennes
einigeMeterweiterwestlichscheinbar
problemlos
bewilligt
wird.
Wir möchtennochmalbetonen,daßwir die bereitsausgearbeitete
Anderung
sehrbegrilßen!UnserZielist
es nicht, Nachbarn"steine in den weg zu legen". Nur wenn jetzt die 14. Anderungoes
FlächennuEungsplanes
ansteht,kannunserAnliegen
ebenfalls
berücksichtigt
werden.
Wir hoffen,SiewerdenunseremWunschentsprechen.
Vorschlag der Veruvaltung
AufgrundderProbleme
einefußläufige
Anbindung
desPlanungsgebietes
an denOrtskern
zu realisieren
und
den Zweifeln,ob eineErweiterung
desGeltungsbereiches
sichmit denZielender Landes-und
Regionalplanung
deckt,empfiehlt
dieVerwaltung
derAnregung
nichtzu folgen.
Z7
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagescheStraßen,
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Stand:November2004
Satzung
Z ,
Inhalt
Übersichtskarte.....................
............A
Präambel
.............,,.....8
Planzeichnung-SaEung
...;...,
,............
...
............,......C
Planzeichenerklärun9....,.......
...,,.,.....
D
I Art und Maßder baulichenNutzungTexflicheFestset2ungen...,........,.........,....
F
ll Überbaubare
undnichtuberbaubaie
Grundstücksflächen
..L...................................
f
lllAußereGestaltung
der Baukörper.
.........................I
l V A r t , G e s t a l t u n g u n d H ö h e v o n E i n f r i e d u n g e n . . . . . . . . . . - . . . . . . ........ . . . . . . . . . c
V Zuwegungen
............G
Vl Maßnahmenund Frächenzum schutz,zur pflege und zur Entwicklunjvon
Natur,Landschaft
undderenZuordnung
....................{i
vll .Flächenmit Bindungen
für Bepflanzungen
und für die Erhaltungvon Bäumen
.undals WaldfestgesetzteFlächen
Vlll Entwässerung
...................
.............H
lX Freiflächen.
.............r{
X
Abfallsammelplatz.............
...............H
Hinweise...,...
..........,,,..
I
Bodenaushub.
..............
I
Dachflächenwasserversickerung
......................
.............
I
Denkmalschutz
......-.....I
Deutsche
Telekom
................................I
EonWestfalen
WeserGmbH
..............I
Feuerungsanlagen
für festeBrennstoffe......
................
J
Gewässer........
..............J
Ke11er...............
..............
J
Örtliche
8auvorschriften........................
..........................J
Städtebaulicher
Vertrag..........
..............J
..............J
!.andschaftsschutzgebiet........
Verkehrliche
Anbindung.........
..............J
Abstandvonlandwirtschaftlichen
Flächen............
................................K
Rec_htsgrundlagen
,,.........,..
.......,,.....K
Verfahrensvermerke............
....,,......,.
L
Begründung
...............
1
l. Allgemeines
.............
1
1. ZieLZweckundNotwendigkeit
desBebauungsplanes
............................................
I
2. Entwicklung
ausdem Flächennutzungsptan
..............
......................
I
3. Anpassung
an dieZielederRaumordnung
undLandesplanung............
...............
f
4. Abgrenzung
desGeltungsbereiches...........
.............
I
ff.Rahmenbedingungen...,.,.
......,.,....2
im
Gemeindegebiet.................
.........................2
1. FS"
2. Eigentumsstruktur
undbaulicher
Bestand...........
.............................
2
' 3. Gegenwärtige
Nutzung/Zustand
vonNaturundLandschaft.......
.............................2
4. Bestehende
Rechtliche
Verhältnisse....
...................3
lll. wesentlicherInhaltund zu envartendeAuswirkungender planaufstellung..
3
1. Städtebauliches
Konzept...
.............
3
2. Begründung
derFestsetzungen...................
............
3
3. Bodeninanspruchnahme...
..............5
4. NaturundLandschaft
......................5
5. Denkma1schut2....................
...........
l0
6. Verkehr/
Erschließung...
................
rO
L3
AufstellungdesBebauungsplanes
- Satzung
Nr. 05/03,,NördlichLagesche
Stlaße,,
7. Ver-undEntsorgungi
Oberflächenentwässerung
.........................
11
8. Altlasten/
Bodenaushub/
Bodenschutz...
...............
i1
9. Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)........
............
t2
10.Gewässer.
...........
12
AnlageA: Ausgangszustanddes Untersuchungsraumes
..
........13
AnfageB: ZustandgemäßFestsetzungen
des Entwurfes
,..........14
AnlageC: lm Landschaftschutsgebiet
verbleibendeFlächen..,..,.......,...........,..
1S
to
31
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05103,,NördlichLagesche
_ Satzuns
Straße..
Präambel
Aufgrunddes g 1 Abs.3 und-desg 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g 86 oer
Bauordnungfür das Land Nordrhein-westfaren
(Bauo NRW) iv. mit g"ai o",.
Gemeindeordnung.NRW
(Go NRW)hat der Rat äer Gemeindeteopotos"trorre
oie
Aufstellung.des
Bebauungsplanes
Nr. 05/03,,Nördlich
Lageschestraße,,,resteheno
aus der .Planzeichnung
und den texflichenFestsetzungen,
sowie den örflichen
Bauvorschriften,
alsSatzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
,32
-i
Bebauungsplan
Nr.05/03
LagescheStraße..
,,Nördlich
Planzeichnung
Gemeinde
Leopoldshöhe
B-plan
M 1:1000
Satzuno
"33
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagischeStraße,.
_ Satzune
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNutznn
AllgemeinesWohngebiet
(S9 (1)Nr.1 BaucB,S4 BauNVO)
p99_9!r1qt<u1-g
derZahtOerWohnungen
(SI (1)Nr.6 BaucB)
Maßder baulichen
z.B.GRZ0.3
Grundflächenzahl(Sg (r)rr. ,1BauGB,
S16BauNVo)
z.B. GFZ0,3 Geschoßflächenzahl
.lBaucB,16BauNVo)
19s 1t1r.rr.
S
HöhebaulicherAn
TH z.B.bis Traufhöheals Höchstmaß
(S9 (1)Nf. 1 BaucB,S 16 BauNVO)
4,3 m
Stellunqbaulicher
Firstrichtung(gs (r)r,rr.
z eaucal
offene Bauweise 15s 1r1
r,r.iE"ucB,
S22BauNVo)
nurEinzelhäuser
zulässio
(SI (1)Nr.2 BaucB,S 22 BauNVO)-
Baugrenze (s e (.1)Nr.2 BauGB,
S22undg 23BauNVO)
Grünflächen
PrivateGrünflächen
(S9(1)Nr.15BaucB)
Flächenfür Landwirtschaftund Wald
Flächenfür Wald
6 9 (1)Nr.18BaUGB)
7f
AußtellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NtirdlichLagesche
Straße,,_Satzung
Planungen,
Nutzungsregelungm
für Maßnahmenzum Schutz,zur Pflegeund zur Entwicklung
von Boden,Naturund Landschaft
Umgrenzung
vonFlächen
tur Maffi
undzurEntwicklung
vonBoden,NaturundLandschaft
(S (1)
9
Nr.20,(6)BaucB)
Umgrenzung
von Flächenmit BindungenfiiiEepGrzungen und
für _die Erhaltung von Bäumen / Sträucherni sönstigen
BepflanZUngen (S9Abs.1 Nr.2sBuchstabe
b) undAbs.6 BaucB)
Flächenfür Versorgungsanlagen,
ttir aG lUfaltentsorguns
und Abwasserbeseitigung
sowie für Ablagerungen
Abfallsammelplatz
(SI (1)Nr.12,14BaucB)
Umgrenzung von Flächen für die Wasser.jvirtscftaft
Hochwasserschutz
unddie RegelungdesWasserabflusses
hier:RigoleoderVersickerungsmulde
Planzeichen
Grenzedes räumlichen
eel@
Nr.05/03,,Nördlich
Lagesche
Straße(Seo)BaucB)
I-!-tI
GIVA/ IR
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
zu belastendeFlächen
(SI (1)Nr.21und(6)BaucB)
Abgrenzungunterschiedlicher
Nutzung,-äE.von-Baugebiffi
oder Abgrenzungder Maßes der Nutzung innerhaibeines
Satteldächer
mit einerDachneigun@
, 3f
Außtellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße"- Satzung
I Art und Maßder baulichenNutzungTextlicheFestsetzungen
Allgemeines
WohngebietI o
GRZ0.3
GFZ0.3
Es sindnurEinzelhäuser
zulässig.
Diehöchstzulässige
ZahlderWohnungen
in
Wohngebäuden
istaufzweibeschränkt.
Allgemeines
Wohngebiet
ll o
GRZ0.4
GFZ0.8
In den als Allgemeines
Wohngebietfestgesetzten
Bereichensind Tankstellenund
Gartenbaubetriebe
ausgeschlossen.
ll Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen
1. Anlehngewächshäuser
undverglaste
Wintergärten
:
Innerhalbder nicht tiberbaubaren
Grundstücksflächen
sind Anlehngewächshäuser
und verglasteWintergärtendann zulässig,wenn sie in das Hauptgebäude
einbezogen
wordensind.
2. Bodenbefestigung,
Freiflächen,
Stellplätze
undZufahrten:
Die Versiegelung
von Freiflächen
und Stellflächen
mit Materialien
wie Asphaltoder
Beton ist unzulässig.Für anzulegendePflasterflächen
ist ein Betonunterbau
nicht
zulässig.
3. Auf den nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
werdenGaragen,Carportsund
gem. g'14 BauNVOzugelassen.Die Größeder
Stellplätzesowie Nebenanlagen
Nebenanlagen
ist auf 30 m3beschränkt.
Ausnahmen
für Nebenanlagen
über30 m3
könnenzugelassen
werden.
4. In den als PrivateGrünflächen
ausgewiesenen
Bereichen
dürfenkeinebaulichen
Anlagen errichtet werden. Sie werden auch nicht auf die überbaubare
Grundstücksflächen
angerechnet.
lll AußereGestaltungder Baukörper
Dachaufbauten
AllgemeineVoraussetsungen
Dachaufbauten
sind ab 35" - 45' Grad Dachneigung
flach abgedecktoder als
Schleppgaube
zulässig.
Gestaltungs-und Ausführungsanforderungen
:
. DerseitlicheGaubenabstand
vom Ortgangmußmindestens
1,50m betragen.
o ZwischenEinzelgauben
sindmindestens
1,50m Abstandeinzuhalten.
. Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante
Gaubeneindeckung,
darfnichtgrößerals 1,50m sein.
. Als Gaubenlänge
istmaximal1/3der Gebäudelänge
zulässig.
. Es sind mindestens
zwei Dachziegelreihen
zwischenTraufeund Dachgaube
vorzusehen.
. Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirstund oberem
Dachgaubenabschluß
einzuhalten.
, 3 {
Aufst€llung des Bebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheSfiaße.,- Satzune
o In der Gaubenvorderfront
sind nur Fensierflächeneinschließlichihrer
konstruktiven Bauteile zulässio. Größere Wandflächen neDen den
Gaubenfenstern
sindnichtzulassiä.
Traufhöhe
Dief estsetzungen
zurTraufhöhe
gertennurfür die eingeschossigen
Gebäude.
Als Trau-fhöhe
werden4,30m als Höchstmaß
festgesetzt.
Beider Berechnung
der Traufhöhe
sindforgende-Bezugspunkte
maßgebend:
oberer
Bezuqspulkt:schnittpunktder Außenwa-nde
mit delr oberkanteäer oafinart.
Llnterer Pez-uqspunkt:
Schnittpunktder Außenwandflächen
mit der mittreren
Geländeoberfläche.
Als Geländeoberfläche
giltdas natürlich
anstehende
Gelände.
Drempel
DieFestsetzungder Dremperhöhe
girtnur für zweigeschossige
Gebäude.Hierwird
ein Drempelvon S0cm festgesetzt.
lV Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen
lm Bereichdes öffenflichen
straßenraumes
undder Geh-,Fahr-und Leitungsrechte
sindMauern,Holzzäune
oderlebendeHeckenbis g0 cm zulässig.
An seitlichen und hinteren Grundstückseinfriedigungen
sind Horzfrechtzäune,
Bohlenwände
oderMauernunzulässig.
V Zuwegungen
Private Zuwegungenmüssen mit wasserdurchrässigen
Materiarienhergesteilt
werden'Bei den bereitsbestehenden
Zuweg.ungen
(insbesondere
Flurstücktöaygirt
diesnur,wenneineErneuerung
des StraßeÄbeläges
erfolgt.
Das auf dem Flurstück228 festgesetäeGeh-,und Fahrrecht(zur sicherung
eines
Zugangsder außerhalbdes Geltungsbereiches
liegendenTeiiesdes Flursiücres;
darfnichtbefestigt
werden.
Vl Maßnahmen
und Frächen
zum schutz,zur pfregeundzur Entwickrung
von Natur,LandschaftundderenZuordnung
Die Flächen für die Ausgreichs-und Ersatzmaßnahmen
werden den neu
festgesetäenüberbaubaren
Flächenzugeordnet.Die Anlage una-üntäirraftung
dieserFlächenwirddurcheinenstädtebaul-ichen
Vertraggesichert.
Die
sind
entsprechend
den Festsetzungendes Bebauungsplanes
,Flächen
anzulegen.
Auf derAusgleichsfläche
auf dem Flurstück226 ist einedichteGehölzpflanzung
mit
einheimischen
standortgerechten
Gehölzenvozusehen.
Auf dem Flurstück227 ist eine streuobstwiese
mit einer Größe von 1.000 qm
anzulegen.Auf der obstwiese sind im Abstand von 10 m regionattyf
iscne,
hochstämmige
Obstbäume
zu pflanzen.
Die auf den Flurstücken
106,i27 und 228vorgesehenen
Ausgleichsflächen
sindmit
einer dreireihigenHecke zu umgeben.Die ars Ausgreichs.-fractren
testtesetzten
3v
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße"- Satzung
Flurstücke106, 227 und 228 (tlw.)werden mit Ausnahme der Heckenpflanzungen
und der Obstwieseder Sukzessionüberlassen.
Für die Anlage der Hecken - auf allen oben genannten Flächen - sind
einheimischeGehölzezu verwenden
standortgerechte
Vll Flächen mit Bindungen für Bepflanzungenund für die Erhaltung von
Bäumen und als Wald festgesetzte Flächen
Für die Flächenmit Bindungen
für Bepflanzungen
undfür die Erhaltung
von Bäumen
(S 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabeb) und Abs.6
/ Sträuchern
/ sonstigenBepflanzungen
BauGB)gilt, daß abgängigeGehölzedurch Neuanpflanzungen
zu ersetzensind.
Hierbeisindstandortgerechte
heimische
Gehölzezu verwenden.
Das Leitungsrecht
entlangder Lageschen
Straßeist zu begrünen.
Zur Bepflanzung
sindhierfürkeinetiefüvuzelnden
Pflanzenvozusehen.
Für die als Wald festgesetzteist eine dichteAnpflanzung
aus standortgerechten,
heimischenGehölzenentsprechend
der im Landschaftsplan
unter Glied.-Nr.5.4,
b) aufgeführten
Pflanzliste
Erläuterungen
vorzunehmen.
Vlll Entwässerung
Die Entwässerung
der zusätzlichen
überbaubaren
Flächenauf den Flurstücken
226,
227 und 228 (GemarkungKrentrup, Flur 5) ist auf der crundlage des
Bebauungsplanes
vomBauherren
durchzuführen.
lX Freiflächen
Freiflächen
sindgärtnerisch
anzulegen
unddauerhaft
zu unterhalten.
X Abfallsammelplatz
Der Abfallsammelplatz
ist mit standortgerechten
Gehölzeneinzugrünenund zu
pflastern.Der Haushaltsabfall
darf nur einenTag vor und am Tag der Abfuhrauf
diesemgelagertwerden.
, 3E
Außtellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,NördlichLagescheStraße,,_Satzuns
Hinweise
Bodenaushub
p^:Tilq 3""9er Satzung.über
die_Abfailentsorgung
im KreisLippe(21.11.1993)
soil
oerBaumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiert
werden,daß Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenaifätien
uno
anderenAbfallstoffenunterbleiben.soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalb
desPlangebietes
verbracht
werden.
Dachflächenwasserversickerung
Es ist zu prüfen,inwieweiteinedezentrale
Niederschragswasserbeseitigung
mögrich
ist
(hoherLehmanteir)
und der geringen
l$ !]a lwel Aufgrundder Bodenverhärtnisse
Größe der Grundstückekann eine dezenirareNiederschrägsbeseitig"ung
-stiä1;;'ni"nt
rm
Geltungsbereich
des Bebauungspranes
Nr. 05/03,,Nördrich
r_"g".""h"
gefordertwerden.
Die Rege-nwassernutzung
wirdvon der GemeindeLeopordshöhe
nach Rücksprache
mitdemAbwasserwerk
Leopoldshöhe
freigegeben.
Denkmalschutz
wenn bei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichfliche
Bodenfunde
oderBefunde(ewa
Tonscherben,
Metarrfunde,
dunkreBodenverfärbungen,
Knochen,rossitienyäntäecn
werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmarschutzgesetzes
die Entdeckung
unvezüglichder GemeindeoderdemAmtfür Bodendenk-malpflege,
hieri- Ärt r"g,
LippischeLandesmuseumDetmord,Ter-: 0s231r25231,'aniuieigän'unJ
ob
Entdeckungsstätte
dreiwerktagein unverändertem
zustandzu berassen.
Deutsche Telekom
lm. Planungsbereich
befinden sich relekommunikationsanragen
der Deutschen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderrich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausfuhrenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,
Beckhausstraße
36-,in 33611Bielefeld,
releton
1oszt;
5 67 - 8124(Planausgabe)
in die genaueLagederAnrag.nein*"rrä" ra".än.'-Fürden rechtzeitigen
AusbaudesTelekommunikationsnetzes
undder Koordinierung
mit dem straßenbauundden Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträg",
Lt ",
notwendig,_daß
Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahme-n
pta"nneieicn
ii
unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder $traße 14, 33602 Äier"r"ro,
mindestens
3 Monatevor Baubeginn
schriftlich
angezeigt
werden.
Eon Westfalen Weser GmbH
lnnerhalb
desPlanungsgebietes
befinden
sichAnlagenderEonwestfarenweser
GmbH.
ZurVermeidung
von Beschädigungen
dieserAnragenist es erforderrich,
sichvor
Bauausführung
in die LagedieserAnlageneinweiöen
zu lassen.
s3
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 05/03 ,Nördlich LagescheStraße"- Satzüng
lhrAnsprechpartner
hierfürist dasWesertalServiceCenterLage:
Pivitsheider
Str. 11,32791Lage,Tel:05232/9536-0
Feuerungsanlagenfür feste Brennstoffe
Gemäß$ 43 Abs. 1 BauO NW dürfenFeuerungsanlagen
für feste Brennstoffein
einem Abstandvon wenigerals 100 m zum Wald nur errichtetoder betrieben
gewährleistet
werden,wenn durchgeeigneteMaßnahmen
ist, daß kein Waldbrand
entsteht.
Gewässer
Am westlichenRanddes Planungsgebietes
verläuftein Gewässer.
In einemAbstand
von
10 m istjeglicheBebauung(auchZaunanlagen
etc.)ausgeschlossen.
Die Errichtung
von Anlagen am oder im Gewässerbal. eine Veränderungdes Gewässerlaufes
gemäß$ 99 Landeswassergesetz
bedarfgrundsätzlich
einerGenehmigung
bzw. $
31 Wasserhaushaltsgesetz
durchdie untereWasserbehörde.
Keller
Es wird empfohlen,
im Bereichdes Bebauungsplanes
Nr. 05/03,,Nördlich
Lagesche
Straße"aufden Bauvon Kellernzu vezichten.
ÖrttictreBauvorschriften
Gem. $ 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Festsetzungen
im Text,,örtliche
Bauvorschriften"
erlassen.MitihrerAufnahmein den
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegendie gestalterischen
geltenals Ordnungswidrigkeit
gem. g 84
Festsetzungen
BauONRW.
Städtebaul
icherVertrag
Die Anlage der Ausgleichsflächen
innerhalbdes Plangebietes
wird durch einen
städtebaulichen
Vertraggesichert.
Der Bebauungsplan
Nr.05/03"NördlichLagesche
Straße"wird erst mit der UnterschriftdiesesVertragesrechtskräftig.
Landschaftsschutzgebiet
Teile des Planungsgebietes
verbleibenim Geltungsbereich
des Landschaftsplanes
"Leopoldshöhe/
Nr. 2
Oerlinghausen-Nord".
Der Landschaftsschutz
ist hier nicht
aufgehoben.
Diesbetrifftdie an das Gewässerangrenzenden
alsWaldfestgesetzten
Bereiche,die Ausgleichsfläche
auf dem Flurstück
226 unddie als Ausgleichsflächen
festgesetäenBereiche
der Flurstücke
106,227und228.
VerkehrlicheAnbindung
Der Kreis Lippe bittet darum, bei der Detailplanung
des Anschlussesauf die
LagescheStraßebeteiligizu werden.
1o
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLag€sche
_ Satzuns
Straße,.
Abstandvon landwirtschaftlichenFlächen
Bei der Anlage der streuobstwiese
ist ein ausreichender
Abstand zu
landwirtschaftlichen
Flächen
einzuhalten.
Rechtsgrundlagen
.
fB*9gl . il ^g9r Fassunsder Bekanntmachuns
Pgq9g!!y-"!
vom
27.08.1997
(BGB|.| 5.2141,
BGB|.
1998| S. i37)
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatschG)in der Fassungder Bekanntmachung
vom25.März
2002(BGBLI S. .t193)
' Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-westfaren
(Go NRW) "in oer
F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u 1n 4g .v0o7m. 1 g g 4 ( G V N W S . O O O ) '
' Baunutzungsverordnung
(BauNVo)in der Fassungder Bekannimachung
vom
2 3 . 0 1 . 1 9 9( B
0 G B |t.s . 1 3 2 )
r Bauordnung
für das Land Nordrhein-westfaren
(Bauo NRW)in der Fassung
derBekanntmachung
vom01.03.2000
(GVNWS.256)
. Planzeichenverordnung
vom18.12.1990
(BGBI.1991I S. Sg)
'
K
Lt4
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße", Satzung
Verfahrensvermerke
Eindeutigkeit
Katastemachweis
Aufstellung
Auslegung
Die
Darstellung
des Es wird bescheinigt,
daßdie DieserPlanist gemäßg 2 des Der
Hochbauund
gegenwzirtigen
Zustandes Festsetzungen
der Baugesetzbuches
durch Planungsausschuß
der Gemeinde
stimmt
mit
den städtebaulichen Planung Beschlußdes Hochbau-und Leopoldshöhe hat in seiner
geometrisch
Katasterunterlagen
überein.
eindeutigist.
Planungsausschusses der Sitzung am _
dem
Gemeinde
Leopoldshöhe
vom Entwurf des Bebauungsplanes
2004 aufgestellt zugestimmtund seine öffentliche
Die Planunterlagen ff.ir den
worden.
Aüslegung
gem.
Geltungsbereichdes Planes
$ 3 Abs.2 BauGBbeschlossen.
auf der Gnmdlage der
Der
AufstellungsbeschlußOrt und Dauer der öffentlichen
Flurkarte
im
wurde
iun Auslegung wurden ortstlblich am
M 1:1000 entsprechendem
Standv.
ortsüblichbekamteemacht. bekamtgemacht.
Der
Entwurf
des
Bebauungsplanes und
der
Begri.indung
haben
vom
bis
Leopoldshöhe,
gem. $ 3Abs. 2
Detrnold,
BauGB öffentlich ausgelegen.
Detmold,
Kreis
Irn Auffrag
GemeindeLeopoldshöhe
Lippe
KJeis
Im Auflxag
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
Lippe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Der Landrat,Kreis Lippe
Verrtressrmsund Kataster
(Schernmel)
@ärgermeister)
Der LandraqKreis Lippe
Vermessunsund Kataster
Satzungsbescbluß
Dieser B ebauungsplan
ist gem.
vom
$ 10 des Baugesetzbuches
Rat
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
am
als
Satzungbeschlossen
worden,
Inlsaftheten
Planverfasser
Dieser Bebauungsplanist Der
Entwurf
gemäß$ l0 (3) BaUGBam Bebauungsplanes ist vom
Bauamt der
Gemeinde
im Amtsblaü des Kreises Leopoldshöhe ausgearbeitet
Lippe
bekanntgemachtworden.
worden.
Der Bebauungsplanist damit
am
rechtsverbindlichseworden.
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
GemeindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Bfirgermeister)
(Schemmel)
(Blirgermeister)
"
q2
Aufstellung des B€bauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße,,_Satzung
Begründung
l. Allgemeines
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Die Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 05/03"NördlichLageschestraße"weist
Baulandaus,um den Bauvon Einfamilienhäusern
aufGrundstü-cken
zu ermöglichen,
bereits
im
Eigentum
der
Bauinteressenten
befinden.
Nach oeräitigem
1ie .sJch
Rechtsstand(g 35 BauGB)ist die Realisierung
der Bauwünschenicht mögiich.
Aufgrundder immernochhohenBodenpreise
undderweiteranhaltenden
Nachirage
nach Baulandist es geboten,Baumöglichkeiten
auf Grundstücken
zu schaffen,auf
deneneineRealisierung
der Bebauung
schnellerfolgenkann.
Diesist besonders
vor dem Hintergrund
zu sehen,daß Teileder bereitsin anoeren
Bebauungsplänen
festgesetzten
Baumöglichkeiten
aufgrundvon bodenrechilichen
Problemen
dezeit nichtnutzbarsind.
Das Gebietdes Bebauungsplanes
Nr. 0b/03"NördlichLageschestraße" umfaßt
Flächen,die bisher nicht bebaut sind und bereitsvorhJndeneBebauung.Die
ausgewiesenen
überbaubaren
Flächenschließeneine Lückezwischender 6ererts
vorhandenen
Bebauung
unddersüdlichder Lageschen
Straße.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
Die .Flächeist im gültigenFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
ars
Fläche für die Landwirtschaftausgewiesen-parallel zur Auistellung des
Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich Lagesche Straße,, laufi oas
Anderungsverfahren
des Flächennutzungsplanes.
ziel der 14. Anderung des
Flächennutzungsplanes
der GemeindeLeopoldshöhe
istes, die bisherals Flaöherur
die Landwirtschaft
ausgewieseneFläche als wohnbauflächeund Flächenfür
Maßnahmen
zum schutz,zur pflegeundzur Entwicklung
von Naturund Landschaft
auszuweisen.Die Anfragegemäß $ 20 LplG wurde von der Bezirksregierung
Detmoldpositivbeschieden.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnungund Landesplanung
lm GEP ist die Fläche als AllgemeinerFreiraumund Agrarbereichmit der
Freiraumfunktion
Schutzder Landschaft
undErholung
ausgewtesen.
Der Geltungsbereich
ist im Flächennutzungsplan
ats ruöne für die Landwirtschaft
dargestellt.
Zudemliegtdie Flächeim Geltungsbereich
des Landschaftsplanes
Nr. 2
Leopoldshöhe
Oerlinghausen-Nord.
Die^Bezirksregierung
Detmoldhat in ihrerstellungnahme
gem.g 20 LplG mitgeteilt,
daß keine regionalplanerischen
Bedenken gegen oie l+. Anderung-des
Flächennutzungsplanes
bestehen.
4. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Das Anderungsgebiet
umfaßtdie folgendenFlurstückeder GemarkungKrentrup,
Flur5 vollständig
: 104,106,Z2S,226,227, 244.ZS7.
DesweiterenliegenTeileder folgendenFlurstücke
der Gemarkung
Krentrup,Flur5
teilweiseim Plangebiet:
37, 228,258.
+3
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr_ 05/03 ,,Nördlich LaeescheStraße.,_Satzuns
Das Planungsgebiet
istfolgendermaßen
umgrenzt:
o lm Westendurchein oberirdisches
Gewässer.
. lm NordendurchAckerundWiesen.
. lm OstendurchAckerundWiesen.
o lm Südendurchdie LagescheStraße.
Ein Planausschnitt
der DeutschenGrundkarte
(DGK)mit dem Geltungsbereich
des
Bebauungsplanes
ist beigefügt.
Das Planungsgebiet
hateineGrößevon ca. 1g.000om.
Der Geltungsbereich
ist mit der Auslegungum ca. g10 qm enrveitert
worden.Diese
Notwendigkeit
hat sich im Rahmender frühzeitigen
gezeigt.Nur durch
Beteiligung
die Eruveiterung
des Geltungsbereiches
könnendie Belangeder Fu-ßganger
und
Radfahrerausreichendberücksichtigtwerden.Die Eniveiterüng
erfolgt [onliret, um
dieAnbindungdesPlangebietes
an dasöffenfliche
Wegene?zusichein.
ll. Rahmenbedingungen
1. Lage im Gemeindegebiet
Das Aufstellungsgebiet
befindetsich an der Lageschen
straßeim ortsteilKrentrup.
westlich und südlichdes GebietesliegenbereitsbebauteArealein den Bereichen
der Bebauungspläne
Nr. 06/05,,Zentrum-ost"
und Nr. 06/01,,Evenhauser
Holz".Die
hier vorhandeheBebauungdient übenariegend
dem wohnen. lm süden des
Planungsgebietes
liegtdie Lageschestraße.überdieseerfolgtauchdie verkehrliche
Anbindungan den ortskerndes ortsteilesLeopoldshöhe
sowiedie regionalenund
überregionalen
Verkehrswege.
Für Fußgänger
bietetein von der Lageschenstraße
abgehenderFuß-und Radwegdie Möglichkeit,
den ortskernauchmit dem Fahrrad
und zu Fuß zu erreichen.lm ortskernLeopoldshöhes
befindensich die Geschäfte
destäglichenBedarfes.
Nördlichund westlichdes Planungsgebietes
liegenwaldflächenund wiesen und
Acker.
2. Eigentumsstrukturund baulicher Bestand
Alle Flurstückeim Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich
LagescheStraße"befindensich in Privatbesitz.
3. GegenwärtigeNutzung/Zustand
von Naturund Landschaft
Teile des Planungsgebietes
werden dezeit zu wohnzweckenmit Hausgärten
genutzt.Der überwiegende
Teil wird als wiese und weide genu?t.lm weste--n
des
Planungsgebietes
befindetsich ein offenesGewässerund ein Baumbestand
oer
Waldeigenschaften
aufüveisr.
DasGeländeim Plangebiet
fälltvon NordennachSüdenhin leichtab.
+1
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStralje,., Satzuns
4. BestehendeRechflicheVerhältnisse
lm GEP ist die Frächears Ailgemeiner
Freiraumund Agrarbereich
mit der
Freiraumfunktion
SchutzderLandsöhaft
undErholung
ausgewtesen.
Der Geltungsbereich
ist im f rächennutzungsptan
ats Fräche
für die Landwirtschaft
dargestellt
Zudemriegtdie Fräche
im certünisber"i"h
d", Lanoschattsfiänu.
rrrr.z
LeopoldshöheOerlinghausen_Nord.
lll' wesentlicherInhartund zu erwartende
Auswirkungender
Planaufstellung
1. Städtebauliches Konzept
Die vorliegendePranungweist Baurandauf Frächenaus,
die baurechflichim
liegen'
Bisher
bestehen
auf
diesen
Frächen
keineBaurechte,
{une1!9r9i9n
aie uu",.
die Möglichkeiten
des g 35 BauGBhinausgehen.
iukünftigist eine,o"n-voiguo"n
des Bebauungsplanes
entsprechende,
Wohibebauung
moglich.
Der weg zur Erschließung
der bereitsvorhandenen
wohnhäuserwird als Geh_,
Fahr-und.Leitungsrecht
festgesetä.weitereprivateErschrießungen
sino nuiin senr
geringemUmfangerforderlich.
Die neue Bebauungschrießtan bereitsvorhandenebzw. geprante
.
Bebauung
innerhalbdes
Gertungsbeleicheg
des Bebauungspränes
Nr. 05/03sowiean die der
Bebauungspläne
Nr.öOl0Sund06/01an.
Die, vorliegende pranung sieht eine rockere Bebauung
mit freistehenden
Einfamilienhäusern
vor. Eine dichte Bebauungwäre der La-gedes ceoietes am
Ortsrandundder Umgebung
nichtangemessenl
Die Abgrenzungder Bebauungzur FreienLandschafterfolgt
durch einen an oer
Grenzedes Bebauunqsoranes
iestgesetäenerunstreiten,
oeimit itanaortöäÄ"nt"
Gehölzenanzuregen
Gt. oie gena;ungnoroostticn
äesweges stehttraufständig
zur
FreienLandschaft.
Dies sichertzusaÄmenmii Jem testgäsetzten
crunrtäirän
oi"
Bildungeinesneuen,deuflichwahrnehmbaren
Ortsranoes.
2. Begründung der Festsetzungen
Art und Maßder baulichenNuEung
zur Bebauungder Grundstücke
ligl d:t Planungist es, die Voraussetzungen
mit
Wohnhäusern
zu schaffen.
Die in der umg-ebungvorhandeneBebauungist den an
das planunqsqebiet
anschließenden
Bebauungspränen
ars Ailgemäines
wonng"bi.i t".tgäJütl"oi"
d:r.
vorhande"nen
unüeptanten
im Zusämmenhang
:!91"1
.PranungsgeLiätes
bebautenortsteire
müssenebensoarsAilgemeine
wohngebiete
eing."trft;"rJen.
Die Festsetzung
arsAilgemeines.
wohngebietentspricht
der umgebungund sichert
das planerischeZier, ein Gebiet, da! vorwiegänddem wo-hnen"oienen
1orr,
umzusetzen.
+t
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße.,- Satzung
Der Ausschlußvon Tankstellenund Gartenbaubetrieben
ist erforderlich,
da eine
Flächenbereitstellung
in diesemGemeindeteil
nichtgewünscht
ist.FürdieseBetriebe
stehenin anderenTeilender Gemeindegeeignete
FlächenzurVerfügung.
Die festgesetäeZahl der Vollgeschosse
für die neuen überbaubarenFläcnen
verhinderteine massiveBebauungder Flächen,die an dieserstelle städtebaulich
nicht erwünschtist. Die im Bereich der bestehendenBebauungfestgesetzte
Zweigeschossigkeit
ist wegendes zu beachtenden
Bestandsschutzes
notwendig,
oa
die bestehenden
GebäudezweiVollgeschosse
haben.
Die Grundflächenzahl
von 0,3 (für die neue Bebauung)schöpft die für ein
Allgemeines
Wohngebiet
lautBauNVO1990zulässigen
0,4 nichtaus.Dieverringerte
GRZ ist an der bereitsbestehendenGrundstücksausnutzung
in der Umgebung
orientiert.
sie sicherteinezu übermäßige
Ausnutzung
der Grundstücke
mit baulichen
Anlagenundunterstützt
denangestrebten
aufgelockerten
Charakter
der Bebauung.
Anzahl der zulässigen Wohnungen pro Wohnhaus, Baugrenzen und
Zulässigkeitvon Einzelhäusern
Die Begrenzung
der zulässigen
WohnungenproWohnhausauf zweiWohneinheiten
sollen Mehrfamilienhäuser
am Ortsrandder Gemeindeunterbinden.
Dieserist an
dieserStellestädtebaulich
nichtgewünscht,
da die Erschließung
des Gebietesnur
für eine Einfamilienhausbebauung
vorgesehenwird und im Gegensatzzum
Planungsziel
eineraufgelockerten
Bebauung
steht.
Die festgesetzten
gebenden Bauherrendie Möglichkeit,
Baugrenzen
die position,
des Hauses entsprechendihren Wünschen,zu variieren.Trotzdemverbleiben
zwischen den neuen BaukörpernausreichendeFreiräume.Der aufgelockerte
Charakterbleibtso gewahrt.
Die festgesetzte
Ausnahme,daß Wintergärten
auch außerhalbder überbaubaren
Flächen liegen dürfen, erleichtertspätere Enareiterungen
der Gebäude. Da
Wintergärten
wesentlichtransparenter
gebautwerdenals die Hauptbaukörper,
ist
dieseAusnahmestädtebaulich
vertretbar.
Höheund Stellungder baulichenAnlagen
Die Festsetzungen
zur Höhe und zur stellungder baulichenAnlagenunterstützen
die BildungeinesneuenOrtsrandes,
der in seinerWahrnehmung
zurückgenommen
sein soll. Die Baukörperstellung
ermöglichteine Nutzungder Sonnenenergie.
Die
Festsetzung der Traufhöhe limitiert (zusammen mit den festgesetzten
Dachneigungen
und der Geschoßigkeit)
die Höheder Baukörperauf ein Maß,das
der Lageam Ortsrandangemessen
ist.
Die Festsetzung
der Drempelhöhe
bei den zweigeschossigen
GebäudenbeschränK
die Firsthöhedieser Gebäude,auf das für die Beachtungnachbarschaftlicner
Belangenotwendige
Maß.
Geh-,Fahr-,und Leitungsrechte/ Abfallsammelptatz
Die festgesetzten
Geh-, Fahr-,und Leitungsrechte
sind zur Ver- und Entsorgung
sowie zur Erschließung
des Gebietesnotwendig.Der Abfallsammelplatz
dientzur
+{
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagesche
Straße,,_Satzuns
Bereitstellung
derAbfailbehärter
am Abhorungstag
an der Lageschen
straße.rrrurso
kann aufgrundder fehrendenwendemögrichikeit"rur
s-acnsilelrw,sfewarrrteistet
werden,daßeineregelmäßige
Abfallentsärgung
möglichist.
Das auf dem Frurstück
2^2gfestgesetzte
Geh-,und Fahrrechtdientzur
- sicherung
eines Zugangs der außerharbdes Gertungsbereicrres
tieg;naen r"ii". 0".
FIurstückes.
3. Bodeninanspruchnahme
Die,Ausrrveisung
von überbaubarenFrächenbeanspruchtbisher unversiegerten
Boden.Brachfrächen
stehenin der Gemeinoer-eofoiosnoÄ"-"i"r,i
;;'ü;äsr.g.
Zur Baulandausweisuno
ist die N!r7ungunversiegertär
Frächen
aäneiunum!äigricn.
Das Gebot, mit Gruid- und Boden sparsamumzugehen,
wird beachtet.zur
Ers-chließung
der neuenBaumögrichkeiten
istoer räreitiuestetreno"w"giirr*tu"k
104) vorgesehen.
weitere zusätzriche
wege sind nur in sehr geringemumfang
erforderlich.
4. Natur und Landschaft
Die Aufstellungdes Bebauungspranes
Nr. 0s/03,,Nördrich
Lageschestraße,,weist
neue Bauflächen
in einemGebietaus, das bisheiim Außenbe-reich
ii*i. H;rdurch
we1len Flächenin Anspruchgenommen,
die bishernichtversiegert
wJren.gei oer
vorliegenden
Bebauunosoranaufstellung
sindgemaßg 1a BauGB-umw.tt."Äutzeno"
Belangein derAbwägüngzu prüfen.weiterninist einnusgreich
der zu erwartenden
Eingriffezu leisten.
a) Grundsätzliche
Aussagen
Bebauu.ngsplanänderung
ist gemäßS Ba (1) BNatSchGdas
?9i 9"t vorliegenden
,,verhältnis
zum Baurecht"in Verbindungmit äem g"t" e"rea
,,umwertschützenoe
Berange"
in der
Abwäqung
zu prüfen,
o6 mitdern"utstettunf
d"J il;;;glii"n""
fagesche
Strade,,
uin
eingriff
in Naturund Landschaft
ljl
.,,Nördtich
zu
erwarten
ist.
':tO?
Nach einer ersten qroben prognose werden die
Festsetzungendes
Bebauungsplanes
undde-rgegen_wärtig-e
eiotoptypgemaßder rechtrichen
öiunotage
der naturschutzrechfl
ichenEingriffsregälung
wieiötg"tbeurteitt:
Bishermögliche
Nutzung
gem.g 35 BauGB:
vorhandene
Wohnbebauung,
privateGrünflächen,
Wiese_undWeideflächen.
. . Anderungin überbaubare
Flächefür Wohnzwecke
ure gegenwärtigvorhandenenwiesen und weiden
- werden bei der zukünftrgen
Realisierungeiner wohnbebauungnicht mehi erhalten
bleiben. Die damit
verbundeneBodenversiegerung
bJeinflußtdie schutzgüterBoden, Arten und
Biotope,wasser/Grundw"i"",u-nd.
Krima/Luft
g"g"nü0", der bisherigen
Nutzungars
privateGrünfläche.
Die du.rchdie Nutzungsänäe"run
j verursachten
und nochnäher
zu konkretisierenden
Beeinträchtigungen
werdendäher als Eingriffin'Näiri"rno
Landschaftbewertet.
,v
AußtellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,Nördrich
Lagesche
stralje.,_ satzune
Bei Rearisierung
der pranungwerdendiewiesen-und.
weidenfrächen
entsprechend
oer vorliegenden
BebauungJptananoerunj
i,iiä
inroung
umgewandett.
der erstengrobenproonosö
oie nacr]
iu erwart"noäneä"intra"ntigungen
-schutzgüter
der unberebten
belebtenNatur-und
und
""d;;;
änäschaftsbirdes
werden
Betrachtung
nach
der
desZustandes
vön Naturunoi""0"äirätt wieforgt
beurteilt:
) SchutzgutBoden:
Die Bodenversieqeluno
durch die_Wohnhäuser,die. möglichen
Nebenanlagen,
sietprätzeund diä dazuqehcirigen
tf"il;;;ändert
die
Bodengenese
Bodenwasserhaushart
und den
del anstehend; B;J";;.ö"
natürriche
Bodenfruchtbarkeit
und die natürricheErtraqsfaifrigkeit.ffi;
il äen uisner anstehendenBoden
unterbunden.Die natürrichen
unJ'ptisirarischen
Eigenschaften
.ihemischen
oes
'
"o
;; Jää'.
runrtion
ruiäJn,
ä"n"i"
B:i:l."Hfl
[äno"
n
:il,?ffll,.f, oae"i;u'N;]ffi
j,!-"lrknyt irten undLebensgemeinschaften
:
uresesschutzgut
wirdwiedas.schutzgut
Boäen
durchdiegepranten
Maßnahmen
'lHfj
ffi
i?::iI"",IJ
on"'"nv.'.i"ör,ng;äääi'uo
nverlu
;te;b;i ä;; ;i;,,"
) Schutzgut
Wasser/ Grunowasser:
ist
_ tendenzieil
ü$:lnifr;"niiX"ol""o?"oauungundFlächenversieserung
eine
speziell "uän in_ iJn-,"ou"r"n
Bodenschichten,
.u "*"rtJnyasserhaushattes,
) SchutzgutKlima/ Luft:
Veränderungen des
Mikrokrimas ergeben
..
und
den
f,:3:[1i#::?:Jilil?:l
sich
durch
zusätzriche
oariit--verbundenen
Verrusi von
) SchutzgutLandschaftsbild:
Die vorliegendeBebauu
sieorunssiänt;-".ä;:il:"i"äilj:;äil3r:ffi
Hi"Ä""ili"i5,iT;.H;,:i"il
vorgesehenenAusgreichsfräch"'i
gr"ni"n ;;'ä"
Bebauunggegen die Freie
Landschaft ab. Durch oi" uärö".äÄ"i""n"ä""r"nanpflanzungen,
Beeinträchtigungendestancschattsotoe-s-;;ö;"";"".
werden
rnsgesamt wird für die
Arten und Leberrsgemeinschaften,
_Sgtr{zg.U!g1
wasser, Krima/Luftund Landschah.oiro
Boden,
täin'n"ääidärer schutzbedarferkannt.
Durch die vorgeseheneNutzung
wird es auf den beschriebenenFlächen
Eeernträchtigungen
zu
kommen.Oiö eeeinträchlior";
Maßnahinen
eimittert.
öleeiranzeru;;"ääi;?ääil.il"11?'o?ill.,L,nT:"?f.
i::
Baureiipranung,,Bewertung
voneing;ffe;i.'N"d; Jnäundschaft.:
+r
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr- 05/03,NördlichLagesche
Straße,,_Satzung
Zustandvor Bebauu
A) (sieheauch
q3
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagesche
Straße"- Satzung
ZustandgemäßFestsetzungen
des Bebauungsplanes
Nr.05/ 03 (B)(sieheauch
AnlaoeB
ng NeuGRZ0,3
9o
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,NördlichLagescheStraße,,_Satzung
Gesamtbilanzlcesamtflac@
= + 127
Aus der obigen Berechnüng-wäd
offensichtlich,
PIangebieteskompensiert
ist.
Eingriffinnerhalb
b) Vermeidung
/Minimierung
des Eingriffes
Das Landschaftsgesetz
sieht gem. g 4 vor, daß die Leistungsfähigkeit
des
Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes
nicht mehr als unbeiingt iotwenoig
beeinträchtigtwerden dürfen. Hierbei ist zwischen der Vermeidbarkeit
oes
vorhabensalssolches,der Vermeidbarkeit
einzelner
Teileundo"iiär"ir. rn'oäi.n"n
Minimierung
derAuswirkungen
auf NaturundLandschaft
zu untersöheiden.
unter Berücksichtigung
des vermeidungsaspektes
wirdeineBebauungals vertretbar
angesehen,weil wertvolleBiotopflächen
nicht betroffensino, unoänä tunstige
Erschließunggewährleistet
wird. Die Eingriffewerden in der summe a]s nicht
vermeidbarangesehen,
wobeider überuvieglnde
Teirder Eingriffeauch an "no.r.n
Standorten
zu verzeichnen
wären.
c) Kompensationsmaßnahme
(Maßnahmen,
Bewertung,
Lage,Gestaltung)
Die verbleibenden
unvermeidbaren
Beeinträchtigungen
in Natur und Landschaft
werden...durch Kompensationsmaßnahmen
s"r-. s s tanoscnaftslesetz
ausgegrichen.Die dafür
riegen 1c"rär*rng
lglSesehenen Ausgtäichsttaöhen
Krentrup'Flur5, Frurstücke
226,227und228(flv;.))innerharb
oe" Ftangeoiet;.
Der Landschaftsplan
des KreisesLippe(satzung12/2001)hat den Bereichin das
Landschaftsschutzgebiet
Bielefelderosning mit reutoburgerwald und osnrng
Vorbergensowie RavensbergerHügeilandeinbezogen.Insbesonderedient
das
Landschaftsschutzgebiet
zu.rErhaltungund Entwicklung
des für den planungsiaum
typischen Landschaftsbirdesmit seinen prägenden Tärern, natu"rnanen
"uiJ
waldbestän{en, geomorphorogischen
nuspraigungenund gtieoernoen
belebenden
Elementen.
D.asEntwicklungsziel
(Gliederungsnr.
1.2) für diesenBereichist die Anreicherung
einer im ganzenerhaltungswürdigen
Landschaft
mit naturnahen
Lebensräumen
uno
mit gliederndenund belebendenElementen.Das Entwicklungszi"r
äiäni zu,
sicherungund wiederherstelung
des Naturhaushartes,
der Einbiidrng
o;i
"eig"n;"n oie
Landschaftangrenzenden
Bebaüung,der steigerungder VierfartunJ
a".
Landschaftbildes.
Zur Erfüllungdes Entwicklungszieles
Anreicherung
sind unteranderemnaturnane
Lebensräume
hinsichtlich
der Biotopvernetzung
zu-ergänzenund,, u"rn.t "n,'wie
oi"
Gehölzbestände zu
vermehren, unteirepra;sJntierteBiotoptyfÄn
Streuobstwiesen,
Hochstaudenfluren
etc.anzulegän.
Die oben beschriebenenAusführungenergeben, daß in Anrehnung
an die
.
vorhandenenumgebungsbiotope
und aufgruid der ökorogischen
stru-ktuiaucn
inhaltlichdie vorgesehene
Ausgleichsflächä
als Ausgleichsriaßnahme
tür äen mit
der vorliegenden
Planungvorbereiteten
Eingriffgerechtwird.
S1
Aufstellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße,,- Satzung
Mit einer Flächenbereitstellung
von 5.446 qm und den oben beschriebenen
Maßnahmen
wirdder Eingriffinsgesamt
alsausgeglichen
angesehen.
Dabeiwirdder
volle Umfangder Ausgleichsflächen
als direkteKompensationsmaßnahme
für den
mitdervorliegenden
Planungvorbereiteten
Eingriffzugeordnet.
Zusammenfassendist festzustellen,daß die Belangedes Naturschutzesund
der Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeitet
und berücksichtigtworden sind. Die im Naturschutzzu beachtendenGebote
(Vermeidung,Minimierung,Kompensation)
wurdenangewandt.
d) Sicherung
des notwendigen
Ausgleiches
Die innerhalbdes PlangebietesliegendenKompensationsflächen
(Gemarkung
Krentrup, Flur 5, Flurstücke 226, 227 und 228) ist im Eigentum der
Grundstücksbesitzer,
auf deren GrundstückenüberbaubareFlächenfestgesetzt
werden. Mit Rechtskraft der vorliegendenPlanung, verpflichten sich die
Grundstückseigentümerper städtebaulichen Vertrag, die notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen
vorzunehmen.
lm Vertragwirddie Anlage,Unterhaltung
und
die Bereitstellung
der Flächendurchdie dezeitigenBesitzergeregelt.
Die festgesetzten Kompensationsflächen
werden in das Eingriffs- und
Ausgleichsflächenkataster
der GemeindeLeopoldshöhe
(inAufbau)eingetragen
und
beider 14. Flächennutzungsplanänderung
entsprechend
dargestellt.
5. Denkmalschutz
Für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
liegenkeine Hinweiseauf kulturund erdgeschichtliche
Bodenfundevor. Wenn bei Erdarbeitenkultur- ooer
erdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwaTonscherben,
Metallfunde,
dunkle
Bodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdecKwerden,ist nachgg 15 und 16 des
Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der Gemeindeoderdem Amt
für Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag:LippischeLandesmuseum
Detmold,Tel.:
05231125231,anzuzeigen und die Entdeckungsstättedrei WerKage in
unverändertem
Zustandzu belassen.
6. Verkehr/ Erschließung
Für die Erschließung
der Grundstückewird auf den bereitsvorhandenenWeg
(Flurstück'104),der als Geh-,Fahr-und Leitungsrecht
zurückgegriffen
festgesetzt
wird. Zur weiterenErschließung
des GebieteswerdenweitereGeh-, Fahr- und
Leitungsrechte
festgesetzt.Dies betriffidie Flurstücke226,228 und 258.
Die Einmündung
diesesWegesführtaufdie Kreisstraße
1 (Lagesche
Straße).
Um eine ausreichendeStraßenbreite
für den Eiegegnungsfall
von zwei pKWs
bereitzustellen
wirddas Geh-,Fahr-undLeitungsrecht
im unterenTeilauf eine Breite
von 6,5 m festgesetzt.WeiterhinwerdenSichtdreiecke
festgesetzt.
Die Belangedes Rad-und Fußgängerverkehrs
werdendurchdie Festsetzung
eines
Gehrechtesim Nordwestendes Plangebietes
(über das Flurstück258) beachtet.
Fußgängerund Radfahrerhabenso die Möglichkeit,
das öffentliche
Wegenetzder
Gemeindezu erreichen.
10
,2
Außtellung desBebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße,,_Satzune
7. Ver- und Entsorgung/ Oberflächenentwässerung
Aufgrund des $ sl a Landeswassergesetzes
ist Niederschragswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1g-96
erstmarsbebaut,uetest-rgt
odeian oie
öffentlicheKanalisation
angeschrossen
werden,vor ort zu veisictern,"zuvänresetn
oder ortsnahin ein Gewässereinzureiten,
soierndies orrn" g""intiä"t üörng 0",
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Eine versickerung
auf den,Grundstücke.n
ist aufgrundder Bodenverhärtnisse
(sehr
hoher.Lehmanteir)
technischnichtmögrich,
undka-nn
dahernichtgetorJ-; *erden.
Das Niederschlagswasser
wird dahei in einerRegenwasserkanärisation
gesa;mefi
undortsnahin ein Gewässereingeleitet.
Falls es erforderlichist, wird das anfalrendeRegenwasservor der
Einleitung
zunächstzurückgeharten.
Die arsRigorefestgesetzte
Frächemit einerortiG uon"u.
130qm reichtals Rückhaltung
aus.
Die Gemeindeempfiehrtauf den Grundstücken
eine geeigneteRegenrückhartung,
die auchzur Nutzungdes Regenwassers
beiträgt,
vorzusehen.
Die . Entsorgungdes schmutzwasserskan-n'durch den Anschruß
an erne
Druckleitung,
die in der Lageschen
Straßeverläuft,gewährleistet
werden.
Zur sicherungder Entsorgung
des Gebietes
werdenLeitungsrechte
festgesetzt.
Der Anschlußan das Frischwassernetz
der GemeindeLeopordshöhe
ist technisch
ln
der
Lageschen
straße
verräuft
eine Frischwasserreitung,
lnöslic.h
von der der
Anschlußder neuenBebauungerforgenkann.Diesewird durchoaö'Leitungsrecnt
gesichert.
Die Entwässerung
- auf der Grundrage
ist von den Bauherren
des Bebauungspranes
- durchzuführen.
8. Altlasten/ Bodenaushub/ BodenschuE
riegenkeine Informationen
f!.r .o9n Geltungsbereich
über
-des Bebauungspranes
Altablagerungenoder Alilasten
vor.
lm RahmenderVermeidungvon nachteirigenBodenveränderungen
wird i.V.m
g 3 a.Abs.2 der satzungiiberdieAbfailents-orgung
im Kreisr-ippeoäi Äodenärr'nro
innerhalbdes prangebietes
verbracht,
soweitd-iesiectrnisctr
mbiticnist.oie örorie
unddie Zuschnitteder Flurstücke
plangebiet
verdeuflichen
berJits,das innern"tu
des.Plangebietes
nurgeringerräumrichär
spierraum
für die unterbiingrngo;.'-'
Bodenaushub
besteht.DerBodenaushub
- äernichtim plangebiet
veibäni*ero"n
kann- istdaherabzufahren
undentsprechend
zu entsorgen.
üb:r.die_A'bfailentsorguns
imkreisLippe(21..r1.1ee3)
soil
P:Tiij:11::::t':lg
Der
öaumaßnahmen
unberasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiertwerden,daß Vermischungen
mit Bauschutt,BaustellenalEiLn-uno
anderen Abfallstoffenunterbleiben.söweit möglich,sollte oaher
BodÄnäusnuo
innerhalbdes Plangebietes
verbrachtwerden.
qr,ryß Kartedes Georogischer
DienstesNRW,,SchützwürdigeBöden,.befinden
sich in einemTeirbereich
des B-pranesFrachenmit schutzwüräigen
Böden:Böoen
mit regionalhoherBodenFruchtbarkeit.
ll
ls
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagesche
_ Satzune
Straße..
Füreinelandwirtschaftliche
Nutzungsinddie Flächenabernursehrbedinot
geeignet,da einerseits
die Flächengrößen
undFlurstückszuschnitte
einer
ökonomisch
sinnvollen
landwirtschaftlichen
Nutzungentgegenstehen
unddie Nähe
zumwald unddervorhandenen
wohnbebauung
eineNützungalsAckerflächen
erscnweren.
9. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVp)
Die Verpflichtung
zur Durchführung
einerumweltverträglichkeitsprüfung
bzw. erner
allg_emeinen
Vorprüfung
entsprechend
der Liste,,uvp-pflichtige
üorhabän,,
(hierNr.
18.8)bestehtnicht,da die festgesetzte
Grundfläche
gem.g ib Abs.2 BauNVooen
in der Listefestgelegten
Prüfiarerte
für die Vorprüfung(Nr. 19.7.2)von 20.000qm
nichl.eneichtDieGesamtgröße
des plangebietes
beträgica. 1920dqm.zudemliegt
die Nettobaulandausweisung
deuflichunter10.000qm
10.Gewässer
lnnerhalbdes Planungsgebietes
liegtein Gewässer.Durchdie Festsetzungen
oes
Bebauungsplanes
wird dieses ausreichendgeschützt.Mit wild abflieäendem
Oberflächenwasser
ist nichtzu rechnen.
t2
S1
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße."*Satzuns
AnlageA: Ausgangszustand
des Untersuchungsraumes
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\\
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\.i
-t'
\rl)
\| ..'.2
13
tFg--
AufstellungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,;NördlichLagesche
_ Satzung
Straße.,
AnlageB: ZustandgemäßFestsetzungen
des Entwurfes
I
l
1
l
t
' L-l
-
AufsteliungdesBebauungsplanes
Nr. 05/03,,NördlichLagesche
Straße,.,Satzung
Anlage C: lrn Landschaftsch
utzgebietverbleibendeFlächen
ffi
WeiterhinLandschaftsschuEgebiet
Maßstab1 ; 1000
4
-
4E 57
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
14. Anderungdes Flächennutzungsplanes
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Stand:November2004
5P
Inhalt
1.Z_ie|,
ZweckundNotwendigkeit
derFlächennuEungsplanänderung
2.BisherigeundkünftigeDarste||ung..........
3. Anpassung
an dieZielederRaumordnung
undLandesplanung
.
4. Abgrenzung
desGe|tungsbereiches.................................
5. Beschreibung
desPlangebietes
6. Auswirkungen
derFlächennutzungsplanänderung
......................1
.......................1
7.Altlasten/
6odenaushub/
Booensc-truc..................-................................:::........:...:::.....:..:
8. Landschaftsschu8.................................
Anlage1: lm LandschaftsschuEgebiet
verbleibende
Flächen
.....
53
...................................3
14. Anderungdes Flächennutzungsplanes
_ November2004
14.Anderungdes
Flächenn
utzungsplanes
M 1:10000
BisherigeDarstellung
Gemeinde
Leopoldshöhe
6o
- November2004
14. Anderungdes Flächennutzungsplanes
a
14.Anderungdes
Flächenn
utzungsplanes
Gemeinde
Leopoldshöhe
M 1:10000
ZukünftigeDarstellung
6t
- November
14.Anderung
desFlächennutzungsplanes
2004
Umgrenzungvon Flächen
für Maßnahmen
zu Schutz
/ Pflege/ Entwicklung
von
Naturund Landschaft
Anderungsgebiet
Verfahrensvermerke
Offenlegung
Ubereinstimmung
Genehmigung
der 14.Anderungdes der 14,Anderungdes der 14.Anderungdes
der 14.Anderungdes
FlächennuEungsplanesFlächennuEungsplanFlächennutzungsplanes Flächennutsungsplanes
der Gemeinde
es der Gemeinde
mit dem
der Gemeinde
Leopoldshöhe
Offenlegunqaexemplar
Leopoldshöhe
DieserPlan ist gemäßS Dieser Plan hat als Die
ÜbereinstimmungDieser Plan ist gemäß S
2 des BaugesetsbuchesEntwurfeinschließlichmit
dem 6 des Baugesetzbuches
durch Beschluß des Erläuterungs-bericht Offenlegungsexemplar von
der
Hochbauund in der Zeit
Bezirksregierung
gePlanungsauschusses
nehmigtworden.
der
Gemeinde
Leopoldshöhevom
Verfügung der Bezirksre2004
gierung Detmold
aufgestelltworden.
vom
vom
vom
bis
öffentlich ausgelegen. wird bescheinigt.
M.:
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Gemeinde
Leopoldshöhe
GemeindeLeopoldshöhe Bezirksregierung
Gemeinde
Leopoldshöhe
c
{z
Detmold,den
14.Anderung
_ November
desFlächennutzungsplanes
2004
Erläuterungsbericht
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit
der Flächennutzungsplanänderung
ziel d.er'14 Anderungdes Frächennutzungsplanes
äer GemeindeLeopoldshohe
ist
es, den bisher als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesenen'
Bereich ars
wohnbaufläche
auszuweisen.
Die neuenwohnbauflächen
sind notwendig,um oen
anhaltenden
Bedarfan Grundstücken
fürWohnbauzwecke
zu decken.
Parallel zur Anderung des Flächennutzungsplanes
steilt die Gemeinde den
Bebauungsplan
Nr. 05/03-,,Nördrich
LageschJstraße" auf. zur umsetzunj dieses
Bebauungsplanes
ist eineAnderungdeJFlächennutzungsplanes
notwendig.
2. Bisherige
undkünftigeDarstellung
Die Flächeist im wirksamenFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
ars
Flächefür die Landwirtschaft
ausgewiesen.
Zukünftigwerdenwohnbauflächen
und
Flächenfür Maßnahmen
zum schutz/ zur pflege/ iur Entwicklung
von Naturund
Landschaftdargestellt.Die. Darstellungen
im Flächennutzung"pän
entspäcnen
denen des im Parallelverfahren
aufgestellten
Bebauungsplan
Ni. 05/03 ',i{ördlich
LagescheStraße".
3. Anpassung
an die Zieleder Raumordnung
undLandesplanung
lm GEP ist die Fläche als AllgemeineiFreiraumund Agrarbereichmit der
FreiraumfunKion
Schutzder Landschaft
undErholung
ausgewieien.
Der Geltungsbereich
ist im Flächennutzungsplan
aÄ rtaör,efür die Landwirtschaft
dargestellt.
Zudemliegtdie Flächeim Geltungsbereich
des Landschaftsftän"r-Nr.
z
Leopoldshöhe
Oerlinghausen-Nord.
Die.Bezirksregierung
äußertkehe regionalpranerischen
Bedenkengegen die 14.
Anderungdes Flächennutzungsplanes.
4. Abgrenzung
des Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich
entsprichtdem des Bebauungsplanes
Nr. 05/03 ,,Nördlich
LagescheStraße".
Das Anderungsgebiet
umfaß1,
die forgendenFrurstücke
der GemarkungKrentrup,
Flur5 vollständig
: 104,106,225,226,-227
, 244,257.
Des weiterenliegenTeileder folgendenFlurstücke
der Gemarkung
Krentrup,Flur5
teilweiseim Plangebiet:
37,228,2SB.
Das Planungsgebiet
hateineGrößevonca..19.000
qm.
Der Geltungsbereich
wird mit der Auslegungum ca. g00 qm enrveitert.
Diese
Notwendigkeit
hat sich im Rah.men
der frühzeitigen
Beteiligung
gezeigt-ttrr. ärr"n
die.Enrveiterung
des Geltungsbereiches
können-die Belarige-dö,rr"nganlei rno
Radfahrer
ausreichend
berücksichtigt
werden.
Di-e Erweiterungerfolgt konkret, um die Anbindungdes plangebietesan das
öffentlicheWegeneEzu sichern.
5. Beschreibung
des Plangebietes
Der überwiegendeTeir wird ars wiese und weide genutzt. rm westen des
Planungsgebietes
befindetsich ein offenesGewässerund ein Baumbestand
der
Waldeigenschaften
aufirueist.
DasGeländeim Plangebiet
fälltvon NordennachSüdenhin leichtab.
6:
'14.Anderung
desFlächennutzungsplanes
_ November
2004
Teiledes Planungsgebietes
sind bereitsmit vierwohnhäusernbebaut.Einesdieser
Gebäude sieht direkt
-an der Lageschenstraße. Drei weitere stehen rm
nordwestlichen
Teirdes plangebietes
ca. 70 m von der Lageschenstraße entfernt.
Diesesindübereinenprivatwegan die Lagesche
Shaßeanlebunden.
befindensich wA-Frächen,die im Bebauungspran
[e-s!]ic! des Prangebietes
Nr.
06/05,,Zenkum-Ost"
festgesetzt
sind.
südlich der Lageschenstraße befindensich ausgewiesene
wohnbaufrächen,
die
bereitsteitweisebebautsind. rm Nordenund ostän des etangeoietes
iLg"; ,r,n
einen landwirtschaftlich
genutzteFlächenundzum anderen(besonders
im Norden)
kleinereWaldflächen.
6. Auswirkungen
der Flächennutzungsplanänderung
Durchdie vorliegende
Anderungwerdenneuewohäbaufrächen
ausgewiesen.
-Ebenso
Die innereundäußereErschließung
für dieseFlächenistgesichert.
kanndie
Ver- und Entsorgung
der Flächengesichert
werden.
Die weiterensindarrezu Berangedie sichaus dem Baugesetzbuch
und die bei der
Bauleitplanung
zu beachtensind ausreichendberücksichtigt
worden. Dies girt
beson-ders
für- die $g 5 und 9 des BauGB. Neben den weiter oben
'rJibereits
aufgeführtenAspekten ist die Gemeinde auch in oer uje "lt"
"r"n
Infrastrukturen
zurVerfügung
zu stellen.
7. Altlasten/Bodenaushub/
Bodenschutz
Geltungsbereich
des
Bebauungspranes
riegenkeinernformationen
fyl 9:"
über
Altablagerungenoder Alilastenvor.
lm Rahmendervermeidungvon nachteirigenBodenveränderungen
wird i.V.m
g 3 a.Abs.2 dersatzungüberdieAbfaflentörgung
im KreisLippedär aoJe;äusnuo
innerhalbdes prangebietes
verbracht,soweitd'iesiecrrniscn
mbfricni"t. biÄ Crt*e
unddie Zuschnitteder Frurstücke
prangebiet
verdeuflichen
ueäts, oas innlrr,Jo
-'
räumtichär
Spietraum
fürdieunteroitnsunj
oes
3::l]::.g:l5tel
11r.0?r.tns_.r
booenaushub
besteht.
-der
DerBodenaushub
plangebiet
nichtim
veibralcht
weroen
kann- istdaherabzufahren
undentsprechend
zu entsorgen.
g
im (reis Lippe(21.11.1993)
9gras 3-adersatzungüber.dieÄbfailentsorgung
sorl
bei Baumaßnahmen
unberasteter
BodenaushuS
so-ausgebaut,'ä,vrsthengeräg"h
,no
transportiert
werden,daßVermischungen
mitBauschutt,
Baustellenabfällän
u'nd
anderenAbfallstoffen
unterbleiben.
soweitmöglich,solrtedaherBodenaushub
innerhalbdesPlangebietes
verbrachtwerden.
GernäßKartedesGeologischen
DienstesNRW,,schütswürdige
Böden,,befinden
srcnIn ernemrerrbereich
des B-planesFlächenmltschutzwürdigen
Böden:Böden
mit regionalhoherBodenFruchtbarkeit.
Füreinelandwirtschaftliche
NutzungsinddieFlächenabernursehrb.edingt
geeignet,da einerseits
die Flächengrößen
undFlurstückszuschnitte
einer
ökonomisch
sinnvollen
landwirtschaftlichen
Nutzungentgegenstehen
unddie Nähe
'
zum wald unddervorhandenen
wohnbebauung
ei-netrtütz-ung
arsnctemacnen
erscnweren.
B. Landschaftsschutz
Die Flächenam Bachrauf
am wesflichenRanddesAnderungsgebietes
verbreiben
im
Landschaftsplan
(sieheAnlagel).
, 6rt
14.Anderung
desFlächennutzungsplanes
_ November
2004
Anlage1: lm Landschaftsschutzgebiet
verbleibende
Flächen
WeiterhinLandschaftsschutzgebiet
Maßstab1 : 1000
z
-