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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 25/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Anregungenund Bedenkenzum Bebauungsplan Nr. 05/03,,NördlichLagesche Straße" Landwirtschaftskammer (Abschriftdes Schreibensvom 25.0g,2004) SehrgeehrteDamenundHerren, zu dero.a.Planung wirdseitensder Landwirtschaftskammer alsTrägerötfenflicher Belange - folgende Landwirtschaft Stellungnahme abgegeben: 1. Anderung desFIächennutzungsplanes: Es werdenseitensder Landwirtschaft keineAnregungen oderBedenkenvorgetragen. 2. Aufstellung desBebauungsplanes Planzeichenerklärung: undFlächen ,,lVMaßnahmen zumSchuü,zur Pflegeundzur Entwicklung vonNatur, Landschaft undderenZuordnung" Auf d_em Flurstilck227 ist geplanteineStreuobstwiese mit hochstämmigen Obstbäumen anzulegen: Aus Sichtder Landwirtschaft solltebei derAnlagederStreuobstwiese däraufgeachtetwerd"n,äin"n großenAbstandzu den angrenzenden ausreichend Ackerflächen einzuhalten, umeinemögliche Beschattung durchdie anzupflanzenden Hochstämme zu vermeioen. Vorschlagder Verwattung: Einentsprechender Hinweis wirdin denBebauungsplan aufgenommen: Beider Anlageder Streuobstwiese ist ein ausreichender Abstrand zu landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten. E.ONWestfalenWeserAG (Abschriftdes Schreibensvom 17.0g.2004) SehrgeehrteDamenundHerren, lhrenBebauungsplan habenwir bearbeitet, undes bestehen grundsäElich keineBedenken. Beachten Sie jedochdie Hinweisezu den im Text angesprochenen Kosteniragungspflichten, Der Bereichistauf Versorgungsanlagen der E.ONWestfalenweler nC undbetriebsgefuhrter Unrernenmen geprüft. fhrAnsprechpartner istdie Betriebsstelle: Lage,pivitsheider str. 21,22791Lage,Tel.:05232- 95360 lm Geltungsbereich desBebauungsplanes befinden sichfolgende versorgunglanlagen: Niederspannungskabel Niederspannungsfreileitung(wirdabgebaut) Wir bittendieseAnlage(n) in denBebauungsplan aukunehmen. Denungefähren Verlaufbzw.Standort derAnlage(n) entnehmen Siedenbeigefügten übersichtsplänen. Beider Bauausführung berücksichtigen Sienachstehende Sachverhalte: 1. Erdarbeiten in der Näheder vorgenannten Versorgungseinrichtung(en) müssenunsererBetriebsstelle wenigstens. 8 Ta-gevorhermitgeteilt werden.Anhanddei von uns bei der Anzeigeder Baumaßnahmen ausgehändigten Bestandspläne bestehtdie Pflichtder bauausfithrenden Firma,die-genaueTiefe und Lage der Versorgungseinrichtungen durchQuerschläge, Suchschlitze oderähnliches fesüustellen. Um Schäden an den unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, dürfenArbeiten in derenNähenurvonHand und mitgeeigneten Geräten erfolgen. EineBeschädigung unserer Anlagenistauszuschließen. 2. Aus Sicherheitsgründen istvor BeginndesBauvorhabens in eineörtlicheEinweisung in die genaueLage der unterirdischen Versorgungseinrichtungen erforderlich. 3 SolhenAnderungen an unserenVersorgungseinrichtungen notwendigsein,ist ein Ortsterminmtrunserer Betriebsstelleerforderlich.Bitte stimmen Sie rechtzeitigeinen Teriin ab, da zur Durchfünrungvon Leitungsänderungsarbeiten eine angemesseneVorbereiiungszeit erforderlichist. In diesem Fall si;d die Kostentragungspfl ichten zu klären. 4. Der SchuEstreifen der Leitungendarf auf Grundder Bestimmungen (VDE,DVGW in derjeweilsgi1ltigen Fassung)nichtüberbautund mit Tiefwurzlern überpflanzt werden.EventuellgeplanteAnpflanzungen sinäin der Nähe unsererLeitungenaußerhalbdes Schutzstreifens unterBeachtungOäsovC\i\i-nrOeitsbtattes GW L6 125vorzunehmen. SolltendanachSchutzmaßnahmen unsererLeitungen erforderlich sein,so sinddiesemit unsabzustimmen. 5. Die Siromversorgungdes ausgewiesenenBereichesist durch die Erweiterungdes Ortsnetzes gewährleistet. Wir bittendie Belange unsererEnergieversorgung beilhrenweiterenPlanungen zu berücksichtigen. Vorschlagder Verwaltung: DasNiederspannungskabel wirdnichtnachrichtlich in diePlanzeichnung desBebauungsplanes eingetragen, da die in derAnlagedargestellte Freileitung abgebaut wird. Weiterhinist zu bedenken, daß die Bauherren im RahmenihrerSorgfaltspflicht dazuangehalten sind,sich vor der Bauausführung mitder EonWestfalen WeserAG in Verbindung zu setzen. Anregungenund Bedenkenzur 14,Anderungdes Flächennutzungsplanes und zur Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagescheStraße., Kreis Lippe,Der Landrat,32754Detmold(Abschriftdes Schreibensvom 23.08.2004) SehrgeehrteDamenund Herren, gegendie o.g.FlächennuEungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung bestehen seitensdes Kreises Lippe auch weiterhinkeine grundsätslichenBedenken.lch möchte Sie jedoch bitten, die folgende Stellungnahme des FG4.4, Landschaft und Naturhaushalt, im weiterenVerfahrenzu berocksiohtigen. DieAusgleichsfläche auf dem Flurstuck226 sowiedie neu hinzugekommene Grtlnfläche"verbleiben ,,Private aufgrundder hier getroffenenFestsetzungen ,,Flächezum Sc-hutz,zur Pflege und zur Entwicklungvon Boden,Naturund Landschaft"bzw.Grünflächeim Landschaftsschutzgebiet. lch bittedies in der Karta,die der Begrthdung desBebauungsplanes bzw.demErläuterungsbericht desFlächennutzungsplanes beigefügt wurde,zu korrigieren. Grundlagefür die Zurticknahmedes Landschaftsschutzgebietes ist weiterhindie als AnlagemeinerleEten Stellungnahme beigefügten Karte. Vorschlag der Verwaltung: DieAnlagenzumBebauungsplan undFlächennutzungsplan werdenentsprechend angepaßt. schreiben der EheleuteFuchs Lageschestraße 63, 33818Leopoldshöhe63. vom. 23.08.2004 NachEinsehen desöffentlichen Aushangs zur 14.Anderung desFlächennutzungsplanes habenwirfolgende Vorstellungen: Es ist aus unsererSichtnichtsgegendie Veränderung im Flächennutzungsplan der anderenParzellen in Flur 5 einzuwenden. UnserGrundstilck (Flurstück 37) ist bei dieser14. Anderungjedoch nur mit den Gebäudeteilen darauferfaßt.Es ist aberum einigesgrößer.UnserAnliegen unddamltverbunden auchder Einspruch zurAnderung desFlächennuEungsplanes istalso,einenweiteienTeilhinterden Gebäuden mitin die Anderungeinzubinden, um unsererjüngstenTochterein Bauvorhaben zu ermöglichen. Vor ca. acht Jahrenstelltenwir bereitseinenAnkag die ungenutzteRasenflächebebauenzu können.DiesemAntrag wurde nichtstattgegebenl Heuteist uns dieseAblehnungimmernochunklar,insbesondere dann,wennes einigeMeterweiterwestlichscheinbar problemlos bewilligt wird. Wir möchtennochmalbetonen,daßwir die bereitsausgearbeitete Anderung sehrbegrilßen!UnserZielist es nicht, Nachbarn"steine in den weg zu legen". Nur wenn jetzt die 14. Anderungoes FlächennuEungsplanes ansteht,kannunserAnliegen ebenfalls berücksichtigt werden. Wir hoffen,SiewerdenunseremWunschentsprechen. Vorschlag der Veruvaltung AufgrundderProbleme einefußläufige Anbindung desPlanungsgebietes an denOrtskern zu realisieren und den Zweifeln,ob eineErweiterung desGeltungsbereiches sichmit denZielender Landes-und Regionalplanung deckt,empfiehlt dieVerwaltung derAnregung nichtzu folgen. Z7 GEMEINDE LEOPOLDSHöHE Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagescheStraßen, Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begründung Stand:November2004 Satzung Z , Inhalt Übersichtskarte..................... ............A Präambel .............,,.....8 Planzeichnung-SaEung ...;..., ,............ ... ............,......C Planzeichenerklärun9....,....... ...,,.,..... D I Art und Maßder baulichenNutzungTexflicheFestset2ungen...,........,.........,.... F ll Überbaubare undnichtuberbaubaie Grundstücksflächen ..L................................... f lllAußereGestaltung der Baukörper. .........................I l V A r t , G e s t a l t u n g u n d H ö h e v o n E i n f r i e d u n g e n . . . . . . . . . . - . . . . . . ........ . . . . . . . . . c V Zuwegungen ............G Vl Maßnahmenund Frächenzum schutz,zur pflege und zur Entwicklunjvon Natur,Landschaft undderenZuordnung ....................{i vll .Flächenmit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltungvon Bäumen .undals WaldfestgesetzteFlächen Vlll Entwässerung ................... .............H lX Freiflächen. .............r{ X Abfallsammelplatz............. ...............H Hinweise...,... ..........,,,.. I Bodenaushub. .............. I Dachflächenwasserversickerung ...................... ............. I Denkmalschutz ......-.....I Deutsche Telekom ................................I EonWestfalen WeserGmbH ..............I Feuerungsanlagen für festeBrennstoffe...... ................ J Gewässer........ ..............J Ke11er............... .............. J Örtliche 8auvorschriften........................ ..........................J Städtebaulicher Vertrag.......... ..............J ..............J !.andschaftsschutzgebiet........ Verkehrliche Anbindung......... ..............J Abstandvonlandwirtschaftlichen Flächen............ ................................K Rec_htsgrundlagen ,,.........,.. .......,,.....K Verfahrensvermerke............ ....,,......,. L Begründung ............... 1 l. Allgemeines ............. 1 1. ZieLZweckundNotwendigkeit desBebauungsplanes ............................................ I 2. Entwicklung ausdem Flächennutzungsptan .............. ...................... I 3. Anpassung an dieZielederRaumordnung undLandesplanung............ ............... f 4. Abgrenzung desGeltungsbereiches........... ............. I ff.Rahmenbedingungen...,.,. ......,.,....2 im Gemeindegebiet................. .........................2 1. FS" 2. Eigentumsstruktur undbaulicher Bestand........... ............................. 2 ' 3. Gegenwärtige Nutzung/Zustand vonNaturundLandschaft....... .............................2 4. Bestehende Rechtliche Verhältnisse.... ...................3 lll. wesentlicherInhaltund zu envartendeAuswirkungender planaufstellung.. 3 1. Städtebauliches Konzept... ............. 3 2. Begründung derFestsetzungen................... ............ 3 3. Bodeninanspruchnahme... ..............5 4. NaturundLandschaft ......................5 5. Denkma1schut2.................... ........... l0 6. Verkehr/ Erschließung... ................ rO L3 AufstellungdesBebauungsplanes - Satzung Nr. 05/03,,NördlichLagesche Stlaße,, 7. Ver-undEntsorgungi Oberflächenentwässerung ......................... 11 8. Altlasten/ Bodenaushub/ Bodenschutz... ............... i1 9. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)........ ............ t2 10.Gewässer. ........... 12 AnlageA: Ausgangszustanddes Untersuchungsraumes .. ........13 AnfageB: ZustandgemäßFestsetzungen des Entwurfes ,..........14 AnlageC: lm Landschaftschutsgebiet verbleibendeFlächen..,..,.......,...........,.. 1S to 31 AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05103,,NördlichLagesche _ Satzuns Straße.. Präambel Aufgrunddes g 1 Abs.3 und-desg 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g 86 oer Bauordnungfür das Land Nordrhein-westfaren (Bauo NRW) iv. mit g"ai o",. Gemeindeordnung.NRW (Go NRW)hat der Rat äer Gemeindeteopotos"trorre oie Aufstellung.des Bebauungsplanes Nr. 05/03,,Nördlich Lageschestraße,,,resteheno aus der .Planzeichnung und den texflichenFestsetzungen, sowie den örflichen Bauvorschriften, alsSatzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister ,32 -i Bebauungsplan Nr.05/03 LagescheStraße.. ,,Nördlich Planzeichnung Gemeinde Leopoldshöhe B-plan M 1:1000 Satzuno "33 AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagischeStraße,. _ Satzune Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNutznn AllgemeinesWohngebiet (S9 (1)Nr.1 BaucB,S4 BauNVO) p99_9!r1qt<u1-g derZahtOerWohnungen (SI (1)Nr.6 BaucB) Maßder baulichen z.B.GRZ0.3 Grundflächenzahl(Sg (r)rr. ,1BauGB, S16BauNVo) z.B. GFZ0,3 Geschoßflächenzahl .lBaucB,16BauNVo) 19s 1t1r.rr. S HöhebaulicherAn TH z.B.bis Traufhöheals Höchstmaß (S9 (1)Nf. 1 BaucB,S 16 BauNVO) 4,3 m Stellunqbaulicher Firstrichtung(gs (r)r,rr. z eaucal offene Bauweise 15s 1r1 r,r.iE"ucB, S22BauNVo) nurEinzelhäuser zulässio (SI (1)Nr.2 BaucB,S 22 BauNVO)- Baugrenze (s e (.1)Nr.2 BauGB, S22undg 23BauNVO) Grünflächen PrivateGrünflächen (S9(1)Nr.15BaucB) Flächenfür Landwirtschaftund Wald Flächenfür Wald 6 9 (1)Nr.18BaUGB) 7f AußtellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NtirdlichLagesche Straße,,_Satzung Planungen, Nutzungsregelungm für Maßnahmenzum Schutz,zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden,Naturund Landschaft Umgrenzung vonFlächen tur Maffi undzurEntwicklung vonBoden,NaturundLandschaft (S (1) 9 Nr.20,(6)BaucB) Umgrenzung von Flächenmit BindungenfiiiEepGrzungen und für _die Erhaltung von Bäumen / Sträucherni sönstigen BepflanZUngen (S9Abs.1 Nr.2sBuchstabe b) undAbs.6 BaucB) Flächenfür Versorgungsanlagen, ttir aG lUfaltentsorguns und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen Abfallsammelplatz (SI (1)Nr.12,14BaucB) Umgrenzung von Flächen für die Wasser.jvirtscftaft Hochwasserschutz unddie RegelungdesWasserabflusses hier:RigoleoderVersickerungsmulde Planzeichen Grenzedes räumlichen eel@ Nr.05/03,,Nördlich Lagesche Straße(Seo)BaucB) I-!-tI GIVA/ IR mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastendeFlächen (SI (1)Nr.21und(6)BaucB) Abgrenzungunterschiedlicher Nutzung,-äE.von-Baugebiffi oder Abgrenzungder Maßes der Nutzung innerhaibeines Satteldächer mit einerDachneigun@ , 3f Außtellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße"- Satzung I Art und Maßder baulichenNutzungTextlicheFestsetzungen Allgemeines WohngebietI o GRZ0.3 GFZ0.3 Es sindnurEinzelhäuser zulässig. Diehöchstzulässige ZahlderWohnungen in Wohngebäuden istaufzweibeschränkt. Allgemeines Wohngebiet ll o GRZ0.4 GFZ0.8 In den als Allgemeines Wohngebietfestgesetzten Bereichensind Tankstellenund Gartenbaubetriebe ausgeschlossen. ll Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen 1. Anlehngewächshäuser undverglaste Wintergärten : Innerhalbder nicht tiberbaubaren Grundstücksflächen sind Anlehngewächshäuser und verglasteWintergärtendann zulässig,wenn sie in das Hauptgebäude einbezogen wordensind. 2. Bodenbefestigung, Freiflächen, Stellplätze undZufahrten: Die Versiegelung von Freiflächen und Stellflächen mit Materialien wie Asphaltoder Beton ist unzulässig.Für anzulegendePflasterflächen ist ein Betonunterbau nicht zulässig. 3. Auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen werdenGaragen,Carportsund gem. g'14 BauNVOzugelassen.Die Größeder Stellplätzesowie Nebenanlagen Nebenanlagen ist auf 30 m3beschränkt. Ausnahmen für Nebenanlagen über30 m3 könnenzugelassen werden. 4. In den als PrivateGrünflächen ausgewiesenen Bereichen dürfenkeinebaulichen Anlagen errichtet werden. Sie werden auch nicht auf die überbaubare Grundstücksflächen angerechnet. lll AußereGestaltungder Baukörper Dachaufbauten AllgemeineVoraussetsungen Dachaufbauten sind ab 35" - 45' Grad Dachneigung flach abgedecktoder als Schleppgaube zulässig. Gestaltungs-und Ausführungsanforderungen : . DerseitlicheGaubenabstand vom Ortgangmußmindestens 1,50m betragen. o ZwischenEinzelgauben sindmindestens 1,50m Abstandeinzuhalten. . Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante Gaubeneindeckung, darfnichtgrößerals 1,50m sein. . Als Gaubenlänge istmaximal1/3der Gebäudelänge zulässig. . Es sind mindestens zwei Dachziegelreihen zwischenTraufeund Dachgaube vorzusehen. . Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirstund oberem Dachgaubenabschluß einzuhalten. , 3 { Aufst€llung des Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheSfiaße.,- Satzune o In der Gaubenvorderfront sind nur Fensierflächeneinschließlichihrer konstruktiven Bauteile zulässio. Größere Wandflächen neDen den Gaubenfenstern sindnichtzulassiä. Traufhöhe Dief estsetzungen zurTraufhöhe gertennurfür die eingeschossigen Gebäude. Als Trau-fhöhe werden4,30m als Höchstmaß festgesetzt. Beider Berechnung der Traufhöhe sindforgende-Bezugspunkte maßgebend: oberer Bezuqspulkt:schnittpunktder Außenwa-nde mit delr oberkanteäer oafinart. Llnterer Pez-uqspunkt: Schnittpunktder Außenwandflächen mit der mittreren Geländeoberfläche. Als Geländeoberfläche giltdas natürlich anstehende Gelände. Drempel DieFestsetzungder Dremperhöhe girtnur für zweigeschossige Gebäude.Hierwird ein Drempelvon S0cm festgesetzt. lV Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen lm Bereichdes öffenflichen straßenraumes undder Geh-,Fahr-und Leitungsrechte sindMauern,Holzzäune oderlebendeHeckenbis g0 cm zulässig. An seitlichen und hinteren Grundstückseinfriedigungen sind Horzfrechtzäune, Bohlenwände oderMauernunzulässig. V Zuwegungen Private Zuwegungenmüssen mit wasserdurchrässigen Materiarienhergesteilt werden'Bei den bereitsbestehenden Zuweg.ungen (insbesondere Flurstücktöaygirt diesnur,wenneineErneuerung des StraßeÄbeläges erfolgt. Das auf dem Flurstück228 festgesetäeGeh-,und Fahrrecht(zur sicherung eines Zugangsder außerhalbdes Geltungsbereiches liegendenTeiiesdes Flursiücres; darfnichtbefestigt werden. Vl Maßnahmen und Frächen zum schutz,zur pfregeundzur Entwickrung von Natur,LandschaftundderenZuordnung Die Flächen für die Ausgreichs-und Ersatzmaßnahmen werden den neu festgesetäenüberbaubaren Flächenzugeordnet.Die Anlage una-üntäirraftung dieserFlächenwirddurcheinenstädtebaul-ichen Vertraggesichert. Die sind entsprechend den Festsetzungendes Bebauungsplanes ,Flächen anzulegen. Auf derAusgleichsfläche auf dem Flurstück226 ist einedichteGehölzpflanzung mit einheimischen standortgerechten Gehölzenvozusehen. Auf dem Flurstück227 ist eine streuobstwiese mit einer Größe von 1.000 qm anzulegen.Auf der obstwiese sind im Abstand von 10 m regionattyf iscne, hochstämmige Obstbäume zu pflanzen. Die auf den Flurstücken 106,i27 und 228vorgesehenen Ausgleichsflächen sindmit einer dreireihigenHecke zu umgeben.Die ars Ausgreichs.-fractren testtesetzten 3v Aufstellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße"- Satzung Flurstücke106, 227 und 228 (tlw.)werden mit Ausnahme der Heckenpflanzungen und der Obstwieseder Sukzessionüberlassen. Für die Anlage der Hecken - auf allen oben genannten Flächen - sind einheimischeGehölzezu verwenden standortgerechte Vll Flächen mit Bindungen für Bepflanzungenund für die Erhaltung von Bäumen und als Wald festgesetzte Flächen Für die Flächenmit Bindungen für Bepflanzungen undfür die Erhaltung von Bäumen (S 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabeb) und Abs.6 / Sträuchern / sonstigenBepflanzungen BauGB)gilt, daß abgängigeGehölzedurch Neuanpflanzungen zu ersetzensind. Hierbeisindstandortgerechte heimische Gehölzezu verwenden. Das Leitungsrecht entlangder Lageschen Straßeist zu begrünen. Zur Bepflanzung sindhierfürkeinetiefüvuzelnden Pflanzenvozusehen. Für die als Wald festgesetzteist eine dichteAnpflanzung aus standortgerechten, heimischenGehölzenentsprechend der im Landschaftsplan unter Glied.-Nr.5.4, b) aufgeführten Pflanzliste Erläuterungen vorzunehmen. Vlll Entwässerung Die Entwässerung der zusätzlichen überbaubaren Flächenauf den Flurstücken 226, 227 und 228 (GemarkungKrentrup, Flur 5) ist auf der crundlage des Bebauungsplanes vomBauherren durchzuführen. lX Freiflächen Freiflächen sindgärtnerisch anzulegen unddauerhaft zu unterhalten. X Abfallsammelplatz Der Abfallsammelplatz ist mit standortgerechten Gehölzeneinzugrünenund zu pflastern.Der Haushaltsabfall darf nur einenTag vor und am Tag der Abfuhrauf diesemgelagertwerden. , 3E Außtellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,NördlichLagescheStraße,,_Satzuns Hinweise Bodenaushub p^:Tilq 3""9er Satzung.über die_Abfailentsorgung im KreisLippe(21.11.1993) soil oerBaumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiert werden,daß Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenaifätien uno anderenAbfallstoffenunterbleiben.soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalb desPlangebietes verbracht werden. Dachflächenwasserversickerung Es ist zu prüfen,inwieweiteinedezentrale Niederschragswasserbeseitigung mögrich ist (hoherLehmanteir) und der geringen l$ !]a lwel Aufgrundder Bodenverhärtnisse Größe der Grundstückekann eine dezenirareNiederschrägsbeseitig"ung -stiä1;;'ni"nt rm Geltungsbereich des Bebauungspranes Nr. 05/03,,Nördrich r_"g".""h" gefordertwerden. Die Rege-nwassernutzung wirdvon der GemeindeLeopordshöhe nach Rücksprache mitdemAbwasserwerk Leopoldshöhe freigegeben. Denkmalschutz wenn bei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichfliche Bodenfunde oderBefunde(ewa Tonscherben, Metarrfunde, dunkreBodenverfärbungen, Knochen,rossitienyäntäecn werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmarschutzgesetzes die Entdeckung unvezüglichder GemeindeoderdemAmtfür Bodendenk-malpflege, hieri- Ärt r"g, LippischeLandesmuseumDetmord,Ter-: 0s231r25231,'aniuieigän'unJ ob Entdeckungsstätte dreiwerktagein unverändertem zustandzu berassen. Deutsche Telekom lm. Planungsbereich befinden sich relekommunikationsanragen der Deutschen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderrich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausfuhrenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld, Beckhausstraße 36-,in 33611Bielefeld, releton 1oszt; 5 67 - 8124(Planausgabe) in die genaueLagederAnrag.nein*"rrä" ra".än.'-Fürden rechtzeitigen AusbaudesTelekommunikationsnetzes undder Koordinierung mit dem straßenbauundden Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträg", Lt ", notwendig,_daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahme-n pta"nneieicn ii unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder $traße 14, 33602 Äier"r"ro, mindestens 3 Monatevor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Eon Westfalen Weser GmbH lnnerhalb desPlanungsgebietes befinden sichAnlagenderEonwestfarenweser GmbH. ZurVermeidung von Beschädigungen dieserAnragenist es erforderrich, sichvor Bauausführung in die LagedieserAnlageneinweiöen zu lassen. s3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,Nördlich LagescheStraße"- Satzüng lhrAnsprechpartner hierfürist dasWesertalServiceCenterLage: Pivitsheider Str. 11,32791Lage,Tel:05232/9536-0 Feuerungsanlagenfür feste Brennstoffe Gemäß$ 43 Abs. 1 BauO NW dürfenFeuerungsanlagen für feste Brennstoffein einem Abstandvon wenigerals 100 m zum Wald nur errichtetoder betrieben gewährleistet werden,wenn durchgeeigneteMaßnahmen ist, daß kein Waldbrand entsteht. Gewässer Am westlichenRanddes Planungsgebietes verläuftein Gewässer. In einemAbstand von 10 m istjeglicheBebauung(auchZaunanlagen etc.)ausgeschlossen. Die Errichtung von Anlagen am oder im Gewässerbal. eine Veränderungdes Gewässerlaufes gemäß$ 99 Landeswassergesetz bedarfgrundsätzlich einerGenehmigung bzw. $ 31 Wasserhaushaltsgesetz durchdie untereWasserbehörde. Keller Es wird empfohlen, im Bereichdes Bebauungsplanes Nr. 05/03,,Nördlich Lagesche Straße"aufden Bauvon Kellernzu vezichten. ÖrttictreBauvorschriften Gem. $ 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text,,örtliche Bauvorschriften" erlassen.MitihrerAufnahmein den Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegendie gestalterischen geltenals Ordnungswidrigkeit gem. g 84 Festsetzungen BauONRW. Städtebaul icherVertrag Die Anlage der Ausgleichsflächen innerhalbdes Plangebietes wird durch einen städtebaulichen Vertraggesichert. Der Bebauungsplan Nr.05/03"NördlichLagesche Straße"wird erst mit der UnterschriftdiesesVertragesrechtskräftig. Landschaftsschutzgebiet Teile des Planungsgebietes verbleibenim Geltungsbereich des Landschaftsplanes "Leopoldshöhe/ Nr. 2 Oerlinghausen-Nord". Der Landschaftsschutz ist hier nicht aufgehoben. Diesbetrifftdie an das Gewässerangrenzenden alsWaldfestgesetzten Bereiche,die Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 226 unddie als Ausgleichsflächen festgesetäenBereiche der Flurstücke 106,227und228. VerkehrlicheAnbindung Der Kreis Lippe bittet darum, bei der Detailplanung des Anschlussesauf die LagescheStraßebeteiligizu werden. 1o AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLag€sche _ Satzuns Straße,. Abstandvon landwirtschaftlichenFlächen Bei der Anlage der streuobstwiese ist ein ausreichender Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten. Rechtsgrundlagen . fB*9gl . il ^g9r Fassunsder Bekanntmachuns Pgq9g!!y-"! vom 27.08.1997 (BGB|.| 5.2141, BGB|. 1998| S. i37) Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)in der Fassungder Bekanntmachung vom25.März 2002(BGBLI S. .t193) ' Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-westfaren (Go NRW) "in oer F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u 1n 4g .v0o7m. 1 g g 4 ( G V N W S . O O O ) ' ' Baunutzungsverordnung (BauNVo)in der Fassungder Bekannimachung vom 2 3 . 0 1 . 1 9 9( B 0 G B |t.s . 1 3 2 ) r Bauordnung für das Land Nordrhein-westfaren (Bauo NRW)in der Fassung derBekanntmachung vom01.03.2000 (GVNWS.256) . Planzeichenverordnung vom18.12.1990 (BGBI.1991I S. Sg) ' K Lt4 Aufstellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße", Satzung Verfahrensvermerke Eindeutigkeit Katastemachweis Aufstellung Auslegung Die Darstellung des Es wird bescheinigt, daßdie DieserPlanist gemäßg 2 des Der Hochbauund gegenwzirtigen Zustandes Festsetzungen der Baugesetzbuches durch Planungsausschuß der Gemeinde stimmt mit den städtebaulichen Planung Beschlußdes Hochbau-und Leopoldshöhe hat in seiner geometrisch Katasterunterlagen überein. eindeutigist. Planungsausschusses der Sitzung am _ dem Gemeinde Leopoldshöhe vom Entwurf des Bebauungsplanes 2004 aufgestellt zugestimmtund seine öffentliche Die Planunterlagen ff.ir den worden. Aüslegung gem. Geltungsbereichdes Planes $ 3 Abs.2 BauGBbeschlossen. auf der Gnmdlage der Der AufstellungsbeschlußOrt und Dauer der öffentlichen Flurkarte im wurde iun Auslegung wurden ortstlblich am M 1:1000 entsprechendem Standv. ortsüblichbekamteemacht. bekamtgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begri.indung haben vom bis Leopoldshöhe, gem. $ 3Abs. 2 Detrnold, BauGB öffentlich ausgelegen. Detmold, Kreis Irn Auffrag GemeindeLeopoldshöhe Lippe KJeis Im Auflxag Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe Lippe (Schemmel) (Bürgermeister) Der Landrat,Kreis Lippe Verrtressrmsund Kataster (Schernmel) @ärgermeister) Der LandraqKreis Lippe Vermessunsund Kataster Satzungsbescbluß Dieser B ebauungsplan ist gem. vom $ 10 des Baugesetzbuches Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am als Satzungbeschlossen worden, Inlsaftheten Planverfasser Dieser Bebauungsplanist Der Entwurf gemäß$ l0 (3) BaUGBam Bebauungsplanes ist vom Bauamt der Gemeinde im Amtsblaü des Kreises Leopoldshöhe ausgearbeitet Lippe bekanntgemachtworden. worden. Der Bebauungsplanist damit am rechtsverbindlichseworden. Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Bfirgermeister) (Schemmel) (Blirgermeister) " q2 Aufstellung des B€bauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße,,_Satzung Begründung l. Allgemeines 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes Die Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 05/03"NördlichLageschestraße"weist Baulandaus,um den Bauvon Einfamilienhäusern aufGrundstü-cken zu ermöglichen, bereits im Eigentum der Bauinteressenten befinden. Nach oeräitigem 1ie .sJch Rechtsstand(g 35 BauGB)ist die Realisierung der Bauwünschenicht mögiich. Aufgrundder immernochhohenBodenpreise undderweiteranhaltenden Nachirage nach Baulandist es geboten,Baumöglichkeiten auf Grundstücken zu schaffen,auf deneneineRealisierung der Bebauung schnellerfolgenkann. Diesist besonders vor dem Hintergrund zu sehen,daß Teileder bereitsin anoeren Bebauungsplänen festgesetzten Baumöglichkeiten aufgrundvon bodenrechilichen Problemen dezeit nichtnutzbarsind. Das Gebietdes Bebauungsplanes Nr. 0b/03"NördlichLageschestraße" umfaßt Flächen,die bisher nicht bebaut sind und bereitsvorhJndeneBebauung.Die ausgewiesenen überbaubaren Flächenschließeneine Lückezwischender 6ererts vorhandenen Bebauung unddersüdlichder Lageschen Straße. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan Die .Flächeist im gültigenFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe ars Fläche für die Landwirtschaftausgewiesen-parallel zur Auistellung des Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich Lagesche Straße,, laufi oas Anderungsverfahren des Flächennutzungsplanes. ziel der 14. Anderung des Flächennutzungsplanes der GemeindeLeopoldshöhe istes, die bisherals Flaöherur die Landwirtschaft ausgewieseneFläche als wohnbauflächeund Flächenfür Maßnahmen zum schutz,zur pflegeundzur Entwicklung von Naturund Landschaft auszuweisen.Die Anfragegemäß $ 20 LplG wurde von der Bezirksregierung Detmoldpositivbeschieden. 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnungund Landesplanung lm GEP ist die Fläche als AllgemeinerFreiraumund Agrarbereichmit der Freiraumfunktion Schutzder Landschaft undErholung ausgewtesen. Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan ats ruöne für die Landwirtschaft dargestellt. Zudemliegtdie Flächeim Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2 Leopoldshöhe Oerlinghausen-Nord. Die^Bezirksregierung Detmoldhat in ihrerstellungnahme gem.g 20 LplG mitgeteilt, daß keine regionalplanerischen Bedenken gegen oie l+. Anderung-des Flächennutzungsplanes bestehen. 4. Abgrenzung des Geltungsbereiches Das Anderungsgebiet umfaßtdie folgendenFlurstückeder GemarkungKrentrup, Flur5 vollständig : 104,106,Z2S,226,227, 244.ZS7. DesweiterenliegenTeileder folgendenFlurstücke der Gemarkung Krentrup,Flur5 teilweiseim Plangebiet: 37, 228,258. +3 Aufstellung desBebauungsplanes Nr_ 05/03 ,,Nördlich LaeescheStraße.,_Satzuns Das Planungsgebiet istfolgendermaßen umgrenzt: o lm Westendurchein oberirdisches Gewässer. . lm NordendurchAckerundWiesen. . lm OstendurchAckerundWiesen. o lm Südendurchdie LagescheStraße. Ein Planausschnitt der DeutschenGrundkarte (DGK)mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist beigefügt. Das Planungsgebiet hateineGrößevon ca. 1g.000om. Der Geltungsbereich ist mit der Auslegungum ca. g10 qm enrveitert worden.Diese Notwendigkeit hat sich im Rahmender frühzeitigen gezeigt.Nur durch Beteiligung die Eruveiterung des Geltungsbereiches könnendie Belangeder Fu-ßganger und Radfahrerausreichendberücksichtigtwerden.Die Eniveiterüng erfolgt [onliret, um dieAnbindungdesPlangebietes an dasöffenfliche Wegene?zusichein. ll. Rahmenbedingungen 1. Lage im Gemeindegebiet Das Aufstellungsgebiet befindetsich an der Lageschen straßeim ortsteilKrentrup. westlich und südlichdes GebietesliegenbereitsbebauteArealein den Bereichen der Bebauungspläne Nr. 06/05,,Zentrum-ost" und Nr. 06/01,,Evenhauser Holz".Die hier vorhandeheBebauungdient übenariegend dem wohnen. lm süden des Planungsgebietes liegtdie Lageschestraße.überdieseerfolgtauchdie verkehrliche Anbindungan den ortskerndes ortsteilesLeopoldshöhe sowiedie regionalenund überregionalen Verkehrswege. Für Fußgänger bietetein von der Lageschenstraße abgehenderFuß-und Radwegdie Möglichkeit, den ortskernauchmit dem Fahrrad und zu Fuß zu erreichen.lm ortskernLeopoldshöhes befindensich die Geschäfte destäglichenBedarfes. Nördlichund westlichdes Planungsgebietes liegenwaldflächenund wiesen und Acker. 2. Eigentumsstrukturund baulicher Bestand Alle Flurstückeim Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße"befindensich in Privatbesitz. 3. GegenwärtigeNutzung/Zustand von Naturund Landschaft Teile des Planungsgebietes werden dezeit zu wohnzweckenmit Hausgärten genutzt.Der überwiegende Teil wird als wiese und weide genu?t.lm weste--n des Planungsgebietes befindetsich ein offenesGewässerund ein Baumbestand oer Waldeigenschaften aufüveisr. DasGeländeim Plangebiet fälltvon NordennachSüdenhin leichtab. +1 Aufstellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStralje,., Satzuns 4. BestehendeRechflicheVerhältnisse lm GEP ist die Frächears Ailgemeiner Freiraumund Agrarbereich mit der Freiraumfunktion SchutzderLandsöhaft undErholung ausgewtesen. Der Geltungsbereich ist im f rächennutzungsptan ats Fräche für die Landwirtschaft dargestellt Zudemriegtdie Fräche im certünisber"i"h d", Lanoschattsfiänu. rrrr.z LeopoldshöheOerlinghausen_Nord. lll' wesentlicherInhartund zu erwartende Auswirkungender Planaufstellung 1. Städtebauliches Konzept Die vorliegendePranungweist Baurandauf Frächenaus, die baurechflichim liegen' Bisher bestehen auf diesen Frächen keineBaurechte, {une1!9r9i9n aie uu",. die Möglichkeiten des g 35 BauGBhinausgehen. iukünftigist eine,o"n-voiguo"n des Bebauungsplanes entsprechende, Wohibebauung moglich. Der weg zur Erschließung der bereitsvorhandenen wohnhäuserwird als Geh_, Fahr-und.Leitungsrecht festgesetä.weitereprivateErschrießungen sino nuiin senr geringemUmfangerforderlich. Die neue Bebauungschrießtan bereitsvorhandenebzw. geprante . Bebauung innerhalbdes Gertungsbeleicheg des Bebauungspränes Nr. 05/03sowiean die der Bebauungspläne Nr.öOl0Sund06/01an. Die, vorliegende pranung sieht eine rockere Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern vor. Eine dichte Bebauungwäre der La-gedes ceoietes am Ortsrandundder Umgebung nichtangemessenl Die Abgrenzungder Bebauungzur FreienLandschafterfolgt durch einen an oer Grenzedes Bebauunqsoranes iestgesetäenerunstreiten, oeimit itanaortöäÄ"nt" Gehölzenanzuregen Gt. oie gena;ungnoroostticn äesweges stehttraufständig zur FreienLandschaft. Dies sichertzusaÄmenmii Jem testgäsetzten crunrtäirän oi" Bildungeinesneuen,deuflichwahrnehmbaren Ortsranoes. 2. Begründung der Festsetzungen Art und Maßder baulichenNuEung zur Bebauungder Grundstücke ligl d:t Planungist es, die Voraussetzungen mit Wohnhäusern zu schaffen. Die in der umg-ebungvorhandeneBebauungist den an das planunqsqebiet anschließenden Bebauungspränen ars Ailgemäines wonng"bi.i t".tgäJütl"oi" d:r. vorhande"nen unüeptanten im Zusämmenhang :!91"1 .PranungsgeLiätes bebautenortsteire müssenebensoarsAilgemeine wohngebiete eing."trft;"rJen. Die Festsetzung arsAilgemeines. wohngebietentspricht der umgebungund sichert das planerischeZier, ein Gebiet, da! vorwiegänddem wo-hnen"oienen 1orr, umzusetzen. +t Aufstellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße.,- Satzung Der Ausschlußvon Tankstellenund Gartenbaubetrieben ist erforderlich, da eine Flächenbereitstellung in diesemGemeindeteil nichtgewünscht ist.FürdieseBetriebe stehenin anderenTeilender Gemeindegeeignete FlächenzurVerfügung. Die festgesetäeZahl der Vollgeschosse für die neuen überbaubarenFläcnen verhinderteine massiveBebauungder Flächen,die an dieserstelle städtebaulich nicht erwünschtist. Die im Bereich der bestehendenBebauungfestgesetzte Zweigeschossigkeit ist wegendes zu beachtenden Bestandsschutzes notwendig, oa die bestehenden GebäudezweiVollgeschosse haben. Die Grundflächenzahl von 0,3 (für die neue Bebauung)schöpft die für ein Allgemeines Wohngebiet lautBauNVO1990zulässigen 0,4 nichtaus.Dieverringerte GRZ ist an der bereitsbestehendenGrundstücksausnutzung in der Umgebung orientiert. sie sicherteinezu übermäßige Ausnutzung der Grundstücke mit baulichen Anlagenundunterstützt denangestrebten aufgelockerten Charakter der Bebauung. Anzahl der zulässigen Wohnungen pro Wohnhaus, Baugrenzen und Zulässigkeitvon Einzelhäusern Die Begrenzung der zulässigen WohnungenproWohnhausauf zweiWohneinheiten sollen Mehrfamilienhäuser am Ortsrandder Gemeindeunterbinden. Dieserist an dieserStellestädtebaulich nichtgewünscht, da die Erschließung des Gebietesnur für eine Einfamilienhausbebauung vorgesehenwird und im Gegensatzzum Planungsziel eineraufgelockerten Bebauung steht. Die festgesetzten gebenden Bauherrendie Möglichkeit, Baugrenzen die position, des Hauses entsprechendihren Wünschen,zu variieren.Trotzdemverbleiben zwischen den neuen BaukörpernausreichendeFreiräume.Der aufgelockerte Charakterbleibtso gewahrt. Die festgesetzte Ausnahme,daß Wintergärten auch außerhalbder überbaubaren Flächen liegen dürfen, erleichtertspätere Enareiterungen der Gebäude. Da Wintergärten wesentlichtransparenter gebautwerdenals die Hauptbaukörper, ist dieseAusnahmestädtebaulich vertretbar. Höheund Stellungder baulichenAnlagen Die Festsetzungen zur Höhe und zur stellungder baulichenAnlagenunterstützen die BildungeinesneuenOrtsrandes, der in seinerWahrnehmung zurückgenommen sein soll. Die Baukörperstellung ermöglichteine Nutzungder Sonnenenergie. Die Festsetzung der Traufhöhe limitiert (zusammen mit den festgesetzten Dachneigungen und der Geschoßigkeit) die Höheder Baukörperauf ein Maß,das der Lageam Ortsrandangemessen ist. Die Festsetzung der Drempelhöhe bei den zweigeschossigen GebäudenbeschränK die Firsthöhedieser Gebäude,auf das für die Beachtungnachbarschaftlicner Belangenotwendige Maß. Geh-,Fahr-,und Leitungsrechte/ Abfallsammelptatz Die festgesetzten Geh-, Fahr-,und Leitungsrechte sind zur Ver- und Entsorgung sowie zur Erschließung des Gebietesnotwendig.Der Abfallsammelplatz dientzur +{ AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagesche Straße,,_Satzuns Bereitstellung derAbfailbehärter am Abhorungstag an der Lageschen straße.rrrurso kann aufgrundder fehrendenwendemögrichikeit"rur s-acnsilelrw,sfewarrrteistet werden,daßeineregelmäßige Abfallentsärgung möglichist. Das auf dem Frurstück 2^2gfestgesetzte Geh-,und Fahrrechtdientzur - sicherung eines Zugangs der außerharbdes Gertungsbereicrres tieg;naen r"ii". 0". FIurstückes. 3. Bodeninanspruchnahme Die,Ausrrveisung von überbaubarenFrächenbeanspruchtbisher unversiegerten Boden.Brachfrächen stehenin der Gemeinoer-eofoiosnoÄ"-"i"r,i ;;'ü;äsr.g. Zur Baulandausweisuno ist die N!r7ungunversiegertär Frächen aäneiunum!äigricn. Das Gebot, mit Gruid- und Boden sparsamumzugehen, wird beachtet.zur Ers-chließung der neuenBaumögrichkeiten istoer räreitiuestetreno"w"giirr*tu"k 104) vorgesehen. weitere zusätzriche wege sind nur in sehr geringemumfang erforderlich. 4. Natur und Landschaft Die Aufstellungdes Bebauungspranes Nr. 0s/03,,Nördrich Lageschestraße,,weist neue Bauflächen in einemGebietaus, das bisheiim Außenbe-reich ii*i. H;rdurch we1len Flächenin Anspruchgenommen, die bishernichtversiegert wJren.gei oer vorliegenden Bebauunosoranaufstellung sindgemaßg 1a BauGB-umw.tt."Äutzeno" Belangein derAbwägüngzu prüfen.weiterninist einnusgreich der zu erwartenden Eingriffezu leisten. a) Grundsätzliche Aussagen Bebauu.ngsplanänderung ist gemäßS Ba (1) BNatSchGdas ?9i 9"t vorliegenden ,,verhältnis zum Baurecht"in Verbindungmit äem g"t" e"rea ,,umwertschützenoe Berange" in der Abwäqung zu prüfen, o6 mitdern"utstettunf d"J il;;;glii"n"" fagesche Strade,, uin eingriff in Naturund Landschaft ljl .,,Nördtich zu erwarten ist. ':tO? Nach einer ersten qroben prognose werden die Festsetzungendes Bebauungsplanes undde-rgegen_wärtig-e eiotoptypgemaßder rechtrichen öiunotage der naturschutzrechfl ichenEingriffsregälung wieiötg"tbeurteitt: Bishermögliche Nutzung gem.g 35 BauGB: vorhandene Wohnbebauung, privateGrünflächen, Wiese_undWeideflächen. . . Anderungin überbaubare Flächefür Wohnzwecke ure gegenwärtigvorhandenenwiesen und weiden - werden bei der zukünftrgen Realisierungeiner wohnbebauungnicht mehi erhalten bleiben. Die damit verbundeneBodenversiegerung bJeinflußtdie schutzgüterBoden, Arten und Biotope,wasser/Grundw"i"",u-nd. Krima/Luft g"g"nü0", der bisherigen Nutzungars privateGrünfläche. Die du.rchdie Nutzungsänäe"run j verursachten und nochnäher zu konkretisierenden Beeinträchtigungen werdendäher als Eingriffin'Näiri"rno Landschaftbewertet. ,v AußtellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,Nördrich Lagesche stralje.,_ satzune Bei Rearisierung der pranungwerdendiewiesen-und. weidenfrächen entsprechend oer vorliegenden BebauungJptananoerunj i,iiä inroung umgewandett. der erstengrobenproonosö oie nacr] iu erwart"noäneä"intra"ntigungen -schutzgüter der unberebten belebtenNatur-und und ""d;;; änäschaftsbirdes werden Betrachtung nach der desZustandes vön Naturunoi""0"äirätt wieforgt beurteilt: ) SchutzgutBoden: Die Bodenversieqeluno durch die_Wohnhäuser,die. möglichen Nebenanlagen, sietprätzeund diä dazuqehcirigen tf"il;;;ändert die Bodengenese Bodenwasserhaushart und den del anstehend; B;J";;.ö" natürriche Bodenfruchtbarkeit und die natürricheErtraqsfaifrigkeit.ffi; il äen uisner anstehendenBoden unterbunden.Die natürrichen unJ'ptisirarischen Eigenschaften .ihemischen oes ' "o ;; Jää'. runrtion ruiäJn, ä"n"i" B:i:l."Hfl [äno" n :il,?ffll,.f, oae"i;u'N;]ffi j,!-"lrknyt irten undLebensgemeinschaften : uresesschutzgut wirdwiedas.schutzgut Boäen durchdiegepranten Maßnahmen 'lHfj ffi i?::iI"",IJ on"'"nv.'.i"ör,ng;äääi'uo nverlu ;te;b;i ä;; ;i;,," ) Schutzgut Wasser/ Grunowasser: ist _ tendenzieil ü$:lnifr;"niiX"ol""o?"oauungundFlächenversieserung eine speziell "uän in_ iJn-,"ou"r"n Bodenschichten, .u "*"rtJnyasserhaushattes, ) SchutzgutKlima/ Luft: Veränderungen des Mikrokrimas ergeben .. und den f,:3:[1i#::?:Jilil?:l sich durch zusätzriche oariit--verbundenen Verrusi von ) SchutzgutLandschaftsbild: Die vorliegendeBebauu sieorunssiänt;-".ä;:il:"i"äilj:;äil3r:ffi Hi"Ä""ili"i5,iT;.H;,:i"il vorgesehenenAusgreichsfräch"'i gr"ni"n ;;'ä" Bebauunggegen die Freie Landschaft ab. Durch oi" uärö".äÄ"i""n"ä""r"nanpflanzungen, Beeinträchtigungendestancschattsotoe-s-;;ö;"";"". werden rnsgesamt wird für die Arten und Leberrsgemeinschaften, _Sgtr{zg.U!g1 wasser, Krima/Luftund Landschah.oiro Boden, täin'n"ääidärer schutzbedarferkannt. Durch die vorgeseheneNutzung wird es auf den beschriebenenFlächen Eeernträchtigungen zu kommen.Oiö eeeinträchlior"; Maßnahinen eimittert. öleeiranzeru;;"ääi;?ääil.il"11?'o?ill.,L,nT:"?f. i:: Baureiipranung,,Bewertung voneing;ffe;i.'N"d; Jnäundschaft.: +r AufstellungdesBebauungsplanes Nr- 05/03,NördlichLagesche Straße,,_Satzung Zustandvor Bebauu A) (sieheauch q3 AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagesche Straße"- Satzung ZustandgemäßFestsetzungen des Bebauungsplanes Nr.05/ 03 (B)(sieheauch AnlaoeB ng NeuGRZ0,3 9o Aufstellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,NördlichLagescheStraße,,_Satzung Gesamtbilanzlcesamtflac@ = + 127 Aus der obigen Berechnüng-wäd offensichtlich, PIangebieteskompensiert ist. Eingriffinnerhalb b) Vermeidung /Minimierung des Eingriffes Das Landschaftsgesetz sieht gem. g 4 vor, daß die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nicht mehr als unbeiingt iotwenoig beeinträchtigtwerden dürfen. Hierbei ist zwischen der Vermeidbarkeit oes vorhabensalssolches,der Vermeidbarkeit einzelner Teileundo"iiär"ir. rn'oäi.n"n Minimierung derAuswirkungen auf NaturundLandschaft zu untersöheiden. unter Berücksichtigung des vermeidungsaspektes wirdeineBebauungals vertretbar angesehen,weil wertvolleBiotopflächen nicht betroffensino, unoänä tunstige Erschließunggewährleistet wird. Die Eingriffewerden in der summe a]s nicht vermeidbarangesehen, wobeider überuvieglnde Teirder Eingriffeauch an "no.r.n Standorten zu verzeichnen wären. c) Kompensationsmaßnahme (Maßnahmen, Bewertung, Lage,Gestaltung) Die verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft werden...durch Kompensationsmaßnahmen s"r-. s s tanoscnaftslesetz ausgegrichen.Die dafür riegen 1c"rär*rng lglSesehenen Ausgtäichsttaöhen Krentrup'Flur5, Frurstücke 226,227und228(flv;.))innerharb oe" Ftangeoiet;. Der Landschaftsplan des KreisesLippe(satzung12/2001)hat den Bereichin das Landschaftsschutzgebiet Bielefelderosning mit reutoburgerwald und osnrng Vorbergensowie RavensbergerHügeilandeinbezogen.Insbesonderedient das Landschaftsschutzgebiet zu.rErhaltungund Entwicklung des für den planungsiaum typischen Landschaftsbirdesmit seinen prägenden Tärern, natu"rnanen "uiJ waldbestän{en, geomorphorogischen nuspraigungenund gtieoernoen belebenden Elementen. D.asEntwicklungsziel (Gliederungsnr. 1.2) für diesenBereichist die Anreicherung einer im ganzenerhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen uno mit gliederndenund belebendenElementen.Das Entwicklungszi"r äiäni zu, sicherungund wiederherstelung des Naturhaushartes, der Einbiidrng o;i "eig"n;"n oie Landschaftangrenzenden Bebaüung,der steigerungder VierfartunJ a". Landschaftbildes. Zur Erfüllungdes Entwicklungszieles Anreicherung sind unteranderemnaturnane Lebensräume hinsichtlich der Biotopvernetzung zu-ergänzenund,, u"rn.t "n,'wie oi" Gehölzbestände zu vermehren, unteirepra;sJntierteBiotoptyfÄn Streuobstwiesen, Hochstaudenfluren etc.anzulegän. Die oben beschriebenenAusführungenergeben, daß in Anrehnung an die . vorhandenenumgebungsbiotope und aufgruid der ökorogischen stru-ktuiaucn inhaltlichdie vorgesehene Ausgleichsflächä als Ausgleichsriaßnahme tür äen mit der vorliegenden Planungvorbereiteten Eingriffgerechtwird. S1 Aufstellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße,,- Satzung Mit einer Flächenbereitstellung von 5.446 qm und den oben beschriebenen Maßnahmen wirdder Eingriffinsgesamt alsausgeglichen angesehen. Dabeiwirdder volle Umfangder Ausgleichsflächen als direkteKompensationsmaßnahme für den mitdervorliegenden Planungvorbereiteten Eingriffzugeordnet. Zusammenfassendist festzustellen,daß die Belangedes Naturschutzesund der Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeitet und berücksichtigtworden sind. Die im Naturschutzzu beachtendenGebote (Vermeidung,Minimierung,Kompensation) wurdenangewandt. d) Sicherung des notwendigen Ausgleiches Die innerhalbdes PlangebietesliegendenKompensationsflächen (Gemarkung Krentrup, Flur 5, Flurstücke 226, 227 und 228) ist im Eigentum der Grundstücksbesitzer, auf deren GrundstückenüberbaubareFlächenfestgesetzt werden. Mit Rechtskraft der vorliegendenPlanung, verpflichten sich die Grundstückseigentümerper städtebaulichen Vertrag, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen. lm Vertragwirddie Anlage,Unterhaltung und die Bereitstellung der Flächendurchdie dezeitigenBesitzergeregelt. Die festgesetzten Kompensationsflächen werden in das Eingriffs- und Ausgleichsflächenkataster der GemeindeLeopoldshöhe (inAufbau)eingetragen und beider 14. Flächennutzungsplanänderung entsprechend dargestellt. 5. Denkmalschutz Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenkeine Hinweiseauf kulturund erdgeschichtliche Bodenfundevor. Wenn bei Erdarbeitenkultur- ooer erdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwaTonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdecKwerden,ist nachgg 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeindeoderdem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag:LippischeLandesmuseum Detmold,Tel.: 05231125231,anzuzeigen und die Entdeckungsstättedrei WerKage in unverändertem Zustandzu belassen. 6. Verkehr/ Erschließung Für die Erschließung der Grundstückewird auf den bereitsvorhandenenWeg (Flurstück'104),der als Geh-,Fahr-und Leitungsrecht zurückgegriffen festgesetzt wird. Zur weiterenErschließung des GebieteswerdenweitereGeh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt.Dies betriffidie Flurstücke226,228 und 258. Die Einmündung diesesWegesführtaufdie Kreisstraße 1 (Lagesche Straße). Um eine ausreichendeStraßenbreite für den Eiegegnungsfall von zwei pKWs bereitzustellen wirddas Geh-,Fahr-undLeitungsrecht im unterenTeilauf eine Breite von 6,5 m festgesetzt.WeiterhinwerdenSichtdreiecke festgesetzt. Die Belangedes Rad-und Fußgängerverkehrs werdendurchdie Festsetzung eines Gehrechtesim Nordwestendes Plangebietes (über das Flurstück258) beachtet. Fußgängerund Radfahrerhabenso die Möglichkeit, das öffentliche Wegenetzder Gemeindezu erreichen. 10 ,2 Außtellung desBebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße,,_Satzune 7. Ver- und Entsorgung/ Oberflächenentwässerung Aufgrund des $ sl a Landeswassergesetzes ist Niederschragswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1g-96 erstmarsbebaut,uetest-rgt odeian oie öffentlicheKanalisation angeschrossen werden,vor ort zu veisictern,"zuvänresetn oder ortsnahin ein Gewässereinzureiten, soierndies orrn" g""intiä"t üörng 0", WohlsderAllgemeinheit möglichist. Eine versickerung auf den,Grundstücke.n ist aufgrundder Bodenverhärtnisse (sehr hoher.Lehmanteir) technischnichtmögrich, undka-nn dahernichtgetorJ-; *erden. Das Niederschlagswasser wird dahei in einerRegenwasserkanärisation gesa;mefi undortsnahin ein Gewässereingeleitet. Falls es erforderlichist, wird das anfalrendeRegenwasservor der Einleitung zunächstzurückgeharten. Die arsRigorefestgesetzte Frächemit einerortiG uon"u. 130qm reichtals Rückhaltung aus. Die Gemeindeempfiehrtauf den Grundstücken eine geeigneteRegenrückhartung, die auchzur Nutzungdes Regenwassers beiträgt, vorzusehen. Die . Entsorgungdes schmutzwasserskan-n'durch den Anschruß an erne Druckleitung, die in der Lageschen Straßeverläuft,gewährleistet werden. Zur sicherungder Entsorgung des Gebietes werdenLeitungsrechte festgesetzt. Der Anschlußan das Frischwassernetz der GemeindeLeopordshöhe ist technisch ln der Lageschen straße verräuft eine Frischwasserreitung, lnöslic.h von der der Anschlußder neuenBebauungerforgenkann.Diesewird durchoaö'Leitungsrecnt gesichert. Die Entwässerung - auf der Grundrage ist von den Bauherren des Bebauungspranes - durchzuführen. 8. Altlasten/ Bodenaushub/ BodenschuE riegenkeine Informationen f!.r .o9n Geltungsbereich über -des Bebauungspranes Altablagerungenoder Alilasten vor. lm RahmenderVermeidungvon nachteirigenBodenveränderungen wird i.V.m g 3 a.Abs.2 der satzungiiberdieAbfailents-orgung im Kreisr-ippeoäi Äodenärr'nro innerhalbdes prangebietes verbracht, soweitd-iesiectrnisctr mbiticnist.oie örorie unddie Zuschnitteder Flurstücke plangebiet verdeuflichen berJits,das innern"tu des.Plangebietes nurgeringerräumrichär spierraum für die unterbiingrngo;.'-' Bodenaushub besteht.DerBodenaushub - äernichtim plangebiet veibäni*ero"n kann- istdaherabzufahren undentsprechend zu entsorgen. üb:r.die_A'bfailentsorguns imkreisLippe(21..r1.1ee3) soil P:Tiij:11::::t':lg Der öaumaßnahmen unberasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiertwerden,daß Vermischungen mit Bauschutt,BaustellenalEiLn-uno anderen Abfallstoffenunterbleiben.söweit möglich,sollte oaher BodÄnäusnuo innerhalbdes Plangebietes verbrachtwerden. qr,ryß Kartedes Georogischer DienstesNRW,,SchützwürdigeBöden,.befinden sich in einemTeirbereich des B-pranesFrachenmit schutzwüräigen Böden:Böoen mit regionalhoherBodenFruchtbarkeit. ll ls AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagesche _ Satzune Straße.. Füreinelandwirtschaftliche Nutzungsinddie Flächenabernursehrbedinot geeignet,da einerseits die Flächengrößen undFlurstückszuschnitte einer ökonomisch sinnvollen landwirtschaftlichen Nutzungentgegenstehen unddie Nähe zumwald unddervorhandenen wohnbebauung eineNützungalsAckerflächen erscnweren. 9. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVp) Die Verpflichtung zur Durchführung einerumweltverträglichkeitsprüfung bzw. erner allg_emeinen Vorprüfung entsprechend der Liste,,uvp-pflichtige üorhabän,, (hierNr. 18.8)bestehtnicht,da die festgesetzte Grundfläche gem.g ib Abs.2 BauNVooen in der Listefestgelegten Prüfiarerte für die Vorprüfung(Nr. 19.7.2)von 20.000qm nichl.eneichtDieGesamtgröße des plangebietes beträgica. 1920dqm.zudemliegt die Nettobaulandausweisung deuflichunter10.000qm 10.Gewässer lnnerhalbdes Planungsgebietes liegtein Gewässer.Durchdie Festsetzungen oes Bebauungsplanes wird dieses ausreichendgeschützt.Mit wild abflieäendem Oberflächenwasser ist nichtzu rechnen. t2 S1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße."*Satzuns AnlageA: Ausgangszustand des Untersuchungsraumes \\<' \E =-\ H '.i \ \1 .>.K \\ ,.-i \.i -t' \rl) \| ..'.2 13 tFg-- AufstellungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,;NördlichLagesche _ Satzung Straße., AnlageB: ZustandgemäßFestsetzungen des Entwurfes I l 1 l t ' L-l - AufsteliungdesBebauungsplanes Nr. 05/03,,NördlichLagesche Straße,.,Satzung Anlage C: lrn Landschaftsch utzgebietverbleibendeFlächen ffi WeiterhinLandschaftsschuEgebiet Maßstab1 ; 1000 4 - 4E 57 GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 14. Anderungdes Flächennutzungsplanes Planzeichnung Erläuterungsbericht Stand:November2004 5P Inhalt 1.Z_ie|, ZweckundNotwendigkeit derFlächennuEungsplanänderung 2.BisherigeundkünftigeDarste||ung.......... 3. Anpassung an dieZielederRaumordnung undLandesplanung . 4. Abgrenzung desGe|tungsbereiches................................. 5. Beschreibung desPlangebietes 6. Auswirkungen derFlächennutzungsplanänderung ......................1 .......................1 7.Altlasten/ 6odenaushub/ Booensc-truc..................-................................:::........:...:::.....:..: 8. Landschaftsschu8................................. Anlage1: lm LandschaftsschuEgebiet verbleibende Flächen ..... 53 ...................................3 14. Anderungdes Flächennutzungsplanes _ November2004 14.Anderungdes Flächenn utzungsplanes M 1:10000 BisherigeDarstellung Gemeinde Leopoldshöhe 6o - November2004 14. Anderungdes Flächennutzungsplanes a 14.Anderungdes Flächenn utzungsplanes Gemeinde Leopoldshöhe M 1:10000 ZukünftigeDarstellung 6t - November 14.Anderung desFlächennutzungsplanes 2004 Umgrenzungvon Flächen für Maßnahmen zu Schutz / Pflege/ Entwicklung von Naturund Landschaft Anderungsgebiet Verfahrensvermerke Offenlegung Ubereinstimmung Genehmigung der 14.Anderungdes der 14,Anderungdes der 14.Anderungdes der 14.Anderungdes FlächennuEungsplanesFlächennuEungsplanFlächennutzungsplanes Flächennutsungsplanes der Gemeinde es der Gemeinde mit dem der Gemeinde Leopoldshöhe Offenlegunqaexemplar Leopoldshöhe DieserPlan ist gemäßS Dieser Plan hat als Die ÜbereinstimmungDieser Plan ist gemäß S 2 des BaugesetsbuchesEntwurfeinschließlichmit dem 6 des Baugesetzbuches durch Beschluß des Erläuterungs-bericht Offenlegungsexemplar von der Hochbauund in der Zeit Bezirksregierung gePlanungsauschusses nehmigtworden. der Gemeinde Leopoldshöhevom Verfügung der Bezirksre2004 gierung Detmold aufgestelltworden. vom vom vom bis öffentlich ausgelegen. wird bescheinigt. M.: Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhe Bezirksregierung Gemeinde Leopoldshöhe c {z Detmold,den 14.Anderung _ November desFlächennutzungsplanes 2004 Erläuterungsbericht 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit der Flächennutzungsplanänderung ziel d.er'14 Anderungdes Frächennutzungsplanes äer GemeindeLeopoldshohe ist es, den bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesenen' Bereich ars wohnbaufläche auszuweisen. Die neuenwohnbauflächen sind notwendig,um oen anhaltenden Bedarfan Grundstücken fürWohnbauzwecke zu decken. Parallel zur Anderung des Flächennutzungsplanes steilt die Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 05/03-,,Nördrich LageschJstraße" auf. zur umsetzunj dieses Bebauungsplanes ist eineAnderungdeJFlächennutzungsplanes notwendig. 2. Bisherige undkünftigeDarstellung Die Flächeist im wirksamenFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe ars Flächefür die Landwirtschaft ausgewiesen. Zukünftigwerdenwohnbauflächen und Flächenfür Maßnahmen zum schutz/ zur pflege/ iur Entwicklung von Naturund Landschaftdargestellt.Die. Darstellungen im Flächennutzung"pän entspäcnen denen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan Ni. 05/03 ',i{ördlich LagescheStraße". 3. Anpassung an die Zieleder Raumordnung undLandesplanung lm GEP ist die Fläche als AllgemeineiFreiraumund Agrarbereichmit der FreiraumfunKion Schutzder Landschaft undErholung ausgewieien. Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan aÄ rtaör,efür die Landwirtschaft dargestellt. Zudemliegtdie Flächeim Geltungsbereich des Landschaftsftän"r-Nr. z Leopoldshöhe Oerlinghausen-Nord. Die.Bezirksregierung äußertkehe regionalpranerischen Bedenkengegen die 14. Anderungdes Flächennutzungsplanes. 4. Abgrenzung des Geltungsbereiches Der Geltungsbereich entsprichtdem des Bebauungsplanes Nr. 05/03 ,,Nördlich LagescheStraße". Das Anderungsgebiet umfaß1, die forgendenFrurstücke der GemarkungKrentrup, Flur5 vollständig : 104,106,225,226,-227 , 244,257. Des weiterenliegenTeileder folgendenFlurstücke der Gemarkung Krentrup,Flur5 teilweiseim Plangebiet: 37,228,2SB. Das Planungsgebiet hateineGrößevonca..19.000 qm. Der Geltungsbereich wird mit der Auslegungum ca. g00 qm enrveitert. Diese Notwendigkeit hat sich im Rah.men der frühzeitigen Beteiligung gezeigt-ttrr. ärr"n die.Enrveiterung des Geltungsbereiches können-die Belarige-dö,rr"nganlei rno Radfahrer ausreichend berücksichtigt werden. Di-e Erweiterungerfolgt konkret, um die Anbindungdes plangebietesan das öffentlicheWegeneEzu sichern. 5. Beschreibung des Plangebietes Der überwiegendeTeir wird ars wiese und weide genutzt. rm westen des Planungsgebietes befindetsich ein offenesGewässerund ein Baumbestand der Waldeigenschaften aufirueist. DasGeländeim Plangebiet fälltvon NordennachSüdenhin leichtab. 6: '14.Anderung desFlächennutzungsplanes _ November 2004 Teiledes Planungsgebietes sind bereitsmit vierwohnhäusernbebaut.Einesdieser Gebäude sieht direkt -an der Lageschenstraße. Drei weitere stehen rm nordwestlichen Teirdes plangebietes ca. 70 m von der Lageschenstraße entfernt. Diesesindübereinenprivatwegan die Lagesche Shaßeanlebunden. befindensich wA-Frächen,die im Bebauungspran [e-s!]ic! des Prangebietes Nr. 06/05,,Zenkum-Ost" festgesetzt sind. südlich der Lageschenstraße befindensich ausgewiesene wohnbaufrächen, die bereitsteitweisebebautsind. rm Nordenund ostän des etangeoietes iLg"; ,r,n einen landwirtschaftlich genutzteFlächenundzum anderen(besonders im Norden) kleinereWaldflächen. 6. Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung Durchdie vorliegende Anderungwerdenneuewohäbaufrächen ausgewiesen. -Ebenso Die innereundäußereErschließung für dieseFlächenistgesichert. kanndie Ver- und Entsorgung der Flächengesichert werden. Die weiterensindarrezu Berangedie sichaus dem Baugesetzbuch und die bei der Bauleitplanung zu beachtensind ausreichendberücksichtigt worden. Dies girt beson-ders für- die $g 5 und 9 des BauGB. Neben den weiter oben 'rJibereits aufgeführtenAspekten ist die Gemeinde auch in oer uje "lt" "r"n Infrastrukturen zurVerfügung zu stellen. 7. Altlasten/Bodenaushub/ Bodenschutz Geltungsbereich des Bebauungspranes riegenkeinernformationen fyl 9:" über Altablagerungenoder Alilastenvor. lm Rahmendervermeidungvon nachteirigenBodenveränderungen wird i.V.m g 3 a.Abs.2 dersatzungüberdieAbfaflentörgung im KreisLippedär aoJe;äusnuo innerhalbdes prangebietes verbracht,soweitd'iesiecrrniscn mbfricni"t. biÄ Crt*e unddie Zuschnitteder Frurstücke prangebiet verdeuflichen ueäts, oas innlrr,Jo -' räumtichär Spietraum fürdieunteroitnsunj oes 3::l]::.g:l5tel 11r.0?r.tns_.r booenaushub besteht. -der DerBodenaushub plangebiet nichtim veibralcht weroen kann- istdaherabzufahren undentsprechend zu entsorgen. g im (reis Lippe(21.11.1993) 9gras 3-adersatzungüber.dieÄbfailentsorgung sorl bei Baumaßnahmen unberasteter BodenaushuS so-ausgebaut,'ä,vrsthengeräg"h ,no transportiert werden,daßVermischungen mitBauschutt, Baustellenabfällän u'nd anderenAbfallstoffen unterbleiben. soweitmöglich,solrtedaherBodenaushub innerhalbdesPlangebietes verbrachtwerden. GernäßKartedesGeologischen DienstesNRW,,schütswürdige Böden,,befinden srcnIn ernemrerrbereich des B-planesFlächenmltschutzwürdigen Böden:Böden mit regionalhoherBodenFruchtbarkeit. Füreinelandwirtschaftliche NutzungsinddieFlächenabernursehrb.edingt geeignet,da einerseits die Flächengrößen undFlurstückszuschnitte einer ökonomisch sinnvollen landwirtschaftlichen Nutzungentgegenstehen unddie Nähe ' zum wald unddervorhandenen wohnbebauung ei-netrtütz-ung arsnctemacnen erscnweren. B. Landschaftsschutz Die Flächenam Bachrauf am wesflichenRanddesAnderungsgebietes verbreiben im Landschaftsplan (sieheAnlagel). , 6rt 14.Anderung desFlächennutzungsplanes _ November 2004 Anlage1: lm Landschaftsschutzgebiet verbleibende Flächen WeiterhinLandschaftsschutzgebiet Maßstab1 : 1000 z -