Daten
Kommune
Wesseling
Größe
172 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
23.02.13, 06:24
Aktualisiert
23.02.13, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
38/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschuss zu den Umbaukosten für die ev. Kindertagesstätte Apfelbaum, Alftertraße 2
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.02.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 38/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
18.02.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschuss zu den Umbaukosten für die ev. Kindertagesstätte Apfelbaum, Alftertraße 2
Beschlussentwurf:
Die Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH erhält für den Umbau der ev. Kindertageseinrichtung
Apfelbaum, Alfterstraße einen Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten bis in Höhe von 97.417 €.
Die Mittel werden den Landeszuweisungen im Rahmen des Belastungsausgleichgesetzes entnommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH ist Träger der evangelischen Kindertageseinrichtungen Kronenweg, Kastanienweg und Alfterstraße. Die Kita Kronenweg (sechs Plätze für Kinder unter drei
Jahren) ist im Rahmen der U3 Vorgaben des Landes NRW bereits unter der Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde Wesseling umgebaut worden. Im Gebäude der Kita Arche Noah, Kastanienweg und der Kita St.
Josef werden bis zum nächsten Kindergartenjahr die entsprechenden Umbauarbeiten durchgeführt. Hier
entstehen dann insgesamt 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
Die mit dem Jugendhilfeausschuss abgestimmte Kindergartenbedarfsplanung sieht auch für die Kita Alfterstraße insgesamt 12 U3 Plätze vor. Diese Baumaßnahme ist im Laufe des nächsten Kindergartenjahres
geplant und notwendig, um die vorgesehene Betreuungsquote von 32% zu erreichen.
Mit Schreiben vom 18.02.2013 beantragt der Träger die Übernahme der Umbau- und Ausstattungskosten,
da er nach eigener Aussage nicht über die notwendigen finanziellen Möglichkeiten verfügt, die Kosten, die
durch den Investitionskostenzuschuss des Landes nicht abgedeckt werden, zu übernehmen.
Für die Schaffung von 12 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, beträgt der Investitionskostenzuschuss insgesamt 81.600 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 97.417 €. Die nicht gedeckten Kosten
betragen somit 15. 817 €.
2. Lösung
Das Land NRW hat aus Mitteln des Belastungsausgleichgesetztes den Kommunen Gelder bereitgestellt, die
insbesondere für den U3 Ausbau verwendet werden können.
Die Stadt Wesseling hat für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 insgesamt 356.210 € erhalten.
Für die Folgejahre bis 2018/2019 werden wahrscheinlich jährlich 149.000 € über die Erhöhung der KiBizpauschalen ausgezahlt. Außerdem wird 2014 die 2. Rate der Bundesmitteln aus dem Fiskalpakt in Höhe von
voraussichtlich 87.000 € erwartet.
In seiner Sitzung am 05.12.2012 hat der Jugendhilfeausschuss zur Realisierung von folgenden U3 Maßnahmen bereits Mittel des Belastungsausgleichs reserviert:
Kindertageseinrichtung
Gesamtzuschuss
der U3 Maßnahme
Kita St. Thomas
Zuschuss Tagesmütter
Kita Kastanienweg (Arche Noah,
St. Josef)
Ev. Kita Alfterstraße
Noch verfügbare Mittel aus
dem Belastungsausgleich
187.000 €
10.000 €
86.176 €
Erhaltene Landes/Bundesmittel für
diese Maßnahme
180.000€
keine
84.618 €
Restförderung aus
den Mitteln des Belastungsausgleichs
7.000 €
10.000 €
1.558 €
97.417
keine
81.600 €
(15.817 €)
256.052 €
(240.235 €)
Anmerkung:
Der Plan für die Baumaßnahme wurde seitens der Diakonie in Abstimmung mit dem LVR und des städtischen Immobilienmanagement mehrmals optimiert, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Im Stadtgebiet Wesseling stehen zurzeit keine kostengünstigeren Alternativen für den U3 Ausbau zur Verfügung. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die dringend benötigten U3 Plätze in der Kita Apfelbaum, Alfterstraße zu schaffen und den Träger entsprechend finanziell zu unterstützen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 15.817 € stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung
Anlagen:
Antrag auf Kostenübernahme
Kostenschätzung der Umbaumaßnahme