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Beschlussvorlage GB (Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 308/2012 14.08.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V." als Träger der freien Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach x Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e. V. " als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i.V.m. § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1.AG KJHG NRW). Begründung: Mit Schreiben vom 25.06.2012 beantragt der Verein „donum vitae im Kreis Euskirchen e.V.“ -2die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Als Begründung führt der Verein an, dass seitens der Mitarbeiter präventive Familienhilfe, sexualpädagogische Prävention, Aidsprophylaxe und Integration von Migrantenkindern geleistet wird. Seit dem Jahre 2000 bietet donum vitae im Kreis Euskirchen Schwangerschaftskonfliktberatung nach christlichem Menschenbild- vornehmlich in sozialen Problemfällen. Das Konzept des Vereins orientiert sich an der Arbeit der ehemaligen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in katholischer Trägerschaft. Gem. § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie: ¾ auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind ¾ gemeinnützige Ziele verfolgen ¾ aufgrund fachlicher und personeller Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind ¾ die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten Neben der Schwangeren- und Konfliktberatung werden auch Schulen im Kreis Euskirchen in das sexualpädagogische Präventionskonzept eingebunden. Diese Präventionsveranstaltungen sind geschlechtshomogen ausgerichtet und geben Schülern Gelegenheit, in einer geschützten Atmosphäre ohne Bewertung eine respektvolle Herangehensweise an Sexualität zu erleben. In den Jahren 2006 - 2011 fanden 462 sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen statt. Damit wurden ca. 7200 junge Menschen erreicht. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit) liegen bei Bedarf zur Einsichtnahme in der Abteilung vor. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)