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Beschlussvorlage (Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 06:13
Aktualisiert
04.12.12, 06:13
Beschlussvorlage (Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 255/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.11.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Der Bürgermeister Vorlagen-Nr.: 255/2012 Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 22.11.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling wie folgt zu ergänzen: § 8 Ausnahmen (1) unverändert (2) neu: Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wesseling werden die für die Ehrengeschenke gemäß Ziffer 11.5 der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach der Entgeltordnung für das Rheinforum für die Inanspruchnahme des Rheinforums zu zahlen sind. (3) bisheriger Text (2). Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit als Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling entsprechend den in der Vorlagen-Nr. 63/2012 gemachten Ausführungen beschlossen. Gemäß Ziffer 11.5 dieser Richtlinien werden folgende Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine überreicht beim: 25. Gründungsfest 50. Gründungsfest 75. Gründungsfest 100. Gründungsfest 125,00 250,00 375,00 500,00 € € € €. Gemäß Ziffer 11.6. gilt hinsichtlich der Ziffer 11.5 „Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine“ folgende Sonderregelung, solange sich die Stadt Wesseling im Nothaushalt befindet: Sofern die Wesselinger Sportvereine für die Feier des Gründungsfestes städtische Räumlichkeiten in Anspruch nehmen, werden die für die Ehrengeschenke gemäß Ziffer 11.5 der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach den jeweiligen Entgeltordnungen für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten zu zahlen sind. Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 die „Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ beschlossen; diese gilt seit dem 01.01.2012. Der Beschluss der Ausschusses für Sport und Freizeit in Ziffer 11.6 greift in die Kompetenzen des Rates der Stadt Wesseling ein, welcher für Regelungen über die Höhe der Entgelte für die Überlassung von städtischen Räumlichkeiten zuständig ist (hier: Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling). 2. Lösung Gemäß § 5 der Betriebssatzung für die Sportstätten der Stadt Wesseling vom 28.12.1995 in der Fassung vom 03.07.2001 obliegen die Aufgaben des Werksausschusses nach der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) dem Ausschuss für Sport und Freizeit. Gemäß § 6 entscheidet der Ausschuss in allen Angelegenheiten des Betriebes, sofern sie nicht durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung, sonstige gesetzliche oder satzungsrechtliche Vorschriften dem Rat zur Entscheidung vorbehalten sind und soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt. Die Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling wurde vom Rat beschlossen und ist höherrangiges Recht gegenüber den vom Ausschuss für Sport und Freizeit beschlossenen Sportförderrichtlinien. Eine Anrechnung der Ehrengeschenke gemäß Sportförderrichtlinien würde somit die Regelungen der Entgeltordnung des Rates unterlaufen. Damit die Regelungen gemäß Ziffer 11.6 der Sportförderrichtlinien umgesetzt werden können, ist eine Änderung der Entgeltordnung für das Rheinforum unter § 8 „Ausnahmen“ durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung schlägt davor vor, entsprechend dem Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Entgelte, die durch die Überlassung des Rheinforums erzielt werden könnten, reduzieren sich durch die Anrechnung der Ehrengeschenke entsprechend und führen zu Wenigereinnahmen.