Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 06:13
Aktualisiert
04.12.12, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
255/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Der Bürgermeister
Vorlagen-Nr.: 255/2012
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
22.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling wie folgt zu ergänzen:
§ 8 Ausnahmen
(1) unverändert
(2) neu:
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wesseling werden die für die Ehrengeschenke gemäß
Ziffer 11.5 der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach
der Entgeltordnung für das Rheinforum für die Inanspruchnahme des Rheinforums zu zahlen sind.
(3) bisheriger Text (2).
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit als Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 die Richtlinien
für die Sportförderung in der Stadt Wesseling entsprechend den in der Vorlagen-Nr. 63/2012 gemachten
Ausführungen beschlossen.
Gemäß Ziffer 11.5 dieser Richtlinien werden folgende Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine überreicht beim:
25. Gründungsfest
50. Gründungsfest
75. Gründungsfest
100. Gründungsfest
125,00
250,00
375,00
500,00
€
€
€
€.
Gemäß Ziffer 11.6. gilt hinsichtlich der Ziffer 11.5 „Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine“ folgende Sonderregelung, solange sich die Stadt Wesseling im Nothaushalt befindet:
Sofern die Wesselinger Sportvereine für die Feier des Gründungsfestes städtische Räumlichkeiten in Anspruch nehmen, werden die für die Ehrengeschenke gemäß Ziffer 11.5 der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach den jeweiligen Entgeltordnungen für die
Inanspruchnahme der Räumlichkeiten zu zahlen sind.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 die „Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ beschlossen; diese gilt seit dem 01.01.2012.
Der Beschluss der Ausschusses für Sport und Freizeit in Ziffer 11.6 greift in die Kompetenzen des Rates
der Stadt Wesseling ein, welcher für Regelungen über die Höhe der Entgelte für die Überlassung von städtischen Räumlichkeiten zuständig ist (hier: Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling).
2. Lösung
Gemäß § 5 der Betriebssatzung für die Sportstätten der Stadt Wesseling vom 28.12.1995 in der Fassung
vom 03.07.2001 obliegen die Aufgaben des Werksausschusses nach der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) dem Ausschuss für Sport und Freizeit. Gemäß § 6 entscheidet der Ausschuss in allen
Angelegenheiten des Betriebes, sofern sie nicht durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung, sonstige gesetzliche oder satzungsrechtliche Vorschriften dem Rat zur Entscheidung vorbehalten
sind und soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt.
Die Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling wurde vom Rat beschlossen und ist höherrangiges Recht
gegenüber den vom Ausschuss für Sport und Freizeit beschlossenen Sportförderrichtlinien.
Eine Anrechnung der Ehrengeschenke gemäß Sportförderrichtlinien würde somit die Regelungen der Entgeltordnung des Rates unterlaufen.
Damit die Regelungen gemäß Ziffer 11.6 der Sportförderrichtlinien umgesetzt werden können, ist eine
Änderung der Entgeltordnung für das Rheinforum unter § 8 „Ausnahmen“ durch den Rat erforderlich.
Die Verwaltung schlägt davor vor, entsprechend dem Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Entgelte, die durch die Überlassung des Rheinforums erzielt werden könnten, reduzieren sich durch
die Anrechnung der Ehrengeschenke entsprechend und führen zu Wenigereinnahmen.